291 # S T #

1852

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für 1923.

(Vom 16. Mai 1924.)

Unter Bezugnahme auf Art. 2 des Regulativs Ihrer ständigen Alkoholkommissionen vom 10. Juli 1903 beehren wir uns, Ihnen über die Durchführung der Alkoholgesetzgebung im Jahr 1923 den nachstehenden Bericht zu unterbreiten.

I. Gesetzgebung und Allgemeines.

Die im Laufe des Berichtsjahres von uns gefassten und in der Gesetzsammlung veröffentlichten Beschlüsse umfassen: 1. Bundesratsbeschluss vom 26. Januar 1923 über die Aufhebung des Bundesratsbesehlusses vom 2. Oktober 1922 betreffend die rationelle Verwendung der inländischen Kartoffelernte und die Kartoffel Versorgung. Amtl. Sammlung Bd. XXXIX, 8. 31.

2. Bundesratsbeschluss vom 28. April 1923 betreffend die Rückvergütung des Monopolgewinnes auf den im Jahre 1922 ausgeführten Alkoholfabrikaten. Amtl. Sammlung Bd. XXXIX, S. 123.

3. Bundesratsbeschluss vom 11. Juni 1923 über den Monopolverkauf gebrannter Wasser zum Trinkverbrauche, in Wirksamkeit vom 25. Juni 1923 an (den Bundesratsbeschluss vom 17. März 1922 abändernd und den Bundesratsbeschluss vom 18. Dezember 1922 aufhebend). Amtl. Sammlung Bd. XXXIX, S. 153.

4. Bundesratsbeschluss vom 18. Juni 1923 über die Entrichtung von Monopolgebühren auf gebrannten Wassern, in Wirksamkeit vom 25. Juni 1923 au (deii Bundesratsbeschluss vom 17. März 1922 aufhebend). Amtl. Sammlung Bd. XXXIX, 8. 162.

292 5. Bundesratsbeschluss vom 26. Juni 1923 betreffend den Verkauf gebrannter Wasser zu technischen und Haushaltungszwecken (Industrie- und Brennsprit), in Wirksamkeit vom 1. Juli 1923 an Cden Bundesratsbeschluss vom 31. Oktober 1922 aufhebend). Amtl. Sammlung Bd. XXXIX, S. 204.

6. Bundesratsbeschluss vom 10. August 1923 betreffend die Befreiung der Einfuhr von frischen und getrockneten Wacholderbeeren und Trockenbeeren von der Entrichtung von Monopolgebühren, in Wirksamkeit vom 20. August 1923 an (ersetzt durch den Besohluss vom 10, Dezember 1923). Amtl. Sammlung Bd. XXXIX, 8. 261.

7. Bundesratsbeschluss vom 28. September 1923 betreffend die Rückvergütung des Monopolgewinnes auf den im Jahre 1923 auegeführten Alkoholfabrikaten. Amtl. Sammlung Bd. XXXIX, S. 302.

8. Bundesratsbeschluss vom 9. Oktober 1923 betreffend die rationelle Verwendung der inländischen Kartoffelernte, in Wirksamkeit vom 10. Oktober 1923 an. Amtl. Sammlung Bd. XXXIX, S. 306.

9. Bundesratsbeschluss vom 23. November 1923 über den Verkauf von Obstsprit durch die Alkoholverwaltung, sofort in Kraft getreten. Amtl. Sammlung Bd. XXXIX, S. 421 10. Bundesratsbeschluss vom 10. Dezember 1923 über die Entrichtung von Monopolgebühren auf gebrannten Wassern, in Wirksamkeit vom 16. Dezember 1923 an (die Vollziehungsverordnung vom 24. Dezember 1900 teilweise abändernd, sowie die Bundesratsbeschlüsse vom 18, Juni 1923 und vom 10 August 1923 aufhebend). Amtl. Sammlung Bd. XXXIX, S. 446.

Gemäss Bundesbeschluss vom 23. Juni 1923 betreffend die Erwahrung der Volksabstimmung vom 3. Juni 1923 wurde der Bundesbeschluss vom 13. Oktober 1922 betreffend die Revision der Art. 32bis und 31, lit. 6, der Bundesverfassung (Bestimmungen über dio gebrannten geistigen Getränke), vom Volke mit 360,397 gegen 262,688 Stimmen und von 10 ganzen und 4 halben Ständen gegen 9 ganze und 2 halbe Stände verworfen. Wir können das Ergebnis dieser Abstimmung vom Standpunkt der Volksgesundheit aus und wegen ihrer Rückwirkung auf die Finanzen des Bundes und der Kantone nur bedauern, Wir sind aber überzeugt, dass diese für unser Land so wichtige Frage bald wird gelöst werden, müssen.

293 Durch den Entscheid vom 3. Juni 1923 wurde die Anwendung der bisher geltenden Alkoholgesetzgebung nötig, und der Bundesrat war zu einer Neufestsetzung der Verkaufspreise der Alkoholverwaltung im Rahmen dieser Gesetzgebung gezwungen.

Das gleiche gilt bezuglich der an der Grenze und im Inland zu beziehenden Monopolgebühren, Diese Gebühren stehen gegenwärtig auf dem gesetzlich zulässigen Maximum; sie bilden so tatsächlich einen weitgehenden Schutz der inländischen monopolfreien Branntweine und damit unseres Obstbaues.

Einen guten Erfolg für Produzenten und Konsumenten hatten auch im Jahr 1923 die gestützt auf unsern Beschluss vom 9. Oktober 1923 betreffend die rationelle Verwendung der inländischen Kartoffelernte und die Kartoffelversorgung getroffenen Massnahmen zu verzeichnen. Wir beabsichtigen, auf diesem Wege weiterzuschreiten.

Die Rechnung der Alkoholverwaltung für das Jahr 1923 schliesst mit einem Betriebsdefizit von . . Fr. 5,567,035. 98 Dieser Betrag wurde mit der an die Kantone verteilten Summe (S. 3163 von ,, 777,218.-- und mit dem vom Jahr 1922 übertragenen Paseivsaldo von ,, 1,676,431. 83 zusammen mit Fr. 8,020,685. 81 auf neue Rechnung vorgetragen.

Wir bemerken dazu, dass sämtliche Gebäude und Einrichtungen der Alkoholverwaltung abgeschrieben und die Warenvorräte zu den am 31. Dezember 1923 gültigen Weltmarktpreisen eingesetzt sind.

Das Ergebnis des Jahres 1923 rührt wiederum in der Hauptsache von folgenden Ausgabepoaten her : 1. Übernahme des Vorrats an Trinksprit ab 1922 von 44,799,8» Meterzentner zum Durchschnittspreis von Fr, 141. 74.

2. Übernahme von 31,929,4? Meterzentner Obstsprit zum Durchschnittspreis von Fr. 294. 95, gemäss der bekannten Übereinkunft mit dem Verband schweizerischer Obstspritfabrikanten vom 10./14. Juli 1922.

Die Mehrbelastung des Betriebsjahres 1923 aus der Übernahme des Vorrats an Trinksprit ab 1922 beträgt gegenüber einem Auslandspreis von Fr. 60 per Meterzentner, inklusive Zoll,

294

44,799,69 q X Fr. 81, 74 = Fr. 3,661,946. 60 Die Mehrbelastung aus der Übernahme des Obstsprits beträgt gegenüber einem Auslandspreis von Fr. 50 per Meterzentner, inklusive Zoll, 31,929,47 q X Fr. 244. 95 = ...

,, 7,821,096. 53 Zusammen

Fr. 11,483,043.13

Ohne diese Mehrbelastungen hätte die Rechnung statt mit einem Defizit von insgesamt Fr. 8,020,685. 81 mit einem Einnahmenüberschuss von Fr, 3,462,357. 32 abschlieseen müssen.

