Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. November 2010
Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):
Tebuconazole 250 g/l
Formulierungstyp:
EW Emulsion, Öl in Wasser
2. Handelsprodukte Realchemie Tebuconazole
Schweizerische Zulassungsnummer: D-4794 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 034028-00/154 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV
Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Obstbau: Aprikose, Pfirsich/ Nektarine
Blüten- und Zweigdürre
1, 2, 3, 4
Kirsche
Blüten- und Zweigdürre
Konzentration: 0.03 % Aufwandmenge: 0.48 l/ha Anwendung: Blüte bis BBCH 75 (50 % Fruchtgrösse).
Konzentration: 0.03 % Aufwandmenge: 0.48 l/ha Anwendung: Blüte bis Schorniggelstadium.
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Vor Blühbeginn und bei Vollblüte.
5, 6, 7
Gemüsebau: Bohnen
1
Graufäule (Botrytis cinerea), Sclerotinia-Fäule
1, 2, 3, 4
SR 916.161
7434
2010-2471
Anwendungsgebiet
Schaderreger/Wirkung
Anwendung
(*)
Erbsen
Blattfleckenkrankheit der Erbse, Rostpilze
5
Karotten
Alternaria-Möhrenschwärze, Echter Mehltau
Kohlarten
Alternaria-Kohlschwärze, Echter Mehltau
Lauch
Lauchrost, Purpurflecken
Spargel
Blattschwärze der Spargel, Spargelrost
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Vor Blühbeginn und bei Vollblüte.
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn.
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn.
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn.
Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: Jung- und Ertragsanlagen (nach dem Stechen).
Feldbau: Ackerbohne Erbsen Lein Raps
Braunfleckenkrankheit, Rostpilze Blattfleckenkrankheit der Erbse, Rostpilze Discosphaerina fulvida, Mycosphaerella linicola, Oidium lini Wurzelhals- und Stengelfäule
Raps
Rapskrebs = Weissstängeligkeit
Roggen
Braunrost
Weizen
Ährenfusariosen
Weizen
Gelbrost
Weizen
Braunrost
Weizen
Echter Mehltau des Getreides
Weizen
Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (S. nodorum)
Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 1 l/ha Aufwandmenge: 11.5 l/ha Anwendung: Stadium 2027 (BBCH), Stadium 3031 (BBCH).
Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: Stadium 6165 (BBCH).
Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 3761 (BBCH).
Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 5569 (BBCH).
Aufwandmenge: 0.51 l/ha Anwendung: Stadium 3261 (BBCH).
Aufwandmenge: 0.51 l/ha Anwendung: Stadium 3761 (BBCH).
Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 3261 (BBCH).
Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 5161 (BBCH).
8
9
2
3, 5
5 5 5
10 10 10, 11 10, 12 10, 13 10 10
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(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.
2 = Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
3 = SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.
4 = SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
5 = Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
6 = In Tankmischung mit Scala (2 l/ha).
7 = Nur bei starkem Befallsdruck.
8 = Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 1421 Tagen.
9 = Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 2128 Tagen.
10 = Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
11 = Nach pflugloser Ansaat von anfälligen Sorten nach Weizen oder Mais.
12 = Hohe Dosierung bei stark anfälligen Sorten oder beim Auftreten von Befallsnestern.
13 = Hohe Dosierung nur bei stark anfälligen Sorten.
Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.
Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.
Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.
2. November 2010
Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch
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