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Schweizerisches Bundesblatt

XIX. Jahrgang. l.

Nr. 6.

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9. Februar 1867.

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der

nationalräthlichen kommission betreffend Aufnahme eines eidgenössischen Anleihens mit Rütsicht auf Bewaffnung.

(Vom 21 Dezember 1866.)

Tit. l Die Botschaft des Bundesraths vom 30. .November 1866), welche den Antrag zur Ausnahme eines Anleihens von eilf Millionen Franken einbegleitet, bemerkt unter Andern. : Jedenfalls ist diese Aussieht, unsere künstigen Einnahmen bis auf zwanzig Jahre hinaus dureh eingegangene Verpflichtungen in Besehlag genommen zu sehen, bedenklich genng, nm eine gründliehe Vrüfung von Seite der eidgenossisehen Räthe zu verdienen, zumal die hier ausgestellten Berechnungen ans der Voraussezung beruhen, es werde in den nächsten zwanzig Jahren kein unvorhergesehenes Ereigniss dieselben umstossen, sondern der Schweiz vergonnt sein, während dieses langen Zeitraumes von allen politischen Krisen verschont zu bleiben, welehe den europäischen frieden trüben konnten. (S. 310.)

Durchdrungen von diesem Gedanken und von dem ernsten Eharakter der beantragten Massnahme , hat Jhre Kommission die schwierige Auf gabe einer gründlichen Prüfung dieser Frage an Hand genommen.

Es

) Bundes...latt von 1866, Bd. III, S. 303.

Bundesblatt. Jahrg. XIX Bd. I.

14

1^ wird sich die Kommisston und insbesondere der Berichterstatter glüklieh schien, wenn sie nicht allzusehr hinter ihrer Ausgabe zurückgeblieben sind.

.Leider ist die eingeräumte Zeit zu einer gehörigen Würdigung. der gerammten Finanzlage eines Landes gar zu kurz , denn es ist diese Arbeit keine leichte und noch schwierige... wird dieselbe , wenn es sich darum handelt , einen. aneh nur einigermassen vollständigen Einblik in dessen wirkliche Hilfsquellen, wie sie sich in der Gegenwart gestalten, und vollen^ erst i^n ..^ ^künsti^ z.u. gewannen.. Ueber diese ledern wird

Jh^ Kommission. gleichwie die bundesräthliche Botschaft, nur Muth^ massungen und allgemeine Umrisse ausstellen können.

Die Botschaft des Bundesrathes hält es für notwendig, ein Anleihen von eilf Millionen anzunehmen zu.^ Bestreitung der Ausgaben für die Bewasfnnng unseres Bundesheeres, Auszug und Reserve, mit den pervollkommnetsten Kanonen und Gewehren, die man bis jezt kennt., und glaubt, es konne dieses Anleihen, ungeachtet der votirten Kredite und unserer frühern Schulden , vom Jahr 1876 an bis spätestens im Jahr 1887, als^ in einem Zeitraum von 12 Jahren, amortisirt werden.

Diese beiden Säze werden dann mit Angaben und ^issern unterstüzt, welche vor Allem eine Brüsung erheischten.

Jn ^Bezng auf den ersten Bunkt beschränkt sich die Botschaft aus

die Bemerkung, dass ungeachtet der in den Jahren 1861, 1862, 1863 und. 1864 beschlossenen ausserordentlichen Ausgaben, sowie des Saldos des Anleihens von 1857 und einer Summe von gegen 5 Millionen für die eventuelle Korrektion der Juragewässer, die Eidgenossenschaft gleichwohl im Falle wäre, alle bis zum Jahr 1865 beschlossenen Ausgaben bis ^um Jahr 1875 aus den Einnahmenüberschüssen ohne ^nhilsenahme eines ^lnleihens, .^u deken.

Allein die neue Gestaltung der Dinge : die Bundesbeschlüße vom

17., 1^. und 20 Juli 1866, resp. die aussieht, unsere Scharssehüzen und die Jnsauterie vollständig mit Hinterladungswassen versehen zu müssen, wird der Eidgenossenschaft, nach einem Uebersehlage des MilitärDepartements , eine Ausgabe von ungefähr zehn Millionen verursachen.

Mit der veränderten Lage machte steh die Dringlichkeit geltend , diese Summe aufzunehmen, um die neuen Ausgaben bestreiten zu können.

Die Botsehast stellt solgende Berechnung aus, um ^u zeigen, dass unsere vor dem Jahr 1865 eingegangenen Verbindlichkeiten bis zum Jahr 1875 durch unsere gewohnliehen Einnahmen gedekt werden konnten:

159

V o tir te K r e d i t e .

