# S T #

N o

2 1

«

Bundesblatt 76. Jahrgang.

Bern, den 21. Mai 1924,

Band II.

Erscheint wöchentlich. Preis 80 franken im Jahr, 10 Franken im Haltjahr, zuzüglich ,,Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr 60 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inaerate franko an die Buchdruckerei Stämpfli £ de. in Bern.

# S T #

1814

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Einführung einer neuen Truppenordnung.

(Vom 6. Mai 1924.)

Erster Teü.

I. Der Stand unseres Wehrwesens.

Seit jeher hat jeder gròssere Krieg nicht nur auf das Wehrwesen der beteiligten Staaten, sondern auch auf dasjenige der übrigen Volker einen wesentlichen Einfluss ausgeübt. Soweit unser Land in Betracht fällt, erinnern wir nur an die Tatsache, dass die Militärorganisation des Jahres 1874 eine unmittelbare Folge des deutsch-französischen Krieges von 1870/71 war.

Es ist selbstverständlich, dass auch der Weltkrieg derartige Wirkungen ausüben musste, die um so bedeutender sind, je mehr er an Dauer, Ausdehnung und Heftigkeit die Kriege der letzten hundert Jahre übertroffen hat. Die kämpf enden Armeen haben sich im Verlaufe der Jahre sehr stark umgestaltet und sind zu ganz neuen Kampfverfahren und -mittein gelangt. Die neugeschaffenen politischen Verhältnisse sowohl wie die ebenfalls stark veränderten wirtschaftlichen stellen nach Abbruch der Feindseligkeiten neue Aufgaben.

Wir sehen infolgedessen überall das Bestreben, das Wehrwesen den heutigen Anforderungen entsprechend umzugestalten.

Auch unser Land ist von diesen Vorgängen nicht unberührt geblieben und hat unter ihrem Einfluss an seinen militärischen Einrichtungen nicht unwesentliche Veränderungen vorgenommen. Sie berührten aber jeweilen nur einzelne Teile unserer Landesverteidigung und hatten in der Hauptsache nur vorübergehenden Charakter. Die Verpflichtung, eine Ordnung einzuführen, die dem gegenwärtigen Zustand der Welt entspricht und so dauerhaft ist, als das unter den heutigen unsichern Verhältnissen angeht, bleibt wie für andere Staaten so auch für uns bestehen. Es entspricht das auch der allgemeinen Auffassung, die mit einer Neugestaltung unseres MilitärWesens als einer selbstverständlichen Sache rechnet.

Bundesblatt

76. Jahrg.

Bd. II.

5

42 Besteht so über den Grundsatz überall Einverständnis, so gehen dafür die Meinungen über das, was geschehen soll, sehr weit auseinander. Die einen befürworten die Abschaffung unserer Armee und den Verzicht auf jede militärische Macht, die andern verlangen im Gegenteil eine weitgehende Ausgestaltung unserer Landesverteidigung und eine wesentliche Vermehrung der auf sie zu verwendenden Leistungen an Zeit, Arbeit und Geld. Wieder andere suchen eine Lösung, die zwischen diesen äussersten Anschauungen liegt und sich je nach der Stellung ihres Vertreters mehr der einen oder der andern nähert.

Dabei kann man deutlich beobachten, wie im Anschluss an die Entwicklung der Dinge in der weiten Welt ein beständiger Wechsel in der öffentlichen Meinung unseres Volkes vor sich geht. Wie in den kriegführenden Ländern während des Kampfes viel von dem Frieden und dem ruhigen Leben gesprochen wurde, die der Preis der ungeheuren Opfer sein werden, so trugen auch wir die Sorgen, die der Weltkrieg uns brachte, deswegen leichter, weil wir auf eine bessere Zukunft und eine starke Erleichterung der Lasten hofften, die uns schon die Vorkriegszeit mit ihren Drohungen und Gefahren und erst recht die Kriegsjahre gebracht hatten. Insbesondere wurde als von einer feststehenden Tatsache davon gesprochen, dass die zu erwartenden friedlichen Verhältnisse uns gestatten werden, die Aufwendungen für unser Wehrwesen stark zu vermindern. Die Gründung des Völkerbundes und die im Anschluss an ihn in rascher Folge entstehenden Einrichtungen aller Art, die den Zweck haben, die Beziehungen unter den Völkern zu fördern und die Lösung allfälliger Gegensätze nicht mehr der Gewalt, sondern dem Recht zu unterstellen, schienen für eine weitgehende Erfüllung dieser Erwartungen so gut Gewähr zu bieten, wie das die Erschöpfung und die Friedenssehnsucht der Menschheit ihrerseits taten.

Leider müssen wir heute feststellen, dass diese Hoffnungen, wenn auch nicht trügerisch, so doch zu weitgehend und um vieles verfrüht waren. Wohl ist ein Friedensschluss auf den andern gefolgt, aber die Spannungen zwischen den Völkern bestehen weiter, und niemand kann zur Stunde sagen, wie und wann sie verschwinden und dem Vertrauen und dem friedlichen Verkehr zwischen allen Gliedern der grossen Völkergemeinschaft Platz machen werden.

Diese Entwicklung ist, wie bereits
erwähnt, auf die öffentliche Meinung unseres Landes naturgemäss nicht ohne Einfluss geblieben.

Während in der ersten Zeit nach Beendigung der Grenzbesetzung im.

Volk und in den Behörden das Begehren vertreten wurde, es sei in den für die Armee bestimmten Aufwendungen möglichste Zurückhaltung zu beobachten, mehren sich heute die Stimmen, die einen vollständigen und raschen Ausbau der Landesverteidigung verlangen

43

und sich über die Vernachlässigung des Wehrwesens und die daraus sich ergebenden Gefahren betlagen.

Der jeweiligen Weltlage und der darüber bestehenden Auffassung entsprechend haben sieh die Verfügungen gestaltet, die in bezug auf die militärische Tätigkeit getroffen worden sind. Es ist selbstverständlich, dass, solange der Krieg dauerte, die vornehmste Aufgabe der Behörden und der Armeeleitung in der Schaffung und Aufrechterhaltung einer möglichst grossen Bereitschaft bestand. Um sie zu erreichen, wurden eine grosse Zahl von Verfügungen erlassen, durch welche die Gliederung unserer Armee abgeändert und ergänzt wurde; wir werden später Gelegenheit haben, darüber zu sprechen. Ferner wurden die Ausrüstung vervollständigt und Vorräte aller Art angelegt.

Mit der Entlassung der Truppen begann auch die Einschränkung der militärischen Arbeit. Die in dieser Eichtung gehenden Massnahmen waren vom Grundsatz getragen, die Lasten des einzelnen Mannes sowohl als diejenigen des Staates zu vermindern und während längerer Zeit spielte die Rücksicht auf möglichste Einschränkung der Ausgaben die hauptsächlichste Eolle bei der Beurteilung militärischer Fragen. Wir erinnern daran, dass im Jahre 1919 die militärische Tätigkeit fast ganz eingestellt war und sich auf die Ausbildung der Eekruten beschränkte, die der Grippe wegen im Jahre vorher nicht hatten einberufen werden können. Auch im Jahr 1920 waren die neben den Eekrutenschulen stattfindenden Dienstleistungen gering und umfassten neben den nur ganz schwache Bestände aufweisenden Offiziers- und Unteroffiziersschulen bloss noch eine Anzahl von taktischen Kursen. Ebenfalls im Jahre 1919 sind strengere Vorschriften für die Eekrutierung aufgestellt worden, die eine starke Herabsetzung der Eekrutenzahl zur Folge hatten, und die Verschiebung der Aushebung und Ausbildung um ein Jahr hat der Armee einen ganzen Jahrgang ausgebildeter Leute entzogen. In den Militärwerkstätton und Zeughäusern des Bundes arbeiteten am Ende des Jahres 1920 noch 1800 Arbeiter gegen deren 7800 im Herbst 1918, Der Hauptzweck aller der getroffenen Maßnahmen, die Einschränkung der Ausgaben, wurde erreicht: die durch sie herbeigeführten Ersparnisse betragen bis Ende 1923 mindestens 50 Millionen und werden auch in den folgenden Jahren, wenn auch in bescheidenerem Umfang, sich fühlbar machen. Dagegen
sind ganz naturgemäss in der Bereitschaft unserer Armee nicht unbedeutende Lücken entstanden.

Die Tätigkeit der für die Landesverteidigung verantwortlichen Behörden und Kommandostellen musste sich darauf richten, mit den beschränkten Mitteln soviel wie möglich zu erreichen und zu verhindern, dass wichtige Errungenschaften der vergangenen Jahre

44

preisgegeben wurden, die man später mit grossen Opfern wieder hätte zurückerobern müssen. Erleichtert wurde ihnen diese Aufgabe durch die Zuweisung von Notstandskroditen in den Jahren 1922 und 1923, mit deren Hilfe eine .Reihe von Anschaffungen erfolgen konnte, für die sonst die Mittel nicht erhältlich gewesen wären; immerhin darf man dabei nicht ausser acht lassen, dass für die Auswahl der zu vergebenden Arbeiten in erster Linie nicht militärische Erwägungen, sondern solche wirtschaftlicher Art rnassgebend waren.

Während der ganzen soeben geschilderten Entwicklung waren wir uns der Verpflichtung bewusst, im gegebenen Augenblick zu der Grundfrage Stellung nehmen und uns über unser ferneres Verhalten schlüssig machen zu müssen. Diese Grundfrage lautet aber dahin, welche Gestaltung unser Militärwesen für die Zukunft erhalten und nach welchen Zielpunkten die darauf verwendete Arbeit gerichtet sein soll.

Wir sind der Ansicht, dass jetzt der Augenblick gekommen ist, die Frage zu beantworten. Allerdings sind die Verhältnisse zurzeit noch nicht so abgeklärt, wie das in verschiedener Hinsicht wunschbar wäre ; sowohl politisch als wirtschaftlich und militärisch hält es schwer, sich ein genaues Bild davon zu machen, was uns die Zukunft bringen wird. Immerhin kennen wir die Bedürfnisse der Gegenwart genügend, um zu wissen, was uns zum mindesten für die nächste Zeit nottut ; · namentlich müssen wir uns sagen, da&s, wenn wir aus unsern Aufwendungen auf das Wehrwesen diejenigen Ergebnisse ziehen wollen, die sie uns bei richtiger Verwertung geben können, wir der militärischen Arbeit wieder eine feste Grundlage verschaffen müssen.

Wie der Entscheid über die Grundfrage zu lauten hat, kann unseres Erachtens nicht zweifelhaft sein. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass wir auf eine wirksame Landesverteidigung nicht verzichten dürfen und alles aufbieten müssen, was uns in den Stand setzt, gegebenenfalls · die Unabhängigkeit unseres Landes mit Erfolg zu verteidigen. Wir haben es bereits gesagt, und jeder, der seine Augen den Tatsachen nicht absichtlich verschliesst, muss es sehen: der Frieden und die Buhe zwischen den Völkern sind leider noch nicht in dem langersehnten Masse eingekehrt und es ist nicht ausgeschlossen, dass die Gegensätze trotz aller Anstrengungen sich nicht auf dem Wege der Verständigung versöhnen
lassen, sondern zu einer nochmaligen gewaltsamen Auseinandersetzung führen. Wie rasch in einem solchen Fall die Prüfung an uns herantritt und wie stark wir uns anstrengen müssen, um sie mit Ehren zu bestehen, das haben wir alle noch in lebhafter Erinnerung. Wir wissen, dass wir von einem Tag auf den andern bereit sein müssen, und dass es ausgeschlossen ist, im letzten Augenblick dasjenige nachzuholen, was rechtzeitig zu

45

tun wir aus allzu grossem Vertrauen oder aus Mangel an Entschlussfähigkeit versäumt haben.

Unser Bestreben muss, wie vielleicht dasjenige keines andern Landes, auf die Erhaltung guter Beziehungen zu allen Völkern gerichtet sein. Die Wohlfahrt der Schweiz ist davon abhängig, dass auf die Dauer der Verkehr unter den verschiedenen Staaten im Zeichen des Vertrauens und der Sicherheit vor sich gehe. Dem kleinen Binnenstaat mit grosser, für das Ausland arbeitender Industrie, mit bedeutendem Welthandel, aber mit wenig Rohstoffen und Lebensmitteln fehlt die Kraft, die es einem Grossstaat ermöglicht, auch unter schwierigen Verhältnissen sich auf lange Zeit selbst zu behaupten. Wir haben deshalb allen Grund, alles zu unterstützen, was die Herbeiführung und die Erhaltung eines dauernden Friedens fördern kann.

Diesen Verhältnissen und Erwägungen entspricht denn auch unsere Politik. Wir denken weder an die Herrschaft über fremdes Land noch über fremde Völker, sondern wünschen nur, dass man uns im Frieden die Aufgaben erfüllen lasse, die unserm Staatswesen sowohl sich · selber gegenüber als im Verhältnis zu der gesamten Menschheit gestellt sind. Wir haben diejenige Abrüstung seit langem vollzogen, welche allein auf die Dauer den Frieden verbürgt: die politische. Unser Mihtärwesen hat keinen andern Zweck als den, unsere Selbständigkeit und Unabhängigkeit gegenüber ungerechten Angriffen zu verteidigen. Es entspricht vollständig den Zielen unserer Politik und hält sich sowohl dem Grundsatz als der Ausgestaltung nach innerhalb des Bahmens, der den Staaten auch dann gezogen werden muss, wenn die allgemeine Abrüstung kommen wird. Wir können schon heute feststellen, dass uns keiner der praktisch in Betracht kommenden Vorschläge über diese allgemeine Abrüstung veranlassen würde, unsere Aufwendungen für die Landesverteidigung einzuschränken. Das reine Milizsystem, auf dem unsere Armee aufgebaut ist, bietet für niemanden eine Gefahr, es ist einzig auf die Abwehr und nicht auf Überfall und Angriff eingestellt. Die Dienstzeit ist viel kürzer als in irgendeinem der für uns in Betracht fallenden Staaten. Unsere Kampfmittel, auch wenn sie noch wesentlich verstärkt werden, können niemals einen Stand erreichen, der als eine Gefährdung irgendeines andern Volkes wirken könnte.

Es gibt aber eine Grenze, über die hinaus wir nicht
gehen dürfen, wenn wir nicht das Wohl unseres Landes einer beständigen und höchst gefährlichen Bedrohung aussetzen wollen. Denn so aufrichtig und stark unser Wunsch nach Buhe und Frieden ist, so können wir doch nicht über die einmal gegebenen Verhältnisse weggehen und uns heute schon nach Zuständen einrichten, die sich die Menschheit erst noch in schwerer Arbeit erringen muss. Wenn gewaltige Reiche diesem

46

Gesetz sich fügen müssen, so beherrscht es erst recht uns, die wir nur ein kleiner Teil eines grossen Ganzen und mit dessen Schicksal unzertrennbar verbunden sind. Wie die Natur jedes ihrer Geschöpfe mit Verteidigungsmitteln ausstattet, die ihm seine Selbstbehauptung ermöglichen sollen, so kann auch der friedfertigste Staat nicht ohne solche auskommen. Die Wehrlosigkeit eines Landes bildet nicht nur für es selbst, sondern für seine nähere und weitere Umgebung eine stete Gefahr. Während des Weltkrieges haben die kämpf enden Heere an unserer Grenze Halt gemacht ; Deutschland und Prankreich haben die südlichen Flügel der gewaltigen Westfront an unser Land angelehnt.

Hätten sie das wagen dürfen, wenn sie nur auf unsern guten Willen, und nicht auch auf unsere Kraft vertraut hätten, unser Gebiet jedem Zutritt fremder Armeen zu verschliessen ? Nicht die Erklärung unserer Neutralität allein hat unser Land davor bewahrt, mm Kampfplatz fremder Heere zu werden, wir bedurften daneben der Armee, auf die sich unsere Politik stützen konnte. Wir dürfen auch in Zukunft nur dann darauf hoffen, uns von fremden Händeln fernhalten zu können, wenn wir imstande sind, unser Gebiet aus eigener Kraft zu verteidigen.

Deswegen sind wir die Verpflichtung, wehrhaft zu bleiben, auch gerade derjenigen Einrichtung gegenüber eingegangen, die wir als den sichtbarsten Ausdruck des Versöhnungswillens unter den Völkern ansehen und von der wir die sicherste Förderung des Friedensgedankens erhoffen, dem Völkerbund. Sein Bat hat in der Londoner Erklärung vom 13. Februar 1920 unsere immerwährende Neutralität als Bestandteil des Völkerrechtes anerkannt und uns infolgedessen der Teilnahme an militärischen Unternehmungen des Völkerbundes enthoben. Wir haben uns dagegen bereit erklärt und verpflichtet, unser Gebiet unter allen Umständen aus eigener Kraft zu verteidigen.

Es besteht für uns kein Zweifel, dass wir aus allen den angeführten Gründen gezwungen sind, unsere Wehrfähigkeit auf der Höhe zu erhalten, die den heutigen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen haben im Vergleich zu früher gewaltig geändert; auch der Laie hat sehen müssen, dass die Kampfverfahren und die Kampfmittel am Schiusa des Weltkrieges in vielen Eichtungen mit demjenigen sich nicht mehr vergleichen Hessen, was zu Anfang als massgebend galt und angewendet
wurde. Wir haben die ganze Entwicklung nur in weitem Abstand mitgemacht und müssen uns heute darüber schlussig werden, inwiefern wir alles dasjenige, was der Krieg an neuen Anschauungen in bezug auf Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee gebracht hat, berücksichtigen und unsern Bedürfnissen anpassen müssen.

47 Dabei müssen wir uns von vornherein klar darüber sein, dass wir unmöglich alles dasjenige Kriegsgerät anschaffen können, das am Schluss des Krieges im Gebrauche stand und seither noch neu hinzugekommen ist. Zu seiner Anschaffung fehlen uns die Mittel, zu seiner richtigen Verwendung die Ausbildungszeit und die Leute.

Wir müssen genau prüfen, was unbedingt notwendig ist und was in unsern Kräften steht. Auf das, was darüber hinausgeht, müssen wir verzichten und unser ganzes Augenmerk darauf richten, aus den uns zur Verfügung stehenden Mitteln den höchstmöglichen Nutzen zu ziehen. Wir kommen weiter, wenn wir unsere militärische Aufgabe enger umschreiben, aber sie dafür so vollständig als möglich erfüllen, als wenn wir uns in bezug auf Ausbildung und Ausrüstung Ziele stecken, die wir mit den uns zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln nicht erreichen können. Eine ganze Reihe grundlegender Tatsachen politischer, militärischer und wirtschaftlicher Art sind für uns einmal gegeben; wir können nicht ohne grossen Schaden über sie weggehen.

Manche dieser Tatsachen wirken im Sinne der Beschränkung unserer militärischen Kraft, andere dagegen bieten uns im Vergleich zu andern Ländern gewisse Vorteile, wenn wir es verstehen, die richtige Auswertung zu erkennen und auszuführen.

Eine weitere Erkenntnis, die sich bei ernsthafter Prüfung der Verhältnisse aufdrängt, ist die. dass wir alles, was wir zu tun haben, nicht auf einmal anpacken können, sondern die Arbeit nach einem bestimmten Plan einrichten müssen. Bei aller Beschränkung sind die zu lösenden Fragen so mannigfaltig und so schwierig, dass weder in der Verwaltung noch in der Armee noch in der Gesamtheit des Staates die nötigen Kräfte zu finden sind, um in kürzester Zeit alle erforderlichen Massnahmen vorzubereiten und durchzuführen.

Je geringer unsere Kräfte sind, desto mehr müssen wir darauf bedacht sein, sie nicht nutzlos auszugeben. Wir können diesen Fehler nur vermeiden, wenn es uns gelingt, das Notwendige von dem bloss Wüiischbaren, das Dringliche von dem weniger Dringlichen zu unterscheiden und unser Vorgehen demgemäss zu gestalten.

Bei der Untersuchung, wie das Vorgehen einzurichten sei, können wir von verschiedenen Standpunkten ausgehen. Wir können es abhängig machen von militärischen oder wirtschaftlichen oder politischen Erwägungen; wir können
uns aber auch fragen, welchen Weg wir in bezug auf die Gesetzgebung einschlagen wollen. Wir haben für unsere Erwägungen diesen Ausgangspunkt gewählt und sind dabei, so formal das Verfahren auf den ersten Blick zu sein scheint, zu Schlüssen gekommen, die wir als sachlich durchaus richtig und als brauchbar für eine plamnässige Arbeit ansehen.

48

Die gesetzlichen Grundlagen unseres gesamten Wehrwesens finden wir in der Bundesverfassung, in den Bundesgesetzen, insbesondere in demjenigen vom 12. April 1907 über die Militärorganisation und in der grossen Zahl von Beschlüssen und Verordnungen, die auf der Grundlage von Verfassung und Gesetz von der Bundesversammlung, dem Bundesrat und den militärischen Amtsstellen erlassen worden sind. Je nach dem Charakter der geplanten Umänderungen wird eine Eevision der Verfassung, der Gesetze oder der Beschlüsse und Verordnungen notwendig sein.

Eine Abänderung der Verfassung kommt unseres Erachtens nicht in Frage. Von allen den Vorschlägen, die unter der Voraussetzung gemacht worden sind, dass wir unser Wehrwesen beibehalten und ausbauen wollen, setzt keiner eine Neuordnung der verfassungsrechtlichen Grundlagen voraus. Wenn wir allerdings dem Begehren stattgeben wollten, die Zivildienstpflicht einzuführen, &o mussteu wir dies auf dem Wege der Verfassungsrevision tun. Wir lehnen aber diesen Vorschlag ab; die Gründe, die nach unserer Ansicht den verantwortlichen Behörden keine andere Stellungnahme erlauben, haben wir in anderem Zusammenhange angegeben und verzichten darauf, sie hier zu wiederholen. Wir kommen deshalb zum Schiusa, dass die Neugestaltung unserer Landesverteidigung auf der bisherigen verfassungsmässigen Grundlage zu geschehen hat.

Schon weniger leicht wird die Entscheidung darüber, ob es möglich sei, das gesteckte Ziel ohne Abänderung des Gesetzes über die Militärorganisation zu erreichen. Dieses Gesetz geht stellenweise stark in die Einzelheiten und es ist sicher, dass eine ganze Reihe von wünschenswerten Verbesserungen des gegenwärtigen Zustandes eine Abänderung des Gesetzes zur Folge oder, besser gesagt, zur Voraussetzung haben. Es liegen denn auch eine ganze Zahl von Bogehren vor, z. B. in bessug auf die Dienstzeit, die Heeresklassen usw., die mit dem heute geltenden Gesetz im Widerspruch stehen und auf seiner Grundlage nicht durchgeführt werden können. Wir müssen auch erwarten, dass wir bei der Weiterführung unserer Studien da und dort auf die gesetzlichen Schranken stossen werden.

Es ist daher keine Frage, dass vom Standpunkt einer möglichst weitgehenden Bewegungsfreiheit es grosse Vorteile bieten würde, das Gesetz über die Militarorganisation in die Kevision einzubeziehen.

Auf der
andern Seite bestehen gegen ein solches Vorfahren gewichtige Bedenken. Wir wissen namentlich nicht, wie weit uns eine Gesetzesrevision führen würde. Wohl kommen heute nur wenige Bestimmungen in Frage, so dass es den Anschein hat, als ob es sich nicht um eine tiefgreifende Abänderung handle. Die Erfahrung lehrt aber, dass man zum vorneherein nie sicher ist, wie weit es führt, wenn man

49 die Gesetzgebung über ein bestimmtes Gebiet der staatlichen Tätigkeit abzuändern beginnt. Die Gefahr liegt nahe, dass man im Verlaufe der Zeit weiter geführt wird, als man erwartet hat, und die ursprünglich eng umschriebene Arbeit einen ganz andern Umfang erhält. Damit wachsen aber nicht nur die Schwierigkeiten, sondern auch der Zeitaufwand und die Unsicherheit über das schliessliche Ergebnis. Dem dürfen wir uns nicht aussetzen, wenn uns die Verhältnisse nicht geradezu zwingen, diesen Weg zu gehen.

Wir halten nicht dafür, dass das der Fall sei. Die zurzeit notwendigen und möglichen Fortschritte können wir, in der Hauptsache wenigstens, auf der Grundlage und im Eahmen der gegenwärtigen Gesetzgebung erreichen. Wohl müssen wir auf verschiedene Wünsche verzichten, deren Erfüllung im Interesse unserer Landesverteidigung liegen würde. Aber der Verzicht lässt sich sehr wohl rechtfertigen, wenn wir bedenken, dass er uns die Möglichkeit schafft, rasch und in einfacher Weise der militärischen Tätigkeit eine Grundlage zu geben, die ihr auf genügend lange Zeit eine sichere und planmässige Arbeit erlaubt. Eine Neugestaltung des Wehrwesens, die auf viele Jahre hinaus zu gelten hätte, kann heute noch nicht in Frage kommen; dazu sind die Verhältnisse sowohl militärisch wie politisch viel zu wenig abgeklärt. Dagegen ist es notwendig, die vielen Verfügungen, die aus der Zeit der Mobilmachung sowohl als aus den nachfolgenden Jahren stammen, und dio zum grössten Teil von Anfang an nur vorübergehende Bedeutung haben sollten, durch bleibende Vorschriften zu ersetzen.

Mit der Festlegung des formalen Vorgehens ist zugleich über eine ganze Reihe von Fragen sachlicher Natur entschieden. Die Wirkungen zeigen sich in zwei Bichtungen; einmal negativ: alle Vorschläge und Begehren, deren Durchführung eine Abänderung von Verfassung oder Gesetz zur Voraussetzung hätte, können nicht in Betracht fallen; sodann positiv: alle Vorschriften, die in Verfassung und Gesetz enthalten sind, gelten weiter und müssen in vollem Umfang angewendet werden. Im Sinne der ersten Schlussfolgerung kann also von einer Veränderung der im Gesetz festgelegten Dienstzeit, von einer andern Ordnung der Heeresklassen (Auszug, Landwehr, Landsturm), von einer Verschiebung der eidgenössischen und kantonalen Zuständigkeit usw. nicht die Eede sein. So wünschbar
neue Vorschriften im einen oder andern Punkte sein mögen, so müssen sie unterbleiben, da ihnen in der jetzt und in der Zukunft geltenden Gesetzgebung die Grundlage fehlt. Im Sinne der zweiten Schlussfolgerung müssen die gesetzlichen Vorschriften, die vorübergehend eingeschränkt oder abgeändert worden sind, wieder in vollem Umfang massgebend sein; wir erwähnen die beiden wichtigsten,

50 den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht, dessen teilweise Nichtanwendung nicht weiter zulässig ist, und die Verschiebung der Aushebung und der Rekrutenausbildung um ein Jahr, die, als vorübergehende Massnahme mit Eücksicht auf eine entsprechende Gesetzesänderung eingeführt, von dem Augenblick an keinen Bestand mehr hat, in dem auf diese Gesetzesänderung verzichtet wird.

Trotzdem so, wie wir bereits gesagt haben, eine ganze Eeihe von Fragen wegfallen, bleiben ihrer immer noch genug zu prüfen und zu entscheiden. Auf dem Gebiet der Ausbildung sowohl als auf demjenigen der Ausrüstung und der Organisation haben die Kriegserfahrungen tiefgreifende Veränderungen herbeigeführt, an denen wir nicht achtlos vorbeigehen dürfen. Es kann sich allerdings nicht darum handeln, das, was anderswo eingeführt worden ist, einfach nachzuahmen. Unsere Aufgabe geht weiter und ist schwerer; es gilt, dasjenige herauszufinden, was wir unbedingt notwendig haben, und ihm diejenige Gestalt zu geben, die unsern besondern Verhältnissen angepasst ist. Diese Arbeit ist ungemein schwierig und voll Verantwortung. Nirgends mehr als in der Voraussicht über die Gestaltung eines zukünftigen Krieges ist ein Irrtum möglich und nirgends geht die Wirkung eines solchen Irrtums tiefer als in einem kleinen Land, dessen beschränkte Hilfsmittel es nicht erlauben, einen Teil derselben unnütz auszugeben, Wir werden aller unserer Kräfte bedürfen, wenn wir die Aufgabe lösen wollen.

In bozug auf ihre Stellung zur Gesetzgebung stehen Ausbildung und Ausrüstung einerseits und die Organisation der Armee anderseits unter verschiedenen Verhältnissen. Die Vorschriften über die Ausbildung sind, abgesehen von der Dauer der Schulen und Kurse, in den verschiedenen Eeglementen enthalten, zu deren Erlass der Bundesrat und das Militärdepartement zuständig sind; Verfassung und Gesetz stellen die zu erstrebenden Ziele auf, lassen dagegen Freiheit in bezug auf die Art, wie diese Ziele zu erreichen sind. Die Bundesversammlung führt die Oberaufsicht über die Ausbildung und übt dieses Eecht ordentlicherwoise durch die Bewilligung der notwendigen Kredite und durch die Prüfung der Geschäftsführung aus.

Ähnlich steht es in bezug auf die Ausrüstung. Die Tätigkeit der Bundesversammlung ist insofern auf diesem Gebiet weitergehend, als sie die grösseren Ausgaben nicht
nur bei Beratung des Voranschlages bewilligt, sondern darüber auf Grundlage besonderer Berichte und Vorschläge des Bundesrates eigene Beschlüsse fasst.

So kann man sagen, dass der Entscheid über die Frage, ob die Verfassung und das Gesetz abgeämlerü werden sollen, ohne grossen Einfluss auf die Ausbildung und Ausrüstung der Armee ist, und jeden-

51

falls die heute zu leistende Arbeit nur unwesentlich davon berührt wird.

Das nämliche trifft für die Organisation der Armee zu. Dagegen nimmt sie insofern eine andere Stellung ein, als sie ihre Ordnung in einem einzigen Bundesbeschluss erfährt, der in, umfassender Weise den Gegenstand behandelt. Sollen wesentliche Änderungen am gegenwärtigen Zustand vorgenommen werden, so ist das nicht wie bei der Ausrüstung möglich durch die sich folgenden Vorlagen über bestimmte Fragen, sondern durch eine einmalige Beschlussfassung, d. h. durch den Erlass einer neuen Truppenordnung.

Wir legen den Entwurf einer solchen Truppenordnung hiermit den eidgenössischen Bäten vor.

II. Die Truppenordnnng von 1911.

Die Grundlage der Truppenordnung findet sich in Art. 52 der 'Militärorganisation. Danach setzt die Bundesversammlung fest : 1. die Zahl und den Bestand der in den verschiedenen Truppengattungen zu bildenden Truppeneinheiten und den Bestand ihres Korpsmaterials; 2. die Zahl und die Zusammensetzung der Truppenkörper und Heereseinheiten und den Bestand ihrer Stäbe und ihres Korpsmaterials ; 8. die Zahl der von jedem Kanton zu stellenden Kompagnien, Füsilierbataillone und Dragonerschwadronen.

Der Bundesrat seinerseits stellt gemäss Art. 53 der Militärorganisation die Armee-Einteilung fest.

Dabei handelt es sich in erster Linie um die Einteilung für die Friedenszeit und -arbeit. Für den Ernstfall gibt Art. 209 der Militärorganisation dem General das Recht, ohne an die Vorschriften des Gesetzes gebunden zu sein, die Kriegsgliederung des Heeres zu bestimmen. Es liegt auf der Hand, dass für die Kriegsgliederung einerseits Verhältnisse massgebend sind, die sich nicht zum voraus festlegen lassen, dass anderseits aber die für uns einmal gegebenen Tatsachen, wie z. B, die Grosse und die Gestaltung unseres Landes, die Zahl unserer Soldaten, die Menge und die Art unserer Kampfmittel unter allen Umständen ihren Einfluss behalten und ausüben werden. Die Truppenordnung muss also derart beschaffen sein, dass auf ihrer Grundlage ohne Schwierigkeit diejenige Gliederung angeordnet werden kann, die den Bedürfnissen einer gegebenen Lage entspricht. Es sei schon hier bemerkt, dass wir bei unsern Vorschlägen

52 diesen Gesichtspunkt stets im Auge behalten und sie entsprechend gestaltet haben.

Die gegenwärtige Truppenordnung beruht auf dem Bundesbeschluss vom 6. April 1911 und den ihm beigegebenen Tabellen.

Entsprechend der Vorschrift des Art. 52 der Militärorganisation wird die Zahl der Einheiten, Truppenkörper und Heereseinheiten festgesetzt und ferner bestimmt, wie die von den Kantonen gemäss Art. 153 der Militärorganisation zu stellenden Einheiten und Truppenkörper der Infanterie und der Kavallerie sich auf die Kantone verteilen. Ferner wird der Bestand der Einheiten und der Stäbe an Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten festgelegt und die Zuteilung von Beitpferden, Zug- und Saumtieren und Fuhrwerken geordnet.

Gestützt auf diese Grundlagen und auf Art. 58 Militärorganisation hat dann der Bundesrat in einer Beihe von Erlassen, von denen wir namentlich die Verordnung vom 10. Oktober 1911 über die Organisation des Heeres und den Bundesratsbeschluss vom 26. August 1911 betreffend die Einteilung des Gebietes der Eidgenossenschaft in Divisionskreise erwähnen, die Einzelheiten der Armee-Einteilung geordnet und dieMassnahmen verfügt, die zur Durchführung der Neugestaltung sich als notwendig erwiesen haben.

Darunter fallen z. B. die Errichtung neuer Korpssammelplätze mit den entsprechenden Bauten, die Mobilmachungsvorbereitungen, die Ma'terialanschai'fungen usw.

Es genügt an diesen wenigen Bemerkungen, um zu zeigen, dass die Durchführung der neuen Ordnung nicht auf einen Schlag möglich war, so wenig wie das heute der Fall sein wird, sondern dass sie nur in jahrelanger Arbeit geschehen konnte. So ist es ausgeschlossen, das neue Material, seien es Fuhrwerke, Kochkisten, Bastgeschirre usw. oder die neuen Waffen von einem Tag zum andern anzuschaffen.

Ebensowenig können neue Einheiten, die eine besondere Aufgabe haben und infolgedessen eine besondere Ausbildung ihrer Angehörigen verlangen, in einem Jahr rekrutiert werden. Infolgedessen befanden sich gewisse Teile unserer Armee bei der allgemeinen Mobilmachung des Jahres 1914 im Zustand des Überganges, sei es, dass ihnen noch ein Teil der Mannschaft fehlte, sei es, dass ihre Ausrüstung noch nicht vollständig war. Andere Einheiten waren überhaupt noch nicht gebildet.

Natürlich zwangen die Bedürfnisse der Grenzbesetzung zur Beschleunigung der Arbeit und
zur möglichst raschen Ausfüllung der bestehenden Lücken. Darüber hinaus zeigten sich sehr rasch neue Anforderungen. Es wird niemals möglich sein, bei Bildung neuer Einheiten und Truppenkorper oder bei der infolge veränderter Verwendung notwendig werdenden Zuteilung von Kriegsmaterial

53 bis in die Einzelheiten hinaus das Richtige zu treffen. Auch ist os ausgeschlossen, die für einen bestimmten Zeitpunkt richtigen Verfügungen ohne Bücksicht auf die in ständigem Fluss begriffenen Verhältnisse unverändert beizubehalten; das ist namentlich dann nicht möglich, wenn eine Mobilmachung mit ihrer Bereitstellung der Armee zur kriegerischen Verwendung eintritt und dadurch eine sonst nicht bestehende Gelegenheit geschaffen wird, den Organismus der Armee als Ganzes und in seinen Einzelheiten auf seine Brauchbarkeit und Zweckmässigkeit zu prüfen. In gleicher Eichtung wirken die Erfahrungen des Krieges, die nicht nur die im Kampfe liegenden Armeen beeinflussen, sondern auch diejenigen der unbeteiligten Staaten.

Es ist infolgedessen nicht überraschend, dass unsere Truppenordnung im Laufe der letzten zehn Jahre starke Veränderungen erlitten hat. Durch eine grosse Zahl von Beschlüssen hat der Bundesrat diejenigen Verbesserungen und Ergänzungen angeordnet, die sich aus den oben erwähnten Gründen als notwendig erzeigt haben. Er stutzte sich dabei auf die ausserordentliohen Vollmachten. Eine Beschlussfassung durch die Bundesversammlung, die gemäss Art. 52 der Militärorganisation zuständig ist, war untunlich, weil ein Teil der MasSnahmen sich als dringlich darstellten, andere nur vorübergehende Bedeutung hatten und noch andere aus militärischen Gründen während der Kriegsjahre nicht der öffentlichen Erörterung und Beschlussfassung unterstellt werden konnten. Die Bedeutung der Beschlüsse ist dementsprechend sehr verschieden. Es gibt solche, die unwichtig sind und nur Nebensachen betreffen, die Zuteilung einiger Leute zu einer Einheit, die Vermehrung oder Verminderung der Pferde oder Fuhrwerke und dergleichen. Andere beziehen sich auf die Zahl der von den Kantonen zu stellenden Einheiten, was eine Veränderung in der Zugehörigkeit von Infanteriekompagnien und Bataillonen zu den verschiedenen Kantonen, aber zum Teil auch eine Vermehrung dieser Einheiten und Truppenkörper zur Folge hatte ; auch diese Maasnahmen hatten keine allgemeine Wirkung, waren aber naturgemäss für die beteiligton Kantone und Truppen von wesentlicher Bedeutung. Noch andere dieser Notverordnungen betreffen dagegen die ganze Armee und sind von grosser und bleibender Wichtigkeit; wir nennen in dieser Hinsicht die Aufstellung neuer
Einheiten der Artillerie und des Genie, so die 15-cm-Haubitz-Batterien, das Mineurbataillon, drei Telegraphen- und Signalkompagnien, dann die Fliegertruppe mit ihren fünf Geschwadern, neue Einheiten bei den Sanitäts- und d8n Verpflegungstruppen und ferner die gewaltige Vermehrung der Maschinengewehre bei der Infanterie, der Kavallerie und der Festungstruppe.

54 Alle diese Massnahmen haben selbstverständlich auf die Organisation unserer Armee einen grosse» Einfluss ausgeübt. Einzelne Waffen haben eine starke Veränderung erfahren, so z. B. die Infanterie durch die Schaffung der Begimentsmitraüleure. Anderseits haben sich die Bestände verändert, von den vielen Tabellen der heutigen Truppenordnung ist sozusagen teine unberührt geblieben. Dabei sind die durch besondere Beschlüsse eingeführten Abänderungen viel weniger wichtig als diejenigen, die sich als mittelbare Folgen der Aufstellung neuer Einheiten eingestellt haben. Diese Neuformationen (Eegimentsmitrailleure, schwere Artillerie, Verkehrstruppen, Fliegertruppen usw.) haben etwa 29,000 Mann erfordert. Unsere Reserven waren nicht gross genug, um die nötige Mannschaft liefern zu können; sie musste deshalb zur Hauptsache der Infanterie entnommen werden. Die ganz natürliche Wirkung war ein starkes Schwinden der Bestände unserer Infanteriebataillone. Der Eückgang wurde nach Schiusa der Grenzbesetzung noch fühlbarer, weil die bereits erwähnten Massnahmen in bezug auf die Eekrutierung und erste Ausbildung in der gleichen Eichtung wirkten.

Unter diesen Umständen ist es dringend notwendig, durch eine neue Truppenordnung wieder Klarheit in diese Verhältnisse zu bringen. Es ist ausgeschlossen, den gegenwärtigen Zustand, soweit er auf Notverordnungen des Bundesrates beruht, dauernd und ohne Begrüssung der zuständigen Bundesversammlung aufrechtzuerhalten. Es ist ferner ausgeschlossen, bei der gegenwärtigen unsicher und unklar gewordenen Sachlage eine militärische Tätigkeit durchzuführen, die alles dasjenige leistet, was notwendig und beim Vorhandensein fester Verhältnisse möglich ist.

III. Die neue Trnppenordnung.

Unser Vorschlag steht nach Form und Inhalt auf der Grundlage der gegenwärtigen Ordnung.

Er zerfällt in den eigentlichen Bundesbeschluss und dio Tabellen.

Diese Letztern geben in erster Linie die Zahl der in Auszug und Landwehr gebildeten Einheiten, Truppenkörper und Kommandostähe an. (Tabellen A l--A 8), in zweiter Linie die Zahl der von den Kantonen in Auszug und Landwehr zu stellenden Infanteriekompagnien, Füsilierbataillone und Dragonerschwadronen (Tabellen B l und B 2) ; in dritter Linie folgen die Tabellen mit den Sollbeständen der Einheiten und Stäbe von AuSfcug und Landwehr (Tabellen S. l bis S. 78); in vierter Linie kommen die Angaben über die Stäbe der Heereseinheiten und die Zusammensetzung der

55 Divisionen (S. 74 bis S. 77) und schliesslich das Verzeichnis der ausser Divisionsverband stehenden Einheiten, Truppenkörper und Stäbe (Tabelle S. 78).

In diesen Tabellen sind die oben erwähnten Änderungen verarbeitet, welche die bisherige Truppenordnung durch die vom Bundesrat erlassenen Notverordnungen erfahren hat. Diese Notverordnungen fallen infolgedessen dahin, und es bleiben an derartigen Erlassen im Gebiet des Militärwesens nur noch diejenigen bestehen, welche für den Sold und die Leistungen der Militärversicherung die Bezüge des Mannes erhöht und den veränderten Verhältnissen angepasst haben.

Über den Inhalt und die Bedeutung der Truppenordnung ira allgemeinen und der gegenwärtigen Vorlage im besondern können wir folgendes sagen. Die Gliederung einer Armee ist ein wichtiger Bestandteil der Vorschriften, die das Wehrwesen eines Landes ordnen.

Ihre Bedeutung reicht weiter, als man nach dem äussern Eindruck glauben könnte. Bevor die wenigen Artikel des eigentlichen Bundesbeschlusses aufgestellt und die Tabellen ausgearbeitet werden konnten, musste man sich über eine Eeihe grundlegender Fragen klar geworden sein. Das war so im Jahre 1911 bei Erlass der damaligen Vorschriften; die Botschaft des Bandesrates vom 8. Juni/25. November 1910 befasst sich infolgedessen mit den leitenden Grundsätzen der Kriegswissenschaft sowohl als mit ihrer Bedeutung und der Art der Anwendung für unsere schweizerischen Verhältnisse. Die gleiche Aufgabe stellte sich uns auch heute.

Allerdings war sie insofern leichter, als es sich nicht um ein ganz neues Werk handelt. Die bisherige Ordnung der Dinge soll Überall da unverändert weiter gelten, wo nicht dringende Gründe für ihre Umgestaltung sprechen.

Von don grundsätzlichen Erwägungen, die für uns bei der Aufstellung unserer Vorschläge massgebend waren, erwähnen wir die folgenden : a. Wir haben den Berechnungen die Annahme zugrunde gelegt, dass jeder taugliche Schweizerbürger zum Militärdienst herangezogen werden solle. Es entspricht das sowohl den Vorschriften des Art. 18 der Bundesverfassung und des Art. l des Gesetzes über die Militärorganisation als den Bedürfnissen der Armee. Wie bereits erwähnt, wurden im Jahr 1919 die Vorschriften über die Tauglichkeit zum Militärdienst verschärft. Infolgedessen ging die Zahl der ausexerzierten Eekruten wesentlich
zurück. Während sie im Jahre 1918 22,548 und im Durchschnitt der Jahre 1914 bis 1917 28,019 Mann betragen hatte, fiel aia im Jahr 1920 auf 16,202Mann; nachher stieg sie wieder langsam an auf 20,396 Mann im Jahre 1923. Der mit der Massnahme erstrebte Zweck, die Militärausgaben zu ver-

56 mindern, wurde erreicht. Notwendigerweise trat aber auch eine bedeutende Schwächung der Bestände ein, die sich namentlich bei der Infanterie geltend machte und in einigen Gegenden, die schon vorher Mühe gehabt hatten, die ihnen zugedachte Rekrutenzahl aufzubringen, zu einem Zustand führte, der unmöglich auf die Dauer zu ertragen war. Noch schlimmer war die Gefahr politischer Art. Die Zurückweisung vieler junger Leute, die gerne Militärdienst geleistet hätten, verursachte grosse Unzufriedenheit. Die nach ihrer Ansicht zu unrecht als untauglich erklärton Stellungspflichtigen empfanden ihre Abweisung als eine Verletzung des Gesetzes. Sie fanden mit dieser Auffassung die Billigung weiter Volksschichten, in denen der Gedanke der allgemeinen Wehrpflicht so tief verankert ist, dass sie in seiner Missachtung eine grosse Gefahr nicht nur für das Militärwesen, sondern für die politischen Verhältnisse unseres Landes überhaupt erblicken. Der gegenwärtige Zustand könnte jedenfalls ohne Änderung der Verfassung nicht auf die Dauer beibehalten werden.

Aus rechtlichen, politischen und militärischen Gründen müssen wir zur Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht zurückkehren.

Um die in der neuen Truppenordnung vorgesehenen Bestände zu erreichen und aufrechtzuerhalten, bedürfen wir eines jährlichen Zuwachses an ausexerzierten Rekruten von 22,500 Mann, Die Erfahrungen der Jahre 1913 bis 1917 zeigen, dass wir in der Lage sind, diese Zahl aufzubringen, ohne auf eine sorgfältige Auswahl verzichten zu müssen.

b. Eine weitere Voraussetzung für die richtige Durchführung un&eier Vorschläge ist die Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes in bezug auf die Aushebung und erste Ausbildung. Gemäss Art. 2 und 4, Abs. 2, des Gesetzes über die Militärorganisation findet die Aushebung in demjenigen Jahr statt, in dem der Wehrpflichtige das neunzehnte Altersjahr zurücklegt, während die Milttärdienstpflicht mit dem Jahre beginnt, in dem das zwanzigste Altersjahr vollendet wird. Aushebung und erste Ausbildung sind im Jahre 1919 durch Beschluss des Bundesrates um ein Jahr verschoben worden. Auch diese Massnahme wurde durch finanzielle Erwägungen veranlasst. Militärisch war sie insofern von Vorteil, als in manchen Gegenden unseres Landes die Entwicklung der männlichen Jugend im Alter von zwanzig Jahren noch nicht abgeschlossen
ist und die Anforderungen der Rekrutenschule im oinundzwanzigsten Jahr leichter ertragen werden.

Dagegen entzieht die Massnahme dem Auszug unserer Armee einen ganzen Jahrgang und schwächt infolgedessen die Bestände in sehr fühlbarer Weise ; die Wirkung war namentlich da sehr stark und kaum erträglich, wo der jährliche Zuwachs sowieso nicht genügte, die Mannschaften und Kader auf die gesetzlich vorgeschriebene Zahl zu bringen.

57 e. Bei der Untersuchung der Frage, welche Mittel wir zur Verfügung haben, um unsere Armee zu einem erfolgreichen Widerstand gegen einen mit allen modernen Kampfmitteln ausgerüsteten Gegner zu befähigen, hat eich immer wieder die Bedeutung unseres Geländes gezeigt. Es ist gar keine Frage, dass es uns sozusagen überall grosso Vorteile bietet, wenn wir es genau kennen und aufs äusserste auszunutzen verstehen. Das gilt namentlich vom gebirgigen Teil unseres Landes. Diese Erkenntnis führt uns mit Notwendigkeit zum Schiusa, dass wir noch mehr als bis dahin mit der Verwendung unserer Armee im Gebirge, wozu in vielen Beziehungen neben den Alpen und den Voralpen auch der Jura gehört, rechnen müssen. Einer der grossen Fortschritte der Truppenordnung von 1911 bestand in der Schaffung von Gebirgstruppen. Wir sind der Ansicht, dass in dieser Richtung noch weiter gegangen werden muss als bis dahin und nehmen in Aussicht, jetzt schon eine neue Gebirgsbrigade in der 4. Division aufzustellen und die Gebirgstruppen der 5. Division durch ein ferneres Gebirgsinfanterieregiment zu verstärken. Später wird auch die Schaffung einer Gebirgsbrigade in der 2. Division an die Hand zu nehmen sein.

Daneben müssen wir unbedingt so weit kommen, dass wir im Notfall mit unserer gesamten Armee uns im Gebirge bewegen und dort kämpfen können. Das ist eine Frage sowohl der Ausbildung als namentlich der Ausrüstung. Wir sehen in unsern Vorschlägen vor, durch eine zweckentsprechende Umgestaltung des Trains, durch Ausrüstung möglichst vieler Pferde mit Bastsätteln, durch Schaffung besonderer Truppenkörper und Einheiten, die ausschliesslich für die Besorgung des Transportdienstes im Gebirge bestimmt sind, diesen Zweck zu erreichen.

d. Naturgemäss müssen wir auch unsere verhältnismässig geringen personellen Kampfkräfte so vollständig als möglich bereitstellen. Von der Vermehrung der Rekrutierung haben wir bereits in anderm Zusammenhang gesprochen. Hier möchten wir die Frage der Altersklassen erörtern. Unsere Truppen sind von diesem Gesichtspunkt aus in Auszug, Landwehr und Landsturm eingeteilt, eine Ordnung, die bei Kriegsausbruch in ungefähr gleicher Weise auch in andern Ländern bestand. Die Erfahrungen des Krieges haben gezeigt, dass die in Aussicht genommene, den natürlichen Verschiedenheiten der Altersklassen angepasste Verwendung
sich nicht durchführen liess. Von den Kriegführenden haben mehrere ihre Leute ohne Rücksicht auf das Alter verwendet und auch ältere Jahrgänge zum Kampfe geführt. Einen Ausdruck finden diese Erfahrungen in der jüngsten französischen Militärorganisation, die den Mann vom 20. bis zum 40. Altersjahr als dienstpflichtig erklärt, ohne für die Einteilung und Bundeeblatt, 76. Jahrg. Bd. II.

6

58 Verwendung bis zu diesem Alter einen Unterschied zu machen. Auch wir müssen um mit der Frag?immeer wieder befassen, inwieweit es möglich ist, die hohemAltersklassenu möglichst nützlich zuver-wenden. Je nach den Auffassungen ist die Lösung bald im Sinno einernähernn Verbindung mit den eigentlichen Kampf tr uppen gesucht worden, bald im Sinne einer selbständigen Behandlung und Verwendung. Um nur von den letzten Jahrzehnten zu sprechen, sei daran erinnert, dass bis z u m Jahre 1912 jedem d e r vier Zeitpunkt an diese- Brigaden aus dem Verband der Heereseinheiten ausgeschieden und als Armeetruppen erklärt worden sind.

Entsprechend den erwähnten Erfahrungen des Weltkrieges beantragen wir, die Landwehr wieder in nähere Vorbindung mit den Auszugtruppen zu bringen und insbesondere die Landwehrinfanterie den Divisionen zuzuteilen. Wenn nach unserm Vorschlag aus jedem Regiment des Auszuges ein Landwehrbataillon gebildet wird, erhalten wir in der Division sechs Bataillone oder drei Eegimenter zu zwei Bataillonen. Diese Landwehrtruppen können für besondere, ihren Verhältnissen angepaßte Aufgaben der Division verwendet oder den Brigaden zugeteilt werden, in welch letzterem Fall der Division drei Brigaden zu drei Infanterieregimentern zur Verfügung stehen wurden.

Der Verwendung unserer Landwehr wird zu Beginn eines Aufgebotes der mangelhafte Ausbildungsstand im Wege stehen. Wird, wie wir vorschlagen, das gegenwärtig geltende Gesetz über die Militärorganisation nicht abgeändert, so wird der Mann gemäss Art. 122 dieses Gesetzes in der Landwehr nur einen Wiederholungskurs zu bestehen haben ; dass das nicht genügt, um beim einzelnen Mann wie bei der ganzen Truppe, die Dienstgewohnheit aufrechtzuerhalten, geschweige denn die Veränderung in den Kampfformen und -mittein einzuführen, liegt auf der Hand und wird übrigens durch die Erfahrung bestätigt. Immerhin ist es auf Grund des bestehenden Gesetzes möglich, zum mindesten die Offiziere besser als bisher auszubilden und dafür- zu sorgen, dass sie auf der Höhe bleiben. Damit wird ein erheblicher Fortschritt erzielt und das erreicht, was unter den heutigen Verhältnissen möglich ist. Die Einbeziehung in den Divisionsverband wird auch zur Folge haben, dass die Divisionskommandanten für eine möglichst hohe Leistungsfähigkeit ihrer Landwehrregimenter sorgen werden.
e. In einem früher unbekannten Umfang sind die Erfahrungen und Ergebnisse der Wissenschaft dem letzten Kriege dienstbar gemacht worden. Diese Tatsache bleibt nicht ohne Einfluss auf die Truppenordnung. Die Mittel des Verbindungsdienstes: Telegraph, Telephon, drahtlose Übertragungen, Blinkgeräte und dergleichen wer-

59 den von der Truppe in immer wachsenden» Umfange für ihre Zwecke benutzt. Dazu kommen die neuen Metboden und Hilfsmittel der Artilleriebeobachtung : die Lichtmessung, die Schallmessung, der Wetterdienst usw.

Unsere Vorlage trägt dieser Entwicklung Rechnung. Don Einheiten und Stäben werden die notwendigen Offiziere, Mannschaften, Apparate, Transportmittel zugeteilt; wo es notwendig ist, werden besondere Einheiten, wie die Artilleriebeobachtungskompagnien, aufgestellt.

Es ist gar nicht zweifelhaft, dass uns in diesen schwierigen Gebieten grosse Aufgaben gestellt werden; wird deren Bewältigung sogar den stehenden Heeren nicht leicht, so sind die Hindernisse für uns noch grösser. Wir müssen sie überwinden, denn eine den heutigen Anforderungen gewachsene Armee ist nur denkbar, wenn sie über die erwähnten Kampfmittel verfugt und sich ihrer mit Nutzen zu bedienen versteht.

/. Von den neuen Truppen, deren Bildung bereits erfolgt oder im Gange ist, erwähnen wir in diesem Zusammenhang die beiden wichtigsten, die Motorwagentruppe und die Fliegertruppe.

Dass der Motorwagen wie im bürgerlichen Leben so auch in der Armee eine immer grössere Bedeutung erhält, ist offensichtlich. Er ist denn auch schon wahrend der Grenzbesetzung in immer höherem Masse verwendet worden. Wie in andern Gebieten, so zeigt sich auch hier, dass die zivile Tätigkeit und Verwendungsart nicht ohne weiteres für die Armee passen, mit andern Worten, dass weder der Motorwagenfahrer noch der Motorwagen selber im Militärdienst einfach das zu leisten hat, was von ihm im gewöhnlichen Leben verlangt wird. Die Verwendung von Freiwilligen, wie sie in frühern Jahren stattfand und unter andern Voraussetzungen gute Dienste leistete, genügt nicht. Wir haben dazu übergehen müssen, unsere Motorwagenl'uhrer in eigenen Rekrutenschulen auszubilden und ebenso die Offiziere und Unteroffiziere in eigene Kaderschulen einzuberufen. Sie bilden eine eigene Truppengattung mit eigenen Einheiten und Truppenkörpern. Nur so wird es möglich sein, aus dem Motorwagen in militärischer Hinsicht alle diejenigen Vorteile zu ziehen, die er in seinen verschiedenen Formen der Armee leisten kann.

Beim Flugwesen hegen die Verhältnisse insofern anders, als es sich nicht, wie das bei den Motorwagen der Fall ist, auf ein ziviles Flugwesen stützen kann; die Entwicklung ist noch
nicht so weit.

Eher trifft das Gegenteil zu, dass nämlich der Flugdienst ziviler Art sich auf das militärische Flugwesen stutzen und mit seiner Hilfe feeine Ausgestaltung suchen muss. Unter diesen Umständen ist die Bildung militärischer Formationen ganz selbstverständlich. Ausser-

60 gewöhnlich gross waren die Schwierigkeiten, dio zu überwinden waren, als es sich darum handelte, im Rahmen unserer Milizarmee eine Fliegertruppe nicht nur zu organisieren, sondern auch für deren Ausbildung zu sorgen. Wir glauben sagen zu können, dass die Aufgabe heute in befriedigender Weise gelöst und wir imstande sind, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln branchbare Flieger auszubilden. Die Schwierigkeiten liegen in der Beschaffung des Materials und der Geldmittel und bei der Beschränkung, die wir uns im Vergleich zu einer Grossmacht auferlegen müssen, in der Auswahl der Flugzeugarten, die anzuschaffen sind.

g. Schliesslich erwähnen wir noch die starke Vermehrung, die für die Kadfahrer vorgesehen ist. Unsere bisherige Ëadfahrertruppe ist in der Hauptsache zum Nachrichten- und Verbindungsdienst und nur ausnahmsweise zum Kampf verwendet worden. Die Erfahrung lehrt, dass aus ihr eine Truppe gebildet werden kann, die eine grosse Beweglichkeit aufweist und der durch Zuteilung von leichten und schweren Maschinengewehren eine sehr starke Feuerkraft gegeben werden kann. Sie kann allein oder in Verbindung mit der Kavallerie eine Menge von Aufgaben lösen, die in unserm Lande mit seinen vielen leicht zu verteidigenden Engpässen, Höhenrücken, Flussübergängen sich häufig stellen. Gegenüber der Kavallerie hat die Badfahrortruppe den grossen Vorteil der Billigkeit und des leichten Ersatzes. Ob es möglich sein wird, einen Teil unserer berittenen Aufklärungs- und Deckungstruppen durch Einheiten und Truppenkörper zu ersetzen, die sich des Fahr- oder Motorrades bedienen, wird zu untersuchen sein; nach Einführung der vorgesehenen Ordnung wird es möglich sein, die nötigen Erfahrungen zu sammeln und ihnen entsprechend allfällige Massnahmen zu treffen.

