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Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung betreffend da.....

Besuch der rheinthalischen Gemeinden Sennwald, Gams, Buchs und Sevelen um Bewilligung von Bundesrubridien an die Erstellung von Rheinbrüten.

(Vom

9. Dezember 1867.)

Tit. l Mit Schreiben vom 13. Rovember übermittelte uns die Regierung von St. Gallen eine an die h. Bundesversammlung gerichtete Betition der Gemeinden Sennwald, Gams, Buchs und Sevelen , mit welcher das Ansuchen gestellt wird : ,,Es wolle die h. Bnndesversammlung be,,schliessen, es sei au die Kosten und den spätern Unterhalt jeder bereits ,,erstellten oder noch zn erstellenden Rheinbrüke im Rheinkorrektionsge,,biete ein sür allemal ein Unterstüzungsbeitrag von Fr. 8000 aus der ,,eidg. Bundeskasse zu verabfolgen, unter der Bedingung jedoch, dass ,,keinerlei Gebühren oder Brükengelder bezogen werden dürfen."

Jn Begründung dieses Gesuches heben die Betenteu in erster .Linie hervor, dass die Erstellung leichterer und besserer Kommunikationen zu..ischeu den beidseitigen Userbewohnern mehr und mehr allgemeines B e d ü r f n i s s geworden sei. Abgesehen von dem Verkehr zwischen den beidseitigen Ortschaften , welcher an und für sich schon bedeutend sei, seien namentli.h die Wechselbeziehungen der schweizerischen Jndustrie zu

217 den zahlreichen und grossen industriellen Etablissementen im Vorarlberg, welche zum Theil Schweizern angehoren, von solchem Umfange , dass der gegenseitige Verkehr ^wirklich ein g r o s s e r genannt werden dürse.

Bis jezt sei derselbe in mühsamer Weise durch eine Menge von Rheinsahren vermittelt worden. Da aber diese jähren , besonders bei hohem Wasserstande , ost tagelang den Dienst versagen, so habe man schon seit vielen Jahren darnach gestrebt, dieselben durch ein besseres Verkehrsmittel zu ersezen , allein die damaligen Flüsse- und Uferverhältnisse, vorab die grosse .^trombreite und der unregelmässige .^aus des

Rheines, haben die Erstellung von Brüken nicht gestattet.

Durch die nunmehr in Ausführung begrisfene Rheinkorrektion sei dieses Hindern^ jezt schon theilweise gehoben und es werde binnen weni-

gen Jahren die Möglichkeit zu Ueberbrükungen des Rheines von dex Büuduergren.^e bis zum Bodensee geboten sein.

Jn Berechtigung dieser veränderten Verhältnisse seien nun eine Anzahl von Gemeinden zu beiden Seiten des Rheins , dem Beispiele der Gemeinden Au und ^ustnau sollend, welche bereits im vorigen Jahre eine Brüke erstellten , zusammengetreten, uni auch ihrerseits am Rheine Verkehrseinri.htuugen zu treffen, die zeitgemäss seien und dem allgemeinen Bedürsniss entsprechen.

So seien bereits Blane und Kostenberechnungen für den Bau von Brüken bei Bnch^Schaan und Haag^Bender^ aufgestellt und die hiefür exforderlichen Finanzmittel, so weit die Kräfte der Gemeinden und Brivaten reichten, zum grosslen Theile gesichert .vorden.

Gleiche Brosekte wurden auch in den Usergemeinden ^evelen, Rüthi,

Ob..rried und Diepoldsau im Verein mit den zunächst liegenden lichten-

steinischen und vorarlbergischen Gemeinden vorbereitet.

Rach den vorhandenen Vlänen und Kostenberechnungen komme

die Erstellung einer Brüke auf zirka

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u n d der Reparatnrfond a u s .

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so^nit d e r Totalkostenbetrag a n s .

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Fx. 40,000 ,,

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10,000

Fr. 50,000

zu stehen.

Für durchschnittlich zwei Gemeinden, die ohnehin durch ihren ....lntheil au den Kosten der Rheinkorrektion , durch ihre iunern Bedürsnisse und durch andere Unternehmungen schwer belastet seien, wäre die allei^ uige Uebernahme dieser Totalkosten ein zu schweres und kaum zu erschwingendes Opfer, und es rufe daher die Allgeu.eiuuüzlichkeit der ...n ^rage fteheuden Unternehmungen auch einer erweiterten allgemeinen Bei-

tragsbetheiligung.

