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Schweizerisches Bundesblatt.

XIX. Jahrgang. ll.

Nr. 29.

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6. Juli 1867.

Botschaft des

Bundesrathe.... an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend die Umänderung von Artilleriematerial.

(Vom 21. Juni 1867.)

Tit.

.

l.

Durch die seit dem Jahre 1861 über die Reorganisation der schweizerischen Artillerie erlasseneu Geseze ist der Bestand der Feldartillerie folgendermaßen festgestellt worden:

1) 27 Batterien (16 Auszug und 11 Reserve) 4 schule

=

.

.

.

.

.

.

2) 11 Batterien (.) Auszug und 2 Reserve) 8

a 6 Ge-

.

.

.

a 6 Geseze ........

1 6 2

66

3) 4 Gebirgsbatterien (2 Auszug und 2 Reserve) a 4 Geschule

=

.

.

.

.

.

.

.

.

.

im Ganzen

16

244

b e s p a n n t e Gesehüze, wozu noch kommen

4) 4 Raketenbatterien (Ansang) zu 10 Gestellen ....

.

. 4 0

Für diese Batterien sind an Ergänzungsgeschüzen vorhanden :

4 Gesehüze .

Gebirgsgeschüze .

8 Gesehüze .

.

.

.

.

.

.

.

.

44 4 12

zusammen 60 Geschüze.

Bundesblatt. Jahrg XIX. Bd. II.

.

22

274 Dieser Bestand der Feldartillerie ist in doppelter Beziehung ein unzureichender, indem die bespannten Gesehüze weder zn der Stärke der Armee, noch zu den Ergänzungsgeschüzen in einen. richtigen Verhältnisse stehen.

a. Angenommen, das Bundesheer (Auszug und Reserve) ri.ke nur mit dem reglementarischen Bestand ins Feld , so stellt sich derselbe so :

Auszug : Kavallerie . . . 1 ,937 Schüzen . . . 4,500 Jnfanterie

.

. 56,082 ..^-----^

Reserve. Kavallerie

.

.

62,519

932

Sehüzen . . . 2,390 Jnsanterie . . 26,334 ^

^ ^

^ .

.

^ ^ .

.

^ ^

Total 92, l 75 Ans 1000 Mann des Bundesheeres kommen sonach 2,6 b e s p a n n t e

Feidgeschüze.

Dieses Verhältniss ist schon zur Zeit der glatten Geschüze als ein

minimale.... angesehen worden. Nachdem die Wirkung der Bewaffnung der Jnfanterie in Bezug aus Tragweite und Feuergeschwindigkeit in neuerer Zeit eine so wesentliche Steigerung ersahren hat, ist es gar uieht mehr haltbar, wir sehen desshalb in den lezten Kriegen die Artillerie immer in einem Stärkeperhältniss von weuigstens 3 Geschü^en aus tausend Mann auftreten.

Jnsofern wir aber von der Ansieht ausgehen , dass ....ir immer nur Kriege zur Vertheidignug, d. h. um unsere Existenz, zu führen hal.^.., bei denen sich alle unsere Wehrkräfte, und demnach auch die Landwehr,

betheiligen werden , so stellt sich das obige Missverhältniss noch oiel

greller heraus. Nehmen wir unsere 69 Bataillone Landwehr nur zn 600 Mann und die 43 ^audwehrschüzenkompagnien zu 100 Mann, so ergibt sieh ein Zuwachs an ^ussvolk von 4^,700 Mann. Wir haben somit an Kavallerie, Schüfen und Jnfanterie im Ganzen 137,875 Mann, .an bespannten Geschüzen 244 ^tuk o d e r ein V e r h ä l t niss v o n

nur 1,8 G e schü z e n a u s 1000 M a n n.

Als notwendige ^olge stellt sich somit eine nicht unwesentliche Vermehrung der Feldartillerie heraus , insofern wir von einer gehörig ausgerüsteten und feldtüchtigen Armee von nur 130,000 Mann reden wollen. Bei diesem Armeebestande müsste nach dem Vorgange aller übrigen Heere die Zahl der b e s p a n n t e n Feldgesehi.ze aus 390 gebraeht werden, was naeh dem Verhältniss von ^ leichter und 1/2 schwerer Artillerie 50 Batterien gezogener 4 .^ und 16 Batterien ^ gezogener

275 8 .^ entspricht, oder einer Vermehrung unserer Artillerie um 13 leichte und 5 schwere Feldbatterien.

b. ^ie Zahl der vorhandenen Erganzungsgesehi^e steht auch im Missverhältniss zu den bespannten ^eldgesehüzen.

