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Schweizerisches Bundesblatt.

XIX. Jahrgang. ll.

Nr. 41.

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21. September 1867.

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Kommission des Nationalraths über die Beschlussentwürfe be.treffend die Umänderung von Kriegsmaterial, und die Aufhebung der Raketenbatterien.

(Vom 8. Juli 1867.)

Tit.!

Die Botschaft des Bundesrathes vom 21. Juni 1867 bezwekt, von der Bundesversammlung die Ermächtigung zu erhalten .

1) das Material der früheren Sechspsündex-Batterien für gezogene Vierpfünder-.Batterien umzuändern, und 2) die bisher bestandenen 4 Raketeu-Batterien eingehen zu lassen, und die betrefseuden Eompagnien für einen anderweitigeu Artilleriedienst zu bestimmen.

Wi... halten diese beiden Riehtungen der bundesräthlichen Vorlage auseinander, und beginnen mit der ersten Frage.

..I. Umänderung des alten Materials.

Die Botschaft begründet die beabsichtigte Umänderung des Materials mit der Rothwendigkeit : a)

eiue entsprechendere Verhältnisszahl der bestaunten Geschüze zum Gesammtbeftand der Armee, und h) eine genügende Zahl vou Ergänzungsgeschüzen zu erhalten.

Bundesblatt. Jahrg. XIX. Bd. II.

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664 ^.er ^rundsaz, dass wir dahin wirken sollen, aus je 1000 Mann des Bundesheeres 3 bespannte Geschüze zu erhalten , ist ohne allen

Zweifel ein richtiger. ...^e Militärorganisation von 1850 stellt zwar dieses Verhaltniss nur aus wenigstens 2 ^eschüze aus 1000 Mann.

die Redaktion des bezüglichen Art. 44 deutet indessen schon daraus hin, dass man mit diesem Ansaz mehr das damals Mogliche als das wirklich Wünschbare oder Rothwendige im Auge hatte ; wirklich bestand schon damals bei den meisten Armeen als Brozent-Regel die ..proportion von 3 zu 1000, und in neuerer Zeit wird dieses Verhaltniss als Minimum der Geschüzzahl angenommen. Jndem wir daher d i e s e Basis der bundesräthlichen Berechnung als eine richtige anerkennen, tragen wir dagegen Bedenken, in der a n d e r n Grundlage, aus welcher die angestellte Berechnung fnsst, nämlich die Mannschastszahl , so weit zu gehen wie der Bundesrath, wenn er auch die disponibel sein sollenden 45,700 Mann Landwehr mit in die Berechnung zieht. Wir sind zwar weit davon entfernt, der Tendenz, durch eine verbesserte Organisation der Landwehr die Wehrkrast des Landes nach Möglichkeit zu mehren, entgegentreten zu wollen.

allein j e z t s c h o n diese .Landwehr als einen, in allen Richtungen verwendbaren Theil der Armee in Rechnung zu nehmen, dürste wohl ein zu gewagtes Versahren sein , und nach unserm Dasürhalten werden die eidg. Behorden den Führern unseres Heeres einen militärischen Erfolg besser siehern, wenn sie daraus Bedacht nehmen, die wirklich vorhandene Armee (Auszug und Reserve) durch eine harmonische Organisation aller, derselben zu einem Ersolg nöthigen Bestandtheile intensiv zu krästigen, als in einer übermassigen numerisehen Vermehrung des Maunschastsbestandes, mit welchen die finanziellen Kräste des Bundes nieht Schritt zu halten vermögen, das Heil des Landes zu suchen.

Um den wirkliehen Bedars an bespannten Feldgeschüzen zu finden, glauben wir demnach für einmal noch, und so lange die Landwehr nicht als ein unbedingt und überall taktisch verwendbarer Theil der Armee augesehen werden darf, uns an folgende reduzirte Zahlen halten zu sollen : Bestand der Armee an Kavallerie, Schüzen und Jnsanterie 92,175 Mann. Jm anerkannten Verhaltniss von 3 zu 1000 bedürfen wir den.nach an bespannten Feldgeschüzen 307 Geschüze, oder, um bei einer runden Zahlstehenzu bleiben , 50 Batterien zu 6 Gesehüzen , davon nach dem bekannten Verhaltniss von 1 zu 3 13 schwere und 37 leichte Batterien.
Jn der Wirklichkeit besten wir nnn allerdings nur 11 schwere und 27 leichte Batterien , und es fehlen uns , um dem obigen Grundsaz gerecht zu werden, 2 Batterien ersterer und 10 lezterer Art, oder 72 FeIdgeschüze.

