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Schweizerisches Bundesblatt.

XIX. Jahrgang. ll.

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Nr. 46.

26. Oktober 1867.

Aus den Verhandlungen des schweiz. Bundesrathes.

(Vom 21. Oktober 1867.)

Das eidg. Militardepartement hat dem Bundesrathe die Mittheilung gemacht , dass es, in Vollziehung des Bundesbeschlußes vom 19.

Juli d. J. ), an der Stelle der ausgehobenen 4 Raketeubatterien 3 gezogene Vierpsünderbattexien im Auszug , eine halbe Vositionskompagnie im Auszug und eine halbe Bositionskompagnie in der Reserve errichtet habe , wovon die drei Batterien aus die Kantone Z ü r i eh , B e r n und A a r g a u vertheilt , die Halbkompagnien aber dem Kanton G e n s zngeschieden worden seien.

Diese taktischen Einheiten sind dann vom Bundesrathe numerirt worden wie folgt : Die Auszüger-Vierpsünderbatterie von Zürich mit Rr. 28.

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Reserve-

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Beru

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29.

Aargau

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30.

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.59.

Die Auszüger-Vosttionskompagnie von Gens ,,

mit Nr. 31.

Zum Zweke der Vollziehung des Buudesbeschlusses vom 19. Juli d. J., betreffend die Umänderung von. Artilleriematerial ), hat der

) Siehe eidg. Gesezsammlung, Band IX, Seite 75.

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7 3 .

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Bundesblatt. Jahrg. XIX. Bd. II.

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788 ^

Bundesrath sein Militärdepartement ermächtigt , ein sachbezügliches Kreisschreiben an sämmtliche Kantonsregierungen zu erlassen.

Auf den Wunsch der kais. franzosisehen Gesandtschaft um Mittheilung der in der Schweiz über das Bonitenziarstrafs^stem erschienenen Drukschriften hat der Bundesrath an sämmtliche eidgenössis.he Stände das nachstehende Kreisschreiben erlassen.

,,Tit. l .,Die franzosische Gesandtschaft ersucht im Austrage der kaiserliehen Regierung um gefällige Mittheilung der in den schweiz. Kantonen über das Bonitenziarstrass^stem erschienenen Drukschristen , so wie ferner um Mittheilung derjenigen Geseze oder Reglemente , welche in Beziehung aus die Ordnung in den Strafanstalten , auf die Disziplin und die Besserung der Verbrecher in den Kantonen in Kraft sein mogen.

,,Jndem wir Jhnen von diesem Wunsche Kenntniss gel.^n , verbinden wir damit das Gesuch , die erwähnten gesezlichen Bestimmungen , sammt allfällig anderweitigen , das Bonitenziars.^stem und die Straf..

statistik beschlagenden Jmprimaten in je einem Exemplare zuhanden dex reklamirenden Gesandtschaft übermitteln zu wollen.^

.^err Emile de B o r c l ^ r a v e , Sekretär der belgischen Gesandtschaft bei der schweig. Eidgenofsenschast ^welcher seit dem Monat September d. J. mit den Funktionen eines belgischen Geschäftsträgers betraut war, hat mit Schreiben vom 16. dies dem Bundesrathe angezeigt, dass die Regierung des Konigs ihn von Bern abberufen uud dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten Belgiens als Unterdirektor der politischen Abtheilung beigegeben habe.

Herr Baron .....des Greindl, seit 1864 belgischer Geschäftsträger bei der schweiz. Eidgenossenschaft, hat mit Zuschrift vom 22. September abhin dem Bundesrathe die Anzeige gemacht, dass er von seiner Regierung von seinem Gesandtsehastsposten in der Schweiz abberufen und für eine andere diplomatische Mission bestimmt worden sei.

789 Der Bundesrath wählte auf unbestimmte Zeit füns Angestellte der Bundeskanzler, nämlich: als Kannst:

Hrn. Friedrich Ludwig Gaseard, von ....euenstadt (Bern), ., Kopisten: ,, Johann Mollet, von Balm (Solothurn); ,, Karl Küpser, von Bern.

,, Hilfskopisten : ,, Heinrieh Banert, von ^rüningen (Zürich), ,, ^iklans Friedrich Manuel, von Bern.

(Vom 23. Oktober 1867.)

Der Bundesrath hat beschlossen , es sei eine .^elegraphenlinie mit einem ^rathe von ^enf bis an die franzofisehe Grenze bei Ferne^ zu erstellen , um dieselbe mit einer von ...^ e .. kommenden fran^schen Linie in Verbindung ^u bringen.

(Vom 25. Oktober 1867.)

Der Bundesrath genehmigte ^wei , zwischen Abgeordneten der Schweiz , einerseits , und Delegirten sämmtlicher Bodenseeuserfta.^ten , andererseits , unterm 22. uud 28. September d. J. abgeschlossene Verträge , betreffend : 1) die internationale Sehissahrts - und Hasenordnung sur den Bodensee .^ 2) die ^ehiffahrts ^ und Hasenordnung für den Untersee und den Rhein ^wischen Konstanz und Schaffhausen.

Der Bundesrath theilt der k. belgischen ..^esandtsehast mit, dass die überwiegende Mehrzahl der eidgenössischen Stände bereit sei^

mit

790 Belgien das gewünschte Übereinkommen wegen gegenseitiger Zustellung von Todscheinen (siehe Seite 584 hievor) abzufehliessen.

Hr. Mauriee Redmond, Oberlieut. im eidg. Artilleriestab, von

Le Chenit (Waadt), II. Sekretär beim eidg. Artilleriebüreau in Aarau, hat auf sein eingereichtes Gesuch hin die Entlassung von seiner Stelle, unter Vexdankung der geleisteten Dienste, vom Bundesrathe erhalten.

Als Bostkommis in .^ern wählte der Bundesrath Hrn. Alexander Koche..., pon Buren, derzeit prov. Bostkommis auf dem Hauptpostbüreau in Bern.

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1867

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46

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26.10.1867

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