Bundesbeschluss über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2010

Entwurf

(Rüstungsprogramm 2010) vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 60 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. Februar 20102 über die Beschaffung von Rüstungsmaterial 2010 (Rüstungsprogramm 2010), beschliesst: Art. 1 Der Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Rüstungsprogramm 2010 wird zugestimmt.

1

Es wird ein Verpflichtungskredit von 529 Millionen Franken für die Beschaffung von Rüstungsmaterial nach dem Verpflichtungskreditverzeichnis im Anhang bewilligt.

2

Art. 2 1

Der jährliche Zahlungsbedarf ist in den Voranschlag aufzunehmen.

Die Beschaffung des Rüstungsmaterials geht zulasten des Voranschlagskredits, Finanzposition 1045/A2150.0100 «Rüstungsmaterial» (Verteidigung).

2

Art. 3 Der Bundesrat regelt die Durchführung der Beschaffung.

Art. 4 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2010 1491

2009-2847

1539

Rüstungsprogramm 2010. BB

Anhang

Verpflichtungskreditverzeichnis Vorhaben

Beträge in Fr.

­ Logistik

24 000 000

­ Mobilität

474 000 000

­ Waffenwirkung Total Verpflichtungskredit Rüstungsprogramm 2010

1540

31 000 000 529 000 000