Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG)

Technische Normen für Gasgeräte1 Gestützt auf Artikel 4a des Bundesgesetzes vom 19. März 1976 (geändert am 18. Juni 1993) über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (SR 819.1) werden die im Anhang aufgeführten technischen Normen als technische Normen bezeichnet, die geeignet sind, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Gasgeräte im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 12. Juni 1995 über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (SR 819.11) zu konkretisieren. Es handelt sich dabei um europäisch harmonisierte Normen, die im Auftrag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) vom Europäischen Normungsausschuss (CEN) erlassen worden sind.

Listen der Titel der vom SECO bezeichneten technischen Normen sowie die Texte dieser Normen können bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV), Abteilung switec, Bürglistrasse 29, 8400 Winterthur, bezogen werden.

1. Juni 2010

SECO ­ Direktion für Arbeit Technische Einrichtungen und Geräte: Rita Kohlbrenner

1

Siehe auch BBl 1995 III 1408, 1996 I 362, 1996 III 121, 1996 V 515, 1997 IV 579, 1999 9663, 2000 6061, 2001 4138, 2002 2630, 2003 5389 6084 7287, 2004 1047 2589, 2005 963 4300, 2006 1912 3942 6191 9560, 2007 235 5896 8573, 2008 5228, 2009 539 5089 8733

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2010-1254

Anhang

Technische Normen für Gasgeräte Nummer

Titel

Fundstelle EG-Amtsblatt

EN 621

Gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit erzwungener Konvektion zum Beheizen von Räumen für den nichthäuslichen Gebrauch mit einer Nennwärmebelastung nicht über 300 kW, ohne Gebläse zur Beförderung der Verbrennungsluft und/oder der Abgase Gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit erzwungener Konvektion zum Beheizen von Räumen für den häuslichen Gebrauch mit einer Nennwärmebelastung nicht über 70 kW, ohne Gebläse zur Beförderung der Verbrennungsluft und/oder Abgase Gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit verstärkter Konvektion für den nicht-häuslichen Gebrauch mit einer Nennwärmebelastung nicht über 300 kW, mit Gebläse zur Beförderung der Verbrennungsluft und/oder der Abgase Gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit erzwungener Konvektion zum Beheizen von Räumen für den häuslichen Gebrauch, mit gebläseunterstützten Gasbrennern mit einer Nennwärmebelastung gleich oder kleiner als 70 kW

2010/C 118/01

EN 778

EN 1020

EN 1319

2010/C 118/01

2010/C 118/01

2010/C 118/01

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