643 Fachprüfungskommission für die romanische Schweiz: Mitglied: Herr Dr. Valencien, chimiste cantonal, in Genf.

(Vom 18. Juli 1924.)

Der Bundesrat hat dem Direktor der eidgenössischen Prüfungsanstalt für Brennstoffe, Herrn Privatdozent Dr. Paul Schläpfer, von Rehetobel, in Anerkennung seiner wissenschaftlichen und technischen Arbeiten und der der Eidgenössischen Technischen Hochschule geleisteten Dienste den Titel eines Professors verliehen.

Es werden folgende Bundesbeiträge bewilligt: 1. dem Kanton Bern zuhanden der Alpweggenossenschaft Süftenen-Gantrisch an die zu Fr. 168,000 veranschlagten Kosten der Erstellung eines Alpweges von der Süftenen nach der untersten Kehre des neuen Gurnigel-Schwefelbergweges, Gemeinde Rüschegg, 25 %, im Maximum Fr. 42,000 ; 2. dem Kanton Waadt: a. für Entwässerungen nnd Güterzusammenlegungen in den Gemeinden Orges, Vugelles-la-Mothe und Giez, Voranschlag Fr. 500,000, 25--35 %, im ganzen Fr. 158,587 ; b. für Verbesserungen auf den Alpwerden von "Le Pont, Gemeinde Abbaye, Voranschlag Fr. 44,000, 20 %, im Maximum Fr. 8800.

Bekanntmachungen von Departementen nnd andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Bekanntmachung betreffend

Anmeldung .der Ansprüche aus Versicherungen bei deutschen Lebensversicherungsgesellschaften.

(Vom 8. Juli 1924.)

Gemäss Art. 13 des. Bundesgesetzes vom 8. April 1924 betreffend die Verwendung der Kautionen deutscher Lebensversicherungsgesellschaften und eine den schweizerischen Versicherten zu gewährende Bundeshilfe werden die Forderungsberechtigten

644

und Pfandgläubiger (Berechtigte) aus Lebensversicherungen bei den unter das Gesetz fallenden deutschen Gesellschaften aufgefordert, ihre Ansprüche nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen anzumelden.

1.

Das Recht zur Anmeldung steht den Berechtigten schweizerischer und ausländischer Staatsangehörigkeit zu, sofern die Versicherung, auf die sich ihr Anspruch gründet, in der Schweiz zu erfüllen ist.

2.

Die Anmeldung der Ansprüche ist zu richten aus Versicherungen 1. bei der Leipziger Lebensversicherungsgesellschaft a. G. und beim Atlas, deutsche Lebensversicherungs-Gesellschaft, an die Schweizerische Lebensversicherungs- und Rentenanstalt in Zürich (Postcheck VIII. 10,860;) 2. bei der Gothaer Lebensversicherungsbank a, G. an die ,,Schweiz", Lebens- und Unfallversicherungsgesellschaft in Lausanne (Postcheck II. 320); 3. bei der Stuttgarter Lebensversicherungsbank a. G. (Alte Stuttgarter) an die Basler Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Basel (Postcheck V. 205) ; 4. bei der Teutonia, Versicherungsaktiengesellschaft, und beim Nordstern, Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft, an die Genfer Lebens-Versicherungs-Gesellschaft in Genf (Postcheck I. 30) ; 5. bei der Karlsruher Lebensversicherung a. G. an den Schweizerischen Lebens-Versicherungs-Verein in Basel, wenn der Versicherte einen geraden Geburtsjahrgang hat (Postcheck V. 7200); 6. bei der Karlsruher Lebensversicherung a. G. an die Patria, Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft a. G. in Basel, wenn der Versicherte einen ungeraden Geburtsjahrgang hat (Postcheck V. 81) ; 7. bei der Concordia, Kölnische Lebens-Versicherungs-Gesellschaft, an die Schweizerische Volksfürsorge, Volksversicherung a. G. in Basel (Postcheck V. 1725) ; 8. bei der Germania, Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, an die ,,Vita", Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft in Zürich, wenn der Versicherte einen geraden Geburtsjahrgang hat (Postcheck VIII. 1117);

645 9, bei der Germania, Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft, an die ,,Winterthur", Lebensversicherungsgesellschaft in Winterthur, wenn der Versicherte einen ungeraden GeburtsJahrgang hat CPostcheck VIII ö. 992}.

