Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Tebuconazole 250 g/l

Formulierungstyp:

EW Emulsion, Öl in Wasser

2. Handelsprodukte Realchemie Tebuconazole

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4794 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 034028-00/154 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Obstbau: Aprikose, Pfirsich/ Nektarine

Blüten- und Zweigdürre

1, 2, 3, 4

Kirsche

Blüten- und Zweigdürre

Konzentration: 0.03 % Aufwandmenge: 0.48 l/ha Anwendung: Blüte bis BBCH 75 (50 % Fruchtgrösse).

Konzentration: 0.03 % Aufwandmenge: 0.48 l/ha Anwendung: Blüte bis Schorniggelstadium.

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Vor Blühbeginn und bei Vollblüte.

5, 6, 7

Gemüsebau: Bohnen

1

Graufäule (Botrytis cinerea), Sclerotinia-Fäule

1, 2, 3, 4

SR 916.161

7434

2010-2471

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Erbsen

Blattfleckenkrankheit der Erbse, Rostpilze

5

Karotten

Alternaria-Möhrenschwärze, Echter Mehltau

Kohlarten

Alternaria-Kohlschwärze, Echter Mehltau

Lauch

Lauchrost, Purpurflecken

Spargel

Blattschwärze der Spargel, Spargelrost

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Vor Blühbeginn und bei Vollblüte.

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn.

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn.

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Bei Befallsbeginn.

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: Jung- und Ertragsanlagen (nach dem Stechen).

Feldbau: Ackerbohne Erbsen Lein Raps

Braunfleckenkrankheit, Rostpilze Blattfleckenkrankheit der Erbse, Rostpilze Discosphaerina fulvida, Mycosphaerella linicola, Oidium lini Wurzelhals- und Stengelfäule

Raps

Rapskrebs = Weissstängeligkeit

Roggen

Braunrost

Weizen

Ährenfusariosen

Weizen

Gelbrost

Weizen

Braunrost

Weizen

Echter Mehltau des Getreides

Weizen

Spelzenbräune und Braunfleckigkeit (S. nodorum)

Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 1 l/ha Aufwandmenge: 1­1.5 l/ha Anwendung: Stadium 20­27 (BBCH), Stadium 30­31 (BBCH).

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: Stadium 61­65 (BBCH).

Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 37­61 (BBCH).

Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 55­69 (BBCH).

Aufwandmenge: 0.5­1 l/ha Anwendung: Stadium 32­61 (BBCH).

Aufwandmenge: 0.5­1 l/ha Anwendung: Stadium 37­61 (BBCH).

Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 32­61 (BBCH).

Aufwandmenge: 1 l/ha Anwendung: Stadium 51­61 (BBCH).

8

9

2

3, 5

5 5 5

10 10 10, 11 10, 12 10, 13 10 10

7435

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.

2 = Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

3 = SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

4 = SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.

5 = Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

6 = In Tankmischung mit Scala (2 l/ha).

7 = Nur bei starkem Befallsdruck.

8 = Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 14­21 Tagen.

9 = Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 21­28 Tagen.

10 = Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.

11 = Nach pflugloser Ansaat von anfälligen Sorten nach Weizen oder Mais.

12 = Hohe Dosierung bei stark anfälligen Sorten oder beim Auftreten von Befallsnestern.

13 = Hohe Dosierung nur bei stark anfälligen Sorten.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

2. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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