Als eiueu der bedeutenden Mitinteressenteu betrachten die Beteuten die schweizerische Boftverwaltuug , indem sie voraussehen , dass dieselbe

218 für Schissahrtsgebühren im Rheinthale jährlich einige tausend Franken bezahlen müsste, welche Ausgabe nach Erstellung der projektirten Rheinbrüken aus der eidgenossischen Staatsrechnung wegfallen würde.

Aus diese - wie wir unten sehen werden - irrige Voranssezung basirend, berechnen die Betenten, dass durch die Erstellung von Rheinbrüken ein von der Bostverwaltung zu verzinsendes Kapital von

^r. 40,000 bis Fr. 50,000 (die jährliche Ausgabe für Schisfahrtsgebühren zu Fr. 2000 angenommen) getilgt würde.

Die Betenten glauben, dass in Berüksichtigung dieses ledern Um-

standes und der Allgem einnothwendigkeit und Rüzlichkeit fra g l icher U n t e r n e h m u n g e n das gestellte Gesuch um Bewilligung eines angemessenen .B^ndesbeitrages im Sinne von Art. 21 der Bundesversassuug als wohlbegründet und ^rechtfertiget erscheine, besonders wenn noch weiter in Betracht gezogen werde, dass, in Uebereinstimmnng mit den diesmaligen Anstauungen der petitionirenden Gemeinden , der fürstlich lichtensteinisehe Landtag durch Schlussnahmen vom 8. Juni und 5. August l. J. einen Beitrag von je fi. 4000 oder Fr. 10,000 an jede im lichtensteinischen Gebiete über den Rhein zu Stande kommende Brüke dekretirt habe.

Uebrigens sei das Opfer für den Bund ein geringes , besonders wenn, wie richtig anzunehmen sei, inner den nächsten 5 --- 6 Jahren höchstens 3-4 Rheiubrüken erstellt werden , somit dem Bunde für einmal nur eine Ausgabe von 24,000 bis.30,000 ^ranken erwachse, oder aber inner 10 Jahren, wenn 6-7 Brüken erstellt werden, eine solche von 56,000 bis 60,000 ^ranken - eine sueeessive zu entrichtende Subsidie, die ini Verhältniss zu den Bundesbeiträgen an die Rheinkorrektion, .).honeKorrektion , Juragewässerkorrektion , Alpenstrassen .e. eine ganz minime, in der jährlichen eidgenossischen Staatsrechnung kaum bemerkbare genannt werden dürfe.

Jn der Eingabe wird endlieh noch besonders betont, dass selbftver-

ständlich nach Erstellung der Brüken die .......chiffahrtsgebühren (per Berson ^our und Retour 20-30 Rp., sür ein Stük Vieh 40-50 Rp.,

und für ein fuhrwerk vou ^r. 1. 50 bis ^r. 2) wegsallen, und dass die Brüken gleich schweizerischen Staatskassen srei von ^chlagbänmen und srei von Brüken- oder Weggeldern sein sollen.

Jndem die Regierung von St. Gallen mit Schreiben vom 13. Rovember das obige Gesuch befürwortet und zur Berechtigung empfiehlt, führt ste, unter Bestätigung der in der Betition selbst enthalteneu Begründung desselben im Besondern noch Folgendes an:

,,Ursprünglich haben die betheiligten Gemeiudeu gehofft, es konnte ,,ihnen die Ausbringuug der Baukosten und die Deknng des Unterhaltes .,dadureh erleichtert werden, dass ihnen bewilligt würde, ein Brükengeld

21..)

,,zu erheben. .M.^n hielt ein solches Auskunstsmittel für um so billiger .,und u^versängltcher , als es einmal nur für einen gewissen Zeitraum ,,hätte zugestanden werden müssen und sodann während desselben nur ,,als Surrogat für das bis zur Erstellung der Brüken erhobene Fähr^ ,,geld anzusehen gewesen wäre. Leider konnte sich aber die Bundesvex.,sammluug nicht dazu entschlossen , dem bezüglichen Begehren zu eut,, sprechen, und so blieb dann die ganze Bau^ und Unterhaltungslast auf ..den betreffenden Gemeinden hasten. Bei der Brüke Au..Lustnau wussten ,,sieh die Gemeinden indessen damit zu helfen, dass sie für Benuzung der ,,auf österreichischem Gebiet liegenden, neu erstellten , von der AerarealAstrasse zur Brüke hinabsührenden ^trassenstreke von den österreichischen ,,Behorden die Erhebung eines Weggeldes erwirkten, wodurch also die Verweigerung der Erhebung eines Brükengeldes wieder unwirksam ge,,macht und gleichzeitig die Feststellung und ^ontrolirung des mit dem^

,,selben identischen Weggeldes gänzlich den österreichischen Behörden preis-

,,gegeben worden ist.