Jene haben den doppelten Zwek , einerseits als Ersaz für abgehende und verlorene ^eldgeschi^e und andererseits zur Jnstruktion der Rekruten ^u dienen , während die Batterien im ^elde stehen. Jhre jezige ^ahl ist aber so gering, dass sie kaum für den ^genannten ^wek ausreicht, und demnach eine eigentliche .^riegsreserve gar nicht vorhanden ist. ^..iese sollte wenigstens ebenfalls ein Viertheil des Batteriematerials.

also weitere 60 Geschü^e betragen.

^ür den oben au^egebeuen nothweudigen Bestand von 3^0 Geschüfen aber hätte die Reserve aus 100 Gesehüzeu und Fuhrwerken zu bestehen, wobei das .Justru^iousmaterial ausser Betracht gelasseu ist.

^iese Vermehrung der Batterien und des Materials würde nicht bloss sehr bedeutende ^pser , sondern auch die Aenderung des Sealagesezes uothweudig macheu und wegen der Schwierigkeit der Rekrutirung, namentlich der Traiusoldateu , erst nach mehreren Jahren durchführbar sein. ^er Bundesrath beschränkt sieh daher daraus, dem dringendsten Bedürfnisse ^u begegnen und der hohen Bundesversammlung statt der Vermehrung der bespannten Batterien für einmal nur die Umwandlung der Ral^eteubatterien und eine Vermehrung des Materials der 4 ^ Batterien in der sofort ^u bespreehendeu Weise vorzuschlagen.

Duxeh Anschasfnng neuen Materials für 16 leichte Batterieu des

Aus.^es (Ges^ vom 24. Juli 186l, Band Vll, ^eite 67^ ist das frühere Material disponibel geworden, uämlieh : 44 ^eehspsü...der^anonen mit 66 Caissons,

.^2 ^volfpsüuder-^aubizen mit 132

,,

Hievon sind ^ur Bildung der neuen 8 ..^ Reservebatterie von L n z e x n verweudet worden 6 Gesehü^e und 11 Caissons , sonnt im Ganzen

noch übrig .)0 Gesehü^e m.t 187 Caissons.

...^ureh Bundesgesez vom 3. Hornung 1862 , ^lrt. 3 wurde be-

stimmt, dass dieses Material bis ans Weiteres ein Bestaudtheil der ge^

se^lieheu .^ontingentsl.eistnngen bleiben und solglieh weder veräussert, noch soust seiner Bestimmung entzogen werden dürfe ; später wurde dasselbe durch ^..esez vom 3. Dezember l 863, ^lrt. 4 dem Vositiousgesehü^ ^u.^ getheilt. Ju dem je^gen .Zustande sind diese Geschü^e unbrauchbar, .indem gar keine Re^e ntehr davon sein kann, glatte Gesehü^e, uamentlieh solehe von leichtem Kaliber , weder als ^eldgesehüze, uo.h als Vosition.^geschü^e gegen gezogene Artillerie verwenden zu wollen.

276 Der Bundesrath stellt daher den Antrag, durch Umänderung der genannten Geschüze und Fuhrwerke das Material sür 15 Vierpfünder.^Bat..

terien zu erstellen, zu welchem nur die Feldschmieden und Rüstwagen zn beschassen wären und wobei noch 43 baissons übrig blieben. Die U..^ änderung würde in gleicher Weise ersolgen , wie dies durch Gesez vom 23. Dezember 1863 bezüglich der 11 Reserve-Sechspsünder.^Batterien

geschehen ist.

Die kosten der Ausrüstung einer Batterie mit umgeänderten. 6 .^ Material sind folgende :

Transport, Umguss u. Ziehen von 6 Geschüzen .'. Fr. 480 .... Fr. 2,880 Umänderung der 8 Lafsetten, à Fr. 40 - .