665 Der zweite S^ der buudesräthliehen Botschaft, dass die ^ahl der vorhandenen ..^rgäu^.ugsgesehüze nicht in einem richtigen Verhältniss ^n den bespannten Batterien stehe , mnss unbedingt als richtig anerkannt werden ; ja wir besinn dermalen eigentlich gar kein Ergäuzuugsgesehüz, wenn man nicht die kleine Zahl von S..h..lgeschü^n eventuell zu diesem Zwek bestimmen will, eine Zahl, welche aber in einem wirklichen Kriege bei Weitem nieht genügen würde und zudem ohue wesentliche Bedenken ihrer eigentliche^. Bestimmung als Schulmaterial für die Heranbildung der jnngen Mannsehast nicht entfremdet werden dürfte.

Jndem wir demnach die vorhandenen Lül.en in der Zahl unserer ^eldgesehüze i.n beiden augedeuteten Richtungen anerkennen , erseheint uns die Absieht des Bundesrathes, den vorhandenen Uebelständen nach Mass^abe der zur Verfügung stehenden Mittel zu begegnen, eine durchaus gerechtfertigte. Dieses Mittel ist uns nun wirklich in dem vorhandenen Vorrath von .)0 alten glatten .^esehü^en geboten , und die vorgeschlagene Umänderung dieser Geschü^e schliesst sieh in natürlicher Weise an den Bundesbeschluß vom 23. Dezember 1863 über Ausdehuuug des Systems gezogener Gesehü^e an.

Jm Art. 12 dieses Bundesbeschlnsses wird nämlich der Bundes.^ rath eingeladen , mit Beförderung ^u untersuchen und darüber zu berichten, wie die Umänderung der noch bestehenden glatten Sechspsündergeschüze, welche als Bositionsgesehü^e vorhanden sind oder in ^olge der Einsührung der gezogenen Vierpsündergesehü^e verfügbar werden, ^ be-

werkstelligen sei. Mit der vorliegenden Botsehast entspricht der Bundes-

rath dieser , au deuselben erlass.^u l^iuladu^g , und dieses Vorgehen ist demnach formell schon durch jeue frühere .^ehlussnahme geboten ; allein auch in materieller Beziehung kauu es keinem Zweifel uuterliegen, dass der beabsichtig^ weitere ^.^hritt vorwärts ein unvermeidlicher ist.

Angesichts der großen Vervollkommnung des Systems der gezogenen Geschü^ kann vernünftigerweise von einer Beibehaltung glatter .^anonen^ rohre nicht mehr die Rede sein, nnd es verlangen demnach nicht nur militarisme , sondern aueh finanzielle Rüksiehten , dieses kostspielige , in seinem gegenwärtigen Zustande aber so ^u sagen werthlose Material durch eiue entsprechende Umgestaltung uach Möglichkeit zu verwerthen.

Wenn der Bundesrath^ iu seiner Botschaft aus die Wünschbarkeit eiuer Vermehrnug der ^eldbatterieu hinweist , dabei aber die Ansicht ausspricht, dass ein^ solche in Beziehung aus Mannschaft nnd Bferdebestand der Revision des Sealagese^es vorbehalten bleiben müsse, so ist die .kommission mit diesem Vorgehen vollständig einverstanden; denn aneh nach ihrer Ansieht ist eine weitere Vermehrung der Artillerielast einzelner Kantone ohne eine Gesammtrevision des .^ealagese^es durchaus unthunlich , und würde gan^ gewiss ans entschiedenen Widerstand von Seite der mehr belasteten Kantone stossen. Den Umständen am besten

666 entsprechend ist . demnach ein allmäliges Vorgehen in d e r Weise , daß wir mit einem relativ nicht so sehr bedeutenden finanziellen Opser von Seite des Bundes das vorhandene alte Material durch entsprechende Umarbeitung der Zukunft dienstbar machen, um dafselbe bis zur Revision des Sealagesezes je nach Bedürfniss zur Ansrüstuug von Batterien oder als Ergänzungsmaterial perwenden zu können.

diesem Sinne entspricht auch der Wortlaut des vorliegenden Beschlussentwurfes, betreffend die Umänderung von Artilleriematerial, und die kommission beantragt Jhnen demnach einstimmig dessen Annahme.

Bern, den 8. Juli 1867.