^.

,,Bei den neuen , im Bezirk Werdenberg projektirten Brüken soll ,.,dagegen von allen derartigen Gebühren keine Rede und die Benuzung ,,der Brüken und der zu denselben sührenden Strassen vollständig srei ,,sein , wogegen sieh allerdings die Gemeinden der Hoffnung hingeben, ,,eine entsprechende Unterstüzung aus der Bundeskasse zu erhalten.^ Schliesslieh macht die Regierung noch daraus aufmerksam, dass auch der Kanton die Erstellung solcher Brüken mit keineswegs gering anzn^ schlagenden Geldopsern unterstüze, indem er die Fähregereehtigkeit überall, wo ex sie besize, also namentlich auch bei Au, Haag und Buchs, unent-

geldlich aufgebe und somit aus jede Entschädigung für den künftigen

Ausfall der .hm von daher bisher zugeflossenen Einnahmen Verzieht leiste.

Bereits im Monat Oktober. also vor Eingang des vorliegenden Subsidieugesuches, sind uns von der Regierung von .^t. Gallen die Vrojel^te für die beiden Brüken Haag^Bendern und Buchs.^chaan vorgelegt worden , welche wir durch unser Handels- und Zolldepartement einex^ und durch das Militärdepartemeut andererseits haben prüsen lassen. Raeh dem Gutaehteu beider Depaxtemente ist keine Veranlassung vorhanden, ^egen die Erstellung fraglicher Brüken irgend welche Einwendungen zu erheben oder besondere Bedingungen von Belang au dieselbe zu knüpsen.

Einzig das Zolldepartement verlangt , dass beide Brüken auf schweizerischer Seite mit einem Thorverschluss versehen werden sollen , um den

Uebergang mit zollpslichtigen Gegenständen zur Raehtzeit zu verhindern.

Was die militärische Bedeutung fraglicher Brüken anbelangt, so

find wir mit dem Militäxdepartemente der Anficht, dass die strategischen Verhältnisse der Schweizergrenze im St. Gallischen Rheinthale dnreh die Erstellung hölzerner Brüken in keinerlei Weise verändert werden, indem sowohl bei Haag als bei Buchs die Zusahrtsstrassen bereits schon be-

220 stehen und im Krie^ssall^dlese Uebergänge leicht und in kurzer Ze.f zerstort werden konnen, wodurch der heutige Stand wieder hergestellt wäre.

Jst somit von Seite des Bundes gegen die Erstellung der fragliehen Brüken nichts einzuwenden, s.^ ist dagegen eine andere ^rage die, ob nach dem Begehren der genannten Gemeinden ein Bundesbeitrag an diese Bauten gerechtfertigt sei.

Wir begreifen, dass bei dem ohne Zweifel lebhaften Verkehr, welcher zwischen den ^Ortschaften des schweizerischen Rheinthals mit den gegenüberliegenden Gebieten des Vorarlbergs und des Fürstentums Lichtenstein stattfindet, es für dieselben immer mehr zum Bedürsniss wird, an die Stelle der nusichern und unzulänglichen Rheinfähren, auf welche sie bis dahin angewiesen waren, gute Strassenverbindungen und solide Brükeu zn sezen, und dass sie so rasch als moglich von den Vortheilen Ruzen zu ziehen suchen, welche die Eindämmung des Rheines zur Verbesserung und Erleichterung ihres Verkehrs ihneu bietet. Es ist auch kaum zu bezweifeln, dass es sür diese Gemeinden bei den grossen Opfern, welche sie sür die Ausführung der Rheinkorrektion schon zu bringen hatten und noch längere Zeit zu bringen haben werden , keine leichte Ausgabe sein mag , nun auch zur Erstellung der neuen in Aussteht genommenen Werke die nothigen Mittel zu finden.

Wenn wir dessen ungeachtet das Gesuch der petitionirenden Gemeindeu um eine Unterstl^ung des Bundes Jhnen nicht z..r Gewährung empfehlen zu dürsen glauben, so leiten uns dabei wesentlich solgende Erwägungen .