Militärische Alpenstrassen und bündnerische Rhein- und Rhonekorrektion . . . .

Juragewässerkorrektion (eventuell) . .

Ausserordentliche Militärausgaben . .

Strafen . . .

. . .

. . .

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.

nämlich : Gezogene Vierpsünder- Kanonen und Zeughäuser . . . . ^ . . . Fr. 1,851 ,000 Kaserne in ...hnn und Schusslinie ,, 1,266,000 Jnsanteriegewehre , die dekretirten Fr. 4,600,000 reduzirt aus . . ,, 1,640,000 Fr. 4,757,000 Auf Rechnung d i e s e r Kredite bezahlte

^r.

^ ,, ^,

2,750,000 5,790,000 4,670,000 4,757,000

Fr. 17,967,000

Summen.

Militärische Alpenftrassen . . . Fr. l ,750,000 Bündnerische Strassen . . . . ,, 596,500 Rheinkorrektion . . . . . .

Rhonekorrektion . . . . . .

" .,

780,000 611,500

Militärausgaben . . . . . ,, 4,757,000 Ab, bezahlte .^umme . . . . . . ,, 8,495,000

Saldo der noch zu bezahlenden ausserordentlichen Ausgaben

.

.

.

.

.

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.

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F r . 9,472,000

worunter in rnnder ^umme:

Bündnerische Strassen . . . . Fr. 403,500 Rheinkorrektion . . . . . . ,, 2,370,250 Rhonekorrektion . . . . . . ^, 2,028^250 Jnragewässerkorrektion (eventuell)

,, 4,670,000

Wie oben Fr. 9,472,000, welche Summe in 9 Jahren mittelst der Ueberschüsse der Einnahmen über die ordentliehen Ausgaben zu bezahlen ist.

Die Botschaft weist diese Moglichkeit nach, indem sie das Budget

von 1867 als Massftab für die folgenden, resp. als Rormalbüdget an-

nimmt, von welcher Grundlage aus si^ dann unsere Finanzlage auf zwei Jahrzehnte hinaus ableitet.

160 Raeh diesem Budget, bemerkt die Botschaft, betragen die Einnahmen

^ Fr. 20,523,000 und die Ausgaben ., 20,128,000 Ueberschuss Fr. 395,000

Allein es siguriren ans diesem Büdget verschiedene ausserordentliche und vorübergehende Ausgaben, welche sueeessive wegsallen werden, als:

Ausstellung in Baris

. . . . . . . . . . Fr. 16^,000

Möblirung der Kaserne in ^hun . . . . . . .

,,

88,000

Bildnerische Strassen . . . . . . . . . . ,, 88,000 Rhein- und Rhonekorrektion . . . . . . . . ,, 550,000 Truppeuzusammenzug, alle zwei Jahre, die Hälfte von

Fr. 300,000 mit

. . . . . . . . . .

im Ganzen

,, 150,000 Fr. 1,036,000

Mit obigem Uebersehnss von ,. 395,000 haben wir also einen Totalüberschuss der Einnahmen von Fr. 1,431,000 Die Botschaft fügt bei : . anstatt die zur Rük^ahlung des Saldos des Anleihens von 1857 erforderlichen Summen von den Kapitalien ^u nehmen, sei eine Summe von Fr. 250,000 aus das Rormalbüdget von 1867 gese.^ worden, und es werde sich diess bis zur Abzahlung alljährlich wiederholen. Diese lettere wird demnach erst im Jahr 1877 vollzogen sein, da die zu bezahlende Summe aus den 15. Juli 1867

sich auf Fr. 2,500,000 stellt, also zehn Annuitäten von ^r. 250,000 repräsentirt.

Wir wollen sür jezt die Genauigkeit obiger Ziffern dahin gestellt sein lassen . gewiss ist jedoeh , dass .venn dieses Rormalbüdget sieh als richtig bewährt und Einnahmen wie Ausgaben während 9 Jahren in

dieser Weise sieh das Gleichgewicht halten , die gegenwärtigen Kredite,

und zwar selbst der eventuelle für die Juragewässerkorrektion, sowie das Anleihen von 1857 .(mit Ausnahme von zwei Annuitäten) bis zum besagten Jahre 1875 bezahlt sein werden, und dass uahezu 41/2 Millionen übrig bleiben, um die Zinsen des neuen Anleihens von 11 Millionen zu entrichten.

Gehen wir nun an die Bxüsuug dieser Ziffern.

