Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10158 Widersprechende Rauch Fruchtsäfte Gesellschaft m.b.H., Langstrasse 1, A-6830 Rankweil, IR-Marke Nr. 526 606 «BRAVO» gegen Widerspruchsgegnerin AMA S.n.c. di Massimo e Carlo Alberto Rovere, Via Fiumara, 11/4, I-16149 Genova, IR-Marke Nr. 971 872 «BRAVA ITALIA» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 2. Februar 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Zurückweisung (aus absoluten Schutzausschlussgründen) der internationalen Registrierung Nr. 971 872 als gegenstandslos abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

2. Februar 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

928

2010-0253