Die Einsetzung der Spritvorräte per Ende 1923 zu Weltmarktpreisen erforderte allein folgende Beträge : Trinksprit (Rubrik 2 a, S. 305) 19,378,84 q = Fr. 984,909. 30 Obstsprit (Rubrik 2 6b», 8. 306) 20,511,
Das Jahr 1924 wird aus der Übereinkunft mit den Obstspritfabrikanten noch mit dem vom 1. Januar 1924 bis 31. März 1924 (Zeitpunkt der vorzeitig durchgeführten Liquidation der Übereinkunft) übernommenen Obstsprit von 5,185,s4 Meterzentner belastet sein. Dieser Obstsprit erfordert bei Abschreibung auf Weltmarktpreis für Sekundasprit vom Jahre 1924 noch einen Betrag von rund Fr. 1,400,000.

Bis Ende 1923 sind von der Alkoholverwaltung auf dem Obstsprit im ganzen Fr. 11,147,306. 22 Verlust verbucht worden.

Wenn dieser Betrag nicht noch höher ist (rechnerisch beim Vergleich des Einkaufes zu Weltmarktpreisen mit 15,3 Millionen Franken festgestellt), so rührt dies daher, dass wir bemüht waren, durch zweckentsprechende Verkaufsmassnahmen den Verlust möglichst herabzudrücken.

Seit 1921, in welchem Jahre die Verkäufe der Alkoholverwaltung den niedrigsten Stand erreichten, ist eine erfreuliche Zunahme der Verkäufe festzustellen. Die von der Übereinkunft in dieser Hinsicht erwarteten Wirkungen haben sich jedoch nicht erfüllt, da der Markt immer noch mit freien Branntweinen überschwemmt geblieben ist. Für den Brenn- und Industrieeprit erklärt sich die Zunahme des Verkaufes wahrscheinlich durch die

295 Herabsetzung der Preise und durch den besseren Geschäftsgang in der Industrie.

Es wurden m den Jahren 1921/1923 im Inland abgesetzt:

BrennspritIndustriesprit···

Meterzentner Meterzentner Meterzentner Meterzentner 92'/2 Gew.% 92 1/Gew.%/o 92 1/2Gew.%°/o 92Ya Gew.>

1921 . . . .

6,159,66 1,836,56 26,024,S8 10,139,7« 1922 . . . .

9,880,i7 400,83 32,115,8i 15,712,9* 1923 . . . . 14,457,30 13,101,0o 35,909,2i 20,530,55 Der Verkauf an Sprit zum Trinkverbrauch von 27,558 Meterzentnern bleibt auch jetzt noch weit hinter dem Durchschnitt der Jahre 1890/1913 von 59,615 Meterzentnern zurück. Im Voranschlag hatten wir mit einem Verkauf von 40,000 Meter · Zentnern gerechnet.

Die Zunahme der Verkäufe hat auch eine bessere Verteilung der Generalunkosten zur Folge, wie das aus folgender Zusammenstellung hervorgeht :

ss

Abgaben für

--

Kosten für den

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1921 954,024.31 239,942.79 1,193,967.10 27.-- 1922 782,288.29 287,924.60 1,070,212.89 17. 78 1923 798,718.96 225,848.30 1,024,567.26 12.18 Das Jahr 1924 wird voraussichtlich eine starke Senkung der Generalunkosten bringen, indem verschiedene Massnahmen erst dann zur Auswirkung kommen können.

Hinsichtlich der in unserm Bericht vom 10. Dezember 1923 über das Postulat des Nationalrates vom 4. Oktober 1923 betreffend die Ausrichtung eines Bundesbeitrages an die Alkoholverwaltung vorgesehenen Massnahmen, haben wir, mit Rückwirkung auf das Jahr 1923, folgendes beschlossen: 1. die interne Verrechnung des Trinkspritzolles mit 5 Rappen per Grad und Meterzentner, Bruttogewicht; 2. die Heraufsetzung der Monopolgebühren für die Qualitätsspirituosen und für die Rohstoffe zur Alkoholgewinnung, auf das gesetzliche Maximum; 3. die Herabsetzung des Zinsfusses für die der Alkoholverwaltung vom Finanzdepartement gemachten Vorschüsse auf die Hälfte des offiziellen Diskontosatzes der Schweizerischen Nationalbank.

296 Die daherige Entlastung der Rechnung der Alkoholverwaltung betrug für das Jahr 1923: aus dem Trinkspritzoll Fr. 182,044.18 aus der Herabsetzung des Zinsfusses . . . . ,, 113,349. 55 Zusammen Fr. 295,393. 73 Die Heraufsetznng der Monopolgebühren trat am 16. Dezember 1923 in Kraft.

Es muss in diesem Zusammenhange noch auf die Berichte und Klagen über die Zunahme des durch Bundesgesetz vom 24. Juni 1910 verbotenen Absinthverbrauches aufmerksam gemacht werden. Trotz des Verbotes sollen die heimliche Fabrikation und der Verbrauch von Absinth und, was noch schlimmer ist, von Absinthnachahmungen in gewissen Gegenden unseres Landes einen auffallenden Umfang annehmen. Wenn diese Zustände, trotz der Wachsamkeit der kantonalen Polizeiorgane, eine weitere Ausdehnung nehmen sollten, so würde auch die Schweiz den Beweis verstärkt haben, dass es heute den kleinen Ländern in Europa nicht möglich ist, dem Missbrauch von Alkohol und dergleichen auf dem Wege des Verbotes beizukommen. Erfahrungsgemäss fuhrt in diesen Ländern eine richtige fiskalische Bewirtschaftung zur besten Bekämpfung des Alkoholmissbrauches.

II. Verwaltung.

(Einschliesslich Verzinsung und Gebäudeunterhalt.)

A. Personal.

Im Berichtsjahre schäftigt :

waren bei der Alkoholverwaltung beTagesdurchschnittlich Beamte und Vorüberständige gehend Angestellte, aneinschliesslich gestelltes Hauswarte Personal

Allgemeine Verwaltung Lagerhaus und Rektifikationsanstalt Delsberg .

Lagerhaus Burgdorf . .

Lagerhaus Romanshorn .

am Ständige Arbeiter

Jahres

ende

32

--

--

6 4 5

-- -- 1

3 l 3

47

überhaupt

17

32

9 5 9

55

30

8 5 7

50"

Bundesblatt. 76. Jahrg. Bd. II.

B. Gesamtauslagen für Verwaltung (Rubrik 2 e, S. 315).

Laut Rechnung 1923

Fr.

Fr.

Laut Voranschlag 1923 Fr.

Fr.

21

1. Allgemeine Verwaltung: Besoldungen der Beamten und Angestellten 166,274. 35 186,600. -- Teuerungszulagen 120,960. 95 123,836. -- Andere Entschädigungen 4,526. -- 3,000. -- Reisekosten 28,809. 40 20,000. -- Hausdienst und Verschiedenes : Entschädigung an 3 Aufräumerinnen 6,490. -- l - 600 Aushilfe im Hausdienst und Verschiedenes 429. 60 / ' Bureauentschädigung an Aufsichtsbeamte 916. 70 950. -- Beitrage an die Versicherungskasse,gemässs Art. 45au . . . .

18,633. 75 18,824. 55 Beitrage an die Versichemngskasse, gemäss Art. 45 & . .

194. 70 --. -- Beiträge an die schweizerische Unfallversicherung für 40 Personen 795. 65 600. -- Unvorhergesehenes --. -- 589. 46 Personalausgaben Überhaupt 348,031. 10 362,000.

