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Schweizerisches Bundesblatt.

.^. Jahrgang. ll.

Nr. ^.

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.^. Juli 18^7.

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der

nationalräthlichen kommission über Herabsetzung des eidgenössischen Einfuhrzolles auf Eisen.

(Vom 6. Juli 1867.^

Tit. .

Nachdem der schweizerische Bundesrath am 2.). Juni 186^ die Bitte von einer Anzahl schweizerischer Maschinenbauer und Eiseuhändler um Herabsetzung des eidgenossisehen Eingaugszolles aus Eiseu ablehnend besch.edeu hatte , wandten sieh die Betheiligten an die hohe Bundesversammluug mit der Bi..te. sie moge, nachdem dieses bei den Verhandluugeu mit Frankreich bei Anlass des Handelsvertrags nicht geschehen sei , nunmehr im Interesse der Eisenindustrie und anderer Gewerbszweite eine Herabsel..nng der Eingangszolle auf Eisen beschlossen.

Der Bundesrath, der das Begehren vorab zu begutachten hatte, liess dasselbe durch eine kommission von Experten prüfen, in voller Anerke....uug der hohen Bedeutsamkeit der Sache. Die Expertenkommission , welcher sowohl ^as Verlaufen um Herabsetzung der Zölle als auch ein solches der schweizerischen Eisenproduzenten vorlag , welch' legeres eine Festhaltung am jetzigen Betrag empfahl, besass in ihrer

Mitte tüchtige Vertheidiger dieser beiden Ansichten ^). Sie mußte sich ^) Siehe Bundesblatt v. ^. 18^. Band III, Seite 1^.^ u^ 1^^ Bundesblatt. Jahrg. XIX. Bd. II.

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462 indessen bald überzeugen , dass ein Eingehen in die Wünsche. um Erniedrig..ng des Eisenzolls nicht möglich sei, ohne die bedenklichsten Folgen für andere Herabsetzungen im Zolltarif und für die Jntraden des Bundes herbeizuführen.

Doch empfahl sie dem Bundesrath eine Vereinigung des Stahls in allen seinen Formen mit dem Eisen, und zweitens eine Vergütung von einem Franken für jeden Zentner ansgeführtes eisernes Eisenbahnmaterial oder grossere eiserne Maschinen von einem Bruttogewicht von wenigstens einem Zentner.

Das von.. Bundesrath mit der Berichterstattung beauftragte Departement war nicht abgeneigt zu entsprechen, und reserirte in diesem Sinne.

Der Bundesrath aber , allerdings einverstanden mit ^dex Vereinigung

des Stahls und des Eisens in e i n e n Zollsatz, konnte sich mit dem zweiten Vorschlag, Rückvergütung des Einsnhrzolls auf den wieder ausgeführten eisernen Maschinen und dem Eisenbahnmaterial nicht befreunden.

Er fand ein solches System in totalem Widersprach mit unsern Zolleinriehtungen und mit unserm Verwaltnngswesen überhaupt. Es würde ein neues Rad gelassen in einer Maschine , die man eher zu vereinfachen als zu eompliziren suchen müsse. Die gewünschte Ri.ckvergütung erscheine als gar nichts anders als eine ^rämie sur .Arbeit im .^ande , die ins Ausland gesührt werde , und da könnte es unmöglich bei der Brämie sür Eisenarbeiter bleiben , sondern andere Arbeit , wie z. B. Holzschnitzerei , ^attnndrnckerei , Buchdruckerei , Seidenweberei, Uhrenmacherei, und alle übrigen Zweige verdienten gleiche Berücksichtigung, ja noch grossere, da der Augenschein lehre , dass in Beziehung aus ^lrbeitslohn die Erdarbeiter günstiger gestellt seien als gar viele andere, ihre Arbeit sieh somit immer noch als eine rentable herausstelle.

Wenn man nun anch anführe, dass andere Staaten solche ...lrbeitsprämien für ausgesührte Gegenstände bezahlen , so könne dieses sür die ..Schweiz nicht massgebend sein , da andere Staaten Mittel und Wege haben, die Ausfälle in il.^ren Einnahmen durch anderweitige Steuern zu decken . der Schweiz aber fehle dieses Mittel, und sie sei sür ihre Einnahmen vorab auf die Zolle verwiesen.

Eine ungerechte Belastung des Eisens, im Vergleich mit andern Rohmaterialien , konne nicht erkannt werden, und die Eiseneonsumeni.en können sich daher mit Grund nicht beschweren. Was wären selbst die Fr. 60,000, welche als die zurückzuvergütende Summe genannt werden, wenn sie unter die zahlreichen Fabrikanten von Maschinen vertheilt würden^ Ein Tropfen ins Meer, von dem sicher das Gedeihen oder ^tillestehen ihrer Werkstätten nicht abhänge^ es müsse somit nicht nur bedenklieh, sondern geradezu überflüssig erscheinen , Einbrüche in die bestehenden Verhältnisse durch die Einsührung von Rück^öllen zn machen.

