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Bundesbeschluss betreffend

den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1925 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1925 zu leistenden Vergütungen.

(Vom 20. Juni 1924.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Art. 158 der M. 0., nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 10. Junil924, beschliesst: 1. Für die Beschaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1925 werden nachbezeichnete Kredite bewilligt, die einen Bestandteil des allgemeinen Voranschlages für 1925 bilden und in diesen einzuschalten sind: II. B. 4.b.. Ausrüstung der Offiziere . . . Fr. 255,249 III. A. 3. Bekleidung ,, 4,356,118 4. Waffen ,, 2,914,824 5. Persönliche Ausrüstung . . . . ,, 555,895 7. Korps- und Schulmaterial . . . ,, 6,653,030 IV. Pferde. 2. Remontendepot, a. 8. Dienstkleider ,, 129,681 V. Festungen: A. St. Gotthard, 2. e. Arbeitskleider . . ,, 5,115 B. 8t. Maurice, 2. e. Arbeitskleider. . . ,, 1,000 Regiebetriebe.

II. Pferderegieanstalt, 7. Ausgaben für Dienstkleider. ' ,, 56,674 Fr. 14,927,586 2. Die vom Bunde an die Kantone für 1925 auszurichtenden Vergütungen werden provisorisch entsprechend der Tabelle I der Botschaft festgesetzt. Das Militärdepartement wird ermächtigt, Preisänderungen entsprechend den Verhältnissen vorzunehmen.

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Da die von den Kantonen zu beschaffenden Ausrüstungsgegenstände an die Kriegsmaterialverwaltung abgeschoben und vom Bunde den Kantonen fortlaufend bezahlt werden, wird im Jahre 1926 die Geldzinsvergütung nach Art. 15 der Mannschaftsausrüstungs-Verordnung nicht auegerichtet.

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 17. Juni 1924.

Der Präsident : R. Evéquoz.

Der Protokollführer : G. BoTet.

Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 20. Juni 1924.

Der Präsident: Simon.

Der Protokollführer: Kaeslin.

Der schweizerische Bundesrat beschliesst: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses ins Bundesblatt, B e r n , den 20. Juni 1924.

Im Auftrag des Schweiz. Bundesrates Der Bundeskanzler: Steiger.

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Bundesbeschluss betreffend den Voranschlag für die Beschaffung des Kriegsmaterials im Jahre 1925 und die vom Bunde den Kantonen für die persönliche Ausrüstung der Rekruten im Jahre 1925 zu leistenden Vergütungen. (Vom 20. Juni 1924.)

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Jahr

1924

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27

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02.07.1924

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596-597

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