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Schweizerisches Bundesblatt.

XIX. Jahrgang. ll.

Nr. .^7.

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^. Juni 18^7.

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der

Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts während des Jahren 18^ , so wie über die Staatsrechnung von demselben Jahre.

(Vom 2. Juni 1867.^ Tit. !

Die Kommissiou , weiche S.e mit der Prüfung des Berichtes des

Bundesrathes und des Bundesgeriehts über ihre Geschäftsführnug während des Jahres 1.^ beauftragt haben, beehrt sich, Jhnen anmit das Ergebniss ihrer Verhandlungen vorzulegen.

A. Geschästsführung des Bundesrathes.

1. Geschäftskreis des politischen Departement....

A.

V e r h ä l t n i s s e z u m Ausland....

Judem die Kommission die H a l t u n g , w e l c h e d e r B u u d e s rath im Laufe des Beri.htsjahres d e m A u s lau de g e g e u üb er b e o b a c h t e t hat, znm Gegenstande ihrer Vrüfuug machte, kouute ihr nicht entgehen, dass dieselbe sich am deutlichsten in der Stellung ausprägte, welche der Bundesrath während des Krieges einnahm , der im

Bundesblatt. Jahrg.XIX. Bd. II.

1.-

122 Frühsommer des verflossenen Jahres zwischen Vreussen und Jtalien ans der einen und Oesterreich aus der andern Seite ansbrach. Der Bundesrath hat die Haltung , welche er damals in Erfüllung der ernsten pflichten, die ihm oblagen, befolgte, in seiner Botschaft vom 4. Juli betreffend die Stellung der Eidgenossenschaft bei der damaligen eurofischen Weltlage ^und in der weitern Botschast vom 28. Ropember über den Gebrauch, welchen er von den ihm erteilten ausserordentlichen Vollmachten gemacht, der Bundesversammlung einlasslich dargelegt, und es hat die lettere in ihren Schlnssnahmen vom 17. Juli und 20. Dezember 1866 dem von dem Bundesrathe beobachteten Verfahren ihre volle

Billigung ertheilt. Wir haben dasselbe infolge dessen nicht mehr znm Gegenstande unserer Untersuchung und Würdigung zu machen , und es vereinfacht sich desshalb unsere Ausgabe in hohem Grade.

Die Unterhandlungen , welche zum Theile schon seit längerer Zeit zwischen der E i d g e n o s s e n s c h a s t und dem d e u t s c h e u Zollver.^.

e i n e , J t a l i e n , H o l l a n d und ^...esterreieh zum Zwecke des .^lbschlnsses von H a n d e l s v e r t r ä g e n u n d v o n w e i t e r n Verein..

b a r u n g e n ü b e r d a m i t z u s a m m e n h ä n g e n d e G e g e n sta n de gepflogen wurden, konnten hauptsächlich we^en der kriegerischen Ereignisse des Berichtsjahres und wegen der durch dieselben hervorgerufenen

politischen Umgestaltungen nicht zum Ziele abführt werden. Auch das

gegenwärtige Jahr schien bis vor knrzer Zeit nicht dazu angethau, solchen Werken des Friedens wirksamen Vorschub zu leisten. Seit einigen Wochen ist nun aber die Situation glücklicherweise eine andere geworden. Wir haben nns davon überzeugt, dass der Bundesrath im Hinblicke aus diese veränderten Verhältnisse die ^ertragsnnterhandlun^en in allen Richtungen neuerdings zu fordern bestrebt ist, und das. , wenn dieselben nicht in ihrem ganzen Umfange in naher Zukunft zum ^lbschlusse sollteu gebracht werden können, die Veranlassung da^n jedensalls nicht bei dem Bundesrathe, sondern in Umständen, welche außer dem Bereiche seiner Einwirkung liegen, zu suchen ^seiu wird. Bei so bewandter Sachlage können wir uns daranf beschränken, uus mit der ^audlungsweise des Bundesrathes einverstanden^ ^u erklären und ihn zu ermuntern, dieselbe auch ferner zu bethätigen.

Die Bundesversammlung hat am 22. Jnli 185..)^ de... Beschluss gefasst, ,^es sei jede a u s w ä r t i g e E p i s k o p a l j u r i s d i k t i o n auf ,,^ehw e i z e r g e b i e t ausgehoben, und es habe der Bundesrath diejeni-

^,gen Verhandlungen zn pflegen, welche bezüglich einstweiliger Vikariai.e^

^.so wie des künstigen Bisthumsverbandes der betreffenden schweizerischen ,,Gebietstheile und der Bereiuignng der Temporalien erforderlich seien ^ Da nur der Danton Tessin und die Graubündnerisehen Gemeinden ..^uschlav und Brusio einer answärtigeu Episkopaljurisdiktion unterliegen,

so hatte sich der Bundesrath lediglich mit der .Lostrennnng dieser Bestand^

123 theile des schweizerischen Gebietes von den Bisthüme.m Eomo und Mailand ^u beschäftige... Zu diesem Ende hin waren vorerst Unterhandlung gen mit dem Konigreiche Jtalien betreffend die Ausscheidung der Bisthumsgüter zu pflegen. Sodann handelte es sich zweitens um eine Auseinanderse^ung ^wischen dem Kanton ..Hessin auf der einen und den Graubüudnerisehen Gemeinden ^uschlav und Brusio aus der andern Seite

hinsichtlich derjenigen .....^uote der Bisthumsgüter , welche bei der Abku-

ruug mit Jtalien den schweizerischen Bestandtheilen der Bisthümer Eomo und Mailand zugesallen war. Eine dritte Aufgabe bestand darin , die Ausnahme von Buschlav und Brusio in den Bisthnmsverband von Ehur in Erfüllung des von diesen Gemeinden geäußerten Wunsches herbeizuführen. Endlich viertens war der Kanton Tessiu einem neuen Bisthumsverbande einzuverleiben. Bis zur Stunde ist noch keiner dieser vier Ausgabeu ein volles Genüge gethau worden. Es ist zwar am 30. November 1862 ein Vertrag ^viseheu der schweiz. Eidgeuossensehaft

und dem Konigreiehe Jtalieu betreffend die Ausscheiduug der Bisthums-

guter abgeschlossen worden. ^) Es sind aber iu Art. ^. dieses Vertrages verschiedene Ansprüche .,des schwei^erischeu Theiles^ besonderer Ver^ handlang und Verstandi^ung vorbehalten. ^..er Bundesrath sagt nun iu dem Berichte über seine Geschästssührnng während des abgelaufenen Jahres, dass er hinsichtlich dieser in de^ Schwebe gelassenen Vunkte, im Einverständnisse mit den Regierungen von Granbünden und Tessin, den eidg. Gesandten in ^loren^ beauftragt habe , sich mit den bereits im Jahre 1865 hiesür ernannten italienischen Bevollmächtigten in's Benehmen zu setzen. dieser Austrag scheint al^er, wohl infolge der politischen Situation , welche derartigen Unterhandlungen allerdings nieht günstig war, noch kein Ergebniss ^n Tage gefordert zu habeu. Auch die Losung der ^weiten, dritten und vierten der obeu ausgezählten Ausgaben lässt fortwährend uoeh auf si.h warten, wenn gleich der Buudes^ rath uoeh am legten Tage des Berichtsjahres Massregeln ergrifseu hat, um die Erledigung wenigstens eines Theiles derselben zu befordern.

Wir halten eine endliche Bereinigung dieser Angelegenheit, namentlich aueh so weit dabei Beziehungen ^um Auslande iu ^.rage kommen , sür wünschenswerth, und wir emsehlen deshalb den. Bundesrathe, seinerseits nichts zu versäumen, was dieselbe herbeizuführen geeignet ist.

Rach dem Geschäftsbericht ist iu B.^ng auf . den V e r t r a g über die G r e u ^ b e r e i u i g u n g im ^ . a p p e n t h a l e nur noch eine ^rage uuerledigt , uämlieh die Forderung der Sparkasse vou R^on.

Diese Anstalt hatte im Jahr 1848 das ihr an einem Hause im Dappenthal zustehende Vfandrecht geltend ^en^aeht und von Seite der waa^tläudisehen Gerichtsbehörde eine Verfügung zum Behuse der Ein..^ Siehe eidg. Gesetzsammlung, Band VlI, Seite ^.^.

124 weisung in den Besi^ dieser Liegenschaft erwirkt. Es geschah -.ess zur Tilgung eines Guthabens am ursprünglichen Kapital von L. 11 l 0 alte od^. Fr. 1608. 70 neue Währung. Jm Jahr 1851 wollte die Gläubigerin sich in den wirklichen Besi^ einsehen lassen. allein die Bundesbehorde intervenite aus diplomatischen gründen und verlangte ^die .^uspeusion der E^ekutionsmassregeln.

Warans entsprang uatürlicherweise eine Verantwortlichkeit gegenüber der Sparkasse von Rhon, welche man in der Ausübung ihrer Rechte hemmte , und diese Verantwortlichkeit wurde denn auch vom Bundesrathe unumwunden anerkannt, unter Auderm in seiner Zuschrist an den Staatsrath des Kantons Waadt vom 12. Dezember 1862, worin er erklärte, der Bnnd übernehme die Garantie für allen Schaden, der für die betreffenden Brivatrechte aus der ^diplomatischen Dazwischenknnst erwachsen sollte. Diese Zusicherung wurde , insbesondere in Bezng ans die Sparkasse von ^on , mit bundesräthliehen Zuschriften vom 20. Febrnar , 7. April und 17. Mai 1865 wiederholt, und es ward anch mit der Vollziehung bereits ..m 20. Febrnar 1866 ein Anfang gemacht, indem der Bnndesrath den Betrag von Fr. 104. 20 bezahlte, den der kaiserliche Fiskus von der Sparkasse von R^on für die Einleitung der gerichtlichen .Klage gefordert hatte. Rach einen. Versuche, das Recht der Sparkasse pou R...on ans die streitige Liegenschaft aus diplomatischem Wege geltend zu mach.en, rieth der Bundesrath dann die Bestreitung des gerichtlichen .Weges an , ^indem er die daherigen Kosten zu übernehmen erhärte.

Auf diese Versicherungen hin wurde der ^rozess vor den franzosischen Gerichten angehoben . allein der Gang der J..sti^ ist sehr langsam und daher die Erledigung des Auslandes wohl noch in weitem Felde.

.Inzwischen lausen täglich Kosten und Zinsen anf, so dass eine moglichst

baldige Bereinigung dieser Angelegenheit wüuschbar wäre. Ein Ab-

findnngsvorschlag des ^chnldners wurde am 14. Oktober 1866 von der Sparkasse von Rhon dem Bundesrath übermacht mit der Anfrage, ob der Bund im ^alle des Zustandekommens eines Vergleichs das da^

herige Defizit, d. h. den dureh die Abfindungssumme ungedeckt bleiben-

den Rest der Schuld nebst Kosten , auf sieh nehmen wolle. Hieranf hat der B....desrath, anstatt die Grundlagen der vorgeschlagenen Transaktion zu prüfen und sich in bejahendem oder verneinendem Sinne zu entscheiden, unterm 14. Rovember 1866 erwiedert : ,,er konne einstweilen ,,diese ^rage nicht bestim^nt beantworten , es sei Sache des Gläubigers, ,,zu untersuchen, ob ihm eiue Abfindung kouvenire^ der Bundesrath

,,werde dauu^ prüfen , ob die Rechte des Gläubigers gehorig gewahrt

^worden, in welchem Falle er nicht anstehen werde, seine .Verbindlich^ ..keiten zu ersüllen.^ Aus diese Antwort hin konnte die Sparkasse nicht wohl etwas Anderes thun als den Brozess wieder aufzunehmen, welcher dermalen, n.id wohl noch für lange Zeit, fortdauert. Es scheint uns, der Bundesrath hätte die ihm anvertrauten Jnteressen in keiner Weise

125 gefährdet , wenn er das vorgeschlagene Arrangement geprüft und sich gefragt hätte , ob er zu demselben Hand bieten koune , oder ob die weitere Austragung des Anstandes aus dem Vrozessw..ge vorziehen sei.

Die .kommission bringt an dieser Stelle ihres Berichtes in Erinnerun^, dass die Savoi.. e r a n G e l e g e n h e i t als eine noch unerledigte Fra^e zu betrachten ist. Die kommission zweifelt n.cht darau, dass dex Bundesrath keine Gelegenheit uubenu^t lassen werde , welche ihm die Mogliehkeit eroffnet, die Rechte und Jnteressen der Schwe^ in .^gueter Art zu gebührender Geltung zu bringen.

Das im .^onigreiehe J t ali e n infolge des Dekretes vom 28. Juli 1866 erhobene Z w a n g san l e i h e n hat in ^olge der Reklamationen der dort niedergelassenen Schweizer, von welchen dasselbe ebenfalls l..e^ogeu werden wollte, zu Verhandlungen ^wischen der Schweig und Jtalien geführt. Das Ergebuiss derselben war bekanntlich , dass Jtalieu sich ^ verpflichtete, unsere dort wohnenden Landsleute bei dem Anleihen nicht in Mitleidenschaft zu ziehen, nachdem der Bundesrath sowohl im .^amen ^ des Bundes als auch nach eingeholter Ermächtigung im Ramen der sämmtlicheu ..^autoue Jtalien l^egeurecht halten zu wollen zugesichert hatte. Der Bundesrath sagt in seiuem Geschäftsberichte, es habe damit die Angelegenheit in. befriedigender Weise ,,ihren .^lbschlnss gesunden.^ Mittlerweile ist nun aber ein neuer .Anstand zu Tage getreten. Es haben sich nämlich mehrere schweizerische .^audelssirmen an deu Bundesrath mit der Beschwerde geweudet, dass tro^ der erfolgten Vereiubarung das ^wangsauleiheu von ihnen erhoben werde. Die italienischen Behorden scheinen hiebei von der Anschauungsweise ausgegangen ^u sein, dass eine Handelsfirma keine andere Nationalität haben kouue als die italienische. Der Bundesrath hat unsern Gesandten in ^loren^ beanstragt, gegen diese .^lussassung Einsprache zu erheben und wenigstens für eigentliche Handlnngsgesellschasten (.^ollektivgesellschaften) und für Kommanditengesells^hasten, .oelehe nicht auf einer ^lktienkommandite beruheu, vor^ ansgese^, dass bei diesen beiden Arten von Gesellseh.^ten nicht etwa Jtaliener als mitbethelli^t erseheinen , Befreiung von dem ZwangsAnleihen ^u beanspruchen. Wie wir vernehmen , maehen auch andere Staaten deuselbeu ^t^ndpunkt gegenüber der italienischen
Regierung gelteud. Uu^ so mehr ist zu erwarten , dass es geliugeu werde , demselben die ihm gebuhren^e Anerkennung ^u verschaffen.

Der Geschästsberieht erwähnt uo.h ^weier anderer Vorgänge, welche zu diplomatischen Verhandlungen mit dem Kouigreieh Jtalien Veranlassung gegeben haben.

Der eine ^all bezieht sieh aus das Versch.viudeu des Sehisfmanns.

Hastig li o ne von Morsole, Cantons Tessin , der aus dem ^uganersee , in.. Begriffe , einige Schmuggler dem italienischen User ^u-

126 zuführen, von italienischen ^ollwächtern festgenommen wurde und dann nicht mehr zum Vorschein kam. Es scheint zwar nicht konstatirt, dass die Wegnahme des .^.chmngglerschiffes eine Verlegung der Schweizergrenze invoivirte. Da ^doch glaubwürdige, vor einen. öffentlichen Beamten von Eomo abgegebene Zeugnisse besagen , dass ini Augenblick der Verhaftung des E a sti gli o n e die douaniers ihn mit dem Tode bedrohten und die Bemerkung fallen liessen, er werde keine Schmuggler mehr hinüberschiffen, so scheint es angezeigt, dass der Bundesrath sich über den Gang der in Jtalien eingeleiteten gerichtlichen Untersuchung erkundige , um sich zu vergewissern, ob dieselbe ernstlich, d. h. in dem Sinne geführt .werde, den Tatbestand des Verschwinden.... des E a s t i g l i o n e herzustellen und ^e nach Gestaltung der Sache die Schuldigen znr Verantwortung zu ziehen.

Der zweite Fall bundesrathlicher Jntervention betraf eine für die Schweiz vergeude J.. s christ ans dem G r a b e e i n e s auf d e m K i r e h h o s e in E l e v e n b e e r d i g t e n J t a i i e n e r s , welcher sich einige Zeit in der Schweiz aufgehalten hatte, und der von dort ans,^ ungefähr zehn Tage vor seinem Tode, iu kranken. Zustande auf einem Wagen heimtrausportirt worden war.

Die italienische Regierung hat .zwar sofort erklärt, sie anerkenne in vollem M^.sse das humane Verfahren der schweizerischen Behörden gegen den Franken, und die Zusehrist des Ministers des Jnnern fügt bei , die unterm 30. März angebracht^ Jnschrift sei von. S^ndik von Eleven bereits am 1. April entsernt worden . man schreib^ ^ies^lb.. dem dureh seine ultrakatholisehen Ansichten bekannten Erzpriester von E l e v e n z u . es sei Befehl ...rtheilt worden, den Urheber dieser Jnschrist gerichtlich zu versolg..... -- Es .vare von Juteresse, das Ergebniss dieser Untersuchung zu kennen.

^.er Bundesrath ist von der Bundesversammlung eingeladen worden, die ^rage der d i p l o m a t i s c h e n V e r t r e t u n g d e r S c h w e i z im

Au s l and e in ihrer Allgemeinheit zu prüfen und die Ergebnisse dieser Untersuchung zum Gegenstaude einer den gesellenden Räthen ^er EidGenossenschaft beförderlich vorzulegenden Botschaft zu machen. Die .^ommission glaubt unter so bewandteu Unistanden lediglieh aus die dal.^rige Schlussnahu^e der Bnndesversannnlun^ verweisen und sieh eines .^eitern Eintretens aus diesen Gegenstand, zn den.. sie sich sonst veranlasst gesehen hatte, eutmüssigen zu sollen.

., Ein Spezialsall hat dem Bundesrathe, wie er uns in seinem Be-

richte mittheilt, Gelegeuheit gegeben, sieh ,,über den Begriff der d e n "fremden Gesandten in der Schweiz A n k o m m e n d e n . , t e r r i t o r i a l r e c h t e anszuspreehen, in so weit dieselben auch sür ^dieustete von Gesandtschastssekretaren , welche überdiess uoch ansser ^,,Hause des Dienstl.^errn wohnen, geltend gemacht werden wollten.^

Ex^Bedem Die

127 kommission kann es nur billigen, dass der Bundesrath es abgelehnt hat, in dem fraglichen ^alle die Exterritorialität i.u einer Weise auszudehnen, welch.., ohne durch bestehende gemeingültige Uebuu^en erfordert zu werdeu, gegen die ossentliche Meinung in unserm .^nde in greller Weise sich verstoßen haben würde.

^ie A u s w a u d e r ü n g verdient unter verschiedenen Gesichtspunkten in hohem Grade die ossentliche Aufmerksamkeit aus sich ^n ^iehen. W^ gehore.. nicht ^u denjenigen, welche dafür halten, dass sie von Staatswe^n ^u begünstigen sei. ^..age^eu glauben wir, dass geuaue und ^uverlassige Angaben über die ^ahl. der Auswanderer , über das ^iei der Auswande^ ruug , über die wirklich ersolgte Ansiedlung oder über die Rückkehr der Auswanderer in das Vaterland u. s. s. von Bundeswehren periodisch bekaunt ^e...a..ht werden sollten. Mit .^ülse der s^wei^erischen Konsuln im Auslande dürste sich eine derartige Statistik , deren praktische ^edentuug wohl keiner nähern Raehweisung bedars, ohne Schwierigkeit anfertigen lassen. Jndem die kommission diese Anregung der Brüfung des Bundesrathes anheimgibt , glaubt sie, manuigsacheu Wüuseheu , welehe diesssalls bestehen, den geeignetesten Ausdruck zu geben.

B.

J u u ere V e r h ä l t u i s s e .

