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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

(Vom 26. April 1867.,.

.Auf eine Zuschrift des schweizerischen Konsulates in M ü l h a u s e n vom 20. d. Mts. , betreffend die Zustellung von Wanderbüchern an Handwerker und Fabrikarbeiter, welche sich ins Elsass begeben, hat der Bundesrath an sämmtliche Kantonsregierungen das nachstehende Kreisschreiben erlassen.

,,Tit.'

,,Das schweizerische Konsulat in Mülhausen (Oberrhein) macht darauf aufmerksam , dass häufig schweizerische Arbeiter bloss mit Tausoder Heimatscheinen versehen im Elsass eintreffen, während sie, wie die Franzosen selbst , mit ordentlichen Wanderbüchern , in welche ihre geleisteten Dienste einzutragen sind, versehen sein sollten. Die Gemeindsbehorden (Marien) tragen mitunter Bedenken , aus solche mangelhaste

Schriftftüke hin eine Ausenthaltsbewilligung auszustellen, was zur Folge

habe , dass die betreffeuden Schweizer wegen der Unzulänglichkeit ihrer Ausweise keine Arbeit bekommen konnen.

,,Da es nun zum bessern Fortkommen diesseitiger Handwerker dienen kann , so ersuchen wir Sie , die jenseitigen Angehörigen dieser Kategorie dahin perständigen zu lassen , dass es in ihrem eigenen Jnteresse liege , sieh mit einem regelmässigen Wanderbuehe zu persehen, und zwar Brauen wie Mannspersonen , wenn sie aus Verdienst steh ins Ausland begeben wollen."

(Vom 2..). April 1867.)

Der Bundesrath .hat beschlossen, es sei auch die Umänderung der Gewehre grossen Kalibers (Prélat-Burnand-Gewehre) in Hinterladungsgewehre, und zwar nach dem System Milbank- A m s l e r auszuführen.

Der Bundesrath genehmigte die pon seinem Militärdepartement ihm vorgelegte re vi d i r t e Eintheilung der eidgenossisehen Armee.

783 Der Bundesrath hat sein Vostdepartemeut beauftragt, mit den Regierungen von Wallis und Graubünden zu dem ^weke in Unterhandlung zu treten , dass die Telegraphenlinie von B r i e g einer - und D i s s e n t i s andererseits, so weit als moglich, in den zwischenliegenden Thälern verlängert werde.

(Vom 1. Mai 1867.)

Das Bundesprästdium hat heute dem Bundesrathe das Kreditiv des von S. M. dem Konig von Breussen unterm 23. vorigen Monats zum dortseitigen ausserordeutlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der schweizerischen Eidgenossenschaft ernannten Herrn General-Lieute...

nant von R o d e r vorgelegt.

Der Bundesrath genehmigte die ihm. von seinem Militärdepartement vorgelegte O r d o n n a n z für die Umänderung der Gewehre grossen Kalibers nach dem System Milbank.. A m s l e r in HinterladungsBewehre.

Vom Bundesrathe sind gewählt worden: als Bostverwalter in Liehtensteig : Hr. Albert. Brunn er, von Brunn^ adern , derzeit Commis ans dem Hauptpostbüreau St. Gallen ; ,, Vostkommis in Lichtensteig : Hr. Joseph W i l d , von Appenzell, gegenwärtig provisoriseherVostkommis ^ in Montreux (Waadt) ; ,, Bosthalter in Rheineck: Hr. . Johann ^ e h l e g e l , von Sevelen (St. Gallen), gegenwärtig Vostbeamter in Rheineck.

., Vostkommis in Moutier Emil M o l l , von Biel, in Moutier (Bern) ; ,, Vosthalter in Widers: Autoine Z w i s s i g , von und in

Siders (Wallis) , bisheriger An-

gestellter aus dem Bostbüreau da-

selbst.

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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.

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Jahr

1867

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1

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19

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02.05.1867

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782-783

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10 005 442

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