Bei verbundenen Versicherungen auf mehrere Leben ist für die Zuteilung an die schweizerische Gesellschaft das Geburtsjahr des ältesten Versicherten massgebend.

3.

Ansprüche aus Versicherungen in deutscher Markwährung oder in österreichischer Kronenwährung, die seit dem 1. Januar 1893 abgeschlossen wurden, sind beim Eidgenössischen Versicherungsamt in Bern anzumelden. Ist für diese Versicherungen Zahlung in Gold vereinbart, so hatdieö Anmeldung bei der schweizerischen Gesellschaft zu erfolgen.

Ansprüche aus Versicherungen in deutscher Markwährung oder in österreichischer Kronenwährung, die vor dem 1. Januar 1893 abgeschlossen wurden, sowie Ansprüche aus Versicherungen in einer anderen fremden Währung sind bei der schweizerischen Gesellschaft anzumelden.

4.

Als Anmeldung genügt die Angabe der deutschen Gesellschaft, bei welcher die Versicherung abgeschlossen wurde, der Policennummer und der genauen Adresse des Berechtigten. Die nähern Angaben Über die Versicherung sind an Hand eines von der schweizerischen Gesellschaft dem Berechtigten zuzustellenden Fragebogens zu machen.

Berechtigte, welche die Police der deutschen Gesellschaft der zuständigen schweizerischen Gesellschaft bereits eingereicht oder von der schweizerischen Gesellschaft einen Fragebogen erhalten haben, sind von der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Anmeldepflicht entbunden.

5.

Die Anmeldung hat bis zum 9. September 1924 zu erfolgen.

Versäumt der Berechtigte die Frist schuldhaft, so verliert er das Anrecht auf die im Gesetz vorgesehene Bundeshilfe.

Meldet der Berechtigte seinen Anspruch nicht bis zum 9. Juli 1925 an, so verliert er auch das Anrecht auf den Kautionsanteil.

646

6.

Im Interesse der reibungslosen Durchführung der Hilfsaktion werden die Berechtigten ersucht, ihre Ansprüche ohne Verzug anzumelden.

7.

Die Berechtigten können sofort bei der schweizerischen Gesellschaft eine vorläufige prämienpflichtige Versicherung in der durch das Hilfsgesetz bestimmten Höhe abschliessen, wenn sie ihr 2 % der bei der deutschen Gesellschaft versicherten Summe einzahlen und gleichzeitig den Namen der deutschen Gesellschaft und die Policenummer angeben. Dieser Betrag wird auf der Prämie der endgültigen Versicherung angerechnet.

Mit der Zahlung beginnt die Haftung der schweizerischen Gesellschaft in der Höhe der neuen prämienpflichtigen Versicherung.

B e r n , den 8. Juli 1924, Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident:

Chuard.

Der Bundeskanzler: Steiger.

Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung.

Abonnementseinladung.

Der Bezugspreis für das amtliche stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 10 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr H Franken.

Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte Über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.

Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert. Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.

In der Schweiz kann nur bei den Postanstalten abonniert werden. Aus andern Staaten sind Bestellungen unmittelbar der Expedition ,,Buchdruckerei Pochon-Jent & Bühler" in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des

647 stenographischen Bulletins können beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.

Inhalt der Junihefte.

. Nationalrat.

(Preis 4 Fr.)

Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bandesgerichts and des eidgenössischen Versicherungsgerichts für 1923.

Motion Reinhard (parlamentarische Kommission für auswärtige Angelegenheiten).