^.ier haben w.r des A u s t a n d e s zu gedenken, der sieh ^ w i s c h e n ^ e m B u u d e s r a t h e uud der R e g i e r u n g v o u Wallis in Betress der Vollziehung des Art. 58 der Bundesverfassung ergeben hat, gemäs. welchem der Ordeu der J e s u i t e n uud die ihm affiliirteu Ge^ sells.^hasten in keinem Theile der Schweiz Ausnahme finden dürsen. Wir glauben um so mehr, ^ieses^ Anstaudes l^rwähuung thun ^u sollen, da ^ie Regierung von Wallis, indem sie sieh ^war ,,aus Deseren^ für den Bundesrath^ seiner Auslegung des Art. 58 unterziehen zu wolleu erklart, hiuwieder in einer ausführlichen Abhandlung die rechtliche Uuhaltbarkeit derselbeu uaeh^uweiseu sucht" und da serner die Regieruug von ^bwaldeu diese Auslegung "eine ^.. weit gehende^ nennt, ihr vorwirst, ,,dass sie Bes..hräukuugen ausstelle , die im Wortlaute des Art. 58 mit nichteu eulhalte.. seieu^, uud sehliesslieh sieh veranlag sieht, ,,die dem Kanton ^bwalde.. in Wirkli^.hkeit zustehenden ^eehte ^u verwahren.^ ^ie Regierung von Wallis hält dasür, dass der Art. 58 der Bundesverfassung nur verbiete, ^dass die Jesniten si..h in der Schweig als Korporation .koustituireu.^ ^er Bundesrath hiuwieder legt den Art. 58 dahin aus, es

sei krast desselben den Mitgliedern des Jesuitenordens jegliche Wirksamkeit in .^irehe und Schule aus dem Gebiete der Eidgenossenschaft untersagt. .^.ie Kommission spricht sich sur die Ausfassungsweise des Bundesrathes aus, uud zwar aus dem eiusaehen^ aber entscheidenden Grunde, weil der .^weck, den man bei Ausnahme des Art. 58 in die Bundes-

.128 .Verfassung im Ange hatte , nur erreicht wird , wenn dieser Artikel die vom Bundesrathe in Anwendung gebrachte Auslegung erhält.

Schliesslich glauben wir noch hervorheben zu sollen, dass das politische Departement weder ein P r o t o k o l l , noch eine Ein- und Ausg a n g s k o n t r o l e führt. Wenn es uns auch ganz erklärlich scheint, dass das politische Departement, welches gemäss der Ratur seines ....^ sehäftskreises so viel als gar keine Verfügungen von sich ans zu treffen, sondern fast durchweg lediglich Anträge an den Bundesrath zu stellen hat, kein besonderes Protokoll führt, so halten wir es hinwieder im Jnteresse der Ordnung sur unerläßlich , dass für dieses Departement wenigstens eine Ein- und Ansgangskontrol^. eingeführt werde.

Wir glauben annehmen zu dürfen, dass der Bundesrath die zu diesem Ende hin erforderliehen Anordnungen treffen werde, und enthalten und deshalb, diessalls eine Schlnssnahme der Bundesversammlung zu beantragen.

.ll.

^eschäft^krei^ de^ ^e.^artement.... de.^ ^nnern.

Die Verwaltung der B u n d e s k a n z l e i geht ihren regelmäßigen und normalen Gang.

Wiederholt wurden Klagen laut in Bezng a..f die von der Bundeskanzlei ausgehenden sranzösisehen Ueb^erse^ungen. Es lassen sich jedoch nach unserm dafürhalten den betreffenden Ueberse^ern keine begründeten Vorwürfe machen, indem dieselben sowohl die lassenden Arbeiten, welche ost sehr bedeutend sind, als auch zeitweise noch ansserordentliehe Arbeiten^ zu besorgen habeu, für die ^ihnen die erforderliche Zeit nicht immer gegeben wird. Sodann muthet man ihnen auch oft die Ueberse^ung von Berichten und Aktenstücken zu, welche technische Kenntnisse voraussehen und die von den ^..epartementen der Bnndeskanzlei in franzosisehem ....^te zugestellt werden sollten. Jn Bezug ans die Uebersetzuug von Gesetzentwürsen sollte nach uuserm Dasürhalten die ^lnordnung getroffen werden , dass der f.^nzösisehe und der italienische Te^t .^on kompetenter Seite geprüft und in keinem Falle ohne vorgängige genane Revision dem Drucke übergeben werden.

Der Bundesrath hat verfügt, es solle eine Reihe von Beschlüssen von untergeordneter Ratur oder nur vorübergehendem Jnterefse uieht mehr in d i e G e s e l^ s a m m l u n g a u f g e n o m m e n werden.

12.^ .Diese Verfügung ersolgte mit Rücksicht aus eineu von der Bundes versammluug ausgesprochenen Wunsch und gestattet die Vermei^ng einer uuuii^eu Anschwellung der Gesetzsammlung. Jmmerhin ^ollte es der Kommission scheinen , dass die Ausschliessung gewisser Beschlüsse - d...hin rechnen wir ^. B. die Beschlüsse über Genehmigung kantoualer Geseze, welche naeh der Bundesverfassung der Bundesbehorde unterstellt werden müssen - mit ernstlichen Uebelständen verbunden sein konnte , besonders dann , wenn diese Beschlüsse Bedingungen aus-

stellen oder Vorbehalte in sieh schließen. Ueberhaupt ist die Vollziehung des fraglichen Beschlusses des Bundesrathes regelmässi^ ^u überwachen und iu zweifelhafte.. Fällen die Richtausu..hme uur von der Behorde selbst ^u versügen.

A r eh i ve. Wir theilen die im Geschäftsbericht ausgesprochen Ansieht des Bundesrathes, dass die Herausgabe der altern eid^enossisehen Abschiede langsamer vorrückte, als man voraussehen durste. Es wäre zu wünschen, dass diese Arbeit gefordert würde, und es scheint uns, mit deu den Archivbüreaur^ ^ur Verfügung gestellte.. Mitteln sollten erheblichere Resultate zu erzielen sein.

Gesundheitswesen.

^..ie getroffenen sauitarischen Massregelu waren genügend , und man hat allen Gruud an^uuehmeu, dass die in der Kouseren^ vom 22. Juui geltend gemachten Gesichtspunkte künftig ^....r Richtschnur dienen werden, ohne dass die Erlassung von Gesezen o^ex Beschlüssen ersor^erlieh sei. ^ex Bund ist diesfalls dureh die Bundesverfassung hinlänglich mit Vollmachten ausgerüstet, sür gewohuliehe Zeiteu ist ein Gese^ unnothig, und sür den Fall einer ernstlicheren Gefahr wäre ein solches do.h unzureichend. ^..ie Vorkehrungen , welche getroffen wurden , um von uuserm Vaterlande die Riuderpest fernzuhalten, wurdeu iu allen Kantouen gut ansgeuo.umen. Aus sämmtliehen bedrohten Vuukten sind die vou der Buudesbehorde erlassenen bestimmten und praktischen Weisungen bereitwillig ausgeführt worden, und so ist denu, Dauk diesem sofortigen und energischen Einschreiten, uusere L.^ndbevoikeruug von den Kalamitäten verschout geblieben, welche andere Länder heimsuchten. Raehdem der Bundesrath eiugeladen wordeu, einen Spe^ialbericht über die ^rage vorzulegen, ob uieht der Buud einen .^heil des Schadens an sich tragen sollte , der durch die VollZiehung der sauitarischen Massregeln gegen die Rinderpest vernrsaeht wurde, glaubten wir, uns mit dieser ^.rage, welche von hohem Jnteresse ist und eine spezielle Berathun^ verdient , uieht weiter befassen ^u solleu.

B u n d e s b e i t r ä g e ^u Gunsten s c h w e i z e r i s c h e r Gesellsehasten. ^ie Ziffer dieser Beiträge ist eine hohe , und es fragt sich denn doch in gewissen Fällen, ob durch dieselben der augestrebte

130 Zweck wirklich erreicht werde. Der Vereinsgeist ist in unserm Vaterlande so entwickelt und so mächtig , dass man die Dazwischenruft des ^B.^des füglich auf Ausnahmsfälle beschränken dürfte , deren allgemeine Bedeutung es rechtfertigt , die Thätigkeit des Bundes au die Stelle derjenigen der Kautone treten zu lassen. Man kann nicht umhin , den dem s c h w e i z e r i s c h e n l a n d w i r t s c h a f t l i c h en V e r e i n bewilligten Beiträgen die durch keine Buudessnbsidien unterstützten Leistungen des landwirthschaftlichen V e r e i n s d e r r o m a n i s c h e n S c h w e i z bei der Ausstellung in Genf gegenüberzustellen. Der Erfolg dieser

Ausstellung beweist hinlänglich, dass die umsichtige und kräftige Selbst-

thätigl.eit der Vereine die Buudess..bsidien wohl zu ersehen permag.

Wir müssen sodann noch bemerken^ dass der dem landwirtschaftlichen Verein gewährte ..Beitrag nicht den^ von den Räthen ausgestellten Bedingnngeu entsprechend verwendet, sondern vielmehr, entgegen dem bnudes-

räthlichen Beschlusse vom 26. April 1865 , als eine Subvention des Vereinsbüdgets anfgefasst wurde.

J n t e r n a t i o n a l e Ausstellung in ^aris. Der Geschäfts-

bericht enthält eine Anzahl sehr interessanter Details über die B..theilignng der Schweiz an dieser Ausstellung. Wir kounen hente nicht prüfen, was hierin gethan wurde, sondern müssen diese Frage anf .den Zeitpunkt verschieben, wo die Ergebnisse dieser grossen Assisen der Jndustrie aller Erdtheile besser abgeklärt sein werden. Von hohem Jnteresse für Jndustrie und Technik unsers Vaterlandes wäre ein Spezialbericht über die Beteiligung der Schweiz bei der Ausstellung , wofern dessen Publikation unmittelbar nach den. Schluss der Ausstellung erfolgen konnte.

^ V uudesrathhaus.

Der bundesräthliche Bericht erwähnt keines

au die ^t^.dt Bern gestellten Begehrens bezüglich der für die eidgenossische

Verwaltung ersorder lichen .Lokale, welche außerhalb des .Buudesrathhanses beschafft werden u.nssten. ..^ach der .Botschaft zu^n Budget sollte jedoeh diese ^r.^ge zun. Gegeust..ud von Verhandlungen u.it der Gemeinde .Bern gemacht werden. Wir glauben , di.^se Angelegenheit ganz besonders der Aufmerksamkeit des Bundesrathes empsehlen zu sollen ; denn es kann

nicht genügen, alljährlich die Rechte des Buudes vorzubehalten : es soll-

ten dieselbeu auch klar bestimmt .oerden.

polytechnische Schule. Der G.sehästsbericht konstalirt die definitive Aunahme der Schulgebäulichkeiteu. ^,Der Kauton Zürich (sagte der dortige R..gierungsrath in einem Berichte) wollte ein Gebäude erstellen, welches den künftigen Generationen zeigen soll, was das Jnftitut der polytechnischen Schule von Anfang an dem zürcherischeu Volke war.^

131 .^eute ist das Bol^teehnikum vollendet , und wir müssen anerkennen, dass dasselbe mit .....ücksicht aus Ausdehnung , innere l^inri..htnng und äußern Anblick allen Anforderungen des .^..esei^es entspricht, welkes d.e pol^teehnis..^ Schule in's Leben ries. Der Danton ^ürich hat den Bnndesbehorden ein Gebäude übergeben, würdig in der That sowohl dieser grossen Schopsnng des neuen Bundes, als des .Kantons, dessen Beschichte nnd Stellung ihm sür den Si^ der polyteehnisehen Schule eine natürliche Anwartschaft anwies.

Der Bundesrath genehmigte ein revidirtes Reglement der Schule.

Wir heben daraus die Bestimmung hervor, welche dem Vorsteher des Departements des Jnnern das Recht einräumt, den Sil^un^en der Schulbehorde mit berathender Stimme beizuwohnen. Diese Bestimmung kann unsers Erstens nicht in einem die Autorität dieses Magistraten beschränkenden Sinne ausgesagt werben. Jn der .^hat hat der Vorsteher des Departements des Jnnern in den Sck..ulau^elege..heii.eu nicht bloss berathende Stimme. er ist vielmehr die eigentliche Mittelsperson ^wischen dem Bundesrath und dem Sehulr....h, der Vertreter der obersten Sehul^ behorde, und ^als solchem kommt ihm - ein Vunkt, au dem sest^halteu werden mus^ - die unmittelbare Aussieht über die .gesammte Verwaltung ^u.

Mit voller .^enugthuun^ konnen wir den befriedigenden ^ang der Schule koustatireu und den Mitgliedern des ^chulrathes sür die bei L.eitnn^ dieser Anstalt bewiesene Eingebung und umsi..htige .^hätig^ keit unsere Anerkennung ausspreehen.

Wie der Beriet bemerkt, ist das Dnel.liren der Studenten nun beinahe abgeschafft. Dieser Uusu^ scheint uus ein solcher ^austsehla^ gegen unsere repuv^kauischeu Bitten und ...^ewohuheiteu ^u sein, dass wir nicht anstehen , alle in Sachen getroffenen Vorkehrungen gutzuheißen.

Judem die Vol^te.hniker ^ie Unsitte des Duells verbannen, gewähren sie der osfentli.hen Meinung , welche sich diessalls iu der ganzen Schwe^ klar ausgesproeheu hat, die gebührende Genu^thuung.

Statistisches Bureau.

Demselben liegen zahlreiche Arbeiten ob. Wir bemerken indessen, dass man der Publikation derselben mit Ungeduld entgegensieht. Ein grosses ^esammtwerk ist von geringerem praktischen ^ul^en, als eine Reihe von Vubli^ationen, welche die erlangten Resultate sofort Jedermann ^..r Versüguug stellen. Wir wüus..heu die Statistik über die
Berussarteu bald beeudigt ^u sehen. Jn der ^hat sind die ^aheri^en Ausgaben beträchtlich genug, ....m vermuthen ^n lassen, dass diese Arbeit ihrer Vollendung sehr nahe sei.

132 Rhone- und Rheinkorrektiou.

Wir haben die Rechnungen über die diesssalls ausgeführten Arbeiten geprüft.

Jn Bezug auf die Rheinkorrektion wurden die Rechnungen des Baujahres 1865^186^. durch den eidgenössischen Eierten, Herrn Jngenieur Fraisse, verifizirt und die Arbeiten anerkannt. Diese Verifikation

zeigt, daß die Gesammtheit dieser Arbeiten steh ans Fr. 502,000 bezisfert, wovon die Eidgenossenschaft einen Drittel mit Fr. 168,000 be-

zahlte.

Die Richtigkeit der ^isfer von. Fr. 502,000 ist ebenfalls

konstatirt durch die nicht nach Arbeitskampagnen, sondern nach Büdgetfahren gesertiglen Rechnungen des Kantons St. Gallen. Es ergibt sich aus diesen Rechnungen, dass der Karton St. Gallen und die Gemeinden

desselben von 1863 bis .l866 die Gesamtsumme pon Fr. 1,18.),533,

d. h. mehr als zwei Mittheile der Gesammtkoften der bis heute ausgeführten Arbeiten verausgabt haben. Der Raehweis der wirklichen Ausführung der dem Danton St. Galleu obliegenden .^orrektionsarbeiten ist

demnach so vollständig als moglich.

Dagegen scheint uns dieser Raehweis von Seite des Kautons W a l l i s in weniger unanfechtbarer Weise geleistet zusein. Die Ausgaben für die .gesammten Rhonekorrektionsarbeiten in der legten Eampagne sind aus Fr. 533,232 angesät, und wurden von Hrn. Jngenieur B l o t n i l ^ k . ^ anerkannt. Die ..Verifikation dieser Rechnungen scheint uns mit Sorgfalt vorgenommen worden zu sein , allein es er-

hellt nicht, . .ass der Kanton Wallis oder die Gemeinden wirklich zwei

^ Drittheile des Gesammtwerthes ^er Arbeiten ans sich genommen haben.

Zwar können die Gemeinden den Wertl^, welchen die den Bewohnern auferlegten Leistungen an Arbeiten und Materialien reprasentiren, allerdings in Rechnung bringen . allein anderseits halten wir dafür, der Bundesrath sollte sich durch Brüsung der Rechnungen der Gemeinden oder des Kantons vergewissern, dass die Eidgenossenschast in der That unr einen Drittheil der Gesammtausgaben trägt und dass also die Beschlüsse der Bundesversammlung über die Subfidien sur diese Arbeiten wirklich

ihre Vollziehung finden.

E i s e n b a h n e n . Wir glauben, anch dieses Jahr die Einladung erneuern zu sollen, welche die mit Vrüs..ng der Geschästssührung vom Jahre 1864 beauftragt gewesene nationalrathliche Kommission in ihrem Berichte an den Bundesrath richtete, die Einladung nämlich, die Rechnungen über die Bankosten der schweizerischen Eisenbahnen festzustellen. Die Eidgenosseusehaft hat ein Jnteresse darau , dass diese Rechnungen gefertigt werden . je weiter diess aber hinausgeschoben wird , mit desto mehr Schwierigkeiten dürste es verbunden sein.

133

l1l. ^ns^ und ^l^id.^artement.

Nachdem die kommission von dem Berichte dieses Departements nähere Kenntniss genommen und die Akten der wichtigeren Rechtsfragen eingesehen , hat sie auck, das Sekretariat und die Archive des Reparte-

ments besucht resp. inspi^rt. Sie hat sich dabei überzeugt , dass die

Obliegenheiten dieses Verwaltuue.^weiges ordnungsgemäß und pünktlich besorgt werden und kaun sieh über dessen Gesehästsgang nur güustig aussprechen.

Der Berieht der Kommission wird sich also daraus beschränken, mehrere relevantere Vunkte zu berühren und einige Bemerkungen über fragen anzureihen , welche leicht von verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachtet werden konnen.

Konkordate.

Jn Be^ng ans die vom Bnudesrath im Jahr 1^66 sortgese^ten Unterhandlungen mit den Kantonen über ein Konkordat behuss Vereinsachung der F o r m a l i t ä t e n in E h e s a c h e n , bemerkt der Geschästsbericht . es liege nnnmehr den Kantonsregierungen ein Entwnrs - die Arbeit einer aus deu Vertretern mehrerer Kantone zusammengesetzten Kommission -^. vor, der nächstens Gegenstand der Berathungen einer Konferenz sein werde. Dieser Entwurs enthalte ...ussehliesslieh rein formelle Bestimmungen und berühre keine materiellen ehereehtliehen fragen, weil es zur Zeit uoeh unmöglich sei , über lettere ein Eiuverständniss ^u erzielen. .^hue nun ^ie Wuuschbarkeit einer Vereinbarung, namentlich im Sinne der Vereinfachung der Formalitäten bei Heirathen von Schweizern ausser ihrem Kauton, zu verkennen, findet die Kommission andererseits doch. dass hier diejeuigen fragen die wichti^teu sind, welche sich aus die behuss Eingehung einer Ehe zu ersulleuden Bedingungen l.^ieheu , und sie gedauert , dass aus diese ledern fragen so zu sagen gar nicht eingetreten wurde, oder vielmehr dass der Art. 1 dieses Konkordatsent.vurss die in einigeu Kantonen dermalen den Heirathen entgegengestellten Hindernisse gewissermassen sanktionirt. Will man es der Gesetzgebung der Kautoue anheimgeben, die Bedingungen vorzus^reiben, welche ihre Angehori^en vor Eingehung eiuer Ehe zu ersüllen haben, so heisst dies eben nichts Anderes, als den Status^ no in Ehereehl.ssa..hen

^

134 beibehalten, heisst , die mannigfaltigen Verbote und Hindernisse, womit gewisse Kantone und Gemeinden die Verehelichun^ ihrer Carmen Angehörigen umgeben, mit neuer Kraft, wie sie die Sanktion eines Konkordats verleiht, fortbestehen lassen und den so unbilligen Grundsatz festhalten, das. nur ^der ^ermögliche ein natürliches Recht auf die Ehe habe. Und in der Schweiz sollte man es, noch im 19. Jahrhundert, erleben, dass solche Grundsätze , wenn auch nicht proklamirt , doch in einem unter den Auspizien des Bundes abgeschlossenen Konkordat ausdrücklich vorbehalten werden .

