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Schweizerisches Bundesblatt^

XIX. Jahrgang. l.

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Nr. 9.

28. Februar 1867.

Bundesrathsbeschlus betreffend

ein eidgenössisches Anleihen von 12 Millionen Franken.

(Vom

22. Hornung 1 867

Der s c h w e i z e r i s c h e . . B u n d e s r a t h , nach Einsicht des Bundesbeschlusses vom 22. Ehristmonat betreffend ein eidgenossisehes Anleihen von zwölf Millionen, ^)

1866.

b e s eh l i esst : Art. 1. Aus dem Wege ossentl.icher Subscription soll ein erstes Anleihen von seehs Millionen aufgenommen werden.

Zu diesem Ende werden Obligationen von Fr. 500, Fr l0l)l),

Fr. 5000 und Fr. 10,000, welche ehrlich 41/2 % Zins tragen, aus den Jnhaber ausgegeben.

Art. 2. Der Zins wird halbsährlieh bezahlt, nämlich den 31. Jänner und 31. Heumonat eines jeden Jahres, gegen Rükgabe der betretenden Eoupons. Jeder Obligation wird ein, der Dauer des Anleihens eutBrechender Zinseouponbogen beigegeben.

Art. 3.

Aus jede Obligation wird von. Subskribenten von der

Eingabe an bis zum 30. März nächstkünstig 1/2 eingezahlt. Die EinZahlungen sind bei der eidgenossischen Staatskasse in Bern und bei den I..iesür näher zu bezeichnenden Kassen in gesezliehen Geldsorten zu leisten

Die Einladung znr Einzahlung der übrigen 4/5 erfolgt , vom 30.

März an, von drei zn drei Monaten zu je ein Fünftel, nämlich.

^ Siehe eldg. Gesezsammlung, Band lX, Seile 15.

Bundesblatt Jahrg. XIX Bd.I.

21

23^ 1/2 den 1/2 ,, 1/2 ,, 1/2 .,

30. Brachmonat 30. Herbstmonat 30. Ehristmonat 30. März

1867 ; 1867.

1867 ; 1868.

Die Subskribenten können jedoch die vier lezten Einzahlungen ganz oder theilweise auch vor den oben sestgesezten Zeitfristen machen.

Jn diesem^ Falle wird sur die Vorauszahlungen ein Zins von 41/2 .1/2 per Jahr vergütet.

Der Subseribent erhält bei der ersten Einzahlung einen proviso-

rischen Titel, der bei der Einzahlung des legten Fünftels gegen einen definitiven ausgetauscht wird.

Art. 4. Die Rükzahlung des Anleihens soll am 31. Jänner 1876 beginnen und am 31. Jänner 1892 beendigt sein. Drei Monate vor Ablauf eines jeden Rükzahinngstermins wird die Verlosung der zur

Rükzahlung gelangenden Obligationen stattfinden. Der Tag und Ort

der Verlosung werden in den öffentlichen Blättern angezeigt.

Die Amortisirun^ des Anleihens hat alljährlich in nachstehender Weise zu geschehen :

Am 31. Jänner 1876 1877 ,, 1878 ,, 1879 ,, ...

1880 ,, ,, 188l ,, ,, 1882 ,, ,, 1883 ,, ,, 1884 1885 1886 1887 1888 1889 1890 1891 l 892 ,,

.

.^

,,

....

Fr.

460,000.

470,000.

480,000.

500,000.

530,000.

560,000.

600,000.

640,000.

680,000.

720,000.

760,000.

820,000.

870,000.

930,000.

980,000.

1,000,000.

1,000,000.

^ ^r. 12.000,000.

Art. 5. Der Bund behält sich jedoch das Recht vor, bedeutendere Rükzahlungen als die in den oben angegebenen Serien zu leisten. Jn diesem Falle wird in den öffentlichen Blättern seehs Monate zum ..^oraus eine Anzeige gemacht.

Art. 6. Die Auszahlung der Zinse und des Kapitals geschieht kostenfrei bei der Bundeskasse in Bern und bei den sehweizerisehen Kreis-Zoll- und ^oftkassen^

239 Die gleiche Zahlung kann auch im Auslande bei Bankhäusern erfolgen, deren nähere Bezeichnung später stattfinden wird.

Art. 7. ^ Die .^ubseription für das Anleihen wird am 1. März uächstkünstig erofsnet und soll den 15. März Abends geschlossen sein.

Dieselbe findet durch v e r s c h l o s s e n e A n g e b o t e statt. Jedermann kann sür diejenige Anzahl von Obligationen zu Fr. 500 ,

Fr. 1000, Fr. 5000 und Fr. 10,000, die beim definitiven Zuschlag ..u erhalten gewünscht wird, subserib.ren.

Die persehlosseuen Angebote sollen enthalten . .

a. die in Worten ausgedrükte Bezeichnung der Anzahl und des Betrags der Obligationen, sür welche man unterzeichnet ; b. die Angabe des höchsten Kurses , zu welchem snbseribirt wird.