Über die Ausführung der unter c bis / erwähnten Grundsätze, die für die neue Truppenordnung massgebend sind, finden sich die Einzelheiton in den Ausführungen des zweiten Teiles, in denen über die Zusammensetzung der Einheiten und Truppenkörper Auskunft gegeben wird.

61

Zweiter Teil.

Die Einzelheiten der neuen Trappenordnung.

Auch die neue Vorschrift soll wie die gegenwärtig geltende in zwei Teile zerfallen, den eigentlichen Bundesbeschluss und die Tabellen.

I. Der Bundesbeschluss.

Der Vorschlag entspricht zur Hauptsache der bisherigen Ordnung der Dinge. Eine Änderung, die von Bedeutung ist, enthält der Art. 4.

Bis jetzt war der Bundesrat berechtigt, unwesentliche Änderungen am Sollbestand der Stäbe und Einheiten von sieh aus anzuordnen.

Wir schlagen vor, diese Befugnis in dem Sinn zu erweitern, dass sie auf alle Verfügungen über den Sollbestand und die Zusammensetzung der Truppenkörper ausgedehnt werden soll, die nicht grundsätzlichen Charakter haben. Wir haben schon in andern Zusammenhang darauf hingewiesen, wie schwer es ist, bei der Zuteilung von Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten, von Pferden und Fuhrwerken das Richtige zu treffen und wie rasch eine ursprünglich durchaus zweckentsprechende Organisation der Abänderung und Ergänzung bedarf. Die vielen Notverordnungen, die nicht auf Gegenstände allgemeiner Bedeutung, sondern auf weniger wichtige Dinge Bezug haben, ohne dass man deshalb sagen könnte, sie seien unwesentlich, beweisen das. Wir halten eine grössore Bewegungsfreiheit für notwendig. Da Änderungen grundsatzlicher Art, z. B. an der Zahl der Divisionen, an der Ausscheidung kantonaler und eidgenössischer Truppen usw. ausgeschlossen sind, scheinen uns.keine Bedenken zu bestehen, die gegen den Vorsehlag mit Recht geltend gemacht werden könnten.

Ferner soll der Bundesrat ermächtigt werden, den Pferdezug durch den Motorzug zu ersetzen, wo sich eine solche Massregel rechtfertigt. Die kriegführenden Armeen haben das Automobil in seinen verschiedenen Gestalten bekanntlieh in außerordentlich starkein Mass verwendet. Auch wir haben es bereits wahrend der Mobilmachung mehr als früher in den Dienst der Truppe gestellt und z. B. bei den Verpflegungstruppen eine grosse Zahl von Fuhrwerken durch Motorlastwagen ersetzt. Eine besondere Motorwagentruppe ist gebildet worden, deren Angehörige seit 1928 versuchsweise in eigenen Rekrutenschulen ihren Unterricht erhalten. In den Vorschlägen für die neue Truppenordnung ist die Zuteilung von Motorwagen an die Einheiten und Trupponkörper vermehrt worden, für einzelne Einheiten der Artillerie i&t der Motorzug vorgeschlagen. Was die Zukunft noch bringen wird, weis» niemand. Wenn wir bedenken, dass seit dem Jahre 1914 die Zahl der Personenautomobile von 5400 auf 16,600 gestiegen ist, diejenige dev Lastwagen von 920 auf 6300, diejenige

62

dor Motorräder von 5500 auf 10,500 und dass die Bewegung noch andauert., so liegt die Möglichkeit nahe, das Automobil noch in grösser Umfange ah bisher für die Zwecke der Armee verwenden zu-können.

Unser Pferdebestand war schon, an den Bedürfnissen einer allgemeinen Mobilmachung und erst recht an denjenigen eines Krieges gemessen, immer gering; hei der immer noch zu beobachtenden Vermehrung, die der Gebrauch des Automobils im bürgerlichen Leben aufweist, wird eher mit einer Verminderung als mit einer Zunahme der Pferde zu rechnen sein. Wir haben also allen Anlast, die Möglichkeiten, die uns durch diese Veränderung der Verhältnisse geboten werden, genau zu erforschen und auszunützen. Nach unserm Vorschlag soll der Bundesrat berechtigt sein, spätere Abänderungen an der Truppenordnung zu beschliessen, die sich infolge weiteier Erfahrungen al- notwendig oder wünschbar erweisen.

Der Etappentrain hat die Aufgabe, im Kriege den Nachschub da zu besorgen, wo die Eisenbahnen fehlen oder nicht genügen oder unterbrochen sind und die Traintrappen der Heereseinheiten nicht ausreichen. Er wird aus Kavalleristen und Trainmannschaften des Landsturms und au- requirierten Pferden und Fuhrwerken gebildet.

Es besteht darüber eine provisorische Vorschrift vom 10. Januar 1917; sie soll durch einen endgültigen Erlass ersetzt werden, sobald die ganze Frage vollständig abgeklärt sein wird.

Wir haben bereit- in ariderem Zusammenhang erwähnt, dass uns die veränderten Verhältnisse in viel stärkerem Mas s als bisher darauf verweisen, die Vorteile unseres Geländes bis auis äusserste auszunutzen Wie müssen dazu kommen, unsere gesamte Armee im Gebirge verwenden zu können und nicht nur die eigentlichen Gebirgstruppen. Die Autgabe ist gross und lässt sich nicht v on einem Tag zum andern lösen. Der vorliegende Entwurf enthält eine "Reihe von Massnahmen, die in die angegebene Richtung führen andere weiden noch folgen müssen. Sie liegen sowohl auf dem Gebiet der Ausbildung und der Führung als auf demjenigen der Organisation.

"Wir schlagen vor, auch hier dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben.

in Ausführung de- als richtig erkannten und angenommenen Grundsatzes die entsprechenden Verfügungen zu treffen.

Eine dor schwersten Gefahren, die uns bedrohen, hegt in dei Möglichkeit, dass unser Land vom Beginn der Feindseligkeiten an
durch grosse Luftstreitkräfte angegriffen wird. Wohl sind wir heute davon überzeugt, dass unsere f lieget truppe den Vergleich mit denjenigen des Auslandes nicht zu scheuen braucht. Sie wird aber au Zahl der Flieger und der Flugzeuge immer nur gering und infolgedessen nicht imstande sein, cincin übermächtigen Gegner, der die Verluste nicht scheut, auf allen Punkten mit Erfolg entgegenzutreten.

Wir müssen infolgedessen alle Mittel zur Anwendung bringen, die

63

geeignet sind dem Feinde die Beherrschung des Luftraumes zu cischweren Wie das im einzelnen zu geschehen hat, wird noch lestzustellen sein. Neben den bereits bekannten Mitteln wird von neuen Methoden und Gegenmaßnahmen gesprochen, über deren Wert zurzeit noch kein sicheres Urteil abgegeben werden kann. Wir mochten auch hier dio Möglichkeit schaffen durch Beschluß des Bundesrates diejenigen Vorkehren zu tieften, die zur Erreichung des Zieles sich als geeignet erweisen.

Zu den neuen Kampfarten. die der Weltkrieg uns gebracht hat, gehört der Gaskrieg; er ist wohl die umstrittenst von allen. In langen Verhandlungen ist verbucht worden ihn zu unterdrücken, und in der Konferenz von Washington vom Jahre 1922 sind denn auch entsprechende Beschlüsse gefasst worden. Wir nehmen an, dass ihnen in den beteiligten Landein nachgelebt werde; jedenfalls können wir mit gutein Gewissen in dieser Richtung allen Abmachungen zustimmen, da uns zur Führung des Gaskrieges alles fehlt. Dagegen wissen wir, dass in allen Ländern die Ausgestaltung dei Gasschutzes und seine Anpassung an die Verhältnisse wie sie bei Kriegsschluss bestanden, aufs eifrigste studiert und durchgeführt werden; im Sinne einer reinen Abwehrmassnahme wird dieses Verhalten auch von denjenigen als zulässig erachtet, die die Abmachungen von Washington als Vertragsparteien unterschrieben haben. Wir dürfen an diesen Tatsachen nicht achtlos vorbeigehen und müssen uns so einrichten dass w i r uns gegen einen allfälligen Gasangriff guten Erfolg. DieMassnahmen, die in bezug auf die Organisation zu troffen sind,schlagenwien vorv\ ÖL; dem Bundesrate zu übertragen.

Sie hängen ab von dem Ergebnis der erwähnten Studien und sind zurzeit nochnicht derartt vorbereitdasdasss bestimmte Vorschlage gemacht worden könnten.

Fernere Weisungen in bezug auf den Brieftaubendienst und die Heerespolizei beantragen wir dem Bundesrat zu überlassen. Die Brieftauben sind in grosser Zahl wahrend des Weltkrieges verwendet worden Wir müssen unsere Vorbereitungen, die in diesem Gebiet seit längerer Zeit bestehen, w eiter ausbauen und der Verwendung dieses Nachrichtenmittels eine feste und bleibende Grundlage geben. Auch hier sind wir noch nicht in der L a e , bestimmte Vorschlägege zu machen, hoffen aber, in kurzer Zeit so weit HU sein, und sind dor Ansicht, dass es angezeigt sei,
dem Bundesrat die notwendigen Kompetenzen "über dio Heerespolizei besteht eine auf Grund der ausserordentlichen Vollmachten erlassene Verordnung des Bundesrates vom 15. November 1918. Gemäss Art. G2 der Militär-Organisation wird die Organisation dor Heerespolizei durch die Bundesversammlung Sammlung

64 angeordnet. "Wenn sie nach unserm Antrag den Bundesrat ermächtigt, die Frage zu lösen, so bedeutet das gegenüber der tatsächlich bestehenden Ordnung keine Änderung in sachlicher Hinsicht, sondern die Genehmigung des auf Grund der ausserordeutlichen Vollmachten geschaffenen Zustandos und die Ersetzung einer ·weitern Notverordnung durch einen auf den gewöhnlichen Grundlagen stehenden Erlass.

Schlie&slich schlagen wir vor, dem Bundesrat die administrative Ordnung des Flugwesens und des Motorwagendienstes zu übertragen ; Soweit die Fliegertruppe und die Motorwagentruppe in Frago kommen, enthalten die Tabellen zur Truppenordnung, insbesondere die Tabellen 52--57 und 69--70, die betreffenden Angaben. Dagegen hat es sich als notwendig erwiesen, für die Durchführung der mit der Schaffung dieser Truppen zusammenhängenden Aufgaben auch die entsprechenden Verwaltungsorgane zu schaffen. Dio Losung ist so getroffen worden, dass je einer Sektion der Generalstabsabteilung die Besorgung der Geschäfte übertragen worden ist. Die betreffende Sektion befasst sich einerseits mit den Fragen der Ausbildung, Ausrüstung und Organisation, anderseits aber auch mit den bleibenden, der Verwaltung zugehörigen Einrichtungen, d. h. den Militärflugplätzen und den Hallen und Werkstätten des Motorwagendienste1!.

Es handelt sich hier um neue Aufgaben, deren Lösung bis dahin auf Grund von bundesrätlichen Verordnungen erstrebt worden ist. Die bis jetzt gesammelten Erfahrungen haben zu einer Eeihe von Feststellungen geführt, die für die Ausgestaltung der neuen Dienstzweige von grossein Wert sind; immerhin ist es heute noch 7,u früh, auf längere Dauer berechnete Vorschriften aufzustellen. Wir sind der Ansicht, dass es sich unter diesen Umständen empfiehlt, durch Verordnungen des Bundesrates, deren Anpassung an die Bedürfnisse und Erfahrungen sich leicht wird durchführen lassen, die neuen Tätigkeitsgebiete zu ordnen.

Bei allen den soeben erwähnten Gegenständen handelt es sich nicht darum, die Bundesversammlung auszuschliesson. Sie wird unter allen Umständen die Aufsicht Miien und in den meisten Fällen die Entscheidung in der Hand behalten. Das letztere wird namentlich da zutreffen, wo es sich nm die Beschaffung der Geldmittel handelt.

Sie werden entweder hei der Feststellung des Voranschlages bewilligt werden müssen oder aber durch
den Erlass besonderer, auf eine bestimmte Anschaffung Bezug habender Bundesbeschlüsse. Wir glauben, auf diene Art allen Verhältnissen Bechnung tragen zu können. Auf der einen Seite wird die Stellung der eidgenössischen Bäte gewahrt und ihre Mitarbeit und Entscheidungsfreiheit gesichert, auf der andern Seite wird bei der heutigen Unsicherheit und Unklarheit, die in militärischen Dingen bestehen, dafür gesorgt, da&s die Lösung der sich aufdrängenden Aufgaben rasch und rechtzeitig an die Hand genommen und durchgeführt werden kann.

65

II. Änderungen und Ergänzungen an der Anordnung der Truppengattungen.

(Art. 38 der Militärorganisation 1907.)

Art, 38 der MO. 1907 hat in Ziff. 3 o--i die Truppengattungen und in Ziff. 4 die Dienstzweige festgesetzt, aber irn letzten Absatz der Bundesversammlung das Recht eingeräumt, Änderungen und Ergänzungen an dieser Anordnung Torzunehmen.

Wir schlagen nun folgende Ä n d e r u n g e n und Ergänzungen vor: Bei der I n f a n t e r i e (Sa) tritt die P a r k i n f a n t e r i e hinzu.

Durch die Vermehrung der Mitrailleureinheiten hat der Muniti onsersatz der Infanterie und durch die- Rohrrücklaufgeschütze derjenige der Artillerie so zugenommen, dass es geboten ist, den Munitionsersatz der Infanterie vollständig von dem der Artillerie zu trennen und bei der Infanterie besondere Parkkompagnien und Munitionskolonnen zu bilden; auch die Verlängerung der Kampfdauer spricht dafür. Die erforderlichen Führer und Säumer werden in der Mitrailleurmannschaft und im Linientrain der Landwehrinfarjterie vorhanden sein. Das Verladen von Patronenschachteln und der Dienst der Wagenwachen erfordert keine Spezialausbildung und kann von Landwehrinfanterie besorgt werden. Auch Infanteristen und Trainsoldaten des Landsturmes können zur Ergänzung der hinter der Front tätigen Parkinfanterie verwendet werden.

Bei der Kavallerie (8 fc) fallen die Guiden weg.

Seit Jahrzehnten erhalten Dragoner und Guiden in den Rekruten-, Unteroffiziers- und Offiziersschulen eine einheitliche Ausbildung, die auch in der einheitlichen Organisation und Verwendung der Schwadronen zum Ausdruck kommen soll. Jede Dragonerschwadron der Kavalleriebrigaden ist als Divisionskavallerie verwendbar, und jede Schwadron der Divisionskavallerie, die verfügbar wird, weil eine Division im Stcllungs- oder Gebirgskriege nur wenig oder keine Divisionskavallerie bedarf, soll zur Verstärkung der Kavalleriebrigaden verwendet werden. Die kantonalen Dragonerschwadronen werden wie bisher von den Kantonen gestellt, in denen ganze Schwadronen ausgehoben werden können. Bisher wurden die Guiden im allgemeinen in den übrigen Kantonen rekrutiert. Nunmehr sollen (gemäss dem 2. Absatz von Art. 153 und dem Art. 154 der MO.) die an Stelle der Guidenschwadronen tretenden Dragonerschwadronen in mehreren Kantonen ausgehoben werden, unter besonderer Berücksichtigung der Kantone, die keine ganzen Dragoner-

«6 schwadronen stellen An der Verteilung der Rekrutierung der Kavallerie auf die Kantone ändert sich also nichts.

Boi der Artillerie (3 c) wird inskünftig unterschieden in: Feld-, Gebirgs- M o t o r - , F e s t u n g s - , B e o b a c h t u n g s - , P a r k a r t i l l e r i e ; Ballon-, Scheinwerfertruppe.

Die Fussartillerie fällt weg. Sie war aus der früheren Posttionsartillerie hervorgegangen, und in der Truppenordnung 1911 gehörten zu ihr nur die mit 12-cm-Kanonen bewaffneten Fuss artillerieabteilungen. Laut Erläuterungen zu Seite 21 der Botschaft vom 3, Juni 1910 hatte die Bezeichnung Fussartillerie die Bedeutung, dass bei dieser Artilleriegattung die Kanoniere stets marschieren und die Fuhrwerke nur im Schritt fahren ; das trifft bei den schweren Haubitzbatterien und den Motorbatterien nicht mehr zu.

Die Motorartillerie umfasst die bisherigen 12-cm-Kanonenbatterien der Fussartiillerie und mobilen Festungsartillerie und die bisher12-cm-Haubitz-aubi7,8-cm-Kanonenbatterien die innerhalb der Kompagnien der mobilen Festungsartillerieabteilungen gebildet waren. An die Stelle des Pferdezuges tritt nun der Motorzug.

Abgesehen v o n d e n Traktoren, welche d i e Geschütze,von d e r Zur F e s t u n g s a r t i l l e r i e gehören inskünftig nur noch die Einheiten, denen die Bedienung der zur Armierung der verschiedenen Festungswerke gehörenden Geschütze, Maschinengewehre und Scheuwerfer obliegt.

Die B e o b a c h t ung a r t i l l e r i e ist eine Neuorganisation, für welche die Bundesversammlung schon Kredite bewilligt hat.

Die Fortsein-ritt e der Kriegstechnik haben im Verlaufe des Weltkrieges auf dem Gebiete desSchiesssv erfahrene der Artillerie einschneidendemwäli klingen gebracht. Noch vor ungefähr 30 Jahren schossiee Feldartillerie meistens direkt, d. h. das Ziel wurde vom Geschütz aus direkt anvisiert. Das indirekteSchiessverfahrenn war damals hauptsächlich von der Festungs- und Fussartilleiie angewendet. Seit Beginn dieses Jahrhunderts hat dann aber das indirekte Schiessverfahren grosse Fortschritte gemacht und sich auch in der Feldartillerie eingebürgert. Mittels besondererRichtmittell wurde der Artillerie ermöglicht, aus einer Stellung, von der aus sie ihr Ziel nicht sah, in der sie aber auch vom Gegner nicht gesehen werden konnte, xv. schiessen. Dazu war aber notwendig, dass entweder
der das Schiessen leitende Offizier oder seineilfsbeobachter das Ziel beobachten, die Lage der Aufschläge oder Sprengpunkte der Schusse im Verhältnis zum Ziel feststellen und die sich daraus ergebenden Korrekturen an die Batterie weiterleiten konnten. Das

67

Vorhandensein und die Wahl der Beobachtungsstellen, ja der Kampf um ihren Besitz, wurde so wichtig wie zur Zeit des direkten Schusses die "Wahl und der Besitz der Batteriestellungen.

Im Verlaufe des Weltkrieges ist es ferner gelungen, den Standort der feindlichen Geschütze und die Lage der eigenen Sprengpunkte und Geschossaufschläge nach der Lichterscheinung beim Aufblitzen des Schusses (Mündungsfeuer) bzw. beim Platzen des Geschosses mittels Lichtmessung, und auf anderem Wege nach dem Schall mittels Schallmessung, in einer Weise zu bestimmen, die ein genaues Einschiessen ermöglicht. Für diese Aufgabe werden nun Artillerienachrichtenkompagnien aufgestellt, die einen Lichtmesszug und einen Schallmesszug erhalten und überdies das erforderliche Telephongerät, um ihre Ermittlungen an die Kommandostellen weiterzuleben.

Für jede Artilleriebrigade ist eine solche Artilleriebeoachtungskompagnie notwendig, und eine ähnliche Organisation muss für unsere Festungen geschaffen werden.

Bisher wurden beim Genio unter dem Begriff Pioniere ausser den Verkehrs!ruppen auch die Ballontruppe und die Scheinwerfertrupp der Armee eingeschlossen. Inskünftig soll die Bezeichnung Pioniere nur noch für die Mannschaften der Telegraphen-, Signal- und Funkereinheiten Verwendung finden.

Schon vor dem Kriege hatte infolge der Entwicklung des Flugzeuges der Fesselballon aufgehört, ein Luftaufklärungsmittel im Bewegungskriege zu sein. Im Laufe des Krieges gewann er aber eine grosse Bedeutung als Nachrichtenmittel der Artillerie und entwickelte sich das Zusammenarbeiten der Ballono mit der Artillerie und den Artilleriefliegern ausscrordentlich. Auf französischer Seite waren.

1916 in der Schlacht an der Somme auf engem Baume am Brennpunkt der Schlacht 80 Ballone eingesetzt, die durch Schutzflieger gegen Luftangriffe geschützt wurden. Der Ballon wird von der Artillerie verwendet, um die gegnerischen Stellungen, vor allem die seiner Artillerie, zu erkunden und bei sichtigem Wetter mit Apparaten von sehr grosser Brennweite auf Entfernungen bis zu 20 km zu photographieren ; ferner dient er der Schussbeobachtung. Es ist nun geboten, dieses artilleristische Nachrichtenmittel der Artillerie statt dem Genie zuzuteilen, damit es zu ihrer Verfügung steht und die Artilleriebeobachtungs- und Ballonkompagnien übereinstimmend ausgebildet und
verwendet werden können.

Die bisherige Scheinwerferkompagnie dei Feldarmee gehörte zum Genie. Ihre Rekruten wurden aber bei den Festungstruppen -ausgebildet, die ebenfalls Scheinwerfereinheiten hatten. Es ist nun angezeigt diese kleine Spezialtruppe von einer einzigen Truppen-

68 gattung ausbilden und verwalten zu lassen. Dafür kommt nur die Artillerie in Frage ; denn die Scheinwerfer haben für sie zu arbeiten, indem sie ihr nächtliches Schiessen ermöglichen. Weil die Festungsartillerie zur Artillerie übertritt, wird die gemeinsame Ausbildung der Scheinwerfermannschaft für die Feld- und Festungsscheinwerfereinheiten fortdauern.

Die Entlastung der Parkartillerie vom Munitionsersatz für die Infanterie vereinfacht nicht nur den Munitionsersatz für die Artillerie, sondern sie ermöglicht auch eher, als bisher der Fall war, im Kriege Landwehrjahrgange für den Mannschaftsersatz der Batterien zu beanspruchen. Deshalb gewinnt auch bei der Parkartillerie die teilweise Ergänzung durch Kanonier- und Traineinheiten des Landsturmes an Bedeutung.

Beim Genie (3d) kommen dio Ballon- und Scheinwerferpioniere in Abgang und sind die Mineure neu hinzugetretenNachdem Aktivdienst und Krieg die Notwendigkeit von Mineureinheiten für die Wegebauten und Befestigungsarbeiten im Gebirge gezeigt hatten, wurde 1918 mit der Aufstellung eines Mineurbataillons begonnen.

Die F e s t u n g s t r u p p e n (8 e) kommen als besondere Truppengattung in Wegfall. Die Art. 38 und 168 dor MO. sind insofern nie vollständig durchgeführt worden, als von Art. 184 des Gesetzes Gebrauch gemacht und die Abteilung für Festungswesen mit der Generalstabsabteilung vereinigt worden ist. Nun gehörten zu den bisherigen Festungstruppen auch Truppen der Infanterie, Artillerie und des Genie, die richtiger mit diesen Truppengattungen vereinigt werden, statt eine besondere Truppengattung zu bilden oder der Generalstabsabteilung zu unterstehen. Die Festungsmitrailleure wurden eingeführt, ala die Infanterie noch keine Mitrailleure hatte, Festungsmitrailleureinheiten sind heute nichts anderes als Gebirgsmitrailleureinheiten und gehören daher zur Infanterie; ihre Zahl wird übrigens wesentlich reduziert. Die aus der mobilen Festungsartillerie gebildeten Motorbatterien unterscheiden sich nicht von der übrigen Motorartillerie und gehören daher zur Artillerie; seitdem dasindirekte Schiessen bei allen Artilleriegattungen die Oberhand gewonnen hat, gehört auch die Festungsartillerie zur Artillerie. Die Festungssappeure sind im Festungsgebiet verwendete Gebirgssappeurkompagnien, und die Festungspioniere sind im Festungsgebiet verwendete
Gebirgstelegraphenkompagnien. Werden diese Einheiten bei den entsprechenden Truppengattungen ausgebildet und verwaltet, so ist auch ihre Verwendung ausserhalb des Festungsgebietes gegeben, wenn sie dort entbehrlich sind.

69

An die Stelle der Festungstruppe (8 e) tritt die Fliegertruppe.

Als am 3. Juni 1910 die Botschaft zur Truppenordnung eingereicht wurde, stand das Flugzeug noch nicht auf einer Entwicklungsstufe, die erlaubte, es bei der Organisation unseres Heeres in Betracht zu ziehen. Der Höhenrekord betrug erst 458 m, der grösste Weitflug S8 km. Schon 1912 und 1918 fanden aber Uberlandflüge statt, welche die militärische Bedeutung des Flugzeuges als Aufklärungs-, Nachrichten- und Verbindungsmittel zeigten. Die Pyrenäen und Alpen wurden überflogen. Der Höhenrekord erreichte 6000m und der Aktionsradius etwa 800 km.

Beim Ausbruch des Weltkrieges verfügte die Mehrzahl der in den Krieg tretenden Staaten über einige hundert Militärflugzeuge. Die meisten Staaten fabrizierten aber während des Krieges das Hundertfache der Zahl von Flugzeugen, die sie beim Kriegsausbruch besessen haben. So bauten Frankreich. England und Deutschland während des Krieges je ca. 50,000 Flugzeuge. Die Schnelligkeit wurde vermehrt, ·die Steigezeit verkürzt, die Nutzlast erhöht. Durch Einbau mehrerer Motore wurde ermöglicht, eine Nutzlast, die ohne Betriebsstoff und Bemannung mehrere tausend kg betrug, an einen weit entfernten Ort zu transportieren, an dem sie zur Verwendung gelangen sollte.

Die in der ersten Augustwoche 1914, unter Benützung der Flug·spende für die Anschaffung von Flugzeugen, improvisierte Fliegertruppe unserer Armee soll in der Hauptsache dem AufklärungsNachrichten- und Verbindungsdienst dienen. Sie soll aber auch imstande sein, die Bombengeschwader eines Gegners von den für die Armee wichtigen Bauten und Magazinen, von unseren Verkehrsanlagen imd Städten, soweit sie hinter der eigenen Front liegen, fernzuhalten. Sie soll unsere Artillerie in der Schussbeobachtung und in der Eekognoszierung des Gegners unterstützen. Sie soll einem Gegner erschweren, unsere Gebirgspässe und Gebirgsdefileen ·zu passieren. Dieser defensiven Aufgabe entspricht die in der Truppenordnung vorgesehene Organisation. Man war lange im Zweifel, ob ·es möglich sei in einer Milizarmee, ohne das Milizsystem in dieser Beziehung preiszugeben, eine Fliegertruppe auszubilden; die Erfahrung lehrt, dass das möglieh ist, Bei der Sanitätstruppe (3/) sind die Zahnärzte hinzugetreten.

Bei der V e t e r i n ä r t r u p p e (3 g) hat sich nichts geändert.

Bei der Verpflegungstruppe (8Ä) kommen noch solche ·Quartiermeister hinzu, die ihre Offiziersschule bei der Verpflegungstruppe bestehen.

70

Bei der Traintruppe (3 i) hat sich nichts geändert, Ait. 38/4 der MO. 1907 bezeichnet den A u t o m o b i l d i e n s t als Dienstzweig, weil damals die Zahl der im Lande vorhandenen feldtüchtigen Motorlastwagen noch gering war und die Stellung von Motorfahrzeugen in der Hauptsache auf Freiwilligkeit basierte (freiwilliges Antoniobilkorps). Wahrend des Kriegen zwang die Unterbindung der Pferdeeinfuhr und die Steigerung der Nachschubbedürfnisse, insbesondere der Munii ion, dazu, Lastautomobile t'ur die Armee der inländischen Industrio in Auftrag m geben. Ein grosser Teil derselben musste nach der Demobilmachung wieder veräussert werden, weil Motorfahrzeuge an Wert und Gebrauchstüchtigkeit verlieren, wenn sie nicht regelmässig gebraucht werden. Sobald sich nach dem Kriege die Grenzen öffneten, nahm die Zahl der privaten Motorfahrzeuge, insbesondere auch die der MotorLastwagen, sehr zu. Der mechanische Zug verdrängt, von der Landwirtschaft abgesehen, auch bei uns immer mohr den Pferdezug.

Ait. 212 der MO. gibt dem Bunde für die Mobilmachung der Armee das Verfügungsrecht über sämtliche im Gebiete der Eidgenossenschaft befindlichen Pferde, Maultiere und Transportmittel -- also auch über die Motorfahrzeuge. Ihre Requisition wird nach den Ziff. 213 bis 215 des Gesetzes vorbereitet. In gleicher Weise, wiefür die requirierten Zugpferde und Saumtiere die Fahrer, Führer und Traintruppen ausgebildet und organisiert wurden, sind Motorfahrer auszubilden und zu organisieren, welche die requirierten Motorfahrzeuge zu fahren und zu besorgen haben. In unserem Gebirgslande stellt das Fuhren eines Motorfahrzeuges an den Motorfahrer größere Anforderungen als anderswo, und der Unterhalt eines Motorfahrzeuges erfordert Kenntnisse und grosse Sorgfalt. Dies sind die Gründe, weshalb eine M o t o r w a g e n t r u p p e geschaffen und für sie die Rekratenschule und Unteroffiziersschule in einer Dauer angesetzt werden müssen, die derjenigen der Artillerie entspricht, also wesentlich länger ist als bei der Traintruppe. Wegen der Ausbildungszeit wird in der Reihenfolge der Truppengattungen die neue Motorwagentruppe vor der Traintruppe angeführt jedoch hinter allen übrigen Truppengattungen, weil sie mit ihren Transporten der Mehrzahl dei andern Truppengattungen zu dienen hat. Wie bei der Sanitätstruppe zwischen Truppensanität
und Sanitatseinheiten und bei der Traintruppe zwischen Linientrain und Armeetrain unterschieden wird, so muss es auch bei der Motorwagentruppe Kader und Mannschaften geben, die in den Korpskontrollen von Stäben und Einheiten anderer Truppengattungen eingetragen sind, und geschlossene Einheiten.

Für die letzteren ist vorgesehen, dass ein Teil ihrer Kader dem Auszug, die Mannschaft aber der Landwehr und dem Landsturm angehölt.

71

III. Zahl der Einheiten, Truppenkörper und KommandoStäbe.

A. Im Auszug. (Tabelle A 1.)

1. Infanterie.

Infolge des Bedarfes von jährlich mindestens 2800 ausexerzierten Rekruten, den die in der Truppenordnung 1911 nicht vorgesehene Aufstellung einer starken Mitrailleureinheit pro Bataillon erfordert, musste die Zahl der I n f a n t e r i e k o m p a g n i e n von 428 auf 341 herabgesetzt werden; nämlich 801 Füsilier- und 40 Schützenkompagnien (bisher 894 bzw. 34).

An Stelle der 99 Fusilierbataillone und 8 Schützenbataillone der Truppenordnung 1911 treten 99 Füsilierbataillone und 11 Schützenbataillone; es werden also S weitere Bataillone aufgestellt. Die gleichmässige Dotierung sämtlicher Divisionen mit 18 Bataillonen hätte deren 108 erfordert. Die Bücksicht auf die Sprachverhältnisse, Divisionskreise und Verkehrsverhältnisse führen aber dazu, dass die 1. Division nur 17, die 5. Division hingegen 21 Bataillone erhält. Einzelne Bataillone behalten auch inskünftig 4 oder sogar 5 statt 3 Infanteriekompagnien. Dies ist eine Folge von Talwehrorganisationen und Sprachverhältnissen und der Vermeidung zusammengelegter Bataillone. Im Auszug werden nur in den Kantonen, die in Halbkantone zerfallen, Kompagnien verschiedener Kantone zu Bataillonen zusammengelegt.

Für jedes Bataillon wird eine Mitrailleurkompagnie aufgestellt, welche die Nummer des Bataillons trägt.

Die Zahl der Infanterieregimenten wird von 86 auf 87 vermehrt.

Die Truppenordnung 1911 sah nur Badfahrer für den Meldedienst vor, nicht aber die Aufstellung geschlossener Badfahrerkompagnien als Gefechtstruppe. Von den 8 Badfahrerkompagnien des Auszuges waren 6 für die Divisionen, l für die Kavalleriebrigaden und l für den Armeestab bestimmt. Die 6 Landwehreinheiten sollten den Meldedienst bei den Landwehrbrigaden besorgen.

Weil nach Eingliederung der Landwehrregimenter in die Divisionen, von der nochmals die Bede sein wird, besondere Landwehrradfahrereinheiten nicht mehr notwendig, die Landwehrradfahrer aber für den Meldedienst innerhalb der Division gut verwendbar sind, ist es gegeben, die für den Verbindungsdienst bestimmten Radfahrer von Auszug und Landwehr in denselben Einheiten zu belassen also

72 gemischte Badfahrerkompagnien fur den Meldedienst zu bilden. Als Transportmittel für den Meldedienst auf grössere Entfernungen wird heute an Stelle des Fahrrades das Motorrad verwendet; jede Division bedarf daher eines M o t o r r a d f a h r e r z u g e s . Er wird teilweise durch Eekrutierung und teilweise aus Badfahrern der altern Auszugs- und Landwehrjahrgänge gebildet, die sehr oft eigene Motorfahrzeuge halten und deren Gebrauch und Unterhalt kennen; er gehört zur gemischten Meldoradfahrerkompagnie der Division, Für den Armeestab genügt eine Badfahrerkompagnie nicht mehr, weil sein Befehlsverkehr sich auf grössere Entfernungen erstreckt, so dass hier das Fahrrad ganz durch das Motorrad ersetzt werden rawse An Stelle der Badfahrerkompagnie des Armeestabes wird daher ein.

M o t o r r a d f a h r e r k o m p a g n i e gebildet, die den Bedarf des ArmeeStabes und sämtlicher ausser dem Divisìonsverbande stehenden Stäbe, Truppenkörper und Einheiten an Motorradfahrern für den Meldedienst decken soll. Auch diese Einheit wird aus Auszug und Landwehr gemischt.

Schon viele Jahre vor der Ausarbeitung der Botschaft zur Truppenordnung 1911 wurde in den Unterrichtskursen unserer Badfahrertruppe durch gründliche und umfassende Versuche festgestellt, dass Badfahrerkompagnien als geschlossene Gefechtseinheiten gute Dienste leisten können, weil sie bei Tag oder Nacht die Feuerkraft einer Infanteriekompagnie lautlos und rasch an einen nahe einer Strasse gelegenen Ort bringen, wo eine Gefechtsaufgabe zu lösen ist, Die Tagesmarschleistung beträgt --· von starkem Schneefall abgesehen -- bei jeder Jahreszeit, Witterung und Strassenbeschaffenheit in der Hochebene und im Jura 80--120 km, ohne dass die sonstige Leistungsfähigkeit und insbesondere die Treffsicherheit beeinträchtigt wird; sie wird auch auf schneefreien Alpenstrassen erreicht. Unter ungünstigen Verhältnissen werden im Durchschnitt 8--10 und unter günstigen 12--15 km in der Stunde zurückgelegt. Bei anhaltenden Steigungen, wie beim Anstieg auf Basshöhen, marschieren Badfahrereinheiten, das Fahriad stossend, mindestens ebenso rasch und leicht wie andere Infanterie. Auch das Stossen der Bäder querfeldein wurde auf langen Märschen geübt.

Italien und Frankreich haben zuerst fechtende Badfahrereinheiten aufgestellt. Im August 1914 haben die belgischen
Badfahrer wiederholt Stockungen des deutschen Vormarsches bewirkt. Im Baltikum hat schliesslich Deutschland die Badfahrer brigadeweise verwendet. Im Bewegungskriege, auch wenn er im Gebirge stattfindet, können Badfahrer somit Bedeutendes leisten. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass kein Nachschub von Fourage oder Betriebsstoff notwendig ist und dass die Fahrräder im Inlande erstellt werden

73

und billig zu beschaffen sind. Sperrung der Grenzen hat nicht denselbe Einfluss wie bei der Kavallerie. Die Kosten für Anschaffung und Unterhalt sind viel geringer.

Die Aufhebung der vierten Kompagnien der Bataillone gibt nun die Möglichkeit bei der Infanterie allmählich 9--18 fechtende Badfahrerkompagnien des Auszuges aufzustellen. Davon sind 6 bestimmt, um im Divisionsverbände in Verbindung mit der Divisionskavallerie und der fahrenden Mitrailleurabteilung verwendet zu werden, die Feuerkraft dieser Truppen zu steigern und deren Sicherung zu erleichtern. 3--12 Kompagnien sind für die Zuteilung an die Kavalleriebrigaden vorgesehen (1--4 Kompagnien pro Brigade), um deren Feuerkraft zu erhöhen. Sämtliche dieser Badfahrerkompagnien würden wie die Infanteriekompagnien mit dem Karabiner und dem leichten Maschinengewehr bewaffnet; den für die Kavallerie bestimmten Kompagnien können auch schwere Maschinengewehre zugeteilt werden. Für den Nachschub von Munition, Verpflegung, technischem Material und Gepäck kommen bei den Radfahrereinheiten nur Motorfahrzeuge in Betracht. Auch schwere Maschinengewehre müssen mit solchen nachgeführt werden. Das getrennte sprungweise Vorgehen von Radfahrern, Motorfahrzeugen und Reitern und die Herstellung der Verbindung zwischen den getrennten Teilen oder die Vereinigung derselben nach den einzelnen Sprüngen ist in unserem an Abschnitten so reichen Gelände nicht schwer zu regeln.

Nur Auszugsjahrgänge eignen sich für die Verwendung ale fechtende Radfahrertruppen, Die aus ihnen hervorgehenden Landwehrjahrgänge, auch vereinzelte Leute der ältesten Auszugsjahrgänge, treten in die gemischten Kompagnien über, um dort als Meldefahrer und Motorradfahrer verwendet zu werden. Das ermöglicht, die Bekrutierung für die gemischten Melderadfahrerkompagnien so einzuschränken, dass sie gerade noch ausreicht, um den Bedarf an Badfahrern und Motorradfahrern für den Meldedienst in den "Wiederholungskursen zu decken.

Aus den 9--18 fechtenden Badfahrerkompagnien werden 3 Radfahrerabteilungen, l pro Armeekorpsstab, gebildet. Jede dieser Abteilungen gibt bei der Mobilmachung 2 Kompagnien an Divisionen ab und tritt mit den übrigen Kompagnien zu einer Kavalleriebrigade. Der Abteilungskommandant leitet im Wiederholungskurs die Ausbildung ; er besorgt im Mobilmachungsfalle die administrativen und
fachtechnischen Angelegenheiten und führt die grösste Kampfgruppe seiner Abteilung.

Die 6 Infanteriemitrailleurabteilungen der Truppenordung 1911 werden jetzt fahrende Mitrailleurabteilungen genannt, "weil die ehemaligen 4 Gebirgsmitrailleurkompagnien der ersteren an Bundesblatt. 76. Jahrg. Bd. II.

7

74

Gebirgsbataillone abgegeben und in den Abteilungen durch fahrende MitraiUeurkompagnien ersetzt worden sind.

Von den bisherigen Festungstruppen sind 4 Gebirgsmitrailleurkompagnien (aus ihnen und den entsprechenden 2 Landwehrkompagnien sind 2 Gebirgsmitrailleurabteihingen gebildet) hinzugekommen. Die 5 übrigen bisherigen Festungsmitrailleurkompagnien werden für die Aufstellung neuer und Verstärkung bestehender MitraiUeurkompagnien der Gebirgsbataillone verwendet.

Die E t a p p e n i n f a n t e r i e b a t a i l l o n e der Truppenordnung 1911 werden fallen gelassen. Damals waren sie vorgeschlagen worden, um sehiessfertige, aber wenig ruarschfähige Infanteristen für Nebenaufgaben der Grenzbewachung, der Sicherung von Etappenorten, Etappenlinien und Trainkolonnen, überhaupt im Kleinkriege im Bücken und in den Flanken der Armee und im Stellungskriege zu'verwenden; also überall dort, wo keine grossen Anforderungen an die Marschtüchtigkeit gestellt werden. Allein die Etapponinfanterie fühlte sich als eine hintangesetzte Auszugstruppe, der die Übungsgelegenheiten der übrigen Bataillone fehlen. Die Erfahrung lehrt, dass sie sich für den Instruktionsdienst nicht eignet und dass im Aktivdienst Landwehr- und Landsturmeinheiten derartige Aufgaben im Etappenbereiche usw. übernehmen müssen. Die 1919 begonnene Herabsetzung der Zahl der budgetierten Bekruten hatte überdies zur Folge, dass die nur für die Etappeninfanterie geeigneten Bekruten von den sanitärischen Kommissionen hilfsdiensttaughch erklärt wurden. Die erst aus wenigen Kompagnien bestehenden Etappenbataillone kamen dadurch auf den Aussterbeetat.

2. Kavallerie.

An Stelle von 24 Dragoner- und 12 Guidenschwadronen werden 30 Dragonerschwadronen aufgestellt, die einen einheitlichen und etwas stärkeren Bestand erhalten als die bisherigen Schwadronen.

Die Kavallerie kämpft heute abgesessen mit Karabiner und Maschinengewehr. Allein die Feuerkraft der bisherigen Schwadronen war zu.

schwach, weil viele Beiter durch das Halten der Handpferde und den Sicherungs-und Verbindungsdienst dem Feuerkampf entzogen werden.

Die Zahl der Dragonerregimenter muss infolgedessen von 8 auf 6 und die der Kavalleriebrigaden von 4 auf 8 herabgesetzt werden, dementsprechend werden nur noch 6 Mitrailleurschwadronen gebildet.

Wenn das leichte Maschinengewehr eingeführt sein wird und genügend Badfahrerkompagnien zur Verfugung der Kavallerie gestellt werden können, wird die Frage neuerdings zu prüfen sein,

75

ob die Mitrailleurschwadronen wegen ihrer Beweglichkeit im Gelände beibehalten werden müssen oder ob sie eingehen können.

Die Guidenabteilungen werden Dragonerabteilungen genannt.

3. Artillerie.

An Stelle von 9 Gebirgsbatterien sind 9--12 und an Stelle von 4 Gebirgsartillerieabteilungen 4--6 eingesetzt worden, weil, wenn 6 Gebirgsbrigaden organisiert werden, auch 6 Gebirgsartillerieabteilungen notwendig sind unter vorläufiger Benutzung des Schulmaterials der Gebirgsartillerie.

Währenddes Aktivdienstes sind 8 sche wer e F e l d h a u b i t z b a t terien und 4 schwere F e l d h a u b i t z a b t e i l u n g e n hinzugekommen. Es war damals nicht möglich, 12 solcher Batterien anzuschaffen und 6 Abteilungen, d. h. l pro Division, aufzustellen. Dies ist aber anzustreben, weil die 15-cm-Haubitze unser wirkungsvollstes Geschütz ist.

4. Genie.

Die 8 Telegraphenkompagnien sind auf 6 reduziert worden, dagegen sind 8 Gebirgstelegraphen- und Signalkompagnien hinzugekommen, wovon 4 während des Aktivdienstes aufgestellt und 4 von den Festungstruppen hinübergenommen wurden, 5. Fliegertruppe.

Sie wird an der Stelle der aufgeteilten Festungstruppe aufgeführt.

Während des Aktivdienstes wurden 5 Fliegergeschwader aufgestellt.

Die Bezeichnung Geschwader ist aber nicht richtig gewählt, denn darunter versteht man nicht den kleinsten Truppenkörper der Fliegertruppe, sondern nur die von ihm in die Luft geschickten Flugzeuge; in der Hegel, zählt ein Geschwader deren 80--60. Die Offiziere und Mannschaften, denen der Dienst auf dem Flugplatz und bei der Instandhaltung der Flugzeuge obliegt, gehören nicht zum Geschwader, sondern nur die Flugzeugführer (Piloten) und Beobachter. Unsere bisherigen Geschwader gliederten sich wieder in Staffeln. Auch das sind keine Einheiten, sondern Gruppen von Flugzeugen samt Bemannung.

Die Bezeichnungen «Geschwader» und «Staffel» werden nunmehr für das Reglement und das Exerzieren in der Luft reserviert. Für den Truppenkörper wird die Bezeichnung Fliegerabteilung gewählt, entsprechend den andern, kleinsten Truppenkörpern der Armee, und für die Einheit die Bezeichnung Fliegerkompagnie. Darin ist dann die gesamte Mannschaft inbegriffen.

76

Die Zahl von 24 Fliegerkompagnien richtet sich nach der Zahl der Divisionen und nach den in Frage kommenden Flugzeugmodellen.

Mit Rücksicht auf den Preis der Motore und Flugzeuge und auf den Benzinverbrauch pro Flugstunde muse getrachtet werden für die Aufgaben, mit denen man mit schwächeren Motoren auskommt, solche zu verwenden. Dies ist der Fall bei der Artilleriebeobachtung und bei der Nahaufklärung, sobald die Aufgabe nicht im Hochgebirge zu lösen ist. Für Nahaufklärung und Artüleriebeobachtung ist somit eine 1. Abteilung zu 6 Kompagnien leichter Beobaohterflugzeuge notwendig, l Kompagnie pro Division. Diese Flugzeuge nehmen nur den Piloten und einen Beobachter mit wenig technischer Ausrüstung und Betriebsstoff auf. Für das Gebirge bedarf jede Division einer weitern Fliegereinheit mit stärkeren Motoren und soliderem Bau der Flugzeuge, um die stärkeren Luftwiderstände überwinden zu können; auch der Aktionsradius muss wegen dem Mangel an Landungsplätzen im Gebirge grösser sein. Das gibt eine 2. Abteilung mit mittleren Beobachterflugzeugen. Ferner muss im Hinblick auf das Gebirge und die schwierigeren Aufgaben pro Divison eine Fliegerkompagnie vorhanden sein, deren Flugzeuge ausser dem Beobachter noch einen Hufsbeobachter, eine genügende technische Ausrüstung (Höhenatmungsgeräte, Grosskamera, Funkerapparate usw.), eine stärkere Bewaffnung und den entsprechenden Betriebsstoff aufnehmen können. Der Hilfsbeobachter hat vor allem für die Sicherheit des Beobachters zu sorgen, damit dieser ungestört photographieren und funken kann. Diese Flugzeuge müssen einen grossen Aktionsradius haben, der erlaubt, längere Zeit über einem vielleicht jenseits des Gebirges gelegenen Objekt oder Abschnitt zu rekognoszieren, was eine weitere Erhöhung des Betriebsstoffes, also der Nutzlast, bedingt. Daraus ergibt sich die 8. Abteilung mit schweren Beobachterflugzeugen. Das Armeekommando bedarf ebenfalls einer Abteilung solcher Flugzeuge für seine eigene Fernaufklärung; das gibt die 4. Abteilung. Eine ebenfalls zur Verfügung der Armee stehende 5. Abteilung soD aus 6 Jagdflieger-Kompagnien bestehen, deren Flugzeuge Einsitzer sind, also nur den Piloten tragen, und sehr steigfähig sein sollen. Ihnen liegt die Aufgabe ob, unser hinter der Armeefront gelegenes Gebiet gegen Angriffe von Bombengeschwadern zu schützen. Das schwere
Beobachterflugzeug eignet sich auch dafür, den Marsch von Kolonnen über Gebirgspässe und durch Gebirgsden'leen durch Bombenabwurf zu belästigen, eventuell zu unterbrechen. Pur eigentliche Bombardierungsflugzeuge und für gepanzerte Kampfflugzeuge zum Beschiessen von Truppen mit Maschinengewehren reichen unsero Mittel dagegen nicht aus. Wenn das eine oder andere bei Manövern geübt wird, so geschieht es nur,

77 um unsere Truppen an eine solche Einwirkung gegnerischer Flieger zu erinnern und zu Gegenmassnahmen zu veranlassen.

Der bisherige Abteilungsstab erhält die Bezeichnung Stab der Fliegertruppe. Ihm fällt nämlich nicht die Aufgabe zu, die Abteilungen und Kompagnien, bzw. Geschwader und Staffeln, zu kommandieren, sondern er soll im Mobilmachungsfalle zum Armeestab treten und dort die Angelegenheiten der Fliegertruppe bearbeiten.

6. Sanitätstruppe.

Die Sanitätskompagnien sind im Laufe des Aktivdienstes von 36 auf 40 vermehrt worden; der Zuwachs betrifft die Gebirgskompagnien.

B. Gemischt aus Auszug und Landwehr. (Tabelle A 2.)

Wie in der Truppenordnung 1911 wird eine Anzahl von Einheiten und Truppenkörpern aus Auszug und Landwehr gemischt, so dass die Mannschaft in beiden Heeresklassen in derselben Einheit und Korpskontrolle verbleibt. Dieses System hat sich während des Aktivdienstes insbesondere bei den Festungstruppen sehr gut bewährt und findet Anwendung: Bei der Infanterie auf: die nur für den Meldedienst bestimmten Badfahrerkompagnien und die Motorfahrerkompagnie.

Bei der Artillerie auf: die Artilleristen der aus der FUSS- und Festungsartillerie hervorgehenden Motorbatterien (nicht aber auf deren -Motorfahrer, die im Landwehralter für die Motorlastwagenkolonnen notwendig sind, denen die Aufgabe von Artillerieparkkompagnien zufällt); die Festungsartillerie; Spezialtruppen, die nur wenige Einheiten, aber mit ausgesprochen technischer Aufgabe (Artilleriebeobachtungs-, Ballon-, Scheinwerferkompagnien) zählen.

Beim Genie auf: die für die Festungen bestimmten Sappeurkompagnien; die Pontoniereinheiten; die Telegraphenkompagnie des Armeestabes; die Funkereinheiten; die Mineureinheiten.

Bei der Fliegertruppe auf: die Photographenkompagnien.

Bei den Verpflegungstruppen auf: den Linientrain der Verpflegungskompagnien; die für die Festungen bestimmten Verpflegungskompagnien; die Bäckerkompagnien (die übrige Landwehrmannschaft der Verpflegungstruppe muss in besondere Einheiten organisiert werden, da sie an den Etappenlinien verwendet wird).

Bei der Motorwagentruppe auf : die Lastwagenkolonnon, die nur einen Stamm von Auszugskader, im übrigen aber Landwehr- und Landsturmmannschaften erhalten.

78

Bei der Traintruppe auf: die Pontoniertrainkompagnien; Bei den Kommandostäben auf: Motorfahrer, Trainsoldaten und Offiziersordonnanzen.

Der Mischung der beiden Heeresklassen in den erwähnten Einheiten und Stäben lag auch die Absicht zugrunde, durch Ausnützung der Landwehrmannschaft den Rekrutenbedarf für die Spezialtruppen, der wesentlich auf Kosten der Infanterie gedeckt wird, möglichst einzuschränken. Deshalb wird die Landwehrmannschaft grundsätzlich im Kontrollbedarf (Sollbestand samt 25 % überzähliger Kader und 15 % überzähliger Gefreiten und Soldaten) Inbegriffen. Nur 2 Divisionsbrückeneinheiten und die Bäckerkompagnien bilden eine Ausnahme; erstere wegen der Sprachverhältnisse und letztere, weil viele Bäcker im Landwehralter ihren Beruf nicht mehr ausüben.

1. Infanterie.

Die I n f a n t e r i e b r i g a d e n sind unter die gemischten Truppenkörper eingereiht worden, weil sie in der Infanterieparkkompagnie eine Landwehreinheit haben und im Hinblick auf die Zuteilung von Infanterieregimentern der Landwehr. Die Zahl von 18--24 Infanteriebrigaden trägt der Möglichkeit Rechnung, nur die bisherigen Auszugsbrigaden oder auch die Landwehrbrigaden beizubehalten oder aufzustellen. Letzteres soll aber nicht schematisch, sondern nur dort stattfinden, wo eine besondere Autgabe einen weitern Brigadestab verlangt. Auch die Frontstäbe der Festungsbesatzungen haben die Bedeutung von Landwehrbrigadestäben.

Die 6 Radfahrerkompagnien und die M o t o r r a d f a h r e r kompagnie, die für den Meldedienst bestimmt sind, gehören hierher.

3. Artillerie.

Hier sind die Einheiten und Truppenkörper der frühern Festungsartillerie als Motorartillerie hinzugekommen, weil die Festungstruppen aufhören, eine besondere Truppengattung zu sein; auch hat die Verwendung der frühern Fussartillerie als Motorartillerie Berücksichtigung gefunden. Aus der FUSS- und Festungsartillerie gehen 25 schwere Motorkanonenbatterien (12 cm), 5--6 Motorkanonenbatterien (7,5 cm) und 5--6 Motorhaubitzbatterien (12 cm) hervor. Je nachdem auch die Schulbatterien der bisherigen mobilen Festungsbatterien bemannt werden, was sich nach dem Bedarf der Gebirgsbrigaden an Motorartillerie richten wird, werden 5 oder 6 solcher Batterien aufgestellt. Für dio verschiedenen Arten von Motorbatterien werden 17--18 Abteilungsstäbe vorgesehen.

4--6 Regimentsstäbe (um die eventuelle spätere Zuteilung zu den

79

Divisionen vorzubereiten) werden für schwere Artillerieregiment&r aufgestellt, die aus schweren Feldhaubitz- und schweren Motorkanonenabteilungen bestehen. 4 Eegimentsstäbe werden für Motorartillerieregimenter vorgesehen, die aus schweren Motorkanonen- und aus Motorartillerieabteilungen (7,6 cm-Kanonen und 12 cm-Haubitzen) bestehen; diese Begimentsstäbe können bet ·den Festungen oder Gebirgsbrigaden Verwendung finden.

Die schon besprochenen 6--8 A r t i l l e r i e b e o b a c h t u n g s kompagnien gehören hierher.

Die 15 Festungsartilleriekompagnien entsprechen den .grössern oder kleinern permanenten Werken und erhalten einen gegenüber früher stark reduzierten Bestand.

Die Feldscheinwerferkompagnie ist vom Genie hinübergenommen worden, die Festungsscheinwerferkompagnien -waren bisher Festungstruppen. Es ist beabsichtigt, allmählich an Stelle einer starken drei schwache Feldscheinwerferkompagnien aufzustellen, damit für jedes Armeekorps eine vorhanden ist, die an jede Division und an allfällige schwere Artillerie des Armeekorps je einen Scheinwerferzug abgeben kann. Um in den Wiederholungskursen eine einheitliche Leitung der Ausbildung zu erreichen und im Mobilmachungsfalle einen kleinen Stab zu haben, der die Sohein·werferangelegenheiten bearbeiten kann, wird ein Abteilungsstab vorgesehen, dem im Frieden sämtliche mobilen Schweinwerfereinheiten unterstehen.

An Ballonkompagnien, die bisher zum Genie gehörten, enthielt die Truppenordnung 1911 zwei gemischte Einheiten. Aus Eüoksieht auf die technische Ausrüstung wurden daraus während des Aktivdienstes zwei Auszugskompagnien und eine Landwehrkompagnie gebildet, aus denen nun drei gemischte Kompagnien hervorgehen.

Das ermöglicht, jedem Armeekorps eine Kompagnie zuzuteilen, die so ausgerüstet sein soll, dasa sie an jede Division und an die eventuell beim Korps befindliche schwere Artillerie einen Ballon abgeben kann.

Die frühere Luftschifferabteilung wird Baiionabteilung genannt. Dem Abteilungsstab liegt in den Wiederholungskursen die Leitung der Ausbildung und im Aktivdienst die Behandlung der Ballonangelegenheiten ob.

4. Genie.

Die 2 Gebirgssappeurkompagnien sind von den Festungstruppen des Auszuges hierher versetzt worden.

Die 6 Pontonierkompagnien für Divisions brückentrains befanden sich in der Truppenordnung 1911 beim Auszug,

80

waren aber damals in 3 Kompagnien organisiert, die bei der Mobilmachung halbiert werden mussten; das hat sich nicht bewährt, sodass schon während des Aktivdienstes die Teilung in 6 Kompagnien vorgenommen wurde.

Die Telegraphenkompagnie des A r m e e s t a b e s befand sich bisher unter den Einheiten des Auszuges.

Infolge der Entwicklung der drahtlosen Télégraphie werden 8 Funkerkompagnien statt einer vorgesehen; dazu kommt ein Abteilungsstab, der in den Wiederholungskursen die Ausbildung" zu leiten hat und bei der Mobilmachung die Funkerangelegenheiten bearbeitet.