Die Folgen des in einigen Kantonen geübten Systems der EheVerhinderungen ans fiskalischen Rücksichten find durchweg höchst bekiagenswerth. Dasselbe führt zu beständigen Konflikten und Anständen, wie dies auch die im bundesräthlichen Berichte erwähnten zahlreichen Beispiele zur Genüge darthun ; und zwar zu Konflikten nicht nur zwischen den Bürgern und ihren Heimatkautonen, sondern anch zwischen Kantonen unter sich und besonders zwischen Kantonen und dem Auslande. Ju diesem letztern Falle namentlich hat die^rätention, uur die durch Beschluss der heimatlichen Gemeiuds- oder^Kantousbehörde ausdrücklich bewilligten .^erehelichnngen als gültig anzuerkennen , internationale Konflikte im Gefolge, die so^ gnt wie unlösbar siud und uur dahin führen können , die Ehe in ein Konkubinat umzuwandeln und neue Heimatlosensälle zu schaffen.

Wie kann man in der .^hat solche ForDualitäten Schweizern zumuthen , weiche fich in Frankreich , England, Amerika, Australien ..e. , mit Beobachtung aller Gesetze dieser Länder, in denen sie vielleicht seit einer oder mehreren Generationen niedergelassen sind, verehelichen^ Offenbar sind in Bezug ans diese Länder die genau nach den dortigen Gesetzeu geschlossenen Ehen gültig , mithin sind die aus deusell.eu entsprossenen Kinder ..^eh w e i t e r und sollen dem Stande ihres Vaters. Run sollten also diese Kinder bei ihrer Heimkehr von ^eite ihrer Gemeinde oder ihres Kautous zurückgewiesen werden dürfen , uuter dem Vorwaude , es sei ein heimatliches Gesetz, von dem ihr Vater nie Kenntniss hatte, nicht beobachtet worden. Dieser Konflikt führt beim jetzigen ^stem zu nichts Andern., als zur Heimat-

losigkeit, wie dies ans einem im bundesräthlich^n Berichte (V. ^16) erwähnten Falle hervorgeht, wo sich ^....ei schweizerische Brautleute in Frankreich nach den dortigen Gesetzen verehelichten.

Es wäre Zeit, Vorschriften aus unfern Gesetzeu zu entsernen, welche solche Resultate herbeiführen , und die eben so sehr den uatürliehen und verfafsuugsmässigen Rechten der Bürger. als dem internationalen ..^taatsrechte uud den Beziehungen von ...^taat zu Staat unl..

von Kanton zu Kanton zuwiderlaufen. Eine Abhülfe hiegegen ist auf zwei verschiedenen Wegen möglich, nämlich.

135 1) Auf dem We^e der B u n d e s g e s e ^ g e b u n g , d. h. durch eine ausgedehnte Jnterpretation der den Schwei^erbürgeru durch die Art. 4 und 5 der Bundesverfassung gewährleisteten Rechte. Da uämlich die Ehe ein Raturrecht ist, so kouuen die Bestimmungen, welche bloss wegen der Vermogensperhältnisse der Ehekaudidateu ihrer Verehelichung Hindernisse in den Weg legen, als eine Verlel^uug des im Art. 4 ausgesprochenen Grundsatzes der Gleichheit ..l.ler Schweizer, sowie als eine Verkümmerung der durch Art. 5 garantierten verfassungsmäßigen Rechte der Schweizer ausgesagt werden. Bis auhin konnte sich der Bundesrath nicht dazu entsehliessen, diese Bestimmungen auch aus ^älle von Eheverhinde^ runden anzuwenden (siehe Geschäftsbericht ^ 51 . S. 70) , im Hinblick daraus, dass die Bundesversammlung uur über die ge^ mischten Ehen, nicht aber über eherechtliche Verhältnisse im Allgemeinen ein Gese^ erlasseu hat. Allein es ist klar, dass die Buudesgesel^gebung in dieser Materie nicht ihr leides Wort gesprochen hat und dass sie zu einem gesetzgeberischen Erlasse hierüber kompetent wäre, dies sowohl krast der oberwähnten Verfassungsartikel, als in Auwenduu^ des Art. 43 , der den Kantonen uutersagt, ihre Augehorigen des Bürgerrechts verlustig zu erklären, wie auch kraft der Artikel 56 und 74, ^isf. 13, weiche die Erlassung von Gesezen ^..r Verhiuderuug neuer Heimatlosensälle in die Bundes..

kompetent legeu.

Jmmerhiu dürfte es vorzuziehen sein , vorerst den Weg einer gegenseitigen Verstäudiguug zwischen den .^autoueu zu versuchen, und dieses wäre das ^weite Mittel, den gewünschten ^weck ^u erreichen, nämlich: 2) der K o n k o r d a t s w e g . Es wäre sehr zu wünschen, der Kon^.

kordatsentwurf würde die Grundlagen eines Eherechtes vorzeiehuen, und ^war im ^inne einer gründlichen Beseitigung der obeu hervorgehobenen restriktiven Bestimmungen , so dass die in einem .^auton gültig eingegangene Ehe in allen andern Kantonen anerkannt werden müsste.

Mehrere Kantone haben nachdrücklich hierauf gedrungeu, uud es sieht sich die Kommission des Rationalraihs, welche diese Anschauung theilt, ^ur Aufstellung des folgen^ den Vostulates veraulasst : .,Der Bundesrath ist eiugeladen, ernstlich dahin zu wirken, ^dass die ^rage betretend die Beseitigung der den Heirathen ,,von Schweizern in ihrem Heimatkauton wie im Auslaude eut^gegeustehendeu Hindernisse in einem ausgedehnten und libe,,raleu Sinue gelost werde , und ^war wo moglich aus dem ,,Konkordatswege.^

136 K o n s n l a t s a n g e l e g e n h e i t e n.

Der schweizerische Generalkonsul in Japan hat , unter Zuziehung Zweier Beider (Schweizer), im Oktober 1865 über einen Vrozess zivilrechtlicher und strafrechtlicher Ratur abgesprochen, der sieh zwischen einem in Japan angesessenen Schweizer und drei Japanern erhoben hatte , welche Abnrtheilung dem Konsulate kraft der .Artikel 5 und 6 des schweizerisch-japanestschenFreundschasts- und Handelsvertrags vom 6.Februar 1864 zukam. Der Schweizer wurde im Unrecht befunden und

verurtheilt: 1) zur Bezahlung einer Entschädigung für Nichterfüllung

eines Vertrags. 2) zu einer Busse von Fr. 120 wegen Ähnlichkeiten gegen einen Japauesen . 3^ znr Bezahlung von Fr. 278 für Kosten und Amtshonorare und 4) zu 100 Franken Gerichtsgebühren. Die Busse floss, nach Art. 7 des genannten Vertrags, in die Hände der japauesischen Regierung , während die Summe von 278 Fr. dem Konsul und den

beiden Assessoren zufiel. J.. Bezug aus die 100 Franken Gerichtsgebühren

ist nicht recht ersichtlich, welcher Kasse dieselben haben zukommen sollen, und es scheint dieser Bosten mit den Justizkosten und Honoraren Doppelemploi zu machen, was einer unrichtigen Anwendung des vom Bundes^ rath angerufenen Bnndesgese^es vom 24. September 1856 zuzuschreiben sein dürste. Jn der That macht dieses Gese.^ eine Unterscheidung eiuer^ seits zwischen den G e r i c h t s k o s t e n , welche in den Artikeln 1--. 6 näher bezeichnet werden und die von der Bundeskasse den Richtern, Experten, Zeugen, Kopisten, Gerichtsdienern ^. bezahlt oder vorgestreckt werden, und anderseits zwischen den G e r i c h t s g e b ü h r e n , die in der Litl. c.

des Art. 8 erwähnt sind , und welche die Kosten der Gerichtssitzungen repräsentiren, welche die Vartei an die Bnndeskasse zu vergüten hat. ^nn siguriren aber in der Rechnung von Fr. 278 bereits die Honorare des Konsuls und der Beisizer mit ^r. 20 snr den Konsul und ^r. 15 sur je einen Assessor, für jede der Untersuchung und der Abnrtheiluug gewidmete Si^.ng, ausser den Kosten sür Abschriften, Ausfertigungen, Zeugen ...e. Diese Rechnung schliesst also bereits die Gerichtsgebül.ren in sich, und da es ^ache des Vernrtheilten ist, dieselbe direkte zn bezahlen und nicht der Bnndeskasse ein Vors^huss zngemnthet werden kann, so lag kein Grund dazu vor, gemäss Art. 8 , c. einen zweiten Ansa^ für Gerichtsgebühren auszustellen.

Beim Erlass des Bnndesgese^es vom 24. September 1856 hatte man nicht die Konsnlarjurisdiktion im Auge, und wenn dieses Gesei^ aus

dem Wege der Analogie Anwendung sinden soll, so d ü r s t e die Ausehliessuug e i n e r von der B und es beh o r de a u s g e h e n d e n e r l ä u t e r n d e n Instruktion am V l a ^ e sein.

Absehluss v o n V e r t r ä g e n .

Seit langem hat man von der einen wie von der andern .^eite hingewiesen auf die .Lücken und Mängel der Redaktion des schweizerisch-

137 srau^osisehen Vertrags vom 1..... Juli 1828 über Verhältnisse der RachBarschaft , der Justiz und Bol^ei. Jahr für Jahr hat der Geschäftsbericht von ueuen Anständen zu berichten , welche von der Unklarheit des Vertrustetes und den daherigen abweichenden Auslegungen des^ selben herrühren. So sind denn auch dieses Jahr ueue .Konflikte si^ualisirt: iu Konkurs^, Vormuudschafts- und Erbschastssaehen betreffend Schweizer, die in ^rankrei.h verstarben und umgekehrt (s. Geschäftsbericht V, ^ 2, 7, 8, 14^. ^a nun diese Angelegenheit seit dem Monat Rovember 1864 um keinen Schritt weiter vorgerückt ^u sein scheint, ungeachtet die fra..zosis..he Regierung sich damals ^ur Wiederausnahme der Unterhandlungeu über diese fragen bereit erklärt hatte , so stellt die Kommission dem Nationalrath den Antrag: es sei dem Bundesrathe das Bostnlat vom 18. Jnli 1866 in Erinnerung zu bringen und derselbe einzuladen, dem Bostulat möglichst besorderl.ieh ^olge zu geben. Dasselbe lautet:^) ,,^.er Bundesrath wird eingeladen , in Hiusi.ht ans den Staatsvertra^ mit Frankreich vom 18. Jnl.i 1828 dahin zu wirken, dass derselbe genauer und zweckentsprechender ^esasst und dass jedenfalls für dessen Handhabung in Frankreich bessere G.^ währ geboten werdet Von den diesfäl.ligen Unterhandlungen. sollte man um so mehr eineu Erfolg erwarten dürfen, als die französische Regierung das nämliehe Juteresse wie wir hat , dass diese fragen aufgehellt werden , und^ als dieselbe im Jahr 1866 den entschiedenen Willen knnd gab, sich die Erfüllung der Bestimmungen der 1864er Verträge angelegen sein zu lassen, iusbesondere in Be^ug auf die .Aushebung der Bassvisa und den Erlass eines .^...ese^es über die musikalische Reproduktion vermittelst der Musikdosen oder anderer ähnlicher Justrumeui.e. Jndem die srau^osische Regierung mit solcher Bereitwilligkeit und Festigkeit einer so vagen Bestimmung wie die auf den le^tern Bunkt bezügliche, ^olge gab, und zwar tro^ entgegenstehender zahlreicher und mächtiger Jnteressen, und ungeachtet der Abneigung, die im Senate sieh kuudgegeben, hat sie gezeigt, welchen Werth sie dem ^.lbsehlusse von Verträgen mit der ^ehwei^ beilegt, und wir haben alle Ursache anzunehmen, dass sie den nämlichen ^uten Willen auch für die Erneuerung des Vertrags von 1828 , mit deu nothig befundenen Modifikationen, an den Tag legen werde.
Bezüglich ^der A u s l i e s e r u u g e n mit Frankreich spricht die Kommission den Wuuseh aus, es wollen iu kündigen ^eschästsberiehten die ^traffälle speziell erwähnt werden , wo eine Ausliesernug uur in

^olge ausgewechselter Re^iprozitätserklärung stattfindet , damit die eid-

genossisehen Räthe ^lulass zu Bemerkungen hätten, wenn die Brar^s anf Grundlage der Re^iprozitätserklärnngeu in e i u ^ e l u e n fällen übe.: ^) Siehe eidg. ^esezfammlung, Band vlll, Seile 858.

B...ndesbla^. ^ahrg.XIX. Bd. II.

13

138 Sinn und Geist der Auslieseru..gsverträge, die eben von der g a n z e n Schweiz kontrahirt worden, hinausgehen sollte.

Sammlung staatsrechtlicher Entscheide.

Der von Hrn. U l l m e r , Präsident des Obergerichts von Zürich, früher unternommenen Sammlung der Beschlüsse der verschiedenen eidgenössischen Behörden folgte im Jahr 1866 die Herausgabe eines zweiten Bandes. Es ist diess ein neuer und wertvoller Dienst, den dieser unermüdliche Jurist feinem Vaterlande leistet, und wir schulden ihm einen Tribut der Dankbarkeit für seine unermüdlichen Forschungen und für die .Klarheit, die er über diesen Theil unseres Staatsrechtes verbreitete. Aber auch den beiden Ueberse^ern dieses Werkes, H.H.

B or e l und Meschini, weiche diese schone Arbeit der srauzosischen und italienischen Schweiz zugänglich machten, gebührt unsere volle An^erkennnng.

A n w e n d u n g der B u n d e s v e r f a s s u n g .

^. Rach den Artikeln 41, ^ 4 und 42 ^der .Bundesverfassung tritt der iu einem andern Kanton niedergelassene Schweizer in den Gennss

aller Rechte der Bürger dieses Kantons (mit Ausschlnss der Theilnahm...

an den Gemeindeaugelegenheiten) und ka^.n i^ eidgenossischen wie kantonalen Dingen alle politischen Rechte unter den gleichen Bedingungen wie die Kantonsbürger selbst ausüben. Eines dieser Rechte besteht darin, zu richterlichen Funktionen, insbesondere in das Schwurgericht, in den Kantonen, wo diese Jnstitution besteht, wählbar zu sein. Der Bundesrath überwachte die Einhaltung dieser Vorschriften, namentlich gegenüber dem Kauton Waadt, der im Jahr 1860 zur Abänderung eines ..^se^es eingeladen wurde , welches den Gemeinderäthen die Bezeichnung oder vielmehr die Elimiuatiou der Geschwornen anheimgab. l^ine kürzlich stattgehabte Diskussion im ...Schosse des Grossen Rathes eines dem Kauton Waadt benachbarten Kantons zeigt , dass diese Bestimmungen der Bundesver-

fassnng nicht überall begriffen und nicht gleichmässig angewandt wurden, und dass in diesem Kanton bei der Wahl des Schwurgerichts die 2000 schweizerischen Wahlmänner aus ^ andern Kantonen nie beigezogen wurden und also von dieser Wahl ausgeschlossen blieben. Für die Zukunft wird

sich die Sache zwar anders gestalten.^ allein es ist wichtig, dass ^ie Ver-

fassungsbestimmungen überall gleiehmässig beobachtet werden. Die Kommission hält diese Hinweisung für genügend, ^um die A u f m e r k s a m keit des B u n d e s r a t h e s aus d i e s e F r a g e z u l e n k e n u n d d e n s e l b e n z u v e r a u l asse u , f ü r e i u e g e h ö r i g e R a ch acht u u g d e r v e x f a s s u n g s m ässi g e n V o r schr i f t e n in a l l e n K a u t o n e n z u s o r g e n .

.l..

139 b. De.. Artikel 50 der Bnndesversassnng wurde bisher dahin ausgelegt, dass alle personlichen Ansprachen vor dem Richter des Wohnortes des ausreehtstehenden Schuldners eingeklagt werden müssen und dass unter einer p e r s o n l i c h e n A n s p r a c h e jede Forderung zu verstehen sei, welche nicht G r u n d e i g e n t h.u.m oder ein R e c h t auf e i n e L i e g e n s c h a f t zum Gegenstand hat.

Jn diesem Siune hat sich die Rechtspra^is des Bundesrathes von Ansang an konsequent ausgesprochen

(Ullmer Rr. 247-260, 864-867,, und zwar ging derselbe hierin so

weit , dass er anch als eine rein personliche Ansprache erklarte : eine Forderung für geleistete Arbeiten au einer .Liegenschaft (252), das Begehren auf Erfüllung eines Versprechens betreffend Verkauf von Liegenschasten (253 und 254,. , sowie die Vindikation von se.^neftrirten und durch einen Dritten unterschlagenen Mobilien (867). - Run scheint aber ein Entscheid des Bundesrathes vom 7. September 1866 dieser Ausfassung zu widerstreiten, iusbesondere^ in der ersten Erwägung, welche neben den personliehen Ansprachen nnd den aus bewegliche Sachen ^erichteten dinglichen Klagen (actions Helles mobileres) eine dritte Kategorie uuter der Bezeichnung immobiliar-dinglich... Klagen (.^ions reelles immobilière^ aufstellt. Wir treten hier auf keiue Brüfung der Frage ein, ob materiell richtig oder uuriehti^ gesprochen worden sei, indem schon in Be^.g auf den Gerichtsstand im betrefseuden Rechtssalle mehrere andere sehr delikate fragen s.ch darbieten, n. A. die Frage, ob ein Gläubiger, der in einem Kautoue seine Rechte verfolgt , verlangen darf , dass die Einreden gegen den von ihm erwirkteu Sequester vor dem Richter seines Wohuortes , statt vor demjenigen des Semesters angebracht werden müssen.

Wir glaubteu jedoch , den Buu^esrath daraus aufmerksam machen zu sollen , dass wir in obigem Entscheide eine Aeuderung in der eidgeuosfischeu Rechtsprar^is erblicken, indem ^er in der ersten Erwägung ausgestellte Grundsatz, wie uns scheint, dem Geiste des Art. 50 der Buudesverfassung, wie derselbe bis heute verstanden wurde, zuwider-

länst. Die im Art. 21 der Eivilpro^edur von Freiburg desiuirte action

réelle mobiliere ist im Gruude nichts Anderes als eine persouliche Klage, sobald die hierauf bezügliche Ansprache sich an eine bestimmte Verson

richtet. Der Gerichtsstand dieser mobiliar -dinglichen Klage wurde zu-

erst (im Jahr 1847) ausgestellt vom waadtläudischeu .^ode de ...rocednre..

und es wurde dann die betretende Bestimmung wortlich in den freiburgischeu code de procedure vom Jahr 1848 ausgenommen, damit Brozefse unter die kantonale Gerichtsbarkeit sollen, die sonst ausser dem Kauton hätten geführt werden müssen. Allein wenn man absieht von dem^alle, wo der Besitzer des Mobiliarobjekts nieht bekannt ist, so leuchtet ein, dass im Uebrigen jede Ansprache an dieses Objekt eine Klage gegen den Besser

ist, der kraft des Grundsa^es, dass der Besi^ eine... Titel gleichkommt, als

Eigentümer angesehen wird. Die Vindikation ein^s Mobiliarobjekts zu einer dinglichen Klage machen , hiesse gegen den allgemein anerkannten

140 Grundsa^ verflossen, dass die Mobiliarobjekte keinen andern Gerichtsstand bedingen als denjenigen des Wohnortes des Eigenthümers . hiesse, den Art. 50 der Verfassung aller praktischen Bedeutung entkleiden , da es stets ein .Leichtes sein wird , eine personliche Klage in eine mobiliardingliche Klage Action réelle .moniere) umzuwandeln, indem man aus die Erlangung eines bestimmten Gegenstandes, z. B. eines Titels oder spezieller Werthobjekte abstellt, anstatt die Klage allgemein zu sormuliren.

Diese Frage schien uns wichtig genug, um eine besondere Erwahnung zu verdienen, und wir wollen daher mit Rücksicht ans die moglicherweise daraus herzuleitenden Konsequenzen d i.^e A u f m e r k s a m k e i t d e s B u n d e s r a t h e s a u s d i e s e n ^ n n kt h i n g e l e n k t haben.

B r o z e ss k o st e n.

