Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes Artikel 8 des geltenden Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 ist gestützt auf die überwiesene Motion 07.3560 «Erhöhung der Energieeffizienz. Änderung von Artikel 8 des Energiegesetzes» der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR anzupassen. Der Bundesrat soll die Möglichkeit erhalten, Verbrauchsvorschriften direkt zu erlassen und so rasch auf Veränderungen der marktwirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen reagieren zu können.

Vernehmlassungsfrist: 7. Januar 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Energie BFE, Sektion Energieeffizienz, 3003 Bern, Telefon 031 322 56 22, Fax 031 323 25 00, www.bfe.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

2. November 2010

2010-2693

Bundeskanzlei

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