Beleuchtung, Heizung und Reinigung 14,922. 88 19,000. -- Druck von Berichten 37,866. 55 15,000. -- Geschäftsbücher, Formulare und literarische Anschaffungen, einschliesslich Buchbinderkosten 14,993. 68 10,000. -- Schreibmaterialien und Chemikalien 6,472. 06 8,000. -- Post-, Telephon- und Telegraphenkosten 7,518. 40 6,000. -- Versicherung, (Gebäude, Haftpflicht usw.)

1,138. 28 1,200. -- Verschiedenes 6,269. 67 4,270. -- 89,181. 52 63,470. -- Ab Mietzinse 3,170. -- 3,470. -- Sachausgaben überhaupt 86,011. 52 60,000.

434,042. 62

422,000.

297

Total Allgemeine Verwaltung

2 Lagerverwaltung (Lagerhauser und Reinigungsanstalt): a. Eigene Lager: Burgdorf Personal ausgab en Sachausgaben .

. . . .

. . *36,688. 45 7,246. 68

Laut Voranschlag 1923 Fr.

Fr.

36,100. -- 7,600. -- 43,900.

42,935. 13 56,600. -- 12,700. --

*66,546. 90 17,140. 06 83,685. 96 *55,596. 23 7,413. 25

Romanshorn Personalausgaben Sachausgaben

69,300.

49,200 -- 10,500. -- 69,700.

63,009. 50 b. Mietlager: Aarau .

Basel . .

. . .

.

. . .

. . . .

14,689. 05 14,526. 65

15,600. -- 23,500. -- 29,215. 70

Total Lagerverwaltung 3 Beratungen, Gutachten usw.

.

4 Vergütung an die Zollverwaltung

.

--

39,100.

218,846. 29

212,000. --

14,451. 15 84,704. 95

20,000. -- 70,000.

Gesamttotal

752,045, 01 165. 50

724,000.

Schlusssumme S. 315 Mehrausgabe

751,879. 51

724.000. -- 27,879. 51 Zusammen 9,840. 70 3.864. 70 3,691. 85 17,397. 25

weniger ' Verwaltungsgebühren auf Industriesprit .

Burgdarf

* Inbegriffen : Einlage in die Versicherungskasse . . . .

Beitrage a n d i e Unfallversicherung . . . .

Reisespesen

2,170. 15 763. 25 2,933. 40

D eis ber g 4,426. 20 1,862. 75 1,107. 80 7,396. 75

Romanshorn 3,244. 35 1,238. 70 2,584. 05 7,067. 10

--

298

Laut Rechnung 1923 Fr.

Fr.

·v* 299 Die reine Mehrausgabe gegenüber dem Voranschlage von Fr, 27,879. 51 ergibt sieh aus folgendem: Die Ausgabenrubriken ,,e. 1. Allgemeine Verwaltung1^, ,,e.

2. Lager Verwaltung", ,,e. 4. Vergütung an die Zollverwaltung1* verzeigen vorerst eine Mehrausgabe von zusammen Fr. 33,593. 86, die durch Minderausgaben bei ,,e. 3. Beratungen, Gutachten usw."

von Fr. 5,548. 85, sowie den Eingang von ,,Verwaltungsgebühren" von Fr. 165. 50 auf Fr. 27,879. 51 herabgemindert wurde.

Zu den unter ,,E. 1. Allgemeine Verwaltung" ausgewiesenen Mehraufwendungen für Reisekosten von Fr. 8,809. 40 ist zu bemerken, dass sie in der Hauptsache auf vermehrte Inanspruchnahme des Kontrollpersonals für die Obstspritabnahme in den Brennereien zurückzuführen sind.

Die Mehrausgaben für den Druck von Berichten von Fr, 22,866.55 sind durch aussergewohnliche Druckkosten betreffend die Revision von Art. 32bl" der Bundesverfassung (AlkoholWesen) entstanden, wahrend bei Geschäftsbücher, Formularen, literarische Anschaffungen, Buchbinderkosten usw., sowie bei Post-, Telephon- und Telegraphenkosten, die bezüglichen Kredite zu knapp bemessen waren.

Bezüglich der Vermehrung der Personalausgaben bei den Lagerhäusern Delsberg um Fr. 9,945. 90 und Romanshorn um Fr. 6,396. 25 ist darauf zu verweisen, dass im Voranschlag für die vorzunehmenden Ersatzanstellungen keine Beträge eingesetzt waren. Zur Bewältigung des ausserordentlich starken Verkehrs, den die Übereinkunft mit den Obstspritfabrikanten usw. brachte, mussten die Personallücken in den erwähnten Lagerhäusern durch Versetzen von Personal der Zentralverwaltung ergänzt werden.

Die Mehraufwendungen an Sachausgaben beim Alkohollager Delsberg von Fr. 4,440. 06 sind in der Hauptsache auf die notwendig gewordene Erhöhung der Versicherung gegen Feuerschaden der Warenbestände, sowie auf vermehrte Lager- und Heizungskosten zurückzuführen.

300

C. Verzinsung (Rubrik 2 f, S. 315).

Die Ausgaben betragen: Zinsvergütung auf Hinterlagen (Kautionen) . .

Zinsvergütungen beim Einkauf Zinsvergütungen auf Vorschüssen des eidgenössischen Finanzdepartements Zinsvergütung auf Vorschuss der Kantonalbank Schaffhausen

Fr.

,,

212. 25 1,809. 35

,, 226,699. 10 ,, 118,125.-- Fr. 346,845. 70

Die Einnahmen betragen: Zinse aus dem Postscheckdienst Zinse aus der Kontokorrentrechnung mit der Schweizerischen Nationalbank . . .

Zinsrückvergütung vom eidgenössischen Finanzdepartement Zinsvergütung aus diversen Konten

Fr.

,,

32. 20 4,115.90

,, 113,349. 55 ,,

3,499.75

Überschuss der Passivzinse über die Aktivzinse

,, 120,997.40 Fr. 225,848. 30

Im Voranschlag war ein Passivüberschuss von Fr. 250,000 vorgesehen.

D. ,,Unterhalt und Vervollständigung der Ausrüstung der Verwaltungsgebäude (in Bern, Delsberg und Romanshorn), der Lagerhäuser (in Delsberg, Burgdorf, Romanshorn, Aarau und Basel), der Reinigungseinrichtungen (in Delsberg), der Kesselwagen, der Einrichtungen zur Beaufsichtigung der Brennereien und dgl."

(Rubrik 2 A, S. 315).

Gegenüber dem Voranschlagsposten von Fr. 41,000 wurden Fr. 46,839. 45 ausgelegt : Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern . . Fr. 11,606. 30 Lagerhaus- und Reinigungsanstalt Delsberg . . ,, 2,836.15 Lagerhaus Burgdorf ,, 1,919.90 Lagerhaus Romanshorn 19,544.25 fl Lagerhaus Aarau ,, 1,444.35 Lagerhaus Basel 69. 20 fl Brennerei- und Kontrolleinrichtungen , . . . ,, 24,992.05 Beschaffung von Eisenfässern . : ,, 40,470.25 Übertrag Fr. 102,882. 45

301

Übertrag Fr. 102,882. 45 abzüglich : Zahlung von Spritbezügern usw.

für Fassmiete und Reparatur von Eisenfässern usw., sowie Einnahmen aus dem Verkauf von Eisenfässern . . . . Fr. 46,348. -- Vorrat an Eisenfässern (S. 307} ,, 9,695. -- ,, fi6,043.Rein-Ausgaben Fr. 46,839.45 Bei den Ausgaben betreffend das Lagerhaue Romanshorn handelt es sich in der Hauptsache um die Erstellung einer elektrischen Pumpen- und Lichtanlage mit daheriger Stromzuleitung.