Unter der Rubrik lll. B un d e s st r as r e c h t , Zifser 9, s.^t der Bericht des Justiz- und Volizeidepartements .aus einander, welche Rechts^ normen der Bundesrath adoptirte für die den Kantonen zu leistende Vergütung von Gerichtskosten herrührend von eidgenossisehen Brozesssällen, welche vor kantonale Gerichte gezogen werden. Wiewohl dieses im besagten Berichte des Rähern.. erorterte Versahren bereits durch srühere, in der Ullmer'schen Sammlung (Rr. 538, 1073, 1074) tenorisirte Beschlüsse vorgezeichnet war , so scheinen doch einzelne Departemente dasselbe eine Zeit lang ans dem Auge verloren zn haben, so dass diessalls eine sehr ungleiche Behandlung der Kantone eintrat. E s

dürft.... d e r B u n d e s r a t h d e m n a c h d i e d i e s f a l l i g e n

R echt s n o r m e n , d i e n u n m e h r f e st g e st e l l t z u s e i n sche i n e n , a l l e n K a n t o n e n z u r K e n n t n i ss b r i n g e n , d a d i e l e s t e r n s ä m m t l i e h in g l e ic he r W e i s e d a b e i i n t e r es s i r t s i n d .

1V.

^eschäst^krei... de.^ ^ilitärde^artement.^.

Für die Verwaltung dieses Departements machte sich in der neuern Zeit eine zweifache Stromung geltend: einerseits unbeschadet der Wehrkrast Ersparnisse zu erzielen, was ausgedrückt wurde iu dem ..postulat der Bundesversammlung vom 17. Dezember 1864, anderseits die Organisation der Wehrkrast zu vervollständigen, .ausgedrückt in dem ^ostu-

141 late vom 16. Juli vorigen Jahres, aus moglieh^t vollständige ^urehRührung der militärischen Organisation und Bewaffnung des Schwererpolkes und in der erheblich erklärten Motion des Nationalrathes vom 21. ^e^ember 1866 ans Reform der eidg..moss..sck..en Militärorgauisation ^um ^wecke einer gleiehmäs.igen Durchführung der Wehrpflicht..

Jnsolge dieser Anreguu^eu, verbunden mit den gleichzeitigen Ersahrunden über die Fortschritte der Bewaffnung im uordamerikanischen und deutschen .Kriege wurde von dem Departement die Revision der Wehrorgani.^ sation und die Umändernng der Bewasfnung au die Hand genommen ; die Revisionarle bestand ihre erste Vorberathung durch die vom Bundesrathe niedergesetzte sogenannte E r s p a r u i s s k o m m i s s i o u , ^dereu Gutachten in das S..hlussprotokoll vom 21/24. Jäuner 1867 niedergelegt wurde.

^...ie Vuukte, welche na..h Ansieht der kommission eiuer Revision be.^ dürfen, greifen in alle ^weige der Wehre.nrichtnngen hinein, und betreffen vorzüglich vollständigere und gleichmäßige Durchführung der all^ gemeinen Wehrpflicht, Vereinfachungen i.. der Bekleidung und Ausrüstung

und Modifikationen des Justruktionss^stems. Mit Rücksicht daraus, dass

alle diese fragen bei den vorberathenden Behordeu anhängig find, lassen wir dieselben bei der gegenwärtigen Berichterstattung ausser Betracht, und

beschränken uns lediglich ans die Empfehlung, das.. die Reform grüudlich vorgenommen und so bald als moglieh werde.

^ ^

.^um Abs..hluss gebracht ^

^ie Umänderung der Bewaffnung san^d durch Beschlüsse der Räthe ihreu Abschluß, und es ist dieselbe in der Ausführung begriffen. Einzig die ^.ra^e der ^enerwasse für die .Kavallerie harrt uoch ihrer Erledigung , sie han^t zusammen mit der ^rage, welche Rolle bei der heutigen Armeen bewasfnung und Taktik unserer Reiterei künftig ^ugewieseu werden soll.

Rach diesen allgemeinen Erinnerungen gehen wir ^u den speziellen Bemerkungen über, ^u welchen uns die Geschäftsführung des Repartemeutes Veranlassung ^ibt.

Reue Reglemeute. Auch das abgelaufene Jahr war au ueueuRegle^ meuten nicht unfruchtbar, es ersehieneu das Regiment über den Wachtund Vorpostendienst, Reglement für Brevetiruug vou Artillerie- und .^avaller..e^Uuteroffi^iereu ^u.^sfiziereu , Reglement für den Traindienst. Wenn wir auch die Rothwen^i^keit vou Umarbeitungen und ^leuderungen der bestehenden Reglemeul.e nicht verkeuueu, so mochten wir doch sehr auempfehlen, von dem bisherigen Reglementiruugss^steme immer mehr ab^ Zugehen, es ist eine Ueberlieserung aus dem stehenden Heer- und Varadeweseu, über jedeu Haudgrifs, jede Wendung und jede Bewegung der Soldaten-, Belotous- und Kompaguiesehule, über jedeu Bekleidungs.und ^lusrüstun^sgegeustand für Mannschaft und ^serde, über inuern und ^elddieust u. s. w. detaillirte Varagrapheu aufzustellen und jedes-

142 mal, wenn irgend ein Abgehen von einem bisherige paragraphe.. praktisch geboten wird, dann wieder eine Reglement.^nd..ru..g vorzunehmen, man reduzire die Exerzier- und Dienstreglemente mehr auf Anleitungen, die durch den lebendigen Unterricht sich erhalten und fortentwickeln . man ersehe die weitläufig. ..Bekleidung....- und Au.^rüstnngsregleu.ente durch allgemeine Beschreibungen und Modelle. man reduzire auch die pedautischen Romenelaturen über Waffen- undAu^rüstungsbestandtheile, womit die Kopfe von Offizieren und Soldaten verwirrt werden, und überlasse diesen Gedächtniskram mehr den betreffenden Waff..mtechnik^rn und Handwerkern. .^ur aus diese Weise wird das bisherige Schul- und ..^..giementsdrill.... . na.h und nach verschwinden und ...inem lebendigen, geistig-ersrischenden M.litarunterrichte ^lal^ machen.

Neubauten in Thun. Da über dieselben und die ..öthigen Erganzungsbauten besondere Vorlagen und ein Schlussbericht in Ausficht gestellt wurden, so enthalten wir uns besonderer Bemerkungen. ^ur anempfehlen wir, die a^ordgeu.asse Garantie, welche von den Unternehmern für die Banarbeiten übernommen wurde, streng durchzuführen und die Arbeiten nicht abzunehmen, bis sie in aeeordmässigem ^nstande erstellt sind.

Desshalb sind inzwischen anch alle Reparaturen oder Erganzungen an diesen Arbeiten nur durch die betreffenden Unternehmer selbst auszuführen und alle dessallsigen Anordnungen durch Verurittlung der bestehenden Bauleitung zu erlassen.

Kriegskon..u.issariat in Thun. Es bestehen ans dem Waffenpla^e Thun mehrere ständige Beamtungen, so der .^rieg.^komunssär, der Zenghausoerwalter, d.^r Direktor der Regieanstalt, der Kaseruenausseher (provisorisch) und der Allmendverwalter. Alle diese Vermutungen haben ihre Berechtigung, mit Ausnahme derjenigen des standigen Kriegskommissärs.

Ju Beziehung ans das Kommissariat kann nämlieh der Wafsenpla^ Thun ganz gleich behandelt werden wie die andern, bei welchen das Kommissariat durch die zu jeder Sehnt... aufgebotenen Kon.missariatsossiziere versehen wird. Es ist legeres System dem Unterrichte für die Kommissariatsbea...ten^anch viel forderlicher, da diese mehr Gelegenheit zum praktischen Dienste erhalten.

Der einzige Zwe.g, welcher dem Kommissariat in Thun ausnahmsweise obliegt, nämlich die Einkäufe der Fonrage für die R^gieanstalt, kann vom
^berkriegskom^nissariate in Bern besorgt werden. Der Kaserneuaufseher, der ie^t unter den Kou.missär in Thun gestellt ist, kann ebenfalls dem Oberkriegskommissär direkt unterstellt werden. Wir empfehlen diese Blenderungen der Erwägung des Bundesrathes.

Unvollzähliges Einrücken in die Kurse. .^lnch dieses Jahr rückten viele taktische Einheiten nicht vollzählig in die Wiederholnngsknrse ein. Zur Veranschaulichung der wesentlichsten .Lücken führen wir folgende Uebersicht aus.

143

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.^autot.e.

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.

.

.

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.

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^urich

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.^u^eru . .

^largau .

^..raubünden Lu^rn .

Waadt . .

Graubuuden

.

.

.

.

4 12 18 .^ebirgsbatter.e . . . 26 42 50 4^ ..^..ebirgsbatterie . . . 54 Barkkompagnie . . . 70 l ^..ragonerkompagnie . .

2

Bontonnierkompagnie . .

4 .^ Batterie . . . .

^

8

.

Zürich .

Schaffhau^en .

Beru . . .

St. fallen .

.

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Solothuru .

St. fallen .

Beru . . .

^ ^u^eru .

Bern .

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^reil.urg

Aar^au .

Batterie

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^ ^u^ern . .

Schasshausen ^.largau .

Thurgau Waadt . .

,, Bern Sehw.^ .

Basel-Stadt Graubunden Reuenburg .

Tessiu . .

Schw^ .

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...^uidenkompagnie .

.

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.

.

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^ ^^ ^ 70 87 165 165 165 206 128 130 165 172 165 165 128 108 40 41 77 72^ 77 76 77 78 77 64 77 61 77 58 77 73 77 67 77 70 77 66 ^77 71 77 77 77 86 77 66 77 6.)

60 44 60 58 60 80 60 57 60 62 60 72 32 34 32 32 32 27 32 31 32 28 19 20 19 20 .

.

^

.

^

.

.

9 10 11 13 16 18 20 21 22 27 30 32 33 34 35 1 2 3 5 6 8 10

66 l 52 160 05 150 142 107 36 66 72 68 60 60 58 63 65 68 65 68 68 66 60 63 42 4.)

48 49 51 52 29 28 26 31 26 18 16

.^

^.^

144 .

.

.

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.^lltolle.

.^r^.

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.

.

.

^

^

Basel-Stadt .

Granbünden Tessin . .

Reuenburg .

Genf

.

Bern U r i

.

.

.

.

1/2 Guidenkompagnie .

.

.

.

,, ,, ,, ,,

.

. .

.

.

Scharsschü^enkompagnie .

,, ,, ,, ,, ,,

.

Wallis . . .

Waadt^ . . .

Freiburg Reuenbnrg .

.

Appenzell A. Rh.

Obwalden . .

Wallis . . .

Bern

.

.

,, ,,

,, ,,

.

Luzern .

Glarus .

. .

Schw.^

.

Luzern .

Hessin .

. .

. .

,,

.

Zürich . . .

...^

Schw^ .

^reibnrg

.

.

AppenzellA.Rh.

Waadt . . .

Wallis . . .

...^

Reuenburg . .

Lnzern . . .

.

.

^

.

.

.

^

,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,, ,,

1l 13 14 15 16 4 6 7 8 13 14 18 24 32 33 34 4l 42 43 45 46 47 51 53 54 61 62 63 64 65 70

10 19 l5 10 l9 23 12 19 19 12 19 9 13 19 20 .^l 100 1l4 .^9 100 106 83 l 00 106 9.^ 100 i 10 9..) 100 122 97 100 134 ..)2 l 00 l13 99 100 116 94 l 00 97 79 100 103 91 100 l 00 98 100 120 94 100 103 97 100 101 95 100 120 88 l00 l00 97 100 110 94 100 118 82 100 106 94 100 124 79 100 85 75 100 87 82 100 104 89 100 125 50 70 72 66 70 51

145

4

Es erhebt aus diese... Uebersicht , dass unvollzähliges Einrücken besonders bei der Kavallerie und aussalleuder Weise auch bei den Scharf schüfen stattfindet. Bei einer Meuge Kavalleriekompaguien liegt der Grund davon in deren ungenügendem Bestand^ was das Uebel noeh schlimmer macht. Bei einer Anzahl Scharsschül^eukompaguien ist der ^u geringe Vräsen^Etat um so mehr ^u tadeln, als ihr Kontrollenbestand den re^lementarischen Etat weit übersteigt, folglich viele Mannschaft den. vorgeschriebenen Jnstruktionsdieuste entgeht.

^ies sind Missstände, auf deren Abhülfe die Bundesmilitärbehorde eindringlich hinwirken muss, nicht nur schwächen sie den Etat der o.^anisirten Truppen und vermindern die Jntensität der Jnstruktiou , sondern es wirkt das Beispiel erkaltend aus diejenigen Kantone, die ihre Bslicht besser ^u er^

füllen pflegen.

^as Einschieben von Ossi^iereu ad noc als Stellvertreter der ordent-

lich Eingetheilten ist auch nicht zu dulden.

Besonders bei den Spe^alwassen ist aus eine sehr genaue Vollziehnn^ der Organisations^ und Jnstruktionsvorschriften ^.. dringen, da sie am meisten der guten Vorbereitung in Friedensräten bedürfen, die bei drohender Gefahr nieht plol^lieh nachgeholt werden kann.

Taktische Eiuheiteu der Landwehr. ^ie Organisation derselben ist sehr ungleichmässig und ^u eiuem gnten Theile aneh nnvollständig. Zürich z. B. hat seine Laudwehr-Jnsanterie in a.ht Bataillone von ungefähr je 500-600 Mann eingeteilt, Bern dagegen die seinige in ebenfalls aeht Bataillone vou je über 1000 - 1200 Mann.

Aehnliehe Missverhältuisse ^eigeu sich auch bei den Einheiten der Special-

wasfeu. ^.aun sehlt es au vielen ^...rten an einer vollständigen Eadres.Organisation ; entweder ^u viel oder ^u wenig^ Ea^res-Mannschaft oder

die Vertheilung derselben nicht gehorig durchgeführt. Es ist klar, dass eine .^audwehr aus diesem ^usse eine ziemlich unbehülf..iehe Masse bildet , zu grosse taktische Einheiten erschweren in hohem Grade die ^ühruug und Beweglichkeit, und die ^u grosseu Ungleichheiten die organische Einschiebuug der Landwehr in die Brigaden und Divisionen des Auszugs und der Reserve. diesen Missständen sollte in ^riedens^eiten abgeholfen werden, da bei herannahender Gefahr plol^liehe Aenderungeu und Reorganisationeu leieht Verwirrung herbeiführen und uameutlich die .^ffi^iere und Eadres dann nicht schnell ^enug in ihre nene Aufgabe sieh einarbeiten kouueu.

Bekleiduugsvorräthe der Kantone.

Es pflegt bis jel.^t die

eidgenossische Kontrolle nur aus die Zeughäuser, nicht aber, oder doch nur ausuahmsweise, auch auf die Bekleidung...- oder Kommissariatsmagaziue erstreckt zu werden. Es ist aber wichtig, zur rechten ^eit zu koustatireu, ob im Falle eines allgemeinen Ausgebotes jeder Kanton

146 ^ ^ seine Mannschaft wirklich mit der vorgeschriebenen Feldbekleidung und Ausrüstung ausstellen könne. Für Auszug und Reserve mag dies meistens der Fall sein, viel weniger dagegen für die Landwehr, für welche in vielen Kantonen das unentbehrlichste Wehrkleid, der Kap u t, mangelt.

Alle andern Kleidungsstücke konnen i..^ ..^othsalle schnell erseht oder beschafft we^en, nur für den Kaput ist dies nicht leicht möglich. im

Falle eines plötzlichen allgemeine.. Aufgebotes müsste also die .Landwehr

entweder ungenügend oder aber höchst ungleichartig und unmilit.irisch bekleidet ausmarschir.en, und welchen nachtheiligen Einfluss dies auf das

Selbstgefühl und sogar aus die .Disziplin der Truppe ausüben .nüsste, liegt aus der Hand.

^ie A u s g a b e n der M i l i t ä r v e r w a l t u n g bewegten sich innerhalb der bewilligten ...^üdget^ und Raehtragskredite. Eine nahere Rachweisung darüber verweisen wir indess in den ^rüsungsbericht über die Staatsrechnung. ^ie von Jahr zu Jahr zunehmenden grossen Aus^aben sür die Erhaltung und Weiterentwicklung unserer Wehrkraft find

zwar zu beklagen ; allein fie find eine politische Rothwendigkeit, so lange die uns umgebenden Staaten ihre Hauptanstrengungen aus die ....^rmehrnng ihrer stehenden .Armeen und die Vervollkommnung ihrer Waffen se^en. Es sind dies Zustande, bei welchen die Volkerwohlsahrt auf unserm Kontinente verkümmern mnss, wenn nicht bald entweder eine allgemeine Entwaffnung oder aber die Erse^ung der stehenden Heere durch Milizen eintritt.

Wir beschranken uns aus obige Anregungen und Bemerkungen , bestimmte ^esehlusses-Anträge stellen wir keine.

V.

l.

^esd,aft..krei.^ de^ ^inanzde^artement.^.

.^erl^l..^ .^er ^ns.^aben zu ^en ^editbemilli^n^en.

Gegen die Ergebnisse der ^taatsre^n^ von I866 mit Ein-

nahmen .

und Ausgaben

.

.

.

.

also einem Rückschlage von hatte das Bn^et vernruthet .

an E i n n a h m e n .

.

.

.

.

.

.

^. 20,103,283. ..)7 .. 21,552,4.^5. 2 7

.

.

.

Fr.

1,44.),211. 48

.

.

.

,,

19,170,000. ---

,, Ausgaben . . .

^also einen Rückschlag von nur .

.

.

.^ .

,, 19,426,000. --Fr. 256,000. ---

147 Von den Mehreinnahmen von Fr. 933,283. 97 der Staats-

rechnuug gegenüber dem Budget fallen Fr. 699,518. 29 auf die Erträgnisse der Zollverwaltung, die übrigen erwähnenswerthen Beträge auf die Zinse von den Betriebskapitalien und aus die Rubrik ^Einnahmen

und Vergütungen.^ ^ie übrigen Differenzen von ^r. 218,624. 18 in

imnns auf der Vnlververwaltuug und in phis von Fr. 80,930. 15 auf der Koustruktionswerkstätte in Thun, von Fr. 354,926. 48 auf dem Laboratorium in Thun gleichen sich durch Minder- oder Mehrverweuduug auf den Ausgaben wiederum aus . die beiden le^tern Ansähe sind in Einnahme und Ausgabe gleichwerthige Rechnungsposten.

Mit dem Budget verglichen Beigen die . A u s g a b e u eiue Verm..hrung von Fr. 2,126,495. 27. Sehen wir von den Differenzen in der Bulverv^.rwaltnng, auf der Koustruktiouswerkstätte und dem Laboratorium in Thuu , die wir schon ermähnt haben , ab , so finden wir die Hauptnrsache der Ver.nehruug nämlich über ^r. 2,050,000 aus der Militärverwaltung und ^r. 31,322. 60 aus den. Polytechnikum wegeu der Verwendungen auf ...en Sammlungen und den wissenschaftliehen Anstalten und auf den Meublirungskoften.

^ie Unterscheidung in ...... d e n t l i eh .. und a usse r o r d e u t l i eh e

Kredite, welche das Departement auf Seite 494 des Geschäftsberichtes

ausstellt, wird von demselben na.h eiuge^ogenen Erkundigungen dureh die Ausgaben nach Art. 21 der Bundesverfassung und durch die als ..außerordentliche^ sowohl im Budget als in der Staatsrechnuug unter der Rubrik ^Militärverwaltung^ bezeichneten Ausgaben begründet, deren Bewilligung dem Grundsa^e uaeh iu der Regel auf besondere Botsehafteu hin erfolgt und die sich meist durch mehrere Jahresreehuungen hindurch bewegen. ^ir wollen uns mit dieser Unterscheidung nicht viel zu schaffen machen , sondern untersuchen die konstitutionelle ^rage , ob die Ausgaben durch die Räthe bewilligt gewesen seien oder nicht. ^iese Untersuchung gibt uus zur Bemerkung Anlass, dass das ^iuauzdeparte^ meut den Be.veguugen der ^epartemente iu ihren Krediten mit aller Aufmerksamkeit solgt und die einzelnen ^...partement.^ und Verwaltungen veranlagt, die ersorderlichen Bewilligungen einzuholen. Ausser den mit den Beschlüssen über ^achtragskredite vom 24. ^ebruar, 20. Juli und 21. ^e^ember 1866 bewilligen Summen finden sich jedoch solche Ausgaben, die dem .^rnndsal^e nach von den Räthen angeordnet waren, ohne ^ass sich für den betreffenden Betrag eine spezielle Bewillignug vorfand. Solche Vergeudungen si^d die folgenden: a.

