264

#ST#

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 17. Jnni 1867.)

Der Bundesrath hat hinsichtlich der Zerstörung falscher Münzen und der Ersazleistung für zerschnittene , eehte Münzen folgenden Besehluss gefasst : Art. 1. Die eidgenössischen Finanzbeamten sind angewiesen und die öffentlichen kantonalen Kassenbeamten ermächtigt, saische Münzen, wenn ihnen dieselben an Zahlungsstatt angeboten oder sonst vorgewiesen werden, vermittelst Zerschneidens zur Zirkulation untauglich zu machen, nnd sie dem Träger oder Einsender zurükzustellen.

Vorbehalten bleiben selbstverständlich die bestehenden gesezliehen Forschriften über polizeiliche Maßnahmen , wenn die betreffende Person oder Firma der Falschmünzerei oder des Münzbetrugs verdächtig ist.

Jn diesem Falle ist der zuständigen Polizeibehörde , unter Zustellung der Münze, sofort Anzeige zu machen. .

Art. 2. Wenn ein Geldstük , oder mehrere solche , ans die ini Art. 1 bezeichnete Weise unbrauchbar gemacht worden sind, und Zweifel darüber erhoben werden , ob die betreffende Münze falsch sei , so kann dieselbe der eidgenössischen Münzstätte zur maßgebenden Untersuchung übermittelt werden.

Geht durch die Untersuchung die Echtheit der unbrauchbar gemachten Münze hervor, so leistet für deren Rennwerth die Eidgenossensehast in diesen. Falle vollen Ersaz.

Art. 3. Gegenwärtiger Beschlnss tritt von. Tage seiner ..bekanntmachung an in Kraft. Das Finanzdepartement ist mit dessen VollZiehung beauftragt.

(Vom 24. Juni 1867.)

Die k. k. österreichische Gesandtschaft bei der sehweiz. Eidgenossenfchaft hat mit Zuschrift vom 21. dies dem Bundesrathe zur Kenntniss gebracht, dass S. M. der Kaiser unterm ..). des laufenden Monats a l l e ungarischen Flüchtlinge amnestirt und ihnen die strasfreie Rükkehr

265 in die Heimat gestattet ha.be, und dass der konlglieh ungarische MinisterPräsident ein genaues Verzeiehniss aller im .^luslande , und somit auch der in der S eh w e i z ailsäll^ sich aushaltenden ungarischen Flüchtlinge zu erhalten wünsche.

Jn Folge dessen beschloss der Bundesrath, an sämmtliche Kantonsregierungen folgendes Kreissehreiben ^u erlassen :

,,Tit. l ,,Dureh Entschliessung vom 9. dies hat S. M. der Kaiser von Oesterreieh alle ungarischen Flüchtlinge amnestirt und ihnen straffreie Rükkehr in die Heimat gestattet , wenn sie den in Anlage sormulirten Revers ausstellen , worin sie aus Ehrenwort Treue gegen den Landesherrn und ..gehorsam .gegen die Geseze versprechen.

.,Der ungarische Ministerpräsident, Gras Andra.^y, wünscht nun so bald als moglieh ein Ver^eiehniss der in der Schweiz sich etwa noch aushaltenden ungarischen Flüchtling... ^u empfangen , welchem Wunsche zu entsprechen Sie .anmit .ersueht werden, sosern sol^.he Flüchtlinge dermalen noch in Jhrem ...Gebiete sieh ausholten sollten.

.,Jndem wir Sie jedensall^ um Benachrichtigung bitten , ben.^en wir diesen ^nlass , Sie , getreue , liebe Eidgenossen , nebst uns in den

Schuz des allmächtigen zu empfehlen.^

.^e^er.^rmel.

,,Rachdem ich der Begünstigung der durch Seine k. k. apostolische Majestät ^ran^ Joses L, als gekronten Konig^von Ungarn, am 9. Juni 1867 kundgemachten allerhoehsten Entschließung theilhastig ^.. werden wünsche, so verspreche ieh hiemit seierlieh nnd gelobe aus meine Ehre, Seiner k. k. apostolischen Majestät, sowie allerhoehst dessen Herrsche^ hau^ treu, dann der Verfassung und den Gesezen ^nein^es Vaterlandes gehorsam ^u ^leiben.

Dieses meiu Versprechen bekräftige ieh aueh durch B.eise^ung meiner

eigenhändigen Unters.hrist.

^ur Vorbereitung der Einführung von Hinterladungswaffen hat der Bundesrath besondere Kurse angeordnet, nämlieh : 1) Einen Vorbereitungskurs sur die allgemeiue Jnstruktorensehule, vom 1. bis 12. September in B a s e l abzuhalten.