Unter den für Brennerei- und Kontrolleinrichtungen gemachten Aufwendungen ist die Übernahme von 5 Kartoffeltrocknungsanlagen vom eidgenössischen Ernährungsamte Inbegriffen.

III. Einkauf.

l, Gebrannte Wasser inländischer Erzeugung, Der Landesbedarf an Sprit und Spiritus betrug für 1923: Ware zum VergällungsTrinkverbrauche wäre

Zusammenn zusammen

Meterzentner Meterzentner Meterzentner zu 991/' Gew.

'/,

Verkäufe der Alkoholverwaltung . . 27,568,so 56,439,78 83,998,08 Privateinfuhren : a,./b. Alcohol absolutus und nicht von der Verwaltung gelieferter Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch (451,80 kg zu 100% berechnet, weniger 1 6 2/3%o Tara) . . . .

4,07 -- 4 , 0 ?

c, nicht von der Verwaltung gelieferter Industriesprit -- 5,
89,u ] l>. Laut Handelsstatistik, Zolltarif } 120,« Nr. 1070 -- 31,oo J Bleiben

27,473,as

56,414,TM

83,887,«

302 In der Brennkampagne 1922/23 wurden weder Kartoffel noch Körnerfnieht (Art. 2/3 des Alkoholgesetzes) gebrannt. An Stelle des Brennens wurden im Interesse der beteiligten Kreise Maasnahmen zur rationellen Verwendung der inländischen Kartoffelernte und zur Versorgung des Landes mit Kartoffeln, gemäss unserm Beschluss vom 2. Oktober 1922, getroffen. Gestützt auf die dabei gemachten Erfahrungen wurde für die Brennkampagtie 1923/24 durch unsern Beschluss vom 9. Oktober 1923 ein gleiches Verfahren eingeleitet, das ebenfalls wieder alle beteiligten Kreise befriedigt hat.

Die im Berichtsjahre von der Alkoholverwaltung verausgabten Kosten der Versorgung des Landes mit inländischen Kartoffeln (Frachtzuschdsse, Miete etc.") betrugen: für den Winter 1922/23 Fr. 64,987. -- für den Winter 1923/24 ,, 3,984. 65 Fr. 68,971. 65 An Entschädigungen wurden im Berichtsjahr den Brennereien folgende Betrage ausgerichtet : Stillstandentschädigungen für die Bronnkampagne 1920/21 Fr. 24,920.-- Stillstandentschadigungen für die Brennkampagne 1921/22 ,, 115,523. 44 Fr. 140,443. 44 Davon ab : die im Geschäftsbericht pro 1922 CS. 306) aufgeführte Beservestellung von .

,, 100,000. -- Fr. 40,443. 44

Dazu: Reservestellung für die im Jahr 1924 zu bezahlenden Entschädigungen für die Brennkampagne 1923/24

,, 100,000.-- Fr. 140,443. 44

Während der Brennkampagne 1922/23 wurde, gemass unserm Beschluss vom 8. September 1922, den Losbrenuereien zu den 'Bedingungen der Übereinkunft vom 10./14. Juli 1922 mit den Obstspritfabrikanten bekanntlich ein Kontingent von 10,000 Hektoliter Obstsprit zugeteilt, so dass ihnen für diese Kampagne keine Stillstandsentschâdigungen ausgerichtet wurden.

303

Der Bezug aus dem Inlands im Berichtsjahre kostete : (ohne Obstsprit, siehe folgende Seite} Eingelagerte Menge

1923

Umgewandelte Hektoliter zu 100 ·/.

übernahmsnpAfe

pi BIS

Meterzentner

im ganzen

zu 92,i G. %

oder durchschnittlich fllr den Hektoliter zu

1007.

Meterzentner zu 32« G. ·/.

Fr.

Fr.

laut Rechnung 1923 Exkontingent (Ait. 4 des A.-G.): a. aus Abfällen der Presshefefabrikation , .

.

6. aus Aarbergerzuckermelasse . .

c. aus Sulütlaugen der Zellulosefabrik Attiiholz . . .

Zusammen Hinzu: Frachtauslagen

Fr.

2,438,i9ii

2,089,ia

1 72,769. 27 29.85 34. 83

7,238,80s?

6,202,1t

408,868. 20 56.48 '65.92

6,804,ssji

5,830,i7

16,481,3209

14,121,73

248,139. 68 36.47 42.56 729,777. 15 44.28 51.68 41,870. 61 2.54 2.96 771,647. 76 46.82 54.64

-- Kosten loco Lagerhaus 16,481,s»9 Zuschüsse für Frachten und Spesen betr. die Landesversorgung mit inländischen Kartof_ feln (S. 302) . .

Stillstandsentschädigungen an die Brennlosinhaber ( S . 302) . . . .

-- Insgesamt (S. 305) 16,481,3280

-- 14,121,73

-- -- 14,121,73

68,971. 65

--

--

140,443. 44 -- -- 981,062. 85 59.53 69.47

1 Nach Abzug dt:r im Jahr e 1922 zu viel geleisteteii Absch lägeZahlungen.

s Für die Brennkampagne 1922/1923 wurden von 652,164 kg Sprit zu 92,0 Gew. % 351,548kg aus Inlandsrüben, zu Fr. 81. 93 und 300,621 kg aus ausländischem Rohzucker, znTr. 47.27 per q bezahlt.

304

Der Bezug von Obstsprit aus dem Inlande kostete : Eingelagei·te Menge

1923

Bezahlte Hektoliter

Meterzentner

zu 100 ·/·

zu 92,. G.»/.

Übernahmsprels im ganzen

oder durchschnittlieh für den Hekto- Meterliter zentner zu zu 100 »/,, 92,, O,'/,

laut Reehnung 1923 Fr.

Obstaprit

. . . . 37,291,108

Hinzu : Frachtauelagen

. .

--

Kosten loco Lagerhaus 37,291,i4!e (S. 306)

31,929,47

Fr.

9,307,920. 73 249. 60 291. 63

-- 31,929,47

Fr.

109,649 30

2,94

3.43

9,417,570. 03 252 54 294. 95

2i Eingeführte gebrannte Wasser, Aus ,, ,, ,, ,,

Es wurden bezogen: Deutschland Frankreich der Tschechoslowakei Ungarn Britisch-Südafrika Zusammen

q ,, ,, ,, ,,

l,287,o» ll,9o 2,679,i» 5,644,so 8,492,»«

q

18,115,85

Der Bezug kostete loco Lagerhaus, unverzollt, S. 305 : Meterzentner zu 921/« Gew. >

Feinsprit Kornsprit (Nachbelastung) .

Feigensprit zur Vergällung bestimmt Sekundasprit

oder durchschnitt!, für don q Fr.

9,610,4» --

316,563.71 32.94 10,980.30 --

11,90 8,492,9
347.-- 281,112.05

Franko Schweizergrenze . . 18,115,3S Frachtauslagen -- Zusammen

Fr.

18,115,35

29.16 33.10

609,003.06 33.62 43,169.01 2.38 652,172.07 36.--

305 3, Reinigung.

Im Berichtsjahre fand keine Reinigung statt.

4. Deckung des Jahresbedarfes an gebrannten Wassern überhaupt, Der Bedarf für das Berichtsjahr an gebrannten Wassern überhaupt wurde gedeckt wie folgt: Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche (Rubrik 2 a, S. 314), ausser Obstsprit.

kg zu durchschnittlich zu 921/« Gew "/» Fr. den q

Vorrat ab 1922 . . . .

Bezüge für 1923: Inlandsware, S. 303 . .

Auslandsware, S. 304 .

Zollrückerstattung

. .

Übertrag ab Obstsprit . .

Gewichtsüberschüsse . , Übertrag auf Obstsprit . , Übertrag auf Sprit zur Vergällung

,-, Fr.

