Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Cyprodinil 37.5 % Fludioxonil 25 %

Formulierungstyp:

WG Wasserdispergierbares Granulat

2. Handelsprodukte Switch 62,5 WG

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4629 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-024419-00/032 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Switch

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4630 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-024419-00/030 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Switch

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4631 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-024419-00/031 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

1

SR 916.161

7430

2010-2467

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Beerenbau: Brombeere, Himbeere

Graufäule (Botrytis cinerea)

1, 2, 3

Erdbeere

Graufäule (Botrytis cinerea)

Konzentration: 0.1 % Aufwandmenge: 1­1.2 kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Konzentration: 0.1 % Aufwandmenge: 1­1.2 kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Konzentration: 0.1 % Wartefrist: 7 Tage

Konzentration: 0.06 % Aufwandmenge: 1 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Ab Stadium 71­72 und 77­79.

Konzentration: 0.06 % Aufwandmenge: 1 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Während der Blüte.

7, 8

Graufäule (Botrytis cinerea)

Konzentration: 0.1 % Aufwandmenge: 1.2 kg/ha

9, 10

Graufäule (Botrytis cinerea), Sclerotinia-Fäule Graufäule (Botrytis cinerea), Sclerotinia-Fäule Graufäule (Botrytis cinerea), Sclerotinia-Fäule Graufäule (Botrytis cinerea), Rhizoctonia-solani-Krankheit

Konzentration: 0.1 % Wartefrist: 3 Tage Aufwandmenge: 0.5­0.8 kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Konzentration: 0.1 % Wartefrist: 3 Tage Aufwandmenge: 0.6 kg/ha Wartefrist: 35 Tage Anwendung: Behandlung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung.

Aufwandmenge: 0.5­0.8 kg/ha Anwendung: Behandlung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung.

Aufwandmenge: 1 kg/ha Anwendung: 1. Behandlung im 2-Blattstadium, 2. Behandlung 3 Wochen später (bei Herbstsaat im Frühjahr).

Konzentration: 0.1 % Aufwandmenge: 1 kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n)

1

Rote Johannisbeere, Mondscheinigkeit Schwarze Johannisbeere Obstbau: Aprikose, Pfirsich/ Nektarine, Zwetschge Steinobst [ausgenommen Kirschen]

Weinbau: Reben Gemüsebau: Aubergine, Tomaten Bohnen Gurken Nüsslisalat

Fruchtmonilia im Obstbau

Blüten- und Zweigdürre

Salate (Asteraceae)

Graufäule (Botrytis cinerea), Rhizoctonia-solani-Krankheit, Sclerotinia-Fäule

Zwiebeln

Mehlkrankheit der Zwiebel

Zwiebeln

Blattbotrytis der Zwiebel

1, 4 5, 6

7, 8

1 1

1

1

7431

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Zierpflanzen: allg.

Buchsbäume (Buxus)

Graufäule (Botrytis cinerea) Cylindrocladium buxicola

1 11, 12

Zier- und Sportrasen

Schneeschimmel, Typhula Fäule

Konzentration: 0.1­0.12 % Konzentration: 0.1 % Anwendung: Ab Mitte April bis Oktober.

Aufwandmenge: 1.5 kg/ha

1

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

2 = Für Sommerhimbeeren und Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium Beginn der Blüte bis Vollblüte, Heckenvolumen 10 000 m3/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf Stadium Blütenknospen nickend bis erste Blüten offen, Heckenvolumen 7500 m3/ha.

3 = Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.

4 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m2.

5 = 1­2 Behandlungen.

6 = SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.

7 = Auch für die Luftapplikation.

8 = Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10 000 m3 pro ha.

9 = Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August.

10 = Maximal 1 Behandlung pro Jahr.

11 = SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.

12 = Behandlungen im Abstand von 4 Wochen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

7432

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

2. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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