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Aus denVerhandlungen des Bundesrates.

(Vom 15. September 1924.)

Herr David M o r i a u d , rumänischer Honorarvizekonsul, wird als interimistischer Leiter des rumänischen Generalkonsulates in Genf anerkannt.

Herr Ricardo J i m e n e z hat dem Bundesrate seine Wahl zum Präsidenten der Eepublik Costa Rica fur die Amtsperiode 1924--1928 mitgeteilt.

(Vom 19. September 1924.)

Herr Dr. Eugen R u f t'y, von Lutry, wird als SekretärAdjunkt des Zentralamtes für den internationalen Eisenbahntransport gewählt.

Dem Kanton Solothurn wird an die zu Fr. 56,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Güterweges ,,Acschhollen", in der Gemeinde Nunningen, ein Bundesbeitrag von 20 °/o, im Maximum Fr. 11,200, bewilligt.

Bekanntmachungen von Departeraenfen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs.

Eine bereinigte Ausgabe des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ist soeben bei der unterzeichneten Verwaltung erschienen. In dieser neuesten Ausgabe sind alle seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes erfolgten Änderungen berücksichtigt, unter andorm auch das auf 1. Januar 1925 in Kraft tretende Bundesgesctz vom 3, April 1924 betreffend Abänderung und Ergänzung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes. Neu ist in die Broschüre als Anhang aufgenommen worden : das Bundesgesetz vom 29. April 1920 betreffend die öffentlichrechtlichen Folgen der fruchtlosen Pfändung und des Konkurses.

Verkaufspreis Fr. 1. 20, plus Porto und Nachnahmespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzler

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3 % eidgenössische Anleihe von Pr, 24,248,000 von 1897, Kapitalrückzahlung auf 31. Dezember 1924.

Infolge der heute stattgefundenen Verlosung gelangen auf 31. Dezember 1924 aus der obgenannten Anleihe nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg ausser Verzinsung : Nrn.

Nrn.

Nrn.

Nrn.

601-- 620 5501-- 5520 12361--12380 19641--19660 1161--1180 6121-- 6140 12821--12840 19921--19940 1861--1880 7701-- 7720 13161--13180 20761--20780 2821--2840 9041-- 9060 13541--13560 22141--22160 3421--3440 9461-- 9480 14021--14040 22461--22480 3461--3480 10661--10680 15201--15220 22481--22500 4401--4420 11041--11060 15521--15540 22621--22640 4481--4500 11121--11140 18441--18460 23361--23380 4561--4580 12001--12020 19061--19080 Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesamtbeträge von Fr. 700,000 erfolgt in der Schweiz: an den Kassen der Schweizerischen Nationalbank und den übrigen schweizerischen Banken ; in Frankreich : bei der Banque de Paris et des Pays-Bas, beim Crédit Lyonnais und beim Crédit Commercial de France in Paris.

Von den früheren Ziehungen sind noch ausstehend, rückzahlbar auf:

31. Dezember 1921: Nrn. 13476--13477.

31. Dezember 1922: Nrn. 1182, 1184, 14586--14600, 177.61--17768.

31. Dezember 1923: Nrn. 585--589, 1830--1831, 2293-- 2295, 6625, 6627, 6632, 6966--6975, 7014, 7019, 7773--7776, 9066, 9070, 9072, 9075--9080, 9807--9809, 10296--10300, 12510, 13482--13483, 13493, 13495--13500, 19107, 19109, 21806--21809, 21811.

Diese Titel tragen seit den bezüglichen Verfalltagen keinen Zins mehr.

B e r n , den 15. September 1924.

Eidg. Kassen- und Rechnungswesen.

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Eidgenössischer Staatskalender 1924.

Der eidgenössische Staatskalender pro 1924 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert) und Fr. 3.70 (steif broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung nach Departementen geordnet, der höhern Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtea und des Versicherungsgerichtes, der Behörden und höhern Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen und der Direktoren und Beamten der internationalen Bureaux.

B e r n , im Mai 1924.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone, --

Auf 1. Juli 1924.

--

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Bei der unterzeichneten Verwaltung ist soeben erschienen und kann daselbst bezogen werden

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente und Verwaltungsabteilungen, die Bundesräte und die Regierungsrate vorstehen.

der

Preis 50 Cts.

