Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand Die Besteuerung nach dem Aufwand ist ein wichtiges steuerpolitisches Instrument mit erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung und langer Tradition. Der Bundesrat will dieses Institut verbessern, um dessen Akzeptanz zu stärken. Gezielte Anpassungen sollen sicherstellen, dass sowohl Standorts- als auch Gerechtigkeitsüberlegungen Rechnung getragen wird. Gleichzeitig soll die Rechtssicherheit erhöht und das Steuerrecht von Bund und Kantonen harmonisiert werden.

Vernehmlassungsfrist: 17. Dezember 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Stabstelle Gesetzgebung DVS, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 031 322 73 10, Fax 031 322 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

21. September 2010

5906

Bundeskanzlei

2010-2221