Samens der Kommission :

^l. Bischer.

....^l. .^^elu^g .^er .^ete^tterien.

Jn der zweiten, zur Berathnng vorliegenden Frage, betreffend die Aushebung der Raketenbatterien , kann die Kommission Jhnen keinen einstimmigen Antrag bringen ^ die Mehrheit derselben hat die Ansicht,

dass der gegenwärtige Augenblik für einen solchen Beschluß nicht der geeignete sei.

Die Raketenbatterien , welche durch die Militärorganisation von 1850 bei der schweizerischen Armee eingeführt wurden, haben seit ihrem Entstehen verschiedene Phasen durchgemacht. Die Sache war damals in der Schweiz noch ganz neu und musste erst in allen Riehtungen studirt und unsern Verhältnissen angepasst werden . das Problem der Konstruktion des Materiellen, nämlich der Raketenwagen und Gestelle, fand bald seine besriedigende Lösung durch die Bemühungen technisch

gebildeter Artillerieoffiziere der Schweiz. Mit weit grössern Schwierig-

keiten war dagegen die Herstellung einer entsprechenden Munition perbunden. Die Raketenfabrikation war mehr oder weniger Geheimniß der Engländer und Oesterreicher ^ daheri^e Unterhandlungen wurden noth.veudig. zuerst war es ein Engländer Hall, mit welchem man für die Herstellung sogenannter Tangentialraketen verhandelte. die daherigen Versuche führten nicht zu dem gewünschten Resultate. ..^ss.^.

befriedigten die Ergebnisse einer spätern Unterhandlung mit einem -us der österreichischen .^lrmee ausgetretenen Ungar ^nkaezi , von welchem man das Geheimniss der Augustin'sehen ...^tabraketen erkaufte , ..^lch lezteres System dann auch der Organisation unserer Raketeubatterien zu Grunde gelegt wurde. Jndessen befriedigten die Produkte d^r ^.uf

667 dieser Grundlage eingerichteten Raketenfabrikation während längerer Zeit ebenfalls nicht, und erst als man durch sort^sezte Erfahrungen gewisse scheinbar unbedeutende, aber aus die Beschaffenheit des Produktes den.^ noch sehr wesentlich einwirkende Manipulatioueu sich ^u eigeu gemacht hatte , gelang es allmälig, eine zuverlässige Kriegsrakete , so weit als dieses ^eschoss überhaupt zuverlässig sein kann. herzustellen.

Diese Schwierigkeiten in Herstellung einer regelmässig wirkenden Rakete, deren Bekämpfung eine ziemliche Reihe von Jahren in Anspruch nahm. waren nu.ht geeignet, der neuen Wasse bei dem Publikum Vextraueu ^u gewinnen , und man darf sich unter diesen Umständen gar nicht darüber verwundern , wenn die neue Schopfung , ungeachtet ihrer allmäligen Vervollkommnung , nicht im Stande war , das ungünstige Vorurtheil zn beseitigen, welches bei eiuer grossen Zahl, selbst von Ar^ tilleristen, Boden gefasst hatte. Dieser Mangel an Vertraueu hatte ^..r Folge , dass man nach und naeh dieser Geschüzgattung jeglichen Werth abzusprechen geneigt war.

So finden wir schon in dem ersten, ans die Einsührnng gezogener Geschüze Bezug habenden Bundesbeschluss vom 17.,^24. Juli 1861 als Ausdruk dieser ungünstigen Stimmung einen Vassus folgenden Jnhaltes : Der Bundesrath wird bei diesem Anlasse untersuchen, ob es nicht im Hinblik ans die Einführung der gezogenen Kanonen bei der sehweiArischen Artillerie ^vekmässig wäre , ans die Beibehaltung besonderer Raketenkorps zu ver^iehteu , und ob das Bersonal derselben nicht mit Vortheil zur Bedienung der neuen Batterien verwendet werden konnte.

Wir sehen also, dass schon zur Zeit der alten, glatten Geschü^e die Zwekmässigkeit der Raketen von einer Seite stetsfort in Zweisel gezogen worden war , diese Opposition verstärkte si.^h begreiflicherweise mit der Einführung der gezogenen Kanonen , denn das Urteil dieser Opponenten stüzt... sich hauptsächlich aus die geringer... Tragweite und ..^resfsi^herheit der Raketen gegenüber den Rohrgeschü^en, ohne die eharakteristisehen empfehlenden Eigenschaften der Raketeu in Betracht ^u ziehen ; von jenem , uach unserer .Zusieht ^u einseitigen Standpunkt aus betrachtet, konnten gegenüber den überraschenden Schiessresultaten der neuen Gesehüze die .^lrguu.ente gegen die Raketen nur gewinnen, und so sehen wir uns aus dem Punkte
angelangt, wo ledere als ein durchaus unbrauchbarer Theil der Artillerie erklärt werden.