Interpellation Graber (Faszistengruppen in der Schweiz).

Motion Joss (Besetzung von Lehrstellen der Eidgenössischen Technischen Hochschule).

Motion Burren (Hilfsaktion zugunsten Lawinengeschädigter).

Motion Welti (Wohnungshygienegesetz).

Postulat Nobs (Sicherung der Referendumsrechte des Volkes).

Motion Bopp (Einreiseerleichterungen für landwirtschaftliche Arbeitskräfte).

Interpellation Schmid-Olten (Waffen- und Munitionsdepots und Bürgerwehr).

Motion Schmid-Olten (Arbeiterschutzgesetz für den Bergwerkbetrieb).

Postulat Berthoud (gewerbliche und kaufmännische Berufsbildung).

, Postulat Rosselet (Nicolet) (wöchentlicher Ruhetag in der Hotelindustrie).

Motion Tschumi (eidgenössische Gewerbegesetzgebung).

Postulat Bolle (Gewerbegesetzgebung).

Postulat Ilg (52-Stundenwoche, paritätische Kommission).

Interpellation Klöti (Volksabstimmung über die Initiative Rothenberger).

Postulat Reinhard (Subvention an die Käseunion. Rückerstattung).

Postulat Zschokke (Siedelungsbeiträge bei Güterzusammenlegungen).

Motion de Rabours (Vieheinfuhr).

Interpellation Chamorel (Maul- und Klauenseuche, Verbreitung durch ausländisches Vieh).

Postulat Kägi (Bundesbeiträge an Wohnungsbauten).

Postulat Keel (Arbeitslosenfürsorge).

Postulat Belmont (Schweiz. Auswanderung nach Russland).

Interpellation Schneider (Unfälle im Bahnhof Basel).

Interpellation Naine (Glaubens- und Gewissensfreiheit).

MS

Postverkehrsgesetz (Differenzen).

Bundesgesetz über Betäubungsmittel (Differenzen).

Inländisoher Getreidebau. Förderung.

Pensioniertes Bundespersonal. Herabsetzung der Renten. (Fortsetzung.)

Interpellation Huber (Handelsbeziehungen mit Kussland).

Rechnungen der zivilen Kriegsorganisationen.

Ständerat.

(Preis 2 Fr. 60) Opiumkonvention. Ratifikation.

Bundesgesetz über Betäubungsmittel.

Sprengstoffgesetz.

Zollgesetz. Revision.

Gasthöfe, Beschränkung.

Inländischer Getreidebau. Förderung.

Sekretariat der Bundesversammlung.

Nachforschung.

Wer irgendwelche Angaben machen kann, die zur Ermittlung der Verwandten folgender Personen führen könnten, wird ersucht, hiervon dem eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (Justizabteilung) Kenntnis zu geben : 1. Frau Eleanor Bonem geb. Lavater, gestorben in New-York.

Ihr Vater, Alexander Lavater, war in Frankreich niedergelassen und soll dort gestorben sein. Der Urgrossvater, John Caspar Lavater, war Bürger der Stadt Zürich.

2. Frl. Henriette Moret, gestorben am 3. August 1922 in Wladiwostock im Alter von 48 Jahren.

3. Gérome Scacchi, gestorben am 24. April 1920 in Nancy, Nach den französischen Ausweisen soll er am 29. Juni 1880 in ,,Vaud, Suisse" geboren sein. Unter diesem Datum ist aber in keinem -waadtländischen Geburtsregister eine Person des erwähnten Namens eingetragen. Erhebungen in den tessiniachen Gemeinden Arzo, Besazio, Capolago und Stabio sind ebenfalls ergebnislos geblieben.

B e r n , den 16. Juli 1924.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement.

649

Eidgenössischer Staatskalender 1924.

