Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10927 Widersprechende Vertex Pharmaceuticals Incorporated, 130 Waverly Street, Cambridge, MA 02139-4242, Vereinigte Staaten von Amerika, CH-Marke Nr. 598 792 «CIREPA» gegen Widerspruchsgegnerin KOWA COMPANY, LTD., 6-29, Nishiki 3 chome, Naka-ku, Nagoya-shi, Aichi 460-8625 (Japan), IR-Marke Nr. 1 013 849 «CYHEPA» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 9. August 2010 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

9. August 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5480

2010-1972