Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums am 15. September 2010 eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) in der Weisswarenbranche wegen Behinderung des Online-Handels eröffnet.

Betroffen von der Untersuchung sind vorerst die Unternehmen Electrolux AG sowie die V-Zug AG, welche ihren Händlern den Verkauf von Produkten über eigene Online-Shops gänzlich untersagt resp. diesbezüglich gewisse Auflagen gemacht hat.

Dies im Wesentlichen mit der Begründung, ihre Produkte über sog. selektive Vertriebssysteme abzusetzen. Diesbezüglich sind beim Sekretariat der WEKO Anzeigen von Händlern eingegangen. In der Folge wurde eine Vorabklärung eröffnet, welche Anhaltspunkte zu Tage förderte, dass die Behinderungen von Produkteverkäufen über Online-Shops unzulässige Wettbewerbsabreden darstellen könnten. Die Untersuchung soll aufzeigen, ob die Behinderung von Produktverkäufen über OnlineShops gegen das Kartellgesetz verstösst. Gemäss der am 28. Juni 2010 veröffentlichten Vertikalbekanntmachung der WEKO muss es Händlern prinzipiell möglich sein, das Internet zu nutzen und Online-Bestellungen von Kunden nachzukommen.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Untersuchung gegen andere Unternehmen der Weisswarenbranche ausgeweitet wird. Es handelt sich um die erste Untersuchung zu Beschränkungen des Online-Handels.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

19. Oktober 2010

2010-2584

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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