Tarifgenehmigung in der Privatversicherung (Art. 84 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 17. Dez. 2004; SR 961.01) Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat die nachstehende Tarifgenehmigung, welche laufende Versicherungsverträge berührt, ausgesprochen.

Die Gesuchstellerin beabsichtigt, die genehmigten Tarifanpassungen per 1. Januar 2011 auf den gesamten Bestand (bisherige und neu abzuschliessende Verträge) anzuwenden.

Für die Prüfung und Genehmigung von Tarifen gilt Artikel 38 VAG. Er sieht vor, dass sich genehmigungsfähige Tarife in einem Rahmen bewegen müssen, der einerseits die Solvenz des gesuchstellenden Versicherungsunternehmens und andererseits den Schutz der Versicherten vor Missbräuchen gewährleistet. Das Gesetz sieht jedoch keine Angemessenheitskontrolle von Tarifen vor.

Die Gesuchstellerin hat mit ihrer Tarifeingabe den Nachweis erbracht, dass der Rahmen von Art. 38 VAG eingehalten ist, weshalb die FINMA dem Gesuch um Tarifänderung mittels aufgeführten Verfügungen zugestimmt hat.

Verfügung vom

Tarifvorlage der

15. September 2010

ÖKK Versicherungen AG, Landquart Tarifanpassung bei den Produkten Allgemeiner Zusatz (AZ) und Privat Zusatz (PZ), Änderung der Rabatte Casamed für das Produkt Kombi Allgemein, Änderung der Rabattbreite im Kollektivbereich, Änderung des Mitarbeiterrabattes.

in der Krankenzusatzversicherung Rechtsmittelbelehrung Diese Mitteilung gilt als Eröffnung der Verfügung. Personen, welche nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.021) zur Beschwerde berechtigt sind, können die Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht, Abteilung 2, Aufsicht über die Privatversicherungen, Postfach, 3000 Bern 14, unter Angabe des Wohnsitzes, resp. Sitzes, anfechten. Die Beschwerdeschrift ist innert 30 Tagen seit dieser Veröffentlichung einzureichen und hat die Begehren und deren Begründung zu enthalten. Während dieser Zeit kann die Verfügung bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, eingesehen werden.

28. Dezember 2010

2010-3283

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

9125