4,479,939 141, 74 6,349,910. -- 1,412,173 69. 47 1,811,535 36. -- --

--

981,062. 85 652,172. 07 7,983,144. 92 424,769.75

7,558,375.17 56,307 217.74 122,602.86 3,698 -- -- 7,763,652 98.94 61,602 52. 02

7,680,978.03 32,048, 02

7,702,050

99.31 7,648,930.01

4,281,342

90.99

3,895,586.50

Vorrat auf 1924, 8. 307 .

^3,420,708 109. 72 3,753,343. 51 1,937,884 58. 90 1,141,337. --

Gesamtausgaben . . . .

1,482,S24 176.15 2,612,006.51

Gegenüber einem Voranschlagsansatze für 40,400 q von

6,085,000. --

306

Beschaffung von Vergällungssprit und von Vergällungsstoffen (Rubrik 2 6, S. 314).

kg zu durchschnittlich zu92V2Gew.°/o Fr. den q

Vorrat ab 1922 . . .

Bezüge für 1923: Übertrag ab Trinksprit Zoll Übertrag ab Obstsprit Gewichtsüberschüsse .

Vergällungsstoffe. . .

.3,777,622

Fr.

60.--

2,266,573.--

. 4,281,342 90. 99 -- -- . 1,342,056 217. 74 .

754 --. 114,233,i00179.23 9,516,607,iöo 100.18 Übertrag auf Rubrik Allgemeine Verwaltung: Verwendung zu Heizzwecken beim Inspektorat in Genf 124 100.18 9,516,483,ioo 100.18 Vorrat auf 1924, S. 307 . 3,823,693 50.-- Gesamtausgaben . . . . 5,692,790,ioo 133. 88 Gegenüber einem Voranschlagsansätze für 11,730 q von

3,895,586. 50 243,292.49 2,923,499.17 -- 204,745.37 9,533~696. 53

124.22 9,533,572. 31 1,911,846.-- 7,621,726. 31 731,000.--

Beschaffung von Obstsprit (Rubrik 2 b bis S. 314).

kg zu durchschnittlich zu 92VsGew,%o Fr. den q

Vorrat ab 1922 . . .

Bezüge für 1923 . .

Übertrag ab Trinksprit Gewichtsüberschüsse .

.

.

.

.

Übertrag auf Trinksprit

.

Übertrag auf Sprit zur Vergällung

1,508,536 3,192,947 61,602 2,448 4,765,533 56,307 4,709,226

Fr.

60. -- 905,122. -- 294.95 9,417,570.03 52.02 32,048.02 -- -- 217.28 10,354,740.05 217.74 122,602.86 217. 28 10,232,137. 19

1,342,656 217. 74 2,923,499.17 1F,366,570 217. 09 7,308,638. 02 Vorrat auf 1924, 8. 307 . 2,051,104 50. -- 1,025,552. -- Gesamtausgaben . . . . ' 1,315,466 477. 63 6,283,086. 02 Gegenüber einem Voranschlagsansatze für 38,000 q von 11,640,000

307

5, Beschaffung der Holzgebinde (Rubrik l A, S. 314, und Rubrik 2 c, S. 314}.

StückKahl

Wert Fr.

Vorrat ab 1922 Käufe fUr 1923, im Inland Frachten und Nebenkosten Nicht zurückverlangte Kundenfässer . . .

871 5 ·--· 26

7,812. -- 172. 40 528. 60 --

Vorrat auf 1924, S. 307

902 9

8,513.-- 160. --

Beschaffungskosten

893*

8,353.--

Erlös

17,410. --

Gewinn

9,057, --

* Hiervon wurden 22 Stück als Flickmaterial verwendet.

6, Zusammenstellung der Vorräte auf Ende 1923.

kg zu durchschnittl.

92VsG«w.°/o Fr. den q

,-,

Trinksprit, 8. 305 . . . 1,937,884 58.90 1,141,337.

Obstsprit, S. 306 . . . . 2,051,104 50. -- 1,025,552.

Vergällungssprit, S. 306. . 3,823,693 50 -- 1,911,846.

kg Vergällungsstoffe . . . .

102,196 168.70 172,400.

Holzgebinde, S. 307 . . . Stück 9 -- 160.

Eisengebinde, S. 301 ..

,, 591 -- 9,695.

4,260,990.

Trink sprit Obstsprit Vergällungssprit

. . .

. .

.

14467,30 18,101,01) 56,439,7« 88,998,0.

6 26 4. 15 5. 70

90,489. 141 64 ,335. 10 } 321,446. 71 l

90,000

6. 60

308

IT. Verkauf.

Vorausgeschickt sei, dass die V e r k e h r s f r a c h t e n (Rubrik 2d, S. 314) einen Aufwand erforderten von; Gegenüber dem Voranschlage Laut Rechnung 19Z3 zu durchzu durchMeterzentner schnittlich Fr.

zu 32l/s Gew. % schnittlich Fr. den q Fr, den q

Fr.

585,000. --

Total 5.55 466,270.95 90,000 6.50 585,000. -- Im Berichtsjahre wurden abgesetzt: A. Sprit zum Trinkverbrauchee (Rubrik 16, S. 314), ausser er Obstsprit.

Gegenüber dem Voranschläge Meterzentner Meterzentner Fr.r ...

zu Fr. den q *&/,&*?/.

Sorten Fr.

Fr. ' zu"< Fr. den q zu 92Va Gew.% Weinsprit 18,720. 80 560.-- 61,9} 250.-- 15,482. 50 30,363. 20 560.-- 291,01 250.-- 72,752 50 681,5s 435.-- Kornsprit . .

. .

296,343. 75 995,60 200.-- 199,178. -- 40,000 17,400,000 435.-- 4,199,47 Feinsprit 1,826,769. 45 435.(Inkl. Obstsprit z. Trinkverbranche.)

7,726,86 1,545,270. -- 200.-- 240,ji Span. Sprit aus Wein 435.-- 104,708. 85 23,ie 435.-- Rohspiritus .

10,074. 60 200.-- 149,88 29,976. -- 14,457,30 4,149,639. 65 Ab: Preisdifferenz auf 151 kg Feinsprit, die in obigem Gewicht zu Fr. 485. -- enthalten sind . . .

354. 85 4,149,284. 80 Ab : Abrundung .

- - . . - .

--.05 U,457,so 4,149,284. 75 17,400,000 287.-- 40,000 435.--

B. Obstsprit zum Trinkverbrauche (Rubrik b bis, S. 314).

Meterzentner zu 82'/î Gew. °/o

Obstsprit

3,865,6a 9,235,3» 13,101,oo

Dazu r Preisdifferenz 13,101,oo

Brennsprit IndustriespritFein sprit .

Fr.

zu Fr. den q

947,091. 60 1,292,944. 80

245 -- 140.

2,240,036. 40 7.05 2,240,043. 45

170. 98

Meterzentner zu 9Z'/î 6ew.0/«

Fr.

zu Fr. dan q

Siehe unter A.

,-}

170. 98

C. Sprit zu technischen und Haus halt Haushaltungszwecken (Rubrik l c, S. 314).

Meterzentner Meterzentner Gegenüber dem Voranschläge Meterzentner ,-, .

zu zu zu Fr. den q Fr.

Fr> zu 92'/, Gew.% ^F'^enq 92V2 Gew.% 90 Gew. % 2,952,532. -- 32,000 2,660,000 80. -- 35,909,îi 36,906,9t eo.--

9,644,72 9,627,4l Sekundasprit . . .

1,258,«!

Vergallungsstoffe Stoffe . . . .

101,,ae
Ab: Preisnachlässe: a u f Brennsprit . . . .

