zu 10.506 Parlamentarische Initiative Entschädigung der Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland Bericht des Büros des Nationalrates vom 12. November 2010 Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Dezember 2010

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht des Büros des Nationalrates vom 12. November 2010 betreffend «Entschädigung der Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland» nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

3. Dezember 2010

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

2010-3067

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Stellungnahme 1

Ausgangslage

Das Büro des Nationalrates hat an seiner Sitzung vom 16. September 2010 gestützt auf einen Antrag der Verwaltungsdelegation einer Kommissionsinitiative zugestimmt, mit welcher verlangt wird, dass noch vor den kommenden Gesamterneuerungswahlen im Herbst 2011 die entsprechende gesetzliche Basis geschaffen werden soll, um die zusätzlichen Kosten eines Ratsmitglieds bei einem Wohnsitz im Ausland angemessen entschädigen zu können. Damit soll sichergestellt werden, dass im Vorfeld der Wahlen den potentiell Interessierten verbindliche Angaben zu den Entschädigungen gemacht werden können.

Am 12. November 20 hat das Büro des Nationalrates einen Bericht und eine Vorlage zur parlamentarischen Initiative 10.506 «Entschädigung der Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland» verabschiedet. Bei der Vorlage handelt es sich um einen Änderungsentwurf der Verordnung der Bundesversammlung vom 18. März 19881 zum Parlamentsressourcengesetz (VPRG). Der Entwurf sieht vor, dass für die Entschädigungsbereiche Reisen, Distanz sowie Mahlzeiten und Übernachtungen weitergehende Entschädigungen festgelegt werden können, wenn Ratsmitglieder im Zeitpunkt ihrer Wahl den Wohnsitz im Ausland haben. Um den verschiedenen geographischen Situationen Rechnung zu tragen, soll bei der Bemessung der Entschädigung die unterschiedliche Entfernung nach Bern angemessen berücksichtigt werden. Die Verwaltungsdelegation wird beauftragt, die im Entwurf aufgeführten Grundsätze in einer Weisung zu konkretisieren.

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Stellungnahme des Bundesrates

Aus der Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es die Entschädigung der Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland geregelt haben will. Im vorliegenden Fall geht es um eine Änderung der VPRG. Darin werden drei Artikel ergänzt, in welchen die Verwaltungsdelegation beauftragt wird, weitergehende Entschädigungen für Ratsmitglieder, die im Zeitpunkt ihrer Wahl den Wohnsitz im Ausland haben, festzulegen.

Der Bundesrat begrüsst es, wenn Entschädigungen für Ratsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland in Form eines Erlasses einheitlich geregelt werden. Er auferlegt sich aber Zurückhaltung, weil es sich um eine Vorlage handelt, die nur für den Bereich der Bundesversammlung zur Anwendung gelangt. Daher verzichtet er auf eine Stellungnahme zur Verordnungsänderung, auch wenn damit finanzielle Folgen verknüpft sind, die ­ abhängig von der Anzahl im Ausland wohnhafter Ratsmitglieder, vom jeweiligen Wohnsitz der Ratsmitglieder und von der entsprechenden Distanz nach Bern ­ sehr unterschiedlich sein können und daher schwer abschätzbar sind.

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SR 171.211

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