^r. 19,724. 85 ^rnckkosten der Bundeskanzlei, motivirt durch die Bnudesbeschlüsse vom 19. Rovember 1865 und 22. Hornung 1866 über die Revision der Bundesverfassung,

h. ^r. 52,855, 12 -.. ausser den in den Rachtragskrediten bewillig-

ten ^.r. 250,000 --- für die Kaserne in Thun ., man hielt die

148 Bewilligung vom 25. Heumonat 1863 für genügend, ohne eine neue einzuholen^ c. Fr. 6,877. 35 für Versuche von Hinterladung stiren sich aus

den Bundesbeschluss vom 20. Heumonat 1866 ;

d. Fr. 288. l 82. 04 sür Anschaffung von Gewehren aus den Bun-

desbeschluss vom 31. Juli 1863.

e. Fr. 164,322. 25 Umänderung der Kontingeutsartillerie aus de.. Bundesbeschluß vom 23. Dezember .l 863,

^ f. Fr. 55,043. 13 Kammerladungsgeschü^e ans den Bundesbeschlnss vom 19. Juii 1866.

.^. Fr. 433,614. 21 Oeeupation in Gens aus den Bundesbeschluss vom 16. Heumonat

1866.

Wenn wir nun auch gerne zugeben, dass die gese^liche Bewilligung sür diese Ausgaben vorhanden ist, so müssen wir doch noch untersuchen, ob im Jnteresse eines geordneten Rechnungswesens nicht noch Weiteres hätte gethan werden sollen.

Darüber , dass die Summe , die der Bundesrath ab einem allgemein bewilligten Kredite in einem Jahre auszugeben gedenkt, aus das Budget des betreffenden Jahres zu nehmen hat , herrscht kein Zweifel.

Warum soll es nicht auch ans dem Wege der N a c h t r a g s k r e d i t b e w i l l i g u n g e n geschehen, wenn er mehr als die im Budget vorgesehene Summe zu verausgaben hat^ Warum das ungleiche Versahren in der nämlichen Sache ^ Wenn man auch einwenden kann, dass, da der Kredit schon bewilligt sei , es sich nicht mehr um eine nachträgliche Bewilligung handeln könne , so kann doch immerhin über die Frage des Mehr oder Weniger in einem bestimmten Rechnungsjahre distutirt werden. Die Kommission hält daher des Bestimmtesten an der Ansicht

fest , dass alle Kredite , beziehungsweise Ausgaben, jährlich zu bewilligen seien, sei es auf dem Wege des gewöhnlichen Budgets,^ sei es aus dem der Rachtragskredite.

Der bereits vorhandene grundsätzliche Beschluss mag dann als Motiviruug dienen. Für diese Ansicht streitet nicht nur die Stelluug der Räthe in der Verwaltung des Bundes, sondern auch die Rücksicht, dass ohne solche Jahr ^für Jahr ersolgenden Bewilligungen ein bestimmtes Verhältniss in den Ausgaben zu den Einnahmen nicht gewahrt werden kann.

Die grösste Ausgabe, die bezüglich der Komptabilität noch geordnet werden muss , bilden die K o s t e n der G r e n z b e w a c h u n g . ^ie ist unter Rr. 8 der ausserordentliehen Ausgaben ^er Militärverwaltung mit

Fr. 827,743. 28 ausgesührt und sti^t sich, bezüglich der Bewilligung, aus Art. 4 des Bundesbeschlusses vom 17. Heumonat 1866 über die Reutralitätswahrung , wornach dem Bundesrathe ein Kredit von 5 Millionen ^ranken eröffnet worden ist. Die Ziffer von ^r. 827,743. 28

149 stü^t sich auf die effektive Verausgabung im Jahre 1866, während die Belege der erst wenige Tage ^or ^eu. Zusammentritt Jhrer Kommission abgeschlossenen Rechnung nur Fr. 812,586. 26 nachweisen. Für die

..Differenz hat im Jahr 1867 Rückvergütung durch das Kriegskommissariat

an die Bundeskasse stattgefunden. ^ie Erzeigung der Oeeupationskosten von 1866 wird daher durch zwei Jahresreehnnngen, die von 1866 und 1867, hindurch sich bewegen. .^..ie ..Genehmigung der Rechnung hat

durch den Bundesrath am 27. Mai 1867 stattgefunden. Mit Rücksicht

darauf aber, dass die Verausgabung in der Staatsrechnung von 1866 erscheint und dass die Rechnung wie die Belege uns ^.r Verfügung gestanden, sind wir aus die Brüsung derselben bereits jel^t eingetreten.

Wir reprodueiren zunächst die Hauptrubriken der stattgefundenen Ausgaben.

Es kommen von den erwähnten

1 . Ans G r e n z b e w a eh u n g

1) 2) 3) 4)

.

.

.

Fr. 812,586. 26 .Fr.

^ 374,505. 64

Besoldung . . . . . Fr. 139,922. 80 Kosten der ...^ienstpferd... . ,, 15,082. 78 Bserdee.uipirung . . . ..

249. 27 Waffen . . . . . . , , 803. 80

5) Geschül^ u ..Mietfuhrwerke

,,

44.11

6) Munition . . . . . , , 2,728. 07 7) Verpflegung . . . . . , 184,144. 59

8) Wach- u. ^agerbedürsnisse ^uhrleistungen 10) ^andschaden .

6,6I4. -

19,220. 26 193. ^2,834. 86 Büralkosten 1,041. 55 t 2) 13) Gesundheitspflege . . . ,, 1,312.45 14) Kriegsgerichte . . . . , , 314. 10 Total Fr. 374,505. 64

2. Aus A r m e e b e r e i t s c h a s t .

1) Besoldung. . . . . Fr. 4,159. 60 2) Kosten der ^ienstpferde . ,, 98,293. 58 3) Kosten der Militärvorknrse 4) Rekognoseirungen von

,,

7) Ertra-Reiseveraütungen

,,

438,080. 62

41,570.50

Stabsossizieren . . . ,, 7,732. 18 5,^ Sendungen in^ Ausland ,. 10,626. 27 6) Büralkoften . . . . , , 3,991. 27 .

233. 20

Uebertrag Fr. 166,606. 60 Fr. 812,586. 26

l 50 Uebertrag Fr. 166,606. 60 8) AuschasfnngenansJnventar, ,, 271,474. 02 nämlich : .

Fr.

. .).p.

a. Sauitätsmate -

rial . . . 121,100. --.

material . . 86,181. 53

h. Kommissariatsc. Kriegsmaterial

(Geseze,

Fuhrwerke,

Munition) . 63,642. 14 d. verschiedenes .

550. 35 Fr. 271,474. 02 Wie ans diesen Angaben

ersichtlich ist,

Total Fr. 438,080. 62 haben die verschiedenen

Zweige der Militärverwaltung uach ihrer Benothigung Berücksichtigung gefuuden, und die Kommission erhebt diessfalls keine Einwendungen.

Die ^vei Ansse^nugen , die sie zu machen hat , sind mehr formeller Ratnr. Die eine betrifft die Verwendung von Fr. 2000 sur GehaltsAnlagen an .Angestellte des Militärdepartement^ , welche Ausgabe nach unserer Ansicht nicht nur vom Ehef des Departements hätte angeordnet, sondern vom Bundesrath beschlossen werden sollen. Die andere hat Bezug auf die Ausgaben für die neu angetansten Bferde. Die Kommission hätte gerne gesehen, wenn dieselben sormlieh.^ belegt gewesen wären.

Einen ähnlichen Eharakter wie die Kosten wegen der Reutralitätswahrung haben diejenigen snr die i n t e r n a t i o n a l e A u s s t e l l u n g in B a r i s , in so weit als die definitive Abrechnung durch zwei, vielleicht durch drei Jahresrechnungen sieh hindurch ziehen wird. Für jet^t besehäftigt ^ie Kommission nur die im Jahre 1866 stattgefundene Ver-

wendung von ^r. 40,000. .Zwei diessfällige Belege Rr. 23 und 28

sind von. Generalkommissär unterzeichnet ^ die Verwendung durch denselben wird sich in der definitiven Abrechnung erzeigen.

H. T^ ^taat^erm^ett nnd ^ie .^ais....

Die spezifizirte Darstellung desselben findet sieh in der von.. FinanzDepartement entworfenen Beilage zu Seite 4.)5 des Geschäftsberichtes.

Wir konuen nur die Bemerkung beisügeu , dass ein Blick auf dieselbe genügt, uni die Rentabilität des .^taatsvermogens zu benrtheilen und die Abnahme i^u Jahre 1866 zu würdigen. Während die Jmmobilien, die Betriebskapital^ und die Jnventarsbestände des Mobiliarvermogens

151 sich vermehrten , Beigen die angelegten Kapitalien und die Kassa eine erhebliche Verminderung.

Die V e r m i.. g e n s v e r m e h r u n g der ^eueralrechnung beruht anf Liegenschaften , aus der Jnventarsrechnnng und aus dem angenommenen Werthe v.on Fr. 150,000 der italienischen Reutenscheine , die von der italienischen Regierung als Kauspreis für die ans dem Langensee erworbenen Dampfschiffe bezahlt worden sind.

Was speziell die K a s s a anbetrifft, so hat am 27. diess ein Mitglied der Kommission dem vom Departement vorgenommenen Kassastnrze beigewohnt.

Die Uebereiustimmung des Kassavorrathes von Fr. 1,223,447. 02 mit dem im Kassajonrnale vorgenommenen Abschlusse konnte konstatirt werden. Zugleich konnten wir ans dem Kafsajournale entnehmen, dass die Verifikation durch den Ehes des Finau^departements regelmässig vorgenommen wird , was derselbe jeweilen mit seiner Unter-

schrist bescheinigt.

Mehr jedoch als auf diese formelle Untersuchung verdiente die Zerse^ung der Kassa in ihre materiellen und versügbaren Vestandtheile die

Aufmerksamkeit. Von dem Kassabestande von . Fr. 1,223,447. 02

müssen als in beschränktem Masse verfügbar ausgeschieden werden : a.^ die Silberscheidemünzen (1/2-, 1-, ^Franken-

stüke

.

.

.

^ .

.

.

. Fr. 535,78^. 50

b. die Billon- und Kupfermünzen c. verschiedene alte in Verifikation begriffene und der Müu^e abgelieferte ^ilbermünzen .

d. sogenannte Kassascheine , die aber eigentlich Ausweise sür geleistete Vorschüsse sind .

zusammen

,,

60,244.

,,

238,960. 50

,,

63,241. 54

Fr.^898,234. 54

Die Kassa sucht sich demnach aus das Rothwe^digste zu beschränken, um an Zinsen so viel ^als nur immer statthast ist zu verdienen.

Die Versügbarl^eit nach den Borderan^ vom 30. Rovember und 31. Dezember bewegte sieh aus einem sogar uoch tiefern Stande.

An der Seite der Vorderau^ der Eentral.kasse sind aber auch die Bestäude der Zoll- und Voftkassen der verschiedenen Kreise in^s Ange ^u fassen. Das Finanzdepartement lasst si^ regelmässig aus den 10.

jeden Monats die daherige Ueberficht von ^eite der Staatskassa vorlegen, und es ist von uns die Situation aus den 10. Mai abhin konsultirt worden. .....ach derselben waren verfügbar:

in Gold und in Banknoten .

.

,, Silberscheidemünzen und Biilon

.

^r. 279,090. -.

.

,, 214,183. 47 zusammen Fr. 493,273. 47

-

152 .

Auf den gleichen Zeitpunkt waren bei verschiedenen sehweizerifehen Banken meist ans kürzere Auskündnngssrist verfügbar Fr. 4,285,11 .l. 87.

..^

Mit Hülfe diefer, der eidgenössischen Staatskassa Ru^en bringenden Depots kann dieselbe auch vielen uuerwarteten Eventualitäten begegnen.

und ist für vorgesehene Ausgaben mehr als vorbereitet.

H... ^ie ^..aat.^e.^in.^.

.^.

E i n n a h m e n.

Der Ertrag der angelegten Kapitalien muss nach den auf Seite 28 der Staat^rechnnng erzeigten Mutationen beurtheilt werden, die wir hier sogleich besprechen wollen.

1. Die Kapitalien aus grundpfändliche Sicherheit, worunter die Staatsrechnnng die italienischen Reutenscheine auch begreift, erzeigen im ...lusgangsstatus ans Ende 1866 eine Verminderung von

Fr. 329,113. 59, die von im Lause des Jahres erfolgten Rückzahlungen herrührt. Wenn der Zinsertrag mit Fr. 41,800. 78 den Voranschlag

anch um etwas übersteigt, so ist das Resultat doch nur erreicht worden durch Fr. 13,34t. 31, welche zwei Semestereinnahmen von den schon erwähnten italienischen Rentenseheinen sind (ll. Semester l 865 und I. Semester l 866).

Diese Rentenscheine hätten schon zu Ausang des Jahres als Kapitalbesi^.. der Eidgenossensehast ausgesührt werden können.

2. Die einen. gänzlichen mussali fast gleichkommende Zins einnahme aus den vorübergehenden Anleihen ist ans Seite 475 des

Geschästsberichtes erklärt, wir bemerken, dass die im Ausgangsftatus erzeigten Fr. 1,090,000 ganz zinslos sind.

3.

Die

Differenz

von Fr. 10,000 auf den vorübergehenden

Darleihen zwischen den Angaben des Geschäftsberichtes Seite 475 und den Ziffern der Staatsrechnung (.^eite 2 und 2.)) hätte sieh eben so gut ausgleichen als erklären lassen.

4.

Die

Regi e p s e r d eau statt

hat

sub

H.

2

a

und b

Fr. 25,559. 50 eingenommen, während das Budget nur Fr. 12,000 angenommen hatte. Wir sind der Ansicht, dass so erhebliehe Abweichungen jeweilen im Gesehästsbericht motivirt werden sollten.

Die ziffernmäßige Motivirung im Geschästsberichte vermissen wir auch bei der Konstruktionswerkstätte und dem Laboratorium in Thun.

153 B.

.I.

Ausgaben.

....Allgemeine ^emerl..nnge^.

Es ist sür die Mitglieder unserer .Kommission eine unangenehme Wahrnehmung , ihre Bemerkungen , wenn sie nicht in der Form von Bostnlaten gegeben worden waren , nicht besser beachtet zu finden.

Wir sehen uns daher veranlasse , ^wei postulate formeller Ratur vorauszuschicken , wobei wir uns aus den Bericht der nationalräthlichen Kommission zur Rechnung von 1862 beziehen.

1. Die Belegebände sind noch nicht durchweg mit den g...wünschten Bordereau^ begleitet , was die Rechnungsprüfung .erschwert.

Diese Bordereau^ sind aber insbesondere da nothwendig , wo das Rubrikenbuch der Staatskassa nicht mehr ans die Belege , sondern nur auf die Zahlungsanweisungen verweisen kann. Diese Bemerkung bezieht sich vorzugsweise auf den lV. Abschnitt der Staatsreehnung , , S p e ^ i a l v e r w a l t u n g e n ^ , indem jede Verwaltung ihre eigene Rechnungsstelluug hat , die vom Finan^departe.ment uach den Dosten der Staatsrechnung geordnet wird. Die Belege bleiben aber in versehiedener Auseiuandersolge bei den Rechnungen der Verwaltung.

Wir halten dasür, es konnten hierin für die Vrüsuug Erleichterungen möglieh gemacht werden. Wir stellen daher das Vostulat: ,,Der Bundesrath wird eingeladen , die Belegebände zur ,,Staatsreehuung künftig mit Bordereau^ versehen zu lassen, ,,die stch uach den Rubriken der Staatsrechnung klassierend 2. Rieht bloss formeller Ratnr ist die auch schon früher konstatirte Wahrnehmuug , dass au Beamte mit einer si^en Besoldung oder an Angestellte , die ebenfalls periodisch honorirt werden , sür so geheissene Ex^traarbeit Gratifikationen, Entschädiguugeu für Mehrarbeit u. dgl.

verabreicht worden, fei es, dass die Ausgabe im gleieheu Departemeute, wo der Betreffende angestellt ist , aber uuter einer andern Budgetrubrik stattfinde, sei es, dass die Verweudnug in einem andern Departe-.

mente geschehe. Wir wollen nun solche Ausgaben nicht geradezu aussehliessen , da einzelne Arbeiten allerdings gemacht werden müssen , die ausserordentliche Arbeitszeit erfordern. Es ist aber nicht nur im Juteresse einer guten Verwaltnug, sondern es ist auch ein Gebot der Ge..

rechtigkeit, dass das Versahren sür ^älle, wo eine ansserordentliche Ent-

schädigung einzutreten hat, ein gleichmäßiges werde. Bis je^t geschieht

die Bewilligung meist durch einen einzelnen Departementsches , sobald eine nicht geradezu ausschliessende , noch uuerschopste Büdgetrubrik zur Versügung steht. Die Charakter der Ehefs, die gewähren, konnen aber so verschieden sein, wie die der Beamten und Angestellten, welche einen Anspruch erheben. Es ist aber ungerecht und verlebend , wenn ein Angestellter in einem Departemente etwas erhält , das einem

Bunde......^. ...^h r g . ^IX. Bd. II.

14

154 andern auf einem andern Departement versagt wird.

Wir

sind der

Ansicht, dass Gleichmäßigkeit und damit auch Gerechtigkeit eintreten

werden, wenn der Bundesrath den Entscheid hat. derselbe wird bei solchen Anlässen jedenfalls virement. de crédit. was bei Beleg Rr. 365 kommissionen und Ex^pertisen^ der Militärverwaltung vorhanden liegt, zu permeiden suchen. Wir stellen daher das Bostnlat: ,,Der Bundesrath wird eingeladen, zn verfügen, dass EntSchädigungen und Gratifikationen an eidgenossische Beamte und ,,Angestellte mit si^en und periodischen Bezahlungen, sei es für ,, Arbeiten im gleichen, sei es sür Arbeiten in mehreren Departe,,menten nur in Folge Beschlusses des Bundesrathes verabfolgt ^werden dürfen.^ .....

^. e ., i e lt e ^ em e r .. n n a e n .

^uu.. II. .^l.s.1mitt.

^lt^emeine ^er^altnn^k.^ften.

Pensionen. Die Bemerkung, die wir hier zu machen haben, ist nicht nur die Wiederholung des früher Gesagten, dass die Pensionen nicht hieher gehören, sondern sie stützt sich auf die Wahrnehmung, dass an dieser Stelle Bosten verrechnet werden , wie Soldrückstände^, ^erpflegungskosten, Arztkonti ^im Jahr 1866 in runder Summe eirea Fr. 1400^,., die den einzelnen Schulen belastet werden sollten, sür ..^en^ sionen .aber nach dem Tagsatzungsbeschlnss vom 19. September 1848 sich nicht rechtfertigen lassen. Die Anbringung eines Vostulates wollen wir unterlassen, da nach dem Geschästsberichte des Militärdepartements die Ausstellung eines neuen Vensionsgesetzes angestrebt wird.

^...n III.

^^...uitt.

...^arte^ente.

D e p a r t e m e n t des Jnnern.

I. A u s s e r o r d e ntliehe A u s g a b e n .

1. Juterna^tionale Ausstellung in ^..aris. Der bei den allgemeinen Bemerkungen gemachte Vorbehalt wird hier pro memoria wiederholt.

lI. Statistisches B üre au.

2. Jm Jahre ^66 find Fr. 3000 über die bei der gesetzlichen

Ausstellung des Budgets vorgeseheneu Fr. 20,000 verausgabt worden.

Die betreffende Mehrverwendung ist von Jhnen unterm 20. Jnli

1866 aus dem Wege der ..^achtragskredite bewilligt worden, es erzeigt

sich aber , dass bei der wirkliehen Ausgabe aus der betreffenden .Rubrik Dx uckarbeite n mit einer Bewilligung von Fr. 8000 nur Fr. 1339. 10 verausgabt worden sind, während aus der Rubrik ^Entschädigungen sür

statistische Beiträge^ mit einem Kredit von Fr. 1500 Fr. 6854. 95

155 in Aufgabe gekommen sind. Es ist also ein v.^menl de créda vorhauden, was wir um so mehr hervorheben ^u sollen glauben, als das bei den allgemeinen Bemerkuugen, snh 2, gemachte Bostulat auch hier anwendbar ist.