Die Mehrheit Jhrer Kommission kann diese ^luschauung nicht so unbedingt theilen ; Tragweite der Geschosse und Treffsicherheit siud ohue

allen Zweifei wichtige, ja die wichtigsten ^aktoren sür die Beurtheiluug

der ^eistuugssähigl^it einer Artillerie . aber neben diesen ^aktoren gibt es auch uoch audere, welche dem Taktiker unter Umständen von grosses Bedeutung sind . wir nennen als solche : grosse Beweglichkeit der taktisehen Korper, Feistigkeit der Benu^ung von, aueh schwierigem Terrain,

668 rasches und eoneentrirtes Feuer u. s. w. Diese Eigenschaften sind den Raketenbatterien eigentümlich , Eigenschaften , welche unter gegebenen Gesechtsverhältnissen wohl geeignet sind, den Mangel an größerer Trag^ weite der Geschosse mehr als zu eompensiren.

Diess war auch die Anschauung des Bundesrathes in seiner Botschast vom 3. Januar 1862, in welcher als Antwort aus die obenangeführte Einladung vom 17.^24. Juli .l 86l, in Uebereinstimmung mit der Artilleriekommission. nicht nur von einer Aushebung der Raketenbau terien, sondern aueh von einer Verschmelzung derselben mit andern Artilleriekorps gewarnt , und die entschiedene Ansicht dahin ausgesprochen wurde, dass diese Korps als sehr brauchbare einheitliche Körper belassen werden sollen.

Die Folge dieser Botschaft war dann auch das Gesez vom 5. Februar 1862, durch welches eine ueue, die taktische Einheit stärkende Reorganisation der 4 Raketenbatterien beschlossen ward.

Wenn nun auch heute noch die Mehrheit Jhrer Kommission in ihrem Urtheil über die Brauchbarkeit dieser Spezialwafse steh günstiger auszuspreehen sich veranlagt sieht als der Bundesrath und die Kommissionsminderheit , so perhehlt sie sich dagegen^ nicht , dass bei der nnbezwingbaren und eingewurzelten Abneigung, welche in einzelnen Kantonen gegen diese Waffe vorhanden ist, dieselbe aus die Dauer sich kanm wird halten können, und zwar ans folgenden Gründen : Aus der einen^ Seite sehen wir sowohl die Geschüze als die Handfeuer.oassen gegenwärtig aus einen Grad der Vervollkommnung gebracht, von dem man vor wenig Jahren noch keine Ahnung hatte . gegenüber diesen Fortschritten der Waffentechnik sind unsere Raketen die gleichen geblieben, wie wir solche der österreichischen Armee abgelauscht haben, schon dieser Umstand , nämlich der Stillstand bei den Raketen gegenüber den Fortsehritten der übrigen Bewaffnung. wird geuügen, über erstere den ^tab zu brechen. Zwar sind anch unsere Raketen einer weitern Verbesserung fähig , bereits seit einigen Jahren hat ^esterreich am Vtaz der frühere Stabraketen die Rot.^ionsral^te eingeführt , welche wesentlich grössere .^ehussweiten gibt , auch die Treffsicherheit kann bedeutend vermehrt werden durch Zuwendung eines, ebe^.salls in neuerer .Zeit bei den ..^esterreiehern mit dem .^a.ketengestell verbundenen Rohres , wir begreifen aber, dass bei einer
Wasfeuart, welche so sehr einen Theil der öffentlichen Meinung gegen sich z.. haben scheint, der Bundesrath auf kostspielige Verbesserungen einzutreten nicht .^ust hat in einem Zeit-

punkt, wo überhaupt die Beibehaltung der Waffe selbst in ^rage gestellt

wird. ^luch die Mehrheit der Kommission anerkennt, dass bei ^em vorwaltenden, und im Allgemeinen gewiss gereehtsertigten Streben nach einer einheitlichen Bewaffnung die ^rage , ob die Raketeubatterien als taktische Einheiten beizubehalten seien , mit Berechtigung ausgeworfen