Hier ist vor Allem der aus Fr. 395,000 angesezte Ueberschuss der Einnahmen über die Ausgaben am schwierigsten zu verisiziren , indem erst die.^ Rechnungsergebnisse von 1867 hierüber das entscheidende Wort spreeheu konnen.

161

Bei einer in's Detail gehenden Brüsung des Budgets empfängt man ans den ersten Blik den Eindruk, dass die Einnahmen im Allgemeinen stark hinaufgeschraubt seien (portées a la hante ^.mme). So ist der Ertrag ^der Jmmobilien merklich hoher büdgetirt als in den porigen Jahren, und was die Kapitalien betrifft, in Bezug auf welche bemerkt wird, man koune sür das Jahr 1 867 auf keiue Einnahme von in Depot gegebenen Kapitalien rechnen, so findet sich hiefür gleichwohl der Betrag

von Fr. 10,000 auf das Budget getragen.

Auf .Vorschlag der Büdgetkommission hat der Nationalrath die Einnahmen des Bostdepartements erheblich herabgesezt , indess berühren diese

Beschneidungen die Bilanz des eidgenossischen Budgets in keiner Weise,

aus dem einfachen Gruude, weil die Bosten sür Rechnung der Kantone perwaltet werden und ein daheriger Ausfall von den leztern getragen wird.

Ungeachtet das scheint, so hat doch die Berechnung des von Einfluss gewesen zu sollen.

Büdget der Einnahmen wie gesagt gespannt er..

die Büdgetkommission bei den Vosten, welche aus Ueberschusses der Einnahmen über die Ausgaben wären, nicht geglaubt, Verminderungen beantragen

Sind die Einnahmen etwas hoch gegriffen , so zeigen sich jedoch anderseits auch die Ausgaben^ nicht als vermindert, indem das Budget dieselben ziemlich largement berüksichtigte. so zwar, dass wenn man ein w..nig streng sein und auf eine strikte Sparsamkeit Bedacht uehmen wollte, die Annahme gerechtfertigt .vare, dass sich einige Beschneidungen vornehmen lassen. allein hierauf darf man eben uieht zu sehr rechnen, denn sobald man sich einmal in gewisse Ausgaben eingelassen hat, hält es schwer, dieselben ^u beschräuken.

Eine Prüfung des Budgets, welches Dokument geeignet ist, einen Einbl.ik ^in unsere Finanzlage ^u gewähren , resp. eine Hauptseite derselben zu beleuchten, zeigt, dass der für 1867 vorgesehene Ueberschuss nicht als sehr übertrieben erscheint^ was übrigens auch aus den von.

Nationalrath angenomn.euen Anträgen der Büdgetkommission hervorgeht, welche den gedachten Uebersehnss ans den Betrag von Fr. 364,000 reduziren.

Diese ledere Ziffer nehmen wir denn anch als ein richtiges Element der in der Botschaft ausgestellten Berechnung au.

Ebenso scheint auch die Ansehung der ausserordentlichen und vorübergehenden Ausgaben, welche su.^essive wegsallen werden und die desshalb aus dem Rorn.albüdget auszumerzen sind, womit ein weiterer Vergleichungs^ punkt gewonnen wird, richtig zu sein. Rur konnte man zu der ^.rage versucht sein , warum hier die sür die Rhein - und Rhonekorrektion angeselten Fr. 550,000 aufgeführt wurden , da doch diese Arbeiten von ihrer Vollenduug uoch weit entserut sind. Geht mau indess näher auf die Sache ein, so sieht man, dass dieser Vosten zu den in Wegfall kommenden zu rechnen ist, da der diessällige Uebersehuss zur Abtragung des

162 Restes des für diese Werke votirten Kredites zu dienen hat. welcher Kreditsaldo eben in den gegenwärtig unsere Finanzlage belastenden Snmmen figurirt.

Was die Fr. 300,000 für den Truppenzusammenzng betrisft, so lag es mit Rüksicht daraus, dass diese Ausgabe sich nur alle zwei Jahre wiederholt, in der Ratur der Sache, den Betrag von Fr. 150,000 in Abzug zu bringen.

Die verschiedenen in Wegfall zu bringenden Summen ergeben zusammen

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Fr.

1,036,000

welche sueeessive aus unsern Budgets verschwinden werden.

Fügt man hinzu den mnthmasslichenBüdgetüberschuss, mit

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,,

364,000

wie derselbe von den Räthen festgesezt wurde, so haben wir eine .Summe von . . . . . . . . . Fr. 1,400,000 Da man nun die noeh zu bezahlenden ausserordentlichen Kredite von Fr. 9,472,000 in 9 Jahren zu amortisiren gedenkt, so haben wir zu dieser Amortisirung ..) Mal die Summe von Fr. 1,400,000 zu verwenden, also Fr. 12,600,000. was einen Ueberschuss ergäbe vo...