Das 1918 zuerst mit zwei Kompagnien aufgestellte Mineurbataillon soll allmählich auf 6 Kompagnien gebracht werden, damit jeder Gebirgsbrigade oder im Gebirg© verwendeten Division, bei Bedarf eine Mineurkompagnie abgegeben werden kann, während der Bataillonsstab dort tätig ist, wo mehrere Kompagnien eingesetzt werden oder grössere technische Vorbereitungen zu treffen sind.

5. Fliegertruppe.

Gegenwärtig besteht eine schwache Phot Photographenkompagnie, aus der sich allmählich 5 solcher Kompagnien entwickeln werden,, um jeder Fliegerabteilung für die Besorgung der Photographenapparate und Entwicklung und Vervielfältigung der Photographien.

bei den Fliegerkompagnien und beim Abteilungsstabe eine solcheEinheit zuteilen zu können.

Die 5 Fliegerabteilungen sind hier erwähnt, weil sie ausser den Fliegerkompagnien des Auszuges noch eine gemischte Photographenkompagnie und eine zur Landwehr gehörende Flugparkkompagnie erhalten.

6. Sanitätstruppe.

Die 6 S a n i t ä t s a b t e i l u n g e n sind vom Auszug unter diegemischten Truppenkörper versetzt worden, weil ihnen auch eineLandwehrsanitätskompagnie unterstellt wurde.

8. Verpflegungstruppe.

An Stelle der 12 Verpflegungskompagnien der Truppenordnung 1911 sind 1918 deren 18 getreten, um jeder Gebirgs- oder Infanteriebrigade eine solche Einheit zuteilen zu können, wenn die Brigaden auf besondern Strassen angesetzt werden. 6 dieser Kompagnien erhalten Gebirgsfourgons und werden als Gebirgsverpflegungskompagnien organisiert. Die 1918 eingeführten

81

Gebirgsverpflegungsabteilungen -werden nicht beibehalten, weil diezu ihnen gehörenden Verpflegungssaumkolonnen aufgelöst werden und die Gebirgsverpflegungskompagnie die fachtechnischen Befehlevom Brigadekriegskommissär erhält. 1918 -wurden im fernem 2 Verpflegungskompagnien gebildet, welche die Bäckereien, Maga» zine usw. in den Festungen zu besorgen haben.

9. Motorwagentruppe.

Ausser den Motorfahrern, die ähnlich der Truppensanität und.

dem Linientrain bei Stäben und Einheiten anderer Truppengattungen eingeteilt werden, sind 6 Motorlastwagenabteilungen und 24 Motorlastwagenkolonnen vorgesenen, nämlich l Abteilung: .und 4 Kolonnen pro Division. Von den 4 Kolonnen ist eine für dieVerpflegungsabteilung bestimmt, die sie zugsweise auf die Verpflegungskompagnien verteilt. Der Best dej Abteilung steht zur Verfügung des Divisionskommandos und wird für den Nachschub -- vor allem auch bei Unterbrechung der Bahnverbindungen -- und für Verschiebung von Fusstruppen verwendet. Die Mannschaft ist zum Teil vorhanden.

10. Traintrappe.

Auf die Festungstrainkompagnien wird verzichtet, weil diebisherige mobile Festungsartillerie Motorzug erhält und weil den Truppen, die vom General zur Bildung von Festungsbesatzungen verwendet werden, Linientrain zugeteilt ist.

11. Kommandostäbe.

Sie wurden hier eingereiht, weil Motorfahrer, Trainsoldatert und Offiziersordonnanzen auch im Landwehralter in diesen Stäben eingeteilt bleiben sollen.

1

C. In der Landwehr. (Tabelle A 3.)

Besondere Landwehrformationen sind ohne weiteres gegeben, wenn der Landwehr hinter der Armeefront Spezialaufgaben zufallen, für welche die Auffrischung der Ausbildung in den Landwehrwiederholungskursen genügt oder an deren Marschleistung und Beweglichkeit keine grossen Anforderungen gestellt werden müssen. Dazu gehören die Parkkompagnien und Saumkolonnen der Infanterie und Artillerie, die mit den Landsturmgenietruppen und den Hilfsdienstpionieren zusammenarbeitenden Sappeurbatailloneder Landwehr, die Flugparkkompagnien, Ambulanzen, Sanitätskolonnen und Sanitätszüge.

«2

Besondere Landwehrformationen sind sogar notwendig, wenn an die Landwehrjahrgänge einer Truppengattung annähernd die gleichen Anforderungen bezüglich Marschleistung, Beweglichkeit im Gelände und Kampftätigkeit gestellt werden müssen wie an die Auszugsjahrgänge, mit denen sie in gemischten Einheiten oder Truppenkörpern Schulter an Schulter zu kämpfen hätten. Das .gilt für die Landwehrinfanterie und ihre Mitrailleureinheiten.

Hier ermöglicht die Gliederung in besondere Einheiten eine Auffrischung und Ergänzung der Ausbildung dieser Heeresklasse, bevor die Truppe an die Front geschickt wird; sie erlaubt die Verwendung ·von Teilen der Landwehr für einzelne Spezialaufgaben und entbindet -von der Notwendigkeit, dafür Auszugsinfanterie abzugeben.

Die Truppenordnung 1911 sah die Ergänzung der Landwehrinfanteriekompagnie aus 2 Auszugskompagnien und des LandwehrTmtaillons aus 2 Auszugsbataillonen vor. Die neue Truppenordnung ·ergänzt normalerweise die Landwehrinfanteriekompagnie aus den 3 Infanteriekompagnien eines AuszugsbataÜlones, die Landwehrmitrailleurkompagnie aus den 8 Mitraijleurkompagnien eines Auszugsregimentes oder einer fahrenden Mitrailleurabteilung, das Landwehrbataillon aus einem Auszugsinfanterieregiment und das Landwehrregiment aus einer Infanteriebrigade. Nur wenn ausnahmsweise ein Auszugsbataillon 5 Kompagnien (Tessin, Oberwallis) ·oder 4 Kompagnien aus 2 Halbkantonen (Appenzell) zählt, werden daraus 2 Landwehrkompagnien ergänzt.

Die aus einer Infanteriebrigade hervorgehenden Landwehrbataillone bilden ein Landwehrregiment zu 2 Bataillonen (l Eegiment ·erhält deren 3). Die Zusammengehörigkeit der Mannschaft der Bataillone, Eegimenter und Brigaden wird in beiden Heeresklassen .gewahrt; der Übertritt zur Landwehr und die Koutrollführung sind erleichtert. Die Landwehrbataillone werden einen Effektivbestand erhalten, der erlaubt, im Mobilmachungsfalle aus ihren Überzähligen und denen der Auszugsbataillone, sowie aus den vom Auslandsurlaub heimkehrenden Wehrmännern pro Infanteriebrigade «inen Ersatztruppenkörper zu bilden, was nach den Lehren des Aktivdienstes und Weltkrieges unbedingt notwendig ist.

Ist nach beendigter Mobilmachung die Ausbildung der Bataillone und Eegimenter der Landwehr so aufgefrischt und ergänzt, ·dass sie als vollwertige Truppen eingesetzt werden können, so ergeben
sich für die Landwehrinfanterie verschiedene Verwendungsmöglichkeiten. Landwehrregimenter können als dritte Eegimenter den Inianterie- und Gebirgsbrigaden zugeteilt oder bei Festungsbesatzungen oder für besondere Aufgaben in den Flanken und im Eucken der

83 Armee oder auf Nebenfronten verwendet werden. Es besteht aber Auch die Möglichkeit, Landwehrbataillone als vierte Bataillone den Auszugsregimentern oder Landwehrkompagnien als vierte Kompagnien den Auszugsbataillonen zuzuteilen ; die verfügbar werdenden Landwehr-Stäbe würden dann bei der Leitung der Mannschaftsdepots der Infanterie Verwendung finden.

1. Infanterie.

An Stelle der 212 Füsilier- und Schützenkompagnien der Truppenordnung 1911 werden nur noch 113 Füsilier- und Schützenkompagnien gebildet, also 99 weniger. Jedem der 110 Auszugsbataillone entspricht eine Kompagnie. 3 weitere müssen aufgestellt werden aus Rücksicht auf die aus den 5 Kompagnien des Bataillons 89, aus den 4 Kompagnien der Bataillone 94 und 95, aus den 5 Kompagnien des Bataillons 96 und aus den 4 Kompagnien des zusammengelegten Bataillons 84 zur Landwehr übertretende Mannschaft.

Entsprechend der Zahl der Auszugsregimenter beträgt die Zahl der Landwehrbataillone und Mitrailleurkompagnien 87 gegenüber 56 Bataillonen in der Truppenordnung 1911. Die Möglichkeit ist vorhanden, bei der Mobilmachung aus den überzähligen Kader und Mannschaften jedes Landwehrbataillons eine Depotoder Ersatzkompagnie zu bilden.

Entsprechend der Zahl der Infanteriebrigaden des Auszuges sind 18 Landwehrregimenter vorgesehen gegenüber 16 der Truppenordnung 1911.

Die 6 Landwehrbrigaden fallen weg, sind aber bei den aus Auszug und Landwehr gemischten Truppenkörpern eventuell berücksichtigt.

Die 6 R a d f a h r e r k o m p a g n i e n fallen weg, Die 6 Infanteriemitrailleurkompagnien werden fahrende Mitrailleurkompagnien genannt, weil sie aus ihnen ergänzt werden. Von den bisherigen Festungstruppen kommen 2 Gebirgsmitrailleurkompagnien hinzu.

Die 6 Etappeninfanteriebataillone fallen weg.

18 I n f a n t e r i e p a r k k o m p a g n i e n , von denen 15 in der Truppenordnung 1911 bei der Landwehrartillerie erwähnt waren, sind hinzugetreten, nämlich eine pro Brigade. 4---6 Infanteries a u m k o l o n n e n , die in der Truppenordnung 1911 unter den Munitionssaumkolonnen der Artillerie erwähnt waren, werden hier angeführt; nämlich eine pro Gebirgsbrigade.

84

2. Kavallerie.

Die Verwandlung der Guiden in Dragoner und die Beduktion der Zahl der Schwadronen ist berücksichtigt. Die fahrenden Mitrailleurschwadronen entsprechen der im Auszug aufgestellten Zahl.

3. Arimene.

Weggefallen sind hier die Infanterieparkkompagnien, ferner die 12 Parkabteilungen und 6 Divisionsparks. Der Munitionsersatz muss für die Infanterie vom Brigadestab und für die Artillerie vom höchsten Truppenkörper, dessen Batterien einheitliche Geschütze und Munition haben (Artillerieregiment, Haubitzabteilung etc.), angeordnet werden. Die allgemeine Leitung des Munitionsersatzes muss nicht bei einem Divisionsparkstabe, sondern beim Divisionsstabe liegen. Aus diesen Gründen wurden den Stäben der Infanteriebrigaden und Artillerieregimenter und dem Divisionsstabe Parkoffiziere zugeteilt.

Entsprechend der Zahl der Gebirgsbrigaden und GebirgsArtillerieabteilungen werden 4--6 Gebirgsartillerieparkkompagnien vorgesehen an Stelle der 4 Gebirgsparkkompagnien mit Infanterie- und Artilleriemunition der Truppenordnung 1911 ; ferner 4--6 A r t i l l e r i e s a u m k o l o n n e n an Stelle der 9 Munitionssaumkolonnen mit Infanterie- und Artilleriemunition der Truppenordnung 1911.

Auf die 4 Saumparkabteilungen, aus denen während des Aktivdienstes Gebirgsparkabteilungen wurden, wird verzichtet.

DieFussartilleriekompagnien sind zur Bildung vonschweren Motorkanonenbatterien verwendet worden.

Mit der Einführung der schweren Haubitze wurde pro Batterie eine schwere F e l d h a u b i t z p a r k k o m p a g n i e gebildet. Es sind deren 8--12 vorgesehen.

4. Genie.

Es wird darauf verzichtet, Landwehrsappeurkompagnien als Gebirgseinheiten auszurüsten. Die Gesamtzahl der Kompagnien bleibt unverändert, obgleich ihr Bestand niedrig sein wird, weil auf 24 Auszugskompagnien 18 Landwehrkompagnien kommen. Es ist dies nicht von Nachteil, weil diese Sappeureinheiten durch Landsturmsappeure verstärkt werden können und durch die Pioniere der Hilfsdienste die nötigen Arbeitskräfte erhalten.

An Stelle von 8 Telegraphenkompagnien treten 8 T e l e g r a p h e n k o m p a g n i e n und 4 Gebirgstelegraphen- und

85

SignalJiompagnien. Die erstem stehen zur Verfügung der Feldarmee; die letztern können den Festungen abgegeben werden für die Verwendung im engem Festungsbereich und in den permanenten Werken.

5. Fliegertruppe.

Aus den zur Landwehr übertretenden Jahrgängen der Fliegerkompagnien jeder Abteilung wird eine Flugparkkompagnie gebildet, der die grössern ^Revisionen ujjd Reparaturen an Flugzeugen obliegen; das gibt 5 Flugparkkompagnien.

6. Sanitätstrappe.

Während des Aktivdienstes wurde für jede Landwehrbrigade eine Banitätskompagnie aufgestellt. Diese 6 Einheiten werden beibehalten und den Sanitätsabteilungen als Beserve zugeteilt.

Die 22 Ambulanzen, die als Feldspitäler dienen, werden beibehalten, doch wird kein Unterschied mehr zwischen Ambulanzen und Gebirgsambulanzen gemacht. An Stelle von 12 Sanitätskolonnen werden 44 gebildet, nämlich 2 pro Ambulanz bzw. Feldßpital. Das hängt damit zusammen, dass die Pferdefuhrwerke bei diesen Kolonnen durch Sanitätsautomobile ersetzt wurden. Die Vereinigung der Ambulanzen und Sanitätskolonnen in 6 Feldlazaretten hat sich nicht bewährt, weil die Ambulanzen stabile Einrichtungen und die Kolonnen mobile Formationen sind. Die Sanitätskolonnen echeiden daher aus dem Feldlazarett aus und werden pro Division zu einer Sanitätstransportabteilung vereinigt.

Normal erhalten das Feldlazarett eine Ambulanz, die Sanitätstransportabteilung zwei Sanitätskolonnen pro Infanteriebrigade.

Einzelnen Lazaretten und Sanitätstransportabteilungen werden aber weitere Ambulanzen und Sanitätskolonnen zugeteilt, die an Festungsbesatzungen und Gebirgsformationen abgegeben werden können, 8. Verpflegungstruppe.

Die 6 Verpflegungskompagnien werden beibehalten, um sie an den Nachsohubslinien zu verwenden.

Die 8 bisher bei der Landwehrartillerie aufgestellten Verpflegungssaumkolonnen werden nicht beibehalten, weil die Zugpferde der Gebirgsverpflegungskompagnien mit Bastsätteln ausgerüstet werden sollen, um sie auch als Verpflegungssaumkolonnon verwenden au können.

86

9. Motorwagentruppe.

Die vorgesehenen 4 Motorlastwagenkolonnen werden aus den zur Landwehr übertretenden Motorfahrern der schweren Artillerieregimenter ergänzt und besorgen deren Munitionsersatz.

10. Traintruppe.

An Gebirgstrainkolonnen, die bestimmt sind, die Trainorganisation von Infanterieregimentern auf die von Gebirgsinfanterieregimentern zu ergänzen, werden höchstens soviel aufgestellt, als es im Auszuge Feldinfanterieregimenter gibt. Vorläufig muss man sich mit einer beschränkten Zahl solcher Einheiten begnügen und wird angestrebt, in den Divisionen, die Gebirgsbrigaden haben, 2 solcher Kolonnen aufzustellen und in Divisionen ohne Gebirgsbrigade deren 4. Erhält jede Division eine Gebirgsbrigade, so begnügt man ?ich vorläufig mit 12 Gebirgstrainkolonnen. Es werden 6 Gebirgstrainabteilungen gebildet, l pro Division.

87 IY. Ton den Kantonen zu stellende Einheiten and Truppenkörper.

A. Im Auszug. (Tabelle B1.)

Die starke Beanspruchung des Ergebnisses der Rekrutierung durch die Mitrailleurkompagnien der Bataillone und durch andere Spezialtruppen nötigte dazu, die Zahl der in jedem Kanton aufzustellenden Infanterieeinheiten neu zu berechnen. Das erfolgte auf Grund des Kontrollbestandes der Auszugsinfanterie jedes Kantons und des 12jährigen Durchschnitts an tauglichen Rekruten der Kantone. Es wurde angestrebt, die Zahl der aus Kompagnien mehrerer Kantone zusammengesetzten Füsilier- und Schützenbataillone mögliehst zu reduzieren. In nachstehender Zusammenstellung -wird kein Unterschied zwischen Füsilier- und Schützenkompagnien gemacht.

Differenz Künftige Gegenwärtige an Zahl von Zahl von Kanton Bat.

Kpn.

Bat.

Kpn.

Kpn. Bat.

-- 6 13 + 2 39 11 45 Zürich + 2 -- 18 23 69 21 87 Bern -- -- 5 15 5 5 20 Luzern -- -- 3 1 1 8 Uri -- -- 2 2 6 2 8 Schwyz -- -- -- -- 2 Obwalden . . . . 2 -- 2 Nidwaiden . . . . 2 -- -- -- -- 1 3 1 1 4 Glarus -- 1 ·-- 1 1 3 4 Zug -- -- 4 4 13 4 17 Freiburg -- -- 4 12 4 4 Solothurn . . . . 16 -- -- 2 3 11 3 Baselstadt . . . . 13 -- -- 3 2 7 2 Baselland . . . . 10 ---- 3 1 3 1 Schaffhausen . . . 6 -- -- 3 1 5 1 8 Appenzell A.Rh. .

-- 2 -- 2 Appenzell I.-Rh. .

-- 6 8 24 +1 7 St. Gallen . . . . 30 -- 4 -- 10 3 3 14 Graubünden . . .

-- 5 8 24 +1 29 7 Aargau -- 2 4 12 +1 14 3 Thurgau -- 3 3 13 13 Tessin -- -- 1 -- 13 9 40 10 27 Waadt -- -- 2 4 4 15 17 Wallis -- 3 4 12 3 + 1 Neuenburg . . . . 15 9 --- 3 9 2 + 1 Genf

«8

Unter der gegenwärtigen Zahl von Kompagnien und Bataillonen sind die Änderungen inbegriffen, die während des Aktivdienstes stattgefunden haben. Es sind die folgenden: Kanton Obwalden, Aufhebung von l Kompagnie.

» Solothurn. Aufstellung von 8 Kompagnien, l Bataillon.

» Baselstadt. Aufstellung von 5 Kompagnien, l Bataillon.

» St. Gallen. Aufstellung von l Kompagnie.

» Thurgau. Aufstellung von l Kompagnie.

» Waadt. Aufhebung von 2 Kompagnien.

Inskünftig erhalten: der Kanton Waadt l Füsilierbataillon weniger; der Kanton Zürich l Füsilier- u n d l Schützenbataillon, d e r Kanton Bern Jura), die Kantone St. Gallen, Aargau, Thurgau, Neuenburg je l Schützenbataillon, der Kanton Genf l Füsilierbataillon mehr.

Von den aus Infanterie- oder Schützenkompagnien mehrerer Kantone zusammengesetzten Bataillonen (Füsilierbataillon 90 Waadt-Neuenburg wurdo während des Aktivdienstes aufgelöst und im Kanton Solothurn wieder aufgestellt) werden inskünftig, unter Verwendung von Mannschaft vierterFüsilierkompagnien,, gebildet und ergänzt: Füsilierbataillon 98 (Zürich-Schaffhausen) ganz vom Kanton Zürich, Schützenbataillon 2 (Berner Jura, Neuenburg, Genf) ganz vom Kanton Neuenburg, Schützenbataillon 4 (Bern, Freiburg, Solothurn) ganz vom Kanton Aargau, "Schützenbataillon 5 (Baselstadt, Baselland, Aargau) von den Kantonen Baselstadt und Baselland, -Schützenbataillon 7 (Graubünden, Thurgau) ganz vom Kanton Thurgau.

Schützenbataillon 8 (Appenzell A.-Rh., St. Gallen) ganz vom Kanton St. Gallen.

Aus den Schützenkompagnien I, II/2 (Berner Jura) und Mannschaften der vierten Kompagnien der Bataillone 21, 22, 24, wird im französischen Sprachgebiet des Kantons Bern Schützenbataillon 9 gebildet.

Aus Schützenkompagnie V 1/2 (Genf) und den IV. Kompagnien der Füsilierbataillone 10 und 13 wird im Kanton Genf Fusilierbataillon? neu gebildet.

Aus Schützenkompagnie 1/4 (Bern) und aus Mannschaften vierter Kompagnien von Füsilierbataillonen wird im deutschen Sprachgebiet des Kantons Bern Schützenbataillon 10 gebildet.

89

Folgende bisherigen Schützenkompagnien werden als solche in Füsilierbataillone eingereiht: 11/4 (Freiburg) in Bataillon 17; III/4(Solothurn)) in Bataillon 90; die Kompagnie Nidwaiden in Bataillon 47; I, II/8,(AppenzelllA.-Rh.))

in Bataillon 84; I, II/7 (Graubünden) in Bataillon 91. Im Kanton Graubunden werden aber die zwei Schützenkompagnien in eine verschmolzen.

Die Zahl der von den Kantonen zu stellenden Dragonerschwadronen bleibt unverändert. Die Zusammensetzung der an Stelle von Guidenschwadronen tretenden Dragonerschwadronen wird dem Bundesrate überlassen.

B, In der Landwehr. (Tabelle B 2.)

Die Zahl der Füsilier- und Schützenkompagnien ergibt sich ohne weiteres daraus, dass aus jedem Auszugsbataillon eine Landwehrkompagnie hervorgeht.

Die Zahl der Landwehrbataillone jedes Kantons ergibt sich daraus, dass aus jedem Infanterieregiment des Auszuges ein Landwehrbataillon hervorgehen soll. Sind also die Auszugsregimenter aus Bataillonen mehrerer Kantone zusammengesetzt, so werden auch die Landwehrbataillone aus Kompagnien mehrerer Kantone gebildet.

Weil es im Auszug 11 aus Bataillonen mehrerer Kantone zusammengesetzte Regimenter gibt, werden in der Landwehr 11 aus Kompagnien mehrerer Kantone zusammengesetzte Bataillone aufgestellt, nämlich : l Schützenbataillon (104) aus Bern-Neuenburg, l Schützenbataillon (112) aus Bern-Aargau-Basel; l Füsilierbataillon (HO) aus Freiburg-Bern-Solothurn, l Füsilierbataillon (118) aus Bern-Wallis (deutsch), l Füsilierbataillon (120) aus Luzern-Unterwalden, l Füsilierbataillon (121) aus Baselland-Aargau, l Füsilierbataillon (125) aus Zürich-Schaffhausen, l Fusilierbataillon (129) aus Uri-Schwyz, l Füsilierbataillon (137) aus Zürich-Zug, l Füsilierbataillon (132) aus Glarus-St. Gallen und l Füsilierbataillon (134) aus AppenzellThurgau.

Bundesblatt. 76. Jahrg. Bd. II.

8

90

V. Sollbestände der Einheiten und Stäbe.

A. Unterschiede zwischen Feldtruppen und Gebirgstruppen.

Bei den einzelnen Truppengattungen sind die Unterschiede in der Organisation der Feld- und Gebirgstruppen gering. Die Waffen, die technischen Mittel und die zu ihrer Verwendung erforderlichen Kader und Mannschaften bleiben sich gleich. Eine Ausnahme bildet nur die Gebirgsartillerie, bei der die Transportmöglichkeit ein Geschütz erfordert, das gehastet werden kann, al&o zerlegbar und leichter sein inuss als das Feldgeschütz.

In personeller Hinsicht bestehen die Unterschiede vor allem in der Zuteilung von S ani t ätß- und Trainmannschaften, in materieller Hinsicht in der Zuteilung von Gebirgsfourgons, Bastsätteln und S a u m t i e r e n . Die Gebirgsauerüstung der Mannschaft muss vollständig vorhanden sein, soweit es sich um warme Bekleidung handelt. Die zur Überwindung von Geländehindemissen usw. erforderliche Gebirgsausrüstung kann dagegen aus Gebirgsdépôts an solche Truppen abgegeben werden, die ihrer vorübergehend bedürfen.

Die Gebirgsverhältnisse bringen es mit sich, dass die Infai ,erieeinheiten in bezug auf Sanitätspersonal selbständiger gemacht werden müssen als in der Hochebene, wo ihnen solches in nützlicher Frist und nach Bedarf aus dem Bataillonsstabe zugewiesen werden kann und eine Konzentration des Sanitätsdienstes beim Bataillon oft möglich und angezeigt ist. Der Gebirgscharakter verlangt auch für die Sanitätskompagnicn, die im Gebirge Verwendung finden, bedeutend mehr Trager, um die Verwundeten zurückschaffen zu können.

Steigungsverhältm'sso, Breite und sonstige Beschaffenheit der Kommunikationen im Gebirge zwingen dazu, das Eigengewicht und die Nutzlast der Fuhrwerke stark herabzusetzen und nur schmalspurige, 2- oder Ispännige Fuhrwerke oder Saumtiere zu verwenden; letzteres überall dort, wo dio Gebirgsfuhrwerke nur noch mühsam vorwärts kommen und ihre Bespannungen nutzlos überanstrengt würden. Auch die Schwierigkeit, welche die Einfuhr von Pferden und Hafer im Kriege verursacht -- sie hat während des Weltkrieges dazu gezwungen, die Haferration so herabzusetzen, dass die Leistungsfähigkeit der Pferde darunter litt --, nötigen zur Herabsetzung des Eigengewichtes der Fuhrwerke, damit die Zugleistung der Pferde BÖ viel als möglich für den Transport von Nutzlast verwertet werden, kann.

91

Die aus Waffen, Munition, technischem Material, Verpflegung, Bedürfnissen für den Truppenhaushalt und innern Dienst bestehende Gesamtnutzlast eines Truppenkörpers von gegebener Stärke ist im Gebirgskrieg nicht geringer als im Feldkrieg. Es genügt daher nicht, die für die Gebirgskommumkationen zu schweren Fuhrwerke durch das erprobte leichtere Gebirgsmodell zu ersetzen, sondern es muss auch die Zahl dieser Fuhrwerke so vermehrt werden, dass die Pferde nicht überlastet werden. Das erfordert mehr Trainmannschaft und Pferde.

Während für dio Hochebene zweispännige Fuhrwerke mit 700 bis 800 kg Eigengewicht und 700 kg Nutzlast passen, muss sogar auf den Poststrassen im Gebirge beim zweispännigen Fuhrwerk mit nur 400 kg Eigengewicht und 400 bis 500 kg Nutzlast gerechnet werden.

Dem entspricht der Gebirgsfourgon, der sich sehr gut bewährt hat.

Die neue Truppenordnung sieht vor, bei sämtlichen Infanteriebataillonen von Auszug und Landwehr, bei den Sappeurbataillonen des Auszuges und den Sanitätskompagnien die bisherigen Fourgons, deren Eigengewicht 700 oder 800 kg beträgt, durch Gebirgsfourgons zu ersetzen und vorläufig wenigstens einer Verpflegungskompagnie pro Division solche Fuhrwerke zuzuteilen.

.Der bei den Mitrailleurkompagnien eingeführte einspännige Mitrailleurkarren eignet sich vor allem für den Transport von Maschinengewehren, Infanterie- und Artilleriemunition, Material für Büchsenmacher, Hufschmiede und Sattler,, von Hafer und eventuell von Kochkisten; für umfangreiche und sperrige Lasten eignet er sich nicht. Auf diesem Karren kann % bis 1/s der Nutzlast eines Gebirgsfourgons und höchstens 1/s der Nutzlast eines Infanteriecaissons verladen und transportiert werden. Er ist unf^r einziges Fuhrwerk, das leer oder zerlegt über die Saumwege einer Gebirgskette geschafft werden kann, um es auf den jenseitigen Fahrwegen wieder zu gebrauchen. Mittels des Protzenhakensystems können auf abfallenden oder ebenen Fahrstrassen 2 Karren aneinander gehängt und voll beladen von l Pferd gezogen werden. Auch der einspännige Karren erfordert l Führer, Trainsoldaten oder Säumer, so dass mit dem doppelten bis dreifachen Bedarf an solcher Mannschaft gerechnet werden musa, sobald der Karren an die Stelle von Gebirgsfourgons oder InfanterieCaissons tritt.

Sobald die Steigung oder sonstige Beschaffenheit des Gebirgsweges
die Verwendung dea Karrens ausschliesst oder die Pferde zu stark ermüdet, muss gesäumt werden. Sämtliche Karrenpferde werden zu diesem Zweck mit Bastsätteln ausgerüstet. Allein der mit l schweren Maschinengewehr beladene Mitrailleurkarren ist der

92

einzige Karren, dessen Nutzlast von l Saumtier getragen werden kann; sonst erfordert die Nutzlast eines Karrens 2 Saumtiere.

Damit verdoppelt sich wiederum der Bedarf an Führern oder Säumern und Saumtieren, Während noch eine grosse Anzahl von Gebirgsfourgons beschafft werden muss, ist die Mehrzahl der vorläufig erforderlichen Karren vorhanden. Bei einer Anzahl derselben ist die Brücke für die Aufnahme anderer Lasten geringfügig abzuändern. Zunächst ist nur noch eine Anzahl von Schmiede- und Handwerkerkarren zu beschaffen, während die Anschaffung von Munitionskarren für die Saumtiere der Infanterie- und Artilleriesaumkolonnen spätem Beschlüssen vorbehalten bleiben kann.

Erlauben Breite und Steigung einer Gebirgskoimnunikation dio Verwendung der Gebirgsfourgons und Caissons nicht mehr und kann der Nachschub von weiter rückwärts bis an das Ende der Fahrstrasse mit der Eisenbahn und Motorfahrzeugen bewerkstelligt werden, so ist Vorsorge zu treffen, dass die Bespannungen jener zweispännigen Fuhrwerke als Saumtiere verwendet werden können.

Zu diesem Zwecke sollen auch sie mit einem leichten Bastsattel ausgerüstet worden. Das verlangt aber für je 2 Pferdo einen weitern Mann des Linientrains.

Wird schließlich eine Infanteriebrigade ganz oder teilweise an einem Gebirgswege eingesetzt, der in grösserer Länge nur den Nachschub mit Saumtieren ermöglicht, so müssen die Bataillone und Mitrailleurkompagnien dieser Brigade und die ihr zugeteilten Sappeurund Sanitätskompagnien die gleiche Gebirgstrainorganisation erhalten wie die entsprechenden Gebirgstruppen, Zu diesem Zwecke wird pro Division eine Gebirgstrainabteilung gebildet, die im Maximum so viel Gebirgstrainkolonnen wie die Division Feldinfanterieregimonter zählt. Für jede dieser Kolonnen werden so viel Saumer, Saumtiere und Ba&tsättel vorgesehen, als erforderlich sind, um l Infanterio-Begiment samt % Sappeur- und l SanitätsKompagnie auf die Gebirgstrainorganisation zu bringen. Für diese Gebirgstrainabteilungen ist Landwehrtrainmannschaft vorgesehen, unter Verstärkung durch Säumerkompagnien und Detachemente des Landsturmes. Über diese Abteilungen verfügt das Armeekommando und gibt sie kolonnenweise an die Infanteriebrigaden ab, deren Aufgabe die Ergänzung auf die Gebirgsorganisation erfordert.

Die Irainkader für diese Gebirgstrainorganisation sind im
allgemeinen schon im Sollbestand der Feldtruppen vorhanden, so dass die Kader der abzugebenden Gebirgstrainkolonnen grossenteils zur Verfügung des Kommandos der Gebirgstrainabteilung bleiben und zur Ausbildung des Ersatzes an Gebirgstrain verwendet werden können.

93 Diese Abteilungen werden dadurch im Mobilmachungsfalle zu Traindepots für den Gebirgskrieg. liât eine Feldtruppe die Gebirgsaufgabe gelöst und bedarf sie der Verstärkung durch Gebirgstrain nicht mehr, so wird dio betreffende Gebirgstramkolonne vom Armeekommando zurückverlangt; sie kehrt zur Gebirgstrainabteilung zurück.

In der Ausrüstung der Feld- und Gebirgsbataillone und ihrer Mitrailleurkompagnien mit Fuhrwerken ist möglichste Übereinstimmung angestrebt worden. Beim Gebirgsbataillon samt Mitrailleurkompagnie sind von der Ausrüstung des Feldbataillons weggelassen worden: 5 Caissons, l Gerätschaftswagen, 4 Fahrküchen, l Küchenfourgon, 12 Gewehrkarron, l Kompagniekarren. Dafür sind hinzugekommen: l Schmiedekarren, l Handwerkerkarren und die notwendigen Saumtiere.

Die durch Gebirgsfourgons zu ersetzenden Infanteriefourgons der Bataillone und Munitionswagen der Infanterieparkkompagnien werden verwendet, um die aus den Jahren 184.8 und 1862 stammenden Artillerieparkcaissons, die ein Eigengewicht von 1185 kg haben und nur eine Nutzlast von 965 kg aufnehmen können, endlich durch leichtere Fuhrwerke zu ersetzen und um die Verpflegungskompagnien mit Ordonnanzfuhrwerken auszurüsten.

Was die Zahl der G e birgst r up p en anbetrifft, so nehmen wir in Aussicht, nicht nur in 4, sondern in 5 und unter Umständen später in allen 6 Divisionen Gebirgsbrigadon zu bilden bzw. Infanteriebrigaden als Gebirgsbrigaden zu organisieren. Durch den er>gen Kontakt, der innerhalb der Truppen einer Division besteht, übt die Gebirgsbrigade einen nützlichen Einfluss aus auf das Verständnis der Feldtruppen für das Gebirge. Erhält jede Division eine Gebirgsbrigade, so können alle Divisionen in gleicher Weise an den Gebirgsfronten eingesetzt werden. Da im Jura die Nebenwege ebenso steil sind wie die Alpenstrassen und z, B. von allen Gebirgsstrassen die Hauensteinstrasse die grössten Steigungen aufweist, so leisten Gebirgsbrigaden auch im Jura vortreffliche Dienste. In der 2. Division kommen als Gebirgstruppen die Regimenter in Betracht, die sich im Kanton-Freiburg und im Berner und Solothurner Jura rekrutieren; in der 4. Division die Eeginionter, die sich im Kanton Luzern rekrutieren, zu denen das Unterwaldner-Bataillon treten kann.

Sämtliche Gebirgsbrigaden werden auf 6 Bataillone gebracht, was durch die Zuteilung von
Schützenbataillonen möglich ist, dei en ßekrutierung im Gebiete ganzer Kantone erfolgt. Ausserdoin ist vorgesehen, im S. Divisionskreise, zu dem der Kanton Zug treten soll, aus den 2 Schützenbataillonen des Kantons Zürich und dem Füsilierbataillon des Kantons Zug ein neues Infanterieregiment zu bilden, es als Gebirgsregiment zu organisieren und der Gebirgs-

94 brigade 15 zuzuteilen, die im Bedarfsfalle ein Regiment an die Gotthardbesatzung abzugeben hat. Auf diese Weise wird im Auszug eine Maximalzahl von 89 Gebirgsbataillonen, 13 Gebirgsregimentern, 6 Gebirgsbrigaden erreicht, aus denen in der Landwehr eine Maximalzahl von 13 Gebirgsbataillonen und 6 Gebirgsregimentern hervorgeht.

Entsprechend dieser Zahl der Gebirgsbrigaden muss die Vermehrung der Gebirgsbatterien von 9auf 12und der Abteilungsstäbe der Gebirgsartillerie von 4 auf 6 ermöglicht werden.

Schon die Botschaft «Organisation der Armee» vom 3. Juni 1910 führte auf Seite 91 aus, der Bedarf an Gebirgsartillerie sei nur durch 12 Batterien in einigermassen genügender Weise gedeckt; die Vermehrung von 6 auf 12 Batterien sei aber nur nach dem Masse der allmählichen Rekrutierung möglich, und es werden daher nur 9 Batterien eingestellt, die Rekrutierung aber so berechnet, dass nötigenfalls durch Bemannung des Schulmaterials 12 Batterien aufgestellt werden können.

Von den bisherigen 24 Sappeurkompagnien sollen statt i deren 4--6 als Gebirgssappeurkompagnien ausgerüstet werden. Eine Vermehrung der Gebirgstelegraphenkompagnien ist nicht notwendig, weil die bisherigen Festungspionierkompagnien als Gebirgstelegraphenkompagnien organisiert und verwendbar sind. Von den Sanitätskompagnien sind im Hinblick auf die Festungen bereits schon heute 12 als G e b i r g s s a n i t ä t s k o m p a g n i e n organisiert; insgesamt sollten 12--16 die Gebirgsorganisation erhalten. Für don Munitionsnachschub sind in der Landwehr 4--6 Infanterie-, 4--6 Artilleriesaumkolonnon und 4--6 Gebirgsartillerieparkkompagnien vorgesehen; bisher waren 4 Gebirgsparkkompagnien und 9 Munitionskolonnen vorhanden.

B. Sollbestände der Einheiten und Stäbe der Infanterie S. 1 -- 11.

8. 1. Infanteriekompagnie.

Die Infanteriekompagnie erhält 5 Subalternoffiziere wie die Gebirgsinfanteriekompagnie. Einer findet Vorwendung als Führer von Patrouillen und des vorgesehenen Kommandozuges. Dieser enthält die Mannschaft, die für die Kompagnie als Ganzes (Feldweibel, Fourier, Büchsenmacher, Truppensanität), für den Verbindungsdienst (Beobachter, Läufer, Signalisten) und für den Munitionsnachschub, Küchendienst und als Wagenwachen bestimmt ist.

Um dem Führer des Kommandozuges einen Stellvertreter zu geben, wird die Zahl der Wachtmeister von 8 auf 9 vermehrt.

95 Die Korporale werden von 16 auf 22 vermehrt. Die Zahl der Infanteristen (Füsiliere, Schützen, Mitrailleure zur Bedienung des leichten Maschinengewehres) bleibt unverändert, nämlich 176. Wegen des leichten Maschinengewehres wurde ein zweiter Büchsenmacher zugeteilt. Man begnügt sich mit einem Tambour pro Kompagnie, weil heute die Kriegsmärscho lautlos und meistens bei Nacht stattfinden und schon die MO. 1874 den Schützenkompagnien keine Tambouren zuteilte.

Die Gliederung der Infanteriekompagnie gehört in das Exerzierreglement und kann erst festgesetzt werden, wenn noch weitere Truppenübungen mit dem leichten Maschinengewehr stattgefunden haben. Bei Gliederung in 4 Züge und l Kommandozug dürfte jeder Zug 3 Füsiliergruppen und 2 Gruppen mit leichten Maschinengewehren erhalten.

Bei den Fuhrwerken werden der Fourgon und der Bagagewagen durch 2 Gebirgsfourgons ersetzt. Die leichten Maschinengewehre bedingen die Zuteilung von 4 Munitionskarren für die Maschinengewehrmunition, während im Caisson die Gewehrmunition mitgeführt wird.

Bei der Gebirgsinfanteriekompagnie wurden die 4 Provianttiere dem Bataülonsstab zugewiesen. Trotz der vorgesehenen Zuteilung leichter Maschinengewehre wird die Zahl der Munitionsfciere nicht vermehrt; sie sollen die Maschinengewehrmunition tragen, während der Ersatz der Gewehrmunition aus den Munitionskarren des Bataillons stattfindet.

Es wäre wünschenswert gewesen, die Zahl der Infanteristen noch um etwa 10 Mann zu vermehren, um für die Deckung der ersten Abgänge einen Ersatz zu haben, allein die Zahl der zu erwartenden Eekraten erlaubt das vorläufig nicht.

S. 3. Infanteriebataillon.

Es besteht normal aus 3 Infanteriekompagnien und l Mitrailleurkompagnie. Werden aus Eücksicht auf die Mannschaftsbestände einzelner^ Kantone, die Sprachverhältnisse oder Talwehrorganisationen Bataillone zu 4--5 Infanteriekompagnien gebildet, so ist für die weiteren Kompagnien in der Begel eine besondere Verwendung vorgesehen.

Im Hinblick auf dio Bedeutung, die der Nachrichten- und Verbindungsdienst gewonnen hat, und um einen erfahrenen Offizier länger in dieser Eigenschaft verwenden zu können, wurde für den Bataillonsadjutanten der Grad des Oberlieutenants oder Hauptmanns vorgesehen.

96

Obgleich beim Gebirgsbataillon jede Kompagnie einen Arzt hat, bedarf dessen Stab noch eines solchen für die Leitung des Sanitätsdienstes beim ganzen Bataillon und es ist ihm für die Besorgung des Sanitätsdienstes bei dem starken Bataillonsstab und der zugeteilten Gebirgsmitrailleurkompagnie ein Gehilfe zuzuteilen.

Jedem Bataillon ist ein Trainoffizier zuzuteilen; denn die Pferdezahl des Bataillons hat, ohne die Mitraülcurkompagnie in Betracht zu ziehen, zugenommen, und der Traindienst sowie die Pferdewartung sind für die Schonung der Pferde, Vermeidung von Abschatzungskosten und Erhaltung der Manövrierfähigkeit von grosser Wichtigkeit.

Die Verstärkung des Bataillonsstabes und die vorgesehene Bildung eines für den Kachrichten- und Verbindung«dienst bestimmten Kommandozugos aus Abkommandierten der Kompagnien verlangt die Zuteilung eines Fouriers, dem die Führung der Komptabilität des Bataillonsstabes obliegt, während der Quartiermeister sich neben der Aufeicht über sämtliche Fouriero und mit der Verpflegung des Bataillons, den Fassungen und der Fuhrung einer Trainstaffel zu befassen hat.

Die Telephonpatrouille des Gebirgsbataillons musste von 7 auf 13 Mann verstärkt werden. Das Feldbataülon erhält eine Telephonpatrouille gleicher Stärke aus dem Telephonzug des Infanterieregimentes zugewiesen, sobald es im Gebirge verwendet wird.

Weil die Gebirgsinfanteriekompagnien einen Tambour erhalten, fallen die beiden Tambouren beim Stab des Gebirgsbataillons weg.

Beim Infanteriebataillon wurde die Zahl der Sanitätsunteroffiziere von 2 auf 3 erhöht, um beim Eintritt ins Gebirge jeder Kompagnie einen Sanitätsunteroffizier abgeben zu können.

Jedem Bataillon zu 8 Kompagnien werden insgesamt 20 Sanitätssoldaten zugeteilt, damit beim Übergang zur Gebirgsorganisation nach Abgabe von 6 Sanitätssoldaten an jede Kompagnie noch 2 übrig bleiben, um den Sanitätsdienst beim Bataillonsstabe zu besorgen.

Auf den Wagenmeistcr wurde verzichtet, weil jede Kompagnie und der Bataillonsstab einen Trainunteroffizier erhalten und diese Unteroffiziere auch den Verlad der Fuhrwerke zu leiten haben.

Durch die Zuteilung eines Trainunteroffiziers gewinnt die Infanteriekompagnie eine erhöhte Selbständigkeit und werden für die verschiedenen Trainstaffeln des Bataillons (Gefechtsstaffel und Kuchentrain, Fassungsfuhrwerke, Bagagetrflin) die notwendigen Trainunteroffiziere gewonnen. Nur einer derselben ist beritten, wie auch die Führerunteroffiziero der Mitrailleurkompagnie unberitten sind.

97 Die Trainmannschaft wird entsprechend der Pferdezahl vermehrt. Von den 36 Trainsoldaten des Bataillons zu 3 Infanteriekompagnien sind 9 für jede Kompagnie (8 für die Fuhrwerke, l für das Pferd des Kompagniekommandanten und als Überzahliger) bestimmt; 7 &ind für die Fuhrwerke des Bataillonsstabes notwendig und 2 als Überzählige, insbesondere für die Besorgung des Unteroffiziersreitpferdes und zur Aushilfe beim Führen von .Reitpferden auf schwierigen Wegen.

Unterhalt und Reparatur von Beschirrung und Mannschaftsausrüstung vorlangen die Zuteilung eines Sattlers zu jedem Bataillon und eines zweiten Sattlers zum Gebirgsbataillon. Die Zahl der Hufschmiede nmsste auf 2 erhöht werden, damit sie einander aushelfen können ; denn vor allem unmittelbar nach der Mobilmachung müssen sehr viele Pferde beschlagen werden. Samtliche Handwerker des Bataillonsstabes und der ilitrailleurkompagnie sollen aber möglichst zusammen arbeiten unter Benützung des Geratschaftswagens, bzw. des Schmiede- und Handwerkerkarrens der letzteren.

Dio Vermehrung um l Offiziersreitpferd führte zur Zuteilung einer weiteren Offiziersordonnanz zum Bataillonsstabe. Auch dem Gebirgsbataillon wurden Offiziersordonnanzen zugeteilt, um die Offiziere dieser Bataillone bezuglich Unterhalt ihrer persönlichen Ausrüstung gleich zu behandeln wie die der Feldbataillone.

Die Zahl der Säumer des Gebirgsbataillons ist so bemessen, dass nicht nur für jedes Saumtier, sondern auch für jedes Zug- und Reitpferd l Säumer oder eine Offiziersordonnanz vorhanden ist.

Zur Entlastung des Bataillonsfourgons und um das Sanitätsmaterial in der Gefechtsstaffel mitführen zu können wurde während des Aktivdienstes dem Bataillonsstabe ein Doppelkarren zugeteilt, der sich aber für diese Last nicht bewährt hat und entweder durch 2 einspännige Einzelkarren oder einen zweispänuigen Gebirgsfourgon zu ersetzen ist. Letzterer verdient den Vorzug; er erlaubt, mehr Verbandsmaterial mitzuführen und erspart einen Trainsoldaten.

Die vorhandenen Sanitätskarren finden als Munitionskarren Verwendung.

3 Fahrküchen genügen für das Bataillon ohne Mitrailleurkompagnie nicht. Daher wird dem Bataillonsstab der Küchenfourgon seiner Mitrailleurkompagnie zugeteilt und bei letzterer durch die Fahrküche der aufzulösenden IV. Kompagnie ersetzt. Damit i&t auch, für die Verpflegung der
Trainstaffeln gesorgt. Jedes Bataillon erhalt so 6 Kochkisten und bedarf beim Übergang zur Gebirgsorganisation entsprechend weniger.

Die Zahl der Gebirgsfourgons wurde durch wiederholte Versuche ermittelt. Auf den beiden Gebirgsfourgons der Kompagnie werden

98 deren Biwakdecken, Laternenkörbe, Lebensmittelvorräte und das Offiziersgepäck verladen. Von den 5 Gebirgsfourgons des Bataillonsstabes nehmen 2 den Inhalt des bisherigen Bataillonsfourgbns auf, 3 dienen als Fassungsfuhrwerke. Auf das Mitführen dea Gepäcks, von dem der Infanterist entlastet wird (Kaput, zweite Hose, event.

zweites Paar Schuhe), muss verzichtet werden. Diese Gegenstände werden bataillonsweise in Eisenbahnwaggons untergebracht, die auf einer vordem Station der Nachschubslinie stationiert werden. Bedarf man ihrer während eines Operationsstillstandes, so sind sie mit der Eisenbahn so weit als möglieh nach vorn zu schieben und dann mit verfügbaren Motorlastwagen oder Pferdefuhrwerken den retablierenden Bataillonen zuzuführen.

Mit dem in Anmerkung 3 erwähnten Ersatz des Train- oder Säumeroffiziers hat man Kavalleriounteroffiziero der Landwehr im Auge, die frühzeitig verfügbar werden, weil Art. 35 der MO. die Auszugsdionstpflicht der Kavallerie auf 10 Jahre beschränkt, S. 3. Mitrailleurkompagnie.

Für den Sollbestand dieser Neuformation des Aktivdienstes war bisher der BEB vom 26. Januar 1917 massgebend, der von Mitrailleurkompagnien zu 6 Maschinengewehren handelte, und derjenige vom 18. März 1918, der diesen Kompagnien weitere 6 Maschinengewehre zuteilte, die Erhöhung des Bestandes an Mannschaf t, Fuhrwerken und Pferden aber bis zur Beendigung der Fabrikation dieser Maschinengewehre verschob.

Trotz Verdopplung der Zahl der Maschinengewehre wurde die Mannschaft nur um etwa 50 %, nämlich l Subalternoffizier, l Wachtmeister, 4 Mitraillcurkorporale, 5 Führerunteroffiziere, 37 Mitraillouro, 4 Führer, l Büchsenmacher und 2 Sanitätssoldaten vermehrt.

Die Kompagnie zu 12 Maschinengewehren wird in 4 Züge und einen Kommandozug gegliedert. Jeder Zug erhält l Subalternoffizier, l Mitrailleurwachtmeister, l Büchsenmacher, l Führerunteroffizier und 6 Führer, sowie pro Maschinengewehr einen Mitrailleurkorporal und 7 Mitrailleure. Die übrigen Kader und Mannschaften sind für den Kommandozug bestimmt. Wie bei der Infanteriekompagnie musste auch hier auf die wünschenswerte Zuteilung einer starkem Eeserve an Mitrailleuron für die Deckung der ersten Abgänge verzichtet werden.

Um Pferde zu sparen wurde zuerst versucht, auf jeden Gewehrkarren 2 Maschinengewehre zu vorladen. MUSS aber auf Saumwegen marschiert werden, so könnte nur l Maschinengewehr pro Gewehrkarren gleichzeitig gebastet werden und das andere musste vorläufig auf dem Karren zurückbleiben. Um das zu vermeiden wird nunmehr

99 pro Maschinengewehr ein Gewehrkarren zugeteilt. Um auf andere Weise Pferde zu sparen, tritt an dio Stelle der bisherigen 8 Zugskarren l Kompagniekarren, der die Ersatzteilkisten von S Zügen aufnehmen kann, während die für den letzten Zug bestimmte Kiste auf dem Gerätschaftswagen nachgeführt wird.

Der Küchenfourgon geht an den Bataillonsstab über und wird durch die Fahrküche der IV. Kompagnie ersetzt.

Durch Reduktion der Munitionsdotierung auf l Karron pro Maschinengewehr konnte die Verdopplung der letztern mit einer Vermehrung um nur 4 Zugpferde durchgeführt werden.

Der Sollbestand der Kompagnie zu 6 und zu 9 schweren Maschinengewehren gilt für die Landwehrkompagnien, und zwar nur so lange, bis deren Mannschaftsbestand die Erhöhung auf 9 bzw. 12 Maschinengewehre ermöglicht.

S. 4. Gebirgsmitrailleurkompagnie.

Der Mannschaftsbestand weicht insofern von dem der Feldkompagnie ab, dass noch ein Sanitätsunteroffizier, 3 Mitrailleure, 30 Führer und l Hufschmied zugeteilt wurden. Gegenüber dem Sollbestand vom 26. Januar 1917, der 144 Mann betrug, macht die Vermehrung infolge Verdopplung der Maschinengewehre nur 56 Mann oder etwa 89 % aus. Die Zahl der Saumtiere wurde von 84 auf 39 vermehrt, die Zahl der Munitionskarren von 9 auf 12; der Reservegewehrkarren fällt weg.

Die bisherigen Festungsmitrailleurkompagnien, die nun Gebirgsmitrailleurkompagnien werden, erhalten im Auszug 9 und in der Landwehr 6 Maschinengewehre.

S. 5. Infanterieregiment.

Es besteht normal aus 8, bei der Landwehr aus 2 Bataillonen.

Ein Regiment der 1. Division erhält vorläufig nur 2, ein Landwehrregiment der 5. Division aber 8 Bataillone.

Dem Regimentsstab wurden neu zugeteilt : l Nachrichtenoffizier für die Leitung des Nachrichtendienstes und die Sammlung und Verarbeitung der Nachrichten, l Mitrailleuroffizier, l Zahnarzt, l Fourier für die Komptabilitat des Stabes, beim Gebirgsregiment l Pferdarzt. Der bisherige Ordonnanzoffizier wird Telephonoffizier.

Die 6 Trainsoldaten reichen aus, um beim Eintritt ins Gebirge die Zugpferde als Saumtiere zu verwenden.

Dem Mitrailleuroffizier liegt im Wiederholungskurs die faehtechnische Weiterbildung der Mitrailleurkompagnien des Regiments ob. Im Kriege hat er für gegenseitige Unterstützung der schweren Maschinengewehre der Bataillone und angelehnten Regimenter, für

100 die enfilierende Bestreichung toter Bäume und für die Zusammenfassung des Feuers für bestimmte Zwecke zu sorgen.

Regimentsarzt, Pferdarzt und Quartiermeister sind Hauptmann oder Major, um erfahrene Offiziere länger in diesen Stellungen verwenden zu können.

Der Telephon- und Signalzug des Infanterieregimentsstabes zählt eine Telephonpatrouille von l Unteroffizier und 12 Mann pro Regimentsstab und Bataillon, 2 Signalpatrouillen mit Blinkgerät und die erforderlichen Trainsoldaten. Zu jeder Telephonpatrouille gehört l Telephonkarren. Per Telephonwagen enthält das Eeservetelephonmaterial des Begiments; der Gebirgsfourgon soll Decken, Kochkisten usw. für die Mannschaft aufnehmen. Bei Regimentern zu 2 Bataillonen wird die Telephonpatrouille entsprechend reduziert.

Mit dem Empfang der Gebirgsausrüstung gibt das Regiment jedem Bataillon seine Telephonpatrouille ab und behält nur die des Regimentsstabes und die beiden Signalpatrouillen.

An Stelle des im Gebirge zu schweren Stabsfourgons werden allen .Regimentsstäben 2 Gebirgsfourgons für Bureaumaterial und Gepäck zugeteilt.

S. 6. Infanteriebrigade, Gebirgsbrigade.

Beim Brigadestab wurde berücksichtigt, dass jede Infanteriebrigade im Gebirge Verwendung finden kann, wo jeder gemischten Brigade eine besondere Strasse oder ein besonderes Tal zugewiesen wird und sie in bezug auf die Dienste hinter der Front (Munitionsnachschub, Sanitätsdienst, Veterinärdienst, Verpflegung, Traindienst) auf sich selbst angewiesen ist. Deshalb wurden jedem Brigadestab zwei Generalstabsoffiziere, 2 Adjutanten, l Parkoffizier, l Brigadearzt zugewiesen, dem bisherigen Brigadequartiermeister die Funktionen eines Brigadekriegskommissärs überbunden und ihm ein Kommissariatsoffizier als Gehilfe beigegeben. Der Parkoffizier dürfte in der Regel aus den Mitrailleuren hervorgehen.

Für die Komptabilität des Brigadestabes, zu dem zahlreiche Detachierte treten werden, wurde ein Fourier zugeteilt.

Der Stabsfourgon, der mehr denn 965 kg wiegt, ist für Gebirgsstrassen zu schwer und genügt für Gepäck, Bureaukisten, Verpflegung usw. des ganzen Stabes nicht. Daher wurden 8 Gebirgsfourgons zugeteilt. Immerhin kann in der Hochebene einer derselben durch einen Stab&fourgon ersetzt werden.

Die Fuhrung einer gemischten Brigade verlangt dio Zuteilung eines Motorpersonenwagens.

Bei den Offiziersordonnanzen wurde auf die zuzuteilenden Ordonnanzoffiziere und darauf Bücksicht genommen, dass die Zug-

101 pferde im Gebirge als Saumtiere verwendet werden können, und dass auf Gebirgswegen l Mann nicht mehrere Reitpferde führen kann.

Die Lafanteriebrigade besteht normal aus 2 Infanterieregimentern Auszug und l Infanterieparkkompagnie.

Eine Brigade der 5. Division erhält 3 Infanteriereginaenter Auszug. Die Unterstellung eines Landwehrregiments bleibt vorbehalten.

S. 7. Radîahrerkompagnie.

Der Sollbestand gilt für die als fechtende Truppe zu verwendende Auszugskompagnie, der eingeklammerte Sollbestand enthält die Abweichungen für die gemischte Kompagnie, die für den Meldedienst bestimmt ist.

Als Transportmittel für Munition, Gepäck, Verpflegung, Ersatzbestandteile und Beparatunverkstätte kommen nur Motorlastwagen in Betracht. Der Kommandant der Auszugskompagnie bedarf für Bekognoszierungen und Kontrolle der Marschordnung, der Kommandant der gemischten Kompagnie zur Überwachung des über die ganze Divisionsfront sich erstreckenden Dienstbetriebes eines Motorpersonenwagens.

Der Sollbestand der Auszugskompagnie ermöglicht verschiedene Arten der" Gliederung und Bewaffnung. Sie kann entsprechend der Infanteriekompagnie in aus leichten Maschinengewehr- und Karabinergruppen bestehende Züge gegliedert -werden. In einzelnen Kompagnien können schwere Maschinengewehr- und Karabinergruppen im Zuge gemischt werden. Endlich kann eine Kompagnie aus Zügen bestehen, die aus schweren Maschinengewehr- und KaraBinergruppen gebildet sind, und aus andern Zügen, die leichte Maschinengewehr- und Karabinergruppen haben. Schliesslich können schwere Maschinengewehr- und Karabinergruppen in besondern Zügen vereinigt werden. Wichtig ist, dass den schweren und leichten Maschinengewehrgruppen, für die Aufklärung und Sicherung in der Front und in den Flanken Karabinergruppen beigegeben werden.

