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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 21. August 1867.)

Jn Erledigung eines Austrages des Nationalrathes hat der Bundesrath in Sachen der schweizerischen A u s w a n d e r u n g das nachstehende Kreisschreibe.. an sämmtliehe Kantonsregierungen erlassen.

"Tit!

,,Der Nationalrath hat in der Siznng vom 25. v. Mts. folgende Motion des Herrn Dr. J o o s für erheblieh erklärt: "Der Bundesrath ist eingeladen, Anordnungen zu treffen, ,,,.dass genaue Angaben über die Zahl der schweizerischen Aus,,.,wanderer, über das Ziel der Auswanderung, über die wirklieh ,, ..erfolgte Ansiedelung oder über die Rükkehr der Auswanderer ,,,,in das Vaterland von Bundes wegen alljährlich bekannt ge,,,,macht werden.""

,,Entsehlossen, aus den Wunseh des Nationalrathes einzutreten, hat der Bundesrath sofort eine Enquete in den Rechenschaftsberichten der Kantonsregierungen anstellen lassen, um vor allen Dingen zu ermitteln, was zur statistischen Erhebung und Bekanntmachung der Auswanderer bereits in den einzelnen Kautonen geschieht. Nachfolgende Rotten sind das Ergebniss dieser Untersuchung : 1) Obwalden und A p p e u z e l l . J. R h. verosfentlichen keinen Reeheusehastsberi..ht.

2) Zürich, Uri, Schwyz, Z u g , Freiburg, S o l o t h u r n , Basel-Stadt, B a s e l - L a u d s e h a s t , Schaffhausen,

Appenzell A. Rh., Graubünden, W a a d t , Wallis,

Reuend u rg und Gens machen in ihren Rechenschaftsberichten keine Angaben über die Auswanderungen.

3) Bern gibt bloss die Zahl der neu konzesstonirten Auswauderungsagenten an.

4) Luzern berichtet 1865 über ein verunglüktes AuswanderungSchiff.

5) Thurgau gibt bloss eine allgemein gehaltene Bemerkung.

608 6) Hessin veröffentlicht Auszüge aus den Berichten der Bezirksstatthalter, die aber meistens ganz allgemein gehalten sind. Von einigen Bezirken werden hingegen positive und detail.lirte Rachweise gegeben , vom zweiten Bezirk auch die Zahl. der wieder Heimgekehrten.

7) R i d w a l d e n veröffentlicht unbestimmte Angaben. Der Bericht von 185.^61 spricht pon 300 Auswanderern in den lezten zwölf Jahren. Von den Armenbehörden wird ein Verzeichnis^ der nach Amerika Ausgewanderten geführt.

8) Glarus gibt in den alle drei Jahre erscheinenden Berichten jeweilen die jährliche Zahl der .,in Familien^ oder ,,ledig^ (nach Amerika) Ausgewanderten.

9) St. G a l l e n verössentlicht die Zahl der Auswanderer, ihr Reiseziel (Rord- und Süd- Amerika), Geschlecht und Eivilstand der.^ selben . endlieh wird angegeben, wie viele Auswanderer pon jedem ^er patentirten Agenten besordert Borden sind.

10) A a r g a u gibt eine Tabelle nach Bezirken mit solgenden Rubriken: I. Anzahl der Ausgewanderten.

a. Erwachsene (ledig oder verwitwet, verheiratet. männlich, weiblich^.

b. minder, (männlich, weiblich).

II. Reiseziel, (Nordamerika, Südamerika, Australien).

III. ...^ermögensverhältnisse , a. Mitgenommenes Vermogen, h. .Zurükgelassenes Vermögen.

IV. Unterstüzt a. von der Gemeinde, b. vom Staate.

..Aus dieser Untersuchung ergibt sich, dass nur die Mitteilungen der beiden l.eztgenannten Kantone zn dem gedachten Zweke ansreichend wären , dass also für eine allgemeine schweizerische Statistik der Auswanderer in den Rechenschastsberiehten der Kantonsregierungen das Material iui Ganzen nicht zu finden ist.