Fr. 3,128,000.

Dieser Ueberschuss hat jedoch bereits seine Verwendung gesunden .

derselbe soll zur Bezahlung der Zinsen des vorgeschlagenen Anleihens von 11 Millionen Franken dienen. Diese Zinsen, zu 4^^, berechnet, betragen jährlich Fr. 495,000, macht in 9 Jahren Fr. 4,445,000 . so dass wir also bereits ein Defizit von Fr. 1,317,000 vor uns haben.

Allein - wird man sagen - das Anleihen wird im Jahr 1867 nur zur

Halste negozirt . die andere Hälfte wird erst im Jahr 1868, ein Theil möglicherweise erst im Jahx 1869 aufgenommen ^ wodureh wir eine Zinsenersparniss von mindestens 6 Monaten aus der ganzen Summe erzielen,

macht Fr. 247,500. Die Sache ist moglieh , will man jedoeh nur

einigermassen die Regozirungskosten ^e. in Anschlag bringen, so werden diese ^r. 247^500. bald absorbirt sein.

Bringen wir also in Rechnung . . . . .

Wie oben bemerkt, will der Bundesrath, resp. das Finanzdepartement, alljährlich die Snmme von ^ranken

^r. t,3l7,000

250,000 nebst Binsen aus das Büdget nehmen zur Amortisirung des Saldos des Anleihens von 1857, der sieh gegenwärtig aus Fr. 2,750,000 stellt. Diese Amortisirnng erfordert demnach 11 Jahre, zwei mehr als die mit 1875 zu Ende gehenden .) Jahre. Es

bleiben also zwei Annuitäten zu bezahlen mit . . ,, 500,000 Uebertrag ^.r. 1,817,000

163 Ue^rtrag Fr. 1,817,000 Die Bundesversammlung hat eine Motion erheblich erklärt , wonach eine S.tmme von Fr. 60,000 zur Hebung d^er Pferdezucht ans das Budget gesezt werden

soll. Wird dieser Betrag einmal bewilligt , so wird er alljährlich 9

Jahren

.

auf das Budget kommen , maeht iu .

^

540,000

Jm Budget von 1868 wird serner eine Summe von Fr. 150,000 aus^nsezen sein sür Saldirnng der Ausgaben der Bariser Weltausstellung von 1867 .

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,,

150,000

Jährlicher Beitrag an die Winkelriedstistung , mindestens während 7 von den .) Jahren . nehmen wir jährlich Fr. 50,000 au . . . . . . . . . ,, Beiträge an die Lebensversicherung resp. Spar^ kasse der Angestellten, 3000 Angestellte zu blossFr. 20.

macht jährlich Fr. 60,000, und sür 6 Jahre

350,000

. .

^

360,000

Hiezu. Zins einerMillionme.hr als die 11 be.^ antraten Millionen . . . . . . . . . .

,,

360,000

Fr. 3,577,000 Rnr vormerkungsweise erwähnen wir noch die Gesandtschaften und

den Saldo der Ausgaben sür die Ausstellung.

dieses muthmassliehe ^esizit nun gestattet es nicht wohl, die Amortisirung des neuen Auleiheus mit dem Jahr 1875 ^u beginnen, ein Umstand, der Jhre Kommission veranlagt, eine Modifikation des Art. 2 des Besehlussentwurfs zu beantragen, in dem Sinne, dass es heissen würde : Art. 2.. ^ie Entrichtung der Binsen und die Rükzahlung des Ka-

pitals siudeu aus dem Wege des Budgets in der Weise statt, dardas gau,.,e Anleihen spätestens innerhalb 25 Jahren getilgt wird.

darnach würde also der Zeitpunkt des Beginnes der Amortisiruug nicht bestimmt, um dem Bnudesrathe zur Regozirung dieses Anleihens mehr Latitude zu belasseu , und im Weitern der Rükzahluugstermin um 4 Jahre hinausgerükt.