Das leichte Maschinengewehr kann auf dem Bücken und der erste Munitionsbedarf in der Bahmentasche des Badfahrers transportiert werden. Für die schweren Maschinengewehre, für Munition, Ersatzbestandteüe und Büchsenmacherausrüstung empfiehlt sich die Zuteilung leichter Motorlastwagen, eventuell unter 1000 kg Nutzlast.

Die Gliederung der Kompagnie kann erst festgesetzt werden, wenn Versuchskurse stattgefunden haben.

S. 8. Motorradfahrerkompagnie.

Deren Bestand ergibt sich aus dem Bedarf, der bei den Stäben der Heereseinheiten und bei den Armeetruppen in den Fussnoten der

102

Sollbestandstabellen angegeben ist. Die Stärke dieser Einheit erweckt keine Bedenken, -weil sie zum grossen Teil aus Landwehrmannschaft bestehen wird, die keinen jährlichen Wiederholungskurs zu bestehen hat, und weil die Aufgaben des Kommandanten hauptsächlich auf dem Gebiete der Kontrollführung, administrativen und technischen Leitung liegen, da bei der Mobilmachung eine Aufteilung der Einheit stattfindet.

S. 9. Fahrende MitraiHeurkompagnie.

Die Truppenordnung 1911 sah einen Ausbau bis auf 8 Maschinengewehre pro Einheit vor. 1918 wurde sie auf 12 Maschinengewehre gebracht, von denen jedes in einem Gewehrwagen untergebracht wurde, der ausserdem Munition und Bedienungsmannschaft trägt.

Jeder Gewehrwagen wurde so zu einem Kampfelement, das in rascher Gangart den Ort seiner Verwendung erreichen kann. An den Wagen wurde eine Einrichtung angebracht, um mit dem Maschinengewehr Flugzeuge beschiessen zu können.

Die fahrenden Mitrailleurkompagnien haben ihre Bedeutung als bewegliche Feuerkraft beibehalten und können im Kampf um Zeitgewinn bei den Avantgarden oder in den Flanken, bei der Bekämpfung eines Durchbruches usw. sehr gute Dienste leisten. Fahrende Kompagnien zu 12 Maschinengewehren sind aber etwas schwer, und ausserdem fehlt das Material für die aus ihnen hervorgehenden Landwehrkompagnien. Sie werden daher auf 9 Maschinengewehre reduziert ; die verfugbar werdenden Gewehrwagen gehen an die Landwehrkompagnie der Abteilung über. Bis die Landwehrbestände vollständig sein werden, sind für diese Landwehrkompagnien nur 6 Maschinengewehre vorgesehen. Weil auf den Gewehrwagen nur 6 Mann Platz haben, muss jeder Einheit zu 9 oder 6 Maschinengewehren ein überzähliger Gewehrwagen zugeteilt werden, um den Mannschaftstransport zu ermöglichen; er enthält auch eine Munitionareserve.

Die Kompagnie zu 9 schweren Maschinengewehren zählt l Mann mehr, aber 4 Reitpferde, 6 Zugpferde, l Fuhrwerk weniger als in der Truppenordnung 1911 für die Kompagnie zu 8 Maschinengewehren vorgesehen waren.

Die Landwehrkompagnien sind vor allem für die Fliegerabwehr bestimmt. Ihre Fuhrwerke können auch zweispännig gefahren werden (Fuhrwerkegowioht mit Nutzlast 1170 kg), wobei die Mannschaft marschiert, aber wenigstens dio Tornister aufladen kann.

103 S. 10. Stäbe der Radfahrerabteilung, Fahrenden Mitrailleurabteilung und Gebirgsmitrailleurabteilung.

Der Stab der fahrenden Mitrailleurabteilung ist um einen Führer verstärkt worden. Der Stab der Gebirgsmitrailleurabteilung entspricht dem der früheren Festungsmitrailleurabteilung. Der Stab der Radfahrerabteilung wurde entsprechend festgesetzt.

8. 11. Infanterieparkkompagnie, Infanteriesaumkolonne.

Die Infanterieparkkompagnie muss auch im Gebirge möglichst weit nach vorn fahren können, um Munition für Gewehre und Maschinengewehre und Handgranaten an die Gefechtsstaffel abzugeben. Dazu bedarf sie leichter Fuhrwerke mit geringem Eigengewicht und geringer Spurweite. Die bisherigen Infanterieparkkompagnien hatten 21 vierspännige Munitionswagen von 1400 mm Spurweite, zwar nur 700 kg Eigengewicht, aber 1700 kg Nutzlast, so dass das beladene Fuhrwerk 2400 kg wog. Daneben hatten die 18 Infanteriecaissons nur 1120 mm Spurweite und 1110 kg Gesamtgewicht. So verschiedenartige Fuhrwerkmodelle gehören nun nicht in die gleiche Kolonne oder Einheit, weil die Munitions wagen zurückbleiben müssen, wenn die Strasse die Verwendung der Caissons noch erlaubt. Im Hinblick auf das Wegenetz im Gebirge sind für die künftige Infanterieparkkompagnie nur noch Infanteriecaissons vorgesehen, die vorhanden sind, und Gebirgsbrückenfourgons für den Transport von Handgranaten. Auch die übrigen Fuhrwerke sollen dem Gebirgsmodell entsprechen, so dass kein Fuhrwerk der Kompagnie mehr als 1120 mm Spurweite und 1110 kg Gesamtgewicht hat.

Alle Fuhrwerke werden vom Bock aus gefahren, so dass die Trainsoldaten keiner Eeitfertigkeit bedürfen und beide Zugpferde mit einem leichten Bastsattel ausgerüstet werden können, der erlaubt zu säumen, sobald der Fahrweg in den Saumweg übergeht.

Die Parkkompagnie zählt gleichviel Infanteriecaissons als sich in der Gefechtsstaffel von 6 Auszugs- und 2 Landwehrbataillonen befinden, einschliesslich ihrer Mitrailleurkompagnien ; ferner für jedes der 8 Bataillone 2 Handgranatenwagen.

Die Begleitmannschaft, die vor allem als Wagenwache dient, musste entsprechend der Fuhrwerkzahl vermehrt werden. Weil bei den Trainstaffeln bisher Mangel an Pferdärzten herrschte und die Parkabteilungen weggefallen sind, musste ein Pferdarzt zugeteilt werden. Im übrigen enthält die Kompagnie einen unberittenen Unter Offizier, 80 Begleitsoldaten, 8 Führer, l Sanitätssoldaten, l Hufschmied, 16 Zugpferde, Bl Fuhrwerke mehr als die Kompagnie der Truppenordnung 1911.

104

In der Anmerkung 1) ist angegeben, welche Verstärkung an Führern (eventuell Landsturinsoldaten) notwendig ist, um aus der Infanterieparkkompagnie eine Infanteriesaumkolonne zu bilden.

Die I n f a n t e r i e s a u m k o l o n n e entspricht der Munitionssaumkolonne der Truppenordnung 1911 und dient für den Nachschub von Infanteriemunition oder Verpflegung. An Fuhrwerken sind 2 Gebirgsfourgons, l Schmiedekarren und l Handwerkerkarren hinzugekommen. Weil das Auf- und Abladen der Saumlasten bei den Hasten und die Aushilfe an schwierigen Saumstrecken Hilfsmannschaften erfordert, wurden 2 Offiziere, 8 Unteroffiziere, 98 Soldaten mehr zugeteilt als in der Truppen Ordnung 1911. Die Zahl der Saumtiere blieb unverändert, die Zugpferde wurden um 8 vermehrt.

C. Sollbestände der Einheiten und Stäbe der Kavallerie. S. 12--15.

Zur Zeit der Vorderlader- und ersten Hinterladergewehre war die Attacke die Kampfform, Säbel und Lanze die Waffe der Kavallerie. Die Feuerschnelligkeit und Basanz der neuen Bepetiergcwehre, das rauchschwache Pulver und die Maschinengewehre gaben dann aber sogar kleinen Infanterieabtoilungen eine so starke abwehrende Feuerkraft, dass die Attacke immer aussichtsloser wurde.

Allein die Kavallerie wurde ebenfalls mit Eepetierkarabinern und Maschinengewehren ausgerüstet und ausgebildet und gewann nun neuerdings Bedeutung als sehr bewegliche Feuerkraft. Die Wandlung vollzog sich vor allem im Buronkriege, obgleich die Bezeichnung «berittene Infanterie» den Kavalleristen der alten Schule nicht einleuchten wollte. Heute stimmen die Ansichten überein, dass die Attacke nur noch in seltenen Ausnahmefällen gegen eine minderwertige und überraschte Truppe Erfolg habe und die Bedeutung der Kavallerie neben dem Aufklärungs- und Sicherungsdienst nur in ihrer beweglichen Feuerkraft liege. Allein in den Fahrrädern und Motorfahrzeugen entstand der Kavallerie eine neue Konkurrenz, soweit es sich um den Transport dieser Feuerkraft auf Strassen handelte. Fahrrad und Motorfahrzeug sind gegenüber dem Pferd als Transportmittel im Vorteil, sobald die rasche Bewegung an die Strassen gebunden ist. Erlaubt aber das Gelände die rasche Bewegung des Reiters querfeldein, so leistet das Pferd Dienste, die das Fahrrad und Motorfahrzeug nicht leisten können. Somit kommt diese kavalleristische Feuerkraft am ehesten zur
Geltung, wenn der Kavalleriekörper durch Badfahrertruppen, fahrende Mitrailleureinheiten, Infanterie auf Motorlastwagen und Motorartillerie verstärkt wird. Dann ergänzen sich die im Gelände und die auf den Strassen beweglichsten Truppen gegenseitig. Dio von der Armee solchen gemischten Truppenkörpern zu stellenden Aufgaben

105 bestehen vor allem im Kampf um Zeitgewinn, d. h. im Festhalten wichtiger G-eländeabschnitte, bis langsamer marschierende Verstärkungen eingetroffen sind oder an anderer Stelle die Entscheidung gefallen ist. Solche Aufgaben können, in der Front oder Flanke der Armee zu lösen sein. Es sei an die grosse Lücke erinnert, die sich in der Marneschlacht zwischen der ersten und zweiten deutschen Armee öffnete, als erstere nach Westen abschwenken musste, um den Gegenangriff aus Paris gegen die offene Westflanke aufzuhalten.

Dann folgte das fortlaufende Bestreben der Alliierten, durch Verlängerung ihres Westüügels die von den Deutschen bezogene Stellung zu umfassen, und das Bestreben der Deutschen, durch Verlängerung ihres Westflügels diese Umfassung unschädlich zu machen.

Durch dieses andauernde Einsetzen beweglicher Truppen entstand das, was allgemein als «Course à la mer» bezeichnet wird und sich fortsetzte, bis die zusammenhängende Front von der Schweizergrenze bis zum Kanal entstand. Auch bei den Durchbruchsversuchen der einen oder andern Partei wurden von den Angegriffenen die beweglichsten Truppen unter Einsetzung ihrer grössten Marschleistung an die Durchbruchsstelle gesandt, um dort ihre Feuerkraft einzusetzen.

In der Verhinderung von Durchbrächen, im Schutz der Flanken, im Festhalten wichtiger Abschnitte vor der Front, bis sie von unseren vormarschierenden Divisionen im Bewegungskriege erreicht sind, liegt, soweit der Kampf in Betracht fällt, die Hauptbedeutung unserer Kavalleriekörper. Daneben haben sie auch in Zukunft noch Aufklärungsaufträge zu erfüllen; denn die Flieger können die Nachtmärsche des Gegners nicht erkunden noch am Tage feststellen, was sich unter dem Nebel ereignet und was die Wälder verbergen, die in unserem Lande zo zahlreich sind.

S. 13. Dragonerschwadron.

Laut Militärorganisation 1874 zählte die Schwadron 12 Korporale und 90 Dragoner an Karabinertragenden, laut Truppenordnung 1911 10 Korporale, 97 Dragoner. Die 1911 organisierte Schwadron konnte, wenn die Handpferde beweglich blieben (12 Pferdehalter pro Zug) 71 Karabiner für das Feuergefecht bereitstellen, bei unbeweglichen Handpferden (6 Pferdehalter pro Zug) 89; dann blieb aber für den Aufklärungs-, Sicherungs- und Verbindungsdienst, für Küche und andere Abkommandierungen kein einziger Mann übrig. Zieht man diese
unerlässliohen Detachierungen in Betracht und werden die Anforderungen der beutigen Gefechtsleitung berücksichtigt, so könnte eine Schwadron nach heutigem Bestand bei beweglichen Handpferden Bundesblatt. 76. Jahrg. Bd. II.

9

106 nur etwa 50 und bei unbeweglichen Handpferden nur etwa 70 Karabiner in das Feuergefecht einsetzen, die Korporale Inbegriffen, Im Verhältnis zur Feuerkraft wäre der Eahmen des Apparates zu gross.

In den meisten Armeen betrug vor dem Kriege der Kriegsbestand einer Schwadron 150 Beiter in der Front, ohne die für den Innern Dienst bestimmten Mannschaften; die auf Grund der Kriegserfahrung reorganisierte französische Schwadron zählt sogar rund 180 Unteroffiziere und Soldaten der Kavallerie.

Die Verminderung der Zahl unserer Kavallerieeinheiten ermöglicht, bei unsern Dragonerschwadronen die für den Aufldärungsund Sichorungsdienst wichtigen Subalternoffiziere von 4 auf 6 und, was vor allem für das Feuergefecht in Betracht fällt, die Wachtmeister von 4 auf 5, die Korporale von 10 auf 15 und die Heiter von 97 auf 120 zu vermehren. Die Ausrüstung mit leichten Maschinengewehren verlangt die Zuteilung von 2 berittenen Büchsenmachern, Die Trainsoldaten sind weggefallen und werden durch Fahrer ersetzt, wofür unberittene Kavalleristen oder solche der jüngsten Landwehrjahrgänge (80.--32. Jahrgang) zur Verfügung stehen. Entsprechend der Vermehrung der Subalternoffiziere wurden die Offiziersordonnanzen um 2 vermehrt. Der Unterschied im Sollbestand zwischen Dragoner- und Guidensehwadronen (letztere zahlte 8 Subalternoffiziere, 2 Wachtmeister, 4 Korporale und 6 Reiter mehr) ist bei der Einheitsschwadron weggefallen.

Schon während des Aktivdienstes ist die Feldschmiede-Küehe durch einen Gerätschaftswagen für Sattler und Hufschmiede und eine Fahrkuche ersetzt worden. Die Zahl der Fourgons wird von 2 auf 8 vermehrt.

S. 13. Mitraülenrschwadron.

Gegenüber der Truppenordnung 1911 ist eine Vermehrung eingetreten um 6 Mitrailleure und eine Verminderung um l Subalternoffizier, l Pferdarzt, l Wachtmeister, l Korporal, l Büchsenmacherunteroffizier, l Trainunteroffizier, 2 Büchsenmacher, l Offiziersordonnanz. An Stelle der 10 Trainsoldaten treten 14 Fahrer, d. h. unberittene Kavalleristen und solche der jüngsten Landwehrjahrgänge. Die Zuteilung von l Motorlast-w agen für Munition machte die von 2 Motorfahrern notwendig. Immerhin beträgt der Bestand der neuen Mitrailleurschwadron zu 6 schweren Maschinengewehren noch 148 Mann, 182 Eeitpferde, 18 Tragpferde, 28 Zugpferde, 7 Fuhrwerke, l Motorlastwagen, während die Mitrailleurschwadron zu 8 Maschinengewehren nach Truppenordnung 1911 nur aus 145 Mann, 186 Reitpferden, 24 Tragpferden, 20 Zugpferden und 7 Fuhrwerken bestand; der Mannschaftsbestand der letzteren war aber zu

107

scnwach. Die Fuhrwerke der neuen Mitrailleurßchwadron entsprechen denen einer Dragonersclrwadron, nur kommen 2 Caissons hinzu.

S. 14. Dragonerregiment, Dragonerabteilung.

Während des Aktivdienstes wurde bei Anlass der Vermehrung der Mitrailleurschwadronen von 4 auf 8 jedem Dragonevregiment l Mitrailleurschwadron als vierte Einheit zugeteilt. Im Hinblick auf diese Zusammensetzung aus vier Einheiten, auf die allfällige Unterstellung einer Dragonerabteilung und darauf, dass unter Umständen der neu ernannte Stabsoffizier der Kavallerie zuerst ein Abteilungs- und erst später ein Begimentskommando erhält, wurde für den Kommandanten des Dragonerregiments der Major- oder Oberstlieutenantgrad vorgesehen. Die Zahl der Offiziere wurde um 1 Nachrichtenoffizier und l Quartiermeister vermehrt. Der Fourier konnte wegfallen, dagegen wurde für die Leitung des innern Dienstes bei der Mannschaft des Regimentsstabes l Wachtmeister zugeteilt.

Für den Telephon- und Signaldienst (Blinkgerät) ist eine Telephonpatrouille bestehend aus l Unteroffizier und 10 Eeitera hinzugetreten.

An Stelle der beiden Büchsenmacher tritt l Unteroffizier. Zur Besorgung und Zurückschaffung der Verwundeten wurden l Sanitätsunteroffizier und 12 Sanitätssoldaten zugeteilt.

Ausser einem Fourgon wurden 8 Blessiertenwagen zugewiesen, die vierspännig sein müssen, so dass 8 Fahrer (Landwehrkavalleristen) notwendig sind. Der Munitionsersatz erforderte l Motorlastwagen und 2 Motorfahrer. Es bleibt vorbehalten, die 8 Blessiertenwagen vorübergehend durch Sanitätsautomobile und die entsprechenden Fahrer durch Motorfahrer zu ersetzen; im Winter und querfeldein sind aber die bespannten Blessiertenwagen vorzuziehen.

Der Stab der Dragonerabteilung entspricht dem der bisherigen Guidenabteilung, nur sind l Büchsenmacherunteroffizier und l zweispänniger Fourgon hinzugekommen.

S. 15. KavaUeriebrigade.

Wird durch Aufhebung einer Kavalleriebrigade die Zahl dieser Truppenkörper mit derjenigen der Armeekorps in Übereinstimmung gebracht, so ist es angezeigt, die Dragonerabteilung, d. h. die Divisionskavallerie, in den Brigadeverband aufzunehmen, um die Einheitlichkeit der Ausbildung zu fördern und diese Abteilungen in den Wiederholungskursen einer kavalleristischen Leitung zu unterstellen.

Die Dragonerabteilungen können den Divisionswiederholungskurs bei der Division, den Brigadewiederholungskurs bei der Kavalleriebrigade oder Division und den Eegimentswiederholungskurs bei der Kavalleriebrigade bestehen.

108

Die Unterstellung der aus der Brigade hervorgehenden beiden Landwehrmitrailleurschwadronen, die als fahrende Einheiten organisiert sind, unter das Brigadekonunando bezweckt, sie in engorn Kontakt mit der Brigade zu bringen, um die Auffrischung der Ausbildung ihrer Offiziere durch taktische Kurse usw. zu ermöglichen.

Diese Einheiten sind bei der Mobilmachung für die Fliegerabwehr vorgesehen und treten dann unter andere Kommandostellen.

Wegen der Aufhebung einer Kavalleriebrigade und der Zuteilung weiterer Trupponkörper oder Einheiten (Dragonerabteilung, Badfahrerabteilung) erhält der Brigadekoinmandant den Oberstengrad wie die Kommandanten der andern Brigaden. Als Adjutanten werden dem Brigadestab l Major und l Hauptmann zugeteilt; dazu treten Ordonnanzoffiziere im Subalternoffiziersgrad. Die Leitung des Nachrichtendienstes verlangt l Nachrichtenoffizier, die des Motorwagendienstes l Motorfahreroffizier. Wie beim Infanterieregiment soll der Quartiermeister Major werden können. Für die Aufsicht über den innern Dienst der Mannschaften des Brigadestabes wird l Feldwoibol ungeteilt, ferner l Fourier für die Komptabilität des Stabes. Dagegen ist der Trainoffizier weggefallen und liegt die Aufsicht über den Traindienst der Brigade dein Quartiermeister ob. Für den Telephon- und Signaldienst wird eine Telephonpatrouille von l Unteroffizier und 10 Eeitern zugeteilt.

2 Tragpferde tragen das Telephon- und Signalgerät.

Dem Motorfahreroffizier sind l Motorfahrerunteroffizier, l Motormeehanikeriinteroffizier und 2 Motormechaniker zugewiesen, um die Motorfahrzeuge der Brigade instand zu halten. Für ßekognoüzierungen und Verbindung mit höhern Kommandostellen sind 8 Motorpersonenwagen, für den Nachschub von Munition und Hafer 4 Motorlastwagen zugeteilt. Die Vermehrung an Motorfahrzeugen beträgt somit l Personenwagen und l Lastwagen; dementsprechend werden Motorfahrer zugeteilt. Weil im Winter unter Umständen die Motorfahrzeuge versagen, wurde dem Stabe ausser dem Stabsfourgon noch l Fourgon zugeteilt. Für die Verpflegung war eine Fahrkuche notwendig.

D. Sollbestände der Einheiten und Stäbe der Artillerie. S. 16--40.

S. 16. Feldbatterie.

Vor allem infolge des indirekten Schiessverfahrens und der Bedeutung des Telephondienstes für dasselbe trat eine Vermehrung ein um l Subalternoffizier, l Kanonierkorporal, 14 Kanoniere, 5 Fahrer, l Hufschmied, 2 vierspännige Telephonwagen, l Offiziers-

109 reitpferd und 6 Zugpferde ; die Fourgonbespannung -wurde auf 4 Pferde reduziert, weil dieses Fuhrwerk zum Bagagetrain gehört.

S. 17. Feldartillerieabteilung.

Der Abteilungsstab wurde um l Telephonoffizier, eine Telephonpatrouille von l Unteroffizier und 14 Mann, 2 Fahrer, l Büchsenmacher, l Offiziersordonnanz vermehrt. An Stelle des Fouriers wurde l Quartiermeister zugeteilt, dem die Aufsieht über die Fouriere der Batterien und die Fassungen obliegen. Der für den Abteilungästab noch nicht beschaffte sechsspännige Beobachtungswagen der Truppenordnung 1911 wurde durch 2 vierspännige Telephonwagen ersetzt S. 18. Feldartillerieparkkompagnie.

Infolge der Auflösung der Parkabteilungen und des Mangels an Pferdärzten bei den Trainstaffeln musste der Feldartillerieparkkompagnie l Pferdarzt zugeteilt werden. Durch Zurückbehaltung des Ersatzgeschützes bei den Armeereserven konnte die Zahl der Fahrer um 2, dio der Zugpferde um 4 vermindert werden.

Von den 24 Artilleriecaissons der Truppenordnung 1911 sind nur die 6 des Modells 1908 als Ersatzcaissons der Batterien verwendbar, die übrigen der Modelle 1848 und 1862 sollen wegen ihres zu grossen Eigengewichtes von 1185 kg ausrangiert und durch Infanteriefourgons ersetzt werden. Das liegt nicht nur im Interesse der von den Artillerieparkkompagnien verlangten Beweglichkeit, sondern ermöglicht auch, auf der Brücke des Fourgons Munitionskörbe aller Kaliber, Geschütz- und Munitionsarten zu verladen, während die Caissons nur für l Kaliber passen.

S. 19. Feldartillerieregiment, Auch dem Regimentsstab wird l Telephonoffizier und eine Telephonpatrouille von l Unteroffizier und 14 Manu zugeteilt. An Stelle des für diesen Stab nie beschafften sechsspännigen Beobachtungswagens treten 2 vierspännige Telephonwagen.

Die Unterstellung der für die beiden Abteilungen des Regiments bestimmten Feldartillerieparkkompagnien und die Auflösung der Parkabteilungen erfordert die Zuteilung eines Parkoffiziers im Majorsgrade zum Eegimentsstabe. Ihm liegt die Bearbeitung des Munitionsersatzes des Artillerieregimentes und die Führung seiner Parkkompagnien ob, wenn sie vereinigt am Schlüsse der Kolonne einer gemischten Brigade marschieren, bei der eich ein Feldartillerieregiment befindet.

110 Wie beim Infanterieregiment und der Kavalleriebrigade soll der Quartiermeister don Majorsgrad erhalten können, um zu vermeiden, dass tüchtige Offiziere nach Vollendung des 38. Lebensjahres in die Landwehr versetzt oder zu Majoren z. D. befördert werden müssen. Der zugeteilte Fourier ist für die Komptabilität des Kegimentsstabes und für die Fassungen zu verwenden. Es sei hier eingeschaltet, dass sich während des Aktivdiensteg ein starker Mangel an Fourieren geltend machte und das Oberkriegskommissariat gtosse Mühe hatte, das für die Bevision der Komptabilitäten erforderliche Personal zu finden.

S. 20. Feldhaubitzbatterie.

Aus den bei der Feldbatterie angeführten Gründen tritt eine Vermehrung ein um l Subalternoffizier, l Kanonierkorporal, 18 Kanoniere, 2 Fahrer, l Hufschmied, l Eeitpferd. Der sechsspännige Beobachtungswagen ging an die schweren Haubitzabteilungen über und wurde durch 2 vierspännige Telephonwagen ersetzt.

S. 2l, Feldhaubitzparkkompagnie.

Während des Aktivdienstes erfolgte die Neuformation der Parkeinheit für die Feldhaubitzabteilung nicht nach Tabelle S. 26 der Truppenordnung 1911, die eine Parkkompagnie mit 36 Fuhrwerken und 140 Zugpferden vorsah, sondern es wurde eine Munitionskolonnevon 20 Fuhrwerken und 108 Zugpferden und ausserdem eine Motorlastwagenkolonne von 8 Motorfahrzeugen gebildet.

Die Verschmelzung von Munitions- und Lastwagenkolonne in eine Einheit mit einer Korpskontrolle ist gegeben. Die neue FeldHaubitzparkkompagnie zählt 4 Offiziere, 14 Unteroffiziere, 145 Soldaten, 9 Eeitpferde, 108 Zugpferde, 20 Fuhrwerke und 8 Motorfahrzeuge.

Auch hier werden die veralteten Caissons durch Munitionswagen (Infanteriefourgons) ersetzt. Selbstverständlich marschieren die Fuhrwerkskolonne und Motorfahrzeugkolonne entsprechend der Eigenart ihrer Transportmittel getrennt; Komptabilität, Verpflegung usw.

finden aber einheitlich statt.

S. 28. Feldhaubitzabteüung.

Der Stab wird durch l Telephonoffizier, l Arzt, l Pferdarzt, eine Telephonpatrouille von l Unteroffizier und 14 Mann, l Büchsenmacher, 2 Telephonwagen und die erforderlichen Fahrer und Offiziersordonnanzen verstärkt.

Ili S. 33. Artilleriebeobachtungskompagnie.

Mit der Ausbildung der Bekruten für diese Neuformationen wurde erst 1922 begonnen, so dass es noch nicht möglich war, den Sollbestand dieser Einheit in einem Divisionswiederholungskurs zu erproben. Unter Umständen führen die Erfahrungen noch zu etwelchen Änderungen des von der Artillerie berechneten Sollbestandes an Mannschaft und Motorfahrzeugen. Von den 7 Offizieren, 27 Unteroffizieren und 110 Soldaten der Artillerie ist der grössere Teil für den Lichtmesszug, der kleinere für den Schallmesszug bestimmt. Die Motorfahrer wurden nach den Motorfahrzeugen berechnet; wegen der grossen Divisionsfront können nur solche in Betracht fallen.

"Wahrscheinlich wird es möglich, sich auf die Anschaffung von 3 Ordonnanzmotorfahrzeugen pro Kompagnie zu beschränken und die übrigen Motorfahrzeuge zu requirieren.

S. 24. Artilleriebrigade.

Die Änderungen, die der Weltkrieg bezüglich Führung und Schiessverfahren der Artillerie gebracht hat, führten zu einem starken Ausbau dieses Brigadestabes. Der Brigadekommandant tritt als Artilleriechef an die Seite des Divisionskommandanten. Für die Leitung des Telephondienstes wurde l Telephonoffizier zugeteilt. Die Vorbereitung und Durchführung des Artilleriekampfes, die Sorge für die Bereitstellung der Munition für mehrere Kampftage, die Vorbereitung des Eingreifens artilleristischer Verstärkung und die Orientierung ihrer Kommandanten, eventuell die Übernahme der artilleristischen Leitung an einem Brennpunkt des Kampfes machte die Zuteilung eines zweiten Stabsoffiziers der Artillerie notwendig. Ein dritter musste samt einem kleinen Stabe für die Leitung und Auswertung des artilleristischen Nachrichtendienstes zugeteilt werden. Für ihn arbeiten die Lichtund Schallmessung der Beobachtungskompagnie, die Artilleriebeobachter im Fesselballon mit Photographenkameras mit grosser Brennweite, die Artilleriebeobachter auf den Flugzeugen mit Photographen- und Funkerapparaten. Zu den Gehilfen dieses Chefs des Artillerienachrichtendienstes gehört ein Chef des Vermessungsbureaus, der die Ergebnisse geprüft, verarbeitet und auf der Detailkarte einträgt, und ein Chef des Wetterdienstes, der über Wind, Luftdichte usw. und ihre Einflüsse orientiert.

Gegenüber der Truppenordnung 1911 wächst der Stab der Artilleriebrigade ari von 8 auf 11 Offiziere, von l auf 9 Unteroffiziere, von 5 auf 15 Soldaten und von 7 auf 13 Eeitpferde. Er bedarf eines zweiten Stabsfourgons und erhält einen Motorpersonenwagen für den Dienst-

112 verkehr innerhalb der Front und Tiefengliederung der Artillerie der Division.

S. 25. Gebirgsbatterie.

Vor allem wegen des Telephondienstes wurde sie um 1 Offizier, l Unteroffizier, 21 Kanoniere und Führer, 7 Saumtiere, 2 Zugpferde verstärkt, Auch musste ein dritter Gebirgsfourgon zugeteilt werden, S. 26. Artilleriesaumkolonne.

Sie entspricht der Munitionskolonne der Truppenordnung 1911 und dient für den Nachschub von Artilleriemunition oder Verpflegung. Gegenüber der Truppenordnung 1911 sind hinzugekommen l Subalternoffizier, l Pferdarzt (wegen der Aufhebung der Saumparkabteilung), 8 Unteroffiziere, 69 Kanoniere und Führer, l Küchenchef, 2 Sanitätssoldaten, l Hufschmied, Für die Hufschmiede wird 1 Schmiedekarren, für Wagner und Sattler l Handwerkerkarren zugeteilt. Dazu treten l Küchenfourgon und, an Stelle der 2 Requisitionswagen, 4 Gebirgsfourgons, S. 27. Gebirgsartillerieparkkompagnie.

Sie geht aus. der Gebirgsparkkompagnie (S. 26) der Truppenordnung 1911 hervor, enthält aber nur noch Gebirgsartilleriemunition und gibt die Infanteriemunition bzw. die Infanteriecaissons an die Infanterieparkkompagnie der Gebirgsbrigade ab. Gegenüber der Truppenordnung 1911 werden die Offiziere um 2, die Unteroffiziere um 3 vermindert, die Soldaten um 11 Mami vermehrt. Der Sollbestand ist um 5 Mann höher, um 4 Reitpferde und 26 Zugpferde niedriger als der der Truppenordnung 1911. An Stelle von 2 Munitionswagen (Gebirgsbrückenfourgons) pro Gebirgsgeschütz werden 3 zugeteilt. Die Ausrüstung der Zugpferde mit Bastsätteln erlaubt, auch die Gebirgsartillerieparkkompagnie als Saumkolonne zu verwenden, wenn der Fahrweg aufhört und die Munition bis zum Beginn des Saumweges mit Motorfahrzeugen nachgeschoben werden kann ; eine Mannschaftsverstärkung ist dazu nicht notwendig.

S. 28. Gebirgsartillerieabteilung.

Wird die Infanteriemunition aus den Gebirgsparkkompagnien und Artilleriesaumkolonnen ausgeschieden, so ist es gegeben, diese Einheiten der Gebirgsartillerieabteilung direkt zu unterstellen, denn mi L einer Abkommandierung der Gebirgsbatterien muss auch die der entsprechenden Parkeinheiten stattfinden. Der

118

Abteilungsstab ist um l Telephonoffizier, eine Telephonpatrouille, l Büchsenmacher, l Gebirgsfourgon, l Reitpferd, 2 Zugpferde, 8 Saumtiere vorstärkt worden.

S. 29. Schwere Feldhaubitzbatterie.

Der Sollbestand dieser während des Aktivdienstes aufgestellten Einheiten entspricht im allgemeinen dem der Feldhaubitzbatterien (S. 20). Die Rücksichten auf das gröbsere Gewicht von Material und Munition und das Schiessverfahren verlangten eine Vermehrung um I Offizier, 2 Wachtmeister, l Kanonierkorporal, l Fahrerkorporal, II Kanoniere, 8 Fahrer, l Fourgon, 4 Reitpferde, 8 Zugpferde. Batteriewagen und Küche sind getrennt worden. Die Telephonwagen sind sechsspännig, weil das erste Modell der Beobachtungswagen der Feldbatterien hier als Telephonwagen verwendet werden kann, S. 30, Schwere Feldhanbitzparkkompagnie.

Weil weniger 15-cm-Munition in den Caissons der schweren Haubitzbatterie untergebracht werden kann als 12-cm-Munition in den Caissons der 12-cm-Haubitzbatterie, musste für jede schwere Haubitzbatterie auch eine schwere Haubitzparkkompagnie aufgestellt werden; denn die Vereinigung sämtlicher Munitionsfuhrwerke dieser Staffel in einer einzigen Haubitzparkkompagnie pro Abteilung hätte eine zu schwere Einheit gegeben. Die schwere Feldhaubitzparkkompagnie zählt l Offizier, 4 Unteroffiziere, 33 Soldaten und 4 Zugpferde weniger, aber 2 Fuhrwerke mehr als die Feldhaubitzparkkompagnie.

S. 31. Schwere Feldhaubitzabteilung.

Der Stab der sich aus 2 Batterien und 2 Parkkompagnien zusammensetzenden Abteilung entspricht dem der Feldhaubitzabteilung. Doch wurde noch l Motorporsonenwagen mit 2 Motorfahrern zugeteilt und ist statt 2 vierspännigen l sechsspänniger Telephon wagen vorhanden.

S. 32. Schwere Motorkanonenbatterie.

Diese Batterien erhalten die 12-cm-Kanonen der frühern Fussbatterien. Durch die Einführung der Radgürtel wurde das Einsinken der Geschütze beim Marsch querfeldein und insbesondere in der Feuerstellung beseitigt, die Bettung überflüssig gemacht und der Stellungsbezug und Stellungswechsel beschleunigt. Obgleich diese Kanonen keine Rohrrücklaufgeschutze sind, wird noch eine Feuerschnelligkeit von 2 Schuss pro Minute erreicht.

114 Der Sollbestand an Artilleriemannschaften entspricht dem der schweren Haubitzbatterien, doch sind 2 Subalternoffiziere, 3 Wachtmeister, 2 Kanonierkorporale, l Trompeter, l Mechaniker weniger zugeteilt und wurde die Fahrermannschaft durch Motorfahrermannschaft, nämlich l Subalternoffizier, 5 Unteroffiziere, 2 Motormechaniker, 86 Motorfahrer ersetzt. Beritten ist nur der Batteriekommandant.

An Korpsmaterial sind ausser den 4 Geschützen vorgesehen: l Traktor (ev. mit Eaupenantrieb), um die Geschütze in Stellung zu bringen, und 8 Anhängewagen, die in den verlangten Dimensionen nicht durch Eequisition aufzubringen sind. Die Motorlastwagen, l Anhängewagen und alle Motorpersonenwagen werden requiriert, insofern nicht aus den Beständen des Motorwagendienstes ein kleiner Motorpersonenwagen für den Motorfahreroffizier abgegeben werden kann.

8. 33. Schwere Motorkanonenabteilung.

Sie besteht normal aus 2, ausnahmsweise aus 3 schweren Motorkanonenbatterien.

Der Abteilungsstab entspricht dem Stab einer Feldartillerieabteilung, doch sind l Arzt, 2 Pferdärzte, l Telephonunteroffizier und die Fahrer weggefallen, l Motorfahrerunteroffizier und 10 Motorfahrer hinzugekommen.

Der Adjutant hat nur l Eoitpferd, der Arzt ist unberitten. Die bespannten Telephonwagen sind durch 2 leichte Motorlastwagen mit Anhangewagen ersetzt. Ausserdem verfügt der Stab über l schweren Motorlastwagen zum Transport von Material und schwerem Gepäck und über 2 Motorpersonenwagen.

S. 34. Motorkanonenbatterie.

Es sind dies die bisherigen mobilen 7,5-cm-Kanonenbatterien der Festungen. Ihr Sollbostand entspricht im allgemeinen dem der schweren Kanonenbatterie; doch ist l Kanonierkorporal mehr und sind 6 Kanoniere, 2 Motorfahrer, l schwerer Motorlastwagen und l Anhängewagen weniger zugeteilt.

S. 35. Motorhaubitzbatterie.

- Es handelt sich um die bisherigen 12-cm-Haubitzbatterien der mobilen Festungsartillerie. Ihr Sollbestand entspricht dem der Motorkanonenbatterie (S. 84).

S. 36. Motorartillerieabteilung.

Sie setzt sich aus l Motorkanonenbatterie (S. 34) und l Motor haubitzbatterie (S. 85) zusammen. Der Sollbestand des Abteilungsstabes entspricht dem der schweren Motorkanonenabteilung (S. 33).

115

S. 37. Schweres Artillerieregiment. Motorartillerieregiment.

Der Eegiraentsstab entspricht dem des Feldartillerieregiments, nur sind l Motorfahreroffizier, dem die Leitung des Motorwagendienstes beim Begiment obliegt, und 15 Motorfahrer hinzugekommen; die Fahrer sind weggefallen. An Stelle der bespannten Fuhrwerke treten 7 Motorfahrzeuge, nämlich: l Zisternenwagen für den Benzinnachschab, 2 leichte Lastwagen für den Transport des Telephonmaterials, l schwerer Lastwagen für das übrige Material und Gepäck und 3 Motorpersonenwagen.

Das schwere Artillerieregiment besteht aus l schweren Feldhaubitzabteilung und 2 schweren Motorkanonenabteilungen. Für den Munitionsnachschub wird ihm bei der Mobilmachung aus einer Motorlastwagenabteilung eino Lastwagenkolonne (C) zugeteilt.

Das M o t o r a r t i l l e r i e r e g i m e n t wird aus l schweren Motorkanonenabteilung und l -- 2 Motorartillerieabteilungen gebildet.

Der Motorzug gibt den Abteilungen auf Strassen eine Geschwindigkeit, die eine mannigfache Verwendung und fortwährende Ausnützung dieser artilleristischen Kraft erlaubt.

Die Abteilungen und Stäbe der Motorartillerieregimenter können verschiedenartig verwendet werden. Die ganzen Regimenter können in Verbindung mit Gebirgsinfanterieregimentern der Land-wehr oder Gebirgsbrigaden (deren Artillerie nur aus 2 Gebirgsbatterien besteht) einheitlich bei der äussern Verteidigung der Festungen Verwendung finden, sobald eine solche in Betracht fällt. Ist dies nicht der Fall, so können die Motorartillerieabteilungen mit oder ohne die Eegimentsstäbe oder die ganzen Motorartillerieregimenter an Gebirgsbrigaden abgegeben werden, die ihrer anderswo bedürfen.

Die Gebirgsartillerieabteilung der betreffenden Brigade tritt dann ebenfalls unter den Kommandanten dos Motorartillerieregiments, der die Aufgabe eines Artilleriechefs dieser Gebirgsbrigade übernimmt.

Führt die Gebirgsbrigade eine Umgehung über einen Weg aus, auf dem Motorbatterien nicht folgen können, so treten sie vorübergehend zu der an der nächsten Strasse angesetzten Truppenkolonne und kehren erst dann wieder unter den Befehl der Gebirgsbrigade zurück, wenn sie den Anschluss an sie wieder gewonnen haben. Die Motorartillerieabteilungen können auch zur Verstärkung von Kavalleriebrigaden verwendet werden; in diesem Falle erhalten die Eegimentsstäbe und die schweren Motorkanonenabteilungen eine andere Bestimmung.

S. 38. Ballonkompagnie.

In Abänderung der Organisation in Tabelle S. 40 der Truppenordnung 1911 wurde der Pferdezug durch den Motorzug ersetzt. Arzt

116 und Tramoffizier sind -weggefallen. Um mehr Ballonbeobachter zu gewinnen, wurden die Zugführer von 5 auf 8 vermehrt; überdies die Unteroffiziere um l Wachtmeister und 8 Korporale. An Stelle der 4Trainunteroffizieree trat l Motormechanikerunteroffizier. An Stelle von 100 Pionieren und 56 Trainsoldaten traten 20 Motorwindenführer, 1 3 6 Soldaten (Artilleristen), 3 Motormechaniker, 6 Motorfahrer.

rierten Fahrzeuge. Der Tambour fiel weg, die Sanitätssoldaten wurden um l vermehrt. Ausser dem Kompagniekommandanten ist nur noch dessen Stellvertreter beritten. Soweit d i e Offiziere nicht a u f requirierten Motorpersonenwagen transportiert.

S. 39.

Scheinwerferkompagnie.

Der Sollbestand der F e l d s c h e i n w e r f e r k o m p a g n i e wird gegenüber Tabelle S. 42 der Truppenordnung 1911 so verstärkt, dass allmählich zu jeder Division ein Scheinwerferzug detachiert werden kann. Später sollen aus dieser starken Kompagnie zu 6 Zügen 3 schwächere zu 3 Zügen gebildet werden, nämlich l Kompagnie pro Armeekorps, die jeder Division einen Scheinwerferzug abgeben und einen weitern zur Verfügung des Artilleriechefs des Armeekorps stellen kann. Die Feldscheinwerferkompagnie muss allmählich mit einem Material ausgerüstet werden, das dem der Festungsscheinwerferkompagnien gleichwertig ist und auch für die Fliegerabwehr verwendet werden kann. Ausser den bespannten Fuhrwerken werden noch Motorlastwagen zugeteilt.

Die 8 Festungsscheinwerferkompagnien (l immobile für St. Maurice und 2 mobile für den St. Gotthard) waren schon in der gegenwärtigen Organisation der Festungstruppen enthalten. Den beiden Kompagnien des St. Gotthard (sie können auch an andere Heereseinheiton abgegeben werden) müssen Fahrer aus den aufzulösenden Festungstrainkompagnien fest zugeteilt werden.

S. 40. Ballonabteilung. Scheinwerferabteilung..

Die Ballonabteilung besteht aus den 3 aus Auszug und Landwehr gemischten Ballonkompagnien. Der Stab entspricht im allgemeinen dem der Luftschifferabteilung der Tabelle S. 41 der Truppenordnung 1911, doch sind l Arzt und l Quartiermeister hinzugekommen, l Pferdarzt weggefallen und erhielt der Abteilungskommandant 2 Reitpferde. Dem Stab wurde l Motorpersonenwagen zugeteilt; dafür 2 Motorfahrer,

117 Die S c h e i n w e r f e r a b t e i l u n g besteht aus l Feldscheinwerfer(später 3) und 2 Festungsscheinwerferkompagnien (St. Gotthard).

Der Stab entspricht dem der Baiionabteilung.

E. Sollbestände der Einheiten und Stäbe des Genie. S.41--51.

S. 4l. Sappeurkompagnie.

Sie wurde verstärkt um l Subalternoffizier, dem die Aufgabe eines Kompagnieoffiziers obliegt, l Wachtmeister, 2 Korporale.

Ferner wurde ihr die Trainmannschaft, l Unteroffizier und 15 Soldaten, als Linientrain fest zugeteilt. An Fuhrwerken erhält sie einen dritten Sappeurwagen, damit alle Zuge samt dem technischen Material zur Lösung selbständiger Aufgaben detachiert werden können. An Stelle der Fahrküche werden entweder l Küchenfourgon oder 8 Kuchenkarren zugeteilt; letzteres ermöglicht, jedem Zug seine Verpflegung mitzugeben. An Stelle von l Fourgon und l Bagagewagen treten 4 Gebirgsfourgons (l pro Zug und l für die Kompagnie).

Die Gebirgs s a p p e u r k o m p a g n i e wurde verstärkt durch 1 Subalternoffizier (Kompagnieoffizier), l Säumeroffizier, l Wachtmeister, 2 Korporale, l Säumerunteroffizier, 6 Sappeure, 27 Säumer, 4 Motorfahrer, l Sattler, l Feldpostordonnanz, Der Trompeter wurde durch l Tambour ersetzt.

Die Gebirgssappeurkompagnie erhält 37 (bisher 84) Saumtiere, 4 (bisher 3) Gebirgsfourgons, 6 Gebirgs-Schanzzeugwagen (nachträglich beschafft) mit Schanzzeug für die Gebirgsbataillone, 2 leichte Motorlastwagen mit Stacheldraht für dio Erstellung von Hindernissen, Für die Landwehrsappeurkompagnien wurde in Anmerkung 1) ein niedrigerer Bestand an Fuhrwerken und Trainsoldaten festgesetzt als für die Sappeurkompagnien des Auszuges.

S. 42. Sappeurbataillon.

Der Bataillonsstab wurde vermehrt um l Trainoffizier, l Fourier, l Motorfahrerunteroffizier, l Sanitätsgefreiter, l Hufschmied, l Sattler, 2 Motormechaniker, 14 Motorfahrer, 6 Offiziersordonnanzen, l Feldpostordonnanz. Er wurde infolge der Zuteilung des Linientrains an die Sappeurkompagnien reduziert um 8 Trainunteroffiziere und 20 Trainsoldaten.

Die Zahl der für die Infanterie bestimmten Schanzzeugwagen wurde während des Aktivdienstes von 10 auf 12 vermehrt. Auch ist die Feldschmiede durch 2 Gerätschaftswagen mit Material für die Handwerker ersetzt worden.

Für die Rekognoszierung von Flussläufen und Vorbereitung von Brückenschlägen wurde l Bootwagen zugeteilt, für die Erstellung

118 von Jochbrücken l leichter Rammenwagen, für die Verpflegung l Kuchenfourgon. Die 8 Proviantwagen werden durch Gebirgsfourgons ersetzt. An Motorfahrzeugen -wurden 6 schwere MotorLastwagen zum Transport von Stacheldraht für Annäherungshindernisse und l Motorpersonenwagen für .Rekognoszierungen zugeteilt.

Beim Stab des Landwehrsappeurbataillons, dessen Abweichungen, eingeklammert bzw. in Anmerkung 8 angegeben sind, tritt eine starke Verminderung an Mannschaft, Reit- und Zugpferden und Fuhrwerken ein.

S. 43, Pontonierkompagnie für

Divisionsbrückentrain.

Gegenüber der Tabelle S. 87 der Truppenordnung 1911 trat eine Vermehrung ein um l Subalternoffizier, l Feldweibel, 2 Pontonierkorporale, l Sanitätsunteroffizier, 20 Pontoniere, l Hufschmied, l Sattler, 11 Trainsoldaten; ferner um l Seitpferd, 16 Zugpferde und um l Pontonwagen, l Bootwagen, l leichten Rammenwagen, 1 Fahrküche, l Proviantfourgon. Das Material reicht für eine Kolonnenbrücke von 40 m aus.

S. 44. Pontonierkompagnie für Armeebrückentrain.

Die Landwehrmannschaft war in Tabelle S. 34 der Truppenordnung 1911 im Sollbestand nicht berücksichtigt und derselbe überhaupt zu knapp bemessen. Mit Einschluss der aus den Kompagnien hervorgehenden Landwehr wird daher der Sollbestand um 2 Subalternoffiziere, 3 Wachtmeister, 5 Korporale, 68 Pontoniere, 2 Sanitätssoldaten erhöht. Bei den deutschsprechenden Kompagnien tritt noch die Landwehrmannschaft hinzu, die aus den deutschsprechenden Divisionsbrückentrains hervorgeht; sie bildet eine Mannschaftsreserve, An Fuhrwerken werden diesen Kompagnien nur l Fahrküche und l Fourgon zugeteilt; die technischen Fuhrwerke befinden sich beim Bataillonsstab.

S. 45. Pontonierbataillon.

Durch Halbierung der früheren I. Kompagnie erhielt das Bataillon 4 statt 8 Kompagnien, wovon 2 als Divisionsbrückentrains detachiert werden; dazu l Pontoniertrainkompagnie.

Beim Bataillonsstab sind l Materialoffizier, 2 Motorfahrer, 4 Offiziersordonnanzen hinzugekommen; der Pferdarzt ist zur Pontoniertrainkompagnie übergetreten.

Ausser den bisherigen Stabsfourgons verfügt der Bataillonsstab über l Motorpersonenwagen für Rekognoszierungen,

119 Die technischen Fuhrwerke des Armeebrückentrains wurden vermehrt um l Bootwagen, 2 schwere und 2 leichte Rammenwagen, 2 Bammengerätwagen, 2 Scheertaubockwagen. Die Feldschmiede wurde durch 2 Gerätschaftswagen ersetzt, die Proviantfourgons wurden von 3 auf 4 vermehrt. Die Zahl der Fuhrwerke stieg von 48 auf 60, die der Zugpferde von 152 auf 218.

Der Armeebrückentrain kann eine Kolonnenbrücke von etwa 158 m Länge erstellen. Die Anforderungen an die Pontoniere sind gesteigert worden, weil die Verwendung schwerer Motorlastwagen Kolonnenbrücken mit grösserer Tragfähigkeit verlangt, weil auch die hinter der Front liegenden Brücken durch die femtragenden Geschütze, die Steigerung der Geschützkaliber, die indirekten Eichtmethoden und neuen Beobachtungsmittel dem schweren Artilleriefeuer mehr ausgesetzt sind als früher, und weil sie ausserdem durch Fliegerbomben gefährdet sind. Die Zuteilung von Eammenwagen ermöglicht die Erstellung von Jochbrücken, um das Pontonmaterial wieder für andere Zwecke verfügbar zu machen.

S. 46. Telegraphenkompagnie.

Gegenüber S. 88 der Truppenordnung 1911 trat eine Vermehrung ein um l Kompagnieoffizier, l Quartiermeister, l Trainoffizier, l Wachtmeister, 8 Korporale, l Motorfahrerunteroffizier, l Trainunteroffizier, 2 Motormechaniker, 36 Pioniere, 12 Motorfahrer, l Sattler, 2 Hufschmiede, 4 Trainsoldaten; weggefallen ist l Tambour.

Ferner sind hinzugekommen l Kabelwagen, 4 leichte und l schwerer Motorlastwagen und l Motorpersonenwagen.

Die Telegraphenkompagnie wird auf der ganzen Divisionsfront verwendet, kann aber auch einer gemischten Brigade zugeteilt werden. Statt dem Brigadestab einen Telegraphenoffizier zuzuteilen, der dort leicht den Kontakt mit der Truppe verloren hätte, wird für den Kommandanten der Telegraphenkompagnie der Grad eines Hauptmanns oder Majors vorgesehen und ihm ein Kompagnieoffizier beigegeben, der Hauptmann werden und ihn vertreten kann, wenn er vorübergehend beim Stabe einer gemischten Brigade deren Telegraphendienst organisieren muss.

Um den Kompagniekornmandanten und den Kompagnieoffizier von den durch die Detachierungen umständlich gemachten administrativen Geschäften zu entlasten und ihnen Zeit für den technischen Dienst zu verschaffen, wird neben dem Fourier noch l Quartiermeister zugeteilt. Der Bestand von 76 Eeit- und Zugpferden macht die Zuteilung von l Trainoffizier notwendig. Die 5 Trainunteroffiziere entsprechen den 5 Zügen. Für jeden Zug ist ein leichter, für den Eeserve-

120 zug (Kommandozug) der schwere Motorlastwagen bestimmt. Der Motorpersonenwagen dient für die Inspektion der Feldkabel- und Gefechtsdrahtlinien; dafür und für die Telegrammbeförderung können ferner 12 Fahrräder requiriert werden.

S. 47. Gebirgstelegraphen- und Signalkompagnie.

Infolge der Verschmelzung des Telegraphen- und Signaldienstes in derselben Einheit ist doren Bestand auf 310 Mann und 74 Pferde angewachsen. Wegen des Signaldienstes musste gegenüber der Telegraphenkompagnie (S. 46) eine Verstärkung um l Subalternoffizier, 8 Wachtmeister, 15 Korporale, 15 Pioniere, l Sanitätssoldat eintreten.

Für den Telegraphen- und Telephondienst dienen 4 Kabelwagen, 15 Telegraphenpatrouillenkarren, 8 Telegraphenzugskarren, iür den Signaldienst 15 Signalkarren. Dazu kommen l Schmiedekarren, 6 Kuchenkarren (l pro Zug), 6 Fassungskarren (l pro Zug), 5 Gebirgsfourgons, l leichter Motorlastwagen für die Materialreserve und l Motorpersonenwagen für die Linienkontrolle, für die auch i) Fahrräder requiriert werden können. Die Kompagnie gliedert sich in B Telegraphenzüge, 8 Signalzüge und l Kommandozug.

S. 48. Funkerkompagnie.

Der Sollbestand der 3 Kompagnien kann nur allmählich aufgefüllt werden.

S. 49. Funkerabteilung.

Der Stab ist neu aufgestellt. Die Abteilung hat bei der Mobilinachung Stationen zum eidg. Militärdepartement, Armeestab, zu den Armeekorps-, Divisions-, Festungs- und Fortifikationskommandos und zu den Infanterie-, Kavallerie- und Artilleriebrigadestäben, ferner Patrouillen zu sämtlichen Abteilungsstäben der Artillerie zu ·detachieren und Kontroll-, Überwachungs- und Abhorchstationen zu organisieren.

S. 50. Mineurkompagnie.

Der Sollbestand wurde durch Bundesratsbeschluss vom 3. April 1918 aufgestellt und ist seither nur geringfügig geändert worden.

S. 51. Mineurbataillon.

Der Sollbestaud dea Bataillonsstabes wurde ebenfalls erst 1918 aufgestellt.

121

F. Sollbestände der Einheiten und Stäbe der Fliegertruppe.

S. 52--57.

S. 52. Fliegerkompagnie.

In dieser Tabelle handelt es sich um die Beobachterkompagnien, die für die Femaufklärung, die Nahaufklärung, die Artilleriebeobachtung, für den Verbindungsdienst zwischen den Stäben der Heereseinheiten und der höchsten Kouunandostellen und unter Umständen auch für den Verbindungsdienst innerhalb der Tiefenstaffelung einer Heereseinheit bestimmt sind.

Es wird unterschieden zwischen Fliegerkompagnien zu 6 und solchen zu 8 Flugzeugen. Es wäre ein grosser Irrtum, auf Grund der Friedensausbildung, Manöver und Flugtage zu glauben, dass die Flugzeuge dieser Einheiten gleichzeitig im Staffelverband zur Verwendung gelangen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Aufklärungspatrouillen der Infanterie und Kavallerie, mögen sie zu FUSS oder mit Fahrrad oder Motorfahrzeug oder zu Pferd an den Ort transportiert werden, wo sie als Patrouille für die Aufklärung tätig sein sollen, in der Regel während längerer Zeit am gleichen Aussichtspunkte stehen bleiben und beobachten, also zur stehenden Patrouille werden, und dass sie von dort ihre Meldungen auf verschiedenen Wegen und mit verschiedenen Mitteln zurücksenden. Ähnlich verhält es sich mit den Aufklärungsschiffen einer Kriegsflotte, die weit vorgeschoben werden, um den Gegner zu erkunden oder seine Annäherung festzustellen; sogar das Unterseeboot kann in der Meerestiefe auf der Lauer liegen. Das Flugzeug aber kann nicht in der Luft rasten wie die Eeitpferde einer Kavalleriepatrouille und die Ablösungen einer Infanteriepatrouille auf der- Erde, es kann nicht stehen bleiben wie Fahrräder) Motorfahrzeuge und bespannte Fuhrwerke oder wie das Patrouillenboot auf dem Meere. Entweder muss es sich mit Motorkraft bewegen oder im motorlosen Gleitflug landen. Die Zeit, während der sich ein Flugzeug in der Luft bewegen kann, hängt vom Betriebsstoff ab, den sein Motor pro Flugstunde verlangt und der in der Nutzlast des Flugzeuges inbegriffen ist. Bei Beobachterflugzeugen reicht er für 3--8% Flugstunden aus, bei Jagdflugzeugen für l3/* bis 2 Stunden. Man kann aber nicht sicher damit rechnen, mit diesem Betriebsstoff eine bestimmte Distanz zurückzulegen und wieder hinter den eigenen Linien zu landen, denn Windrichtung u»d Windstärke sprechen entscheidend mit. Bei Gegenwind
wird für dieselbe Distanz bis zur doppelten Menge Betriebsstoff verlangt, bei Bückwind sinkt allerdings der Bedarf bis auf die Hälfte. Im einem Gobirgslande wechseln aber die Windrichtungen häufig beidseits und über den *

ßuudesblatt. 76 Jahrg.