6,921. 92 1 ,, Industriesprit . . . E>4,134. 30 * / Abrundungen auf Denaturierstoffen . .

-.191 Aufrundang auf Industriesprit -- -02J

675,130. 40 645,036. 47 78,022. 04 30,010. 63

70. -- l

18,000

1,260,000

70. --

29.49

100

18,000

180. --

76.40

50,100

3,638,000

76.60

67.62. -- J

1,428,199. 54 -- 61,056. 22 1,367,143. 32 --.17

--

1,367,1-43. 15 56,641^jt6a6

4,319,675.15

*) Inbegriffen Fr. 3.33 für Preisdifferenz anf 311 kg Feinsprit, die in obigem Gewicht za Fr. 70. -- enthalten sind.

309

Total Vergällungsware

310

V. Monopolgebühren auf Edelbranntweinen H. dgl.

(Rubrik l e, S. 314.)

Gegenüber dem Voranschlage

An der Landesgrenze wurden an Monopolgebühren bezogen 1,794,352.73 1,500,000 weniger Rückerstattungen : a. auf nicht zum Brennen verwendeten ausländisch en Rohstoffen, Waren ohne Alkoholgehalt, gebrannten Wassern zu technischen Zwecken und dergleichen . . . . F r . 99,595.22 b, für ausgeführte monopolpflichtige und wiedereingeführte monopolfreie Ware . . . ,, 724.35 -- ---- 100,319.57 100,000 1,694,033.16 1,400,000 Hierzu kommen die Gebühren auf der inländischen Erzeugung monopolpflichtiger Edelbranntweine . Fr. 46,015.81 abzügl. Rückerstattungen ,, 11.55 ----

46,004.26

100,000

Zusammen 1,740,037.42 1,500,000 Von den im Inlande erhobenen Gebuhren entfallen auf: Kartoffeln Fr. 1,157. 56; Früchte, Beeren und Konfitüren Fr. 4,108.70; Zucker und Melasse Fr. 16,834. 65; ausländische Weine Franken 11,643 70; auslandische Weinhefe Fr. 7.900.54; Traubentrester Fr, 427. 06 ausländischer Wermut Fr. 3,381. 65 und auf Diverses Fr. 550.40, Total Fr. 46,004.26 (einschliesslich Fr. 7,711.21 aus Straffallen, 8. 313).

Nach Hauptrubriken entfallen von den an der Landesgrenze bezogenen Monopolgebühren auf: Rückerstattungen

Rohertrag I. Rohstoffe zu Brennereia. Äpfel und Birnen . , b. Enzian wurzeln . . .

e. Fruchte und Beeren eingestampft, Wachholderbeeren, getrocknet .

d. Frucht- u. Beerensäfte, Latwergen, Obstmus etc, e . Johannisbrot . . . .

f Trauben , .

g. Trester . . . . · h. Trockenbeeren . . .

Ha. Alcohol absolutus . . .

Hb. Branntweine,Liköre u.dgl.

IU Wermut I V . Starke Weine . . . .

V. Pharmazeut. Erzeugnisse VJ. Parfumerien , Cosmetica u dffl VII. Chemische Erzeugnisse, Drogen u. dgl VIII. Essenzen und Extrakte, die nicht zur Getrànkebereitung dienen . . . .

IX. G esani t en t Schädigungen und Verschiedenes . .

Fr.

J)'r.

Reinertrag

71,493. 24 9,632. 76 649. 74

868,395,j 483,007 14,438

99,229. 45 3,073. 6t> 524. SS

ke 659,301 102^97 2,282

19,333. 48

69,423

14,992. 58

59,189

275.--

1,000

2,998. 34 275.-- 198. 97 1,414. IS 36.990. 77 1,289. 64 1,603,305. 61 21,011.14 5,487. 19 69,677. 31

kg

67,857,7 1000 9,010 18,303,9 200,555,6 451,9 1,014,177 492,835 112,823,» 76,253,4

80,363. 35

444,53.1

54.--

16

Fr.

^s

-- 27,736.21 6,559. 10 124. 8Q

209,094,a 329,710 12,156

4,340. 90

10,234

2,998. 34

67,857,7

9,010 198. >J7 1,414. 18 18fi03.v -- 43,372. 58 -- 238,177,ii , 1,289.64 451,B 1,014,161 1,503,251.61 21,011. 14 492,835 5,487. 19 112,823,» 69,677. 31 76,253,*

63,022

690. 51

355,i

97,353. 66

63,166,9

23,604. 82

118,206,1

345. 61

2,123,*

23,259. 21

116,082,1

446. 22 1,794,359. 34

261,3 2,746,925,»

446. 22 1,694,039.77

261,s 2,085,130,3

-- 6.61 1,794,352. 73

2,746,925,e

-- 6.61 1,694,033. 16

2,085,130,3

100,319. B7

661,795,6

311

98,044. 17

312

TI. Rückvergütung des Monopolgewinnes auf ausgeführten alkoholhaltigen Erzeugnissen (Rubrik 2 g, S. 315).

Im Jahre 1923 wurden folgende Erzeugnisse und Mengen, die auf Rückvergütung Anspruch hatten, ausgeführt: Wermut Branntweine Fruchtessenzen Parfümerien Tinkturen Zusammen und Liköre Hektoliter zu 100% 74,6871

6,844«

16,0878

' 2,5821

4,52B2

104,3808

= Meterzentner zu 92,s Gew. °/o 89,44 Das Rückvergütungsguthaben beträgt gemäss Bundesratebeschluss vom 21. März 1924: a. für die 50,7440 hl zu 100 % vor dem 25. Juni 1923 ausgeführten Erzeugnisse zu Fr. 303 (= Fr. 353. 63 den q zu 92,5 Gew. %) Fr. 15,375. 50 b. für die 53,6s68 hl zu 100 % seit dem 25. Juni 1923 ausgeführten Erzeugnisse zu Fr, 109. 10 (= Fr. 127.33 dea q zu 92,e Gew.%) . . ,, 5,851. 85 Fr. 21,227. 35 Hinzu kom men : a. Nachtragliche Vergütung auf einer Kirschwasserausfuhr des Jahres 1922 von hl 100 »/o zu Fr. 271. 30 den hl ,, 45. 65 b. Schlusszahlung für die Ausfuhren pro 1922 (siehe Geschäftsbericht 1922, S. 28) ...

,, 17,578.-- Fr. 38,851. -- Hiervon ab: Für Wiedereinfuhr von 2 Parfümerieausfuhrsendungen des Jahres 1922 von 0,5417 hl zu 100 % zum Satze von Fr. 271. 30 den hl . . . .

_ 146. 95 Fr. 38,704. 05 Im Berichtsjahre wurden bezahlt (S. 315) . ,, 17,476. 70 Die Schlusszahlung erscheint pro 1924 mit Fr721,227. 35 Veranschlagt war eine Ausgabe von Fr. 300,000.

VII. Straffalle.

Zu Beginn des Jahres 1923 waren unerledigt .

Im Laufe des Jahres kamen hinzu Zusammen Davon konnten erledigt werden Verbleiben zur Erledigung

57 Anzeigen 163 ,, 220 ,, 183 ,, 37 fl

313

Von den durch Beamte der Alkoholverwaltung und durch Polizeiorgane eingereichten 42 Anzeigen betrafen 26 unerlaubtes Brennen von Kartoffeln, 4 das Brennen von ausländischer Weinhefe, 2 den Verkauf von Kartoffeln zu Brennzwecken und 10 ·diverse Vergehen (gesetzwidrige Verwendung von Brenn- und Industriesprit etc.).