Man wird nns entgegenhalten, wir hätten den Einnahmenübersehnss nicht berüksiehtigt , den einige unserer Verwaltungen , wie die ^ollverwaltung, ausweisen dürsten. Wir geben zu, dass dieser Einwurs sein Begründetes haben mag, und hosfen selbst, dass jene Aussicht verwirklicht werde. Wir haben jedoch bereits gesehen, dass unsere Einnahmen ziemlieh hoch gegriffen sind . was insbesondere die Zolle betrifft, so sind deren Erträgnisse um .^r. 500,000 hoher veranschlagt als in den lezten zwei Jahren. Anderseits ist zu beachten, dass wenn auch die Einnahmen

164 sich steigern, wie wir diess hoffen, wir immerhin weit davon entfernt sind, alle außerordentlichen Ausgaben, weiche die 9 Jahre bis 1875 mit sieh bringen werden, vorgesehen und in Rechnung gebracht zu haben. Fügen wir sofort bei, dass nach der Botschaft zum Budget für 1867 die Rechnungen von 1866 ein Defizit von Fr. 1,600,000 aufweisen werden, herrührend von folgenden Bosten : Rachkxedit für die Kaserne in Thun . . . . . Fr. 250,000 Rachlass der Genfer Okknpationskosten . . . .

., 433,000 Saldo für die Umwandlung der Feldartillerie . .

,, 171,000

Grenzbese^ung und Material-Ansehaffungen . . . ,, 1,000,000

Rachkredite f ü r Verwaltnngskoften . . . . . . , , Vom Budget vorgesehenes Defizit . . . . .

,,

l 80,000 226,000

^r. 2,260,000 welche Summe jedoch theilweise wieder gedekt wird durch Mehreinnahmen der Zollverwaltung im Betrag pon

.

.

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.

.

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.

.

.

.

.

.

Verbleibt als Defizit (in runder Summe)

,,

700,000

Fr. 1,600,000

Es betragen denn auch die verfügbaren Kapitalien der Eidgenossen-

schaft, welche sich ans Ende 1865 aus Fr. 2,568,000 stellten, die an Glarus geliehene Million nicht inbegrisfen, gegenwärtig nur^r. .)68,000 mehr.

Zwar besizt die Eidgenossenschaft im Weitern eine Werthsumme von Fr. 3,200,000, welche jedoch als Betriebskapital der eidgenossischen Verwaltung, der nicht vermindert werden kann, gebunden ist.

Jn diesem Ansage von Fr. 3,200,000 sind sodann Inbegriffen .

1) Ungefähr ^r. 500,000 an Rikelmünzen ;

2) ^, ,, 550,000 Vorschüsse verschiedener .^lrt ; 3) ,, ,, 1,000,000 Vorschüsse an mehrere Vostkassen.

4) Der Rest, Fr. 1,150,000, Betriebskapital der übrigen Verwaltungen.

Wir müssen nun noch einen Augenblik auf das Anleihen von 1857 zurükkommen. Die Botschaft sagt, der Bundesrath habe beschlossen, die Abzahlung des Kriegsanleihe^ auf das Büdget zu nehmen, anstatt diese .^lmortisirung auch serner aus den Kapitalien zu sehopfen.

Dieser ^lnsdruk ,,Amortisirung unttelst Kapitalien^ scheint ans den ersten Blik etwas befreundend. man a^nortisirt nieht mittelst Kapitalien,

sondern .nittelst Einkünften . andernfalls handelt es si.h lediglieh uni eine Deplaeirung der Kapitalien , um eine eins.ache ^lenderung in der .Buchung. Gleichwohl wird durch diesen Ausdruk ziemlich richtig angedeutet, was in der Sache geschehen ist.

Bekanntlich hat der Bundesrath im Jahr 1857, um aus die ersten Eventualitäten des damals drohenden Konfliktes mit Vreussen vorbereitet

165 ^u sein, ein Anleihen von 12 Millionen aufgenommen. Da nun die Kosten der Truppenanfgebote und der Vertheidigungsvorkehrungen sich nur auf Fr. 2,783,500 beliefen, so blieb der Rest, ungefährer. 9,216,500, verfügbar, hievon wurde ein Theil zur Rük^ahlnng verwendet, das Uebrige^ aber bei anonymen Gesellschaften angelegt, resp. denselben geliehen. Je bei ihrem Wiedereingang dienten dann diese versügbar gewordenen Kapitalien zur Amortisirnug oder vielmehr zur Rükzahiung des Restes des Anleihens.

Zwar ist nun der zur ^ekung der wirklichen .Ausgaben von 1857 und 1858 erforderliehe Ueberschuss über die Fr. 2,750,000, d. h. der Betrag von Fr. 33,500, mittelst Kapitalien bezahlt, demnach eben nicht amortisirt worden , immerhin bezieht sieh also der von uns beanstandete .^lusdruk nur aus diesen geringfügigen .Betrag.

