S34

Wahlen (Vom 13. Oktober 1924.)

Militär département.

Kanzlist I. Klasse des Festungsbureau St. Gotthard : Lieutenant Knobel, Andreas, von Luchsingen Glarus Elektrotechniker, in Glarus.

Kanzlist II. Klasse der Kriegsmaterialverwaltung : Oberlieutenant Pittet, August, von Bière, bisher Angestellter der eidgenössischen Zeughausverwaltung in Bière.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Einnahmen der Zollverwaltung In den Jahren 1923 und 1924.

1924 Monate

1923 1923

Fr.

Januar . , Februar .

März . .

April . .

Mai . . .

Juni . . .

Juli . . .

August . .

September .

Oktober .

November .

Dezember .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

t

1924

1924

Fr.

12,626,491. 74 14,167,432. 20 13,320,591. 28 14,946,556. 70 15,835,213. 95 16,446,549. 27 15,413,368. 44 16,097,319.90 18,376,240. 02 16,000,692. -- 16,049,985.91 14,972,102. 29 12,799,875. 22 14,726,846. 58 12,761,247. 59 13,424,481.38 13,596,135. 62 15,682,226. 90 18,478,437. 79 17,498,456. 87 16,219,452. 27

Total

182,975,496. 70

Ende Sept.

130,779,149. 77

136,464,207. 22

Mehreinnahme

Mindereinnahme

Fr.

Fr.

1,540,940. 46 -- 1,625,965. 42 611,335. 32 _ 683,951. 46 -- 2,375,548. 02 -- 1,077,883. 62 1,926,971. 36 -- -- 663,233 79 2,086,091. 28 --

5,685,057. 45

--

535

Bruttoertrag der eidgenössischen Stempelabgaben.

Abgabe auf

Im Monat September

1 . Januar -- 30. September

1924

1923

1924

1923

Fr.

FI

Fr

Fr.

1.Obligationen · · 183,244. 40 451,155, 55 2,537,294. 98 2,513,212. 25 2.Aktien . . . . 220,414. 60 334,286. -- 3,716,199, 25 3,234,609. 90 3. Genossenschaftlichen 4,835. 50 216,315 90 236,610. 25 Stammanteilen . . 20,446. 55 4. Ausländ Wertpapieren 36,438. 60 16,746. 35 633,365. 50 540,458. 80 Wertpapier 5. inländischer .

6. ausländischer .

18,797. 15 53,643. 45

35,230 80 47,574. 20

189,212. 50 549,920, 70

237,344. 35 434,106. 60

7. Wechseln ähnlichenPapiereni . 174,127. 60 145,367. 55 1,836,767. 35 1,504,507. 90 8. Prämienquittungen . 268,010. 40 214,923. 35 3,153,050.63 2,810,754. 33 9. Prachturkunden . . 241,688. 20 225,498. 25 1,965,410. 08 1,933,371. 37 Total 1--9 1,216,810. 95 1,475,617. 55 14,797,536. 89 13,443,975. 75

10. Coupons r. Obligationen 218,860. 52 410,546 67 7,290,104. 81 7,175,630. 72 11.CouponsBAktienn . 265,952. 68 343,585. 80 6,053,400. 09 5,118,800. 83 12. Coupons von genossen 8,076. 15 24,222. 45 £ 97.830 12 314,082. 41 Stammanteilen 13. Coupon TOD ausländ Wertpapieren . . 11,377. 12 12,995. 45 294,776. 02 507,628. 10 Total 10--13 504,266. 47 791,350. 37 13,936,111.04 13,116,142.06 1 4 . Bussen . . . .

679. 10

701. 20

6,465. 50

6.204 60

Total l-- U 1,721,756. 62 2,267,669. 12 28,740,113. 43 26,566,322. 41

Die Botschaft des Bundesrates betreffend das Dienstverhältnis der Bundesbeamten kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Amtsstelle zum Preise von Fr. 5 pro Exemplar, plus 35 Cts. Nachnahmegebühr, als Separatbroschüre bezogen werden.

B e r n , August 1924.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei,

536

Notifikation.

Die Organe der schweizerischen Zollverwaltung haben im Laufe des Monats August auf einer Weide im Ofental das Vorhandensein von 10 Schafen italienischer Herkunft festgestellt, die unter Umgehung der Zollformalitäten in die Schweiz gelangt waren. Auf Grund dieses Tatbestandes wurde unterm 30. August 1924 gegen den unbekannten Übertreter das Strafverfahren wegen Zollübertretung eingeleitet. Das eidgenössische Zolldepartement hat unterm 6. Oktober 1924 eine Busse vom siebenfachen Betrag des umgangenen Zolles von Fr. 50 mit Fr. 350 ausgefällt, unter Zusicherung des Nachlasses von einem Vierteil bei nachträglicher Unterziehung unter den Strafentscheid der Zollverwaltung innert nützlicher Frist (Art. 12 des Bundesgesetzes betreffend das Verfahren bei Übertretungen fiskalischer und polizeilicher Bundesgesetze).

Dem unbekannten Übertreter wird hiermit dieser Strafentscheid notifiziert ; er wird eingeladen, innert acht Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, sich dem Strafentscheid vorbehaltlos zu unterziehen, falls er Anspruch auf den Nachlass eines Vierteils erheben will.

Dem unbekannten rechtmässigen Eigentümer wird hiermit mitgeteilt, dass die Schafe, gestützt auf Art. 27, Abs. l und 2, des Bundesgesetzes betreffend das Verfahren bei Übertretungen fiskalischer und polizeilicher Bundesgesetze, verwertet worden sind.