Bd U.

10

122 Gebirgsketten. Der Pilot muss somit mit einer solchen Reserve an Betriebsstoff rechnen, dass seine Landung hinter der Front gesichert ist. Nach jedem längern Fluge, auf jeden Fall nach einem solchen, der die Nutzlast an Betriebsstoff erschöpft, muss eine Bevision des Flugzeuges stattfinden. Mehrere solcher Flüge kann derselbe Pilot nicht an einem Tage ausführen, denn die Führung des Flugzeuges verlangt eine Konzentration der geistigen Kräfte des Piloten, die seiner täglichen Flugtatigkeit Grenzen setzt. Ausschlaggebend ist ferner die Lebensdauer des Flugzeuges. Sie bemisst sich nicht nach Monaten und Jahren, sondern nach Flugstunden. Sie ist am längsten, wenn im Instruktionsdienste unter Benützung günstiger Flugzeuguntorkunf t und guter Landungsplätze und unter Wegfall feindlicher Einwirkung geübt wird. Sie ist wesentlich verkürzt, wenn im Kriege die Flugzeuge in Zelten, die nur ein Flugzeug aufnehmen können, in Wäldern und ähnlichen Deckungen untergebracht werden müssen, wenn man gezwungen ist, auch ungünstige Start- und Landungsplätze zu benützen, wenn die Beleuchtung und die technischen Mittel zur gründlichen Eevision fehlen und die Einwirkung des Gegners sich fühlbar macht. Die 30,000 Flugzeuge, die England, Deutschland und Frankreich während des Krieges gebaut haben, dienten nicht nur einer gewaltigen Vermehrung ihrer Luftflotten, sondern in erster Linie deren Erhaltung auf einer gewissen Stärke, die allerdings etwa dem Zehnfachen derjenigen entsprach, mit der sie in den Krieg getreten waren.

Eine Heereseinheit kann während des Tages die Luftaufklärung nie vollständig unterbrechen, sonst setzt sie sich Überraschungen aus. Je nachdem ihre Flügel und Flanken angelehnt sind oder nicht, sollte sie tagsüber stets ein bis drei Aufklärungsflugzeuge in der Luft haben. Ausserdem sind die Ansprüche der Artillerie in bozug auf Eekognoszierung und Schussbeobachtung zu befriedigen. Darausergibt sich der Sollbestand der Beobachtereinheiten an Flugzeugen.

Die Fliegerkompagnie zu 8 Flugzeugen mit schwachen Motoren (leichte Beobachtermaschine) soll vor allem für die Artillerie arbeiten.

Ihr Bestand an Flugzeugen erlaubt, auf der ganzen Divisionsfront gleichzeitig mit 2, ausnahmsweise 8 Flugzeugen zu beobachten. Die Fliegerkompagnien zu 6 Flugzeugen, die mit mittlern oder schweren Boobachtermasclünen
auszurüsten sind, sind für die eigentlichen Aufklärungsaufgaben bestimmt, bei denen mit einem grössern Aktionsradius, häufig mit Gebirgsflügen und längerer Flugzeit zu rechnen ist. Sie reichen aus, um gleichzeitig mit 2 Flugzeugen zu arbeiten. Erlauben es mit der Zeit die Mittel, so sind auch die Fliegerkompagnien mit mittlern Beobaehtermaschinep auf 8 Flugzeuge zu bringen ; für die Fnegurkompagnien mit schweren Beobacbtermascbineu wird man sich aber mit 6 Flugzeugen pro Einheit begnügen müssen.

123 Die Kompagnien mit schweren Beobachtermaschinen können auch für Gefechtszwecke verwendet werden. Nicht für das Beschiessen von Brdzielen mit Maschinengewehren, denn dazu fehlt ihnen wie allen unsern Flugzeugen die Panzerung, und wir können unsere bescheidenen Kräfte nicht auf alle Aufgaben zersplittern, die sich die grossen Luftflotten stellen. "Wer jedoch die Mehrzahl unserer Gebirgsübergänge kennt und militärisch gewürdigt hat, wer sich vergegenwärtigt, dass über der Waldregion die Deckungen und Masken fehlen und dass eine Gebirgsbrigade in Einerkolonne von einem Tal über die Passhöhe ins jenseitige Tal reicht und einen starken Saumtrain für ihren Nachschub bedarf, für den ist klar, dass durch Bombenabwurf auf die Passhöhen und beidseitigen Gefällsstrecken der Saumwege eine grosse Wirkung erzielt und die rückwärtige Verbindung von Gebirgskolonnen am Tage unterbrochen werden kann. Dabei ist noch mehr mit der Panik unter den Saumtieren zu rechnen als mit der materiellen Wirkung.

Für derartige Aufgaben, aber nur für diese, können die Kompagnien mit 6 schweren Beobachterflugzeugen einheitlich eingesetzt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass nur ein Teil der Flugzeuge zum Abwurf kommt, während andern oder Begleitflugzeugen die Sicherung gegen gegnerische Flugzeuge und deren Abwehr obliegt.

Wir verlangen von unsern mittlern und schweren Beobachtermaschinen einen Aktionsradius von 300 bis 850 km, vor allem aus Eücksicht auf das Gebirge. Dabei ist darauf Bücksicht zu nehmen, dass unsere Hochebene und die untern Luftschichten oft im dichten Nebel liegen, während in den Höhenlagen klares Wetter herrscht.

Dann sind zwar unsere Flugzeuge imstande, durch den Nebel aufzusteigen und die Aufklärungsaufgabe zu lösen, allein sie können die Landungsplätze nicht mehr erreichen, die unter der tiefen Nebelschicht liegen. Die Gebirgsaufklärung darf aber deshalb nicht unterbrochen werden. Ist daher der Jura nebelfrei, so rnuss nach Lösung der Aufklärungsaufgabe im Alpengebiet auf nebelfreie Landungsplätze im Jura zurückgekehrt werden; auch das verlängert die Flugzeit.

Die Fliegerkompagnie erhält nur die Mannschaft, die für die Bereitstellung und Bevision ihrer Flugzeuge und ihrer Motore, den Einbau der Funkerstationen und den übrigen Dienst auf dem Landungsplatz erforderlich ist. Für die Verbesserungen oder
Planierung des Platzes, das Beseitigen von Hindernissen usw. müssen Einheiten der Divisionen und vor allem des Landsturms und Detachemente der Hilfsdienste zugezogen werden. Die Fliegerkompagnie soll möglichst klein und beweglich sein, um sich der Sicht der feindlichen Flugzeuge entziehen und rasch ihren Standort wechseln zu können. Grüssere Reparaturen und gründliche Revisionen der Flugzeuge können nicht

124 bei diesen Einheiten besorgt werden. Die Kompagnie leistet den Dienst auf dem Erdboden, während die Tätigkeit in der Luft den Piloten und Beobachtern obliegt, die von der Fliegerabteilung an die Kompagnie abgegeben werden. Die Eüoksicht auf die Ausbildung der Mannschaft und auf die Ersatzbestandteile nötigt dazu, jeder Fliegerkompagme nur ein Flugzeug- und Motorenmodell zuzuteilen.

S. 53. Jagdfliegerkompagnie.

Die Ausrüstung dieser Einheit mit Jagdeinsitzern und die Beschränkung ihrer Aufgabe auf den Luftkampf ermöglichen, den Sollbestand an Mannschaft noch niedriger zu halten als bei der Beobachterkompagnie zu 6 Flugzeugen. Eine Jagdfliegerkompagnie soll aber mindestens 9--11 Flugzeuge zählen, denn eine Jagdstaffel muss mindestens 7--9 Jagdflugzeuge gleichzeitig einsetzen können, und bei diesen empfindlichen Maschinen ist immer damit zu -rechnen, dass einige nicht flugbereit sind. Die Zahl der Jagdflugzeuge wird weniger durch die Kostenfrage als durch die erreichbare Zahl von Jagdfliegern begrenzt. Die Führung der Jagdflugzeuge und der Luftkampf stellen die grössten Anforderungen an Begabung, Ausbildung und Eignung der Piloten, und es können nur solche als Jagdflieger in Betracht fallen, die bereits unsere sämtlichen Beobachterflugzeuge auch im Gebirge sicher führen und überdies die Begabung zum Jagdflieger besitzen Als Jagdflugzeuge eignen sich nur solche mit grösster Steigfähigkeit, um, sobald das Nahen eines gegnerischen Bombengeschwaders gemeldet ist, möglichst rasch eine Flughöhe zu erreichen, die erlaubt, den Gegner von oben zu bekämpfen. Diese Steigfähigkeit ist für den Abwehrkampf in der Luft in einem Gebirgslande mit tief eingeschnittenen Tälern noch viol wichtiger als auf andern Kriegsschauplätzen.

Bei allen Fliegereinheiten müssen die Anhängewagen Ordonnanzfahrzouge sein, weil der Verlad der Kisten, welche Ersatzteile und Werkzeuge enthalten, bestimmte Masse und Einrichtungen der Brücke erfordert. Die Motorwagen können dagegen requiriert werden.

Als Fahrküchen kommen unsere veralteten zweirädrigen Küchen in Betracht, dio auf Motorlastwagen verladen werden können.

S. 54. Photographenkompagnie.

Diese Einheiten haben nur die Stärke oines Zuges, werden aber Kompagnie genannt, weil sie eino eigene Korpskontrolle und Komptabilität haben und ihrem Kommandanten Beobachteroffiziere in
grösserer Zahl unterstellt werden können, um die photographischen Aufnahmen auszuwerten. Der grössere Teil der Kompagnie wird am Standort des Abloilungsstabes verwendet, der kleinere Teil gruppenweise auf die Flieger-Kompagnien der Abteilung verteilt, um dort

125 den Einbau der Photographenapparate zu besorgen und sonst im Photographendienste auszuhelfen.

S. 55. Fingparkkompagnie.

Diese Landwehreinheit hat die grössern Bevisionen und Eeparaturen an den Flugzeugen ihrer Fliegerahteilung zu besorgen, soweit überhaupt ihre Ausführung bei der Feldarmee möglich ist. Sie leistet den Ersatz an Flugzeugen, Ersatzbestandteilen und Betriebsstoff an die Fliegerkompagnien. Pur den Benzinnachschub ist sie mit Zisternenmotorwagen ausgerüstet. Die Wichtigkeit und Selbständigkeit der Aufgabe und die Teilung in Arbeitsgruppen macht es notwendig, dass der Kommandant Major werden kann und Hauptleute der Fliegertruppe als technische Offiziere zugeteilt werden können.

S. 56. Fliegerabteilung.

Sie besteht aus dem Stabe, 6 Fliegerkompagnien, l Photographenkompagnie, l Flugparkkompagnie und den erforderlichen Pilotenund Beobachteroffizieren.

Der Abteilungsstab bedarf ausser einigen Pilotenoffizieren auch technischer Offiziere, die den technischen Dienst, den Funkerdienst (der Abteilungsstab verfügt über eine leichte fahrbare Funkerstation) und den Photographendienst zu leiten haben.

In der Friedensgliederung soll jede Fliegerabteilung aus Einheiten gebildet werden, die dasselbe Flugzeugraodell haben, um die Ausbildung der Kader und Mannschaft einheitlich zu gestalten. In den Divisionswiederholungskursen können aber den beteiligten Abteilungsstäben Fliegerkompagnien verschiedener Abteilungen, also mit verschiedenen Flugzeugmodellen, zugewiesen werden.

Im Aktivdienst, d. h. in der Kriegsgliederung, kann für jedes Armeekorps eine Fliegerabteilung gebildet werden, welche Kompagnien mit leichten, mittlern und schweren Beobachterflugzeugen umfasst; auch ihre Flugparkkompagnien müssen dann aber aus Zügen verschiedener Flugparkkompagnien zusammengesetzt werden, die' das den verschiedenartigen Fliegerkompagnien der Abteilung entsprechende Flugzeugmaterial besitzen. Dem Armeekommando verbleibt dann eine Fernaufklärungsabteilung und die Jagdfliegerabteilung, von denen die orstere für Aufklärungs- und Kampfanfgaben (Gebirgssperre), die letztere für die Bekämpfung gegnerischer Bombengeschwader bestimmt ist.

S. 57. Stab der Fliegertruppe.

Seine Zusammensetzung ist so bemessen, dass er die Aufgaben bewältigen kann, die ihm im Armeestabo obliegen werden.

126

G. Sollbestände der Einheiten und Stäbe der Sanitätstruppe.

S. 58--64.

S. 58. Sanitätskompagnie.

Die S a n i t ä t s k o m p a g n i e wird verstärkt durch l Feldweibel, 5 andere Unteroffiziere, 25 Soldaten und Gefreite, l Küchenchef, l Tambour, 4 Train&oldaten. Diese Vermehrung ist notwendig, um den Verbandplatzzug zu verstärken, der für die Einrichtung des Verbandplatzes knapp ausreichte, aber für die Begleitung der Bücktransporte der Verwundeten auf den Blessiertenwagen und für andere Arbeiten nicht genügte. Er erhält nun die gleiche Stärke wie der Trägerzug. Die Kompagnie erhält einen dritten Sanitätsfourgon und statt dem Fourgon 3 Gebirgsfourgons. Die einspännige Fahrküche ist bereits durch einen Küchenfourgon ersetzt Die Sanitätskompagnie bedarf Gebirgsfourgons, damit sie auch auf schlechten Wegen mit den Fuhrwerken die Verbandplätze erreichen kann; denn die Verwundeten liegen dort, wo gekämpft wird. Die Vermehrung der Fuhrwerke von 7 auf 10 bedingt die der Zugpferde von 18 auf 20.

Die G e b i r g ä s a n i t ä t s k o m p a g n i e ist um l Feldweibel, 12 andere Sanitätsunteroffiziere, 59 Soldaten und Gefreite, l Küchenchef, l Tambour, 6 Säumer verstärkt worden. Diese Vorstärkung ist notwendig, weil der Verbandplatzzug auf die Stärke des Trägerzuges gebracht und l zweiter Trägerzug gebildet werden rnuss. um im Gebirge die Verwundeten an die Strasse zurückschaffen zu können. Die Saumtiere wurden von 20 auf 28 vermehrt.

S. 59. Sanitätsabteilung, Gebirgssanitätsabteilung.

Der Sanitätsabteilung wird ausser den 4 oder 6 Kompagnien des Auszuges l Landwehrsanitätskompagnie zugeteilt, die für Detachierungen, als Beservo und für allfällig zugeteilte Infanterieregimenter der Landwehr bestimmt ist. Der Abteilungsstab erhält l Sattler, nur 4 statt 7 Trainsoldaton, aber 3 Offiziersordonnanzen statt 1.

Der vierspännige Sanitätsfourgon wird durch zwei zweispännige Gebirgsfourgons ersetzt. Für die Handwerker ist l Gerätschaftswagen mit Schmiede hinzugekommen. Die Proviantwagen fallen beim Abteilungsstabe weg, weil die Kompagnien Gebirgsfourgons erhalten.

Die G e b i r g s s a n i t ä t s a b t e i l u n g erhält infolge Zuteilung der für die Festungen aufgestellten Einheiten 2--8 Kompagnien; im Bedarfsfalle wird die dritte Kompagnio an eine Festungsbesatzung abgegeben. Der Abteilungsstab erhält als
Verstärkung l Adjutanten, l Apotheker, 2 Feldprediger, l Sanitätsunteroffizier, l Säumerunteroffizier, l Hufschmied, 18 Säumer, l Sattler, l Foldpos t Ordonnanz ; die 4 Trainsoldaten fallen weg. Der Sanitätsfourgon wird durch

127 1 Gebirgssanitätsfourgon ersetzt, l Schmiedekarren neu zugeteilt; die Gebirgsfourgons des Stabes werden von 8 auf 8 vermehrt, weil die Gebirgssanitätskorapagnien keine Fuhrwerke haben. Die Zahl der Säumer erlaubt, nach Bedarf sämtliche Zugpferde als Saumtiere zu verwenden.

S. 60. Ambulanz.

Dor in S. 49 der Truppenordnung 1911 enthaltene Unterschied zwischen Ambulanz und Gebirgsambulanz fällt weg. Es tritt eine Vermehrung ein um l Quartiermeister, l Feldweibel, l Küchenchef, 2 Trainsoldaten, ferner um l Proviantfourgon. Die einspännige Fahrküche ist durch eine zweispännige ersetzt worden. Trotz des geringen Sollbestandes der Einheit muss aus Rücksicht auf die sich ansammelnden Verwundeten anderer Truppen l Quartiermeister zugeteilt werden.

S. 61. Feldlazarett.

Es besteht aus 3--4 Ambulanzen, von denen eine an Festungsbesatzungen abgegeben werden kann. Der Stab des Feldlazarettes wurde vermehrt um l Trainoffizier, l Hufschmied, l Sattler, 2 Trainsoldaten. Die 2 vierspännigen Sänitätsfourgons wurden durch 4 zweispännige ersetzt, l Gerätschaftswagen-Schmiede und l Fourgon kamen hinzu. Der Motorpersonenwagen fiel weg.

S. 62. Sanitätskolonne.

An Stelle der 28 Fuhrwerke, 6 Eeitpferde und 54 Zugpferde der Tabelle S. 50 der Truppenordnung 1911 traten l Motorpersonenwagen für den Kommandanten, 7 Sanitätsautomobile für Verwundete und l Motorlastwagen für Verpflegung und Gepäck. Die Zahl der Offiziere wurde um 3, die der Sanitätsunteroffiziero um l, die der Sanitätssoldaten und Gefreiten um 20 vermindert. An Stelle von 2 Trainunteroffizieren, l Hufschmied und 30 Trainsoldaten traten l Motorfahreruntoroffizier und 11 Motorfahrer.

' S. 63. Sanitätstransportabteilung.

Dieser neue Truppenkörper setzt sich aus 6--8 Sanitätskolonnen zusammen. Die Abteilungen zu 8 Kolonnen können im Bedarfsfalle l--2 Kolonnen an Fostungsbesatzungen abgeben. Der neu gebildete Abteilungsstab enthält an Sanitätspersonal l Kommandant, 1 Adjutant, l Fourier und an Motorfahrermannschaft 3 Offiziere, 2 Unteroffiziere, 12 Mann, darunter die Motormechaniker für die Abteilung. Die 3 Motorpersonenwagen dienen für den Transport der Offiziere und Unteroffiziere, der leichte Motorlastwagen für Keparaturmaterial und Gepäck.

128 S. 64. Sanitätszng.

Der Fourier ist weggefallen, die Zahl der Sanitätssoldaten bei den Zügen für Normalbahnen (Nr. 1--20) um 9 Mann vermindert ·worden. Bei den Zügen Nr. 21--28, die für zwei Arten von Schmalspurbahnen bestimmt sind, beträgt die Reduktion 19 bzw. 24 Sanitätssoldaten.

H. Sollbestände der Einheiten und Stäbe der Verpflegungstruppe.

S. 65--68.

S. 65. VerpHegungskompagnie.

Der Bestand der Verpflegungskompagnie wurde gegenüber der Truppenordnung 1911 um l Subalternoffizier, 26 Magazinsoldaten, 2 Motorfahrer vermehrt, um l Fourier, 8 Metzgerunteroffiziore, 4 Magazinunteroffiziere, 4 Trainunteroffiziere, 11 Metzgersoldaten, 26 Trainsoldaten vermindert, so dass die Zahl der Offiziere 7 statt 6, die Zahl der Unteroffiziere 22 statt 84, die Zahl der Soldaten 161 statt 169, die Zahl der Eeitpferde 12 statt 15 beträgt. Der vierspännige Gerätschaftswagen für den Verpflegungsdienst wurde durch 2 zweispännige, die Feldschmiede mit Fahrküche wurde durch l Gerätschaftswagen mit Schmiede und l Fahrküche ersetzt. An Stelle der 62 requirierten Proviantwagen treten 86 als Proviantwagen dienende Infanteriefourgons. Alle Fuhrwerke sind zweispännig und werden vom Bock aus gefahren, so dass die Beitausbildurig der Trainsoldaten entbehrt werden kann.

Der Bestand der 1918 aufgestellten Gebirgsverpflegungskompagnien weicht von dem der Verpflegungskompagnien darin ab, dass sie 2 Metzgerunteroffiziere, 2 Magazinunteroffiziere, l Büchsenmacher, l Hufschmied, l Sattler und 28 Trainsoldaten mehr erhalten. Die Mannschaftsdifferenz beträgt 85 Mann, die Zahl der Beitpferde bleibt sich gleich. Die Fuhrwerke sind um 23. die Zugpferde um 54 vermehrt.

Die Verpflegungskompagnien der Landwehr erhalten laut Anmerkung l keine Trainmannschaft, Eeit- und Zugpferde und Fuhrwerke, solange kein Bedarf sich geltend macht. Sie werden hauptsächlich verwendet für den Umlad der Verpflegung von der Eisenbahn auf die Motorlastwagen und für die Verwaltung und Besorgung von Verpflegungsmagazinen an der Nachschubslinie.

Die bei den Verpflegungskompagnien des Auszuges vorgesehene Zuteilung von 2 Sanitätsunteroffizieren und 8 Sanitätssoldaten aus den Überzähligen der Landwehrsanitätskompagnie der Division wird wegen des Eückschubes von Kranken und Leichtverwundeten

129 mit den Proviantfuhrwerken und Motorlastwagen dieser Einheiten notwendig.

8. 66. Verpflegungsabteilung.

In der Truppenordnung 1911 bestand sie aus 2 Verpflegungskompagnien Auszug. Durch Bundesratsbeschluss vom 29. Januar 1918 erhielten die Verpflegungsabteilungen l Verpflegungskompagni& pro Infanteriebrigade und wurden für die Gebirgsbrigaden Gebirgsverpflegungsabteilungen gebildet, die aus l Gebirgsverpflegungskompagnie und zwei Verpflegungssaumkolonnen bestanden. Ausserdem war für jede Landwehrbrigade l Landwehrverpflegungskompagnie vorhanden.

Jetzt wird die Verpflegungsabteilung aus 2 Verpflegungskompagnien und l Gebirgsverpflegungskompagnie des Auszüge» mit bespannten Fuhrwerken und l Verpflegungskompagnie der Landwehr ohne Fuhrwerke gebildet.

Die Truppenordnung 1911 sah in Tabelle S. 54 die Zuteilung von 3 Motorwagen und 24 Motorlastwagen zum Stab der Verpflegungsabteilung vor. Die neue Truppenordnung bestimmt, dass bei der Mobilmachung l Motorlastwagenkolonne (B) von der Motorlastwagenabteilung an die Verpflegungsabteilung abgegeben wird. DieseKolonne wird in 3 Züge gegliedert, l Zug pro VerpflegungskompagnieDie Steigungsverhältnisse, Kehren und Brücken im Gebirge machen es notwendig, den Gebirgsverpflegungskompagnien leichte Motorlastwagen zuzuteilen. Solche wären auch für die übrigen Verpflegungskompagnien von Vorteil. Vorläufig müssen aber schwere Motorlastwagen mit Anhängern zugeteilt werden; ihr Ersatz durch leichte oder Anhänger bleibt vorbehalten.

Für die Leitung des Verpflegungsdienstes bei der Division und den gemischten Brigaden und für die Ermittlung der Verpflegungsvorräte im Operationsgebiet erhalten der Abteilungsstab und jede Verpflegungskompagnie einen Motorpersonenwagen.

S. 67. Verpflegungskompagnien für St. Maurice und St. Gotthard.

Diese Einheiten wurden durch Bundesratsbeschluss vom 29. Januar 1918 aufgestellt und sind dem Bedarf der Schlächtereien, Bäckereien und Magazine im Festungsgebiete angepasst.

S. 68. Bäckerkompagnie.

Ihr Bestand ist um 4 Motorfahrer und 2 leichte Motorlastwagen vermehrt worden.

130 J. Sollbestände der Einheiten und Stäbe der Motorwagentruppe.

S. 69--70.

S. 69. Motorlastwagenkolonne.

Entsprechend der Verwendung werden 8 Arten solcher Kolonnen unterschieden.

Die 18 Kolonnen A bilden im Mobilmachungsfalle den eigentlichen Bestand der Motorlastwagenabteilungen. Sie sind einheitlich organisiert und verfügen über 4 Motorpersonenwagen für die Kolonncniührang (l für den Kolonnenkommandanten und l für jeden Subalternoffizier und deren Begleiter) und 32 schwere Motorlaatwagen, wovon je 10 einen Zug bilden und 2 als Eeserve und für den Transport von Motorwagenrnaterial, Verpflegung und Gepäck dienen.

Je nach den Strassenverhältnissen und den zu transportierenden Lasten werden requirierte Anhängewagen zugeteilt. Die zugeteilten Motorradfahrer und die von Motorfahrern verwendeten Motorräder werden für Marschsicherung, Kolonnenwache und Verbindungsdienst innerhalb der Kolonne verwendet.

Die 6 Kolonnen U werden bei den Motorlas t wagenabteilungen mobilisiert und hernach an die Verpflegungsabtoilungen der botreffenden Division abgegeben. Die Zahl der Motorpersonenwagen, Motorräder und Motorradfahrer ist gleich wie bei den Kolonnen A. Der Mannschaftsbestand ist um 2 Unteroffiziere und 21 Motorfahrer erhöht, entsprechend der stärkeren Zuteilung von Motorlastwagen.

Ist man gezwungen, sämtlichen Verpilegungskompagnien an Stelle von 10 schweren Motorlastwagen und 8 Anhängern 20 leichte Motorlastwagon zuzuteilen, so bedingt das eine Vermehrung um weitere 40 Motorfahrer pro Kolonne B.

Die 4 Kolonnen C, die für 4 schwere Artilleriereginienter bestimmt sind, werden den Motorlastwagenabteilungen zugeteilt, deren Korpssaminelplätze und Einschatzungsplätze den Korpssamrnelplätzen der schweren Artillerierogirnenter am nächsten liegen.

Diese Kolonnen werden nach Beendigung ihrer Mobilmachung an die schweren Artillerieregimenter abgegeben und zerfallen in S Züge zu 8 schweren Motorlastwagen, entsprechend den 3 Abteilungen der schweren Artillerieregimenter. Überdies erhalten sie noch 2 Motorlastwagen als Eeserve und für Motorwagenmaterial, Verpflegung und Gepäck. Die Artilleriemannschaft, die den Auf- und Ablad der Munition zu besorgen hat, wird aus den Überzähligen der schweren Artillerieregimenter gestellt und kann der Landwehr oder dem Landsturm entnommen werden.

131 S. 70. Motorlastwagenabteilung.

Sie besteht aus 8 Lastwagenkolonnen A, l Lastwagenkolonne B und, jedoch nur bei 4 Abteilungen, aus l Lastwagenkolonne C. Die Kolonnen B und C werden nach der Mobilmachung detachiert.

Weil die Motorlastwagenkolonnen in der Hauptsache aus Landwehr und Landsturm bestehen, liegt den Abteilungskoinmandanten im Frieden vor allem eine administrative Tätigkeit ob, nämlich Kontrollführung und Vorbereitung und Durchführung der Mobilmachung; dazu tritt dio Ergänzung der Kader und die Ausbildung in den Wiederholungskursen.

K. Sollbestände der Einheiten und Stäbe der Traintruppe.

S. 71--73.

S. 71. Pontoniertrainkompagnie.

Infolge der Zuteilung von Linientrain zu den als Divisionsbrüekentrains organisierten Pontonierkompagnien wurde die Pontoniertrainkompagnie um l Subalternoffizier, 4 Unteroffiziere, 84 Trainsoldaten, l Trompeter vermindert. Sie übernahm dagegen den vorher im Stab des Pontonierbataillons eingeteilten Pferdarzt, weil die Zugpferde des Armeebrückentrains von der Pontoniertrainkompagnie übernommen und abgegeben werden.

S. 72. Gebirgstrainkolonne.

Der Sollbestand kann nur provisorisch festgelegt werden. Er soll ausreichen, um für l Infanterieregiment, y2 Sappeurkompagnie und l Sanitätskompagnie die Säumer und Saumtiere abzugeben, die notwendig sind, um dieso Truppen von der Feldorganisation auf die Gebirgsorganisation zu ergänzen. Die Kader, Karren und Fourgons bleiben nach Abgabe der Säumer und Saumtiere bei der Kolonne zurück und dienen ala Lehrpersonal und Instruktionsmaterial für die Ausbildung des Ersatzes an Gebirgstrain.

S. 73. Gebirgstrainabteilung.

Sie besteht höchstens aus soviel Gebirgstrainkolonnen, als die Division Feldinfanterieregimenter zählt. Der Abteilungsstab hat einen Bestand, der notwendig ist, um ein Depot von Gebirgstrammannschaft auszubilden und zu leiten, als welches dieser Truppenkörper zu betrachten ist.

132

L. Sollbestände der Stäbe der Heereseinheiten. S. 74--75.

8. 74. Divisionsstab.

Er wird verstärkt um l Generalstabsoffizier, l Telegraphenchef, l Chef des Motorwagendienstes mit 2 zugeteilten Motorfahreroffizieren, l Artillerie- oder Parkoffizier beim Park- und Trainehef, l Motorfahrerunteroffizier, l Sanitätssoldat, l Hufschmied, 2 Motormechaniker, 22 Motorfahrer (statt 10 Mann Motorwagenpersonal), 3 Offiziersordonnanzen; er wird vermindert um 6 Trainsoldaten.

Die Bedeutung des Telegraphendienstes für die Division erfordert seine einheitliche Leitung und daher die Zuteilung eines Telegraphenchefs mit dem Grad des Major oder Oberstlieutenant.

Die Bedeutung des Motorwagendienstes verlangt einen Chef desselben im Divisionsstab, der fachtechnischer Vorgesetzter der Motorlastwagenabteüung und der Motorfahrermannschaft bei den Stäben und Einheiten der Division und den eventuell zuzuteilenden Armeetruppen ist.

Die Auflösung des Divisionspark bewirkt, dass aus dem bisherigen Trainchef des Divisionsstabes ein Park- und Trainchef wird, dem der Munitions- und Pferdeersatz der Division, die Aufsicht über den Dienst der Parkkompagnien und Trainstaffeln im Bücken der Division und -- in Verbindung mit dem Chef des Motorwagendienstes -- die Regelung des Verkehrs der Motorlastwagen- und Trainkolonnen hinter den Marschkolonnen oder der Front der Kampftruppen der Division obliegt. Ihm müssen von der Artillerie und der Traintruppe insgesamt 4 Offiziere (Stabsoffiziere, Hauptleute, Subalternoffiziere) zugeteilt werden.

Wie für die übrigen Dienstchefs des Divisionsstabes, ist für den Divisionspfèrdarzt, den Chef des Motorwagendienstes und den Park- und Trainchef der Grad des Oberstlieutenant oder Obersten vorgesehen.

Die Beitpferdo werden um 4 vermehrt, die Zugpferde um 10 und die Fuhrwerke um 5 vermindert, die Motorfahrzeuge um 9 vermehrt.

S. 75. Armeekorpsstab.

Er wird vermehrt um l Generalstabsoffizier, l Artilleriechef (Oberst), 2zugeteilte Artillerieoffiziere (Hauptleute oder Stabsoffiziere), l Arzt für den Stab und die zu ihm detachierte Mannschaft, l Quartiermeister für den Stab, l Stabssekretär, l Motorfahrerunteroffizier, l Hufschmied, l Motormechaniker, 4 Motorfahrer, 4 Offiziersordonnanzen. Die Pferde werden um 7 Beitpferde und 2 Zugpferde, die

133 Fuhrwerke um l Fahrküche, die Motorfahrzeuge um l Motorpersonenwagen und l Motorlastwagen vermehrt.

Es hat sich die Notwendigkeit ergeben, dem Armeekorpsstabe einen Artilleriechef zuzuteilen und ihm 2 Artillerieoffiziere beizugeben.

Insbesondere im Stellungskrieg muss die Bearbeitung der artilleristischen Fragen innerhalb einer Armeekorpsfront ohne Unterbrechung fortdauern, und zwar auch dann, wenn Divisionen aus der Front herausgezogen oder abgelöst werden. Artillerietruppenkörper der Armeetruppen, die zwischen die Divisionen eiügeschoben werden, sind frühzeitig über Lage und Aufgabe zu orientieren; die Artillerietätigkeit innerhalb der Armeekorpsfront muss durch den Armeekorpsstab in Übereinstimmung gebracht werden.

Der Telegraphenehef des Armeekorps erhält den Grad des Oberstlieutenants oder Obersten.

·

134

VI. Zusammensetzung der Heereseinheiten.

Armeetruppen.

A. Allgemeines.

Die Truppenordnung 1911 hat bei der Feststellung der Zahl und Zusammensetzung der Heereseinheiten auf den Gebirgscharakter des Landes, vor allem seiner Grenzgebiete, Kücksicht genommen.

Sio hat aus gebirgsgewohnten Truppen gebildete Infanteriebrigaden mit den Spezialtruppen ausgerüstet, die erforderlich sind, um eine Gebirgsbrigade zur Lösung selbständiger Aufgaben in Gebirgstälern und an Gebirgepässen zu befähigen, wo Geländehindernisseden Zusammenhang innerhalb stärkerer Heereseinheiten zerreissen und deren taktische Führung erschweren oder verunmöglichen würden, Geleitet von der durch Art. 195 der Militärorganisation der Armee gesteckten Aufgabe -- Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes --, unter Berücksichtigung der Kriegslehron der verschiedenen Perioden und der topographischen Verhältnisse der Schweiz, aber unabhängig von den Ansichten in andern Armeen, wurde 1911 die Einteilung der Armco in Divisionen zu 3 Brigaden und dieOrganisation der Divisionen und ihrer Spezialtruppen so vorgenommen, dass es nur eines Divisionsbefehls bedurfte, um innerhalb der Division 8 gemischte Brigaden zu bilden. Dabei hatte der Divisionskommandant zu seiner Verfügung zurückzubehalten, was'nur einmal vorhanden war oder sein musste, weil es der ganzen Division m dienen hat, und was sich nicht aulteilen liess.

1909, bevor die Botschaft zur Truppenordnung 1911 ausgearbeitet ·wurde, ist in einer operativen Übung (Art. 142 MO) die Gliederung der Armee in 6 Divisionen zu 8 Brigaden applikatorisch erprobt worden, und es hat damals Divisionen gegeben, die zu Beginn der 2 Wochen dauernden Übung 8 gemischte Brigaden bildeten und bis zum Schluss der Übung in der Verteilung der Spezialtruppon nur geringfügige Änderungen vornehmen mussten. Die Division zu 3 Brigaden und die Bildung gemischter Brigaden auf längere Dauer hatten sich bei der operativen Übung 1909 durchaus bewährt. Aus der Kriegsgeschichte war übrigens bekannt, dass es Armeen gab, in denen während langer Feldzugsperioden einzelne Armeekorps immer dieselbe Brigade mit der gleichen Verstärkung durch Spezialtruppen als Armeekorpsavantgarde verwendeten, weil der betreffende Brigadekommandant sich für diese Aufgabe besonders eignete.

In der Zeit zwischen der Beratung der Truppenordnung 1911 durch den Släudeiat, der dio Priorität hatte, \ind den Nationalrat, erschien eine Broschüre «Der Warnruf», welche die Division zu S

135 Brigaden bekämpfte und auf Gr_und des russisch-japanischen Krieges die kleine Division zu 9--10 Bataillonen forderte. Es war mehr ein Streit um Worte und um den Namen als um die Sache. Es kam auf dasgleiche heraus, ob man den kleinsten, aus verschiedenen Truppengattungen gebildeten Truppenverband gemischte Brigade oder Division nannte. Viel wichtiger war, dass man ihn nicht durch einen Bundesbeschmss fest und starr organisierte, sondern es dem Kommandanten des nächst hohem Truppenverbandes, also der als Heereseinheit gewählten Division zu 3 Brigaden überliess, aus der Infanterie und den Spezialtruppen der Division die gemischten Brigaden sä zu bilden, wie es jeweilen der Aufgabe und dem Gelände entsprach.

Die eidgenössischen Eäte teilten diese Auffassung, und am 6. April 1911 wurde die Truppenordnung Bundesbeechluss, um am 28. Juni 1911 auf den 1. April 1912 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt zu werden.

1912 nahmen an der Armeekorpsübung des 3. Armeekorps nur die Peldtruppen der Divisionen teil, die Gebirgsbrigaden übten ausserhalb des Divisionsverbandes. 1913 fand keine Armeekorpsübung statt, so dass der Krieg ausbrach, bevor mit Divisionen zu 3 Brigaden Armeekorpsübungen mit Gegenseitigkeit abgehalten werden konnten.

Solche Übungen fanden auch während des Aktivdienstes im Bewegungskriege nicht statt. Zwar übten im Herbst 1914 die 3. und 5. Division gegeneinander im Bewegungskriege im Jura; die Parteien bestanden aber nur aus Divisionen zu 2 Brigaden, weil die Gebirgsbrigaden 9 und 15 anderswo verwendet waren. Am Hauenstein und bei Murten, fanden 1914 Manöver der 4. gegen die 6., bzw. der 2. gegen die 1. Division statt; hier handelte es sich aber um Stellungskrieg.

Aus diesen Manövererfahrungen liessen sich keinerlei Schlüsse gegen die Zweckmässigkeit der Division zu 3 Brigaden ziehen.

Im Verlaufe des Weltkrieges sahen sich die Kriegführenden gezwungen, wegen der gesteigerten Bedeutung der Artillerie, dem starken Anwachsen dieser Waffe, der zunehmenden Schwierigkeit der Gefechtsleitung und der Abnahme der Mannschaftsreserve kleine Divisionen zu bilden, die nur 9--10 Infanteriebataillone zählten, in Wirklichkeit also nur aus l Infanteriebrigade zu 8 Infanterieregimentern, l Artilleriebrigade und andern Spezialtruppen bestanden. Erhielt nun eine Division an Infanteriekraft nur l
Infanteriebrigade, so war es wiederum nur eine Sache des Namens, ob man sie als Division oder als gemischte Brigade bezeichnete. Je nach der Aufgabe und nach der Ausdehnung der Frontabschnitte setzte sich dann das Armeekorps aus 3 oder mehr solcher kleiner Divisionen zusammen.

Der einzige Vorteil, dor für una die feste Gliederung in gemischte Brigaden oder kleine Divisionen bieten würde, wäre ein etwas engerer

136 Kontakt zwischen dem Kommandanten einer aolchen kleinen Heereseinheit und den ihm direkt unterstellten Kommandostellen der Spezialtruppen. Dieser Vorteil darf nicht überschätzt werden.

Staaten, die von Anfang an am Weltkriege teilgenommen haben, verdoppelten mit der Mobilmachung die Zahl ihrer Divisionen und Armeekorps, ohne deren Bestand herabzusetzen. Für diese Neuformationen reichten die Reserve-Offiziere und die zur Disposition stehenden oder überzähligen Stabsoffiziere und Generale nicht aus, sondern aktive Hauptleute, Stabsoffiziere und Generale in grosser Zahl mussten das Kommando aufgeben, das sie in der Friedensgliederung bekleideten, um das einer Neuformation der Kriegsgliederung zu übernehmen. Zu Jahresanfang war das für jeden Offizier durch seine «Mobilmachungsbestimmung» geordnet und den betreffenden Offizieren und Kommandostellen bekanntgegeben worden.

Truppenkommandanten an der einen Landesfront verliessen ihr Kommando, um eine Generalstabsstellung oder ein Kommando an der entgegengesetzten Front zu übernehmen. Andere Staaten haben ihr Heer während des Krieges durch vorübergehende Einführung der allgemeinen Wehrpflicht mehr als verzehnfacht und mussten die Kommandanten für die Neuformationen dem Friedensheere entnehmen.

In beiden Fällen mussten die neuen Vorgesetzten und ihre Untergebenen sich gegenseitig erst kennen lernen. Diese Neuorientierung war viel schwieriger, als sie bei uns sein wird, wenn die Divisionskommandanten bei der Mobilmachung gemischte Brigaden bilden werden.

Endlich darf nicht übersehen werden, dass im Turnus unserer Wiederholungskurse Manöverkurse, in denen die Infanterie und Spezialtruppen zusammen üben, mit Detailkursen abwechseln, in denen die Spezialtruppen für sich üben ; das schränkt die Gelegenheit zum Zusammenarbeiten ein. Ferner hat im Instruktions- und Aktivdienst ein so häufiger Wechsel in der Besetzung verschiedener Kommandostellen stattgefunden, dass immer wieder neue Vorgesetzte und Untergebene sich gegenseitig kennen lernen mussten. Der Turnus der Wiederholungskurse, die Beförderung und Eücktritte von Kommandanten sind somit Ursache, dass sich im Instruktionsdienst sehr wenig Gelegenheit zur Zusammenarbeit derselben Offiziere bietet. Übrigens ist es für den Vorgesetzten leichter und"verlangt weniger Zeit, seine Dienstauffassung kundzugeben
und seinen Willen durchzusetzen, als sich ein Urteil über seine Untergebenen zu bilden. Ein kraftvoller Führer, der seine Zeit auszunützen versteht, über die nötigen Transportmittel und über Mitarbeiter verfügt, die ihn von administrativer Detailarbeit entlasten, ist in wenigen Übungstagen imstande, dem letztan Mann seiner Truppe klarzumachen, was er von ihm und seiner Dienstauffassung verlangt.

137 Uns fehlen die Mittel, um eine an Infanterie nur 3 Regimenter zählende Division mit einer Artilleriebrigade auszurüsten. Wir müssen unsere Artillerie dort in grösster Zahl einsetzen, wo die Aufgabe es erfordert und das Gelände es ermöglicht. Es gibt in unserm Lande Frontabschnitte, in denen wir mit Infanterie und Maschinengewehren auskommen müssen. Obgleich andere Armeen diesen Weg «ingeschlagen haben, sehen wir uns nicht veranlasst, die Division zu 8 Brigaden aufzugeben und durch leichte Divisionen zu ersetzen.

Wir halten am Grundsatz fest, dass es dem Divisionskommandanten überlassen bleiben soll, entsprechend der erhaltenen Aufgabe und der von ihm unter Würdigung des Geländes gewählten Lösung die Brigaden mit Spezialtruppen auszurüsten, also gemischte Brigaden zu bilden. Dadurch wird es am ehesten möglich, die unserer Armee gestellten Aufgaben unter Berücksichtigung der beschränkten Mittel und Anpassung an das verschiedenartige Gelände zu lösen.

Die neue Truppenordnung berücksichtigt die Bildung gemischter Brigaden innerhalb der Division in noch höherern Masse als die Truppenordnung 1911. Wenn die Divisionskommandanten an die Aufgaben herantreten, die ihnen in bezug auf Mobilmachung und Armeeaufmarsch von der Generalstabsabteilung im Sinne von Artikel 170, Ziff. l, MO. schon im Frieden gestellt werden, so gehört es zur Vorbereitung der Lösung dieser Aufgaben, den Divisionsbefehl bereitzustellen, der die Bildung gemischter Brigaden betrifft.

B. Normale Zusammensetzung der Divisionen. S. 76 und S. 77.

Wir sehen davon ab, die Division mit und die ohne Gebirgsbrigade getrennt zu behandeln, weil jetzt schon 4 Divisionen Gebirgsbrigaden haben und die beiden andern voraussichtlich solche erhalten.

Es handelt eich hier auch nur darum, die Möglichkeit der Verteilung der Spezialtruppen auf die Brigaden anzudeuten.

Von den beiden Badfahrorkompagnien wird die für den Meldedienst bestimmte auf die Stäbe und Einheiten der Division verteilt, ·die andere soll als geschlossene Kampfeinheit verwendet werden; ·entweder bei der Brigadekolonne, bei der sie am notwendigsten ist, oder in Verbindung mit Teilen der Dragonerabteilung oder der fahrenden Mitrailleurabteilung als bewegliche Feuerkraft.

Die fahrende Mitrailleurabteilung kann von der Division als geschlossener Truppenkörper verwendet oder kompagnieweise an die Brigaden abgegeben werden.

Von der Dragonerabteilung wird die Division nur das unbedingt Notwendige an die Brigaden abgeben. Die Hauptkraft wird dort eingesetzt, wo es sich im Bewegungskriege darum handelt, einen Bundeablatt.

76. Jalrtg.

Bd. II.

11

138 Geländeabschnitt vor der Front zu gewinnen oder eine offene Flanke zu fei ehern.

Von der Artilleriebrigade kann in Divisionen mit Gebirgsbrigade jeder Infanteriebrigade l Feldartillerieregiinent abgegeben werden. Die Feldhaubitzabteilung wird die Division zu ihrer Verfügung behalten und in dem Brigadeabschnitt einsetzen, wo sie am notwendigsten ist. Die Artilleriebeobachtungskompagnie wird auf der ganzen Divisionsfront verwendet.

Das Sappeurbataillon kann jeder Brigade eine Sappeurkompagnie abgeben; der Bataillonsstab und die vierte Kompagnie sind dort einzusetzen, wo die Aufgabe es erfordert. Die Schanzzeugwagen, die für die Infanterie bestimmt sind, werden auf die Brigaden verteilt ; die für den Brückenschlag bestimmton Fuhrwerke werden mit dem Divisionsbrückentrain vereinigt, der von der Division dort eingesetzt wird, wo er eine Brücke zu erstellen hat.

Die Telegraphenkompagnie wird auf der Front der beiden Feldbrigaden der Division eingesetzt, weil die Gebirgsbrigade über eine eigene Telegraphenkompagnie verfügt. Das Armeekommando hat eä aber in der Hand, durch Zuteilung der noch übrigbleibenden Gebirgstelegraphenkompagnien des Auszuges, der Telegraphenkompagnien der Landwehr und eventuell der des Armeestabes den Divisionen l Telegraphenkompagnie pro Infanteriebrigadc zuzuteilen.

Die Sanitätsabteilung kann jeder Brigade 2 Sanitätskompagnien abgeben, so dass nur der Abteilungsstab und die Landwehrkompagnie zur Verfugung der Division bleiben. Das Feldlazarett kann jeder Brigade eine Ambulanz als Feldspital zuteilen, die Sanitätstransportabteilung 2 Sanitätskolonnen für den Bückschub der Verwundeten.

Die Verpflegungsabtoilung kann jeder Brigade eine Verpflegung&kompagnie Auszug abgeben, so dass nur der Abteüungsstab und die an der Nachschubslinie zu verwendende Landwehrkompagnie zur Verfügung der Division bleiben.

Die Motorlastwagenabteilung kann die 3 Lastwagenkolonnen, die ihr nach Abgabe einer Kolonne an die Verpflegungsabteilung verbleiben, den Brigaden zuteilen.

Die Gebirgstrainabteilung wird auf Verfügung der Armee kolonnenweise an Infanteriebrigaden abgegeben, deren Trainausrüstung für den Gebirgskrieg zu ergänzen ist.

C. Ausser Divisionsverband stehende Einheiten, Truppenkörper und Stäbe (Armeetruppen). S. 78.

Der Gedanke liegt ferne, die Armeeführung dadurch zu erschweren, dass die Armeetruppen durch den Arnieeaufmarsch zur direkten

139 Verfügung der Armee zurückbehalten werden. Das Wort Armeetruppen hat nur den Sind, dass diese Truppenkörper und Einheiten vom Armeekommando den Armeekorps oder Divisionen bzw.

Festungsbesatzungen unterstellt werden, die ihrer für eine bestimmte Aufgabe bedürfen.

Die ersten Befehle des Armeekommandos werden die Verteilung und Unterstellung der Armeetruppen regeln.

a. Auszug ödet Auszug und Landwehr gemischt.

An Infanterietruppen werden die Badfahrerkompagnien oder -abteilungen zur Erhöhung der Feuerkraft an die Kavalleriebrigaden abgegeben. Die Motorradfahrorkompagnie wird bei der Mobilmachung auf die ausser dem Divisionsverbande stehenden Einheiten, Truppenkörper und Stäbe verteilt, um deren Bedarf an Motorradfahrern für den Meldedienst zu decken. Die beiden Gebirgsmitrailleurabteilungen sind für die St. Gotthardbesatzung bestimmt.

Die durch Eadfahrerabteilungen verstärkten Kavalleriebrigaden werden entweder von der Armee verwendet oder an Armeekorps oder Divisionen abgegeben, je nachdem die Kriegslage es erfordert.

Von der Artillerie werden die 5 Festungsartillerieabteilungen, l--2 Artilleriebeobachtungskompagnien und die Festungsscheinwerferkompagnie St. Maurice den Festungsbesatzungen zugeteilt; die beiden bespannten Festungsscheinwerferkompagnien werden der Besatzung des St. Gotthard zugeteilt, sobald sie dort notwendig sind.

Die 4 schweren Artillerieregimenter sind für die Zuteilung an Armeekorps und Divisionen vorgesehen. Können noch 4 schwere Feldhaubitzbatterien gebildet werden, so würde die Zuteilung einer schweren Feldhaubitzabteilung zu jeder Division möglich und würde jede Division ein schweres Artillerieregiment zu einer Feldhaubitzabteilung, einer schweren Feldhaubitzabteilung und einer schweren Motorkanonenabteilung erhalten.

Die 4 Motorartillerieregimenter können ganz oder teilweise (z. B. nur die schweren Kanonenabteilungen) den Festungsbesatzungen zugeteilt werden oder anderweitige Verwendung erhalten. Es ist insbesondere ins Auge gefasst, die Artilleriekraft der Gebirgsbrigaden durch Zuteilung einer Motorartillerieabteilung (zu l 7,6-cm-Batterie und l 12-cm-Haubitzbatterie) zu verstärken.

Die Baiionabteilung kann jedem Armeekorps l Kompagnie zuteilen, die Scheinwerferabteilung jeder Division einen Zug und eventuell später jedem Armeekorps eine Kompagnie.

Von den Genietruppen treten die 2 Gebirgssappeurkompagnien zu den Festungsbesatzungen. Die 8 Armeebrückentrains werden zur

140 Verfügung der Armeekorps gestellt, die ihrer bedürfen. Von seinor Telegraphenkompagnie kann der Armeestab unter Umständen nur die Landwehrmannschaft für die Besorgung des Depots an Telegraphenmaterial zurückbehalten und die Einheit selbst zur Verfügung einer Division stellen. Die 4 Gebirgstelegraphen- und Signalkompagnien werden jo nach Bedarf bei den Festungsbesatzungen bzw. den ihnen zuzuteilenden Infanteriebrigaden oder Landwehrregimentern verwendet oder an Divisionen bzw. Gebirgsbrigaden abgegeben. Die Funkerabteilung detachiert ihre Stationen und Patrouillen zu den Stäben, für die sie bestimmt sind. Das Mineurbataillon wird geschlossen oder kompagnieweise eingesetzt, wo es eine technische Aufgabe zu lösen hat.

Von der Fliegertruppe tritt der Stab zum Armeestab, dem eine Abteilung mit schweren Beobachterflugzeugen und die Jagdfliegerabteilung direkt unterstehen wird, während die 8 andern Abteilungen an die Armeekorps bzw. kompagnieweise an die Divisionen abgegeben werden.

Von den Verpflegungstruppen werden die beiden Verpflegungskompagnien den Besatzungen von St. Gotthard und St. Maurice zugeteilt, während die Bäckerkompagnien zur Verfügung des Armeekriegskommissärs stehen.

b. Landwehr.

Die 6 fahrenden Mitrailleurkompagnien und 6 fahrenden Mitrailleurschwadronen sind für die Fliegerabwehr bestimmt und werden an Kommandostellen abgegeben, die dem Armeekommando unterstehen. Die 6 Sappeurbataillone werden dort eingesetzt, wo der Geniechef der Armee oder die Armeekorps rückwärtige Stellungen einrichten oder sonstige bedeutende fortifikatorische Arbeiten erstellen lassen. Die 8 Telegraphenkompagnien können an Divisionen abgegeben werden, die 4 Gebirgstelegraphenkompagnien sind für die Festungsbesatzungen bestimmt. Die 28 Sanitätszüge stehen zur Verfügung des Armeearztes.

141

Dritter Teil.

Die Kosten.

Bei der Beantwortung der Frage, welche finanziellen Folgen die neue Truppenordnung haben werde, muss man zwischen den Ausgaben unterscheiden, die mit der neuen Vorschrift als solcher zusammenhängen und denjenigen, die von ihr unabhängig sind.

Zu diesen letztern gehören die Ausgaben, welche durch die Rückkehr zum gesetzlichen Zustand verursacht werden, auf der einen Seite, und diejenigen, die mit der Anpassung der Ausrüstung unserer Armee an die heutigen Bedürfuisbe verbunden sind, auf der andern Seite. Beide Arten von Ausgaben haben mit der Truppenordnung als solcher nichts zu tun und würden sich als notwendig erweisen, auch wenn wir die Gliederung der Armee gar nicht änderten, sondern den gegenwärtigen Zustand beibehielten. Denn auch bei der bestehenden Organisation wäre es auf die Dauer nicht zulässig, das Gesetz in wichtigen Punkten ausser acht zu lassen; dagegen sprechen nicht nur Gründe militärischer, sondern auch solche allgemeiner Art; wir erinnern nur an das, was wir oben über die künstlich eingeschränkte Rekrutierung gesagt haben. Ebenso ist es ausgeschlossen, sofern wir wenigstens mit uneern Kampfmitteln einigermasson den neuzeitlichen Anforderungen entsprechen wollen, unsere Ausrüstung im gegenwärtigen Zustand zu belassen. Mit den in' diesen beiden Richtungen zu treffenden JVlassnahmen sind ganz naturgemäss bedeutende Kosten verbunden; deswegen und nicht wegen der Truppenordnung an und für sich werden wir mit einer Vermehrung der Ausgaben zu rechnen haben.

Die finanzielle Mehrbelastung infolge der neuen Truppenoidnung i&t bescheiden, man darf sogar hoffen, dass vermehrte Auslagen durch sie auf die Dauer überhaupt nicht verursacht werden.

Allerdings sind mit der Bildung neuer Einheiten, mit der Vermehrung der Kader, mit der Ausbildung und Ausrüstung der Leute, die wie die Angehörigen des Nachrichten- und Verbindungsdienstes, der Licht- und Schallmessung usw. einen kostspieligen Unterricht notwendig haben, gewisse Mehrkosten verbunden; dagegen bringt die Verminderung der Füsilierkompagnien eine Verminderung der Ausgaben, weil dadurch sowohl Kader als Fuhrwerke und Pferde entbehrlich werden. Wieviel das ausmacht, ist im einzelnen zurzeit nicht zu berechnen; schätzungsweise können wir sagen, dass nach unserer Ansicht die Mein- und die Minderauggaben sich annähernd ausgleichen werden.

142 Anders steht es dagegen mit den finanziellen Folgen derjenigen Massnahinen, die infolge der Rückkehr zum gesetzlichen Zustand getroffen werden müssen.

Wir erwähnen in diesem Zusammenhang in erster Linie die Vermehrung der Rekrutenzahl. Die damit verbundenen Mehrausgaben belaufen sieb nach unsern Berechnungen auf Fr. 1,200,000 im Jahr, verglichen mit den im Voranschlag des Jahres 1924 enthaltenen Zahlen.

Diese Zahlen enthalten, wie wir seinerzeit bekanntgegeben haben, schon eine wesentliche Vermehrung gegenüber dem Jahre 1928 und haben den Übergang zur vollständigen Rekrutierung zu einem guten Teil vorbereitet. In der Summe von Fr. 1,200,000 ist der Tatsache Rechnung getragen, dass wir in Zukunft mit einer grössern Kahl von Offizieren und Unteroffizieren rechnen müssen. Es ist dies eine Folge der stärkeren Rekrutierung einerseits und der gegenüber dem heutigen Zustand vermehrten Zuteilung von Kader an Stäbe und Einheiten anderseits; diese letztere Massnahme hat sich ali notwendig erwiesen, weil die Aufgaben, die sozusagen jede Truppe zu losen hat, mannigfaltiger und schwieriger geworden sind und für ihre Erfüllung mehr Leute mit längerer und allseitiger Ausbildung erfordern.

Eine fernere bleibende Mehrausgabe wird die Wiedereinführung der im Gegensatz zu Art. 122 des Gesetzes betr. die Militärorganisation seit dem Jahr 1919 unterdrückten Wiederholungskurse der Landwehr nach sich ziehen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den infolge der Umgestaltung notwendigen Qrgani.sationsmusterungen und den eigentlichen Wiederholungskursen. Wir sind der Ansicht, dass nach der Beschlußfassung über die neue Truppenordnung so rasch wie möglich die Bataillone und Regimenter der Landwehrinfanterie in ihrer neuen Form organisiert werden müssen und nehmen zu diesem Zweck die Einberufung der in Betracht kommenden Mannschaft für drei Tage in Aufsicht; die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren ist in Art. 123 des Gesetzes betr. die Militärorganisation enthalten. Die Kosten dieser Massnahmen berechnen wir auf eine Million Franken.