Über die im Berichtsjahre erledigten Fälle ist in finanzieller Hinsicht folgendes zu sagen: Unverteilte Bussen Ende 1922 Fr. 14,261. 48 Einzahlungen im Berichtsjahre ,, 25,344. 99 Fr. 39,606. 47 Nachträgliche Rückvergütungen ,, 944.57 Fr". 38,661.90 Davon waren Ende 1923 unverteilt (siehe S. 317) ,, 6,634. 97 Der Rest von Fr. 32,026. 93 betrifft : Umgangene Monopolgebühren und Kostendeckung Fr. 8,440. 38 Ordnungsbussen nach Art. 28 des Alkoholgesetzes ,, 70. -- Bussen nach Art. 24 des Alkoholgesetzes . . ,, 23,516. 55 Fr. 32,026. 93 Diese Summe wurde verteilt wie folgt: An die Alkoholverwaltung: Umgangene Monopolgebühren (siehe S. 310) Fr. 7,711. 21 Kosten ,, 729.17 An die Kantone des Begehungsortes . . , . ,, 7,680.59 An die Gemeinden des Begehungsortes . . . ,, 7,650.83 An die Verleider ,, 3,281.17 An den Verleiderfonds der Alkoholverwaltung . ,, 1,282, 23 An die Oberzolldirektion ,, 3,692. 23 I?r732,026. 93 Der Verleiderfonds der Alkoholverwaltung hatte auf Anîang 1923 einen Bestand von . . . Fr. 22,808. 14 Einnahmen für 1923 ,, 1,282.23 Fr. 24,090. 37 Ausgaben für 1923: 2 Verleideranteile Fr. 513.23 Prämien (weniger Entschädigungen) fürNichtbetriebsunfälle ,, 2,970.45 --

Bestand auf 1. Januar 1924 Bundesblatt. 76. Jahrg. Bd. IL

,)

3,483. 68

Fr. 20,606. 69 22

A. Betriebsrechnung.

l Einnahmen

Hauptbuch Seite

314

VIII. Rechnung und Bilanz.

Rechnung 1923 Fr.

Voranschlag 1923 Fr.

3 b. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauehe, 8. 308 4,149,284. 75 \ , ,, , ftf. nnn 45 ob" Verkauf von Obstsprit, S. 309 2,240,043. 45 J "'*""'"""· 4 c. Verkauf VOD Brenn- und Industriesprit usw., 8. 309 ...

4,319,675. 15 3,838,000. -- 5 d. Verkauf von Gebinden, S. 307 17,410. -- zur Vormerkung --e. Monopolgebühren, S. 310 : Rechnung 1923 Voranschlag 1923 Fr.

Fr.

6

7

Bezüge an der Grenze . . . 1,794,352.73 1,500,000.-- ab: Rückerstattungen . . . 100,319.57 100,000.-- 1,694,033.16 1,400,000.-- Bezüge im Mande . . . .

46,015.81 100,000.-- a b : Rückerstattungen . . .

11.55 -- 46,004^6~ 100,000.Zusammen Einnahmen

Hauptbuch Seite

9 a. Beschaffung 10 6. Beschaffung 4ti b bis Beschaffung 11 c. Beschaffung

2. Ausgaben.

1,740,037. 42 1,500,000. 12,466,450. 77 22,738,000. -- Rechnung 1923 Fr.

Voranschlag 1928 Fr.

von Sprit u. Spiritus zum Trink verbrauche, 8. 305 2,612,006. 51 6,085,000. -- von Brenn- und Industriesprit usw., S. 306 .

7,621,726. 31 731,000. -- von Obstsprit, S. 306 6,283,086. 02 11,640,000. -- von Gebinden, S. 307 . , 8,353. -- zur Vormerkung Übertrag 16,525,171.84 18,456,000,^-

Hauptbucheh Seite 54 d, Verkehrsfrachten, 8. 308 13 e. Verwaltung, S. 297/298 5£

66 16 17 18

8 19

57

Übertrag

1 . Allgemeine Verwaltung . . . .

2. Lagerverwaltung 3. Beratungen, Gutachten usw. .

4. Vergütung an die Zollverwaltung .

16,525,171.84 466,270. 95 751,879. 51 434,042.62 218,846.29 14,451.15 84,704.95 752,045.01 165. 50 751,879. 61

ab Verwaltungsgebühren f. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen, S. 300 g. Rückerstattung des Monopolgewinnes aiif ausgeführten alkohotischen Erzeugnissen. 8 312 .

h. Unterhalt und Vervollständigung der Ausrüstung der Verwaltungsgebäude, Lagerhäuser usw. S. 300 Zusammen Ausgaben

3. Abschluss Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben

724, 000, --

225,848. 30

250,000. --

17.476. 70

300,000. --

46,839. 45 41,000. -- 18,033,486. 75 20,356,000. -- Rechnung 1923 Fr.

12,466,450.77 18,033,486. 75

Voranschlag 1923 Fr.

22,738,000. -- 20.356,000. -- 2,382,000. --

Ü

5,567,035. 98

* Im Voranschlag 1923 waren Fr. 2,831,654. -- zur Verteilung an die Kantone vorgesehen

315

, Einnahmenüberschuss Obertrag \ Betriebsdefizit.

Betriebsdefizit . .

18,456,000.-- 585,000. -- 724,000. -- 422,000. -- 212,000. -- 20,000. -- 70,000. -- 724,000. --

, / Einnahmenüberschuss Übertrag Betriebsdefizit

Übertrag

hierzu : 33 Verteilung an die Kantone zufolge B. R. B. v. 22. I. 24. .

2 Passirealdo der Betriebsrechnung 1922 2 Vortrag auf 1924, Passivsaldo

.

-- 5,567,035.98

Fr.

*2,382,000. --

777,218. -- * 1,676,431.83 8,020,685.81

B. Bilanz.

25 26 23 52 31 53 49 42 2

Aktiven.

Lagerhausbauten und Einrichtungen Verwaltung»- und Chemiegebäude in Bern Lagervorräte Schweizerische Nationalbank ,,Konto A" ,, ,, ,,Depot-Konto" Postscheckdienst Lagerhäuser Aktivrestanzen Vortrag auf 1924, Passivsaldo * Im Voranschlag 1923 waren Fr. 2,331,654. -- zur Verteilung an die Kantone vorgesehen.

2,271,732. 25 534,638. 40 4,260,990.-- 174,616. 09 20,000. -- 11,396.19 83,249.04 536,922.32 8,020,685. 81 15,914,250.10

316

Hauptbuch Seite

Hauptbuch Seite

Fr.

Passiven.

27 28 35 30 50 48 37 38 41 51

Amortisationen Fonda zur Verlegung des Lagerhauses Aarau Betriebsfonds Eidgenössisches Finanzdepartement .Kontokorrentguthaben der Spritbezüger Bussen (unverteilte), S. 313 . . .

Verleiderfonds · Hinterlagen (Kautionen) Verschiedene Debitoren und Kreditoren Passivrestanzen

58

Zur Vormerkung: durch Amortisation getilgte. Aufwendungen: Aktiven Expropriationsentschädigungen nach Art. 18 des Alkoholgesetzes Frvon 1886 4,121,193.61 Entschädigungen an Absinthinteressenten nach B. B. von 1910 1,832,560.12 5^953,753. 73

·.

2,806,390.65 13,842.15 2,000,000.-- 9,809,402.90 157,250.55 6,634.97 20,606. 69 30,000.-- 28,606. 60 1,041,515.59 15,914,250.10 Passiven Fr.