Sei Zustellung per Post 60 Cts. ; Zustellung gegen Nachnahme 75 Cts.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Der Verwaltungsrat der Traverstalbahn stellt das Gesuch, es möchte ihm bewilligt werden, die Linien von Travers nach St. Sulpioe und von Fleurier nach Buttes in einer Gesamtlänge von 13,689 km, samt Zugehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes vom 25, September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen im II. Range zu verpfänden für ein Anleihen von Fr. 300,000, das zur Anschaffung von Rollmaterial und zum Umbau von Brücken bestimmt ist.

Diese Linien sind bereits verpfändet: a. im ersten Range zur Sicherstellung eines auf Fr. 440,000 reduzierten Anleihens; b. im zweiten Range zur Sicherstellung eines Darlehens des Kantons Neuenburg von Fr. 350,000, für welches der Gläubiger den Nachgang gegenüber dem neuzuerrichtenden Pfandrecht erklärt hat.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 10. Oktober 1924 ablaufenden Frist, binnen der allfällige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich einzureichen sind.

B e r n , den 15. September 1924.

Der Sekretär des eidg. Eisenbahndepartements, Dr. 0. Leimgruber.

Wiedereröffnung des Zollamtes St. Moritz.

Über die nächste Wintersaison wird das Gepäckzollamt St. Moritz (Engadin) vom 16. Dezember 1924 bis 10. März 1925 geöffnet sein.

Während dieser Periode können aus dem Auslande nach 3t, Moritz bestimmte Sendungen Reiseeffekten, Umzugs-, Aussteuerund Erbschaftsgut im Transit zur Zollabfertigung nach genannter Empfangsstation gesandt werden.

B e r n , den 17. September 1924.

Eidg. Oberzolldirektion: Gassmann,

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Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozese).

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Inhalt : Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24, Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren hei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommissionen.

Reglement des Bundesrates vom 11, März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren, Reglement für das schweizerische Bundesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Die Botschaft des Bundesrates betreffend das Dienstverhältnis der Bundesbeamten kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Amtsstelle zum Preise von Fr. 5 pro Exemplar, plus 35 Cts. Nachnahmegebühr, als Separatbroschüre bezogen werden.

B e r n , August 1924.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

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Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie inzeigen.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Installations-, Schreiner-, Parkett-, Schlosser-, Gipser- und Malerarbeiten für die Erstellung einer Flugzeughalle auf der Blécherette bei Lausanne wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der eidgenössischen Bauinspektion in Lausanne, Cercle de Beauséjour, aufgelegt (Preis der Offertformulare 30 Cts. bis l Fr,).

An Wochentagen wird jeweils von 10--12 Uhr ein Beamter der unterzeichneten Verwaltung auf dem Bauplatz anwesend sein, um allfällig weiter gewünschte Auskunft zu erteilen.

Übernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Flugzeughalle Blécherette" versehen bis und mit dem 6. Oktober 1924 franko einzureichen an die Direktion der eidg. Bauten.

B e r n , den 22. September 1924.

-Lieferung von Dienstkleidungen.

Das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement eröffnet die Konkurrenz über die Lieferung der nachbezeichneten Uniformstücke für das Personal des eidgenössischen Hengsten- und Fohlendepots in Avenches: 30 Paar Gehhosen aus Diagonalstoff der Reithose II für die berittenen Truppen der Artillerie. 30 Blusen aus Mantelstoff, Serie 3 der schweizerischen Bundesbahnen, mit Umlegkragen, Krawatte und Gurt. 6 Pelerinen aus Manteltuch, Serie 3 der schweizerischen Bundesbahnen (so lang, dass sie beim Reiten bis auf den obern Rand des Steigbügels reichen). 30 MUtzen, Material und Form nach Modell. Eine Musteruniform kann im eidgenössischen Bekleidungsmagazin auf dem Beundenfeld in Bern besichtigt werden.

Tücher und Konfektion unterliegen der eidgenössischen Kontrolle. Massabnahme für jeden einzelnen, allfällige Korrekturen, Bezeichnung jedes Kleidungsstückes mit Buchstaben und Nummer, sowie Verpackung und Transport nach Avenches fallen zu Lasten des Lieferanten. Lieferungstermin : 20. Dezember 1924. Lieferungsangebote sind bis zum 13. Oktober 1924 an die unterzeichnete Amtsstelle zu richten.

B e r n , den 22, September 1924.

(2.).

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Abteilung fUr Landwirtschaft.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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39

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24.09.1924

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