Das von einer frühern Kommission unterm 10. Juni 1863 in Erinnerung gebrachte Bostulat wegen der Konkurrenzausschreil..ung von Drucksachen ist dadurch ausser Anwendung gekommen, dass ein Ver^ trag wegen dem Verlage der Druckschristen des statistischen Bureaus abgeschlossen worden ist, wornach das Bureau Abnehmer einer Anzahl Exemplare zu eiuem bestimmten Breise von Druckbogen ist.

^ i n a n z d e p a r t e m e n t.

2. d. Unter der Rubrik , , ^ e r w a l t u n g s k o s t e n für Kapitalien^ erscheinen einige Belege, die eher zu den Verwaltungskosten sur Liegenschasten gerechnet werden konnen, wofür das Departement jedoch keinen Kredit hatte ^ es musste seine Auslagen daher hier perrechnen.

Den ganzen Vosten von Fr. 2291. 2..) konnten wir nicht hoch finden, da damit auch die Verwaltung der Spezialsonds, denen nichts angerechnet ist, besorgt wird.

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V .

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.n . al t n n ^ .

A. M i l i t ä r v e r w a l t u n g .

a. V e r w a l t u n g s p e r s o n a l .

1 . Der ^..beriustruktor der J n s a n t e r i e bezieht ausser seinem gesetzliehen Gehalt bei der Verwendung in einzelnen Schulen eine Soldzulage von Fr. 5 per Tag. Die Kommission konnte trotz gemachter Rachschlaguugen nicht in Erfahrung bringen, dass diese Zulage vom Bundesrathe beschlossen worden ist , was nach ihrer Ansicht hätte geschehen sollen. (S. Vostnlat 2.)

H. B o l ^ t echn i k u m.

Das Rechnungswesen des Voli.technikums , sowie die Jnveutarien desselben, sind von einem Theile Jhrer Kommisston an ...^rt und Stelle in Augenschein genommen worden. Die Kommission findet sich diesssalls ^u keinen Aussetzungen veranlag. Das Rechnungswesen wird in Uebereinstimmung mit dem vom Bundesrathe erlassenen Regulativ vom 8. Januar 1857 (Reue offiz. Sammlung Bd. V, S. ^21) geführt, Aussetzuugen , deren wir innerhalb dieses Regulatives nicht zu machen haben, müssen gegen letzteres gerichtet sein. Wir unterlassen sie aber hauptsächlich aus dem Grnnde, weil nach der Verordnung vom 26. August 1859 (R. osfiz. Samml. Bd. Vl, S. 324) über die Jnventarisirung mit 1869 eine neue Schäzung des ganzen der Eidgenossenschaft gehorigen Mobiliars vorgenommen werden muss. Der Bundesrath wird

156 dann aber^ ersehen , dass die Vorschriften über das Mobiliar nicht in gleicher Weise auf die Sammlungen angewendet werden konnen. Vielleicht dürste es dann von Seite des Bundesrathes am Orte sein , zu erwägen , ob das gegenwärtige Rechnungsverfahren beizubehalten oder abzuändern sei. Für einstweilen würde es nicht unzweckmässig sein, anzuordnen, dass von den Monatsreehnungen des Kassieramtes aus dem Fina..zdepartement Abschrift genommen werden sollte. Jm Weitern beschränken wir uns auf folgende zwei Bemerkungen : 1. Die je^t fertig gebaute und mit einem entsprechenden Jnventar versehene S t e r n w a r t e , welche von der Eidgenossenschaft mit Fr. 167,308. 80 hergestellt worden ist, fignrirt noch nicht aus dem Liegenschasteueonto der Staatsrechnung, daher das Bostulat :

,,Der Bundesrath wird eingeladen, in den künstigen Staats,,rechnungen die beim Polytechnikum in Zürich erstellte Stern,,warte unter den Ver.mogensbestandtheilen der Eidgenossenschaft ,,zu verzeigen .^ 2. Unter den Ausgaben des Bol^technikums finden sich, nach den vorhandenen Belegen selbst , einzelne als Gratifikationen , Er.trabemühungen in der Verwaltung u. dgl. verzeichnet. Jn wie weit ansser^ ordentliche Arbeiten eine außerordentliche Bezahlung erheischen, beziehen wir uns auf die Motivirung von Postulat 2 und sprechen hier die Ansicht ans, dass ein ähnliches Verfahren auch bei der Verwaltung des Polytechnikums Plal^ greisen, mit andern Worten, dass die Verfügungen für außerordentliche Bezahlungen vom Schulrathe ausgehen sollten.

Zur Erleichterung der Reehnungsprüsung wäre es auch, wenn eine derartige Sehlussnahme des Sehulral.hes jeweilen in Abschrift dem betrefseudeu Belege beigelegt ..^.rde. Wir fügen jedoch noch bei, dass

die ^.chlussnahmen des Schulrathes über die Ausgaben und die Rech-

nungen des Polytechnikums dem Kassier mitgetheilt und ausbewahrt werdeu.

Vl.

von diesem

^eschäft^krei.^ de^ ^audel.^- und ^..ldepartement.^.

Der ziemlich allgemeine Ausschwung, welchen unser Handel und unsere Jndnstrie im Jahre 1865^ wieder genommen hatte, erlitt leider

157 wahrend des Jahres 1866 nach Junen und Aussen verschiedene Stockungen und Unterbrüche. Waren diese Stockungen zunächst am ostensi^elften allerdings durch den preussisch-osterreichisch-italieuischen Krieg und die im Befolge desselben eingetretene politische Umgestaltuug nieht nur Deutschlands , souderu auch der Machtstellung der ..on.^gebeudeu europäischeu Staaten --- veranlasst , so lagen denselben doch , zumal mit Begehung aus das E x p o r t g e s c h ä f t und den überseeischen Handel, noch manch^ andere ungünstige Erscheinungen zu Grunde.

Wie wichtig aber der überseeische Handel sur die Schweiz ist und fortwährend bleiben wird . hebt der buudesrä..hliche Bericht mit vollem Rechte hervor. Es bleibt uur zu wahr und kann nicht genna. betont werden , dass der schweizerische Handel , obsehon durch die mit verschiedenen Eontinentalstaaten abgeschlossenen Verträge der Absa^ unserer industriellen Erzeugnisse in den Nachbarländer^ beträchtlich erleichtert wurde, dennoch fortwährend in einem u n v e r h ä l t n i s s m ä s s i g u n g ü n s t i g e r n K o n k u r r e u z v e r h ä l t n i s s sich befindet, indem ihre ^ollsä^e überall noch viel hoher steheu , als in der Schweiz , ^ der ursprüugliehen Heimat und Wiege des Freihandels.

lleberseei^er .^..^el.

beider ist gerade unserm wichtigen, a m e r i k a n i s c h e n Exportgeschäst, nachdem in ^olge des beendigten Bürgerkriegs in den Vereinsstatten die Verhältnisse des Baumwollen^ , Seiden- und Uhrenmarkts ^e.

in ihre frühern, günstigern Rormalbahnen eingelenkt ^n haben schienen, eine ungebührliche S t e i g e ru n g der E i n g a n g s h a l l e , verbunden mit Waarense^uestratioueu und Ve^ationen bei den Zollämtern in Rew^ork und ^an ^raneiseo , im Lause des Jahres 1.^6 hemmend entgegengetreten. So kam es denn, dass in ^olge dieser Zo..lerhohnngen, verbunden mit den bedrohlichen Konflikten in der i..ueru Bolitik der Vereiu.igten Staaten, ^ie überaus günstige Entwicklung der schweizerischen Masehineustickerei und der Seidenban^weberei, welche im Anfange des Jahres vor^ugsweise für ^vrdamerika bedeuteude Aufträge ^u ^esorgeu hatteu , gegen Ende desselben in Stockung geriethen. - ^ie schweizerische Aussuhr nach deu Vereinsstaateu stieg indessen seit Beendigung des Krieges wieder

wie folgt: 1864 - Fx. 37,256,642, 1865 - ^r. 49,280,049, 1866--- ^r. 58,658,373. Seidenstosse wurden 1866 sür ^r. 2,364,941 weuiger ausgesührt als im Jahre 1865.

Südamerika.

Jn B u e n o s - A ^ r e s befahlen vom 4. Oktober

1866 au alle Eiusuhrartikel eiueu Zoll von 23^ des Werthes und die.

^ur Aussuhr bestimmten Früchte einen Ansgangszoll von 10 Brozeut.

Wesentlich abgeuommeu hat in neuester Zeit auch der Export der schweizerischen Fabrikate nach B r as i lie u. Jn Beziehung aus Kleiderstoffe scheint Brasilien imu.er mehr die leichten Halbwoll- und Wolle-,

1^

.

^

sowie die bedruckten Baumwollengewebe den fa^onuirten und gestickten Mousselinwaareu vorzuziehen , der verminderte J.nport von schweizerischen

Luxusartikeln dürste wohl in dem kostspieligen, die Geldkrast des Landes

absorbirenden Kriege mit Varagua... den richtigsten Er^läruuasgrund finden.

^ Die Produkte schweizerischer B u n t w e b e r e i gieugen auch im legten Jahre nieist durch Vermittlung holländischer und srauzosischer Häuser nach der Westküste A s r i k a s , namentlich nach dem ...^enegalgebiete.

Ein lohnendes Absa^ebiet würden ohne Zweifel auch gewisse ^trecken der Ostküste dieses , Dank dem Muth hochverdienter europäischer Reisender, immer bekannter werdenden Welttheils sur den schweizerischen Handel finden.

Bezüglich unsers Handels mit A s i e n waren die Ehaneeu vers.hieden. Jn ^..ingapor.., unserm grossteu Markte in H i n t e r i n d i e u , erlangten namentlich die Baum.voll.^ngew^be in der ersten Hälfte d.^s Jahres in Folge vorhergegangener gänzlicher Räuu.uug aller .Lager so hohe preise, dass der Vlal^ mit Waarenmassen überfüllt und für die zweite Hälfte des Jahres brachgelegt wurde.

Die übrigen hinterindischen Märkte (Manila u. s. w.), ebenfalls mit ^h.o..^erwaar.^.

reichlich versehen, boten den Vortheil geleerter Lager, ohne den schädlichen Rückschlag, d..r in Siugapore erfolgte. Das Geschäft mit.^orderindien (Ealeutta, Bombay u. s. w.) war dnrch eiu... hastige Geldkrisis, welche besonders die grossen einheimischen Häuser heimsuchte, gänzlich gelähmt. Diese Krisis .oar die unvermeidliche Folge davon,

dass nach Beendigung des uordamerikanische.. Krieges die Verhältnisse

des .Bauu.wollenmarktes zu Ungnusteu Judiens eine eben so natürliche

als plö^liehe Umwälzung erlitt. - Hoffen wir, dass der vou deu .^r25. Juni 1866 mit der sapanesischen Regierung abges.^lossene Vertrag

tretern Nordamerikas, Englands, Frankreichs und der Niederlande am

über einen neuen Zolltarif, den. auch die Schweiz beigetreten ist, unserm Handel nach Japan die längst ersehnten Vortheile darbieten werde.

Rach diesen. neuen Tarif werden künftighin die japauesischen Ein- und Ausgaugszolle sur die hauptsächlichsten Waaren in spezifischen Zollen unter Zugrundelegung von .^ ^e des Werthes erhoben, während nach dem frühern Tarif alle Waaren bei der Einfuhr entweder mit 5 ^ oder mit 20.^ und 35^ vom Werthe verzollt werden mnssten. Wenn ^.-.

um schliesslich bei nnserm Exporthandel noch die .Levante zu berühren--die levantischen Märkte in neuerer Zeit sich unsern Artikeln verschlossen und statt uuserer bnntgewobeueu Baumwolleustoffe imitirte englische Druckstoffe und leichte englische uud deutsche Wolleustosse eintauschen, so dürfte dieser Marktverlust wesentlich den Verkürzungen der Breiteund Längenmasse. überhaupt der Verschlechterung der Qualität der Waaren zugesehrieben werden, welche sieh die betrefsenden Fabrikanten zu ihrem eigenen Rachtheile beigehen liesseu. Wie überall, so lassen sich auch int

159 Handel die ^..rundsä^e der Moral nicht ungestraft verleben.

und richtet sich selbst.

Diese rächt

...^ntiueutaler .^an^.el.

Dass die europäischen Märkte im abgewichenen Jahre für den schweizerischen Handel ungünstig waren, kann im Hinblick aus die bereits erwähnte.. . kriegerischen und politischen Ereignisse desselben nicht ausfallen. Deutschland stand zuerst in Erwartuug eiues Bundesgenossenkrie^es und hatte denselben glücklicher Weise mit dem raschesten Verlaufe - ^..t bestehen. Die Deutschen konnten sieh erst gegen den Winter bei uns wieder als Känfer einstellen. ^u den Schwierigkeiten, welche den definitiven Abschluß des mit den Zollvereinsftaaten nego^irteu und paraphirten Handelsvertrags hinderte, .gesellte sich noch die Auflosung des deutschen und die Bildung des norddeutschen Bundes.

Ein Blick in die norddeutsche Bundesverfassung ^eigt, dass dieselbe deutsch-

lands wirthschaftliche Reugestaltuug in erster .^iuie mitberücksichtigt hat^ deun der einschlägige Artikel hat fast alle wichtigen Handels- und Ver-

kehrsau^elegenheiten von der Bundesgese^gebnug und Eeutralgewalt definitiv, d. h. ohne weitere Verhandlungen mit den einzelnen Buudesgliederu und ihreu gesetzgebenden Korvern geordnet. Staaten, welche dem ^u erneuernden Zollverein, aber nicht dem Buudesstaate angehoren wollen, werden ohne ^weifel innert einer anzuberaumenden Frist mindestens aus eiue Reform des Zollvereins eintreten und die handelspolitische ^ese^gebuug der Bundesregierung und dem Buudes-Barlament mit oder ohne Betheiligung von Abgeordneten der deutseheu Südstaaten, und die betreffende Verwaltung der Bnndesgewalt übertragen müssen.

Der gleichen Bundesgewalt sind die Bestimmungen über die Frei^ügigl.eit, Heimat und Ausiedluugsverhältnisse, sowie über den .^ewerbsbetrieb überlassen. Der sreiern Bewegung der Güter wird die freiere Bewegung der sie produ^irenden Menschen folgen müssen. Hoffen wir, dass diese politische Umgestaltung Deutschlands endlich den Abschluss eiues Vertrages ^wischeu dem ^rossen ^aehbarlaude und der Schweiz befordern werde , eiues Staatsvertrages , welcher uichi. nur dem schweizerischen Handel, der schweinischen Jndustrie uud Landwirtschaft entspricht, sondern auch die wechselseitigen Verhältnisse der freien Niederlassung, des freien Gewerbsbetriebs u. s. w. uuter den beiden ^achbarvolkern in befriedigender Weise regelt.

Wir dürsen annehmen, dass der Bundesrath bei seiuer jüngsten Abordnung eiues ausserordeutlicheu Bevollmächtigten nach Deutsehlaud wesentlich auch die Verfolgnug dieses Zieles im Auge gehabt haben werde. Wenu inzwischen die Zollabsertiguugen zwischen der Schweiz und Deutschland in verabredeter Weise so erfolgt, dass man sich gegenseitig die an Frankreich ^ugestanden en Zollbegünstigungen einräumt, so ist nur zu wünschen, dass dieser

160 Modu.^ vivendi einstweilen Seitens des deutschen Zollvereins allenthalben gehörig eingehalten werde. Solches scheint aber nicht immer der Fallen sein. Ein Beispiel mag hier für viele zum Beweise genügen. Es wollten bei der Einsuhr nach ...Deutschland schweizerische rohe Mousselingewebe mit Brochirung von gebleichtem Garne nicht mehr mit Verzollung nach der z w e i t e n blasse der Drohen undichten Gewebe^ mit 16 Thlrn.

per Eentner zugelassen werden, sondern nur mit Verzollung nach der dritten Blasse der undichten Gewebe (mit Ausschluß der rohen) mit

30 Thlrn. per Eentner. Es erscheint klar, das. durch die weisse Broehi-

rung der Totalcharakter des Fabrikats durchaus nicht geändert wird, sondern dass dasselbe immerhin als rohes Gewebe zu betrachten und als solches nach der zweiten Klasse zu verzollen ist. Man darf erwarten, dass in solchen und ähnlichen Fällen der Bundesrath, beziehungsweise das Zolldepartement, iutereediren und erhobeneu Reklamationen schweizer.scher Angehöriger bei den zuständigen deutscheu Behorden zu ihren.

Rechte verhelfen werden. Die Einsuhr gegenüber dem Zollverein stieg

von 2,859,060 im Jahre 1865 auf 3,048,350 Eentuer im Jahr .l 866.

die Aussuhr ist von 369,558 Eentner auf 356,735 Eentner gesunken.

Unser Handelsverkehr mit O e st erre ich nahm, tro^ des Fortbestandes der österreichischeu Prohibitivzölle, 1866 doch wieder um etwas zn. Die

Einsuhr stieg von 526,670 aus 734,488 und die Aussuhr vou 34,512 auf 36,409 Eentuer. Täuschen wir uns nicht , . so sind alle Anzeichen vorhanden, dass die herwärts angebahnten Unterhandlungen sür^ den Ab-

schluss eiues mehr dem Freihandels- als dem Schul^ollprineip huldigenden

Handelsvertrags mit Oesterreich auf der Basis des Verkehrs der meist begünstigten Rationen nicht mehr aus absolut unsruchtbares Erdreich fallen und dass dabei aueh die nothweudigen , wettern Erleichterungen im Grenzund Rheinsährenverkehr anlässliehe Berücksichtigung finden werden.

Der Handel mit F r a n k r e i c h hat, zumal in den Baumwollenartikeln, auch nicht den .^lussehwung genommen, den man nach den Ansängen des Jahres 1865 erwartet hatte. Die schweizerische Ausfuhr ist von Eentner 534,688 (1865) nur aus Eeutner 63.),.....^ gestiegen

und hat sich demnach blos um zirka 100,000 Eentuer vermehrt. Einfuhr 1865: 4,276,162. 1866. 4,975,407 Eeutner. Die Vollziehung des Handelsvertrags stiess anfänglich bei den sranzosischen Zoll-

ämtern ans nicht erwartete Schwierigkeiten und Zollanstände. Es bedurste der ganzen Energie ^er schweizerischen Administration, um solche Schwierigkeiten zu beseitigen und bezüglich des Grenzverkehrs zu dem Eonvenium zu gelangen , das in der Forni einer gleichlautenden Jnstruktion an die beidseitigen Zollämter diesen nachbarlichen Verkehr im Sinne einer möglichst liberalen und freien Bewegung der Grenzbevölkexnng sichern soll.

161 Belgien hat im Berichtsjahre den Abschlnss eines Vertrags über den Schu^ des literarischen und künstlerischen E^enthums gewünscht.

Der Buudesrath ist diessal.ls^in Unterhandlung mit Belgien eingetreten, und das daherige Resultat ist zu gewärtigen.

Rach den N i e d e r l a n d e n gingen in üblicher Weise ziemlich..

Waaren^nantitäten der Mousseliu^, Seiden^ und l.lhrenindustrie ..e. Es sind diese Lieserungen, meistens bester Qualitäten, für den inländischen Eonsnm im Mauzen sehr geringen Schwankungen unterworsen . jedoch hatte Rolland in Folge der Cholera und Rinderpest ein schlimmes ^eschästsjahr, das auf den schweizerischen Handelsverkehr ungünstig zurückwirkte. Die Zustimmung Hollands zu dem bereits abschl.iesslieh negozirten Handelsvertrag mit der Schweiz lässt noch ans sich warten.

Eu gland ist sür gewisse Artikel unserer Seiden- und Weisswaareu^ industrie ein regelmäßiger Kuude^ in neuester Zeit hat^ es auch begonnen, sr.üher zurükgewiesene Fabrikate unserer Maschinenftickerei auszunehmen, und ebenso von unserer Buntweberei einzelne Artikel in grossern .^nantitäten (diese zur Wiederausfuhr^ zu beziehen.

Der Handelsverkehr mit Spanien hat sich in ^olge der fortdaueruden finanziellen und politischen Wirren in diesem Lande aus ein sehr geringes Mass reduzirt.

Auch iu R u ß l a n d hat die schweizerische Einsuhr abgenommen; nur der Handel mit Käse erster Qualität nahm seiueu regelmäßigen Verlaus, und man hofft, dass derselbe sieh noch besser gestalten werde, wenn einmal Eousignationeu davon gänzlich anshoren.