,,Wenn wir uns nun nach den Wegen und Mitteln umsehen, durch welche das Gesammtmaterial herbeigeschafft werden könnte, so ist zunächst zu erwägen, dass die Joos'sche Motion das Ziel der Auswanderung über-

haupt angegeben Bissen ^ill und die Ermittlung nicht ans diejenigen

beschränkt, welche nach Amerika oder Australien auswandern, wie es in den Berichten der drei lezten Kantone geschieht. Die Knnde über das Zahlenverhältniss der Auswanderung nach Amerika, Australien und andern überseeischen Ländern ist aber viel leichter zu erlangen und zu kontro-

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liren , als die Auswanderung im Allgemeinen ohne Ansehung des bloss überseeischeu ^ieles. Denn eine Berson, welche nach Jtalien, Spanien, Russland, Deutschland, England, Schweden oder nach der Levante sich begibt, wo überall schweizerische Kommanditen sich befinden, .hat ost gar nicht die Absieht , auszuwandern ; sie will sich nur ein paar Jahre im Auslande aufhalten ; sie eutschliesst sich aber zulegt doch zur definitiven Ansiedelung im fremden .Lande. Jn solchen Fällen wird es den .Konsuln schwierig sein, die wirklich Ausgewanderten von den Reisenden zu unterscheiden , und ebenso wird es den Behorden in der Heimat ergehen.

Um genau zu verfahren . müsste man sämmtli^e aus der Schweig reisende Schweizerbürger registriren und die wieder Heimkehrenden von ihnen abziehen. Dies würde einesteils eine grosse Mühe verursachen, welcher viele Kantone sieh nicht unterziehen mochten und würde nicht einmal ein sicheres Resultat ergeben , weil die Zahl der am Ende des Jahres noch aus Reisen Abwesenden die Gesammtzisfer irrig erhohen würde.

,,Die Ermittlung der wirklich ersolgten Ansiedelung und der Rükkehr der Ausgewanderten hat aber auch noch fernere Schwierigkeiten.

Viele Auswanderer siedeln sieh im fernen Westen Amerika^ an, wo sie gänzlich der Koutrole der Konsuln entgehen. Die Konsuln konnen deren Schiksal, nachdem sie einmal ins Jnnere abgereist sind, nicht verfolgen.

Man wird sich also damit begnügen müssen , alle nicht zurükgekehrten Auswanderer nach Jahressrist auch als augesiedelt zu betrachten.

,,Roch schwieriger ist die Ermittlung der Zurükgekehrten. Wenn solche stets querst in ihren Heimatort sich verfügten, so würde sich vielleicht eine Kontrole durch die Gemeindepolizei erstellen lassen. Allein dies wird nieht regelmüssig der Fall sein ; vielmehr werden zurükgekehrte Auswanderer meist dahin sich wenden, wo sie wieder Stellung finden, und dies wird nicht immer in der Heimatgemeinde , nicht einmal im Heimatkanton sein.

,, Unter solchen Umständen haben wir uns entschlossen, nur die überseeisehe Auswanderung und deren Ziel zu berüksiehtigen, und von der

Erhebung der wirklieh ersolgten Ansiedelung und der Rükkehr der Ansgewanderten vorläufig abzusehen.

,,Jn Hinsicht auf die Art und Weise der Erhebung des Materials müssen, wegen nicht in allen Kantonen ^.reichender staatlicher Kontrole der Auswanderung , unsers Erachtens drei Jnstanzen die Hände sieh reichen : 1) die Verwaltungsbehorden der Kantone, 2) die Auswanderungsagenten und 3) die schweizerischen Konsuln an den Abgangs- und Aukunftshäfen, sowie in den überseeischen Ländern überhaupt.

610 ,,Es gibt nämlich unter den ..Personen, welche nach Jahresfrist als ausgewandert betrachtet werden können, solche, welche a. in bestimmt erklärter, offener Weise auswandern. Diese werden in den meisten Kantonen 4 --- 6 Wochen vor ihrer Abreise zur Wahrung der Gläubiger öffentlich in den Amtsblättern ausge...

schrieben.

b.

Solche, welche in offener Weise in ein überseeisches Land reisen, aber erst später sich entscheiden, ob sie sich dort niederlassen wollen oder nicht. Diese werden stets Legitimationspapiere mitnehmen, welche von den kantonalen Verwaltungsbehörden beglaubigt werden müssen.

c.

Solche, welche entweder öffentlich nicht ausgeschrieben werden, oder keine Legitimationspapiere mitnehmen. Von diesen wird ein Theil durch die Auswanderungsagenten befördert und daher von denselben angegeben werden können.

d. Solche, welche sich heimlich entfernen. Von diesen wird ein Theil durch die Konsuln der Abgangs- und Anknnftshäfen ermittelt werden können.