Vom Jahre 1926 an sollen die Wiederholungskurse wieder beginnen. Bei acht Jahrgängen hat die Landwehr einen Bestand von rund 80,000 Mann, von denen jeder während seiner Zugehörigkeit zur Landwehr zu einem Wioderholungskurs verpflichtet ist. Auf das Jahr bezogen werden wir mit je
10,000 Wiederholungskurspflichtigen zu rechnen haben. Die Kosten ihrer Einberufung belaufen sich nach unsern Zusammenstellungen auf eine Million; darin sind die Auslagen für die dringend notwendigen Kaderkurse, von denuii wir in anderem Zusammenhang gesprochen haben, Inbegriffen.

143 Vorübergehend am schwersten wird der Voranschlag durch die Einberufung und Ausbildung des jüngsten Eekrutenjahrganges belastet werden. Insgesamt betragen die Kosten dieser Massnahme nach den Zahlen des Jahres 1924 rund 15 Millionen, wovon 12 Millionen auf die Kekrutenschulen und 3 Millionen auf die Kaderschulen (Unteroffiziers- und Offiziersschulen) fallen. Es ist ausgeschlossen, die Eechnung eines einzigen Jahres mit einer solchen Mehrausgabe zu belasten. Es ist aber auch ausgeschlossen, den ganzen Jahrgang in einem einzigen Jahr auszubilden. Es käme das darauf hinaus, dass wir in diesem Jahr zwei Jahrgänge einzuberufen hätten; dazu reichen aber weder das Lehrpersonal noch die Waffenplätze aus.

Es> muss deshalb eine allmähliche Durchführung der Massnahme in Aussicht genommen werden. Wir rechnen mit mindestens 3 Jahren.

In diesem Fall ergibt sich eine Mehrausgabe gegen heute von 5 Millionen. Wird die Frist auf 4 Jahre erstreckt, so müssen wir 3,76 Millionen in Aussicht nehmen. Nach Ablauf der festgesetzten Zeit fällt die Ausgabe weg.

Neben diesen Mehrausgaben, die durch die vollständige Anwendung der bestehenden Gesetzgebung verursacht werden, kommt diejenige Mehrbelastung, die mit der Ergänzung der Ausrüstung unserer Armee im Zusammenhang steht. Diese Ergänzung ist unbe· dingt notwendig, wenn wir uns in einem Zusammenstoss mit einer zeitgemäss ausgerüsteten Armee nicht gewaltigen aber nutzlosen Opfern und einem sichern Hissprfolg aussetzen wollen. Bei der Beschaffung dos neuen Kriegsgeräts ist zu unterscheiden zwischen denjenigen Kosten, die zu Lasten des ordentlichen Voranschlages gehen, und denjenigen Ausgaben, die auf dem Wege des besondern Bundesbeschlusses beschlossen werden. Wir sind nämlich der Ansicht, dass da, wo es sich um einmalige bedeutende Anschaffungen handelt, die hierfür notwendigen Mittel durch besondere Erlasse bewilligt und beschafft werden sollen. FJS entspricht das dem früher in f-olchen Fällen üblichen Verfahren, das z. B. bei der Neubewaffnung der Infanterie und der Artillerie und irn Anschluss an die Truppenordnung von 1911 bei der Einführung der Feldhauhitzen, der fahrenden Mitrailleurkompagnien, der beweglichen Festungsartillerie usw. zur Anwendung gekommen ist. Seine Beobachtung wird sich empfehlen, wenn neuerdings derartige aussergewöhnlichc Aufgaben sich stellen,
wie das z. B. bei der Einführung eines leichten Maschinengewehres und bei der Beschlussfassung über das Bauprogramm für neue Flugzeuge der Fall sein wird. Über diese Anschaffungen und die entsprechenden Ausgaben wird demgemäss der Bundesrat besonders Bericht und Antrag stellen, und die BLiiidesveihnmiulung wird dannzumal Gelegenheit haben, die Fragen zu prüfen und die ihr gutscheinenden Beschlüsse zu fassen.

144 Xeben diesen ausserordentlichen Kosten stehen diejenigen, die durch den ordentlichen Toranschlag vorzusehen und in das jährliche Kriegsmaterialbudget aufzunehmen sind, das bekanntlich den eidgenössischen Bäten dem Gesamtbudget vorausgehend in einer besondern Vorlage unterbreitet wird. Diese Kosten werden im wesentlichen durch zwei Massnahmen verursacht: einmal durch die Anschaffung derjenigen Ausrüstung, die der gesamten Armee die Bewegung und den Kampf im Gebirge ermöglichen soll, und sodann durch die Ausstattung der verschiedenen Truppenkörper mit den modernen Mitteln des Verbindungs-, Nachrichten- und Erkundungsdienstes. Zur Gebirgsausrüstung gehören insbesondere an Stelle der heutigen, für den Verkehr auf der Hochebene berechneten Fuhrwerke solche, die ein geringes Eigengewicht und eine kleine Spurweite mit einer möglichst grossen Fassungskraft verbinden: Gebirgskastenfourgons, CebirgsbrückL-nfourgons, zweirädrige Karren usw. und ferner die Pferdebeschirrung, die einer möglichst grossen Zahl von Pferden sowohl das Ziehen wie das Basten ermöglichen soll. An Verbindungs- und ähnlichen Mitteln bedürfen wir vorab des Telephons, des Gerätes für Lieht- und Schallmessung, des Signal- und Funkermaterials, der zeitgemäss erneuerten Ausrüstung der Ballon- und Scheinwerfereinheiten usw. So verschieden nach Art und Verwendung alle diese Dinge sind, so übereinstimmend ist die Eigenschaft, dass sie alle sehr viel kosten.

AYir berechnen die Kosten dieser Anschaffungen im ganzen auf rund 80 Millionen, wovon rund 15 Millionen auf die Gebirgsausrüstung, rund 10 Millionen auf das Verbindungs-, Nachrichtenund Erkundungsmaterial und 5 Millionen auf eine Eeihe von Anschaffungen verschiedener Art fallen.

Dabei handelt es sich aber nicht um eine Ausgabe, die sofort und in ihrer Gesamtheit zu machen ist, sondern die auf eine Eeihe von Jahren verteilt werden kann; wir nehmen eine Zeit von zehn Jahren in Aussicht. Und ferner muss nicht die gesamte Summe im Vergleich 211 den bisherigen Kosten der Materialbeschaffung neu aufgebracht werden, sondern ein Teil wird im Eahmen der bisherigen Kredite Platz finden.

Die auf dieser Grundlage durchgeführten Berechnungen haben zum Ergebnis geführt, dass wir im nächsten Jahre mit einer Ausgabe zur Beschaffung von Kriegsmaterial mit Inbegriff der Bekleidung von 15 Millionen Franken rechnen müssen.

Vor dem Krieg beli-ug die entsprechende Summe rund 9 Millionen Franken (1910: 9,3 ; 1911: 8,9 ; 1912: 9,i ; 1913:

145 9,i Millionen). Die Vermehrung von 6 Millionen Franken rührt einzig von der seither eingetretenen Preissteigerung her. So kostete die Bekleidung und persönliche Ausrüstung des Füsiliers im Jahre 1913 Fr. 174, 1924 Fr. 336; das Gewehr 1913 Fr. 90, 1924 Fr. 180 ; ein Pferdegeschirr mit Sattel 1913 Fr. 645, 1924 Fr. 1460; ein Gebirgsfourgon 1913 Fr. 1400, 1924 Fr. 2825. Es geht aus diesen Zahlen hervor, dass wir tatsächlich nicht mehr Material anschaffen als vor dem Krieg. Wenn es trotzdem möglich ist, den neuen Bedürfnissen und Begehren einigermassen zu entsprechen, so ist das darauf zurückzuführen, dass wir auf der ganzen Linie alle nur möglichen Einschränkungen haben eintreten lassen. So gross in verschiedenen Richtungen die Bedenken sind, die sich einem derartigen Verfahren entgegenstellen, so glauben wir sie doch in Anbetracht der Finanzlage des Bundes unterdrücken zu sollen.

Im Verhältnis zu den Jahren seit dem Krieg ergeben sich folgende Zahlen: Die Kosten der im Jahre ,, ,, ,, ., ,,

Materialbeschaffung betrugen 1920 12,s Millionen Franken, 1921 14,5 , 1922 13,, ,, .

1923 12,, ,,

im Voranschlag für 1924 sind 11,? Millionen Franken vorgesehen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Jahre 1922, 1923 und 1924 insofern entlastet worden sind, als aus den Notstandskrediten eine Reihe von Anschaffungen haben erfolgen können, die ohne diese Kredite zu Lasten der ordentlichen Rechnung hätten bezahlt werden müssen. In den gleichen drei Jahren sind zudem die in Frage stehenden Kredite sehr stark gekürzt worden. Wie schon gesagt, wird das Kriegsmaterialbudget, das die Kredite für die Materialbeschaffung enthält, gesondert und dem allgemeinen Voranschlag vorausgehend den eidgenössischen Räten unterbreitet; es kommt jeweilen in der Junisession zur Behandlung und wird nachher dem ordentlichen Voranschlag einverleibt, ohne dass bei dessen Beratung im Dezember dio bereits festgestellten Ziffern, soweit das Kriegsmaterial betreffend, noch eine Veränderung erfahren. Von dieser Regel ist in den letzten Jahren abgewichen worden. So beliefen sich die im Juni 1923 für das Jahr 1924 bewilligten Kredite auf Fr. 13,729,031. Nachträglich wurden davon Fr. 2,553,000 gestrichen, so dass im Voranschlag für das

146 laufende Jahr nur noch eine Summe von Fr. 11,176,031 erscheint. Die Streichung erfolgte unter dem Druck der Notwendigkeit, den Ausgabenüberschuss des Voranschlages für 1924 so stark wie möglich KU vermindern. Alles, was nicht unbedingt notwendig und dringlich war, wurde weggelassen ; dabei war man sich allerdings darüber klar, dass es sich für viele Dinge nur um eine Verschiebung und nicht um einen bleibenden Verzicht handeln könne.

"Welche Wirkung die im vorstehenden angegebenen Massnahroen schliesslich auf unsere Militärausgaben haben werden, ist zur Stunde schwer zu sagen. Es hängt dies von der Gestaltung der Preise im allgemeinen ab; über die zur Stunde niemand etwas Sicheres sagen kann. Bekanntlich sind die Preise aller Art nach FriedenascülusB gesunken. Das hat uns erlaubt, die militärische Tätigkeit nach ihrem fast vollständigen Unterbruch im Jahre 1919 wieder aufzunehmen und den normalen Verhältnissen anzunähern, ohne dass der Vermehrung dieser Tätigkeit entsprechend die Kosten zugenommen hätten. Die naturgemäss grösser werdenden Ausgaben auf der einen Seite wurden durch die Einsparungen infolge der zurückgehenden Preise auf der andern Seite aufgewogen. Dieser Rückgang ist heute zum Stillstand gekommen und hat auf mehreren Gebieten im Gegenteil einer Zunahme der Preise Platz machen müssen. Der Voranschlag für das Jahr 1924 zeigt das deutlich genug. Was die Zukunft uns bringen wird, kann niemand mit Sicherheit sagen. Tritt in den Verhältnissen der verschiedenen Völker eine Abklärung ein und wird damit die Grundlage für eine ruhige Tätigkeit und einen sichern Verkehr geschaffen, so darf man hoffen, dass ein Rückgang der Preise aller Art sich einstellen wird. Die Folge für unsere Militärausgaben wird die sein, dass die oben berechneten Mehrkosten ganz oder teilweise verschwinden werden.

Bleiben aber die Preise gleich, so wird eine Vermehrung der Anforderungen für die Landesverteidigung jährlich um 4 bis 5 Millionen Franken nicht zu> vormeiden sein.

So schwer sie uns fallen wird, so wenig werden wir uns ihr entziehen können, wenn wir unser Wehrwesen auf einer Hohe halten wollen, die den Bedürfnissen unseres Landes unter den heutigen Verhältnissen entspricht. Wir halten das für eine unbedingte Pflicht und sind überzeugt, dass jeder Bürger und jede Behörde, die unsere Lage ernsthaft und unvoreingenommen prüfen, zum gleichen Schluss kommen müssen.

147

Wir empfehlen Ihnen deshalb den nachfolgenden Entwurf eines Bundesbeschlusses zur Annahme.

Genehmigen Sie die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 6. Mai 1924.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Chuard.

Der Bundeskanzler: Steiger.

148

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

die Organisation des Heere» (Truppenordnung).

(Revision des Bundesbeschlusses vom 6. April 1911.)

(Vom )

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6. Mai 1924,.

gestützt auf Art. 52 der Militärorganisation vom 12. April 1907, beschliesst: Art. 1. ID Auszug und Landwehr werden die auf den nachfolgenden Tabellen A l bis A 3 aufgeführten Einheiten, Truppenkörper und Kommandostäbe gebildet.

Die Kantone stellen die auf den Tabellen B l und B 2 angegebene Zahl von Infanterie-Kompagnien, Infanterie-Bataillonen und Dragoner-Schwadronen.

Art. 2. Die Kantone stellen die Kompagnien und Détachemente des Landsturms.

Kantonal gemischte Kompagnien sind nur ausnahmsweisezu bilden.

Die Grundzllge der Organisation und die Zahl der von den Kantonen zu stellenden Kompagnien und Detachemente des Landsturms werden durch besonderen Beschluss der Bundesversammlung bestimmt, Art. 3. Die Einheiten, Truppenkörper und Stäbe des Auszuges und der Landwehr haben die Bestände, Fuhrwerke, Bespannungen, Reitpferde, Saumtiere und Motorfahrzeuge, die in den Tabellen S. i bis 8. 75 aufgeführt sind.

149

Die Sollbestände des Armeestabes, der Kommando-, Frontumd Fortstäbe der Festungsbesatzungen sowie der FestungsArtillerie werden vom Bundesrate festgesetzt.

Art. 4. Der Bundesrat ist befugt : Änderungen am Sollbestand der Einheiten und Stäbe und &n der Zusammensetzung der Truppenkörpev, soweit sie nicht grundsätzlicher Art sind, anzuordnen, bei weitern Truppenkörpern, die noch den Pferdezug haben, dessen Ersatz durch den Motorzug durchzuführen, den Etappentrain zu organisieren; unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte, die Gebirgsorganisation der Feldtruppen, die Organisation der Fliegerabwehr, des Gasschutzes, des Brieftaubendienstes und ·der Heerespolizei vorzunehmen ; ' die administrative Organisation des Flugwesens und Motorwagendienstes zu treffen, Art. 5. Soweit nicht für die Bildung neuer und die Verstärkung bestehender Einheiten Bestände anderer Einheiten zur Verfügung stehen, wird die Aushebung dafür gleichmässig auf ·die Auszugsjahrgänge verteilt. Die Aufstellung der neuen Einheiten erfolgt entsprechend dem Anwachsen der Bestände.

Art. 6. Die Armee wird eingeteilt in : a, 6 Divisionen (Tab. S. 76 und S. 77) ; b. Armeetruppen, d. h. Einheiten^ Trupponkörper und Stäbe ansserhalb des Divisionsverbandes (Tab. S. 78).

Art. 7. Es werden drei Armeekorpskommando gebildet, denen die Kontrolle über den Stand der Ausbildung, die Kriegstüchtigkeit und die Kriegsbereitschaft der ihnen vom Bundesrate zugewiesenen Divisionen und Armeetruppen sowie die Leitung von grösseren Übungen zukommt.

Stellung und Aufgaben der Armeekorpskommandanten ·werden durch Verordnung des Bundesrates geregelt.

Wird ein mehrere Divisionen umfassendes Aufgebot zum aktiven Dienst erlassen, so verfügt der Bundesrat, bezw. nach seiner Ernennung der General über die Bildung von Armeekorps, Festungsbesatzungen und die übrige Kriegsgliederung der Armee.

Art. 8. Der Bundesrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkraftiretens dieser revidierten Truppenordnung. Auf diesen Zeitpunkt werden alle mit ihr in Widerspruch stehenden Vorschriften ·aufgehoben.

150 Tabelle A. i

In Auszug und Landwehr werden folgende Einheiten, Truppenkörper und Kommandostäbe gebildet : A. Im Auszug.

1. Infanterie.

3

01

)341 Füsilier-und Schützenkompagnien

110 Mitrailleur-Kompagnien. ') U 37 9--18 3 18 6 4 2

} 11Infanterie-Bataillone,),) Infanterie-Regimenter. *) Radfahrer-Kompagnien.

Radfahrer-Abteilungen.

Fahrende Mitrailleur-Kompagnien.

Fahrende Mitrailleur-Abteilungen.

Gebirgs-Mitraiileur-Kompagnien.

Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen.

1) Darunter an Gebirgstruppen 80--126 Füsilier- und Schützen-Kompagnien, 34--39 MitraillentKompagnien, 24--30 Bataillone,8S--13 Regimenter.

2. Kavallerie, 30 Dragoner-Schwadronen.

6 Mitrailleur-Schwadronen.

6 Dragoner-Regimenter, 6 Dragoner-Abteilungen.

3 Kavallerie-Brigaden.

3. Artillerie.

72 Feld-Batterien.

24 Feld-Artillerie-Abteilungen.

12 Feld-Artillerie-Regimenter.

12 Feld-Haubitz-Batterien.

6 Feld-Haubitz-Abteilungen.

6 Artillerie-Brigaden.

9--12 Gebirgs-Batterien.

4--6 Gebirgs-Artillerie-Abteilungen.

8--12 Schwere Feld-Haubitz-Batterien.

4---6 Schwere Feld-Haubitz-Abteilungen.

4. Genie.

24 Sappeur-Kompagnien. *) 6 Sappeur-Bataillone.

6 Telegraphen-Kompagnien.

8 Gebirgs-Telegraphen- und Signal-Kompagnien.

2) Darunter an Gebirgstruppen 4--0 Kompagnien.

151 Tabelle A.1 A. Auszug. (Fortsetzung.)

5. Fliegertrappe.

24 Flieger-Kompagnien.

6 Jagdflieger-Kompagnien, l Stab der Fliegertruppe.

(i. Sanitätstruppe.

40 Sanitäts-Kompagnien.3) 4--6 Gebirgs-Sanitäts-Abteilungen.

3) Darunter an Gebirgstruppen 12--18 Kompagnien.

7. Veterinärtruppe.

8. Verpflegungstruppe.

9. Motorwagentruppe.

10. Traintruppe.

Keine Einheiten.

152

Tabelle A. s B. Gemischt aua Auszug und Landwehr.

1. Infanterie.

18--24 Infanterie-Brigaden.4) 6 Radfahrer-Kompagnien mit Motorradfahrerzug.5) 18) l Motorradfahrer-Kompagnie.5) 19) 4) Darunter an Gebirgstruppen 4--6 Brigaden.

5) Sie erhalten einen Stamm von Auszugsmannschaft und werden durch die aus sämtlichen Radfahrer Kompagnien hervorgehenden Radfahrer und Motorradfahrer der Landwehr auf den Kontrollbedarf ergänzt

2. Kavallerie. Keine Einheiten.

3. Artillerie.

25 Schwere Motor-Kanonen-Batterien.6) a 12 Schwere Motor-Kanonen-Abteilungen. ) 4--6 Schwere Artillerie-Regimenter.

6--8 Artillerie-Beobachtungs-Kompagnien.8) le) 6--6 Motor-Kanonen-Batterien.)

5--6 Motor-Haubitz-Batterien.6) 5--6 Motor-Artillerie-Abteilungen.6) 4 Motor-Artillerie-Regimenter.

15 Festungs-Artillerie-Kompagnien.7) 18) 5 Festungs-Artillerie-Abteilungen, l--3 Scheinwerfer-Kompagnien.6) 18) 3 Festungs-Scheinwerfer-Kompagnien.6) 18) l Scheinwerfer-Abteilung.

3 Ballon-Kompagnien.6) 18) 1 Ballon-Abteilung.6) «) Die Landwehrmannschaft der Artillerie ist im Kontrollbedarf Inbegriffen, die der Motorwagentruppe tritt zu den Motorlastwagenkolonnen.

7) Die Landwehrmannschaft ist im Kontrollbedarf Inbegriffen.

4. Genie 2 6 6 3 l 3 l 4--6 l

Gebirgs-Sappeur-Kompagnien.8) la) Pontonier-Kompagnien für Divisions-Brückentrains.8) Pontonier-Kompagnien für Armee-Brückentrains,10) 18) Pontonier-Bataillone.

Telegraphen-Kompagnie (für Armeestab). ") Funker-Kompagnien.11) 18) Funker-Abteilung. "; Mineur-Kompagnien. 11) 18) Mineur-Bataillon. ")

ö) Die Geniemannschaft der Landwehr tritt zum Kontrollbedarf hinzu, der Linien-Train der Landwehr ist darin Inbegriffen.

8) Die Geniemannschaft ist Auszug; bei den Kompagnien t und IT/1 tritt aber die HUB ihnen hervorgehende Landwehr-Geniemannschaft zum Kontrollbedarf hinzu. Der Linien» train der Landwehr ist im Kolltrollbedarf Inbegriffen.

10) Von der Geniemannschaft ist Auszug, % Landwehr. Ausserdem tritt die aus den Pontonierkpn. I und II/2 und I und III/(Divisions-Brückentrains)s) hervorgehende LandwehGeniemannschaftft zum Kontrollbedarf der Pontonierkpn. III und IV/2 und III und 1V/hinzu.n.

11) Die Gonio- und Trainmannschaft der Landwehr ist im Kontrollbedarf Inbegriffen.

5. Fliegertruppe, 5 Photographen-Kompagnien.12) la) 5 Flieger-Abteilungen.

12) Die Landwehrmannschaft ist im Kontrollbedarf Inbegriffen.

13) Siehe folgende Seite

153

Tabelle A.2 B. Gemischt aus Auszug und Landwehr. (Fortsetzung.)

6. Sanitätstruppe. 6 Sanität s-Abteilungen.

7. Veterinärtruppe. Keine Einheiten.

-8. Verpflegungstruppe.

18 Verpflegungs-Kompagnien. ") 6 Verpflegungs-Abteilungen.

2 Verpflegungs-Kompagnien für St. Maurice und St. Gotthard. ")18)) 14 la 9 Bäcker-Kompagnien. ) ) 13) Darunter an Gebirgstruppen 6 Kompagnien.

Die Verpflegungsmannschaft sämtlicher Kompagnien ist Auszug. Im Kontrollbedarf der Trainmannschaft ist die Landwehr Inbegriffen.

14) Die Landwehrmannschaft tritt zum Kontrollbedarf hinzu.

U. Motorwagentruppe.

24 Motorlastwagen-Kolonnen.15) 18) 6 Motorlastwagen-Abteilungen.15) 15) Sie erhalten einen Stamm Ton Auszugskader und werden durch Landwehr und Landsturm auf den Kontrollbedarf ergänzt.

10. Traintruppe.

3 Pontonier-Train-Kompagnien.'")

18)

16) DieLandwehrmannschaftt ist imKontrollbedarff Inbegriffen.

11. Kommandostäbe. ") 6 Divisionsstäbe.

l Stab der Besatzung von St. Maurice.

l Stab der Besatzung des St. Gotthard.

3 Armeekorpsstäbe.

l Armeestab.

17) Die Landwehrmannschaft an Motorfahrern, Trainsoldaten und Offiziersordonnanzen ist im Kontrollbedarf inbegriffen 48) Zu B. 1, S, 4, 6, S, 9, 10, Unter Kontrollbedarf ist der Sollbestand samt den vorschriftsgemässen Ueberzähligen (35% Kader, 15 % Gefreite und Soldaten) verstanden. Davon, ob die Landwehrmannschaft im Kontrollbedarf Inbegriffen ist oder zu ihm hinzutritt, hängt deijährlichee Bedarf anausexerziertennRekrutena ab.

Der für den Kriegsfall vorgesehene Ersatz durch Landsturm wird in den Erlassen über den Landsturm berücksichtigt.

Bundesblatt.

76. Jahrg. Bd. IL.

12

154 Tabelle A.3

1. Infanterie.

102 37 37 18 6 2 18 4--6

C. In der Landwehr.

} "BInfanterie-Kompagnien. 19)) 19) Mitrailleur-Kompagnien.

Infanterie-Bataillone.19) Infanterie-Regimenter.19) Fahrende Mitrailleur-Kompagnien.

Gebirgs-Mitrailleur-Kompagnien.

Infanterie-Park-Kompagnien. 2so) Infanterie-Saumkolonnen.">) 0)

19) Darunter «n Gebirgstruppen 20--41 Infanterie-Kompagnien. 8--18 Bataillone, 8--il Mitrail leur-Kompagnien, 4--6 Regimenter, 4--6 Infanterie-Munitions-Kolonien.

2. Kavalleri 30 Dragoner-Schwadronen (unberitten).

6 Fahrende Mitrailleur-Schwadronen.

3. Artillerie.

24 Feld-Artillerie-Park-Kompagnien.!")

6 Feld-Haubitz-Park-Kompagnien. *») 4--6 Gebirgg-Artillerie-Park-Kompagnien,su) 8-12 Schwere Feld-Haubitz-Park-Kompagnien.20) 4--6 Artillerie-Saumkolonnen.20) 4. Genie.

18 Sappeur-Kompagnien.20) 6 Sappeur-Bataillone.

3 Telegraphen-Kompagnien.30) 4 Gebirgs-Telegraphen- und Signal-Kompagnien.20) 5. Fliegertruppe.

5 Flugpark-Kompagnien.20) 0. Sanitätstruppe, C Sanitäts-Kompagnien.

22 Ambulanzen.20) 6 Feldlazarette.

44 Sanitäts-Kolonnen.20) 6 Sanitäts-Transport-Abteilungen.

28 Sanitäts-Züge. ") 7. Veterinärtruppe. Keine Einheiten.

8. Verpflegungstruppe 6 Verpflegungs-Kompagnien.20) 9. Motorwagentruppe.

4 Motorlastwagen-Kolonnen für schwere Artillerie-Regimenter. 20)

10. Traintruppe.

Gebirgs-Train-Kolonnen in durch den Bundesrat festzusetzender Zahl.

6 Gebirgs-Train-Abteilungen.

20)

») Zu C. l, 3, 4, 5, «, 8. S, 10.

Der für den Kriegsfall vorgesehene Ersatz durch Landsturm wird in den Erlassen liier den Landsturm berücksichtigt.

155

B.» Die Kantone haben im Auszug zu stellen : FüsilierKompagnien

Kanton

Zürich Bern Luzern . . " Uri Schwyz Obwaiden Mdwalden.

.

Glarus Zug Freiburg Solothurn Baselstadt Baaelland Schaffhausen Apprazell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin Waadt Wallis Neuenburg Genf

. .

Anmerkungen : l) a ) s) *) 5 ) 3) 7 )

33 60 15 3 6 2 l 3 3 12 11 9 G 3 3 2 21 9 21 9 13 24 15 9 6

Daraus wer- Bleiben Schützen- den Füsilier- vereinzelte DragonerKompa- od. Schützen- FUslller- od Schwagnien Bataillone Schützen-. dronen') gebildet Kpn.

13 23

5 l 2 2 ')

l l 4.)

4 3 2 l l

2») l8) 2') 2*)

8 3») 8 4 3S) 9 4«) 4 3

Zusammengesetzte Infanterie-Bataillone:

2 Füsilier-Kpn.Obwalden,, l Füsilier- u. lSchützen-Kp..Nidwalden;; Bataillon zu 4 Kpn.

l Bataillon zu 4 Kompagnien.

£ Sohützen-Kpn. Baselstadt, l Schutzen-Kp, Basel)and.

2 Schütz en-Kp n. Appenzell A.-Rh., Ä Füailier-Kpn. Appenzell I.-Rh j Bataillon AU 4 Kpn.

a Bataillon« zu 4 Tind l Bataillon zu 5 Kompagnien, l Bataillon zu 4 und l Bataillon zu 5 Kompagnien.

Weitere 0 Dragoner-Schwadronen werden, ans Mannschaften mehrerer Kantone zusammengesetzt

156 B. 2

Die Kantone haben in der Landwehr zu stellen: FUslllerKompagnlen

Kauton

Zürich Bern Luzern . . .

Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden G-laruB Zug Freiburg Solothurn Baseletadt Baselland Schafthausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Âargau Thurgau Tessili Waadt Wallis Neuenburg Genf. . . .'

Aiiiuerkuugen :

.

11 20 5 l 2 '/« */j l l 4 4 3 2 l 2 l 7 3 7 3 4 8 5 8 3

Daraus wer- Bleiben Schützen- den Füsilier- vereinzelte DragonerKompa- öd. Schützen Füsilier-öd. SchwaBataillone Schützen- dronen") gnien gebildet Kpn.

5') 4 ) 5 ) 9 ) 2') l8) 2»)

'/·8 i ) i') i») i")

2 l 2

2V. 4) " 1 ') 2") 1") 2»)

l l12)

3 l l l

24)10)

l 11 ) 2S)

Infanterie-Bataillone

l) 2 Fus.-Kpn. Zürieh und l FüB.-Kp. SchafFhaueen ») 2 Sch.-Kpn Zürich und l Püe.-Kp. Zug.

») l Ïua.-Kp. Bern, l Füs.-Kp. rreibnic, l Püs.-Kp. Solothum.

*) l Soh.-Kp. Bern, l Soh.-Kp. BaaeHtidt und Baeelland, l Sch,-Kp. Aaigan.

o) l Soh.-Ep. Bern, l PnB.-Kp. Bern, 2 FÜB.-Kpn. Ober-Wallis; Bataillon zu 4 Kompagnien.

B) l Sch.-Kp. Bern, l Scb.-Kp. Neueuburg; Bataillon zu 8 Kompagnien.

·>) 3 Ffis.-Kpn. Luzorn, l Fus.-Kp. Nid- und Obwalden.

8) l Füs.-Kp.

Uri, 2 Ftts.-Kpn. Sonwyz ») l l?üs.-Kp, Glarns, S Füs.-Kpn. St. Gallen.

W) 2 Fus.-Kpn. Baselland, l Ftt8.-Kp. Airgan.

11) 2 Fus. Kpn. Apponzell A.-Kh., l Füs.-Kp. Appenzell I -En., l Soh -Kp. Thurgau; Bataillon zu 4 Kompagnien.

12) Bataillon zu 4 Kompagnien.

13) Weitere 6 Dragoner - Schwadronen worden aue Mannschaften mehrerer Kantone zusammengesetzt.

157

I. Soll-Bestände der Einheiten und Stäbe von Auszug und Landwehr.

Infanterie . . . . S. l bis Kavallerie . . . . ,, 12 ,, Artillerie ,, 16 ,, Genie ,, 4l ,, Fliegertruppe . . . ,, 52 ,,

S. 11 ,, 15 ,, 40 ,, 51 ,, 57

Sanitätstruppe '. . . S. 58 bis Verpflegungstrnppe . . ,, 65 ,, Motorwagentruppe . . , 69 ,, Tramtruppe . . . . ,, 7 1 ,, Stabe d. Heereseinheiten ,, 74 ,,

S. 64 ,, 68 ,,70 ,73 ,,75

Allgemeine Bestimmungen.

1. Die Quartiermeister können an Stelle des Reitpferdes ein Fahrrad oder Motorrad stelle».

2. Die Küchenchefs sind Gefreite, Korporale oder Wachtmeister.

3. Die festgesetzte Zahl von Gefreiten ist beim Auezug als Maximalzahl aufzufassen.

Bei den Sanitätstruppen wird die Zahl der als Krankenwärter ausgebildeten Gefreiten nicht festgesetzt.

4. Fehlende Sanitätsoffiziere werden durch ältere Mediziner-Unteroffiziere oder hilfsdienstpflichtige Ärzte ersetzt.

5. Die unberittenen Spielleute sind als Hilfskrankenträger ausgebildet.

6. Die Hufschmiede sind Soldaten, Gefreite oder Unteroffiziere.

7. Die Motorradfahrer (samt Motorradern) -werden bei der Kriegsmobilmachung aus den Motorradfahrer-Zügen der Radfahrer-Kompagnien zu den Stäben und Einheiten der Divisionen und aus der Motorradfahrer-Kompagnie zu den Armeetruppen, Armeekorpsstäben, Kommandostäben der Festungsbesatzungen und zum Armeestab abkommandiert.

8. Als Feldpostordonnanzen und Feldpostpacker werden Postangestellte eingestellt; sie sind Soldaten, Gefreite, Korporale oder Wachtmeister.

9. Aus den Überzähligen der Einheiten sind hei der Kriegsmobilmachung die für den Nachrichten- und Verbindungsdienst, als Bureauordonnanzen, Köche usw.

erforderlichen Kader und Mannschaften zu den Stäben der Truppenkörper und Heereseinheiten abzukommandieren. Ihre Zahl wird durch den Bundesrat festgesetzt.

10. Unter Saumtieren sind entweder Maultiere oder Pferde zu verstehen.

11. Die Karrenpferde und die Zugpferde der vom Bock aus gefahrenen zweispännigen Fuhrwerke werden mit Bastsätteln ausgerüstet.

12. Bei den Motorfahrzeugen werden unterschieden : Motorpersonenwagen (bis 6 Personen), Autobusse (8 und mehr Personen), Sanitätsautomobile (für Verwundete), schwere Motorlastwagen (3 u. mehr Tonnen), leichte Motorlastwagen (1-2 Tonnen), Zisternen-Motorwagen, Traktoren, Motorräder (mit und ohne Seitenwagen).

13. Von den Offiziersordonnanzen werden beim übertritt zur Landwehr die der Stäbe der Bataillone und Regimenter der Infanterie und der Sappeurbataillone in die entsprechenden Landwehrstäbe versetzt, während alle übrigen ihre Einteilung beibehalten und im Kontrollbedarf inbegriffen sind.

II. Zusammensetzung der Heereseinheiten und Verzeichnis der ausser Divisionsverband stehenden Einheiten, Truppenkörper und Stäbe (S. 76 bis S. 78).

158

S. 1.

Infanterie-Kompagnie.

Kommandant (Hauptmann) .

Subalternoffiziere . . . .

Arzt (Subalturnoldiilr) .

.

.

.

*i st i

1

5

1 i

1 1 1 9 22 1

Fahre«

9 22 176 2 1 2 1

6

U

5 1

1 1

FeloVeibel Fourier .

. . .

Wachtmeister . . . . .

Korporale *) .

. . . .

Sanitätsunteroffizicr . . .

Füsiliere, Schätzen, Mitrailleure (20 Gefreite) . .

Trompeter . . .

Tambour Büchsenmacher . . . .

Küchenchef

Sanitätssoldaten oder Gefr.

Total

e

Ü

Gefreite, Soldaten

o

Gebirgs-Inf.-Kompagnie Unterofüider«

Fus.- oder Schütun-Irap.

33

182

FahrriH

176 2 1 o 1 6

1

7

34 ·

215

221

188 ^ 2 22

1

229

Ansserdeni «rhilt eie un piple vom BnläillonsslilK

Munitionsktirren Caisson Fahrküche Gebirgsfourgons

. . . .

. . . .

1 Trainunteroffiziär 1 Sanitäts-Gcfreiter 9 Trainsold. (1 G e fr.)

1 Sâumerunteroffiaier 14 Säumer (1 G ffr.)

Karren und Fuhrwerke

Zugpferde 3)

Fuhrwerke

4 1 1 2 4 Karren 4 Fuhrw.

4 2 2 4 12 Zugpf

Zugpferde t) n. Saumtiere

2

4

2 Fuhrw.

4 Zugpf.

9 Saumtiere 3)

Anmerkungen: l) An Stelle fehlender Korjiorale treten Gefreite.

2) Die Zugpferde und Saumtiere warrian vom Bataillon abgegeben.

8) Von den 9 Saumtieren sind bestimmt: 4: für Munition, 1 für Sanitütamaterial, 4 für Kochkisten.

159

Infanterie-Bataillon.

S. 2.

(Zu 3 -- 5 Inf.-Kompagnien, unterstellt 1 Mìtr.-Kompagnie,)

Stabd.FDs.-u.Sch.-Bat.1) StaN.6eblrgs-lnf.-Bat.1) E

i i! II Kommandant (Major) . . . . . . .

Adjutant (Obsrllsutenant odsr Hauptman»] . . .

Ärzte (1 Hauplmann, 1 Subalternofflzlsr -') . . .

Quartiermeister (Subaltgrnofflzler it. Hiupimann! , Train- od. Säumeroffizier (Subaiurnofiizisr) *) Fähnrich (Sdjutsnt-Untîfofflzlarj . . . .

Fourier . .

Waflenunteroffizier (Korpiral oder Wathtmsistsrj Telephonkorporal od. -Wachtm. . .

Trompeterkorporal od. -Wachtmeister Sanitätskorporale oder -Wachtmeister Train- und Säumerunteroffiziere . .

Telephonsoldaten (2 Gefreite) . . .

Trompeter (2 Gefreite) Küchenchef Sanitatssoldaten oder -Gefreite . . .

1 1

2 1 1 ~

_ ~

1i 4\

Total Stab

6

11

1 1 2 1 1

*) 12 1 206) 2 366) l8) 4 2 78

ec

I|

ff =ä

Ü 2 2 1 1 1

1 1 1

Fatarti

1 1

IT

3 4«)

Trainsoldaten od. Säumer (4 od. 10 Gef .)

Sattler Offiziersordonnanzen (1 Gefreiter) . .

Feldpostordonnanzen . . . .

2 2 2 1 1

i

Fahrrad

1

~

Si

1

9

-

6

4«)

9

72 12 1 2 2 97") 2 4 2 134

, 143 6 S6 809

j1

8

·^^^^,

3 Infanterie-Kompagnien Total des Bataillons zu 3 I.-Kpn.(ohne Mitr.-Kp.)

18 24~

89 64 5 734

3 12

1

ajid Zugpferde Karren Fahrwerfce Kugpferde 12 12 2 2

1 5 7 Fuhrw.

2 10 14 Zugpf,

. . . .

. . .

3 11

836

768 Fuhrwerke

Munitionskarren .

Gebirgs-Sanitätsfourgon Küchenfourgon Gebirgsfourgons .

21 27

5 ^ 12 Karren, 6 Fuhrw.

10 24 Zugpf., 27 Säumt.7)

, ,, 12 Karren, \ 3f Ï Zugpf., Total des Bataillon zu 3 Kpn. 112 Karreu, 50 Zugpfe rde') 12 Fuhrw, | 5' Säumt, : (ohne Mitr.-Kp.) . l 19 Fuhrwerke \ Anmerkungen : Überzählige Hauptleute des Bataillons worden dem Bataillonsstäbe zugeteilt.

Boi der Landwehr können beide Arzte Hauptleute sein.

Oder an dessen Stelle ein berittener Adjutant-Unteroffizier oder FeHweibel.

Seite 163, Anmerkung S.

Der Bataillonsarzt kommandiert bei der Kriegsmobilmachung au jeder l.-Kompaguie einen Sanitätsgefreiten ans dem Bataillonüstah, «) Bei Bataillonen zu mehr ale S I.-Kpn. vntepreohond mehr. Um alle mit Baatslttelii aueznrttstenden Zugpferde als Saumtiere verwenden zu können, eîud noch 18 Tramsoldaten notwendig. Der gänzliche Übergang ssur Gebirgsorganiaation erfordert npohmaU 42 Säumer, ferner 1 Sattler, 89 Saumtiere, 86 Kochkisten usw. Dann worden Caissons, Fahrküohen und Küchenfourgon dem Etappendienst übergeben.

i) Von don Î7 Saumtleren sind bestimmt: ä Itti Telephonmaterial, 1 f ttr BanitStsmaterial, 3 für Schanzeeug und Kampiermaterial, 4 für Kochkisten, 17 für Proviant und Fourage.

') >) ) *) 5) 8

160

Mitrailleur-Kompagnie. ')

S. 3.

Zu 12 schweren Maschinengewehren i .g fs Gefreit Soldati

i pfi| il Kommandant (Hauptmann) . .

Subalternoffiziere s) , . .

Feldweibel .

Fourier Mitrailleurwachtmeister . .

Mitrailleurkorporale . . .

Führerkorp. u. -Wachtm. .

Büchsemnacherunteroffizier .

Mitrailleure (12 Gefreite) .

Führer (4 Gefreite) s) . .

Büchsenmacher (2 Gefreite) Sattler Küchenchef Sanitätssoldaten od. -Gefreite Hufschmied3) Total

1

5 -- --

1

1

-- -- .

-- -- --

-- 6

5 12 5 1 -- --

o

1 1 1 4

3« 3C

1

-- -- -- _

._

-- -- -- _

159

£

9

, £ £ S t,£

O

1

1

!

1 4. -- 1

--

4 6 3

-- -- --

Fahrrad .

-- -- __ --

1

-- -- -- -- -- -- ^._ -- -- -- 5

Zu 6 schweren Maschinengewehren

1| 4 il il H li

-- -- . --

-- Fahrrad

87 34 -- -- -- 71 -.-, -- 1 ..-- 3 -·1|25 134 o 165

Zu S schweren Maschinengewehren a > M ·sj

4 9 -- 4 -- 1 . .

-^-- -- _

1 1

-- -- -- 58 -- 20 -- -- --. -- -- 51 ,,. 1 ^ -- 2 -- -- -- 1 2 5 ··-16 ^_ 88

65 28 -- 6 1 1 .

3 -- 1 20 105

ii Filirrad -- -- -- -- -- --

--

2.

104

^25·· -f

^_.

109

130 1

Gewehrkarren Munition starr e n . . . .

Kompagniekarren . . . .

Gerätechaftswagen . . . .

Fahrküche Gebirgsfourgons . . . .

laimuDd Zugpferd! lami M! Zugpfgrdg Karrm und Z>gpferda Frinirti Futmerki Fiihrwirke 12 G 6 12 9 ' 9 6 12 9 9 6 12 1 1 1 1 1 1 4 1 2 2 2 4 1 2 2 1 1 , 2 1 1 2 1 2 2 -- 3 6 2 4 3 6 26 Karrin 39 Zugpferd» 19 limi 33 Zugpferd 13 «aro 23 Zugpferd: 5'FulTM.

7 FMI.

7 FBllTOj

Anmerkungen ; J) Die Kompagnien werden im Auszug /u 12, in der Landwehr zuerst zu 0. spiiter /u i) und schlieeslioh zu lä Maschinengewehren gebildet, entsprechend dem Anwachsen der Bestünde dnich den Übertritt Tom Auszug zur Tjamlwehr.

2) Nur der Kompagnieoffizier ist beritten, 8) Um alle mit Basteätteln auszurüstenden Zugpferde als Saumtiere verwenden zu tonnen, Bind nnnh t T"flhr9r notwendig. Der gänzliche Übergang zur Gobirgsorsaiüsation orfordert nochmals 83 (Kp. zu 12 Mgw.), bzw. 19 (Kp. zu 9 Mgw.lj bzw. 14 (Kn. zu 6 Mgw.)

Führer; ferner 1 Hufschmied, 88, bzw. 19, bzw. 16 Saumtiere, 3 Mnnitionakarren, 1 Sohmiedetarren, 1 Handwerkerkarren, 8 bzw. 6 Kochkisten new. Dann werden Causons, Crerätscbaitfiwagen und FahrMohe dem Etappendienst übergeben.

161

Gebirgs-Mitrailleur-Kompagnie, 1) Zu 12 sellerei Masciliiieiieweliren

1 1 5 12 5 1 1

.

.

.

.

f Fihnd 90 64 7 1 1 3 2

6 26 168 11

.

.

.

.

1

5

Total

.

.

.

.

Untereffiliere Befreite, Soldaten

1

Kommandant (Hauptmann) . .

Subalternoffiziere ·) , . .

Peldweibel Fourier .

.

MitrailleurwachimeiBter . .

Mitrailleurkorporale . . , Führerkorp. u. -Wachtm. .

Büchsenmacherunteroffizier .

SanitätBunteroff. (Mediziner) Mitrailleure (12 Gefreite) .

Führer (7 Gefreite) . . , Büchsenmacher (2 Gefreite) Sattler Küchenchef . . .

. .

Sanitätssoldaten od. -Gefreite Hufschmiede

Munitionskarren .

Schmiedekarren .

Handwerkerkarren Gcbirgsfourgons .

l|

·

2

194

200 Kantind Z««*nh FErwsito 12 12 1 1 1 1 6 3 HKair.n 20 ZugpfiM 3 Fiibrw.

Saumtiere

Maschinengewehrtiere . .

Munitionstiere Tiere für Zugsausrüstungen Tiere für Kochkisten . .

Tiere f. Schanzzeug u, Kampiermaterial Tiere f. Proviant u. Fourage

12 12 4 4 1 6 39 Saumtiere

Zu 1 schweren Haschinengewebreii ewpBJO

i

S. 4.

*i i 11 U

s" § 9

Za B schweren laiehinengewehren s| at3

^fl

U

B

l l

1 4

1 1 4 9 4 1 1

1

1 1

4

1 1 4 6 4 1

Fahrrad

i^-*

2

56 41 5 1 1 2 2 5 17 108

K50

^^_-**v--"· ·i ·*·

9 1 1 3 11 KarTM 3 Fuhrt.

^·^_

1Ï26

Saumtiere

--'

--*v*--

130 Karren ond Zggphnig Fiibrwirin 9 6 1 1 1 1 6 2 17 Zogpfinl SKirrm 2Fuhrw.

9 9 3 4 1 6 32 Saumtiere

2

"--»N

"--s

Katrin und Fnbrairki

Fahrrad

Fahrrad

72 54 6 1 1 3 2 5 21 139 165

0

bwMi

6 1 1 4 12ZU3PM

Sttomtleni 6 6 3 3 1 5

24 Saumtiere

Anmerkungen : l) Die Kompagnien werden im Auszug zu 12, in der Landwehr zuerst zu c, später zu 9 und schlieBalioh zu 12 Maschinengewehren gebildet, entsprechend dem Anwuchsen der Bestände durch den Uebortritt vom AtiBzng zur Landwehr.

S) Nur der Kompagnieoffizier ist ueritten.

162

S. 5.

Infanterie-Regiment.

fZu 3, ausnahmsweise 2 Bataillonen,)

Stab des Infanterie- Briment* Stab des Beb.-lBfairturie-Reg.

i al 1 ii 5l *J <5 d rii l| st Kommandant lOhirstiitutinanii . . . .

-Nachrichtenoffizier (Subaitiriuff, nd. Hauptm.)

Telephonoffizier (Subaliimoff od. Hauptm.) 1 ) Mitrailleuroffizier (Hauptaann cd. Major) , Regimentsarzt (Haupimann «dir Maior) . .

Zahnarzt (Sibalttrioffizur «dsr Hauptiïiann) Pferdärzte IDsli|lt«u»ii «d>r Major) . .

Quartiermeister Illauptniann udir Major)

.

Train- od. Säumeroffizier(Sub.-Off öd Hptm.)

i

II

II ein

1

_

_

__

1 1

1 1

1 1 1

--

2 1

--

|

1

--

|

|

--

1 1

--

-

ài

«B,

2

Fahrrad 1

1 1 1 1

, |

^ -- -- --

1

1 1

--

--

T!i ---- 66 )

1

1 -- Fahrrad J

12

2

-- 1 -- -- -- -- -- 12 12-13 2

s

1

1I| !!·.

25--26 3) .

. . . .

Fuhrwerke 1

2 3 Fuhrw.

-

2 2 1 1 1 1 Fahrrad 2 1 1 Fadrral 1 Fahrrad --

6 -- 17 13 ,--* 19 %

H

Sanitätswagen .

Gebirgsf'ourgons

~ -- -- ,,.

_ _ -- -- n

2 -- 1 1 -- 1 -- 1 -- Fitirrad 1--2

--

1 -- 1 --

1--2 TT'pI fï Tii'öfi f (ïi>t* Train- oder Saumer -Adj. -Unteroff.

-- Fourier Trainsoldaten oder Säumer (1 Gefr.)

·-- Offiziersordonnanzen (1 Gefreiter) .

Total 11-12

ii i

81-- 32') Zngvtn&e 2 4

ezugpf, 1 )

Fnjirwwk« 1

2 3 Fuhrw,

Zugpferde 2 4 6 Zugpf.

5 Säumt. *)

Anmerkungen : i) Zu Reitpferd, Fahrrad oder beidem berechtigt. Beim I.-Ke§. Ut der Telephon Offizier auch Zugftlbrar des Telephon- und Signalzugea.

s ) Der Übergung sîur G-obirgeOrgaïusation erfordert nodi 5 Säumer und 5 Saumtiere.

3) Boi dei KriegsmobUmaoliung ist dem Regimentsstab 1 Dragoner als Ordounaiizreitei1 zuzu teilen.

*) Von den 5 Saumtieren sind bestimm t: l für Vcterinïrmiteriil, 1 fur Kochkisten,! für Proviant und Fonrage, 2 für Gepäck.

163

I nfInfanterie-Regiment. (Fortsetzung.)

(Zu 3, ausnahmsweise 2 Bataillonen.)

Telephon- nnd Signalzug des InfanterieRegiments: Zugführer1) Telephonkorporale und -Wachtmeister*)*) . .

Signalkorporale und -Wachtmeister . . . .

Telephonsoldaten (8 Gefreite)2)8) Signalsoldaten (4 Gefreite) Trainsoldaten (1 Gefreiter) s) *)

Total

Offizier«

-- -- -- --

Gefreite, Salditeli

Uuterofgalere

4 2

--

48

--

24 8

--

6

80 86

Fuhrwerke

B

Telephonkarren ) ') . .*· Telephonwagen . . .

Gebirgsfourgon

. .

4 1 1

"2~Fuhrw, 4 Karren

Zugpferde

4

2 2 ~8~Zugpf. V)

Anmerkungen ; l) Der Telephonoffiziev des I.-Keg, ist zugleich Zugführer des Telephon- und Signalznges.

S) Bei 1,-Rec. zu 9 Bat. entsprechend weniger.

a ) Beim Übergang zur Gebirgsorganisation wird an jedes Bataillon I Telephonpatrouille, bestehend ans l Tel.-Unteroffizier, 13 Telephonsoldaten, l Trainsoldat, l Telephonkaneii, l Zugpferd abgegeben.

164

Infanterie-Brigade, Gebirgs-Brigade.

S. 6.

(Normal zu 2 Infanterie-Regimentern Auszug, l Infanterie-Park-Kompagnie ; unterstellt l Infanterie-Regiment Landwehr.)

Kommandant (Oberst) .

Generalstabsoffiziere (Hauptmanoderov Major) .

Adjutanten (1 Hauptmann, 1 Subaiiim!fizl»r} . .

Parkoffizier [Major) Brigadearzt (Major)1)

i

Zugeteilter Arzt fSobtlurnilfizur) 2) . . .

Brigadepferdarzt (Major) .

. . .

Brigadekricgskommissar (Hajor) . . , Zugeteilt Komrnissariataoff. (Hauptmann) .

Train- oder Sàumeroffizier (Hpim.odir Major) Stabssekretar Founer Sanitatsgefreiter . .

Motorfahrer ( 1 Gefreiter) . . . .

2 ~" 2 1 1 1 -- 1 -- 1 -- 1 -- 1 -- 1 __ -- 1 ,, -- -- --

Trainsoldaten oder Säumer (1 Gefreiter) Offiziersordonnanzen (1 Gefreiter) . .

Total

-- -- 12

fl ^1

£l S^ '2

4 4 1 -- 1 1 -- ^ -- 1 -- 1 -- 1 1 -- -- -- ' -- -- i -- 2 -- -- 6') -- 9 -- -- 2 18 17 "" '· v 20

11

1

_ 2 2 _ 1 1 1 1 1 1 -- --.

-- -- -- -- 11

,,

-- -- -- ~-- -- 1 1 -- _ -- -- 2

-- -- -- -- -- -- ,, 1

2 10 9 22

:·!

2 4 4 1 1 1 1 1 1 -- -- -- -- -- 16

v

24

sa<)

35«)

Fnhrwerke Sugpferie

Gebirgsfourgons (event. 1 Stabsfourgon) _§_

Unteroffiziere

|

Offrdore

Dnteroffiaere

i

StaNepInfantBris-Brigada Stab der Oebirgs-Brlgade

6

Fuhrwerke Zügpferden.

Saumtiere

3

6

3 Fuhrwerke 6 Zugpferde 3 Fuhrwerke 6 Zugpferde s 1 Motor4 Saum) 1 Motorpärsanenpersonen tiere ') wag.(req.)

wag.(req.)

Anmerkungen : i) Bei der Gebirge-Brigade ist der Kommandant der Qebirgs-Sanitäts-Abteilnng zugleich Brigadearzt.

S) Der zugeteilte Ar.it ist ftlr den Sanitätsdienst lei den Trainkolonnen bestimmt !>) Der Übergang zur Gebirgsorganisation erfordert noch 4 Säumer, 4 Saumtiere.

4 ) Bei der Kriegsmobilmachung worden dem Brigadestab S Ordonnanzoffiziere (boim Brigadestab mit je 1 Pfeift lieiitteii iU macholi) aus deu ai}urztthli|cäu OfazÌQTBii der Bataillone, ferner 1 Dragoner als Ordonnanzreiter und 1 Funkeratatiou zugeteilt.

5) Von den 4 Saumtieren alnd bestimmt: 1 für Kochkisten, l für Proviant und Eourage, 2 für Gepäck.

165

Radfahrer-Kompagnie.1)

S. 7.

Offl suore

Kommandant (Hauptmann odir Major) a) Kompagnieoffizier (O&srlUntenant udir Huptmami) ' ) . . . .

Subalternoffiziere Arzt (Subaltonufllzisr)

. . . .

Gefreite,

l l 6 (5) l (-)

Feldweibel Fourier Chefmechaniker (Feldweibel od. Adj.-Unteroffiziere) Wachtmeister Korporale Büchsenmacherunteroffizier Motorfahrerunteroffizier. . .Radfahrer (18 Gefreite) Motorradfahrer (6 Gefreite) Büchsenmacher (2 Gefreite) Fahrradmechaniker (Gefreite) Motormechaniker (Gefreite) . . . " Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite Motorfahrer (2 Gefreite)8)

Total

Unteroffiziere

l l 2 11 (10) 23 (20)

l (-) l 168(176;

-- (46' 6 (l!

6 2 l 3 (2; 10 9 (7)

40 (35) 196(244

236 (279) 245 (286) Motorfahrzeuge l Motor-Personenwagen (req.)3).

4 leichte Motorlastwagen (req,)*).

(57 Motorräder, req., soweit notwendig mit Seitenwagen)4).

Anmerkungen :

1) Die Abweichungen im Bestand der für den Verbindunesdienat bestimmten, aus Auszug und Landwehr gemischten Kompagnien sind eingeklammert. Bei der Kriegsmobilmaohnng geben diese Kompagnien die in den Sollbestandstabellen vorgeschriebene Zabi von Motorradfahrern dem Divlsionsstat und den Truppeukärpern der Division ab ä) Nur bei den gemischten Kompagnien kann der Kommandant Major und der Kompagmeoffizier Hauptmann eein.

8 ) Für den Transport von Maschinengewehren samt Munition und Reserveteatandtsilen, Büchsenmacher- und Ftthrradmecbanikeransrüstnng werden den Badfahrerkompagnien dea Auaongee naah Bedarf weitere laiohte ìfotorlastwaffen und Motorfahror zugeteilt.

Anaaerdem erhalten sie Motorräder (req.) für Marschsicherung, Kolonnenwaohe aew.

*) Für l Feldweibel, 3 Chefmechaniker, Î Wachtmeister, i Korporale, 2 Mechaniker und 46 Motorradfahrer der gemischten Kompagnien.

166

S. 8.

Motorradfahrer-Kompagnie. 0 Offiziere

Kommandant [Hauptmann od. Major)

l

Kompagnieoffizler (Olurliiiitiiiaiit ,,j Hauplmann) . . .

l

Subalternoffiziere Arzt (Subalternotfizier oder Hauptmann) . .

FeWweibel Fourier

6 l

Gefreite, Soldaten

l l 3 12 24

Cüefmechaniker (Fìld«iib«i udir Adj.-Unloroffizier)

Wachtmeister Korporale Motorradfahrer (64 Gefreite) Mechaniker (Gefreite) Küchenchef . . .

Sanitätssoldaten oder -Gefreite Motorfahrer (l Gefreiter)

Unteroffiziere

530 15 l 3 4 561

. . . .

9

41

602 611

Motorfahrzeuge : 603 Motorrader, soweit notwendig mit Seitenwagen (req ), l Motorpersonenwagen (req.).

l schwerer Motorlastwagen (req.).

Anmerkung: 1) Bei der Krie(fBmübilniji;liiiii(5 gibt din Kompagnie die in den SullbeHtsiiilmlielleji vorgeschriebene Zahl von Motorradfahrern an dun Aime68tab, die Stäbe dei Anneekorpe und FfiBtungsDeeatznngen und an die Armeetrnppen ab.