Ju Jtalien brachte der Krieg nicht bloss eine vorübergehende Lähmung der Handelsbeziehungen , sondern durch die Eiuführuug des Papiergeldes uud des ^ w a u g s k u r s e s .--^ mittelst Regierungsdekret vom 1. Mai - eine bleibende, verderbliche Unsicherheit in dieselben.

Beauftragte des schweizerischen Handelsstaudes reklamirten durch die Buudesbehordeu bei der italieuiseheu Regierung gegeu den Zwangskurs und perlangten, dass wenigstens Zahluugsverbindlichkeiteu, die v o r dem 1. Mai übernommen worden waren, von dem Dekrete nicht berührt werden sollten. Dieses Verlangen schien um so gerechtsertigter, als die Reklamanten sich aus das .Beispiel der italienischen Regierung selbst berufen konnten, welche durch Auszahlung ihrer Renteneoupons in Metall sür die Verpflichtungen des Staates den Grundsa^ anerkannt hatte, der sür den Brivatverkehr eiusach beseitigt wurde. Aber auch das weitere Verlangen, dass aus den ausländischen Verkehr, desseu sichere Vasis allein a^f einer unveränderlichen Valuta beruht, im wohlverstandenen Jnteresse des italienischen und ausländischen Handelsstaudes der Zwangskurs überhaupt keine Anwendung finde, war nicht unbegründet. Jn beiden Be-

162 ziehungen wurde jedoch den Rekl.amanten Seitens der italienischen Regierung nicht entsprochen. Das Handelsdepartement gab sich indessen die verdankenswerthe Mühe, durch Erkundigungen bei den schweizerischen Konsulaten in Jtalien wenigstens eine richtige und klare Einsicht in die durch den Zwangsknrs herbeigeführte schwierige Situation zu verschaffen.

^tatiftil der ^nt- ult^ ..lt^f^r.

Der s c h w e i z e r i s c h e H a n d e l s v e r k e h r im Jahre 1866 stellt sich an der Hand der Zolltabellen heraus, wie folgt .

Die G e s a m m t e i n f u h r betrug : 1) An Waaren nach dem Werthe tarifirt: ..^..l...^.

..l.^....^.

... e r m e t^ r u n g .

Fr.

.^p.

für 426,114. 10

Fx .

....p.

467,834. 92.

.^r.

.^p.

41,720. 82

.Verminderung.

-..-

2) An Waaren nach dem .Gewichte tarisirt.

..l...^.^.

.l.^...^.

Zentner.

Zentner.

für 17,344,514. 12. 17,578,938. 23. 234,424 11

-

Die G e s a m m t a u s f u h r .

1) An Waaren uach dem Werth tarifirt.

.

.

.

.

.

.

.

i .

^ .

Fr.

^ .

.

^ .

^p.

.^r.

.^p.

für 7,108,963. 21. 6,428,475. 89.

-

Fr. 680,487. 32

2) An Waaren nach dem Gewichte tarifirt: ^^.^.^.

Rentner.

^^

Zentner.

für 2,188,^90. 3..) 2,330,^33. 63 141,543. 24

--^

Die Waaren-Ein f u h r überstieg daher die Waaren-A u s s u h r im Vorjahre um 15,155,523. 73 Zentner und im Berichtsjahre 1866 um

15,248,404. 60 Zentner. Eine bedenkliche Erscheinung, wenn die alte immer die Mehreinsnhr an G e t r e i d e (1866 Ztr. 3,615,104) und Theorie der Handelsbilanz eine richtige wäre. Beträchtlich erscheint

die zunehmende Einsuhr von W e i n in F ä s s e r n (zirka Ztr. 20,000).

Die zunehmende Aussuhr roher ^.elle und Häute, von .^oh- und Baum.^ rinde einer- und die wachsende Einsuhr von Leder anderseits indiziren^ den steigenden Versall einheimischer Gerbereien. Der Export unserer Käse hat mehr und mehr mit ausländischer Konkurrent zu kämpsen.

Die Statistik über den Werth der schweizerische n Einund A u s s u h r , welche nach Anordnung des Handelsdepartements den

163 verdeutlichen ......abelle.. uber die Q u a n t i t ä t e n dieser Waareubewegung fortan bei^ese^t werden soll, w.irde nicht nur von dem .^andelsstaud , sondern von allen freunden der ....atioualokouomie mit ^reudeu begrüß Mit der Art und Weise aber, wie diese Werthausä^e von den .^..udels^ kammern und Haudelskollegien ^e. erlang werden wollten , kann man nicht einverstanden sein. Es glaubte nämlich das Departement Durchs c h n i t t s p r e i s e für die einzelnen Positionen des T^.riss ausstellen zu müssen, um darnach den Werth der aus- oder eingeführten Quantitäten zu berechnen. R..u sind aber die Positionen unseres Tarifs theilweise so allgemeiner und viel umfassender Art , da^ die ^estse^ung eines Durchschnittspreises für dieselben durchaus keinen Anspruch ans Richtigkeit machen kann, vielmehr eine statistisch werthlose Fiktion wäre. Was sollte e^, um ein Beispiel au^usühreu, nül^en, für die Position ,,Moussel.u^.Stick.rei^ e.nen Durchschnittspreis ..n^.sel^en, wo, je uachdem es Haud- oder Masch^.eustickereieu , .^..rob- oder ^ei.ustickereien siud , und ebenso je uach der Schwere und dem Reichthum der Dessins , ein Schwei^eutner die verschiedensten W^.rlhe repräseutirt. Sehnlich verhält es sich mit der Bosition ,,Baumwolleng^webe^ und manch' andern.

Rur durch das Einverlangen allgemeiner W e r t h d e k l a r i r u n g und ^urch di^ entsprechende ^nsammenstellung der d e k l a r i r t e n Werthe aller ein- und ausgehenden Waaren na.h bestimmten Kategorien kann der lobliche ^w.^ck, den das ^.^andelsdepartement bei Ergänzung der fraglichen Tabellen sich sel^e, auuäherud richtig erreicht werden.

^ollertra^ifse.

Das finanzielle Ergebuiss der Zollverwaltung von 1866 ist kein ungünstiges. Die Bruttoeinnahme beträgt ^r. 8,6.).),518, übersteigt also den Voranschlag um ^r. 6^,51^. 2.) Rp. Jndesseu sind die Zollerträ^nisse hinter denjenigen des Vorjahres doch um ^r. 23,791 zurückgeblieben. Jn die eidgenossisch^e .^asse siel die ^..ttosnmme von

^r. 5,172,24.). 01 Rp. Die .^lnsgab.^n betrugen ^r. 3,527,26.).

28. Rp. und überstiegen diejenigen des Vorjahres um ^r. 52,.)12.

42 Rp., sie blieben mit ^r. 18,745. 41 Rp. unter der Kreditbewilli-

^ung. ^ür die Bauten am ^olldirektionsgebäude ^um .^onigsstuhl in ^^asshausen wnrden Fr. 16,0.).). 08 Rp., für .das Zollhaus in Eam-

po.^ologno in Graubünden ^r. 23,650. 86 Ro. verausgabt. Da die Eidgenossenschaft seit der Neutralisation des Zollwesens iu den Besil^

von 46 Zollgebäulichkeiteu im Gesammtwerth von über ^r. 800,000 gelaugte , von deueu einzelne hoch . iuveutarisirt siud (^. B. Col des

Roches ^r. 43,000, C^sso ^r. 87,500) und uo.h mehr gekostet haben, so entnahmen wir dem b^.ndesräthlichen Berichte mit Vergnügen, dass die Sorge sür Unterhaltung un... rechtzeitige Reparatur dieser Ge^

164 bäulichkeiten den betreffenden Zollbeamten fortan ausdrücklich zur instruk^ tionsmassigen ^...flicht gemacht werden soll.

Die Kosten für den Schneebruch am St. Gotthard haben im Berichtsjahre die Summe von Fr. 53,303. 43 Rp. erreicht. Mag auch der Bergpass im Winter 1865/6^ mit absonderlich hohen Schneemassen heimgesucht worden sein, so erscheint diese Ausgabe doch außerordentlich stark. Eine Vergleichung derselben mit denjenigen der porangegangenen nenn Jahre wird diese Bemerkung als richtig hinstellen. Es kostete der Schneebruch am Gotthard:

^57 1858 1859 1860 1861 1862 1863 1864 1865 Der

. . .

neunjährige

. . .

...

^r. 30,185. 64 ,, 34,185. 64 ,, 30,102. 82 41,379. 71 46,122. 16 23,342. 11 37,571. 24 32,212. 40 32,348. 43

Total in nenn Jahren

Fr. 307,4.^0. ..5

Durchschnitt

^

ergibt

einen Kosteubetrag

von

Fr. 34,161. 12 Rp. Diesen Durchschnitt hat die Rechnung desJal.res 1866 um Fr. 19,142. 31 Rp. und die Minimalsten vom Jahre 1862 von Fr. 23,342. 11 Rp. beinahe um Fr. 30,000 überschritten.

Unsere Zollintraden dürsten in den Jahren 1865 und 1866 mit ziemlieher Wahrscheinlichkeit ihren Kulminationspnnkt erreicht haben.

Die Gründe dasür speziell anzugeben, würde hier zu weit führen.

Wir antizipiren statt dessen eine Vergleichung der bisherigen Mouatseinnahmen

des Jahres 1867 mit den entsprechenden des Jahres 1866.

l.^.

Januar ^r. 592,407. 80 Febrnar ,, 596,020. 42 März ,, 659,030. 46 April ^, 687,676. 55

18^.

Fr. 706,832.

,. 689,7.^0.

,. 792,752.

,, 797,999.

Verminderung.

09 89 39 80

Fr.

^ ..

,,

114,424, 29 93,730.^47 133,721. 93 80,323. 25

Wenn der Ausfall in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres nahezu eine halbe Million beträgt, so müssen sich die Einnahmeu der folgeuden Monate jedenfalls bedeutend verbessern , ..^nn uicht das Jahresdefizit Ende Dezember im Vergleich zu den Einnahmen von

1866 auf mehr als eine halbe Million ansteigen soll.

165 ....^erla^a.^er.

Der ..Bundesrath wiederholt in seinem Berichte, ,,dass der gebrauch der eidgeuossischen Riederlagshäuser nicht im Verhaltuiss zu den Opfern stehe, Welche die Bundesverwaltnug traget ^ie Kommission sah sich desshalb verpachtet , sieh nach diesen Opfert näher zu erkundigen und die nachfolgende spezielle Vergleiehung der Einnahmen und Ausgaben der Riederlagshäuser in Basel, Zürich und Ehnr zusammenzustellen.

^as Riederl.agshaus B a s e l kostet :

^ür Behalt des Einnehmers . . . . . . 3,012. ., ., ,, .Kontroleurs . . . . . .

2,712. ., ,, von 2 ..^ckknechten à Fr. 1000 . . 2,000. .-,, Miethe der Räumlichkeiten . . . . . . 12.000. -^.

,, s^e Eutsehädigung für Heizung und Beleuchtung ., ,, ^, ,, Schreibmaterial .^ . .

,, ^ebenausgabeu ^irka . . . . . . .

^p.

400. 50. --76. ^-

^otal der Kosten 20,250. Einnahmen im Jahr 1866^:

^r Seheingebühren ..

Wagaebühren

^ Magaziugebühren

^r. 334. 50 l .^...^ ., 1,941. 43 ^

zu^u^u^

^, 6,^72. 79 ^ ^.^^^ ^ ^. ^ Jahreseinbusse von 11,301. 28 ..^as ^iederlagshaus Z ü r i eh kostet : ^ür Gehalt des Einnehmers . . . . . . 2,600. ....

,, ,, ^, Kontrolleurs . . . . . . 2.400. --^, Miethe des Lokals . . . . . . . . 2,250. ,, Büreaukosten, Hebung und Beleuchtung . .

., Rebenausgaben . . . . . . . . .

Total der Kosten

168. .-32. -.

7,450. ...--

Einnahmen im Jahr 1866 :

^ür Seheingebühren ^r. 477. 30 ) ^ .

,, Waggebühren ,, 1,079. 17 ^ ^^ ,, Mahngebühren ., 1,325. 69 ^ ^^^^ ^ ^

Jahreseinbusse von

fäl.lt auch die Waggebühr weg, weitere

. . . . .

^^ ^ .-^.^^ ^ 4,567. 84

1,079. 17 5,647. 01

166 .^

Das Riederlagshaus E h u r kostet : Für Behalt des Einnehmers . . . . . .

,, ,,

,, ,,

,,

,,

,, Kontrolenrs . . . . . .

der zwei Gehilfen . . . . . .

,,

,,

Knechte

.

.

.

.

.

.

2,700. 2,400. 3,600. 1,825.

-

,, Miethzins . . . . . . . . . . .

2,500. -

., Heizung, Schreibmaterialien u. ^ebenansgaben

475. -

Total der Kosten 13,500. --Einnahmen im Jahr 1866.

Für Scheingebühren Fr.

73. 35 ^

,, .....iederiagsgebühren ,,

770. 72 ^ Total der

,, Magazingebühren

,,

792. 50 s Einnahmen .

, ,

, ,

andere

Waggebühren

11,249.

5 3

.

l

12,886. 10 .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^ ^ .

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

Jahreseinbusse von

613. 90

Aus obiger Zusammenstellung geht hervor, dass die Zollkasse sür

das Riederlagshaus in Vasel 1866 eine Einbusse von nahe Fr. 12,000 erlitten hat. Weiß man nun, dass in dem besagten Hanse noch so viel unbenu^ter Raum vorhanden ist, dass man einen Theil davon in Aftermiethe geben konnte, so wird man, auch angenommen, dass der Bnnd mit solchen ^iederlagshäusern nicht lukriren soll , doch nicht in Abrede stellen können, dass dieser Ausfall in einem Missverhaltniss znm Gebranch des Riederlagshanses steht.^ Das eidg. .Lagerhaus in .^asel hat eine jährliche Warenbewegung von bloss 60-80,000 Zentner, während diejenige des Kantonal-Lagerhauses und der .....egotianteu-Magazine 400

bis 500,000 Zentner per Jahr beträgt. Hier ist Grnnd zur Unter-

snchung und zur Tressung von Einrichtungen vorhanden, welche die Venu^ung der eidg. Lagerhäuser für das handelnde .^ubliküm erleichtern und dieselben dadurch auch sür die Zollkasse rentabler machen. Würde .

Basel einen sogenannten ,,Freihafen^ verlangen , so stünde wohl kein Hinderniss im Wege, ihm einen solchen , ähnlich wie Gens und neulich St. Gallen, für analoge Gegenleistungen zu gestatten. Wir enthalten uns, über diese Angelegenheit um so mehr der Stellung eines Antrags, als die Kommission in Erfahrung brachte, dass das ^olldepartement die Angelegenheit bereits zur Remedur an die Hand genommen hat.

.^ch..^ der ^oll.^e^e.

.

,,Der Grenzschu^, also lautet der Art. l 40 der Voilziehungsverordnnng, ..wird da, wo e i d g . ^ o l l w a c h t e r aufgestellt sind, durch diese , und da , wo dieses nicht der Fall ist , durch die von den K a n t o n s r e g i e r u n g e n uaeh Art. 49 des Zollgese^es gestellten .Land-

167

jäger besorgt.^ Es besteht darnach bezüglich des ^renzschn^es ein ge^ misâtes System, in der Weise jedoch, dass nur dr^i Kantone ^-- Hessin, ^enenburg und ^ens - dem Bunde und seinen Bediensteten den Zollschu^ ausschliesslich überlassen , während der Bund in allen übrigen Kantonen sich für den ^ren^schnt^ d^er kantonalen Boli^eimannschast bedient. Die daherigen jährlichen Ausgaben sind nicht unbedeutend . sie

haben im Jahre 1866 die Summe von Fr. 313,644. 6..) Rp. erreicht.

Es lohnte sich also süx die Kommission der Mühe , das Sach - und Kostenverhältniss dieser ..^ren^Sehutter.^ näher zu untersuchen und eine Vergleiehung der Kosten des kantonalen ^renzkorps mit denjenigen der eidg. Bolizeimannschast vorzunehmen. Dieselbe stellt sich heraus wie

f^t .

Kosten.

.^r.

36 Mann vom Canton Bern . .

3 ., ,, ., Solothurn .

.

.

13

,,

,,

,,

Basel^Stadt

5

,,

,,

^,

Basel-Landschast

13

,,

.

..

,, Aargan . . .

164 ",, ,..,

.Zu^ch . . .

,,, Schafshausen .

^5

..,

,,

,,

Thnrgau

9

,,

,,

,,

St. Gallen

20

.,

,,

,.

Graubünden

.

.

.

^.

23,000 ^^ 1,114 28 12,000 ^^ 4,320 12,300 5,200 17,000 15,750 7,281 660 14,000 730

.^.

--

^^

^ .

^

^^

^

-

,^^^

^-^

---

45

,,

,,

,, Waadt . . .

14

,,

,,

"

Wallis . . .

193 Mann kantonale Grenzwächter .

Kosten.

^p.

.

35,000

56 Mann im Kant. Hessin .^eidg. Korps^

45,588 50 3,360

30

,,

,,

,, Reuenburg ,,

,,

29,784

63

,,

,,

,, Gens

,,

.

.

-

8,750 157,105 28

,,

149 Mann eidg. Grenzwächtex .

.

.

---

58,293 25 137,025 75

169 Man entnimmt ans dieser Vergleichung, dass ein kantonaler Grenzwächter die Zollverwaltung jährlieh nur .Fr. 814 kostet, während ein

eidgenossischer Volizeigardist auf Fr. 919, also Fr. 105 und 43 Rp. hoher

^u stehen kommt. Das Verhältnis^ zu Gunsten der erstern würde noch günstiger sein , wenn nicht einzelne Kantone i^ den Verträgen neuern Datums^ welche das Zolldepartement mit ihnen abgeschlossen hat , ihre Entschädigungssorderungen übermässig gesteigert und per Mann im Ganzen bis auf Fr. 1300, ja bis 1500 jährlieh verlangt und erhalten hätten. Erwägt man indessen , dass einheimische kantonale Jäger in Handhabung des Grenzschutzes, des Zollgese^es und der Zollverordnungen ..e. bei der heimischen Grenzbevolkerung und den Zollpflichtigen , mit denen sie in Berührung kommen , weniger auf Widerwillen und Ve^ationen stossen, als kautonsfremde eidg. Zollwächter, dass dieselben mit Land und Leuten besser vertraut, ihren Dienst in der Regel rücksichtsvoller und in minder ve^atorischer Weise ausüben, auch im Falle von Widerstand

oder Beleidigungen in Ausübung ihres Dienstes bei ihrer Regierung

sehnellere und energischere Hülfe finden, als bei den ihnen sernerstehenden Bundesbehordeu, -..- so wird man, ganz abgesehen von der grosseren Wohlseilheit, doch der Besorgung des Grenzschutzes durch die kantonalen Landjäger im Allgemeinen den ^Vorzug geben müssen.

^mn^el.

Die im Jahre 1866 e n t d e c k t e n Zollumgehungen beliefeu sich auf 524. Wie viel Zollumg^hnngen stattgefunden haben und n ich t e n td eckt worden sind, davon schweigt naturlich der Rechenschaftsbericht. Es will.

der Kommission bedünken , dass aus 736,801 Zollabfertigungen 524

eutdeckte Defraudationen eine übermässige Zahl nicht ist; man müsste deun annehmen, dass bei uns unter allen Zollpflichtigen in Entrichtuug der geglichen Gebühreu eine besondere, anderwärts weniger bekannte gewissenhaste ^krupulosität herrsche. Da dieses kaum bei Allen vorauszusehen ist und in frühern Jahren die entdeckten Desraudatiousfälle mehr als einmal das Doppelte der diesjährigen erreichten , so mochten wir dem Zolldepartement empfehlen , die genaue Handhabung der einschlägigen Bestimmuug des Art. 144 der Vollziehungsverordnung durch die Gren^ wächter und Landjäger nichr aus dem Auge zu verliereu. Wir mochten serner das Departement auf die Redlichkeit aufmerksam macheu von.

statistischen Zusammenstellungen, welche aus eiue Anzahl Jahre rückwärts die Desraudationsfälle uach ihrer Ratur uud unter Angabe der geschmuggelten Waareuklasseu, nach Kantonsgrenzen, mit Rücksicht ans de...

^ .^hmgeldbezug u. dgl., tabellarisch darstellen.

