Bekanntmachungen der Gerichte

Notifikation (Art. 36 Bst. b des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren; VwVG).

Al-Zein Midhat, geb. 14. Januar 1976, Libanon, ohne Zustellungsdomizil in der Schweiz.

Auf die Beschwerde vom 17. März 2010 hin hat das Bundesverwaltungsgericht am 21. Juni 2010 entschieden.

1.

Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.

Die Verfahrenskosten von 250 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Dieser Betrag ist innert 30 Tagen nach Publikation des vorliegenden Urteils zugunsten der Gerichtskasse zu überweisen.

6. Juli 2010

Bundesverwaltungsgericht: Abteilung III

2010-1582

4451