669 werden darf. sie stimmt der Ansicht bei, dass die allgemeine Einführung der gereuen Hinterladungswassen bei Jnsanterie und Artillerie die künstige Beibehaltung der Raketenbatterien in Frage stellen ^...nss , und sie ist weit davon entfernt, in dieser Begehung den Forderungen der Zeit entgegentreten ^u wollen. Wenn dieselbe Jhnen hente ein Richt^ eintreten aus den daraus bezügliehen vorliegenden Besehlussentwurf beantragt , so findet ste ihre Motive für diesen Antrag nicht in der von einer Seite behaupteten, von anderer Seite. bestrittenen Brauchbarkeit dieser Wafse , sondern sie wird dabei durch folgende Betrachtungen

geleitet :

Als man im Jahr 1850 das Gese^ über die Beiträge an Mannschast, Vferden und Kriegsmaterial berieth, wurden vou den eidgenossischeu Rätheu die .fräste der Cantone auss gewissenhafteste zu Rathe gezogen . der schwierigste Theil dieser Arbeit war eine billige Repartition der .Artillerie und mau war dabei genothigt, die .Kräfte einzelner Kantone auss Hochste zu spannen ; wirklich hat die Erfahrung seithex gezeigt, dass diejenigen Cantone, denen der bedeutendere Theil der be^ ritteneu Waffengattungen ^ugetheilt wurde , grosse Mühe haben , ihre Eontiu.gente au Vferden und Reitern in eompletem Stande ^n erhalten, und dass sie solches uur dureh Steigerung der finanziellen ^pfer ermogliehen konnen. Unter diese l^.athegorie salleu namentlich die bei der Stellung von Raketenbatterieu betheil.gten vier Kautone Zürich, Bern, S l a r g a u und G e n s . ^hon vor 5 Jahren, als eine Reorganisation dieser Bati.erien beschlossen wurde , iuvolvirte der daraus bezügliche Bundesbesehluss eine Vermehrung von 17 Vserden per Batterie und ^udem eine ebeusall.s den betreffenden Kantonen ^ur .Last fallende Ver-

doppluug ^er ^.iensttage für die bis dahin der Reserve ^ugetheilt ge-

weseneu ..^5 ^ferde. .^iese Mehrbelastung wurde ^war ohne Reklamation vou ^eu Betreffenden aeeeptirt . wenn man uun aber dieses Jahr wieder um einen ^ehritt weiter gehen und von jenen Kantonen abermals, wie es im Vorsehlag li..gt, eine Vermehrung ihrer Eontingeute um 55 Mann und 33 Bserden verlaugeu will , so ist wohl sehr ^u befürchten , dass gegen eine solche abermalige Belastung erustliche Eiuspraehe erhoben werden mochte. Wir halten es ^war uieht für absolut unmoglich, dass, wenn es sich eiumal um eiue, in ihrer Rothweudigkeit uaehgewiesene allgemeine Vermehrung der Artillerie handelt, auch die genauuten Kautoue , wenn sie ihre Kräfte gehorig zu Rathe ^iehen , an dieser allgemeiuen Vermehrung werden parti^ipireu^ konueu, uud sie werden gewiss auch w.llig ihr Moglick.es thun , wenn sie seheu , dass alle Glieder des Bundes iu entsprechendem Verhältuiss das Jhrige beitragen, währenddem eiue wiederholte Belastuug uur einzelner , und ^war der gleieheu Kantone, uns uicht geeignet scheint, den guten Willen derselben ^n stärken.

670 Wenn wir uns nun dieser Befürchtungen nicht erwehren können, so knüpfen wir daran die weitere Frage: Jst es denn so^absolnt noth...

wendig , dass diese Umwandlung der Raketen in Vierpsünderbatterien, wenn solche überhaupt geboten ist , gerade jezt bewerkstelligt werde , oder wird die Lösung dieser Frage nicht besser ans den ja ohnehin nicht fernen Zeitpunkt der Revision der Geseze über die Militärorganisation und die Eontingentsseala verspart .^ wir unsererseits müssten uns ent^ schieden für Lezteres aussprechen , indem wir dabei keine Gefahr im Verzug erbliken , wohl aber eine wesentliche Vereinfachung der Lösung, wenn wir die Frage in ihrem Verhältniss zum Ganzen behandeln können.

