Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust
Entwurf
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Dezember 20092, beschliesst: Art. 1 1
Das Abkommen zwischen der Schweiz und Eurojust wird genehmigt.
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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
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SR 101 BBl 2010 23
2009-2001
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Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Eurojust. BB
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