Resümiren wir die vorstehende gedrängte Darstellung, so finden wir: ^ass das erste Reehnuugselement zur Würdigung uuferer Finanz^ lage im Jahr 1875, d. h. der Ueberschuss der Einnahmen über die Ausgaben des Rormalbüdgets für 1867, in den.. Masse richtig erscheiut, als es ein muthmasslicher Uebersehnss in eiuem wohlberechneten Budget sein kann , dass aneh die Summen, die aus diesem Budget ausgemerzt wurden, um zu ermitteln, welche Beträge alljährlich zur Bestreitung der bis 1865 votirten Kredite versügbar werden, richtig sind und sich vollständig rechtfertigen. dass demnach der Schluss gestattet ist, es dürsten die votirten Kredite sowie das Anleihen von 1857 im Jal..r 1875 abbezahlt sein und ein Einnahmenuberschuss von Fr. 3,128,000 verbleiben, welcher U.^ersehus. jedoeh nicht nur ^- durch die Verzinsung des neuen ^lnleihens von 12 Millionen -^ absorbirt würde, sondern sieh selbst zu einem Defizit gestalten dürste in .^olge der nicht in Rechnung gebrachten Kosten, welche ans ^r. 3,577,000 zu veranschlagen sind.

dieses Ergebniss hat Jhre Kommission veranlasst , den Zeitpuukt sür deu Beginn der ^l.nortisiruug nicht näher fest^usezen und die diesfällige Frist aus 25 Jahre zu erstreken.

Ungeachtet der Reduktion unserer verfügbaren Kapitalien auf ^ranken 968,000, hat Jhre Kommission das oben vorgesührte ^iuan^resnltat

nicht allzu ungüustig finden kennen.

Wird von ^eite einer unserer Verwaltungen, der Zollverwaltung, während 6 von den 9 Jahren, die uns von 1875 trennen, eine Mehr-

einuahme von Fr. 500,000 erzielt, was nicht unmoglieh ist, so genügt diess, nm das sieh ergebende Defizit ^u deken.

^ie Einnahmen dieser Verwaltung sind in sortwährender ^uuahn..e begrissen.

Jm Jahr 1862 betrugen ,, , , 1 8 6 3 ^ ,, ,^ ^64 ,, ,, ,, 1865 ,,

sie .

, , " .

, ,

. . . .

. . . . .

. . . .

. . . . .

.

.

.

.

. ^r. 8,l 56.457 . ,, 8,540,438 . ^, 8,735,274 . ,, 8,723,309

166 Jm lausenden Jahre (1866) werden dieselben diese lettere Ziffer erreichen, vielleicht selbst überschreiten ; wir dürfen also hoffen, die Einnahmen bald auf 9 Millionen ansteigen zu sehen.

Man ^ersieht hieraus, dass bei weiser Sparsamkeit und bei vorsichtiger Zurückhaltung in Eingehung neuer Verpflichtungen, die Finanzlage

der Schweiz eine günstige bleibt.

Wir haben nun noch den Antrag zu begründen , den die Kommission Jhnen vorzulegen die Ehre hat, und der aus Kontrahirung eines

Anleihens von 12 Millionen geht.

Rach den. kürzlich gesassten Bundesbeschluss , betreffend ..^eubewaffnung unserer gesammten gewehrtragenden Mannschaft, Auszug und Reserve, wird der Eidgenossenschaft eine daherige Ausgabe von Fr. 8,767,350 auffallen.

Die Julibeschlüsse erfordern nachstehende Ausgaben .

Umwandlung der Artillerie . ^. ^ . . . . ,, 1,474,800

Vollendung der Fabrikation neuer Milbank-Gewehre Umwandlung von 40,000 Gewehren kleinen Kalibers,

,,

350,000

sammt Munition . . . . . . . . . ,, 1,024,000 . .

..

600,000 Zur Vervollständigung des Kriegssonds . . . ,, 1,000,000 Total: Fr. 13,216,150 Das beantragte Anleihen würde demnach eine Summe von ^ranken 1,200.000 ungedekt lassen.

Umwandlung der Vrelat.^Burnand-Gewehre

.Laut Bundesverfassung (Art.

40) soll jederzeit wenigstens der B..^

trag des doppelten Geldkontingents für Bestreitung von Militärkosten bei eidgenossischen Aufgeboten baar in der Bnndeskasse liegen.. Dieser

Betrag von Fr. 2,080,000 ist gegenwärtig ans Fr. 968,000 reduzirt^

es fehlen demnach ^r. l ,122^00.

Dagegen e^istirt ein Vorrat^ von über ^r. 500,000 an kleiner Mün^e , welcher fur den Kriegsfond bestimmt werden konnte , so dass nur noch ungefähr ^r. 600,000 sehlen würden.

