Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) Die PBV wird im Zusammenhang mit dem sich in parlamentarischer Beratung befindlichen UWG geändert. Einerseits werden neue Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt. Andererseits werden einzelne Regelungen, vor allem im Zusammenhang mit Preiswerbung, gelockert.

Vernehmlassungsfrist: 23. September 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Ressort Recht, Effingerstrasse 1, 3003 Bern, Telefon 031 322 77 70, Fax 031 324 09 56, www.seco.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. Juni 2010

4072

Bundeskanzlei

2010-1404