.

.

Umänderung von 3 Eaissons ungerader Rnmmern , .^ ^r.

^

-

^

.

.

.

.

.

.

.

^, ,,

320 252

Umänderung von 6 laissons gerader Rnmmern und des

Barks, ^ Fr. 28 ^ . . .

.

Umänderung von 35 Munitionskaften, .^ Fr. 34 .^-.

Ausrüstung von 8 .Lasfetten, à Fr. 110 ........

.

Umänderung Fr.

^35

von 3 Eaissons

^

.

.

. ,, 168 .^ ,, 1,190 . ^ 88l)

ungerader Rnmmer.. , à .

.

.

.

.

Ausrüstung pon 3 laissons gerader Rumn.ern, à Fr. 83 -

,.,

,, 3

,,

,,

405

^

2.^.)

in den ^ark, .^ Fr. 56 .^ . ,,

.68

Umänderung der Ausrüstung von Rüstwagen und ^eldschmiede

Kontrolle

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^

3^0

,

,2 3 8

Total Fr. 7,100 Die .tosten für die Umänderung des Materials von 15 Batterien .werden also betragen Fr. 106,500, oder mit einem Zuschlag sür Uuvorhergesehenes auf Fr. 108,000.

Die Kantone bieibeu Eig.^.thümer des umgeänderten Materials und treten dafür dem Bunde die sämmtliche bisherige Munition ^ wie dies bei der Umänderung der Reserve - 6 .^ Batterien geschehen ist (Art. 7, Litt. b des Gesezes vom 23. Dezember 1863^.

Die Verwendung des neuen Materials geschieht in der Weise, dass 12 Batterien als Ergäuznngs- und Reservematerial sür die Feld....

artillerie und zur Ausrüstung vo.i mobil gemachten Landwehrbatterieu bestimmt werden , während die übrigen 3 Batterien an drei sezige Ra^tenbatterien übergehen , welche dadurch in 4 .^ ^anonenbatterieu umgeändert werden.

.

.

.

.

.

.

.

.

277

H.

Die U.mänderung resp. Abschafsung der Raketenbatterien war schon früher Gegenstand der Verhandlung der Bundesbehorden. Durch Besehlnss vom 24. Juli 1861 wurde der Bundesrath mit der Untersuchung der ^rage beauftragt , ob es nieht im Hinblik aus die Einführung geRogener Kauonen zwekmässig wäre , auf die Beibehaltung besonderer Ral.eteukorps ^u ver^ichteu. Mit Berieht vom 3. Januar 1862 verneinte der Bundesrath diese ^rage und legle gleichzeitig der Buudesversammlung einen Gese^eutwurf über die Neugestaltung der Raketenbatterien vor, welcher den Erlass des Gesezes vom 5. ^ebrnar 1862 zur Folge hatte , wodurch eine Reorganisation des Raketenkorps in 4 Auszüge..bal^erien erfolgte.

Wenn heute der Bundesrath auf deu Antrag der vorberatheuden Militärbehordeu die Aushebung der Raketenbatterien befürwortet, so wird er dabei nicht von der Aenderung prinzipieller Anschauungen, sondern von den seither in andern ..Staaten gemachten Erfahrungen und dem Stande der heutigen Artillerie geleitet.

Als vor füuf Jahren die Reorganisation der Raketenbatterien besürwortet wnrde , während schon damals viele Stimmen sür deren Ab- .

sehafsung laut wurden , konnte unmöglich geahnt worden, das.. die Einführnng gezogener Gesehü^e eine so allgemein durchgreifende sei.n werde , seither aber sind wie durch ^auber die glatten Gesehüze ans den Artillerie^ par^s aller Armeen verschwunden , un^ selbst in Breussen und eiuigen kleinereu deutsehen Armeen , wo die glatten 12 .^ Kanonen noeh bis 1^66 die Hälfte aller ^eldgesehüze ausmachten., sind nun leichte ge^ogeue Gesehü^e an deren Stelle getreten, in ^olge der Erfahrungen des iezt^

jährigen ^eldzugs.

Alle unsere Rachbarstaaten haben in ^olge dessen die Raketen verlassen und führen bloss noch zweierlei gezogene ^eldgesehü^e ins ^eld.