Der eidgenössische Staatskalender pro 1924 ist erschienen und kann solange Vorrat bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 2.50 (broschiert) und Fr. 3.70 (steif broschiert), zuzüglich Porto und Nachnahmespesen, bezogen werden. Der eidgenössische Staatskalender enthält das Verzeichnis der Mitglieder der Bundesversammlung, des Bundesrates, der Gesandtschaften und Konsulate der Schweiz im Ausland und des Auslandes in der Schweiz, der Beamten und Angestellten der Bundesverwaltung nach Departementen geordnet, der höhern Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung, der Mitglieder und Beamten des Bundesgerichtes und des Versicherungsgerichtes, der Behörden und höhern Beamten der Bundesbahnen, der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen und der Direktoren und Beamten der internationalen Bureaux.

B e r n , im Mai 1924.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Berninabahn.

Den Inhabern von Obligationen des 4 1 /2 % -Anleihens der Berninabahn von 1908 im Betrage von Fr. 7,000,000 wird hiermit bekanntgegeben, dass die zweite Zivilabteilung des Bundesgerichts in ihrer Sitzung vom 15. Juli 1924 die von der Gläubigergemeinschaft des genannten Anleihens an der GläubigerVersammlung vom 24. März 1924 gefassten Beschlüsse genehmigt hat. Diese Beschlüsse lauten : 1. Die Obligationen mit Pfandrecht im ersten Rang am Eisenbahnbetriebsvermögen werden per 1. Januar 1924 auf die Hälfte = Fr. 500 abgeschrieben und in diesem reduzierten Betrag in den Jahren 1924 bis und mit 1928 zu einem veränderlichen, vom Betriebsergebnis abhängigen kumulativen Zinsfuss von höchstens 5 %, von 1929 an fest zu 5 °/o verzinst. Die erste Eisenbahnhypothek wird auf weitere von der Gesellschaft allfällig zur Beschaffung von notwendigen neuen Mitteln auszugebende, sofort fest zu 5 % verzinsliche Obligationen bis zum Höchstbetrag von Fr. 500,000 ausgedehnt.

2. An Stelle der abgeschriebenen Hälfte werden neue, durch Pfandrecht im zweiten Rang an dem in der Schweiz liegenden Teil der Eisenbahnlinie versicherte, vom 1. Januar 1924 an zu

650 einem veränderlichen, vom Betriebsergebnis abhängigen, nicht kumulativen, Zinsfuss von höchstens 5 % -- im zweiten Rang, also erst nach voller Verzinsung der Obligationen erster Hypothek -- verzinsliche, gleichzeitig mit den Obligationen ersten Ranges am 1. März 1933 rückzahlbare Obligationen zu Fr. 500 ausgestellt, Stempelsteuer zu Lasten der Gesellschaft. Mit diesen Obligationen stehen in gleichen Rechten die den Bankgläubigern auszustellenden 4000 Obligationen zu Fr. 500.

3. An die rückständigen Zinse jeder Obligation von Fr. 1000 wird für das Jahr 1923 ein Betreffnis von Fr. 25 bezahlt und eine Prioritätsaktie zu Fr. 100 als Abfindung ausgestellt ; der Rest wird erlassen.

Sämtliche noch nicht deponierten Obligationen sind zur Abstempelung ohne Verzug dem Schweizerischen Bankverein in Basel, der Eidgenössischen Bank A.-G. in Zürich, der Kantonalbank von Bern in Bern, der Spar- und Leihkasse in Bern, oder der Graubündner Kantonalbank in Chur einzusenden.

L a u s a n n e , den 15. Juli 1924.

Für die 2. Zivilabteilung des schweizerischen Bundesgerichts: Für den Präsidenten: Soldati.

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

Januar bis Ende Mai Juni Januar bia Ende Juni

. .

. .

1924

1923

Zu-oder Abnahme

1343 315 1658

2403 1031 3434

--1060 -- 716 --1776

B e r n , den 15. Juli 1924.

(B.-B. 1924, II, 5870

Eidg, Auswanderungsamt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1924

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

30

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.07.1924

Date Data Seite

643-650

Page Pagina Ref. No

10 029 104

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