167

Fahrende Mitrailleur-Kompagnie.')

S. 9,

Zu 9 schweren MaicfeiiwflgeKehren i

io Kommandant (Hauptmann) Subalternoffiziere Feldweibel . .

.

. .

1 Fourier . . .

Mitrailleurwachtmeister Mitraflleurkorporale Fahrerkorp. od. -Wachtmeister . , Büchgemnacherunteroffizier . . .

Mitraüleure (12 Gefreite) . . .

Fahrer (6 Gefreite) Trompeter .

Buchsenmacher (2 Gefreite) . . .

Sattler , . .

Küchenchef . . . .

Sanitätssoldaten od. -Gefreite . .

Hufschmiede . .

v ...

Total

li

l'I J.3 H ·s| SS «t

11

2 4 1 Fahrrad 3

1 1

3

9 4 1

5

ÎI

43 BJ

i 4

1 1

_

3 6 4 1

4 60 33 1 6 1 1 o 2 106 14

19

Zu 6 schweren Masobiufigewshrei)9) g il sl S|

5

16

j--' IS25

2 4 1 Fitmd 3 4

40 27 1 5 1 1 2 2 79

14

·· ·. L

-i_

_^-

100

130

Gewchrwagen . .

Gerätschaftswagen Fahrküche . .

Fourgon . . .

Proviantfourgou .

. .

. . .

. . .

. , . .

. . .

95 ^^_

---s^--

--^

Fuhrwerks 10 1 1 1 1

üyMs 40 4 2 2 2

Fnkrwsiii

Zngplinle

7 1 1 1 1

28 4 2 2 2

14

50 s)

11

38 ")

Anmerkungen: ) Die Kompagnien werden im Auszug zu a, in der Landwehr üU 6, später zu 9 Maschinengewehren gebildet, entsprechend dem Anwachsen der Bestände durch den Uebertritt Tom Auszug zur Landwehr.

2 ) Der Sollbeetänd der Kompagnien zu 6 Maschinengewehren gilt auch für die Fahrenden Mitraillijnj-Schwadrotion Landwehr; bei die«eB iat absr der Fourier beritten und beträgt die Zahl der Seitpferde 16.

8 ) Die Fuhrwerke der Landwehr-Kompagnien können auoh zweipiinnig gefahren werden, wobei die Mitraillenre usw. marschieren. Dann beträgt dis Zugpferd tzaLl SS, bzw. SS.

J

168

S. 10.

Radfahrer-Abteilung (zu 3--6 Kpn. Auszug) *).

Fahrende Mitrailleur-Abteilung (zu 3 Kpn. Auszug u. 1 Lw.-Kp.) *).

Gebirgs-Mitrailleur-Abteilung (ZU 2 Kpn. Auszug u. i LW.-KP.).3)

Kommandant (Major) . .

. .

1

Adjutant (SubaitBfnolfizi<0 . . . .

1 --

Arzt [SnbjlHrnolfizlir oä«r Hiiiplnainj *) ,

1

-

Pferdarzt [Su&altirnofflzier etit Hptm.) .

Quarfciermeister (Subaltimiff.i Hptm)

1 -- --

Motorfahreroffizier (Subaltirniff.) .

1

Motorfahrer (1 Gefr.) . . .

Offiziersordonnanzen (1 Gcfr ) .

Feldpostordonnanz . . . .

Total



a*

0

1

2

1

1 -- -- 1 --' --1 1 -- -,

2

1

°0



1

I

Führer

i i!II

1 1 1

--

--

2 --

-- --

6 1 --

-- 3 -- -- 1

--

,,

7

1

TITT 13 » Motor-Pergonänwagen (reo.)

t leichturMotorlastwagan (req.)

Stab der Gebirgs-lllitr,.

Abteilung

5

G

11 l Fourg-on, fi Zugpferde

-

TJnterofunier« Oe freit a, Soldaten

Offiziere DnterofH ziere 1 Befreite, | Solisten

Stab der Stak der Radfahrer- F»hrei4en Bitr.Abteilung ibteilnDg

II 1

-- -| 1

1 '- --

1 1 1

1 -- 1 -

--

--

G --

-- --

--

5 --

2 -- 1 -- 9

5

14 1 G-ebirgafourgonj 2 Zugpferde, 3 Saumtiere

Anmerkungen : i) Bei der KriegBmobilmaohung werden a Kompagnien zu Divisionen detachiert und tritt dei A-bteihrngsstah mit den übrigen Kompagnien sn einer Kdvalleiiebiigade.

ä) Die Landwehr-Kompagnie tritt bei der Kiieg-Bmobilmachnng zu den Arme«truppen.

3 ) Dio Auszug -KouiuaKiue zu a, die Landwehr-Kompagnie zu li Maschinengewehren.

4) Der Arzt der Radfahrer-Abteilung ist Hauptmonn,

169

Infanterie-Park-Kompagnie Infanterie-Saumkolonne,

s.11.

InfanteriePark-Kompagnie A b D

li il ·il«f

O

Kommandant [Hauptmann) Subalternoffiziere

1

1

Pferdarzt [SuhallBrnoffUlsr odsr Hai/ptmann] . . .

Feldweibel Fonrier Berittene Wachtmeister und Korporale .

Wachtmeister u n d Korporale . . . .

Füsiliere, Schützen, Mitrailleure (8 Gefr.)

Führer und Säumer (12 Gefreite) , .

3 1

3 1 1

1 1 5 5

5 12 153 ^·^ t'--' 155

11

1 Fahrrad

1 1 8l 118 1 1 2 1 3 3

5 15 210

6

^--«

2 25

_

'^H

*---*

---*,,--*

170

. .

4

13

Total

. . .

i

4

70 73') 1 2 1 2 3

.

H£1 3Î

II

1

Fahrrad 5

Wagner.

Sattler .

Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . . .

Hufschmiede .

. . .

Infanterie-Caissons Haodgranatenwagen .

Sprengstoffwagen J Gerätschaftswagen ) .

Küchenfourgon Gebirgsfourgons Schmiedekarren . . .

Handwerkerkarren

i

tafontericSaunkolonne

Frimsrke

ZiigpMe

40 16 1 1 1 4

80 32 2 2 2 8

63

126

i

'

230

uw* &«"-rti

1 4 1 1

2 8 1 1

ÖFuhrw, 12 Zugpferds 2 Karren 100 Säumt,2)

Anmerkungen : i) Um alle mit Bastartela auszurastenden Zugpferde der Infauterie-Park-Kompagnie ah Saumtiere verwenden zu kSnnen, sind noch 64 Führer notwendig. Der Gemsohaftswagen ist dann zu ersetzen durch 1 Schmiedekarren, 1 Handwerkerfearreu, ») Darunter 84 Saumtiere für Munition oder Verpflegung, für die nach Bedarf Karren zugeteilt werden können. Von den übrigen 16 Saumtieren Bind bestimmt: 1 fflr Sanitatsmaterial, 2 fttr Schanzzeug U.Kampiertnaterial, 4 für Kochkisten, 9 für Proviant u. Fonrage.

Bundesblatt. 76. Jahrg. Bd. II.

13

170

Dragoner-Schwadron. O

S. 12.

Unteroffiziere

Qfflzì0r>

Kommandant [Hauptmano) , Subaltenioffiziere . . .

Feldweibel .

Fourier . .

.

Wachtmeister . . .

Korporale . . . .

Heiter (12 Gefreite) Fahrer (1 Gefreiter)*) . .

Trompeter (1 Gefreiter) Sattler Büchsenmacher (1 Gefreiter) Küchenchef .

Sanitatagefreiter oder -Unteroffizier . .

Hufschmiede Offiziersordonnanzen (1 Gefreiter) . . .

Total

Gefreite, Soldaten

1

SeitPferde 2

6 1 1

5 15 120 10 4 2 2 1 1 3 7

150

22

7

12 1 1 5 15 120 4 2 2 1 1 3 169

172 179

Fahrküche Gerätsohaftswagen

Foinlerke

ZngpforAe

1 1 1 l

4 4 4 8

5

20

Anmerkungen : >) Die Offiziere der Landwehr-Schwadronen sind nur zu 1 Reitpierd berechtigt. Im übrigen sind die Landwehr-Schwadronen nnberitten ; sie erhalten keine Zugpferde und Fuhrwerke, ä) Als Fahrer werden Kavalleristen der jüngsten Landwehrjahrgänge (bei der Kiiegsmob.)

oder Unberittene des Auszuges verwendet.

171 Mitrailleur-Schwadron. 1 ) (Zu 6 schweren Maschinengewehren.) S.

Offlslore

Subalternoffiziere Feldweibel .

Fourier

. . .

.

. . .

Korporale . . / . . . .

. .

Büchsenmacherunteroffizier . . . .

Mitrailleure ( 9 Gefreite) .

. . .

Fahrer (1 Gefreiter)3) .

. .

Büchsenmacher (2 Gefreite) Sattler .

Küchenchef .

Sanitätsgefreiter oder -Unteroffizier Hufschmiede Motorfahrer (1 Gefreiter) Offiziersordonnanzen (1 Gefreiter) .

Befreit«, Soldaten

ÜBt«.

offodere

1 4

Reitpferds

2

1 1 4 11 1

.

.

.

.

90 14 1 6 2 1 1 3 2 5

. .

. .

. .

.^ Total

13.

5

18

125

8 1 1 4 11 1 90 1 6 2 1 1 3 132

143 148

L8 Tragpferde Caissons . . .

. . . .

Fahrküche . . .

. . . .

Gerätschaftswagen . . . . .

Fourgon Provfantfourgons , . . .

Fnhi·werke 2 1 1 1 2

Zugpferde 8 4 4 4 _8

7

28

1 leichter Motorlaßtwagen (req.) füi Munition.

Anmerkungen : i) Die Landwehr-MitraUleur-Sohwadrouen zn 6 schweren Maschinengewehren sind wie die Fahrenden MitraiUanr-Kompamien organisiert, jedoch ist der Fouiiei beritten und beträgt die Anzahl der Eeitpferde 15 (S. 9.)

a) Als Fahrer werden Kavalleristen der jüngsten Landwelirjahrgänge (bei der Eiiegamob.) oder Unberittene des Anaznges verwendet.

172

S. 14.

Dragoner-Regiment (zu 3 Dragoner- und l Mitr.-Schwadron).

Dragoner-Abteilung (zu 2 Dragoner-Schwadronen).

Kommandant (Major ofar C&irsillut.) ') Adjutant (SubalUrnoffizitr) ,

Nachrichtenoffizier [SubaitofinmizitO . .

Arzt [SutaltirnoffiziBr atm HauptnaniO .

Pferdeärzte (Sub.-öftizlirs od. Haiipti.l . .

Quartiermeister (Sub.-Off. ad. Hptm.) . .

Fourier . .

.

. . . .

Wachtmeister . . .

. .

Trompeterkorporal Telephonkorporal oder -Wachtm. .

Büchsenmacherkorp. od. -Wachtm.

Sanitätsuiiteronizier Telephonsoldaten (2 Gefreite) . .

Führer des Sanitätspferdes a) . .

Fahrer8) . .

Sanitätssoldaten oder -Gefreite . .

Motorfahrer (1 Gefreiter) . . .

Offiziereordonnanzen (1 Gefreiter) .

Total

*!

i

Stilb der DragonerAbteilung

*

SÄ SÏÏ

3 2 2 1 2 1

2 1

10

(D

ts--

0

v

1 1 1 1 1 1 1 1 1

S 2

1 1

1 1

1 1 1 1 FahmU 10 (1)

5 29(381 25(26)

1

1

1

1

~ ^

(1) 4 2 4(5)

4

34 (4ST 41 (50) V)

Ü

l1

(S) 12 Fihrrad 2 5 7

Qüfrefo, Soldaten

i

Unteroffiziere

Stab des DragonerRegimentes

9

G (7) 10 (11)

3 Tragpferde.

Put rwerke

Fourgon Blessiertemvagen s) . .

1 3 1

Zugpferde

4 12 Ï6

f ubrwerke Zugpferde l 2 ~T

"~2

1 leichter Motorlastwagen (req.) für Munition.

Anmerkungen : i) Nur dei Kommandant des Dragoner-Regimentes kann Oberstlientenant sein, î) Der Führer des Sanitätspferdes wird ans d! überzähligen d. Schwadronen abkommandiert.

**) Ale Fahror worden Kavalleristen dor jHngsteu Landwehl^ahreäll&e (bei der Kriögsmob,) oder Unberittene des Auszuges verwendet.

») Aua$erdem werden bei der Kiiegsuiobilmaohung 2 Motorradfahrer zugeteilt.

5 J Vorstiirkung oder Ersatz durch Sanitktsautomohile und Motorfahrer bleibt vorbehalten.

173

Kavallerie-Brigade. (Zu 2 Dragoner-Regimentern und S. 15.

2 Dragoner-Abteilungen, zugeteilt l Radfahrer-Kompagnie oder -Abteilung; unterstellt 2 Mitr.-Schwadronen Landwehr.) ') Stab der Kmllerie-Brigade offlsier«

Kommandant (Obirtt) Generaletabsoffizier (Hauptmann odir Mijsr) Adjutanten (1 yajor, 1 Hauptmann)

.

Nachrichtenoffizier (Sunaliimiff. od. Hanptnunn) Quartiermeister (Hauptmann oder Major) . . .

Motorfahreroffizier (Subalternoffizisr) . . .

Stabsaekretär Feldweibel .

.

.

.

.

Fourjer . . . .

Trompeterwachtmeister Telephonkorporal oder -Wachtmeister Motorfahrerunteroffizier Motormechaoikerunteroffizier Telephonsoldaten ( 2 Gefreite) . . .

Fahrer») Sanitätsgefreiter . . . .

.

Motormechaniker (Gefreite) Motorfahrer (2 Gefreite) .

Ofhziersordonnauzen (1 Gefreiter) . .

Unteroffiziere

Gefreite, Soldaten

Reitpferde

1 1 2 1 1 1

,

.

.

.

3 2

4 2 1 1 1 1 1 1 1 1

.

1 1 1 1

.

10

10

(6)

1 Fahrrad 2 12 7 32 (88) 26 7 39 (45)

.

7

Total

46 (52) 3)

2 Tragpfer de.

Fahrküche Stabafourgon Fourgon

. .

ruhrwerte 1

Zugpferde 4

1 1

4 4

3

12

Motorfahrzeuge : 3 Motorpersonenwagen, wovon 1 für Motorfah reroffizier 4 schwere Motorlastwagen (req.)

(2--3 req.)

Anmerkungen : l) Bei der KriegemobilmachnDg werden die Dragoner-Abteilungen zu den Divisionen detachiert und treten die Landwebr-Hitrailleur-Sohwadronen zu den Armeetrnppen.

>) Als Fahrer weiden Kavalleristen der jüngsten LandwehijahrgUne« (bei der Ktiegemob.)

oder Unberittene des Ausznees verwendet.

") bei der Kriegamob. werden dem Brigadeetab l-- g berittene Ordonnanzoffiziere (je 2 Pferde) ans den Überzähligen Offizieren der Schwadronen, anaeerdem 8 Motorradfahrer und 1 Fnnkeretation zugeteilt.

174

S. 16.

Feld-Batterie.

Unteroffiziere

OMaiere

Kommandant CHaiptnaiiO Subalternoffiziere Feldweibel Fourier Wachtmeister Kanonierkorporale Fahrerkorporale Kanoniere ( 6 Gefreite) . . . .

Fahrer (7 Gefreite) Trompeter Mechaniker Wagner Sattler Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite .

Hufschmiede . . .

. . .

Gefreite, Soldaten

ReitPferde

l 5

59 70 2 l l 2 l 3 3 Total

142

22

6

164 170

Fuhrwerke

Geschütze Caissons Telephonwagen . . .

Batteriewagen -- Küche.

Fourgon Proviantfourgons . . .

4 10

24 60

2

l l 2

8 6 4 4

20

106

22

17S

Feld-Artillerie-Abteilung.

S. 17.

(Zu 3 Feld-Batterien.)

Stab der Feld-Artillerie-Abteilung Offiziere

Dnterofflslero

Gefreit*, Soldaten

1 1 1

Telephonoffizier (Subaitarnnifiziir) Ärzte (Subaltsrnofflzlart idsr Hauptliule)

Pferdärzte (SubalttmofllzlBro «dir Ka«ptl««w) . . , Quartiermeister (Subaitsmoffizier) Wachtmeister (IilsptionunistalliziiO . . . .

Mechanikerunteroffizier (Kirpurai od. WachtmiisicO Telephonkotporal oder -Wachtmeister . .

Telephonsoldaten ( 2 Gefreite) . . . .

Fahrer (1 Gefreiter) Büchsenmacher Offiziersordonnanzen (1 Gefreiter) . . .

Total

Reitpferde

2 2

1 2 9 1 1

2 2

1 1 1 1

14 9 1 5 29

3

8

11

32

40')

Frinì werke 2 1 1

-4

Zugpferde 8 6 2

16

Anmerkung: i) Ausserdem werden bei der Kriegsmonilmaohung 2 berittene Ordonnanzoffiziere (je 1 Pferd) aus den überzähligen Offizieren der Batterien und t Funker-Patrouille zu 4 Mann zugeteilt.

176

Feld-Artillerie-Park-Kompagnie.

S. 18.

Offlôen

Kommandant (Hsuptm;nn)

l

Subalternoffiziere

3

Pferdarzt (SuÙaitîrnDffizuroilsr Hîuptmaonj

. . .

Unterof teiere

Gefreite, Soldaten

l 3 l l

l

Feldweibel Fourier Wachtmeister und Fahrerkorporale .

Kanonierkorporale Kanoniere (4 Gefreite) Fahrer (7 Gefreite) Trompeter Wagner Sattler Küchenchef · .

Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . .

Hufschmiede

Fahrrad 5 40 64 l l 2 l 2 3

Total

114

11

125 130

Tnlrwerke Zagpferde

Ersatzcaissons Munitionswagen Geratschaftswagen -- Küche Fourgon Proviantfourgons . . · .

Reitpferde

6 18 l l 2

24 72 4 4 4

28

108

12

177

Feld-Artillerie-Regiment

S. 19.

(Za 2 Feld-Artillerie-Abteilungen und 2 Feld-Artillerie-Park-Kpn.)

SUb des Feld4rtiller!e-B«giments Unteroffiziere

Offiziere

Kommandant (Bbsrsilnuisnant)

Gefreite, Soldaten

. . . .

Reitpferde

2 2 l 2 l Fahrrad l

Adjutant (Hauptmann)

Telephonoffizier (Suballernotlizler der Haupwiain) Parkoffizier (Major) Quartiermeister [Hauptuunn «ist Major). . .

Pourier Wachtmeister (Telephonuntiniffiziir) . . . .

Telephonkorporal oder -Wachtmeister Telephonsoldaten (2 Gefreite) . . , Fahrer (l Gefreiter) Offiziersordormanzen (l Gefreiter) . .

14 7 5

Total

29 34')

Fuhrwerke

Telephonwagen Stabsfourgon .

2 l

Zugpferde

8 2 10

Anmerkung : i) Ausaerdem werden bei der Kriecamotilmaclinng a berittene Ordonnanzoffiziere (jo l Fferd) aus den überzähligen Offizieren der Batterien und l Fnnkcr-Patrouille zu 4 Mann zugeteilt.

178

Feld-Haubitz-Batterie.

S. 20.

Unterefflgine

Ottiiere

Kommandant (Hauptmann) . . .

.

Gefreite, Soldaten

2 5

1 5

Feldweibel

.

Wachtmeister . .

Fahrerkorporale .

Kanoniere (6 Gefreite) Fahrer (7 Gefreite)

Eoitpferle

. ,

1

1

1

1

6 9 5

6 5 59

67 2 2 1

Sattler Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . . .

Hufschmiede .

. . .

Total

2 1 3 3

--

140

22

--

-- --

--

6

22 162 168

Fnhrwerta

Geschütze Telephonwagen Batteriewagen -- Küche . . .

Vorratswagen Fourgon .

, .

Proviantfourgons

4 8 2 1 1

2

z nfpford»

24 48 8 6 6

1

4

2

4

19

100

--

179

Feld-Haubitz-Park-Kompagnie.

S. 21.

Offiziers

Zugführer (Subaltorwffizlir«) ') Feldweibel Fourier .

Berittene Wachtmeister u. Fahrerkorporale Kanonierwachtmeister oder -Korporale ') .

Gcfnito, Soldaten

UntarOffiziere

1

1 3

2 1 Fahrrad

1 1 4 6 2

4

Kanoniere (6 Gefreite)1) Fahrer (7 Gefreite) Trompeter , .

Wagner . . . .

.

. .

Sattler Küchenchef . .

Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . . .

Hufschmiede Motormechaniker (Gefreite) Motorfahrer (2 Gefreite) Total

Keitpferde

52 65 1 1 2 1 2 S 2 16 4

14

H5

1

9

159 163

Ersatzaissons Munitionswagen . . .

.

, Gerätschaftswagen -- Küche . .

Fourgon Froviaotfourgons . . .

!

i*ilinr»rke 4 12 1

Zugpferde 24 72 4

1 2

4 4 108

20 Motorfahrzeuge : 7 schwere Motorlastwagen (req.), 1 Motorpersonenwagen (req.).

Anmerkung: i) Der nnberittene Zugführer, î Ksnonisrnnterofflziere und 18 Kanoniere sind für den Lastwagen-Zug bestimmt, '

180

Feld-Haubitz-Abteilung,

S. 22.

(Zu 2 Feld-Haubitz-Batterien und l Feld-Haubitz-Park-Kompagnie.)

Stat der Feld-Haabitz-AMeilung Unteroffiziers

Offiziere

Kommandant (Major udir Obsrstlleutonant) , . .

Adjutant (Subalurnolfizisr) Telephonoffizier (Sutultemofflzier) .

Ärzte (Suoaltoraoffizlire oder Haupflsat«) Pferdärzte (SubalUrmlfizure odor Hauptlauti) . . .

Quartiermeister (Subalurnoffiziir oder Hauplitann) .

Berittener Wachtmeister (TBiipnonuntaro)fiziir) .

Mechanikerunteroffizier (Korporal od. Wachinielstur) Telephoukorporal oder -Wachtmeister , Telephonsoldaten ( 2 Gefreite) . . . .

Fahrer (1 Gerreiter)

Gefreite, Soldaten

1 1 1 2 2

2 2 1 2 2

1

Ì

1 1 1

14 « 1 5

Büchsenmacher Offiziersordounanzen (1 Gefreiter) . . .

Total

Reitpferde

3

8

26

11

29 37 ')

FBirwerte

Telephonwagen Fourgon . . .

Zugpferde

2

8

l

2

S

10

Anmerkung : i) Ausserdem werden bei der KrieeimobilBiachung 2 berittene Ordonnanzoffiziere (je l Pferd) HUB den überzähligen Offizieren der Batterien und l Funker-Patrouille zu S Mann zugeteilt.

181

Artillerie-Beobachtungs-Kompagnie OfHûere

S. 23.

Unteroffiziere

Gefreite, Soldaten

Reitpferde

l 6

Kommandant (Hauptmann) . . . .

Subalternoffiziere Motorfahreroffizier (Subaitimoffizier) .

Feldweibel Fourier , Unteroffiziere Motormechanikerunteroffizier . .

Motorfahrerunteroffiziere . . .

Soldaten ( 1 1 Gefreite) . . . .

Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite .

Motormechaniker (Gefreite) . .

Motorfahrer (6 Gefreite) . . .

Offiziersordonnanzen (l Gefreiter)

Fahrrad Fahrrad

l l 25 l 4 110 l 2 2 66 4

Total

32

175 207

215

6 2 2 8 6 l 3 25 3

Motorfahrzeuge : leichte Motorlastwagen für Telephongerät (req.), ,, ,, für Lichtmessgerat (l req.), ,, ,, für Schallmessgerât, » ,, für Material, Werkzeug, Proviant, Kuchengerät (req.)

,, ,, für die Messstellen ( req.), leichter ,, für Motorwagenmaterial mit Anhänger (req,), Motorpersonenwagen, wovon l für Motorfahreroffizier.

leichte Motorlastwagen (22 req.), Motorpersonenwagen (2--3 req.).

Anmerkungen: ') Die Festsetzung des Sollbestandes von 1--3 für die Featungon bestimmton ArttllcrieBeoSaohtnngs-K-Ompagnien erfolgt durch den Bundesrat, s ) Außerdem werden bei der Kriegsmobümaoliiing 9 Motorradfahrer zugeteilt.

182

Artillerie-Brigade.

S. 24.

(Zu 2 Feld-Artillerie-Regimentern, l Feld-Haubitz-Abteilung, l Artillerie-Beobachtungs-Kompagnie und er. l Gebirgs-ArtillerieAbteilung.)

8Uk «er Artill»rl«-Brig»de Ofllilen

Unter-

«étante, Soldaten

Beît.

Pferde

15

13

Kommandant, ArtiUeriechef der Div. [o&int) Generalstabsoffizier (Haupiiat« »dir Major) , , Adjutant (Sufeallirniffizisr ttst H a n p t m a n n ) . . . .

Telephonoffizier (Sibaltinonizltr udir Hauptmann) .

Zugeteilter StabsofBzier (Majur odir OberstltO .

Chef des Artillerie-Nachrichtendienstes (Major odir Obsrsllliuteojnl) Adjutant CSuballurnofruiir) l ) Zugeteilte Offiziere (Lsitir dir »uswsrdstsllij]) .

Chef des VermeasuDgsbureaus cs«b>lt«TMiNzO J ) Chef des Wetterdienstes1)3) Stabssekretär Fourier Unteroffiziere1) Fahrer Motorfahrer (l Gefreiter) Offiziersordonuanzen (l Gefreiter) . . .

Total

11 24

36

Fuhrwerke und Motorfahrzeuge : 2 Stabsfourgons, 4 Zugpferde, 3 Motorpereonenwagen

Anmerkungen.: i) Unterstehen dem Chef des Àitillerie-Naehriohtenâienetes.

s ) Meteorolog; kann auch Unterofflzisr, Soldat oder den Hilfsdiensten entnommen sein.

3) Ausserdem «erden bei der KriegemobilmaohnDg î berittene Ordonnanzoffiziers (je l Pferd) aua den überzähligen Offizieren der Batterien und eine Funteretatlon zugeteilt.

183

S. 25.

Gebirgs-Batterie.

«tariere

Subalternoffiziere

. .

Pferdarzt (Subaltinufllzlsr) . . . .

. .

UnterofBiiere

Ssfroite, Soldaten

1 5 1 1

2 5 1 1 1 1

1 1

Wachtmeister . . .

. . .

.

Bettpferdo

6 15

183 2 2 1 2 1 5 3

Kanoniere und Führer (18 Gefreite) . .

Mechaniker , Wagner Sattler . . . .

. .

Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . . .

Hufschmiede . . .

Total

8

199

23

222

280

Fahrzeuge, Saumtier e, Zugpferde: 4 Geschütze, 105 Saumtiere, 3 Gebirgsfourgons , 6 Zugpferde.

11

184

S. 26.

Artillerie-Saumkolonne.

Offiziere

Subalternoffiziere Pferdarzt (Subîltirnillizisr od. Hauplmann)

,

.

.

Feldweibel . . . .

Fourier .

. . .

Wachtmeister u n d Korporale . . . .

Kanoniere und Führer (20 Gefreite) . .

Trompeter . .

Wagner Sattler .

. , Küchenchef .

. , Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . . .

Hufschmiede . . . .

Total

Unteroffiziere

Gefreite, Soldaten

1 3 1

Reitpferd«

1 3 1 1

-- 1 l

--

Fahrrad

13

--

--

5

15

178 2 1 2 1 3 3 190 '

-- 6

20 5 210

Schtniedekarren . . .

Haiidwerkerkarren .

Kilchenfourgon . . .

Gebirssfounrons

. . . . .

Karren nn 1 Fuhrwerk« 1 1 1

Zngpferde nnd Saumtiere 1 1 2

4 8 2 Karren \ 12 Zagpferde 5 Fuhrwerke J100 Saumtiere1)

Anmerkung : i) Darunter 84 Saumtiere für Munition oder Verpflegung, für die nach Bedarf Karren zugeteilt werden können. Von den übrigen 10 Saumtieren sind bestimmt; l für Samtatsmaterlal, 8 für Sctimzieng und Kampiermaterial, i für Kor-Kkisteii, 9 für Proviant und Fonrage.

185

Gebirgs-Artillerie-Park-Kompagnie.

S. 27.

Offiziere

Kommandant (Hanptnamo Subalternoffizißre .

Feldweibel .

.

.

.

.

Gefreite, Soldaten

1 2

Reitpferde

1

2 1 Fahrrad 3

1 1 3 3

Fourier Wachtmeister und Fahrerkorporale . .

Kanonierkorporale . . .

, Kanoniere (5 Gefreite) Führer (7 Gefreite)1) Trompeter Wagner . . . .

. .

. .

Sattler . . .

. .

.

. .

Küchenchef. . . .

Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . . .

Hufschmiede . .

Total

Unterofasiere

46 64 1 1 2 1 2 2 3'

1

119

8

8

127 130

Munitionswageu . .

Gerätschaftswagen *) Küchenfourgon . .

Gebirgsfourgona . .

.

.

.

.

.

.

.

.

Fobrvnke 24 1 1 2

Zugpferde

28

56

48 2 2 4

Anmerkung : i) Der Bestand an Führern genügt, um alle mit Basteätteln ausgerüsteten Zugpferde ala SftiuntiBie zu verwenden.. In diesem Falle ist dei Geiätsohaftswagen zu ersefeen durch: 1 Sohmiedekarren, l Handwerfcarkurren.

Bundeeblatt. 76. Jahrg. Bd. U,

U

186

Gebirgs-Artillerie-Abteilung.

S. 28,

(Zu 2 Gebirgs-Batterien, 1 Artillerie-Saumkolonne, 1 Gebirgs-Artillerie-Park-Kompagnie.)

Stab der «ebirgs-Artillerie-Abteilang Offliiere

Unteroffiziere

Gefreite, Soldaten

Reitpferde

Kommandant (Major oder OberstlisuHianl) Adjutant (Subaltirnoffiiier odsr Hauptmast) .

Telephonoffizier (Subaitirnottiziiri . .

Quartiermeister (SoiaiiBriioWjur dir H Mechanikerunteroffizier (Korporal it. Wachim.} Telephonkorporal oder -Wachtmeister Telephonsoldaten (2 Gefreite) . . .

Führer (2 Gefreite) Büchsenmacher

H l« l 30

Total

33 37 '

l Gebirgsfourgon, 2 Zugpferde 8 Saumtiere

Anmerkung: i) Ansaerdejn werden tei der KriegBniobilnjachung 2 berittene Ordonnanzoffiziere (je l Pferd) ans den überzähligen Offizieren der Batterien und l Funker-Patrouille zu 3--4 Mann zugeteilt.

187

Schwere Feld-Haubitz-Batterie.

S. 29.

OfflBien

Kommandant (Hauptmann) Ì Subalternoffiziere .

Feldweibel .

Fourier .

Wachtmeister , .

Kanonierkorporale Fahrerkorporale Kanoniere (7 Gefreite) Fahrer (8 Gefreite) Trompeter . .

. . .

.

.

. . .

. . .

.

. ,

. .

.

. .

- ,

Unteroffiziere

Befreite, Soldaten

2 6 1 1

1 6 1 1

8

8 10 6.

. . . .

. .

. . . .

Wagner . . .

.

Sattler . .

.

. . .

Küchenchef .

.

. .

Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . .

Hufschmiede . . .

.

6 70 75 2 2 1 2 1 S 3

.

.

.

.

Total

7

26

159 185

192

Geschütze Caissons Tetephonwagen Vorrats- und Schanzzeugwagen Fahrküche Batteriewagen Fourgons Proviantfourgons . . . .

Eeltpferde

Fuhrwerke 4 8 2 1 1 1 2 2

Zugpferde 24 48 12 6 2 4 8 4

21

108

2

26

188

S. 30.

Schwere Feld-Haubitz-Park-Kompagnie.

Offlslere

Kommandant [HauptmannJ Subalternoffiziere Feldweibel Fourier . . . .

Berittene Wachtmeister u. Fahrerkorp.

Kanonierkorporale und -Wachtmeister Kanoniere (4 Gefreite) Fahrer (6 Gefreite) Trompeter Wagner Sattler Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . .

Hufschmiede

Unteroffizier«

Befreite, Soldaten

l 2

l 2 l Fahrrad 4 40 62 l

l 2 l 2 B

Total

112

10

122 125

Ersatzcaissons Munitionswagen Transportkarren für Rohr u. Lafette Gerätschaftswagen-Küche . . . .

Fourgon Proviantiourgons

Reitpferde

Folirrak« 2 12 4 l l 2

gngpftrfl«

22

104

12 72 8 4 4 4

189

S. 31.

Schwere Feld-Haubitz-Abteilung.

(Zu 2 schweren Feld-Haubitz-Batterien und 2 schweren Feld-HaubitzPark-Kompagnien.)

Stab der schweren Feld-Hanbitz- Abteilung Offiziere

Kommandant (Major odor Obirstluulonait) . . .

Adjutant (Sobälurnolfiziir oder Hauptmann) . . . .

1

Ärzte fSubaltBmofflzleri od«r Hauptlouto) Pferdärzte ISubartirnuffiziirs ttm HauptliutB) . . .

Quartiermeister (Subaltgrnoffizler «der Hauptmjnn) Berittener Wachtmeister (ijiipucnuMsniffiiim) .

Mechanikerunteroffizier (Korporal od. Wathtranstsr) Telephonkorporal oder -Wachtmeister . .

Telephonsoldaten ( 2 Gefreite) . . . .

Büchsenmacher , , .

.

Fahrer . . . .

Motorfahrer (1 Gefreiter) Offiziersordonnanzen (1 Gefreiter) . . .

2

Unterafflüere

Befreite, Soldâtes

2 2 1 2 2 1 1

1 1

Total

Seitpferd»

2 1

1 1 1

H 1 6 2 5 3

8

28

11

31

39')

Pul rwerke

Telephonwagen . .

Stabsfourgon .

, .

1 1

Zugpferde 6 2

2

8

1 Motorpersonenwagen (req )· Anmerkung ; >) Ausserdem werden bei der Eiiegemobilmacliune 2 berittene Ordonnanzoffiziere (je l Pferd) aus don überzähligen Offizieren der Batterien and 1 Funker-Patrouille zu 3--4 Mann zugeteilt.

190

Schwere Motor-Kanonen-Batterie.

Offlriere

S. 32.

Unteroffiziere

Gefreit«, Soldaten

Reitpferde

Kommandant (Kauptmam) . . . .

Subalternoffiziere Motorfahreroffizier (Subaltemoffiziir) .

Feldweibel Fourier . . .

Wachtmeister Kanonierkorporale Motormechanikerunteroffizier .

Motorfahrerunteroffiziere . .

Kanoniere ( 7 Gefreite) . . .

Trompeter . . .

. .

Mechaniker . . .

. . .

Wagner Küchenchef Sanitatssoldaten oder -Gefreite Motormechaniker (Gefreite) .

Motorfahrer (4 Gefreite) . .

Offiziersordonnanz

Fahrrad Fahrrad .

.

.

.

.

70 l l l l 3 2 36 l 116

.

.

, Total

20 136 142 ')

Total

Geschütze und Motorfahrzeuge: 4 12-cm-Radgürtelkanonen, 1 Traktor mit Anhängewagen, 2 leichte Motorlastwagen mit Anhängewagen (für Telephonmaterial), 4 schwere Motorlastwagen A (für Geschütze), 4 ,, ,, B (für Munition), 2 ,, ,, (für Küche, Verpflegung, Bagage, ArtillerieEeservematerial), l schwerer ,, (für Motorwagenmaterial), l ,, ,, als Reserve, l Anhängewagen, 3 Motorpersonenwagen, wovon l für Motorfahreroffizier.

4 Geschütze, 1 Traktor, 2 leichte Motorlastwagen (req.), 12 schwere Motorlastwagen (req.), 4 Anhängewagen (davon l req.), 3 Motorpersonenwagen (2--3 req.)

Anmerken» : AuBserdem werden bei der Kriegemobilmacliung 3 Motorradfahrer zugeteilt.

191

Schwere Motor-Kanonen-Abteilung.

S. 33.

(Zu 2--3 schweren Motor-Kanonen-Batterien.)

St»fc der schweren Motor-KaBosen-Abteilnng Offlsinr«

ïïnt»rofflxlere

Gefreite, Soldaten

B*itpferde

2 l l

Kommandant (Major) Adjutant (Subaltsrnoftizisr)

Telephonoffizier (Subalijmofflzisr) Arzt (Subaltomofflzlir)

Quartiermeister (Si/jjiternoffiziar) ') . . . .

MechanikeruDterofnzier (Korporal od. Wadiinnistsr) Telephonkorporal oder -Wachtmeister .

Motorfahrerunteroffizier

Motorrad

Telephonsoldaten ( 2 Gefreite) . . . .

Büchsenmacher Motorfahrer* (l Gefreiter) Offiziersordonnanzen (l Gefreiter) . . .

14 l 10 3

Total

28

31

36»)

Motorfahrzeuge : 2 leichte Motorlastwagen (req.) für Telephonmaterial mit Ânhangewagen, 1 schwerer Motorlastwagen (req.) mit Anhängewagen, 2 Motorpersonenwagen (req.)-

Anmerkungen ; 1) Oder an dessen Stelle ein Foniier mit Fahrrad.

2 ) Auaserdetti werden bei der Kriegamobilmachung S Ordonnanzoffiziere aus den Überzähligen Offizieren der Batterien zugeteilt und beritten gemacht (je l Pferd), ferner 2 Motorradfahrer und l Funker-Patrouille zu 3--1 Mann.

192

Motor-Kanonen-Batterie.

S. 34.

Offiziere

unterOffiziere

Gefreite, Soldaten

Kommandant (Hartmann) . . .

Subalternoffiziere Motorfahreroffizier (Subaitirnottiziir) Feldweibel Fourier "Wachtmeister Kanonierkorporale . . . .

Motormechanikerunteroffizier.

Motorfahrerunteroffiziere . .

Kanoniere (7 Gefreite) . .

Trompeter Mechaniker Wagner Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite Motormechamker (Gefreite) .

Motorfahrer (4 Gefreite) . .

Offiziersordonnanzen . . . .

Reitpferde

Fahrrad Fahrrad

64 l l l l S 2 34 . l

Total

108

21

129 135")

Geschütze und Motorfahrzeuge: 4 Feldkanonen, 1 Traktor mit Anhängewagen, 2 leichte Motorlastwagen mit Anhänge-Wagen (für Telephonmaterial), 4 schwere Motorlastwagen A für Geschütze, 4 ,, ,, B für Munition, 2 ,, (für Küche, Verpflegung, Bagage, ArtillerieB reservematerial), l schwerer ,, für Motorwagenmaterial, _ 3 Motorpersonenwagen, wovon l für Motorfahreroffizier.

Total

4 Geschütze, 1 Traktor, 2 leichte Motorlastwagen (req.), 11 schwere Motorlastwagen (req.), 3 Aahängewagen, 3 Motorpersonenwagen (2--3 req.).

AnmerfcBBg : i) Ansseiflem werden bei der KrlegemobllfflaclmDg a Motorradfahrer zugeteilt.

193

Motor-Haubitz-Batterie.

S. 35.

Offiziere

üaterofflriere

Befreite, Saldateti

Kommandant (Hauptmann] . . .

Subalternoffiziere Motorfahreroffizier iSnkaittmtiiiznt) Feldweibel Fourier Wachtmeister Kauonierkorporale . . . .

Motonuechaiükerunteroffizier .

Motorfahrerunteroffiziere . .

Kanoniere (7 Gefreite) . , .

Trompeter . . . . . . .

Mechaniker Wagner Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite Motormechaniker (Gefreite) .

Motorfahrer (4 Gefreite) . .

Offiziersordonnanzen . . . .

SeitPferde

Fahrrad Fahrrad

Total

64 l l l l 3 2 34 l 108

21 129 135 ')

Geschütze und Motorfahrzeuge: 4 Feldhaubitzen, 1 Traktor mit Anhängewagen, 2 leichte Motorlastwagen mit Anhängewagen (für Telephonmaterial), 4: schwere Motorlastwagen A für Geschütze, 4 , ,, B für Munition, 2 ,, ,, (für Küche, Verpflegung, Bagage, Artilleriereservematerial), l schwerer ,, · für Motorwagenmaterial, 3 Motorpersoiienwagen, wovon l für Motorfahreroffizier.

Total 4 Geschütze, 1 Traktor, 2 leichte Motorlastwagen (req.), 11 schwere Motorlastwagen (req.), 3 Anhängewagen, 3 Motorpersonenwagen. (2--3 req.).

Anmerkung :

i) Anseeidem weiden bei dei Kriegsinobilmachung 3 Motorradfahrer zugeteilt.

194

Motor-Artillerie-Abteilung.

S. 36.

(Zu l Motor-Kanonen- und l Motor-Haubitz-Batterie.)

Stab d«r lotor-Artillerie-Abteilnng Offiziere

Unterofflnere

Oefrelte, Soldaten

Reitpferde

2 l l

Kommandant [Major] .

Adjutant (SubalternoffizlirJ Telephoaoffizier (Suba^s Arzt · Quartiermeister [SnbaitirniftiznO l ) · . · Mechanikerunteroffizier [farporji od.Wachtmiisiir) Telephonkorporal oder -Wachtmeister .

Motorfahrerunteroffizier Telephonsoldaten ( 2 Gefreite) . . . .

Büchsenmacher Motorfahrer (l Gefreiter) Offiziersordonnanzeu (l Gefreiter) . . .

Motorrad

14 l 10

Total

28 31 3

36 )

Motorfahrzeuge : 2 leichte Motorlastwagen (req.) mit Anhängewagen (tur Telephonmaterial), 1 schwerer Motorlastwagen (req.), 2 Motorpersonenwagen (req.)-

Anmerkung : Oder an dessen Stelle ein Fonrier mit Fahrrad.

Auaeerdem weiden bel dei Kriegsmobilmachung 2 Ordonnanzoffiziere aus den überzähligen Offizieren der Battarien zugeteilt und beritten gemacht, ferner 2 Motorradfahrer und l Funker-Patrouille zu 3--4 Mann.

195

Schweres Artillerie-Regiment.

.

S. 37.

(Zu l schweren Feld-Haubitz- und l--2 schweren Motor-KanonenAbteilungen; zugeteilt l Motorlastwagen-Kolonne.)

Motor-Artillerie-Regiment.


Stab des schweren Artillerie-Eegimentes Stab des fflotor-Artillerie-Eegiment«s Offlülere

Unteroffiziere

Gefreit«,

Kommandant [Qbirsiiiiutsnant)

Bcltpferde

2 2

Adjutant (Hauptmam] Telephonoffizier [Subaltarnofflzler oder Hauptmann) Zugeteilter Stabsoffizier [Major] . . ."

Quartiermeister [Hauptmann oder Major) . . .

Motorfahreroffizier (Hauptmann) . . . .

Fourier Telephonfcorporal oder -Wachtmeister Motorfahrerunteroffizier

l 2 l Fahrrad

14 15 5

Telephonsoldaten (2 Gefreite) . . .

Motorfahrer (l Gefreiter) Offiziersordonnanzen (l Gefreiter) . .

Total

34 37

43a)

Motorfahrzeuge : 1 Zisternenmotorwagen, 2 leichte Motorlastwagen (req.) für Telephonmaterial mit Aohängewagen, l schwerer Motorlastwagen (req.), 3 Motorpersonenwagen, wovon l für Motorfahreroffizier (2--3 req.).

Anmerkungen ; i) Motorlastwagenkolonne ganiass S. 69; eie ist für den Munitionsnachschub bestimmt.

*) Ausserdem werden bei der Kriegsmobilmaohung 2 Ordonnanzoffiziere aus den überzähligen Offiziflreti dei' Batterien zugeteilt und beritten gamaoht (ja l Pferd), farner 2 Motorradfahrer und l Ennker-P&tronlUe zu S--4 Mann.

196

Ballon-Kompagnie.

S. 38.

Offiziere

Unteroffiziere

Kommandant (Hauptmann) Subalternoffiziere , . , . . .

Feldweibel Fourier Wachtmeister Korporale Motormechanikerunteroffizier . . . .

Motorwindenführer [Stireni oder ilitiroHlzlin) Soldaten (14 Gefreite) Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . .

Motormechaniker (Gefreite) . . . .

Motorfahrer (l Gefreiter) Offizicrsordonnanz . . . . . . .

Oefrelte, Soldaten

Reitpferde

l l Fahrrad Fahrrad

l l 7 18 l 20 136 l 4 3 6 l

Total

28

171 199

208')

Fuhrwerke und Motorfahrzeuge: 3 3 3 l l l 16 3 l 3 1) Anggardtim

Ballonmotorwagen, Windenmotorwagen, Transportmotorwagen, Gerätschaftnmotorwagen, Gaserzeuger (Anhängewagen), Chemikalienwagen (Anhängewagen), Flaschenwagen (Anhâugewagen), schwere Motorlastwagen (req.), Motorpersonenwagen (req.), Motorräder (req.).

frt "bai dpr TCriagRmnhilmaphuiig 2 Motorradfahrer zugeteilt.

197

S. 39.

Scheinwerfer-Kompagnie.

Festnngs-StheinwerferKompagnie *)

h 9

Q

Kommandant [Hauptmimi oder Major] *)1 Kompagnieoffizier (Obern. ad.Hiitm,) ) Subalternoffiziere Arzt (Subalternoffizier) . . .

Pferdarzt . .

.

.

Motorfahreroffizier (SubaltirnoffizlirJ Feldweibel

il

1



OOE

1 1 1

1 1

1

1 18 36 7 3 1

Fahrrad Fahrrad

7

II

H-) 5H

6 5(4) 1 l(-) 1

6 1 1 1

Wachtmeister Korporale . . .

Fahrerunteroffiziere . , Motorfahrerunteroffiaiere .

Motormechanikerunteroffizier . -- Soldaten (19 Gefreite) .

Fahrer (9 Gefreite) . .

Sattler Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite Hufschmiede Motormechaniker (Gefreite) Motorfahrer (4 Gefreite) . .

Total 11

Oetreit«, Soldaten

s

Uotarolflaier«

FeH-SfkeiiwerferKnpagnie1)

_

1 8 (9) 16 (18) »(-)

i(-)

Fdrral Fatirad ö(-)[

190 144(122) 54 (-) 91 2 2 (-) -- 1 1 6 4 (-) 2 (-) 3 2 36 67 331 17 7(5) 31 (29) 207(123) 12 H ·*-· i.

398 238 Tl52) 409

245 (167)

Fnhrwerf te und Motorfahrzeuge : Festungs-Schelnwerfer-Kompagnle : FeH-$chei(iwerfer-Kompagni e : Fuhrwerk» Zugpferde mira-erte üngpferde Scheinwerferwagen 18 72 EinheitBwagen .

9 54 Maechinenwagen . 18 72 Telephonwagen 3 6 Gerätschaftswagen 1 4 Gebirgsfourgons 17 34 Fourgons . . .

6 12 ~Ï3 160 29 94 18 schwere Motori astwagen (req.)

Anmerkungen : l) Es ist vorgesehen, aus der starken Feld-Soneinwerfer-Kompagnie später 3 Kompagnien zu bilden, deren Sollbestand die Hälfte dee jetzigen beträgt. Tnrwigohen kann boi der PeldSoheinwerfer-Kompagme der Kommandant Major, der Kompagnie-Offizier Hauptmana Bein.

*) Die Abweichungen un Bestand der Featunga-Scheinwerföt-Ep. St. Maurice aind eingeklammert.

198

Ballon-Abteilung. (Zu 3 Ballon-Kompagnien.}

S.

40.

Scheinwerfer-Abteilung. (Zu 1--3 Feld- und 2 Festungs-ScheinwerferKompagnien.) : ) SUb der Ballon-Abteilung Stab der Offiziere

offciere

Gefreite, Soldaten

Reitpferds

Kommandant (Major udir Adjutant [Subaltarnoffulsr udir Hiuptmai») Arzt (SutallernoHizier lili Hauptmannl .

Quartiermeister (Suhaltirnotfizier) . .

Motorfahrer (l Gefreiter) . . Offiziersordonnauzen (l Gefreiter)

Total

l Motorpersonenwagen (req.)-

Anmerkung : i) Dio Psstungs-Scheinwerfer-Kompagnie St. Maurice tritt nicht in den AbteUnngsverband.

19!)

Sappeur-Kompagnie.

S. 41.

Sapf eir-Kompagiiie ')

««birgsSappenr-Koojpagnie

4 fi

l l

Kommandant (HiuptmanO . , Subaltern Offiziereä) . , .

Arzt (Subaltsmoffizlsr) . . . .

Säumeroffizier (Subaltirnolllziir) .

Feldweibel Fourier Wachtmeister Korporale Trainunteroffizier . . . .

Säumerunteroffiziere . . .

Sappeure (14 Gefreite) . .

Tambour Küchenchef Sanitätssoldaten od. -Gefreite Hufschmiede Motorfahrer (l Gefreiter) .

Trainsoldaten (2 Gefreite)3) Säumer (6 Gefreite) . . .

Sattler

Feldpostordonnanz

l

l l 8 10 l

Fahrrad Fahrrad

Fatimi Falrrad

8

10

135 l l 3

.2

140 l l 8 2 4

155

61 l l 214

15

. . .

21

Total

176 181 Fuhrwerke Zugpferde

Sappeurwagen, . 3 Mnhgrgon(°d.UtMamii) Gebirgflfourgona .

l l

l (3) 4

12 2 (3) 8

8Fi*rw.3) 22(23)") (oder nur 7 und 3 Karren).

24

238

245

Fuhrwerke Zagpferde Mfeg»*tanMugwag
4 8

10

20

37 Saumtiere4) Motorfahrzeuge : 2 leichte Motorlastwagen (req.)

für Stacheldraht.

Anmerkungen : i) Dia Landwehr-Sappeur-Kompagnien werden durch Landstnrmsappeure auf den Sollbestand ergänzt. Sia erhalten »nFuhrwerken 2Bappeurwagen, l Fahrküche, 2Fourgons; dafür nur 9 Trainsoldaten nnd 14 Zugpferde.

*) Die Lieutenants sind unberitten. Tür sie können tei der KriegsmoMlmachung nach Bedarf Fahrräder requiriert werden, ") Der Übergang zur Gebirgsorganiaation erfordert noch 4 Säumernnteroffiziere, l Hufschmied, l Sattler, .16 Siinmer, 3&--SO Saumtiere, « Gebirga Sohanzsongwnccn.

» ) Für Schanzzeug 8, Minenrwerkzeug und Sprengmittel «, Holzaroeiterwerkzeng gT Laternen und Eisenwaren 3, Seilwerk S, Kabel- und Zündapparat l, Telephon l, Feldschmiede *, Sunititamaterial l, Resorvematurial 2. Kochkisten 5, Proviant und Fonrage 7.

200

Sappeur-Bataillon.

S. 42.

(Zu 4 Sappeur-Kompagnien.) *) Stak les Sappenr-BatailloDS -) Offiziere

Kommandant fllajor od«r ûbsrstinuisnant) . .

Adjutant (Subiltsmolfiziir udir Haiptmann) . .

Materialoffizier (Hauptmann) Ärzte (SubaltsrnolfiziBr» odsr HaiptliutB) . . .

Pferdarzt (Subaltirmmizinr odir Hauptuann) . , Quartiermeister (Subaltenoffizitr oder Hauptmann) .

. Tramoffiziere (l Subaltsrnodizur, 1 Hauptmann) .

' Fähnrich (AdJutant-Uiuimfliziir) Fourier Motorfahrerunteroffizier

.

.

1 1 1

.

.

.

.

2(1) !.(-)

unterOffiziere

Gefreite, Soldaten

2(1) 2(1) 1 2(1) }(-) 2(1)

2(1) H-)

K-) i(-)

2(1)

2(1)

2 K-)

Küchenchef Sanitätsgefreiter Hufschmiede * .

Motormechaniker (Gefreite) Motorfahrer (2 Gefreite) Trainsoldaten (4 Gefreite) Sattler .

. . . .

Offiziersordonnanzen (1 Gefreiter) , . , Feldpostordonnanz .

Total

Reitpferfle

K-) 3(2) 2(->

9(6)

14(2) 40(8) 2(1) 6(3) 2(1) 5(1) 73 (19) 13(7) 78 (20) 87 (26)

Fnhrirerke«) Bagpferde1) Schanzzeugwagen 4) 12 48 Gerätschaftswagen .

2 8 Bootwagen 1 2 Leichter Rammenwagen .

1 4 1 2 Küchenfourgon .

Stabsfourgons . .

1 2 Gebirgsfourgons . .

3 6 21 72 ") Motorfahrzeuge a) : 6 schwere Motorlastwagen (req.) für Stacheldraht.

1 Motorpersonenwagen (req.).

Anmerkungen : 1) Davon ist in Divisionen mit Gebirge-Brigade die IV . Kp, ale Gebirgs-Sappeur-Kompagnie der unterstellt.

S) Die Abweichungen beim Laadwshr-Sappeur-Batailloii sind eingeklammert.

8) Das Landwehr -Sappeur- Bataillon erhält nur 1 Geratschaf tswagen- Feldschmiede, 1 Stabsfonrgon, i ProYiant-Ponrgons, 10 Zugpferde, 1 Motorpersonenwagen (req).

4) Für die Infanterie der Division bestimmt.

B) Überdies 22--23 Zugpferde bei jeder Sappenr-Kompagnie.

201

Pontonier-Kompagnie für Divisions-Brückentrain.

S. 43.

(I. und II. Kompagnie des Pontonier-Bataillons ').

Offiziere

K.OHllUEindant [HauptmannJ

.

.

Subalternoffiziere ziere .

Trainoffizier [SubaltornotfiziBfj , . . . , .

Fouricr .

Wachtmeister

Unteroffiziere

Reitpferde

~

2 1 Fahrrad Fahrrad

1 2 1

1

1 1 3 6 1 2

.

SanitätsunteroiBder (Mediziner) . . . .

TrainunteroiBziere , Pontoniere (7 Gefreite) .

Tambour Küchenchef , Hufschmiede . . . . . . ^ . , . .

Trainsoldaten (4 Gefreite) .

* » * .

Sattler Total

Befreite, Soldaten

4

Fahrrad 2 66 1 1 1 2 41 1 113

14

6

127 131

Pontonierrustwagen . . . .

Leichter Rammenwagen . . .

Fahrküche . .

. . .

Fourgon Proviantfourgon

Fuhrwerke 9 1 1 1 1 1 1

Zugpferde 54 6 2 4 2 2 2

15

72

Anmerkung i l) Bei Pontonier-Kompagnie I/l und II/i tritt ilio Lundwehr-G-eniemanneehaft zum Sollbestand hinzu.

Bundesblatt.

76. Jahrg. Bd. II.

15

202

Pontonier-Kompagnie für Armee-Brückentrain.

S. 44.

(III. und IV. Kompagnie des Pontonier-Bataillons.) *) Offiziere

Kommandant (Hauptmann

.

.

.

Unterolfl suere

Gefreite, Soldaten

l 5 Fahrrad Fahrrad

.

Subalternoffiaiere Feldweibcl Fourier , , Wachtmeister Korporale Pontoniere (11 Gefreite) . . .

Tambouren Küchenchef Sanitatssoldaten oder -Geireite .

Reitpferde

l l 9 13 160 2 l 3

166

Total

190 196

Fuhrwerke : *) l Fahrküche, l Fourgon.

Anmerkungen : i) Zum Sollbestand der III und IV. Kp, der Pont.-B«t. Î und 3 tritt die aus der I.nnd II. Ep, dieser Bataillone hervorgehende Lanilwekr-Qsniemannschaft (ca. 20 Mann pro Kp.)

hinzu.

J ) Dazu von der Pontonier-Train-Kompagnie S Trainsoldaten und 4 Zugpferde.

203

Pontonier-Bataillon.

S. 45.

(Zu 4 Pontonier-Kompagnien und l Pontonier-Train-Kompagnie.) *) Stab dos Font-Bataillons Offiziere

Kommandant [Major adir Oberstlltutina«)

.

.

.

.

.

Schlosser

,

,

.

Motorfahrer (1 Gefreiter) .

.

. .

Oftìziersordonnanzen (1 Gefreiter) . . .

Feldpostordonnanzen Total

Reitpferde 2 2

1 1 2 1

Ärzte (l Hauptuann, 1 Subaltsmofflzler) Quartiermeister (Subaltirnoffizisr udir HauplminnJ

Gefreite, Sold&ten

1

Adjutant (Subalternolflzlìr [dir Hauplmann] Materialoffluìer (Subaltsmuffiziar udir Hauplmann}

Unterofaaierä

1 2 1

_

6

--

1 2 2 2 4 2 13

8

19 jsi'ourgon.

