Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) Nachdem das BZG seit nunmehr knapp sechs Jahren in Kraft ist, soll es aufgrund der in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen ein erstes Mal revidiert werden, dies insbesondere in den Bereichen Ausbildung der Führungsorgane im Bevölkerungsschutz, Ausbildungsdienste im Zivilschutz sowie Schutzbauten.

Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Recht und Parlamentsgeschäfte, Monbijoustrasse 51 A, 3003 Bern, Telefon 031 323 55 78, Fax 031 324 87 89, www.bevoelkerungsschutz.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

2. März 2010

2010-0388

Bundeskanzlei

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