Mit Raketen konnte man noeh ^nr Rotl.. glatte Geschü^atterien bekäu^.psen ; gegen gezogene Geschüze dagegen konnen Ragten in keiner Weise wirken, sowohl wegen Mangel an Tresssicherheit, als wegen be^ sehränkter Tragweite , welche kaum die Halste derjenigen .^er ge^ogeuen

Gesehüze beträgt.

Die nähere Bekanntschast mit den gezogenen Gesehüzen hat auch zur Erkennnng gesührt , dass deren hoher Bogenwnrs unvergleichlich bessere . Resultate gibt , als derjenige der glatten Gesehü^e und der Raketen , so dass ...er Vor^ng dieser lederen vor den alten Haubizeu ebensalls dahin fällt nnd mit einer bedeuteud grossern Sicherheit gedekte Ziele aus gezogenen Gesehüzeu geworfen werden Tonnen, als dies jemals durch 12 .^ Wurfraketeu erreichbar ist.

Sollen mit Raketenbatterien

278 bedeutende Ersolge erzielt werden, so müssen solche auf mindestens 600 bis 800 Schritte an den Feind heranfahren . durch die Bewaffnung aller Jnfanterien nicht bloss mit ^räzisionswaffen , sondern auch mit 3-5 Mal rascher feiernden ..^iuderladnngswaffeu, wird eine Bekämpfung feindlicher Jnfauterie ans solche Entfernungen se länger je unmöglicher, weif in kürzester Frist die Mehrzahl der Bedienungsmannschasteu und Bserde niedergeschossen sein wird,. ohne dass die Raketenbatterie zu grosser

Wirkung gelangt.

Gezogene Gesehüze dagegen wirken außerhalb der Sphäre des Kleingewehrfeuers mit fast der nämlichen Tresfsteherheit, wie auf bedeutend nähere Entfernungen.

Diese Eigenschaft der .gezogenen Gesehüze , gepaart mit deren Manövrirsähigkeit, welche derjenigen der Raketenwagen nicht nachsteht, hat die Verwendbarkeit der gezogenen Geschüze ungemeiu gesteigert und dadurch die Notwendigkeit der Beibehaltung von Raketen wesentlich permindert.

Während früher z. B. die Verwendbarkeit der Raketenwasse hauptsächlich bei Dorfvertheidigung zur ^laeirung von Raketengestellen in Gebäuden, hinter Mauern u. s. w. hervorzuheben war, darf nun wirklich behauptet werden , dass weitaus iu den meisten Fällen der nämliche Zwek, ..Bestreichung einer gewissen ..^errainstreke, eines Zugangs u. s. w. eben so gut durch das Kreuzfeuer selbst sehr entfernt stehender gezogener ..^esehüze erfüllt werden kann.

Jn ähnlicher Weise wird bei der gross..n Tragweite der gezogenen Gesehüze , in sumpfigem ungangbarem .Terrain , die Notwendigkeit der Anwendung von Raketen in gar vielen fallen weniger dringlieh erseheinen, als so lange nnr glatte Geschü^e zu Gebote stunden.

^eim Uebergang über Flüsse wird die Uel.erschisfuug von Raketenartillerie zur Säuberung des jenseitigen Users von. feinde nm so weniger erforderlich sein , als wiederum derselbe .Zwek vermöge der grosseu Tragweite des gezogeneu Geschüzes vom diesseitigen Ufer aus erzielt werden kann.

Zu diesen Umständen gesellt sich dann noch die .Erfahrung , dass die Raketen auch bei der sorgfältigsten Anfertigung dennoch im Magazin und beim Transport wesentlich mehr leiden als gewohnliehe Gesehüzn.uuition , wodurch deren Tresfsicher^eit und Wirkung in ein um so fataleres .^eht gestellt wird, als andererseits die .Anforderungen an die Treffsicherheit der Artillerie in den lezten Jahren so ungemein gesteigert worden sind, und aus diesem Uebelstande ein fatales Misstrauen gegen das Raketengesehüz entsteht, welches sich je mehr und mehr bei Osfizieren und Mannsehast einwurzelt.

27..)

