Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10295 Widersprechende Mölnlycke Health Care AB, Gamlestadsvägen 3C, SE-402 52 GÖTEBORG, internationale Registrierung Nr. 469 844 «MESALT» gegen Widerspruchsgegnerin «Dead Sea Jordan Trade International» Sp. z o.o., Al. Stanów Zjednoczonych 53, PL-04-028 Mazowieckie, internationale Registrierung Nr.

977 632 «MediSalt» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. März 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 10295 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

16. März 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-0684

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