4,121,193.61 1,832,560. 12 5,953,753. 73 317

318

Rubrikenweise Obersicht der Betriebskonti

1887--1919 Fr

Einnahmen.

a. Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauche . 346,100,641.13 6.WiVerkauf von VergjUlungBsprit usw 105,697,246. 44 6 Verkauf von Obstsprit1) c. Verkauf von Gebinden 2,918,662. 08 d. Monopolgebähren auf Edelbranntweinen u. dgL . . , 29,736,705. 60 Summe der Einnahmen 484,453,245. 25

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus aum Trinkverbrauche 155,987,115. 27 6. Beschaffung von Vergallungssprit 85,304,035. 46 6Wo Beschaffung von Obstsprit1) c. Ankauf von Gebinden 2,916,553. 26 d. Verkehrsfrachten 7,407,553. 51 e. Verwaltung 14,024,254. 80 f . Überschuss der Zineausgaben über die Zinseinnahmen.

2,768,241. 32 g. Rückvergütung des Monopolgewinnes bei der Ausfuhr 7,200,864. 61 h. Unterhalt und Vervollständigung der Ausrüstung der Verwaltungsgebäude, der Lagerhäuser usw 688,406. 49 Summe der Auegaben 276,297,024. 72 Betrlebsliberschuss

Verwendung des BetriebsOberschusses.

1. Tilgung eines Teiles der Kapitalausgaben für Lagerhauseinrichtungen usw Hiervon auf Ziffer 2 übertragen 2. Anleihensamortisation (einschliesslich Fr. 590,000, Übertrag ab 1) 3. Fonds ,,Verwaltungs- und Chemiegebäude in Bern" .

4. Fonds ,,Verwaltungsgebäude in Delsberg" 6, Fonds ,,Vergällungsstofflager in Bomanshorn" . , .

6. Fonds ,,Spiritusbehälter in Delsberg" 7. Fonds ,,Lagerhauseinrichtungen Aarau und Basel". .

8. Reservefonds 9. Betriebsfonds 10. Tilgung von Absinthentschädigungen 11. Verteilung an Kantone und Oktroigemeinden . . , Vortrag des Passivsaldos auf das Jahr 1924 ') Bis 1921 unter Sprit und Spiritus zum Trinkrerbrauche verbucht.

3 ) Betriebsausfall.

208,156,220. 53

777.955. 84 590,000. -- 187,965. 84 5,900,000. -- 310,000. -- 50,000. -- 26,000. -- 168,669. 50 85,000. -- . 2,249,600. 05 1,999,722. 80 678,254. 13 .96,482,104. 58

319 Betriebsergebnisse für 1887--1923.

1920

1921

Fr.

Fr.

1922 Fr.

1923

1887--1923

Fr.

Fr.

4,664,892. 95 4,149,284. 75 4,153,723. 68 4,319,675. 15 153,351. 05 2,240,043. 45 96,835. -- 17,410, -- 97,778. 75 72,678. -- 2,772,611.77 2,678,565. 77 1,759,854. 77 1,740,037. 42 23,724,271. 25 12,680,703. 62 10,804,500. 45 12,466,450.77 13,063,766. 80 7,792,057. 68

5,179,235. -- 4,725,124. 10

5,278,526. 03 6,677,251. 80

1,377,266. 48 8,483,031. 97

95,754. 55 278,919. 65 884,747. 63 82,184. 20 2,729,299. 50

97,629. 30 291,609. -- 808,946. 49 239,942. 79 169,759. 15

1,929,710. 57 6,857,887. 96 3,639,304. 65 72,495. 70 374,518. 56 747,798. 64 287,924. 60 37,336. 74

2,612,006.51 7.621,726. 31 6,283,086. 02 8,353- -- 466,270. 95 751,879. 51 225,848. 30 17,476. 70

373,157,820. 63 126,687,827. 05 2,393,394. 50 3,202,353. 83 88,687,775. 33 544,129,171. 34 167,184,624. 86 114,943,933. 50 9,922,390. 67 3,100,785. 81 8,818,871. 67 17,217,627. 07 3,604,141. 21 10,154,736. 70

70,616. 35 _ 145,077. 82 985,429. 76 34,489. 65 46,839. 46 16,092,299. 71 11,613,283.-- 13,981,467. 07 18,033,486. 75 386,017.541. 26 7,631,971. 54

1,067,440. 62

"^ne^ee. 62 s)5,567,036. 98 208,111,630.09

--

--

125,000. -

876,000. -- (Entnahme)

7,530,246. --

1,943,045. --

1,600,000. -- (Entnahme) 500.--

777,955. 84 590,000. -- 187,95e. 84

5,900,000. -- 310,000. -- 50,000. -- 25,000. -- 163,669. 50 85,000. -- -f 399. 95 1,999,722. 80 678,754. 13 777,218. -- 206,732,613. 58 216,132,315.90 8,020,685. 81 208,111,630.09

320

IX. Schlusserörterungen (Verbrauchsverhältnisse ; Erzielung und Verteilung des Reinertrages).

Den Trinkverbrauch des Landes an monopolisierten gebrannten Wassern schätzen wir für 1923 auf: Hektoliter 50grädigen Branntweines

Verkäufe der Alkoholverwaltung S. 308 u. 309 (27,558,so q zu 92 V« Gew. %) Privateinfuhr von Alcohol absolutus, Sprit und Spiritus 8. 301 (4,07 q netto zu 92 1/2 Gew.%)) . - . . .

Privateinfuhr von Branntweinen, Likören und Essenzen S. 311 (10,141,61 q brutto, den Meterzentner zu 120 Litern Branntwein gesetzt) Privateinfuhr von Wermut S. 311 (4928,3s q brutto, den Meterzentner zu 30 Litern Branntwein gesetzt) . .

Im Inlande erzeugte monopolpflichtige Edelbranntweine S. 310 und 311 (46,004. 26 ·/. 27,736. 21 = Fr. 18,268.05 Monopolgebühr, bei Fr. 60. 90 Belastung der Hektoliter)

64,326 10 12,170 1,478

300

weniger : Ausfuhr S. 312 (89,u q zu 92 Va Gew. %)

78,284 20&

Bleiben als Inlandsverbrauch

78,076

oder bei einer Zensusbevölkerung von 3,886,090 Seelen auf den Kopf 2,oi Liter.

321 Zufolge Bundesratsbeschluss vom 22. Januar 1924 sind an die Kantone für das Jahr 1923, 20 Rappen auf den Kopf der Bevölkerung, total Fr. 777,218 ausgerichtet worden, mit der Bindung, dass dieser Betrag an Stelle des Alkoholzehntels ganz zur Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen zu verwenden sei.

Es erhielten: Zürich Fr. 107,685. 40 Bern ^ 135,103.40 Luzern 35,391.60 fl Uri 4,793.40 fl Schwyz ^ 11,925.80 Obwalden 3,531.40 fl Nidwaiden 2 777. 80 Glarus " 6^780.20 Zog 6,323.40 fl Freiburg 28,577.80 fl Solothurn 26,115.60 fl Baselstadt 28,101.60 fl Baselland ^ 16,494.40 Schaffhausen ^ 10,094.20 Appenzell A.-Rh ^ 11,081.80 Appenzell I.-Rh 2,914.80 fl St. Gallen ^ 59,099. 20 Graubünden 24,408.80 B Aargau ^ 48,147.20 Thurgau ^ 27,155.40 Tessin ^ 30,545. -- Waadt 63,947.20 fl Wallis 25,685. 60 i Neuenburg ^ 26,286.20 Genf ^ 34,250.80 Fr. 777,218. --

322

X. Anträge.

Wir schliessen unsern Bericht mit dem Antrage: ,,Es sei der Geschäftsführung und der Rechnung der Alkoholverwaltung für 1923 die Genehmigung zu erteilen.

Wir bitten Sie, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung entgegenzunehmen.

B e r n , den 16. Mai 1924.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Chuard Der Bundeskanzler: Steiger.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Geschäftsführung und die Rechnung der Alkoholverwaltung für 1923. (Vom 16. Mai 1924.)

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