D..r Rnzen, welchen die Raketen in einigen gan^ besondern Fällen des ^eld- und Gebirgskrieges , vermoge ihrer leichten Blaeirung an sur gewohnliches Rohrgesehüz unzugänglichen Stellen , leisten konnen, steht ^var troz der geänderten , oben berührten Verhältnisse nach wie vor sest.^ allein um die fernere Existenz besonderer Raketenbatterien noch befürworten zu konnen , müssten Vervollkommnungen der Rakete stattfinden , die ohne Aufwand sehr bedeutender Geldmittel gar nicht denkbar und auch dennoch von zweifelhaftem Ersolg aus die Dauer sein würden.

Unter diesen Verhältnissen ist die fernere Beibehaltung der Raketenbatterien nicht mehr gereehtsertigt.

Wir beantragen Jhnen , drei derselben, diejenigen von Zürich, Bern und Aargau , in 4 .^ Kanonenbatterien und diejenige von Genf in eine ^ositionskompae^uie umzuändern. Die drei erstgenannten Kautone werden in ^ol^e dessen den Bestand der Mannschaft nm 55 und denjenigen der Bferde um 33 zu vermehren haben , was namentlich angesichts der nächstens bevorstehenden Aeuderung des Sealagesezes keine^ Schwierigkeiten haben wird.

Der Bundesrath hätte es vorgezogen , auch die Genfer Raketenbatterie in gleicher Weise in eine 4 .^ Kauonenbatterie umzuändern , er wurde aber durch die Erwäguug darau gehiudert , dass der Kantou

Geus sehon je^t unverhältnismäßig viel Artillerie stellt , nämlich ^wei

4 .^ Kauoueubatterien und eiue Raketenbatterie , so dass es demselben schon seit einer Reihe von Jahren äüsserst schwer gefallen ist, die Traiu^ sollten auf deu. reglemeutarischen ^tand zu erhalten und eine Ver.^ mehrung derselben die Leistungsfähigkeit des Kantons geradezu übersteigen würde. Dnreh Anwandlung der jezigeu Raketenbatterie in eine Bositionskompagnie mit entsprechender Reservekompagnie wird ein richtiges Verhältnis^ mit den übrigen Kantonen hergestellt.

Die Dotirung der drei Raketenbatterien mit umgeändertem 4 .^ Material macht die Ausrüstung mit der entsprechenden Munition uothwendig , deren Kosten zu den oben angeführten Umänderungskoften zu reehuen sind. Dieselben betragen für eine Batterie ^u 400 Sehuss per

Geschuz ^r. 20,244, also sür drei Batterien zusammen ^r. 60,732,

wovon aber der Werth der alten Munition (^r. 650 per Gesehü^) mit ^.r. .^7,756 in Abrechnung zu bringen ist, so dass noch auszugeben.

^leiben ^.r. 2..)76 und die Gesammtkosten sieh belausen a. Umänderungskosten . . . . ^r. 108,000

h. Mnnition . . . . . . .

zusammen

,,

3,000

Fr. 111,000

280 Durch diese massige Ausgabe wird das Kriegsmaterial namhaft permehrt und die Leistungssähigkeit der jezigen Raketenbatterien be-

deutend gesteigert.

Was das Material der bisherigen Raketenbatterien anbetrifft , so wäre dasselbe beizubehalten , (mit Ausnahme des Vorrathswagens und der Feldschmiede nebst Batteriesourgons , welche in den zu kreirenden 4 .^ Batterien ^Verwendung finden) und bei der Ausstellung der Armee den Divisionsparks und den Reserpeparks der Artilleriereserve einzuverleiben, um je nach Bedürfnis.. Raketen verwenden z.. konnen.

Nachdem durch die Vereinfachung der Geschüzgattungen und Kaliber, durch Wegsall des .Laborirens pon vielerlei Munitionsgattuugen und durch Vereinfachung vieler Reglemente in den Artilleriesehulen etwas Zeit gewonnen wird , kann pon nun ..n mit der so überaus einfachen Bedienung der Raketengestelle jeder Offizier, Unteroffizier und Kanonierrekrut leicht pertraut gemacht werden, so dass in jeden.. Moquent sich eine

Abtheilung Artilleristen bilden lässt, welcher die Besorgung von Raketen-

geschüzen in speziellen Fällen zugemnthet werden kann , ohne dass ^anze Batterien in Bereitschaft zu halten sind und doch nur selten zu pa.sender Verwendung gelangen.

