Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 gehört zu den ältesten Bundesgesetzen. Es wird trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht. Das geltende Alkoholgesetz soll durch ein Spirituosensteuergesetz und ein neues Alkoholgesetz ersetzt werden. Mit einem Spirituosensteuergesetz und dem Verzicht auf drei Bundesmonopole legt der Bundesrat den Grundstein für eine Liberalisierung des Ethanolmarktes sowie eine Vereinfachung des Steuer- und des Kontrollsystems. Der Entwurf für ein Alkoholgesetz unterstellt den Handel für alle alkoholischen Getränke weitgehend einheitlichen Bestimmungen, welche den Jugendschutz verfolgen. Das schafft die Voraussetzung für eine kohärente Alkoholpolitik.

Vernehmlassungsfrist: 31. Oktober 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 35, 3000 Bern 9, Telefon 031 309 12 11, Fax 031 309 15 00, www.eav.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Juli 2010

2010-1631

Bundeskanzlei

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