Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement des Innern Invalidenversicherung ­ 6. IV-Revision, zweites Massnahmenpaket (Revision 6b) Die 6. IV-Revision ist nach der 5. IV-Revision und der IV-Zusatzfinanzierung der dritte Schritt eines ausgewogenen Sanierungsplans der Invalidenversicherung. Damit soll ab 2018 das Defizit der IV beseitigt und die Rechnung ausgeglichen sein.

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

6. Juli 2010

2010-1594

Bundeskanzlei

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