Militärische Plangenehmigung betreffend Gemeinde Thun, Waffenplatz Thun, Dufourkaserne; Anpassung und Sanierung sowie Einbau eines Verpflegungszentrums vom 22. Oktober 2010

Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien vom 30. Juni 2009 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung der Dufourkaserne in Thun sowie den gleichzeitigen Einbau eines Verpflegungszentrums unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse www.vbs.ch/plangenehmigungen einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

2. November 2010

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2010-2692

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