Bunde.^blatt. .^ahrg.XIX. Bd. II.

15

170 Schweizerische ^ollslll..ite.

Wir erwähnen an dieser Stelle dieselben nur , so weit solche den Handel berühren. Wenn der Bundesrath dem Gesuche der in F r a n k f u r t a,^M. niedergelassenen Schweizer um Errichtung eines Konsulats daselbst keine Folge gab, so lässt sich solches wohl nur dann rechtfertigen, wenn derselbe von der Ansieht ausging, dass in Folge veränderter Verhältnisse eine gänzliche Reorganisation der schweizerischen Konsulatsver.^ tretung in den deutsehen Zollvereinsstaaten nothwendig geworden sei und dass bei Anlass dieser Reorganisirung auf das Gesuch der Schweizer in Frankfurt zurückgekommen werden möge. Die Erfahrung hat bewiesen, dass für Deutschland ein schweizerisches Generalkonsulat in .Leipzig den Bedürfnissen unsers Handelsstandes nicht mehr genügt. Warum die Errichtung eines Konsulats in A n e o n a , mit Rücksicht auf die waehsende Bedeutung dieses Blaues als Einschifsungsort nach Alei.andrien und als Kriegshafen ersten Ranges, im Schosse des Buudesrathes beharrlichen Anstand findet, wollte der Kommission nicht ganz einleuchten.

Eine neue , veränderten Verhältnissen angemessene Eintheilung der schweizerischen Konsulatsbezirke in den amerikanischen , zumal Vereins..

staaten, wird immer noch gewärtiget. .

^ostnlate.

H a n d e l s s e k r e t a r i a t . Die gewünschte Jnstruktion sur den Haudelssekretär ist noch nicht erlassen. Wir gehen mit den. bnndesräthlichen Rechenschaftsbericht darin einig, dass bei dieser neuen Sehopfnng die Erlassnng einer, das Feld der Tätigkeit dieses Beamten abgrenzenden und genau definirenden Jnstruktion , wenn anch wichtig und schwierig, doeh weit weniger wichtig und schwierig ist, als das Aus..

finden eines Mannes, welcher der .Ausgabe, die man bei Kreirung der Stelle im Auge hatte , theoretisch und praktisch vollkommen gewachsen ist. Die bisherigen Versuche der Besetzuug dieser Stelle haben es klar genug bewiesen. Dieser Umstand kann jedoch den Bundesrath der Er^

füllung der Ausgabe nicht entheben, die ihm in Folge der sachbezüglichen,

im vorjährigen ständeräthlichen Gestionsbericht enthaltenen Anregung geworden ist.

Dem Bostulat betreffend die Stellung des Bundesraths zum schwel Arischen Haudelsstande d. d. 31. Juli 1863 ist bisher keine Folge geben worden. ^och steht sein Bericht an die Bundesversammlung darüber ans, ob und mit welchen Handelskammern, Haudelskollegien^ und Handelsbehorden der Kantone überhaupt in engere Verbindung über die schweizerischen Handels- und Verkehrsverhältnisse getreten , ob dieser wechselseitige Rapport ein regelmässiger sei, und ob derselbe genüge, um die Bundesbehörde in zuverlässiger Kenntniss von den Thatsaehen und

171 Erscheinungen zu halten, welche zur Wahrnehmung und Behandlung des

hochwichtigen Verwaltungszweiges unum^äuglieh uothweudig ist.

Jm Protokoll des Ständeraths vom 22. Dezember 1863 findet steh der Beschluß : .,Der Bundesrath wird bezüglich des Schneebruchs am Gotthard über die ^rage angegangen : ob nicht durch ^lbschluss eines Vertrags mit den Kantonen Uri und .Hessin oder einem direkten Unternehmen, oder auf andere Weise eine wesentliche Ersparn.ss erhielt werden konne ^ Da diesem Besehluss keiue ^olge gegeben wurde, genehmigte dann die Bundesversammlung unterm 18. Rovem.^er 1865 das formliche Vostnlat : .,Der Bundesrath wird eingeladen , den durch Beschluss des ^Ständeraths vom 22. Dezember 1863 verlaugten Bericht be^üglich des Sehueebruchs am ^t. Gotthard mit thnnlicher Be,,forderuug abzugeben.^ Da der Bundesrath mittelst Botschaft

vom 26. November 1866,

S. 104, ^ei Anlass der Motivirung des Budget auf dieses Bostulat sich eiulässlich hat selbe für erledigt.

vernehmeu lassen, so erachtet die Kommission das-

Vll. ^es.^aft.^kre^ de^ ^o^departement^.

Der neue Vorstand dieses Departements hat eine g r o s s e Zahl v o n V e r ä n d e r u n g e n i m G e b i e t e d e s V o s t - nud d e s Teleg r a p h e n w e s e u s in Anregung gebraut, nachdem er vorher den hohern Beamteten dieser beiden Verwaltungswege in Konseren^en , zu welchen sie versammelt wordeu waren, Gelegenheit gegeben hatte , allfällige Verbesserungsvorschläge , ^n welchen ihnen ihre amtliehen Ersahrnngen Veranlassun^ gegeben , geltend zu maehen. Ein Theil dieser Veränderuugen wird der Bnudesversammlung vermittelst besonderer Vorlagen in Antrag gebracht werden. Ein anderer Theil derselben sällt dagegen in die Kompeten^ des Bundesrathes, und ist vou dieser Behorde bereits in Behaudlung genommen worden, oder wird es demnächst werden. Bei so gewandten Umständen würde es die Kommission für ungeeignet halten, die Boft- und Telegrapheuverwaltnng zum Gegenstande einer eiulässliehen Eroberung zu machen. Die gese^gebeuden Räthe werden sich bei Anlass

172 der besondern Vorlagen , welche sie zu erwarten haben , über die denselben zu Grunde liegenden Renerungen aussprechen und erst , wenn diess geschehen, und wenn auch der Bundesrath die in seine Kompetenz fallenden Beschlüsse. gesasst haben wird , sowie nachdem dann anch noch

die nothigen Ersahrungen über die Zweckmässigkeit nnd Znlänglichkeit der gegenwärtig in Ausführung begriffenen ^organisatorischen Massregeln werden gesammelt worden sein, dürste eine spätere Kommission für Vrüsung der Geschäftsführung des Bundesrathes si.h veranlasst finden, den Zustand des Bost^ nnd Telegraphenwesens einer eingehenden Untersuchung und Erorterung zu unterwerfen.

Die Kommission will sich desshalb gegenwärtig bloss einige wenige Bemerkungen erlauben , welche eher eine rein administrative als eine organisatorische Tragweite haben.

Die in dem Geschäftsberichte enthaltene Statistik über die Ergebuisse der Vostverwaltung lässt vieles zu wünschen übrig. ^luf den ersten Blick scheint zwar das dargebotene Material ungemein reichhaltig und vollständig zu sein. Bei genauerer Prüfung überzeugt man sich aber bald davon, dass ein grosser Theil dieses Materials einen sehr geringen Werth hat nnd dass hinwieder einzelne zu einer richtigen Beurtheilung der Betriebsgebahrung ganz unentbehrliche Angabeu fehlen.

Welche Schlüsse lassen sich z. B. ans der im Berichte stets dnr.hgeführ-

ten Vergleichung des Verkehres , sowie der Einnahmeu und Ausgaben der einzelnen Boftkreise ziehen, wenn die ausserordentliche Verschiedenheit des geographischen Umfauges und der Einwohnerzahl derselben in's ..^luge gefasst wird ^ Eine Verkehrsstatistik, welche Zusammenstellungen nach den einzelnen Bostbüreau^ und nach den Kantonen enthielte, ähnlich wie sie für den Telegraphendienst gegeben wird , wäre zweifelsohne ungleich werthvoller. Ramentlieh auch in dem Abschnitte über das K n r s w e se n findet man sehr viele statistische Mittheilungen, welche, wenn sie sehlteu, wohl kaum vermisst würden. Dagegen mangeln hier gerade diejenigen Daten , aus Grundlage welcher einzig beurtheilt werden kann , ob in den Knrseinriehtungen stets und überall das richtige Mass getroffen .vorden sei. Wir meinen eine statistische Uebersieht der einzelnen ^ostknrse, mit Angabe der Länge , der Bespaunungsstärke , der Knrskoften , des Bassagierta^sa^es , der Zahl der beforderten Reisenden, .^ahrpoststücke und Briefe oder Briessäcke, sowie des Ertrages dieser Transporte, und zwar je unter Zurückführung ans die zu einer fruchtbringenden Vergl.eiehung geeigneten Einheiten oder Durchschnittszahlen. Die Kommission zweifelt nicht daran, dass diese Bemerkungen in ^en künstigen Geschäftsberichten des Bundesrathes gebührende Anerkennung finden werden.

Die Kommission glaubt sodann, Jhre Ausmerksamkeit ans die Thatsache hinlenken zu sollen , dass in mehreren auswärtigen Staaten EinDichtungen für die .Ausbildung v o u P o s t b e a m t e n bestehen, während

173 in unserm Lande in dieser Richtung gar nichts geschieht. Es dürfte der Mühe werth sein , ^n untersuchen , ob nicht , was anderswo mit Ersolg in's Leben gerufen worden ist, auch bei uns, immerhin unter angemesseuer Berücksichtigung der besondern Verhältnisse und Bedürfnisse der Schweiz , ermoglicht werden konne.

Eiue fortgesetzte kontroliireude J n s p e k t i o n des V o s t d i e n s t e s ist geradezu unentbehrlich , wenn der ledere sich aus der Hohe seiner Ausgabe behaupten soll. Diese Jnspektion kann aber in sehr verschiedeuer Weise ausgeübt werden. Sie kann ^u einer bloßen Formalität herabwinken ; sie kann aber auch lebensvoll und fruchtbringend werden.

Von jeher war es mit den Juspektioneu etwas misslich bestellt. Sollen die Juspektionen einen wirklichen und nachhaltigen Ruthen haben , so dürfen sie nicht etwa, wie so hänfig geschieht. lediglich ans ^en formellen Theil der Dienstbesor^nng gerichtet sein. Der Juspektor soll in jedem einzelnen ^.alle untersuchen , wie die reglementaris.hen und die Ta^vorschristen gehandhabt werden ; ob die Buch - und Kassasührnng in Oxdnuug sei ; ob die Justradirung der Bostgegenstände nach den verschiedeneu Bestimmungen richtig ersolge ; ob die Ablagehalter, Briefträger und Vostboten der betreffenden .Bureau^ ihreu Dienstobliegenheiten gehorig nachkommen ; ob der Bostpserdhaltereidienst vorschristgemäss besorgt werde .

ob nicht lokale Verbesserungen wünschbar und moglich seien n. s. w.

Es genügt aber nicht, dass der Jnspektor die Büreanlokalitäten visitirt ., ex sollte sieh auch innerhalb des Vostbüreankreises beim Publikum nach der Dienstbesorgung der Vorangestellten erkundigeu. Jm weiten ist erforderlieh, dass sieh die Jnspektionen regelmässig und in möglichst kurzen Zwisehenräumen wiederholen , damit die Angestellten wissen , dass sie fortwährend überwacht sind. Der mit der Jnspektion betraute Beamtete

soll gemäss dem Bilde, das wir uns vou seiuer Thätigkeit machen,

nicht allein mit allen reglementarischen Vorschristen, mit den Ta^verhältnisseu , mit dem Juhalte der internationalen Verträge , mit den .^urs.^ und Jusluen^verhältnissen und mit deu allgemeinen Justradirungsvorschriften , sonderu auch mit den Besonderheiten eines jeden Bürea.uBezirkes, den er zu inspi^iren hat, genau vertraut sein, und überdiess ist sehr ^u wünschen, dass er auch mit eiuer gewissen persoulichen Autorität auszutreten wisse.

Jn ^esthaltung des Standpunktes, den wir im Eingange unsers Berichtes über das Vostdepartement ^u entwickeln die Ehre hatten, wollen wir die ^rage der .^usstelluug und Organisation des Jnspektionspersonales hier nicht erorl.ern. Es genügt nns, unsere Ansicht über das Wesen uud den ^weck der Jnspektionen des nähern entwickelt zu haben.

Dabei lassen wir übrigens nicht uuerwähnt , dass nach uuserm Dafürhalten schon bei der gegenwärtigen Organisation mit den Jnspektionen.

mehr zu erreichen wäre, als es gewohnlich der ^al.l ist.

174 Die V e r g l e i c h u n g der Einnahmen aus dem Reisend e n v e r k e h r mit den T r a n s p o r t k o s t e n erzeigt sortwährend einen sehr erheblichen Aussall, der z. B. sür das Jal..r 1866 die ^umme von Fr. 1,095,135 betragen hat.

Der bu..desräthlich^ Bericht sncht dann aber durch eine Vergleichnng des Ertrages an Reisenden und Fahrpoststücken mit den Ausgaben für Transportkosten und Bostmaterial.

zu beweisen , dass bei den. gegenwärtigen Knrss^steme , auch abgesehen von dem Ertrage der Briespost, selbst in ungünstigen Jahren ein vor.^ theilhaftes Ergebniss erzielt werde. Eine derartige ^ergleiehnngsweise

führt mit Rothweudigkeit znr Selbsttäuschung. Ein sehr bedeutender, ohne Zweisel der weitaus bedeutendste Tl.^eil des Verkehres an ^ahrpoststücken wurde nämlich lediglich durch die Eisenbahnen vermittelt und

hat demnach , abgesehen von den Fourgondienften , mit den ^ostknrsen nichts zu schaffen. Man wird also ans dieses Verhältnis^ angemessene Rücksicht zu nehmen haben, wenn man sich das finanzielle Ergebniss der Bostknrse klar maeheu will. und hievon ein wahres Bild zu gewinnen, dürfte um so notwendiger sein, da es wohl keinem Zweifel unterliegt, dass bei richtiger .)iechnungsweise die Bostkurse viel^ eher einen namhaften Aussall als einen Ueberschnss ergeben , und da bei solcher Sachlage iu's Auge gesasst zu werden verdieut, ob hier nicht ein Missverhältniss gegenüber den Verpflichtungen obwalte , .velche dem Bunde hinsichtlich der den Kantonen nach Art. 33 der Bundesverfassung sür die Abtretung des Voftregales zu verabreichenden Entschädigungen obliegen.

Die jährlichen Kosten der f a h r e n d e n ^ o st b ü r e a u ^ werden in dem Geschäftsberichte des Bundesrathes aus ^r. 172,930 berechnet, was beinahe 5 -,^ d.^s gesammten Briefpostertrages ausmacht.

Die Kommisston ist weit entfernt davon, einer Beschränkung der fahrenden Bostbüreau^ da, wo si^ dureh ...in ^irkliehes Verkehrsbedürfniss erheiseht werden, das Wort zu reden. Angesichts einer so erhebliehen jährlichen Ausgabe aber, wie die in Rede stehende, ist es wohl angezeigt, die ..Aufmerksamkeit des Bundesrathes ans die ^rage zn lenken, ob bei allen Kursen der fahrenden Vostbüreau^ das Mass des dnrch dieselben zu bewältigenden Verkehres und die in der .Ablieferung der Korrespondenzen an die Adressaten gegenüber der gewohnlichen Besorderungsweise erzielte Beschleunigung die mit den fahrenden ^ostbürean^ verbundenen Mehrkosten rechtfertige.

Unter den n e u e u B o st l o k a l e n befindet sich das .^oftgebäude in Genf. Dieses Gebäude ist von der Eidgenossenschaft infolge der Ausschreibung des Baues gemiethet worden. Die kantonale Behorde hat die Auswahl des Blaues genehmigt. Es ist zu bedauern, dass diese Aussehreibung nicht geeignet war, die Errichtung eines Vosthauses herbei^uführen , welches in architektonischer Beziehung den Anforderungen, die man in einer .^tadt au ein ofsentliches Gebäude stellt, besser ent-

175 sproehen hätte. Es ist zu wünschen , dass die Vostverwaltung inskünftig in solchen Fällen ein Verfahren in Anwendung bringe , durch .^elehes Uebelstände , wie die in Genf zu Tage getretenen , vermieden werden.

Bevor wir diesen Abschnitt unserer Berichterstattung schlössen, glauben wir aueh unserseits auf die hohe Wünsehbarkeit des baldigen A b s c h l u s s e s e i n e s n e u e n B o s t v e r t r a g e s ^ w i s c h e n d e r EidG e n o s s e n s c h a f t und dem deutsch-osterreichischen Vostvereine hinweisen zu sollen. Wenn die politischen Umgestaltungen in Deutsehland die Anhandnahme der Revision des bestehenden Bostvertrages verzogern müssen , so wird es der Bundesrath gewiss nicht au sich fehlen lassen , diese Revision herbeizuführen , sobald die Verhältnisse es als thunlieh erseheinen lassen.

.^. ^eschaftsfu^rung des Bundesgerichtes.

Der Berieht des Bundesgerichtes über seine Amtsthätigkeit während des Jahres 18^6 gibt uns zu keinen Bemerkungen Veranlassung. Wir beschränken uns daraus , Jhnen zu beantragen : .,Die Geschäftsführung des Buudesgeriehtes vom Jahre 1866 zu genehmigen.^

Zum Schlusse haben wir Jhnen noch mittheilen, dass die Herren H e e r , S e h w a r ^ und killet zu unserm Bedauern verhindert waren, an den Arbeiten unserer kommission Theil ^n nehmen , und dass wir

die Berichterstattung über den Geschästskreis des politischen Depar-

temeutes Herrn Escher, über das Departement des Jnnern Herrn ^riderieh, über das Justiz- und B o l i z e i d e p a x t e m e n t Herrn R u f f ^ , über^ das Militärdepartement Herrn Stämpsli, über das Finanzdepartement und die Staatsrechnung Herrn

176 Baiser, über das Handels- und Z o l l d e p a r t e m e n t Herrn Hnn^ e x b ü h l e x und über das B o s t d e p a r t e m e n t Herrn Escher übertragen haben.

Genehmigen Sie, Tit., .Hochachtung.

die Versicherung unserer vollkommenen

B e r n , den 2. Juni 1867.

Die Mitglieder der .kommission :

Dr. A. Ascher.

Slamai.

.^.

Kaiser.

..^nn^erbiihler.

.^erich.

^nsammeustellung der

Antrage .der Kommisston.

A.

G e s c h a f t s f ü h r u n g des B u n d e s r a t h e s .

Justiz.. nnd ^lizei^parten.ent.

1. Der Bundesrath ist eingeladen, ernstlieh dahin zu wirken, daß die Frage betreffend die Beseitigung der ^ den Heiratheu von Schweizern in ihrem Heimatkanton wie im Auslande entgegenstehenden Hindernisse in einem ausgedehnten und liberalen ...^inne gelost werde, und zwar wo möglich auf dem ^onkordatswege.

177 .^utan^d^art.........^.

2. Der Bundesrath wird eingeladen , die Belegeb..nde zur Staatsrechuung künstig mit Bordereau^ versehen ^u lassen , die sieh nach den Rubriken der Staatsrechnung klassieren.

3. Der Bundesrath wird eingeladen , in den künstigen Staatsxechnnugen die beim Polytechnikum in Zürich erstellte Sternwarte unter den Vermogensbestandtheilen der Eidgenossenschaft zu verzeigen.

J.n .......^..^t^.

4. Der Bundesrath wird eingeladen, ^u verfügen, dass Entschädigungen und Gratifikationen an eidgenössische Beamte und Angestellte mit fi^en und periodischen Bezahlungen, sei es für Arbeiten im Reichen, sei es siir Arbeiten in mehreren Departements nnr in ^.ola.e Beschlusses des Bundesrathes verabfolgt werden dürsen.

5. Jm Uebrigen wird der Gesehästsführung des Bundesrathes und der Staatsreehnung vom Jahr 1866 die Genehmigung ertheilt.

B. G e s e h ä s t s s ü h r u n g d e s B u n d e s g e r t c h t e ^ .

6.

Die Gesehästssührung des Bundesgerichtes vom Jahr 1.^66

wird genehmigt.

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Bericht der Kommission des Nationalrathes über die Geschäftsführung des Bundesrathes und des Bundesgerichts während des Jahres 1866, so wie über die Staatsrechnung von demselben Jahre. (Vom 2. Juni 1867.)

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1867

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2

Volume Volume Heft

27

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.06.1867

Date Data Seite

121-177

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10 005 482

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