Der Erlös wird ihm gegen Bezahlung der Busse und der ergangenen Kosten ausgehändigt.

Eidg. Oberzolldirektion: Gfassmann.

B e r n , den 8. Oktober 1924.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende August. .

September Januar bis Ende September

1924

1923

Zu-oder Abnahme

2191 569 2760

5361 841 6202

-- 3170 -- 272 -- 3442

B e r n , den 10. Oktober 1924.

(B.-B. 1924, III, 408.)

Eidg. Auswanderungsamt.

537 Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess Bundesstrafprozess Inhalt:

1.

2.

S, 4.

5.

6.

7.

8.

Vorwort.

BG. Tom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1860 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege Verordnung des Bundesrates vom 26. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgerioht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

538

Aufforderung.

Auf verschiedenen Zollämtern des II. Zollkreises liegen seit längerer Zeit die folgenden Gegenstände, die wegen der bestehenden Einfuhrbeschränkungen dort zurückgelassen und seither von.

den Eigentümern nicht mehr beansprucht worden sind:

1. Zollamt Waldshut: 2 l 3 7

Päckli Schweizer-Stumpen, Album Ansichten aus dem Schwarzwald, Flaschen Branntwein, gedruckte Bücher (Die Liebe des Severin Imboden 5 Das 2. Leben, von Ernst Zahn ; Die Schmiede der Zukunft ;, Lotte Esslingers Wille und Weg ; Das eiserne Jahr ; Der Liebling; Der Mondschein).

2. Zollamt Rheinau:

l einzelner Lederschuh, l Damenleibchen aus Baumwolle, l Fläschchen Kölnisch Wasser, 1 Fläschchen Haarwasser, 2 Geldbeutel aus Kunstleder, l Rasierklingen-Abziehapparat, l Kunstlederetui mit Spiegel, Kamm und Nagelfeile, 3 Uhren-Anhänger aus unedlem Metall.

3. Zollamt Rafz-Grenze: 1 Ring Eisendraht, 2 Vasen aus Glas,

l Stück Spielzeug (l Katze).

4. Zollamt Thayngen-Bahnhof : l Paar alte Lederschuhe, l Feldstecher-Etuis aus Leder, alt.

5. Zollamt Ramsen-Grenze : l Reisszeug, l Rasierapparat.

6. Zollamt Kreuzungen: l Buch ,,Deussen, Geschichte der Philosophie".

Die unbekannten Eigentümer dieser Waren werden hiermit aufgefordert, dieselben gegen Beibringung der erforderlichen Bewilligung und gegen Bezahlung des Zollbetrages bis 1. November bei der Zollkreisdirektion Schaffhausen zu erheben. Bis zum genannten Datum nicht erhobene Gegenstände werden zugunsten des Fiskus versteigert.

Eidg. Oberzolldirektion: Gassmann.

B e r n , den 9, Oktober 1924.

(2.)-

539

Übersieht aber die eidgenössischen Yolksabstimmangen seit 184$.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann zum Preise von 90 Cts. (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen) die

Übersicht über die Referendumsvorlagen und Initiativbegehren (von 1909--1924) und über die

eidgenössischen Volksabstimmungen seit 1848 (Stimmberechtigte ; Beteiligung ; Annehmende und Verwerfende etc.)

neu auf 1. August 1924 in einer Broschüre vereinigt bezogen werden.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone, -- Auf 1. Juli 1924.

-- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist soeben erschienen und kann daselbst bezogen werden

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierangsräte der Kantone mit Angabe der Departemente und Verwaltungsabteilungen, die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis 5O Cts.

der

Bei Zustellung per Post 60 Cts. ; Zustellung gegen Nachnahme 75 Cts.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Die Ausgabe der

·

Betreibungs- und Konkursformulare ist mit dem 1. Januar 1922 vom Bundesgericht an die

Materialverwaltung der Bundeskanzlei, Inselgässchen 3, Bern, Übergegangen. Bestellungen sind daher an diese zu richten,

Materialverwaltung der Bundeskanzlei.

«40

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, Luzern,

Aufruf im Sinne von Art. 89 des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes.

Stalder, Johann, Christians und der Magdalena geb. Wyss, Zimmermann, von Lützelflüh, geboren am 13. März 1868, welcher unbekannten Aufenthaltes abwesend ist, wird hiermit aufgefordert, sich innert sechs Monaten bei der unterzeichneten Direktion schriftlich oder mündlieh zn melden, ansonst gemäss Art. 89 des Bundesgesetzes über die Kranken- und Unfallversicherung (vom 13. Juni 1911) Verwirkung seiner ihm aus dem Unfalltode seines Sohnes Ernst Johann zustehenden Versicherungsansprüche eintritt.

Schweizerische Unfallversicheruugsanstalt, Die Direktion ; A. Tzaut, L u z e r n , den 9. Oktober 1924.

Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.

Eine bereinigte Ausgabe des Bundesgesetzes Ober Schuldbetreibung und Konkurs ist soeben bei der unterzeichneten Verwaltung erschienen. In dieser neuesten Ausgabe sind alle seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes erfolgten Änderungen berücksichtigt, unter anderm auch das auf 1. Januar 1925 in Kraft tretende Bundesgesetz vom 3. April 1924 betreffend Abänderung und Ergänzung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes. Neu ist in die Broschüre als Anhang aufgenommen worden: das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlichrechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Verkaufspreis Fr. 1. 20, plus Porto und $achnahraespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Bundesblatt

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Jahr

1924

Année Anno Band

3

Volume Volume Heft

42

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.10.1924

Date Data Seite

534-540

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10 029 177

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