So wichtig die fraglichen Brükenbauten sür den Verkehr und damit auch sür das Gedeihen der betreffenden Gemeinden des Rl^eiuthals sein mogen, so lässt sich doch kaum sagen, dass bei der Erstellung dieser Bauten das Juteresse der Eidgenossenschast im Gau^.u oder eiues grossen Theiles derselben betheiligt sei.

Es ist einleuchtend, dass wenn ein allgemeines eidgenössisches Jnteresse im vorliegeudeu ^alle auerkanut und darauf gestüzt ein Bnndesbeitrag ausgesprochen werden wollte, dies mit gleichen.. Reehte gegenüber einer grossen Reihe ähnlicher Unternehmungen von Gemeinden und BeDirken in verschiedenen Kautonen geschehen müsste, und dass dies^ zu eiuer Zersplitterung ^er Mittel des Bundes sühreu würde, welche in geraden. Gegensaz zu den Absichten des Art. 2t .der Bundesverfassung stünde, der nur sür grosse, nicht nur die Kräfte von Gemeinden, sondern von Kantonen übersteigende Werke allgemeinen Ruzens die Hilfe des Bundes ermoglicht. Es ist desshalb --- wir erinnern namentlich an das Subventionsgesueh sür den Brükenbau über die Aare zwischen Gosgen und Sehonenwerth - der Bund auch nie in Gesuche ähnlicher Art, wie das vorliegende, eingetreten.

221 Die Eidgenossenschast hat noch für eine Reihe von Jahren an die ^heinkorrektion ansehnliche Subsidien zu entrichten , und es stehen ihr, falls die Durchstichsrage gelöst wird, sur dasselbe Gebiet noch weitere, nicht auszuweichende Unterstüzungen bevor. Dazu kommen die von ihr bereits eingegangenen Verpflichtungen für andere grosse eidgenossische Werke ; und wenn ausser diesen noch Ferneres geleistet werden kann, s.^ dürften wohl dringende Unternehmungen von solchen Kantonen und Ge^ bieten die Briorität haben, welche der Bund bis je^t noch nicht zu bexüksichtigen im Falle war. Mehr als je aber ist gegenwärtig für den Bund die Rothwendigkeit eingetreten, seine fräste zu konzentriren und überhaupt mit Anwendung des Art. 21 der Bundesverfassung rükhaltend zu sein.

Wenn endlich die petitionirenden Gemeinden und die Regierung des Kantons St. Galleu zur Begründung des Gesuches um Subvention daraus hiuweisen, dass die eidg. Bostverwaltung an mehrere Rheinfähren im Rheinthal au Schissahrtsgebühren jährlieh mehrere tausend ^ranken verausgabe, und dass dieser Ausgabeposten nach Erstellung der Rheinbrüken aus der eidg. Staatsrechnnng verschwinden werde, was einem

Kapital von 40,000-^50,000 Fr. gleichkomme, so befinden sie sich da-

bei in einem tatsächlichen Jrrthume. Das eidg. Vostdepartement, das

wir mit Rüksieht ans diese Angabe des Gesuchs zum Berichte eingeladen

haben, sezt uus in Kenutniss, dass die dermalen bestehenden ^ostkursverbindungen von Bregenz nach ^t. Margrethen , von Dornbirn nach Hohenems und nach An, so wie von Feldkirch nach Oberried und .Haag, sämmtlich ans Rechnung der ofterreiehischen Bostverwaltung unterhalten werden, und erklart, dass es in postalischer Hinsieht nicht im ^alle sei, die Verabsolgung einer Bnndessubsidie zu empfehlen.

Jndem wir uns aus diese Bemerkungen beschränken, beehren wir uns, bei Jhnen zu beantragen : Es sei aus das Gesuch der rheinthalisehen Gemeinden ^ennwald, Gams, Buchs und ^evelen um Bewilligung von Bundessubsidien au die Erstellung von Rheinbrüken nicht einzutreten.

Wir benuzen übrigens diesen .^lnlass, Sie, Tit., unserer vollkommenften Hochachtnng zu versiehern.

. B e r n , den ^). Dezember 18.^.7.

Jm Ramen des schweizerischen Bundesrathes,

Der V i z e p r ä s i d e n t .

.^.r. ^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenosseuschast .

Schieß.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend das Gesuch der rheinthalischen Gemeinden Sennwald, Gams, Buchs und Sevelen um Bewilligung von Bundessubsidien an die Erstellung von Rheinbrüken. (Vom 9. Dezember 1867.)

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53

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14.12.1867

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