Die aus das Jahr 1867 tressendeu Ausgaben sur die Bewafsnung reduzieren sich naeh den gegebenen Daten wie folgt.

Umwandlung der Artillerie . . . . . . . Fr. l ,474,000

,, ,, Milbank-Gewehre . . . . .

,, ,, Prelat..Bnrnaud-Gewehre . .

Anschasfung neuer Gewehre . . . . . . .

,. 1,200,000 300,000 ,, 1,000,000 Fr. 3,^74,000 ,,

Oder in runder Summe 4 Millionen . wobei es noch bezweifelt wird, dass man im Falle sei, für eine Million ^ranken WinchesterGewehre zu liesern.

Unter den früher votirten Krediten sind einige, die nur eventuell bewilligt wurden und die jedenfalls erst nach mehreren Jahren zur Be-

.167 zahlung gelangen werden . mithin lässt sieh eine daherige Ersparniss von Fr. 800,000 erwarten.

Auf das Jahr l 868 wird keine sehr bedeutende Summte sür Bewafsnung, höchstens ^r. 4,000,000 fallen , indem wir annehmen , dass die Durchführung derselben mindestens drei Jahre erheischen wird ; -.

was eine weitere Minderausgabe bedingt.

Endlich hat die Erfahrung gezeigt, dass es nicht gut ist, wenn deu Verwaltungen zu viele Kapitalien zur Verfügung stehen, und dass eine etwas beengte Lage im Jnteresse der Stenerzahlenden vorzuziehen ist, indem dieselbe zur Sparsamkeit anspornt und Hilfsquellen offnen lernt, an die man sonst nicht gedacht hätte. Die Summen aber, welche man nieht entlehnt, sind am schnellsten zurükbezahlt.

Wir konnen also annehmen, dass von obigen Fr. 13,216,150 ab-

zugehen sind: Fr. .500,000 an kleinen Rikelmünzen und ^r. 716.150

Ersparniss durch den Zahlungsmodus, resp. das Hinausrüken der Termine für die Abzahlung der frühern Kredite, ^- zusammen Fr. 1,216,150 .

wodurch das unumgänglich erforderliche Anleihen auf 12 Millionen re^

duzirt wird.

Jhre Kommission hat demnach die Ehre, Jhuen, Tit., folgende Fassung des Art. 1 vorzuschlagen: ^Siehe folgende Seite).

Jn Bezug auf Art. 3 beantragt sie, den bundesräthlichen Entwurf beizubehalten.

Der Art. 4 ist die^ Vollziehungsformel.

Die Kommission hat die verschiedenen ^lrten Anleihen., welche vorgeschlagen werden konnten, sowie die Bedingungen der Einzahlung der ausgegebenen Obligationen und der Rük^ahlung oder der Annuitäten, durehgaugen. Die vielen diessalls sieh darbietenden Kombinationen haben die Kommission ^n dem Antrage geführt, aus dieseu Bunkt nicht eiuzutreten, hierin dem Bundesrathe solgend. Die Diskussioneu hierüber hatten doch kaum ....in anderes Resultat, als diess, die freie Aktion der Vollziehnngsbehorde .^u beengen und die Unterhaudlungen zu beeinträchtigen.

Dem Bundesrathe dürfen aber in einer solchen Angelegenheit nieht die Hände gebunden werden ^ vielmehr ist derselbe in der ausgedehntesten

Weise zu ermächtigen, die Bedingungen und den Modus des .^lnleihens ^u debattiren und oder theilweise zu Genehmigen B e r n , den

einen günstigen Moment zu beüuzen, dasselbe ganz mogliehst vorteilhaften Bedingungen abzuschliessen.

Sie .e.

20,^21. Dezember 1866.

Ramens der Kommission: L. ^. ^elara^eaz,. franzosiseher . Berichterstatter.

Siehe ^ole an. Schlusfe.

1^ ....^ntra.^ de.... ^..de^rathe....

(.^om 30. November 18.^.)

....^ntraa der ..^mmi^n de...

^...ti^nalrat^.

Bnnde.^.esch^ betreffend

Aufnahme eines eidgenossischen Anlegens.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweiz. E i d g e n o s s e n s c h a f t , nach Einsicht eines Antrages des Bundesrathes vom .^0. November 18.^, beschließ.

1. Zur Bestreitung der Aufgaben für die Bewassnung und die außerorden^ lichen kosten der .^renzbesezung wird der Bundesrath ern.ächiig.^ ein Anleihen von eltf Millionen ^ranken aufzunehmen.