Dass die Lösnng der Frage in befriedigenderer Weise erfolgen kann, wenn sie bei Behandlung der beiden obengenannten organischen Geseze vorgenommen wird , dasür bedarf es wohl keines aussuhrliehen .Beweises . wir beschränken uns aus einige wenige, unsere Anficht unter...

stüzende Andentungen : Der Bundesrath betont in seiner vorliegenden Botschaft die .^oth-

wendigkeit, dass die Artillerie in ein richtigeres Verhältniss zu dem Ge.^

fammtbestand der Armee gebracht werde , wir haben schon oben die Gegründetheit dieser Bemerkung anerkannt, die Aufgabe wird keine leichte sein , mit Rüksieht aus die unvermeidliche Mehrbelastung der Kantone .

sie kann nur befriedigend gelöst werden, wenn die Grundlagen, auf welchen das neue Gesez ausgebaut werden soll, gehör.g vorbearbeitet sind.

Zu ^diesem Zweke müssen aber vorerst .verschiedene wichtige Fragen grund^

säzlich gelöst werden. Welches Verhältniss der Artillerie zum Mann-

sehastsbestand soll angenommen werden^ nach welcher proportion soll die schwere und die leichte Artillerie bedacht werdend will man mit Rüksieht ans uusere Verhältnisse auch fernerhin eine besondere Gebirgsartillerie haben, und soll dieselbe aus Haubizen, .Kanonen oder Raketen bestehen .^ Jn welchem Mass soll sich der Bund bei den Kosten für das Materielle betheiligen ^ welche ^aetoren sollen bei der Repartition der kostspieligen berittenen Waffen aus die Kantone zn Grunde gelegt werden ^ das Alles find Fragen , welche mit dem nns zur Berathnng vorliegenden Gegenstande in inniger Beziehung stehen, und wenn wir daher denselben jezt, und nicht im Zusammenhang mit der Gesammtorganisation behandeln und entscheiden, so führt nns das unvermeidlich zu ..^räiudizen , welche uns in kurzer Zeit die Notwendigkeit von Revoeazionen auferlegen werden.

Wir sehen aber auch keine^ Gefahr im Verzng, wenn wir den Umstand ins Auge fassen , dass die sofortige Umänderung von ..)0 alten Geschüzen in gezogene Vierpsünderkanonen vorgeschlagen ist , und ohne Ballen Zweifel anch sofort wird beschlossen werden ; die nöthigen laissons für diese Feldgeschüze sind vorhanden . ebenso reichen, wie die .Botsehast es ausspricht, die Munitionsvorräthe für den ersten Bedarf einiger neuen

671 .Batterien aus ; die Moglichkeit nun auch angenommen, dass die nächste Zeit, und bevor die Revision der genannten geseze vorgenommen werden kann, uns zu ernsteren militärischen Massregeln noth.ge, so wird es dem Befehlshaber und den bezüglichen Behorden , wenn eine Erseznug der Raketen durch gezogene Vierpfünder wüusehenswerth oder nothweudig erscheinen sollte, ein Leichtes sein , die vier Raketeukompaguien mit den umgeänderten Vierpfündern zu bewaffnen ; zu der Bedienung dieser nenzugetheilten Geschüze wird diese Mannschaft in kurzer ^eit genügend eingeübt werden konnen.

Ohne demnach der prinzipiellen Frage , ob die Raketenbatterien überhaupt aufheben, oder in einer andern Weise zu organisixen seien, im Mindesten vorgreisen zu wollen, hält die Mehrheit der kommission an dem Saze sest, de.ss die Behandlung und definitive Entscheidung derselben besser einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleibt , und stellt Jhnen demnach den Antrag : ^ Es sei für einmal in die Behandlung des Beschlussesentwurfes betreffend die Aushebung der Raketeubatteri.en nicht einzutreten.

Bern, den 8. Juli 1867.

Ramens der Eommissionsmehrheii. : ^l. Bischer, Berichterstatter.

^ote.

Siehe eidg. ^esezsammlung, Bd. IX . ^. 7.^.--^.^.

^^tnmtssi.^n.

.^erxen .

^. .^. Delarageaz ^ Lausanne.

Ad. Flseher, .^elnach (Aaxgau).

A. ^lrard, in .^enan.

^. B. ..^aud^, ln ^appersw^...

.^h. G. Labhardt, in .^rauenseld.

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Bericht der Kommission des Nationalraths über die Beschlussentwürfe betreffend die Umänderung von Kriegsmaterial, und die Aufhebung der Raketenbatterien. (Vom 8. Juli 1867.)

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21.09.1867

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663-671

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10 005 566

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