Genehmigen Sie , Tit. , die erneuerte Versicherung unserer voll^ kommenen Hochachtung.

B e r n , den 21. Juni 1867.

Jm Ran.en des schweiz. Bundesrathes,

Der B u n d e s p r ä s i d e n t .

^. ^ornerod.

Der Kanzler der Eidgenofsenschast .

Schieß.

281

Beschluß entwurs betreffend

die Umänderung von ...lrt^eriematerial.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der s c h w e i z e r i s c h e n E i d g e n o s s e u s eh a s t , nach Eiusiehtnahme einer Botsehast des Bundesrathes vom

Juni 1867,

21.

l.. e s eh l i esst .

Art. 1 . Das Material der srühern Sechspsüuder^Batterien (Art. 3 des Gesezes vom 3. ^ebrnar 1862 und Art. 4 des Gesezes vom 23.

Dezember 1863) wird in Material gezogener Vierpsünder-Kanonenbat^ terien umgeändert, um je nach Bedürsniss zur Ausrüstung von Batterien oder als Reservematerial verwendet ^n werden.

^rt. 2. Die Umänderung geschieht aus .kosten d..s Bundeswelchem die Kantone dagegen die für die Geschü^e vorhandene Munition abzutreten haben.

...lrt. 3. Das umgeänderte Material bleibt Eigenthum der Kan^ tone, denen auch der Unterhalt desselben übertragen wird.

Art.

4.

Zur Bestreitung der dem Bnude erwachsenden Kosten

wird ein Kredit von ^r. 111,000 ertheilt.

Art. 5. Der ^lrt. 4 des Bundesbeschlußes vom 23. De.,emb..r 1863, betreffend weitere Ausdehnung des ^stems sowie diejenigeu Bestimmungen des Gesezes über die schast , Bserden und Materiellem vom 27. ..lugnst gegenwärtigem Geseze im Widerspruch stehen, treten

gezogener Gesehü^., Beiträge an Mann^ 1851, welche mit ausser ^rast.

^rt. 6. Der Bundesrath wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

282

...^es.^l^ent^rf betreffend

die .Aufhebung der Raketenhatterien.

D i e B u u d e s ... e r s a m m l u n g d e r schw e i z e x i s eh e n E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsichtnahme einer Botschaft des Bundesrathes vom

Juni 1867,

21.

b e schl i esst : Art. l.

Die nach dem geseze vom 5. Februar 1862 errichteten vier Raketenbatterien werden ausgehoben.

Art. 2. An der Stelle dieser Batterien haben die Kantone Zürich, Bern und Aargan je eine Vierpsünder-Kanonenbatterie nach gesezlichem Stande zu errichten und in den Auszug zu stellen. Der Kanton Gens dagegen hat die Raketenbatterie durch zwei gesezl^h sormirte Positionskompaguien (eine in den Auszug und eine in die Reserve) zu ersezen.

Art. 3. An Munition für jede der drei Vierpfünder-Batterien (Art. 2) werden 400 Schüfse für jedes Gesehüz vorgeschrieben. Die Kosten der ersten Anschaffung trägt .^er Bund ; die Ergänzung liegt den Kantonen ob.

Art. 4.

des Bundes.

Das Material der Raketenbatterien bleibt zur Versügung

Art. 5. Das Bundesgesez betreffend die Reorganisation der Raketenbatterien pom 5. Februar 1862. sowie die Bestimmungen des Gesezes über die Beiträge an Mannsehast , Bserden und Materiellen. vom

27. August 1851, so weit solche mit gegenwärtigem Geseze im Wider-

sprneh sind, werden aufgehoben.

Art. 6. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Besehlusses beaustragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die gesezgebenden Räthe der Eidgenossenschaft, betreffend die Umänderung von Artilleriematerial. (Vom 21. Juni 1867.)

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Jahr

1867

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

29

Cahier Numero Geschäftsnummer

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

06.07.1867

Date Data Seite

273-282

Page Pagina Ref. No

10 005 498

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