Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Art. 28 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen; SR 251) Das Sekretariat der Wettbewerbskommission hat im Einvernehmen mit einem Mitglied des Präsidiums am 19. Mai 2010 eine Untersuchung gemäss Artikel 27 des Kartellgesetzes (KG) gegen die Roger Guenat S.A, Palézieux, (nachfolgend «Roger Guenat») eröffnet. Roger Guenat ist Generalimporteurin und Agentin verschiedener Marken im Bereich Bergsport (Alpinismus, Klettern, Bergsteigen, Höhlensteigen und Vergnügungsparks). Als weitere Produktsparte vertreibt Roger Guenat Ausrüstungsmaterial für Arbeiten, welche in grosser Höhe verrichtet werden, wie z.B.

Dachdecker oder Zimmermann. Die Untersuchung wurde basierend auf einer Anzeige eröffnet, welche Anhaltspunkte ergab, dass Roger Guenat ihren Händlern Wiederverkaufspreise vorgibt (Preisbindungen zweiter Hand), insbesondere in Form von Höchstrabatten. Daneben bestehen auch Anhaltspunkte, dass Parallelimporte von Bergsportprodukten in die Schweiz behindert oder verhindert werden.

In der Untersuchung wird nun geprüft, ob tatsächlich Preisbindungen zweiter Hand vorliegen und/oder Parallelimporte von Bergsportprodukten behindert oder verhindert werden und das Verhalten von Roger Guenat als unzulässig im Sinne von Artikel 5 KG zu qualifizieren ist.

Innerhalb von 30 Tagen ­ Fristenlaufbeginn ist der Zeitpunkt dieser Publikation ­ steht es Dritten offen, sich durch Meldung an das Sekretariat am Verfahren zu beteiligen. Gemäss Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a­c KG können sich folgende Dritte anmelden: a.

Personen, die aufgrund der Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder in der Ausübung des Wettbewerbs behindert sind;

b.

Berufs- und Wirtschaftsverbände, die nach den Statuten zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder befugt sind, sofern sich auch Mitglieder des Verbands oder eines Unterverbands an der Untersuchung beteiligen können;

c.

Organisationen von nationaler oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen.

Entsprechende Anmeldungen sind an folgende Adresse zu richten: Sekretariat der Wettbewerbskommission, Monbijoustrasse 43, 3003 Bern. Telefon 031 322 20 40, Telefax: 031 322 20 53.

29. Juni 2010

2010-1542

Sekretariat der Wettbewerbskommission

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