Bundesbeschluss

Entwurf

über die Gewährung eines Darlehens und eines A-fonds-perdu-Beitrages an die FIPOI zur Finanzierung der Extra-muros-Erweiterung des Sitzgebäudes der WTO in Genf vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 22 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 20072, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Mai 20103, beschliesst: Art. 1 Es wird ein Verpflichtungskredit von 40 Millionen Franken bewilligt für ein zinsfreies, innerhalb von 50 Jahren rückzahlbaren Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI).

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Der Beitrag dient der Finanzierung des Annexneubaus der Extra-muros-Erweiterung des Sitzgebäudes der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf.

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Art. 2 Es wird ein Verpflichtungskredit von 10 Millionen Franken bewilligt für einen einmaligen A-fonds-perdu-Beitrag an die FIPOI.

1

Der Beitrag dient der Finanzierung der Tiefgarage der Extra-muros-Erweiterung des Sitzgebäudes der WTO in Genf.

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Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

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SR 101 SR 192.12 BBl 2010 3961

2010-0950

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Gewährung eines Darlehens und eines A-fonds-perdu-Beitrages an die FIPOI zur Finanzierung der Extra-muros-Erweiterung des Sitzgebäudes der WTO in Genf. BB

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