463 Der Bundesrath verwars somit diesen Bunkt des Berichtes seines Departements und legte den eidgenosfischen Räthen die Botschaft vor, wie sie gedruckt in Jhren Händen sich befindet ^).

Dieselbe schließt dahin , das.. der Stahl in allen seinen ^orme...^ dem Eisen assimilât werde , und dass diese Schlussnahme mit dem 1. Jänner l .^67 in .^rast treten soll.

Der schweizerische Ständerath , dem die Priorität in dieser ^rage Zustand, hat in seiner Sil^ng vom 1.). Dezember des lel^tabgewichenen

Jahres dem Antrag des Bundesrathes beigestimmt und einen gleich-

lautend. Beschluss gesass... Der Nationalrath aber, in feiner Simung vom 22. Dezember verschob die Behandlung der Sache ans eine andere Session.

Um nun dieselbe dermalen ihrer Erledigung ^..znsühren, erstattet Jhnen Jhre Eommission den gegenwärtigen Bericht , der mit dem einstimmigen Autrag schliesst, dem vom Ständerathe gnt^eheissenen Vorschlag des Bundesrathes beizustimmen , mit der Modifikation jedoch , das.. die Schlusn.ahme mit dem 1. August 1^67 ius ^eben zu treten habe, da der 1. Januar, wie es beantragt war, längst hinter uns liegt.

Die kommission verhehlte sich indessen nicht , dass das Begehren der Maschinenbauer insofern etwas sür sich hat , als der Eingangszoll ans dem geschmiedeten Eisen verhältnissmässig uud, dasselbe als Rohstoff betrachtet, beim ersten Anblick hoch erschein^ fie denkt indessen, es werde bei der bevorsteheudeu Revision des Zolltarifs aus die Rohstosfe ein ga..^ besonderes ^lugeumerk gewesen und das Möglichste ^ethan werden, unserer Jndnstrie in dieser Beziehung unter die Arme zu greisen. Sie sieht einer daherigen Vorlag.. an die Rälh.. der Eidgenossenschaft mit Begierde entgegen und wünscht , dass nicht mehr lange darauf gewartet werben müsse.

Ein anderer ^unkt, aus welchen die kommission durch die Betition der Maschinenbauer hing.^leitet wurde, betrifft die .^luomalie. dass diesen Fabrikanten der s.^wei^eris^he Eiuga..gs^oll ^.rückvergütet wird sür dasjeuige Rohmaterial , das sie ^u Eiseubahumaterial für. schweizerische Bahnen verfertigen , nicht aber für solches , das sie an fremde Bahnen abliesern. Die kommission weiss wohl, dass die daherige Bun^essehlnssuahn.e im Jnteresse des Entstehens schweizerischer Bahnen gesasst wurde ; es ist aber iu ihrem ^choosse der Wunsch laut geworden , dass aus die Zeit des Auslauss der Brärogativmassregeln , welche zu Gunsten der Bahnen gesasst wurden , genaue Brüfung obwalten moehte , .ob solche

^ Slehe Bundesblatl v. .^. 18.^.^, Band IlI, Seite .......7.

464 Vorrechte der Bahnen noch länger fortdauern sollen, oder doch zu beschränken seien.

Ueber die Motive der Assimilirung des Stahls mit den. Eisen enthält sich die kommission jeder weiteren Angabe . sie sind im bundesxäthlichen Berichte klar angegeben , und sie schließt daher ihren Bericht mit dem schon oben angegebenen einstimmigen Antrag, der schweizerische Nationalrath wolle der Schlussnahme des Ständerathes mit der Modifikation beistimmen, dass im Art. 2 der Monat Augnst statt J a n u a r gese^t werde.

B e r n , d^n 4/6. Jnli 1867.

Samens der kommission, ^er Berichterstatter .

^r. ^..e^erosee.

^ote. ^er ^alienalrath trat demständeräthlichenBeschluffe unterm ^. .^nli

18^7 bei.

.^r.

,, ^, ,, ,,

Mitglieder der Immissionen .

Nationalrath.

Ständerath.

Fr. Fre.^erosee. m Bern.

^r. ...l. ^. .^lepli^ in St. fallen.

^r. ^. .^^ane^ m ^tast....

.^l. ^eker, in Seewen .^Solo^urn).

P. ^ennh, in Schwanden.

.^. ^ochtm, .n ..^a^e..

^l. ^ler, in Wilde^ (..largan^ .^. Meher, in ^nzern.

^. Kaiser, in ^relIingen ^ern^.

.^. Se^er, in ^iel.

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Bericht der nationalräthlichen Kommission über Herabsetzung des eidgenössischen Einfuhrzolles auf Eisen. (Vom 6. Juli 1867.)

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1867

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25.07.1867

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461-464

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