..Die Zahl der Auswanderer wird also durch die Verwaltnngsbehorden, welchen die Aussehreibung derselben in den Amtsblättern behufs

Sicherung der Gläubiger, nnd die Beglaubigung der Vässe, Heimat-

seheine oder anderer Legitimationspapiere obliegt, so wie durch die Ans^ wanderungsagenten annähernd . ermittelt werden können. Die Berichte der Konsuln würden als Kontrole dienen.

,,Aus Allem geht hervor, dass uns zur Erhebung des statistischen Materials sur die überseeische Auswanderung die Unterstüzung der Regierungen der Kantone unentbehrlich ist; mögen dieselben ihre Staatskanzleien mit der Sammlung der betreffenden Rotizen von Seite der Bezirksverwaltungsbeamten (Bezirkspräsidenten , Regierungsstatthalter, u. s. w.) beauftragen, oder die Auswanderungsagenten (bei Ertheilnng oder Erneuerung der Konzession) verpflichten, eine genaue Liste der von ihnen spedirten Auswanderer am Ende eines jeden Jahres einzureichen, oder irgend eine andere Massregel zur Erhebung des betreffenden Materials für geeignet erachten.

,,Wir erlauben uns daher, an Sie die Anfrage zu stellen : 1) Welche Schritte geschehen von ^eite der Verwaltung Jhres Kan..

tons in fallen der Auswanderung, sowohl zur Sicherung der Gläubiger der Auswanderer, als zum Schuze der leztern selbst^ 2^ Jn welcher Weise kommen Auswanderungssälle in Jhrem Kanton zur amtlichen Kenntnisse

.

611 3) Welche Massnahme stnd Sie bereit zu ergreifen, um die in Jhrem Danton Auswandernden und deren Reiseziel am Schl.usse eines jeden Jahres zu unserer Kenntniss zu bringen^ ,,Jndem wir über Vorstehendes Jhren gefälligen Rükäusserungen und Vorschlägen in Bälde entgegensehen, ergreisen wir gerne diese Gelegenheit , Sie , getreue, liebe Eidgenossen , sammt uns in den Sehuz des Allmächtigen zu empfehlen.^

(Vom 26. August 1867.)

Herr Adolf Schäck, k. k. österreichischer Honorarkonsul in Genf, ist von S. M. dem Konig von Schweden und Norwegen zum dortZeitigen Konsul. in der Schweiz, mit Resident in Gens, am 13. Juni d. J. ernannt worden , in welcher Eigenschaft er das Ex^uatur vom Bundesrathe erhalten hat.

(Vom 28. August 1867.)

Der Bundesrath hat die Inspektion der diesjährigen EentralMil.itärschule (applikatoriseher Theil) in üblicher Weise dem .Vorsteher

des eidg. Militärdepartements übertragen.

(Vom 30. Angust 1867.)

Herr Bhil.ippe Eharles G o s s e t , Jngenieur, von St. Helier(England). ist vom Bundesrath zum lI. Topographen auf dem eidg. Stabsbureau sur unbestimme Zeit ernannt worden.

612 Der Bundesrath wählte

(am 26. August 1867) als Bosthalter in Eudrefin :

Hrn. Guillaume M i l l i e t , Gemeindsekelmeister, von und in Eudresin (Waadt).

,, Telegraphist in St. Aubin: Hrn. Auguste Droz, von Chaux-deFonds, Bosthalter daselbst, (am 28. August 1867) als Bosthalterin in Villeret.

Jgfr. Elise Bouquin, Uhrenmaeherin, von und in Billeret (Bern) , ,, Telegraphist in Davos..Blaz : Hrn. Beter Ruesch, Bosthalter, von und in Davos..Blaz (Graubünden).

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Ausschreibung.

Die Stelle eines II. Sekretärs des eidg. Militärdepartements, mit einer jährIl.hen Besoldung von Fr. 3000-3200, ist erledig und wird hlemit zur .Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Schweizerbürger, die stch für dieselbe zu bewerben gedenken, haben ihre Anmeldungen bis zum 15. September 1867 dem unterzeichneten Departement schriftllch einzureichen.

Bern, den 26. August 1867.

Eidgenössisches Militärdepartements

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Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

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1867

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38

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31.08.1867

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607-612

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