2 Der s c h w e i z e r i s c h e Bundesrath.beschliesst .

Ausnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

Bern, den 24. Dezember 1866.

Der Bundespräsident: J. M. Knuse.l.

Der Kanter der Eidgenossenschaft : Schiess.

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.Bundesbeschluß zum

Budget fur das Jahr 1867.

(Vom 20. Dezember 1866.)

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Brüsung des Budgets für das Jahr 1867 , nebst Botschaft des Bundesrathes vom 26. November 1866,

beschließt: 1. Der Bundesrath wird eingeladen, über das Ganze der diplomatischen Vertretung im Auslande fo bald als thunlieh Bericht und Antrag vorzulegen.

2. Der Bundesrath wird eingeladen, zu prüfen, ob die Reparaturkosten des Voftmaterials nicht dadurch vermindert werden konnen , daß den Lieferanten des Poftmaterials eine längere Garantiezeit auferlegt wird.

3. Der Bundesrath wird eingeladen, zu prüfen, ob nicht bei der Berechnung der Lieserungen, welche von der Konstruktionswerkstätte und dem Laboratorium in Thun gemacht werden, darauf Rüksicht zu nehmen sei, dass aus dem Bestande dieser Etablissemente grossere Absehreibungen gemacht werden konnen, als int Budget von 1867 vorgesehen sind.

4. Der Bundesrath ist eingeladen , den Angestellten der Militär Verwaltung nur in dringenden Fällen auf dem Wege von Büdgetbewilligungen Gehaltserhohungen zuzusprechen.

5. ^Der Bundesrath ist eingeladen, bei sämmtlichen Kommissionen der schweizerischen natursorschenden Gesellschaft, welche Beiträge von der Eidgenossenschaft erhalten, dahin zu wirken, dass sie der Gesellschast und dem Eentralkomite ihr jährliches Budget nebst einer Uebersicht der von ihnen vorzunehmenden Arbeiten vorlegen.

Also beschlossen pom Ständerathe, B e r n , den 19. Dezember 1866.

Der Präsident: Sabli.

Der Protokollführer : ^. ^el..^ ^erma^.

Also beschlossen vom Rationalrathe, Bern, den 20. Dezember 1866.

Der Präsident : Philippin.

Der Brotokollsührer : Schieß.

Der schweizerische Bundesrath b e s c h l i e s s t : Vollziehung des vorstehenden Bundesbeschlusses.

Bern, den 24. Dezember 1866.

Der Bundespräsident: ,^. M. Kni.lsel.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: ^chie^.

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Bundesbeschluß zum Büdget für das Jahr 1867. (Vom 20. Dezember 1866.)

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Jahr

1867

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

01

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

05.01.1867

Date Data Seite

2-3

Page Pagina Ref. No

10 005 343

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