266

An diesen ^.rfe .h.b.en ...tn.^ 10 Jnstrnktoren als Schüler Theil zu nehmen.

2) Eine Jnstrnktorenschule für sämmtiiche Jnstruktoren der Jnfanterie und Scharsschüzen , sowie einiger der Spezialwasfen , vom 5.

bis 27. Oktober in T h un abzuhalten.

Dagegen wurden die Kurse für die drei Schiesssehnlen und die O b e r i n s t r u k t o r e n s e h u l e ausgehoben.

Der Bundesrath hat, aus einen Berieht seines ^ostdepartements, beschlossen : 1. Vom 1. Juli 1867 an wird der Auswechsl.ungsdienst für den schweizerisch^württembergischen Depeschenverkehr vom Telegraphenbureau R o m a n s h o r n in dasjenige von St. Gallen verlegt.

2. Vom nämlichen Zeitpunkte an soll das Telegraphenbüreau R o ma n s ho r n durch einen Telegraphisten bedient und demselben für Anstellung eines Gehilsen eine fi^e jährliehe Entschädigung verabfolgt werden.

3. Hiezu wird der am 27. März l. J. provisorisch gewählte .erste Telegraphist in Romanshorn, Hr. Karl Sehlumps von Beterzell

(St. Gallen), bezeichnet.

Mit Rüksicht ans bedeutende Gesehäftsvermehrung in den Telegraphenbüreaux^ St. Gallen, Basel, Zürich, Bern, Winterthnr und Glarus hat der Bundesrath beschlossen , aus denselben neue Telegraphisten anzustellen, und zwar : im Telegraphenbü^aur^ zu St. Gallen . . . 3, ,,

,,

,, Basel

.

.

.

.

.

2,

,,

,,

,,

.

.

.

.

.

2,

,,

,,

,,

,,

, ,

Zürich

Bern

.

.

.

.

,, Winterthur ,,

Glarns

.

1,

. . . 1, .

.

.

.

1.

267

(Vom 26. Juni 1867.)

Der Bundesrath hat zu Ambulanee-Kommissaren brevetirt .

Hrn. Martin B u r c k h a r d t , in Basel.

,, Rudolf M e y e r , in Leuzburg.

,, ,,

Robert Stierlin, in Bern; Wilhelm V f .i h l e r , in Solothurn ;

,, ,, ., ., ^,

Heinrich La R o ehe, in Basel.

Heinrich L ü s e h e r , in Aarau.

Friedrich M e r z , in Lenzburg, ^.raneeseo E o t t i , in Loearno ; Erwin R o h n , in Baden.

., Rudolf Liehtenhahn, in Basel.

(Vom 28. Juni 1867.)

Der Bundesrath ermächtigte sein Vostdepartement , mit der Regierung von Sehwyz wegen Errichtung eines Telegraphenbüreaus in B r u n n e n in Unterhandlung zu treten nnd einen saehbezüglichen Vertrag abzuschließen.

Hr. ^..eorg Martin Gustav S t r e l i n , in Bern, Vi^edirektor der Berner Handelsbank , den der k. niederländische Generalkonsul in der ^ehweiz unterm 18. d. Mts. ^u seinem Vi^ekonsul ernannte , hat in dieser Eigenschaft das E^uatur vom Bundesrathe erhalten.

Vom Bundesrath sind gewählt worden :

(am 2.^. Juni 1867) als Telegraphist in Fluntern bei Zürich : Hr. Jakob Rüegg , Bosthalter, von und in dort ;

268

(am 26. Juni 1867) als Boftverwalter in Jnterlaken : Hr. Jakob B u r k h a r d t , von Hutt.^

w^l, bisheriger Bostkommis in

Bern, ,, ..^osthalter in Glattfelden : Hr. Heinrich Meier, Gemeindschreiber, von und in dort, " Telegxaphist in Escholzmatt : Hr. Johann H o f s t e t t e r , Graveur, pon und in dort.

Die Regierungen von Schw^z und St. fallen haben dem Bundesrathe unterm 11. und 14. dies ihre Ständeräthe angezeigt, unter denen als n e u g e w ä h l t erscheinen:

für Schw...z : ^ ,, St. Gallen :

Herr Johann Michael S t ä h l i n , Regierungsrath, pon und in Lachen, gewählt am 3. Juni 1867 in Ersezung des verstorbenen Hrn. Landammann Steinegger, Herr Daniel W i r t h .. S a n d , Grossrath und Bräsident des Verwaltungsrathes der Vereinigten Schweizexbahnen , von und in St. Gallen , gewählt am 7. Juni 1867 an der Stelle des Hrn. Kantonsrichters Gmür.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1867

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.06.1867

Date Data Seite

264-268

Page Pagina Ref. No

10 005 495

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.