403

#ST#

Uebersicht der

Betheiligung am eidgenössischen Anleihen.

Zürich machte Angebote für Bern ,, ,, ,, ^uzern ^ ,, ,, Uri ,^ ,, ,, .^lar.ns. ..^ ,, . . ^ ^, ^.

^.

^reiburg . ^ ^ ^ S.olothurn .

Basel ^ ^

,, .

Walli.^. .

^

.

. . . . ^

.

^,

.

.

.

,, ,,^

..^

,,

^

^,, ,, ,, ^ ,,. . ^ ^,,^ ,, ^ .

,, ,, . ^^ ,, . ^ ^ ,, ^^ ,, ^

.

^ ,, ^

^ .

.

.

^

,.^

.

,,

..^

..^

^,, ,,

.

.

^.

,,

^,,^ ,,^

,,.

,,

^^

,,^ ,,

.

^

,,

.

,, .

. . ,,

,^

.^

.,,.

.^

^,

^,,

,,

.

.,, . ,, . . .,,^ ,, . . ,,^ ^ . . ,, .

^ ,, ^ . ,,

Reuenbürg. ^,, Genf. ^ ^ ^ ,,

,,^

,,

,, ^ ,, ,, ,,

,, ^

.

.

.

.

,, ,,

,,.

,,

,.^

^

.

. ,, . ^ ^

.

,,

^

t ,225,000 Franken.

2,557 ,500 424 ,000 ^ ,, 10 ,000 ,, 54l ,000 ^^ .,, . 1,000 ^ ^ .,, . ,, .^ 228 ,000 ^ 40 ,000 ^ . ,, ,, 4,152 ,500 54 ,000 ^^ ,, 731,000 ,, ^ . ,.^ . 642 ,000 ^ 36....

,500 ^,, . 12 ,000 ,^ l5 ,500 .

,, 1,620 ,500 ^ 2 ,000 ,, ,, . 1,204,500 ,, 2,336 ,500 16,162 ,500

Summe von ^ ,,

,,

^.

^...

^.^.

...

..^^.

Appenzell

St. fallen ^raubünden^ Aargau .^hurgau ^.

Hessin Waadt. ..^

^,,

,, ^.

.

^ u .

^ .

^ .

^

die

^

^

^

^

^,,^ ^,, ,,

^

^

^

^

^.^

^rantfurt .

^ .

.

^ .

^ ^ ^

. .... .^.

.^tolll^erg. ..

Stuttgart ^.

Konstanz

England

^

,, ^ .,, ^ ,, ^ ,,

,, ,,

,, .

^ ^^^ . .

.

.

^

..

^

...

, .

.

,, ^ ,, ,,

^ ,^

.......

, ,

.

.

.

, ,

.

. .

,,

^ ,, ,, .

.

,,^.

,,

.^

^...^.^^ ^^^ .

,^^^

,^00 200 ,000 16 ,000 10 ,000 18.983,500 Franken.

^,..^.^^

^

^ ,, ^ ,, ,,

..

...

5

^

^

^

^^

.^.

...... ^

.

^

. ,,

.^,, ^

,,

.

,,

^

404

Reglement betreffend

die Telegraphen ^ Abonnemente.

(Vom 15. März 1867.)

Mit Bezugnahme aus den Bundesrathsbeschluss vom 27. Februar 1867^) werden vom 1. April d. J. an a..s die Telegraphen-Abonnemente nachstehende reglementarische Bestimmungen angewendet : 1. Das Abonnement betrisst nur die internen Depesehen.

von dem Juhalte derselben unabhängig.

Es^ ist

2. Der Rabatt sur die abonnirten Depeschen wird nur aus die Tar^e der abgehenden Telegramme angewandt. Die Tarnen für die Recommandation , Frankatur der Antwort , Kopien und die Ex^rabesordernng verbleiben mit ihrem vollen Betrage der Telegraphenperwalt.^ug.

3. Bei der Aufgabe von Abonnementsdepeschen bezieht das Büreau alle daraus beglichen Ta^en v o l l st ä u d i g , o h n e i r g e n d w e l ch e n A b z u g , und verrechnet dieselben wie diejenigen sur jedes andere Telegramm. ^ür jed^n Abonnenten wird eine besondere Reeh^.

nuug geführt nnd ans den legten jeden Monats abgeschlossen , woraus gegebeueusalls die sür das Abonnemeut abzuziehende ^umme ihm gegen Quittung zurükvergütet wird. Der Abouuent oder dessen Bevollmächtiger hat zu diesem Zweke sich ^wischen dem 1. und 3. des daraus folgenden Mouats auf dem Büreau zu melden, widrigenfalls er die Vortheile seines verfallenen Abonnements verliert.