2. Die Entrichtung der Zinsen und die .^ükzahlung des Kapitals haben auf folgende Weise zu gestehen.

Bis ^nde 1875 stndet keine Amor^ tisation statt, und es werden nur die Binsen de.^ .^a^al... in da.^ Jahre.^ budget aufgenommen.

Jm .^ahr 187..^ und in sedem der folgenden ^ahre bi^ nach vollständiger .^ükzahlung des Anleihen^ wird in das Büdget eine für die Bezahlung der .^in^ se^ und die Amortisation zu verwendende Summe von wenigstens einer Mil^ Iion F r a n k e n aufgenommen.

1. Zur Bestreitung der Ausgaben für die Bewaffnung und .zur Wiederher^

stellung der gesezlichen .^e des .^riegs.^ fonds wird der Bundesrath ermächtigt, ein Anleihen von zwolf Millionen ^ran^ ken aufzunehmen.

2. Die^ Entrichtung der Zinsen und die ^ükzahlung des Kapitals finden auf dem Wege des Budgets in der Welse statt , daß das ganze Anleihen spätestens innerhalb fünfundzwanzig Jahren g^

tilgt wird.

3. Ueber den jeweiligen Stand dle^ ses Anleihen^ ist jährlich eine besondere Rechnung zu stellen.

Ebenso.

4. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Beschluß ses beauftragt.

Ebenso.

169 ^ o t e . Obiger Antrag wurde ...on der Bundesversammlung mit einer .^edal^ tlonsänderung angenommen, stehe Gesezsammlung Bd. IX, S. 15.

^o.nmissi.^n d^ Nationalrath.

Herren .

L. .^. Delarageaz^ in Lausanne.

Fr. Berne^ in St. Gallen.

^. Bützberger, in Langenthal.

.^. Feer .. Herzog , in Aarau , deutscher Berichterstatter.

.^. Grand^ean, in Loele.

^. ^. Sulzer, in Winterlhur.

^. Fr. Zürcher, in .^erlsau.

Beschluß des ..^atlonalraths ...om

.^1. Dezember 18^.

^^mmissi.^n d^ ^ta^erat^.

Herren : .^d. .^äberlin, in .^einfelden.

.^. Moguln, in ^verdon.

A. ^ecker, in Seewen (Solothurn).

Fr. Gendre, in Freiburg.

J. v. .^ettlingen, in Schw.^.

L. Gmür^ in St. Gallen.

.^r. ^. Ascher, erstatler.

Zustimmung,

in Zürich,

Bericht

22. Dezember.

170

Landwirtschaftliches.

Mit Zirkular vom 1.. Rovember v. J. erliess das schweizerische Handels- und Zolldepartement an die landwirtschaftlichen Vereine der Schweiz , unter Hinblik auf die hohe Bedeutung der Frage für nnsern Handel und Verkehr, die Einladung , aus dem Gebiete der landwirthfchaftlichen Produktion des Berichtjahres Erhebungen vorzunehmen und das gewonnene Material, behuss Verwerthung für den Geschäftsbericht des Bundesrathes pro 1866 , dem Departement zur Verfügung zu stellen.

Der Bundesrath hat unterm 31. Dezember 1866 beschlossen, werthpolle und umfangreiche Arbeiten dieser Art , für deren allseitige

Berücksichtigung der Raum des Jahresberichts ein zu beschränkter ist ,

dureh das. Bundesblatt in ebenso zu perossentlichen. ) Jn Vollziehung dieses Beschlusses erscheint in Rummer zunächst der #ST#

unserer heutigen

Bericht des

Herrn J

Froté. Präsident der . landwirtschaftlichen Gesellschaft der .Ajoie in Pruntrut.

(Vom 30. November 1866.)

Tit.

Jndem ich die Ehre habe, das Schreiben zu beantworten , welehes Sie unterm 10. dies an die landwirtschaftliche Gesellschast der Ajoie gerichtet, beeile ich mich, Jhnen über die Betriebsergebnisse , welche in dem Wirkungskreise dieser Gesellschaft , nämlich tm Bezirke der Ajoie oder im Amte Pruntrut , zu Tage getreten sind , nachstehenden Berieht zu erstatten.

Dle auf Seite 8 hievor stch findende Notiz über landwirtschaftliche Berichte ist nleh. ganz genau.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht der nationalräthlichen Kommission betreffend Aufnahme eines eidgenössischen Anleihens mit Rüksicht auf Bewaffnung. (Vom 21. Dezember 1866.)

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1867

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

06

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.02.1867

Date Data Seite

157-170

Page Pagina Ref. No

10 005 375

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