Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Konsolidierungsprogramm 2011­2013 (KOP 11/13) und Bericht zur Umsetzung der Aufgabenüberprüfung des Bundes Der Bundeshaushalt soll mit dem Konsolidierungsprogramm 2011­2013 (KOP 11/13) jährlich um 1,5 Milliarden entlastet werden. Damit lassen sich aus heutiger Sicht die Vorgaben der Schuldenbremse in den Finanzplanjahren einhalten. Gleichzeitig werden mit dem KOP 11/13 rasch wirkende Reduktionen, Verzichte und Reformen der Aufgabenüberprüfung realisiert, die keiner oder nur geringfügiger Gesetzesänderungen bedürfen. Tiefergreifende Reformen werden von den zuständigen Departementen im Rahmen von separaten Vorlagen vorangetrieben. Über diese Projekte und ihre Meilensteine informiert der Bericht zur Umsetzungsplanung der Aufgabenüberprüfung.

Vernehmlassungsfrist: 28. Mai 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidg. Finanzverwaltung, 3003 Bern, Telefon 031 322 60 83, Fax 031 322 64 84 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. April 2010

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Bundeskanzlei

2010-0964