4. Der Rabatt von 20 ^. siudet nur aus die .^auptta^e (gegenwärtig ^r. l) statt, und nicht auf die Bruchtheile derselben. Demzufolge wird die Depesche bis auf 50 Worte einen Rabatt vou 20 ^/e aus Fr. 1 , d. h. 20 Centimen , diejenige von 51 bis 90 Worte einen Rabatt von 20^ ans ^.r. 2, d. h. 40 Centimen, diejenige von 91 ^ Siehe Seile 2^1 hle.^or und eidg. Gesezsammlung, Band lX. Sei^ 29.

405

bis 130 Worte einen Rabatt von 20^.. aus Fr. 3, d. h. 60 Centimen, u. s. f. geniessen.

5. Jedermann, welcher den Vortheil des Abonnements zu benuzen wünscht und demzufolge sich zur Aufgabe von wenigstens 20 internen Depeschen per Monat aus einen.. und demselben Büreau verpflichtet, hat aus einem ihm zu verabfolgenden Formular ^) die darauf bezügliche Erklärung dem betreffenden Bureau abzugeben. Wenn die Verson, welche eine solche Erklärung gemacht hat, am lezten Tage des Monats die Minimalzahl von 20 Depeschen nicht aufgegeben hat , so wird ihr kein Rabatt bewilligt, und wenn derselbe Fall während zwei nach ein^ ander sich folgenden Monaten sich wiederholt, so wird sie vom Abonnenten^ verzeichniss gestrichen , und das Büreau sührt keine besondere Rechnung mehr für sie. dieselbe Berson kann nur nach einem Zeitraume von einem Monat sich neuerdings als Abonnent einschreiben lassen.

6. Dem Abonnenten, welcher die Tax^en erst am Ende eines jeden Monats zu bezahlen wünscht, kann, wenn er hinlängliche Garantien bietet, dies gestattet werden. Er hat das betreffende Gesuch aus dem ini vorhergehenden Artikel bezeichneten formular zu stellen.

Es wird für den Abonnenten dieser Kategorie eine besondere , die detaillirten Ta^.n enthaltende Rechnung geführt, deren Saldo, vom 1.

des folgenden Monats an , auf Sicht. zahlbar ist. Dem Betrage der Tarnen wird eine fix^e Kommissionsgebühr von 5 Ets. per Depesche beigefügt 7. Es werdeu in die Abonnementsrechnungen nur die durch den A b o n n e n t e n mit s e i n e r U n t e r s c h r i f t aufgegebenen Depeschen ausgenommen. Auf dem Kopfe der Telegramme und oberhalb der Adresse har jeder Abonnent das Wort .. A bon n e m e n t . ^ zuschreiben.

Bern, den 15. März 1867.

Das Bostdepartement :

Dubs.

^) Diese Formulare konnen auf ^edem Telegraphenbürean bezogen werden.

406

Landwirthschaftliches

#ST#

B

e

r

i

ch

t

des Hrn. Chs. Martin, Präsident der Classe d'Agiculture. de la Société des Arts in Genf, zuhanden

des schweiz. handel- und Zolldepartements.

(Vom 24. Dezember 1866).

Wie ich bereits zu bemerken Gelegenheit hatte , werden von der Clause d'Ariculture, regelmässig zu Ende des Monats Februar, über das. Ernteergebniss des Vorjahres Erkundigungen eingezogen. Sie hat diesen Zeitpunkt. aus dem Grnude gezahlt, weil dann die Landwirthe, die das Dreschen ihres Getreides im Winter vornehmen , im .Staude sind, den Ertrag genau zu keuueu.

...Um jedoch Jhrem Zirkular poin. 1. Rovember zu entsprechen, richteten wir an diejenigen von unsern Landwirthen, von denen zuuäehst eine gehorige Beantwortung zu erwarten war, ein hierauf bezügliches Fragenschema. Es ist das Resultat dieser Erkundigungen . welches ich Jhnen hiemit vorlege ; meinerseits begleite ich den Berieht mit einigen Bemerkungen über den Ernteertrag des Jahres 1866.

W e i z e n . Ein Ertrag von 733

per eidg. Jnchart , wie ihn

dieses Jahr lieferte, ist schon an sich, sür unsern Kanton, u n t e r einer gewohnliehen Mittelernte. er wurde sich noch niedriger stellen, wenn es

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Uebersicht der Betheiligung am eidgenössischen Anleihen.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1867

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

12

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.03.1867

Date Data Seite

403-406

Page Pagina Ref. No

10 005 408

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.