1 Stai 1 Peräonenmotorwagen (req.).

Fuhrwerke und Zagpferde eines Armee .Brückentrains ; Pontonierrüstwagen . .

Bootwagen . . .

.

Schwere Rammenwagen Leichte ,, Rammengerätwagen .

Gerätschaftswagen . .

Scheertauwagen . . .

Scheertauhockwagen .

Stabsfourgon s) 3 . Fahrkücheu ) . . .

Fourgon *) . . . .

ProviaQtfourgons

.

. .

, . . . .

. . . .

.

.

.

. .

,

Fahr werke Ì4 2 2 2 2 2 2 1 2 (1) (3) (3) 4

Zugpferde 136 8 4 12 8 8 8 4 8 2 6 6 8

53

218

Anmerkungen : ') Bei der KriogBmobihoaclraTig werden die I. und II. Pontonier-Kompagnic als DivisioneBrtìckontraln detachieit. Der Bstaillonsstab mit der III. und IV. Pontonier-KompaKnie nnd der Pontonier-Train-Kompagnie (deren SoUbestand ge.mäss 8. 71) bildet einen Armee-Brücken train.

') Gehört zum Bat.-Stab.

S) Gelieren zn den Kompagnien.

204

Telegraphen-Kompagnie.

S. 46.

Offiziere

Kommandant (Hauptmann oder Major) Kompagnieoffizier (OoerlisulenantoderHauptmannl

.

Feldtelegraphenoffizier (SubaHorniffizlerj . . .

Quartiermeiater [SubaitoTMffiz'er) Trainoffizier |Subait«TMiiiznr) Feldweibel . . . .

Fourier . . .

.

Unteroffiziere

Gefreite, Soldaten

2 1 5

1 1 5 1 1 1

Fahrrad ') Fahrrad ')

1

1 1 9 19 1 1 5

Korporale Sanitätsunteroffizier (Mediziner) . . . .

Motorfahrerunteroffizier .

. . . .

Trainunteroffiziere .

. . .

Pioniere (15 Gefreite) .

Tambour . . . .

.

.

Küchenchef Sanitatssoldaten oder -Gefreite

Fahrrad.

Fahrrad

Fahrrad 5 150 1 1

3 2 2 12 40 1 212

Motormechauiker (Gefreite) .

Motorfahrer (1 Gefreiter) . .

Trainsoldaten (4 Gefreite") Sattler Total

Reitpferd«

10

37 249 ä

259 )

Psï rwerke Stationswagen . . . 5 · Kabelwagen . . . . 10 5 Fourgona Proviantfourgon . . . 1 21

4 1 1 12

Zugpferde

10

40 10 2 62

leichte Motorlastw agen (req,).

schwerer Motoriaatwagen (req.).

Motorpersonenwagen (rcq.).

Fahrrader (req.).

Anmerkungen : i) Oder Motorrad, s) AuBBBidem werden bei ilei- Kriegsmobilmaelniiig 4 Motori adfahrer zugeteilt.

H

205

Gebirgs-Telegraphen- und Signal-Kompagnie. ') Offiziere

Kommandant (Hauptmann DdBp Major) . .

Kompagnieoffizier (Obsrlliutsnant odgr Hauplmann) .

Subalternoffiziere Feldtelegraphenoffizier (SuaaitBnuffiziiri .

Quartiermeister (SubaltsrnolfnierJ . . .

Säumeroffizier (SubaliirnollUnr) . . .

Feldweibel . ,

Befreite, Soldaten

Unt«rofflaiere

Reitpferde 2 1 6 Fahrrad s) Fahrrad ") 1 Fahrrad Fahrrad

1 1

6 1 1 1 1 1 12 34 1 6

Wachtmeister Korporale .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner) . . . .

Säumerunteroffiziere Pioniere (24 Gefreite) Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . . .

Hufschmiede . . . .

Motorfahrer (1 Gefreiter) Saunier (6 Gefreite) Sattler

Total

S. 47.

Fahrrad 165 1

4 2 4 68 1

11

245

55

10

300

311 ') *) Zugpferde J) 4 8 Kabelwagen . . . .

15 Tel.-Patrouillen-Karren 15 Tel.-Zugekarren . . .

3 3 15 Signalkarren . . . . 15 1 1 Schmiedekarren , . .

6 R Küchenkarren . . .

6 6 Fassungskarren . . .

5 10 Gebirgsfourgons . .

9 Fuhrwerke 64 Zugpferde 46 Karren 1 leichter Motoriaistwagen (req.), 1 Motorpersonenwagen (req), 9 Fahrräder (rcq.)· Anmerkungen : ') Die Gebirge -Telegraphen- Kompagnien Landwehr Bind für die Festungen bestimmt; sie erhalten keine Pferde und Fuhrwerke.

B) Oder Motorrad.

s ) Ausaerdem werden bei der Kriegemobilmachung 2 Motorradfahrer zugeteilt.

fa Jirwerke *)

206

Funker-Kompagnie,

S. 48.

Offiziere

Kommandant (Hauplmann oder Major).

Subalternoffiziere Adjutant-Unteroffizier . . .

Feldwcibcl Fourier Wachtmeister . . .

Korporale Motorfahrerunteroffizier . .

Traimmteroffizicr Pioniere (48 Gefreite) , . .

Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite Motormechaniker (Gefreite) .

Trainsoldaten (2 Gefreite) .

Unteroffislere

Gefreit«, SoldatTM

l l l 15 30 l l

Reitpferde

Fahrrad Fahrrad

241 l 4 2 13 Total

261

50

311 320»)

Fuhrwerke und Motorfahrzeuge *) : 12 Gebirgsfourgons (gefedert), 24 Zugpferde, 7 schwere Motorlastwagen, l Motorpersonenwagen (req.).

Anmerkungen:

i) Die Kompagnie detachiert bui der Kriegsmohilmaohung Stationen miti Gebirgsfourgon zn den Infanterie- und Artillerie-Brigaden nnd Patrouillen zu don Abteilungen und Regimentern der Artillerie, Die Transportmittel far das Material der Stationen der Kavallerie.Brigaden und der Patrouillen bleiben vorbehalten.

i) Augserdem werden bei der Kriegsmobilmaehung S Motorradfahrer zugeteilt und kSnnen Fahrräder für Offiziere, Adjutant-Unteroffizier, Feldweibel, Fourier und Wachtmeister nach .Bedarf requiriert werden.

207'

Funker-Abteilung. (Zu 3 Kompagnien.)

S. 49.

Stab der Funker-Abteilung Unter-

Kommandant (Major »dir Oberstllautenanf) Zugeteilte Offiziere (Suhaltsmoifizllti oder Hiuptleuti) .

Arzt (Sobaltanuffiziir) Quartiermeister [SubalinrnoffiziBr] Motorfahreroffizier (Si/baitsfjofflziw) . . . . .

Pioniere (l Gefreiter) Motormechaniker (Gefreite)

Qetreitt, Soldaten

l 2 l l l

Réparât nrzug: Subalternoffizier Wachtmeister Korporale PioDicre (3 Gefreite) Saiiitätsgefreiter Trainsoidaten (l Gefreiter) Sattler

l

15 l 4 l

29

Total

32 39 '

Fuhrwerke und Motorfahrzeuge: 3 Gebirgsfourgons (gefedert), 6 Zugpferde, 2 schwere Motorlastwagen, 2 Motorpersonenwagen, wovon l für Motorfahreroffizier (l--2

Anmerkung : AiiBsei'dem werden bei der Kriegemobilmachung a Motorradfahret zugeteilt.

208

S. 50.

Mineur-Kompagnie.

Unterofâzieie

Offtaiere

Gefreite, Soldaten

1 4 Fahrrad Fahrrad

1

Zugführer (Subaltsrnoffizlere)

4

Feldweibel

-- 1 1 9 4 8 1 3

_ _

Mechanikerunteroffiziere Korporale . .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner) . . . .

Trainunterofiiziere Mineure (28 Gefreite)

Fahrrad 3 144 1 1 5 1 6 27

Sanitätssoldaten oder -Gefreite . . . .

Motorfahrer (1 Gefreiter) .

Trainsoldaten (3 Gefreite) Total

27

6

185 212

217

Karrenkompressoren , . . .

SprengstoflVagen . . . .

Miüeurwagen Fourgons .

. . .

Proviantfourgons

ReitPferde

Föhnrerke S 1 i 1 L

Zugpferde 24 2 8 8 2

13

44

Motorfahrzeuge : 1 Autokompressor, 1 Autoröhrenwagen, 1 schwerer Motorlastwagen (req.).

8

209

Mineur-Bataillon. (Zu 4-6 Kompagnien.)

S. 51.

Stab des Mineur-Bataillons Ofaalere

Unteroffiziere

Gefreitf, Soldaten

Reitpferde

l

l

.

.

l

l

Materialoffizier (Subalinrnofflzisr oder Hauptniann)

.

l

l 2

Kommandant (Major oder Dborstlieutsnant] . . .

Adjutant (Suballsmofllzur udir Hauplmann)

.

Arzte (1 Hauplmann, l Suballsrnoffizisr) Pferdarzt (Suballarnoffiziir od» Hauptmlnn)

2 .

.

l

Quartiermeister [Subaltgrnoffizisr oder Hauplmann)

.

.

l

Tramoffiziere |1 Hauntmann, 1 SutaltsmolfiiHr)

l l 2

.

Materialunteroffizier Motorfahrerunteroffizier Büchsenmacher Motorfahrer (l Gefreiter) Trainsoldat Sattler Offiziersordonnanzen (l Gefreiter) . , Feldpoetordonnanzen

15

Total

18 27

Fuhrwerke und Motorfahrzeuge: 1 Stabsfourgon, 2 Zugpferde, 2 Motorpersonenwagen (req.).

210

S. 52.

Flieger-Kompagnie.

Flieger-Kompagnie in 6 Flugzeugen

Si * d

Flieger-Kompagnie 7,u 8 Flngiengeo ·a 5 o

ü

Kommandant [Hauplmann]

Subalternofflziere *) Feldweibel Fourier Korporale und Wachtmeister .

Funkerunteroffizier Sanitatsunteroffizier (Mediziner) Soldaten (16 Gefreite) . . .

Funkerpiooiere (l Gefreiter) .

Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite Total

70 6 l 2 79

13 92 96

82 8 l 2 93

13 10« 111

Von der Abteilung werden den Kompagnien 6, bzw. 8 Beobachterflugzeuge, sowie Piloten- und Beobachteroffiziere und Photographen nach Bedarf zugeteilt, Motorfahrzeuge und Fuhrwerke: Kompagnie zu 6 Flugzeugen : Kompagnie zu 8 Flugzeugen 3 schwere Motorlastwagen (req), 4 schwere Motor]astwagen 3 Anhängewagen, 4 Anhangewagen, l--2 Fldgeltransportwagen, l--2 Flügeltransportwagen, l Motorpersonen^agen (req.), l Motorpersonenwagen (req.).

3 Motorräder (req.).

3 Motorrader (req.).

l Fahrküche.8) l Fahrküche. ') Fahrräder für Offiziere, Feldweibel, Fourier, Wachtmeister und Sanitatsunteroffizier können bei der Kriegsmobilmachung nach Bedarf requiriert werden, Anmerkungen i i) Davon einer im Funkerdienet ausgebildet.

>) Auf Motorlastwagen verladen oder angehängt.

211

Jagdflieger-Kompagnie.

S. 53.

Offiziere

Kommandant (HauptmannJ .

.

Uat«rofflzure

Gefreite, Soldaten

l

.

Subalternoffiziere Feldweibel Fourier Korporale und Wachtmeister.

Sanitatsunteroffizier (Mediziner) Soldaten (11 Gefreite) . . .

Funkerpioniere (l Gefreiter) .

Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite

3

55 3 l 2

Total

61

12 73 77

Von der Abteilung werden der Kompagnie 9 oder mehr Jagdflugzeuge, sowie Pilotenoffiziere und Photographen nach "Bedarf zugeteilt.

Motorfahrzeuge und Fuhrwerke: 3 schwere Motorlastwagen (req.), 3 Anhängewagen, l Motorpersonenwagen (req.), 3 Motorräder (req.).

l Fahrküche. ') Fahrräder für Offiziere, Feldweibel, Fourier, Wachtmeister und SauitätsUnteroffizier können bei der Kriegsmobilmachung nach Bedarf requiriert werden.

Anmerkung :

Auf Motorlastwsgen verladen oder angehängt.

212

Photographen-Kompagnie.

S. 54.

Offizier«

Unteroffizier«

Gefreite,

Kommandant (Hauptmann] Subaltcrnoffiziere . . . .

Unteroffiziere Photographen (10 Gefreite) Küchenchef

11

Total

60 l 51

11 62 65

Von der Abteilung werden Beobachteroffiziere nach Bedarf zugeteilt.

* ' Motorfahrzeuge und Fuhrwerke : l schwerer Motorlastwagcn (req.) mit Anhänger (als Felddunkelkammer und für Mannschafts- und Materialtransport), l Fahiküche. ») Fahrräder für Offiziere, Feldweibel uud Wachtmeister können bei der Kriegsmobilmachung nach Bedarf requiriert werden.

Anmerkung:

l) Auch für den Abteilnngsstali bestimmt; auf dessen Motorlaatwagen verladen oder angehängt.

213

Flug-Park-Kompagnie.

S. 55.

Offiziere

Kommandant (Hauptmann odsr Ma|ur) . . . .

Subalternoffiziere und Hauptleute

Arzt (Subaltefnûfîiziflr oder Hauptmann) .

Materialunteroffizier (Adjutant-Unuräffizur) Feldweibel

.

*

1 10 1

Daterofflalere

Gefreite, Soldaten

--

--

1 1

--

1

Unteroffiziere .

Sanitätsunteroffizier Soldaten (44 Gefreite) Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite Feldpostordonnanz

. . .

--

28 1 219

l

Total

12

-

G 1

32

227

2 59 271

3 Flugzeuge zur Verfügung dea Abteilungsstabes ; ferner eine Flugzeugreserve von 9, 12 oder 15 Flugzeugen1) zur Verfügung der Abteilung.

Motorfahrzeuge und Fuhrwerke: 2 schwere Motorlastwagen (req.) für Werkstättematerial, mit Anhängewagen, .1 schwerer Motorlastwagen (req.) f(lr Beleuchtung, mit Anhängewagen, 2 Zisternenmotorwagen (ev. l req.), 10 schwere Motorlastwagen (req.) für Transport von Mannschaft und Material, 6 Flügeltransportwagen, 6 Anhangewagen, 1 Sanitätaautomobü (req.), 2 Motorpersonenwagen (req.), 4 Motorräder (req.), l Fahrküche.3) Fahrräder für Offiziere, Adjutant-Unteroffizier, Feldweibel, Fourier und Wachtmeister können bei der Kriegsmobilmaehung nach Bedarf requiriert werden.

Anmerkungen : l) 9 Reaerveflugzeuge wenn 6 Flugzeuge, 12 wenn 8 und 15 wenn 9 Flugzeuge pro Fliegor-Kp. zugeteilt sind *) Auf Motorlastwagen verladen oder angehängt.

214

Flieger-Abteilung.

S. 56.

(Zu 6 Flieger-Kompagnien, den erforderlichen Piloten- und Beobachteroffizieren, l Photographen-Kompagnie, l Flugpark-Kompagnie).

Stab der Flieger-Abteilung Offiziere

Unterofflaiere

Gefreite, Soldaten

Kommandant (Majir dit Obirätliiut«n«nt) .

Adjutant (SuiallBnioffWjr ein Hartmann) . .

Pilotenoffiziere Subalternoffiziere oder Hauptleute1) .

Ärzte (1 Hanptman« ; l SubälUrnolflzisr) Quartiermeister (Sutaltarnofflziir odtr Hayptmann)

Materialunteroffizier C^Jiutänt-H Unteroffiziere2) Funkeruuteroffizier Soldaten (4 Gefreite) Funkerpioniere (2 Gefreite) Sanitätsgefreiter Offiziersordonnanzen Feldpostordonnanzen

24 8 l 2 2 Total

12»)

37

4.2 3

54 )

Motorfahrzeuge : 2 Motorpersonenwagen (req.), l Sanitätsautomobil (req.)i 1 schwerer Motorlastwagen (req.), 2 Motorräder (req.).

Fahrrader für Offiziere und Unteroffiziere können bei der Kriegsmobilmachuüg nach Bedarf requiriert werden.

Anmerkungen : 1) Davon einer im Fankerdienst ausgebildet, 2) Davon bilden l Unteroffizier, 2 Gefreite und 18 Soldaten die Telephonpatrouille.

S) "Wcitoio Piloten- oiid Beobachteroffiziere nach Bedarf.

215

S. 57.

Stab der Fliegertruppe.

Offiziere

Kommandant [ObirsiiiBuienant od»r Obirst) . . . .

Chef des technischen Dienstes (Hauptmam adir Stabsolt.).

l l

Chef des Flugdienstes (Hauptmann »dar Staisoll.]

- ·

l

.

l

Adjutant (Hauptmann)

Chef des Funkerdiensteg (Hauptmann udir Subsoi:.)

Gefreit«.

Sgidaten

l l

Generalstabsoffizier [Hauptmann udir MajofJ

-

offlaier«

.

Chef des Fliegerabwehrdienstes (Hauptmano

l l

Chefarzt der Fliegertruppe [Hauptmann »dar stabilito 1 ) ·

l

Ordonnanzoffiziere (SuDaiismiifliziirB)

3

Chef des Photographendienstes (Hauptmann «dir

Unteroffiziere . · Soldaten oder Gefreite Offiziersordonnanzen

12

. . . .

Total

8

12

15 19 31

Motorfahrzeuge : 2 Motorpersonenwagen (req.), l schwerer Motorlastwagen (req.).

Fahrrader für Offiziere und Unteroffiziere können bei der Kriegsmobilmachung nach Bedarf requiriert werden.

Anmerkung :

i) Fût die Untersuchung des fliegenden Personals (Piloten, Beobachter usw.) bestimmt.

<21ti

Sanitäts-Kompagnie.

S. 58.

Kommandant (Hjuptmann) Ärzte (Siibiltirniltiziir« tttr HauptlBU'.äj

1 .

.

.

Apotheker (Suïa'tirniiffijlsr)

1

Fahrrad -- Fallitati Fahrrad Fahrrad

3 -- 1 1

Feldwcibel Fourier Unteroffi/iere (Korporale, Wachtmeister, Medizinerunteroffiziere) .

Trainunteroffiüier .

Säumerunteroffizier .

. , Soldaten und Gefreite Tambour . .

Küchenchef .

, Tramsoldaten ( 2 Gefreite1) . . . .

Säumer ( 3 Gefreite) . . . . . .

-- --

-- --

-- --

-- ~

Total

5

19

l

--

16 -- 1

-- 1

i

1 4 1

n --

98

2

1

_

-- Fahrrad Fshrrfl1 1 Fahrrai 1 Fabrra .--

--.

--

24

-- ,--

_^_ 1 .

-- 126 -- 1 -- 1 -- -- 26

,, 84 -- 1 -- 1 12') --

IJ

Reitpferde

GebirgsSanitäts-Kompagnie Dnteroffiglera

Reitpferde

o

Gefreite, Soldaten

1

Unteroffizier«

Sanitäts-Korapagnie

-- -- 6

27

154

-- 1



181

117

187

122 ')

Gebirgs-Sanitätsfourgons Bleseiertenwagen . . . .

Küchenfourgon GebirgsfourgoM , . . .

Fnnnrerk« Zngpferae ') 23 Saumtiere 3 6 3 6 1 2

3 10

6 20

Anmerkung : i) Um alls mit Baatsiitteln atiazujUstendeji Zugpferde als Saumtiere verwenden zu kfinnen, sind weitere ß Trainfioldatcn notwendig. Dar Üborgang zur GebirgBOrganisation erfordert 8 Säumer, fernor 9 Saumtiere. Dann werden SanitMsfonrgoiie, ßleBaieiti-ii·\vagen (bespannt), Kiichenfqurgon und Gsbirssfourgons dem Etappendienst übergeben.

217 Sanitäts-Abteilung. (Zu 4 oder 6 Sanitäts-Kpn. Aus- S.

zug und l Sanitäts-Kp. Landwehr.)

59.

Gebirgs-Sanitäts-Abteilung. (Zu 2-3 Geb.-Sanitäts-Kp.).

Stab der SanKïtsAbteihng

ü 11 n ij II it

£

B

o

Kommandant (Majsr olir Dbersillenunani) . .

Adjutant (SubalttrniiffizlBr udir Hauptnuiii) . , Apotheker (Subalteniolliziar otor Hauptmui) Quartiermeister (Siibaitirnoiriziir sia, Haipta») Trainoffizier |Suk>ltnn»«l2in t4«r Havptmui) .

Säumeroffizier (Subaltirnollizür odir Hauptnm) Feldprediger .

Unteroffiziere Trainnnteroffizier . , Säumerunteroffizier . . . .

Hufschmiede Trainsoldaten (1 Gefreiter) . . .

Säumer (2 Gefreite) Sattler Offiziersordonnaozen (1 Gefreiter) .

Feldpostordonnanz .

.

.

Total

Stik der e«*irgsSaBitäts-AMeiluf

1 1 1 1 1

2 1 Frtmd 1 1

2

r*hMri Bmrflii

2 1

1') 1 1 1

2 1 Mm 1

1 2

1 F*nd

1

i

1

2 4

2 21 1 3 1

1 3 1 7

11

3

6

7

2

i >..*+.. ^^

14

30

21 Gebirgs-Sanitätsfourgons.

. .

Gerätschaftswagen-Schmiede . .

Schmiedekarren Stabafourgon Gebirgsfoürgons . . . .

Pnirwerte 2 1 1

4

5

23

··>.t

37 Fuhrwerke Zugpferde nad Karren 1 4

Zoppfordo 2

2 1

1

8

16

2 8

9 Fuhrwerk« 19Zugpferde 1 Karren 2 Saumtiere

AnmerknuR ; ') Gleichzeitig Brigadearzt der Gebirge-Brigade; bei Detschiernng der GebirgsSamtäts-Kompaguien tritt er 2nm Brigadestab.

Bundeablatt, 76. Jahrg. Bd. II.

16

18

S. 60.

Ambulanz.

ünterOffialare

Offizier«

Gefreite, Soldaten

1

1 Ärzte (SubaHirMlliîisrs t i n Higpüuig)

. . . .

Apotheker (Sobst'irnottizier olir Hauplminn)

.

. -.

Quartiermeister (Suba'urnoHizur udir Hauptmsnn]

5

Fahrrad

1 1

Fahrrad Fahrrad 1

l Feldweibel .

Fourier .

Reitpferde

1

.

6 1

Korporale und Wachtmeister Trainunteroffizier (Korporal oder Wathtmsistsr] .

.

1 34 1

Soldaten und Gefreite Trainsoldaten ( 1 Gefreiter)1)

10

. . . .

Total

8

9

45

2

54 62

Fahr» rke Sanitätsfourgons BlesBiertenwagen Fiihrküche

.

.

. .

. ,

ZtijpfsKle

2 3 1

4 6 2 2 ·2

8

16

Afinerkuig : i) Um alle mit Baataättt-ln auszurüstenden Zugpferde ale Saumtiere [verwenden an können, sind weitere 4, Tiaineoldaten notwendig.

219 S. 61

Feldlazarett. (Zu 3--4 Ambulanzen.)

Stab des Feldlazarettes Vnteroflfaiere

Offiziere

Befreite, Soldaten

_

Kommandant (Major dir itantluutwinO

· · .

1

Adjutant (SubaHemofflzIgr oder Hauptnann)

.

.

.

1

--

--

Apotheker (Subaltsrn«fflzlir oder Hauptmann) .

,

.

1

--

--

1

--

--

Quartiermeister (Snbaltirnoffizur oder Hartmann) .

Sattler . . .

Offiziersordonnanz FeldpoetordonnaDz

1

-- -~

--

.

. . .

--

--

--

,,

1 1

--

7

--

11

3

Fuhrwerk«

. .

7 1

--

18

Sanitatsfourgons Gcrätschaftswagen-Schmiede Fourgon

1

Fahrrad Fahrrad Fahrrad

2

Total

1

1

1

Feldprediger Hufschmied Trainsoldaten (1 Gefreiter)

RatPferde

Zugpferde

4 1 1

8 2 2

6

12

220

Sanitäts-Kolonne.

S. 62.

Offlrter«

Untstoflhder«

Gefreit«, 8oU*ten

Kommandant (Hiuptun) . . .

Korporale und Wachtmeister.

Motorfahrerunteroffizier . .

Soldaten und Gefreite . . .

Motorfahrer (2 Gefreite) . .

10 11

Total

21

24 25')

Motorfahrzeuge : 1 Motorpersonenwagen (req.), 2 Sanitätsautoniobile für liegende Verwundete (req.), 5 Sanitätsautoniobile für sitzende Verwundete (req.), l schwerer Motorlastwagen (req.).

Aamerkung:

l) Bei der Kriegsmobilmachntig durch Rotkreuzpersonsl und Samiriterpersonal zu ergänznn.

22t Sanitäts-Transport-Abteilung.

S. 63.

(Zu 6--8 Sanitäts-Kolonnen.)

Stab der Sanitäts-Transport-Abteilung Offiziere

Kommandant (Major odir ObirstlimUnant)

Unteroffiziere

Gefreit«,

. . . .

Adjutant (Suhaliirnolfiiiir (der HauptiunO Motorfahreroffiziere (l Hauptminn. 2 Suhaltirnoflizitrg) .

Fourier Motormechanikenmteroffizier Motorfahrerunteroffizier Motormechaniker (Gefreite) Motorfahrer (l Gefreiter)

Total

12 16 20'

Motorfahrzeuge : 3 Motorpersonenwagen (req.).

l leichter Motorlastwagen (req.).

Anmerkung :

l) Ansserdem weiden bei der Kriegsmobilmsehnng l Motorradfahrer zugeteilt.

222

Sanitäts-Zug.

S. 64.

Offiziere

Kommandant

Untsroffixiere

Gefreite, Soldaten

l

Zugeteilter Arzt (Subalternolfizisr oder Hauptmann]

,

.

l

Apotheker (SubaltiTM1liii«r oritr Hauptmann)

.

.

l

.

.

Unteroffiziere Soldaten und Gefreite1)

20

Total

20

22 25l)

Sanitatszüge Nrn. 1--20 :

Eisenbahnwagen : 3 Wagen für Zugspersonal, Küche, Magazin, ,, zirka 160 liegende Verwundete, 10 , ,, 200 sitzende ,, 5 2 5 3

Zugspersonal, Küche, Magazin, zirka 80 liegende Verwundete, 60--105 sitzende ,,

Sanitätszuge Nrn. 27 und 28: 2" 2 2

Zugspersonal, Küche, Magazin, zirka 28 liegende Verwundete, 70--90 sitzende _

Sanitätazüge Nrn. 21--26 :

Anmerkung: l) Bei der Kviegsmobilmaohung durch Rotkreuzpersoual und Samsriterpereonal zu ergänzen.

Die Sanitütszilge 21--86 erhalten nur 10, die Sanitiitazüge 27 und 28 nur B Sanitätssoldaten.

223

Verpflegungs-Kompagnie ').

S. 65.

GeMrgs-YerpflegHugsKompagnie

Verpflegung^Konpagnie e

Kommandant [Hauptmann) Kompagnie-Offizier (Oberlt, od, Hartmann) .

il il s!

i

1 1

1 1

£S

1 1

5 1 Fahrrad

5

Trainfeldweibel Fouriere . . .

Metzgerkorporale und -Wachtmeister Magazinkorporale und -Wachtmeister Trainkorporale und -Wachtmeister .

Metzgersoldaten (4 Gefreite) . . .

Magazinaoldaten (7 Gefreite) . . .

Büchsenmacher .

Küchenchef . .

Sanitätssoldaten oder -Gefreite . .

Hufschmiede !)

Motorfahrer Trainsoldaten. (5, bzw. 8 Gefreite) 2) .

Trompeter .

.

Sattler2) Wagner . .

.

Schlosser Total

1 6 4 8 3

3

34 62 1 2 2 2 54 1 1 1 1 1 7 22 161 12 T üP 190 3)

fl II ÖÖ O

II

J.S U 1 1

5

1 6 6 10 3

5 1 Fdlurai

3 34 62 1 1 2 3 2 82 1 1 2 1 1 7 26 192 12 2 18~" 225 8) ·--N

Gerätschaftswagen für Verpflegungs- Fuhrwerk* Zugpferde Fuhrwerke Zugpferde 4 4 2 2 Gerätschaft» wagen-Schmiede . . .

1 1 2 2 Fahrküche 1 2 Küchenfourgon .

1 2 2 1 Gebirgsfourgons 4 8 Gebirgs-Proviantfourgons . . . .

60 120 Proviantwagen 72 36 41 ") 82 ') 68 136 Total Motorfahrzeuge 4 )!

«fotorfehi·zeuge *) : 1 Motorpersonenwag. (req.) 1 Motorperaoi enwag.(req.)

Anmerkungen : l) DieVerpflegnnes-KompagnieLandwehr erhält 4Motorfahrer und2Motorperso nenwagen (roq.), aber nur im Bedarfsfall Trainma nnsehaft, Reit- und Zugpferde und FUhrwerke, ») Um ans einer Verpflegungs-Kompaen io «ine OebirgB'VorpHegunge-Kom lagnie zu bilden, bedarf eie noci 28 Trainsold sten, 1 Hufschmied, 1 Sattler, 54 1 'ugpferde, 1 Küchenfourgoti, 64 Gebirgafourgons. Fihrktichc, Fourgon und die Prov antwagen werden dann dem Etappendienst über ;eLen.

um hingegen alle mit Bastsätteln ansznrüstondeu Zugpferde als Sann tiere verwenden zu können, bedarf die Verpfle Junge-Kompagnie weiterer St und di B GebirgBVerpfleeungs-Kompagnie weiterer 60 ' ?rainsoldaten, ') AuBserdem werden bei der Kriegsmobil machnng 1 Motorradfahrer sowie âne c en Ueberzähligen der Landweur-Sanitatskomp« gnie 2 Sanitatsunteroffiziere und t SauitätsSoldaten zugeteilt; letztere haben detl KrankenrüokBOhub mit Proviantfoihrwerken EU begleiten.

4) Bei der Kriegsmobilmachung wird de r Verpflegungs-Abteilnng aus der 1tfotorlastwagen -Abteilung 1 Motorlastwagen - Kolonne zugeteilt, die jeder Ver]iflegnngBKompagnie 1 Zug zu 10 schweren MC torlaatwagen und 8 Anhängewagei nud der Gebirgs-VevpflegungB-Kompagnie 1 Z ng un 20 leichten Motorlastwagen aljgibt.

224

Verpflegungs-Abteilung.

S. 66.

(Zu 2 Verpflegungs-Kompagnien und l Gebirge-Verpflegungs-Kompagnie Auszug, l Verpflegungs-Kompagnie Landwehr; zugeteilt l Motorlastwagen-Kolonne.) 0 Stak der Verpflegengs-Abteiling Offlaiere

Kommandant (Major oder Diorstlliuteiianl)

.

.

Adjutant (Subalterooffiziir idir Hauptmann|

.

.

Unteroffiziere

Gefreite, Soldaten

Ärzte ISubalUrnolliziir« odlr H l u p l l i u l i ) . . . .

Pferdarzt (Siibaltornoflizier odtr Haoptmann)

.

.

Quartiermeister (SnWtiniolfizur oder Hauplmann)

Büchsenmacher Motorfahrer (l Gefreiter) Trainsoldat Offiziersordonnanzen (l Gefreiter) .

Feldpoetordoonanzen Total

15 2)

Fuhrwerke und Motorfahrzeuge: l Fourgon, 2 Zugpferde, l Motorpersonenwagen (req.).

Anmerkungen : ') Motoilaetwagen-Zolonne gemäse S. 69.

ä) Ausserüem weiden bei der Kriegsmobilmachnng S Motorradfahrer zugeteilt.

BeltPferde

225

Verpflegungs-Kompagnien f. St. Maurice u. St. Gotthard. S. 67.

St. Murice

& o

Kommandant (Hauplnann) .

.

. . .

Subalteruofflziere .

Feldweibel . . .

Fouriere Bäckerkorporale und -Wachtmeister . . . .

Metzgerkorporale u n d -Wachtmeister . . . .

Magazinkorporale und -Wachtmeister . , .

Motorfahrerunteroffizier .

. . · Bäckersoldaten (5 oder 7 Gefreite) . . . .

Metzgeraoldaten (2 Gefreite) Magazinsoldaten (3 Gefreite) Küchenchef Sanitatsgefreiter . . .

Motorfahrer (2 Gefreite) Total

debello, Soldaten

i i|

St. tlotthard

1

·

1 6

3

1

1 2 8 4 8 1

2 5 2 4

4

li lì

50 16 15 1 1 6 89

14 ^-^-, 103

i-"

6

72 16 30 1 1 12 2i_ 132

lì>6

107

162

3 leichte Motorlastw.

6 leichte Motorlaatw.

226

S. 68.

Bäcker-Kompagnie.

Offiziere

Unteroffulere

Kommandant 1 ) (Ha^t«TM Subalternoffiziere1) Feldweibel1) Fouriere1) .

. . .

Wachtmeister -) .

Korporale Soldaten (18 Gefreite) Küchenchef Büchsenmacher , . .

Tambour Sanitätsgefreiter . . .

Motorfahrer (l Gefreiter)

Befreite, Soldaten

l 4 l 2 4 10 180 l l l l 4

Total

5

17

188 205

210

Fuhrwerke und Motorfahrzeuge : 1 Gerätschaftswagen (unbespannt), 2 leichte Motorlastwagen (req.).

Anmerkung: i) Mit Fslinid, i) Fahrräder für die Wachtmeister können boi der Kriegsmobilmachung paoli Bedarf lequiriert ·»erden.

227

Motorlastwagen-Kolonne.

S. 69.

A. Kolonne der B. Kolonne der C. Kolonne für Verpflegung»- schweres ArtilLastwagenAbteilung lerie-Regiment Abteilung II

** *EQ

Kommandant (Haupimann) . . . .

Subalternoffiziere Parkchef (FeUmibil odsr Adj,-ünt.-0fl.) .

Chefmechaniker (Fiid« öd ndj.-Unt.-iHf-) Fourier Magazinchefs (Korporals »dir Wachtmeister) 'Materialchef (Korporal odif WachtmsIsUr) Korporale und Wachtmeister .

Sanitätsunteroffizier (Mediziner) Motorfahrer (6--9 Gefreite). .

Mechaniker (Gefreite) . . . .

Sattler Wagner Magaziner Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite .

Total

11

70 4 l l 2 l 3

91 4 l l 2 l 3

82

13 103

93

97') A.

4 Motorpersonenwagen (req.), 32 schwere Motorlastwagen (req.), Auhängewagen (req.)

nach Bedarf, 4 Motorräder (req.).

Anmerkungen:

H

11

73

116

120 ')

88 ') 3 )

B.

C.

4 Motorpersonenwagen 4 Motorpersonenwagen (req.), (req.), 26 schwere Motorlast20 schwere Motorlast!

wagen (req.), wagen (req) ), Anhängewagen (req ) 20 leichte Motorlast2 nach Bedarf, wagen (req.) ), 16 Anhängewagen (req.)s), 4 Motorräder (req.).

4 Motorräder (req.).

228

Motorlastwagen-Abteilung.

S. 70.

(Zu 3 Lastwagen-Kolonnen A, l Lastwagen-Kolonne B und eventuell l Lastwagen-Kolonne C.) *) Stab der I«torlastwagen-AbteilBDg Offizier«

Unteroffliiera

««freit«, Soldaten

Kommandant (Major udir Obintlitutinjnt) Adjutant (Subaltirnoffiz'sr udir Hauptwino) Arzt (Subaltirnofflzur ödet Hauptmjon) . .

Quartiermeieter (Subaltirnoffizlir udi Motorfahrer (2 Gefreite)

.

Sanitätsgefreiter

.

. . .

15 l 16

Total

16 20

Motorfahrzeuge : l Motorpersonenwagen (req.), 4 schwere Motorlastwagen (req.) für Reparatur- und Reservematerial, 5 Motorrader (req ).

Anmerkung : Bei der Kriegsmobilmaehung wird die Lastwagen-Kolonne B an die VerpflegnngeAbteilung der Division und (eventuell) die Lastwagen-Kolonne C an das entsprechende schwere Artillerie-Regiment abgegeben.

229

Pontonier-Train-Kompagnie. nie.

S. 71.

(Auszug und Landwehr.)

Offliiere

ttnterofflilere

Bcfnit«, SoM*t«B

Kommandant (Hmptmann) . . .

Subalternofüziere Pferdarzt [Siiialtiniiflizur ita Hauptmato) Peldweibel Fourier Wachtmeister Korporale Trainsoldaten (13 Gefreite) . .

Trompeter Sattler Küchenchef Sanitätssoldaten oder -Gefreite .

Hufschmiede

Beit-

tftade

2 4 l l l 4 5

130 l 3 l 2 4 Total

141

11

19

152 158

Fuhrwerke und Zugpferde: l Fahrküche, l Fourgon.

218 Zugpferde1).

Anmerkung :

i) DU Zugpferde werden von der Trainkomp&gnie für dea Armeebiückentrain übernommen.

230

Gebirgs-Train-Kolonne. »)

S. 72.

Offiziere

Kommandant (Hauptuiannl .

.

,

.

Unteroffiziere

Gefreite, Soldaten

. .

l 4 l l Fahrrad

Subalternoffizicre Arzt [Subalternoflüier udir Hauptmann]

Feldwcibel Fourier Korporale u n d Wachtmeister

. . . .

l l 16

Führer und Säumer (24 Gefreite) . . .

Trompeter Sattler Küchenchef

239 2 3 l 3 3 251

.

Sanitätssoldaten oder -Gefreite . .

Hufschmiede

. , Total

Reitpferde

18 269 2

275 )

Kurten und Falrwerks :

Schmieclekarren . . .

Handwerkerkarren Küchenfourgon Gebirggfourgons

. . .

Zugpferde:

l l l l l 2 5 10 2 Karren') i 14 Zugpferde 6 Fuhrwerke Ì 200 Saumtiere3)

Anmerkungen : i) Dieser Sollbestand ist provisorisch festgesetzt. Er soll ermöglichen, den Train von l Infanterieregiment, */s Siippeur-Kompagnie und l Snnitkts-Kompagnie so zu organisieren, wie es der üebirgskrieg erfordert.

l) Aneserdem werden bei der Kriegsniouilmaohnng ans den Mannechaftsdepots nach Bedarf Unteroffiziere, Gefreite und Soldaten als Begleitmannschaft zugeteilt.

8) Für die Sanmtierekünnen Munitions- und Fasenngskanen nach Bedarf zugeteilt werdon.

231

Gebirgs-Train-Abteilung. 1)

S. 73.

(Zu 2--6 Gebirgstrainkolonnen).

SUb der (ieMrgs-Trïin-Abteilnng Offiziere

Kommandant (Major oder Dbtniiitiit.)

. . . .

Adjutant (Subalterntflizler oder Haüpliaan») Arzt (Hanptmann)

.

.

Pferdeärzte |Suaalt«iMlilii«r« Bin Hauptlmt«).

.

.

.

.

QuartiermeiBter (Subaltlrnoffizler udir Hauptmanr)

Unteroffiziere

Gefreit«, Soldaten

ReitPferde

l l l 1--2 l

l l 1-2 l

5-6

6--7

2

Büchsenmacher Motorfahrer (l Gefreiter) Saumer Offiziereordonuanzen (l Gefreiter) .

Total

13--14

Fuhrwerke und Motorfahrzeuge: l GebirgBfourgon, 2 Zugpferde, l Motorpersonenwagen (req.)

l) Die aebirgfl-Tiam-Abteilung wird nicht ale ganzer Truppenkorper verwendet, sondera ihre Kolonnen werden nach Bedarf zu Regimentern und Brigaden der Infanterie detachiert, um deren Linientrain so zu ve t stärken, wie es der Oebirgskrieg verlangt. Dem Abteilnngsstab liegt hauptsächlich die Leitung der Ausbildung der Kolonnen und ihr Ersatz bis zur Uetaehierung ob.

232

Divisionsstab.

S. 74.

OflWf»

Stabschef (Obtrstluottnant litt ebint) Generalstabsoffiziere

. . . .

Eisenbahnoffizier Adjutanten (1 Hauptmam «dir Kajir, 1 Sukaltwniifflziif}

Geniechef (Obirstiimtmapt t i * ibwst) . . . .

Zugeteilter Genieoffizier (Sibaiumoif. od. Kaupim.)

Telegraphenchef (Major «dir obirstiuutinint) >) .

Divisionsarzt (Obirstliiutanaot idir Olrtrst)

,

.

,

Zugeteilte Sanitätsoffiziere (Hjipiiiuii od. stabsoff.)

Division spferdarzt (Obirstiiiutunt udir Obirst) .

Zugeteilter Veterinäroffizier (Käupdn.iiJ.SuSsolf.)

Divisionskriegskommissar (Dboritlliut. o(. Dbirst} Zugeteilte Kommissariatsoff. (Haupii, it. Stabstit.)

Chef des Motorwageiidlenstes (Oincstliiui. od. udirsi) Zugeteilte Motorfahreroff. (Sntainncif. od. Hpii.)

Park- und Traiuchef (Ikirstlnitinant oder Obirst) Zugeteilte Art.- und Trainoff. (Hptl. o. StabsottJ ,, (!ub..an.Bt «»«»«.)

Quartiermeister des Stabes (Sub.-Ofi.od.Hauptm.)

Stabssekretäre . . . .

, Motorfahrerunteroffizier . . . . . .

Trainuoteroffizier . .

Sanitätssoldaten oder -Gefreite . , . .

Hufschmied . , Motormechaniker (Gefreite) Motorfahrer (3 Gefreite) , Trainsoldaten (1 Gefreiter) Offiziersordonnanzen (2 Gefreite) . . .

Feldpostordonnanz Total

1 1 4 1 2 1 1 1 1 2 1 1 1 2 1 2 1 2 2 1 2

31

Dolereffialen

Befreit«, Soldats«

B*ltpferfle 2

2 8 4 2 1 2 2 2 2 1 2 2

3 1 1

5

2 2 2 1 1 2 1 2 22 6 23 1

57

40

62 93"1)")

Fuhrwerk« Zugpferde Stabsfourgons . . . . 2 4 Fahrhüche 1 2 Fourgons 2 4 Proviantfourgon . . . 1 2 ~6~ 12~

Botorf fthrienje

9 Motorpersonenwagen (req.), 2 schwere Motorlaetwagen (req.).

Anmerkungen!

l) Das notige Hilfspersonal wird nach Bedarf ans der Telegraphen-Kompagnie abkommandiert.

*) Bei der Kriegsmobilmacbung werden außerdem 11 Motorradfahrer zugeteilt; ferner werden ans den überzähligen Offizieren der Einheiten i Ordonnanzoffiziere (mit je S Pferden beritten zu machen) und 2--3 Nachrichtenoffiziere (mit Fahrrad oder Motorrad auszurüsten) zum Divisionsstab abkommandiert.

233 DiViSIOnsstab. (Fortsetzung.)

Offiziere

TJntereffblere

Befreite, SoldAteu

Unteroffizier«

Gefreite, SoUattn

Diviglonsgericht ') (Jnstizoffiziere) : Grossrichter (Major odur Onirstlliutinant) Auditor (Haoptmann oder Majlr) . . .

Untersuchungsrichter (Haupimann)

,

.

.

.

.

. . . .

(SubilUraolliiur »dei Hiuplmann) .

Total AntaeAmg : l) Dazu RicMer und Ersatzmänner ans der Truppe, Offiziere

Feldpost der DÌYÌSÌOH: Feldpostchef (flanj SIMS HauptwMtis) s).

.

.

.

Stellvertreter des Feldpostchefs (Hang von Si/baltBmotfl2ioroi) *)

11 l 3

Feldposteekretäre Motorfahrerunteroffizier.

Feldpoetpacker Motorfahrer (l Gefreiter) Total

10 6 16

15 31 35

i) Mit Fahrrad

Motorfahrzeuge: 1 schwerer Motorlastwagen (req.), 2 leichte Motorlastwagen (req.).

OnterOffldere offlzieTH

Gesamttotal des Divisionsstabes

39

Oefreite, Soldaten

Reitptorte

76

40

17 93 132

6 Fuhrwerke, 12 Zugpferde, 9 Motorpersonenwagen, 3 schwere Motorlastwageir, 2 leichte Motorlastwagen.

Bundeablatt, 76. Jahrg. Bd. II.

17

234

Armeekorpsstab.

S. 75, unterOffiziere

Offiziere

Kommandant (OfterstkirpskommandaiU)

Stabschef (Obirst) . .

Generalstabsoffiziere .

Eisenbahuoffizier .

.

. .

.

.

.

1 1

. .

4 1

Adjutanten (1 Hauptmjnn ein Major, 1 Su&altsmffrziBr tttr Haiptmann) . . .

.

. . . .

Artilleriechef (Obsrst) Zugeteilte Artillerieoffiziere (Hauptlsute tour Stabsotfiîiurs) . . . .

.

.

Telegraphenchef (Otirsiiitutimit od«r n&eref) Zugeteilter Feldtelegraphenoifizier SubaliernArzt des Stabes (Subaltiriuffizür)

Quartiermeister dee Stabes (SuMtf.id.HanpiinO

U», l] pferte

,

!

2 8

2 1

4 2

2 1

4 2

1 1 1 1

Motorfahrerunteroflizier Trainunteroffizier Sanitatsgefreiler .

3 1 1 1 1 12 1 6 16 1

17

;

5

36

26

41 58 *) Fotireerke

1

FtìMfli) I

Motorfahrer (1 Gefreiter) Hufschmied , .

.

. . .

.

Trainsoldaten (1 Gefreiter) Offiziersordormanzen (2 Gefreite) . . .

Feldpostordonnanz Total

Gefreite, Soldaten

Zugpferde 4 2 2

Stabsfourgons . . . 3 Fahrküche . . . . 1 Fourgon . .

. . 1 Proviantfourgon 1 A 5 10 Motorfahrzeu ge: 5 Motorpersonenwage n (req.), 1 schwerer Motorlastwagen (req.).

Anmerkungen : 1) Oder Motorrad.

S) Bei der Ktiegsmobilmaiihnng werden ausserd Km li Motorradfahrer zugeteilt, fernei aus den überzähligen Offizieren der Einh aiten 2 Ordonnanzoffiziere (mit je 2 Pferden beritten zu machen) und 2 -- S Kachriohtenofflziere (mit Fahrrad oder Motorrad auszurüsten) zum Armeekorpestab abkommsJidiert.

23ä

S. 76,

Normale Zusammensetzung der Divisionen ohne GebirgsBrigade.

1 Divisionsstab.

3 Infanterie-Brigaden: zu 2 Infanterie-Regimentern Auszug (zu 3 Bataillonen) und 1 Infanterie-Parkkompagnie Landwehr.

3 Infanterie-Regimenter Landwehr: zu 2 Bataillonen.

2 Radfahrer-Kompagnien (die Auszüge-Kompagnie ist als radfahrende Infanterie, die gemischte Kompagnie für den Verbindungsdienst bestimmt).

1 Fahrende Mitrailleur-Abteilung : zu 3 Kompagnien.

1 Dragoner-Abteilung : zu 2 Schwadronen (bei der Mobilmachung von einer KavallerieBrigade abzugeben).

1 Artillerie-Brigade: zu 2 Feld-Artillerie-Regimentern (zu 2 Abteilungen zu 3Batterien, 2 Park-Kompagnien), l Feld-Haubitz-Abteilung (zu 2 Batterien und l ParkKompagnie), l Beobachtungs-Kompagnie.

1 Sappeur-Bataillon : zu 4 Kompagnien 1 DivisionsBrückentrain (bei der Mobilmachung von einem Ponto nier - Bataillon abzugeben), 1 Telegraphen-Kompagnie.

1 Sanitäts-Abteilung : zu 6 Kompagnien Auszug und l Kompagnie Landwehr.

1 Feldlazarett; zu 3 Ambulanzen.

1 Sanitäts-Transport-Abteilung : zu 6 Sanitäts-Kolonnen.

1 Verpflegungs-Abteilung : zu 2 Kompagnien und l Gebirgskompagnie Auszug und l Kompagnie Landwehr.

1 Motorlastwagen-Abteilung : zu 4 Kolonnen.

1 Gebirgs-Train-Abteilung : zu 2--6 Kolonnen.

Total der Division: 18 Bataillone Auszug, 6 Bataillone Landwehr, 2 Radfahrer-Kompagnien, 3 Fahrende Mitrailleur-Kompagnien, 2 Schwadronen, 12 Feld Batterien, 2 Feld-Haubitz-Batterien, l Artillerie-Beobachtungs-Kompagnie, 4 Sappeur-Kompagnien, l Divisions-Brückentrain, l Telegraphen-Kompagnie, 3 Infanterie-Park-Kompagnien, 4 Feldartillerie-Park-Kompagnien, l Feld-Haubitz-Park-Kompagnie, 6 Sanitäts-Kompagnien Auszug, l Landwehr, 3 Ambulanzen, 6 Sanitäts-Kolonnen, 3 Verpflegungs-Kompagnien Auszug, l Landwehr, 4 Motorlastwagen-Kolonnen, 2--6 Gebirgs-Train-Kolonnen.

236

S. 77.

Normale Zusammensetzung der Divisionen mit Gebirgs-Brigade.

A.. Feldtruppen 1 Divisionsstab.

2 Infanterie-Brigaden: zu 2 Infanterie-Regimentern Auszug (zu S Bataillonen) und 1 Infanterie-Parkkompagnie Landwehr.

2 Infanterie-Regimenter Landwehr: zu 2 Bataillonen.

2 Radfahrer-Kompagnien (die Auszugs-Kompagnie ist als fahrende Infanterie, die gemischte Kompagnie für den Verbindungsdienst bestimmt).

f Fahrende Mitrailleur-Abteilung : zu 3 Kompagnien.

l Dragoner-Abteilung : zu 2 Schwadronen (bei der Mobilmachung von einer KavallerieBrigade abzugeben).

1 Artillerie-Brigade : zu 2 Feld-Artillerie-Regimentern (zu 2 Abteilungen zu 3 Batterien, 2 Park-Kompagnien), l Feld-Haubitz- Abteilung (zu 2 Batterien und 1 ParkKompagnie), l Beobachtungs-Kompagnie.

Sappeur-Bataillon : zu 3 Kompagnien.

Divisions-Brückentrain (bei der Mobilmachung von einem Pontonier-Bataillon abzugeben), Telegraphen-Kompagnie.

Sanitäts-Abteilung : zu 4 Kompagnien Auszug, l Kompagnie Landwehr.

Feldlazarett: zu 4 Ambulanzen Detachierung zu GebirgsJ

Brigaden odor Festungs-

Sanitäts-Transport-Abteilung : zu 8 Sanitäts-Kolonnen bedungen vorbehalten, Verpflegungs-Abteilung: zu 2 Kompagnien Auszug, l Kompagnie Landwehr.

Motorlastwagen-Abteilung: zu 4 Kolonnen.

Gebirgs-Train-Abteilung : zu 2--4 Kolonnen.

Total der Feldtruppen der Division: 12 Bataillone Auszug, 4 Bataillone Landwehr, 2 Radfahrer-Kompagnien, 3 Fahrende Mitrailleur-Kompagnien, 2 Schwadronen, 12 Feld-Batterien, 2 Feld-Haubitz-Batterien, l Artillerie-Beobachtungs-Kompagnie, 5 Sappeur-Kompagnien, l Divisions-Brückentrain, 1 Telegraphen-Kompagnie, 2 Infanterie-Park-Kompagnien, 4 Feldartillerie-Park-Kompagnien.

1 Feld-Haubitz-Park-Kompagnie, 4 Sanitäts-Kompagnien Auszug, l Landwehr, 4 Ambulanzen, 5 Sanitäts-Kolonnen, 2 Verpflegungs-Kompagnien Auszug, l Landwehr, 4 Motorlastwagen-Kolonnen (l Zug zur Geb.-Brig. abkommandiert), 2--4 Gebirgs-Train-Kolonnen.

237

Normale Zusammensetzung der Divisionen mit Gebirgs-Brigade.

(Fortsetzung.)

B. Gebirgs-Brigade 1 Gebirgs-Infanterie-Brigade : zu 2 Gebirgs-Infanterie-Regimentern Auszug (zu 3 Bataillonen) ; t Infanterie-Park-Kompagnie, l Infanterie-Saumkolonne.

Gebirgs-Infanterie-Regiment Landwehr: zu 2 Bataillonen (zur Verfügung der Armee).

Gebirgs-Artillerie-Abteilung: zu 2 Gebirgs-Batterien, l Gebirge-Artillerie-Park-Kompagnie, l Artillerie-Saumkolonne.

Gebirgs-Sappeur-Kompagnie.

Gebirgs-Telegraphen- und Signal-Kompagnie.

Gebirgs-Sanitäts-Abteilung : zu 3 Sanitäts-Kompagnien (Detachierung von l Kompagnie zu einer Festungsbesatzung vorbehalten).

1 Gebirgs-Verpflegungs-Kompagnie (zugeteilt l Motorlastwagen-Zug).

Total der Gebirgstruppen der Division: 6 2 2 l l l l l l 3 l

Gebirgs-Bataillone Auszug, Gebirgs-Bataillone Landwehr, Gebirgs-Batterien, Gebirgs-Sappeur-Kompagnie, Gebirgs-Telegraphen- und Signal-Kompagnie, Infanterie-Park-Kompagnie, Infanterie-Saumkolonne, Gebirgs-Artillerie-Park-Kompagnie, Artillerie-Saumkolonne, Gebirgs-Sanitäts-Kompagnien, Gebirgs-Verpflegungs-Kompagnie (zugeteilt l Motorlastwagen-Zug).

338

S. 78.

Ausser Divisionsverband stehende Einheiten, Truppenkörper und Stäbe (Armeetruppen).

- Auszug oder Auszug und Landwehr gemischt.

t ,3 ,2 3

Armeestab.

Armeekorpsstäbe.

Kommandostäbe der-Festungen.

Radfahrer-Kompagnien oder Radfahrer-Abteilungen (zu 2--4 Kompagnien) für

die

Kavallerie-Brigaden.

1

Motorradfahrer-Kompagnie.

2 Gebirgs-Mitrailleur-Abteilungen : zu. 2 Kpn. Auszug, l Kp. Landwehr.

3 Kavallerie-Brigaden : zu 2 Dragoner-Regimentern (zu 3 Dragoner-Schwadronen und l Mitrailleur-Schwadron).

4 Schwere Artillerie-Regimenter: zu l Schweren Feld-Haubitz-Abteilung (HU 2 Batterien und 2 Park-Kompagnien) und 2 Schweren Motor-Kanonen-Abteilungen (zu 2 Batterien); zugeteilt: l Motorlastwagen-Kolonne Landwehr.

4 Motor-Artillerie-Regimenter: zu l Schweren Motor-Artillerie-Abteilung (zu 2--3 Batterien) und 1--2 Motor-Artillerie-Abteilungen (zu l Kanonen- und l Haubitz-Batterie.)

5 Festungs-Artillerie-Abteilungen : zu 2--4 Kompagnien.

1--2 Artillerie-Beobachtungs-Kompagnien (l für St.Gotthard, ev, l für St. Maurice).

1 Ballon-Abteilung : zu 3 Ballon-Kompagnien.

1 Scheinwerfer-Abteilung : zu 1--3 Scheinwerfer- und 2 Festungs-Scheinwerfer-Kompagnien.

1 Festungs-Scheinwerfer-Kompagnie für St. Maurice.

2 Gebirgs-Sappeur-Kompagnien.

3 Armee-Brückentrains: zu 2 Pontonier-Kompagnien und l Train-Kompagnie.

1 Telegraphen-Kompagnie des Armeestabes.

4 Gebirgs-Telegraphen- und Signal-Kompagnien.

1 Funker-Abteilung: zu 3 Kompagnien.

1 Mineur-Bataillon: zu 4--6 Kompagnien.

5 Flieger-Abteilungen: zu 6 Flieger-Kompagnien, l Photographen-Kompagnie und l Flug-Park-Kompagnie.

1 Stab der Fliegertruppe.

9 Bäcker-Kompagnien.

2 Verpflegungs-Kompagnien (l tur St. Gotthard, l für St. Maurice).

Landwehr.

6 fahrende Mitrailleur-Kompagnien.

30 Dragoner-Schwadronen.

6 Fahrende-Mitrailleur-Schwadronen.

6 Sappeur-Bataillone : zu 3 Kompagnien.

3 Telegraphen-Kompagnien.

4 Gebirgs-Telegraphen- und Signal-Kompagnien.

28 Sanitäts-Züge.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Einführung einer neuen Truppenordnung. (Vom 6. Mai 1924.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1924

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

21

Cahier Numero Geschäftsnummer

1814

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

21.05.1924

Date Data Seite

41-238

Page Pagina Ref. No

10 029 045

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.