Jn dem ^alle , wo der Subseribent den Knrs nicht sollte angegeben haben , wird angenommen , er habe al par. subseribirt ; ..... die Unterschrift und den Wohnort des Subseribenten , mit der Erklärung , dass er sich gegenüber der Eidgenosseuschaft sür die gauze Submission , welche ihm zugesprochen werden wird , per-

bindlich betrachte.

Die verschlossenen Eouverts müssen an das eidgenossische Finanz Departement in Bern , mit der Aussehrist : A n g e b o t a u f d a s e i d g e n ö s s i sche ^ A n l e i h e n , portofrei eingesendet werden.

Art. 8. Der Emissiouskurs vom Anleihen wird uieht zum Voraus bestimmt, soudern folgendermassen feftgesezt: Am 18. März werden die an das eidgenössische ^ina..zdepartement angelangten verschlossenen Eouverts vom Bundesrathe ^eröffnet, und es wird von alleu eingekommenen Angeboten ein vorläufiges Verzeiehniss augefertigt.

Die Angebote ...l pari, d. h. ^r. 100 Kapital sür Fr. 4.,^ Rente, werden im Verzeiehniss n a eh i h r e m d u r ch d e n V o st st e m p e l ko u s t a t i r ten E r ^ p e d i t i o n s d a t n m obenan geschrieben. Darauf werden sueeessiv diejenigen ^ubseriptionen , welche unter ..^i stehen , nach ihrem Datum und ihrem Betrage im Verzeiehniss eingetragen.

D e r K u r s d e s A u l e i h e u s wird durch den Kurs der legten ^.ubseription bestimmt , welche gauz oder theilweise zur Vervollstäudigung der ^nmme von sechs Millionen nothwendig ist , so dass die Subskribenten , welche an der Spize des Verzeichnisses eingeschrieben stehen , als die Hochstbieteuden, den durch den Zuschlag sich ergebenden niedrigsten Kurs geniessen konnen.

Vor der definitiven Feststellung der ^usehlagsliste kann der Bundesrath die^ .^ubseribenten zur vorläufigen Einzahlung des ersten Fünftels aussordern.

240

Art. 9. Wenn der Bundesrath findet, dass durch die Zahl der Subskriptionen und deren Kurs die sofortige ganze oder theilweise Emis..

sion der zweiten Serie des ..llnleihens begründet ist , so dars die Sub^ seriptionsliste , anstatt sie bei der Summe von sechs Millionen zu belassen, bis anf zwölf Millionen gebracht werden.

Jn diesem Falle wird der allgemeine Kurs der Emission für alle Subskriptionen , welch... die Summe von .sechs Millionen übersteigen und definitiv angenommen werden , nach den Vorschristeu und Stipulationen des Art. 8 hievor festgesezt.

Art. 10. Diejenigen Subseribenten , durch deren Vermittlung Angebote für eine Summe von wenigstens zweihunderttauseud Franken einlangen, erhalten ^.^ Kommission auf den Betrag der Summe, für welche sie in der definiti festgestellten Zuschlagsliste eingereiht worden sind.

Art. 11. Das Finanzdepartement ist mit der Vollziehung diese...

Beschlusses beauftragt.

B e r n , den 22. Hornung 1....67.

Jm Ramen des schweiz. Bundesrathes,

Der Bundespräsident: ^. .^ornerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: ^iei,.

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241

Jahresbericht des schweizerischen ..^onsul.^ in ..Odessa pro 18^.

(Vom 23^4. Februar 1867.)

Erster Theil.

l . Das verflossene Jahr war für Südrussland ein so anssergewohnlieh segensreiches , dass es in den Annalen dieses Landes Epoche maehen wird.

Das Zusammentreffen unserer in jeder Hinsieht sehr befriedigenden lernte mit einer fast allgemeinen Missernte im Auslande, gab ^en Vrodu^enten Gelegenheit , ihr Getreide zu preisen zu verkaufen , wie sie ^ nur selten erhältlieh sind, und der doppelte Vortheil einer reichen Ernte in Verbindung mit gleichzeitigen hohen Vreisen bildete eine Quelle des Wohlstandes, der unsere Grundbesizer nicht allein ihrer beinahe verzweiselten Lage entriss , sondern auch auf mehrere Jahre hinaus denselben Hülssmittel sicherte.

Sehr bedeutende Getreidevorräthe liegen noch imJnnern des Landes.

Es sind bloss die den Seehasen zunächst gelegenen Distrikte, denen es moglich war, ihre le^tjährigen Vrodukte dorthin zu lieferu. die grosse Masse der Ernte aber wird erst im Lause des nächsten Sommers in den Handel übergehen und dann erst der Reiehthum dieses Landes, sowie die Fruchtbarkeit seines Bodens richtiger beurtheilt werden konnen --^ eines Bodens, der, jeder vervollkommneten Kultur entbehrend, nichts.^ destoweniger so überraschende Resultate zu liefern vermag , sobald nur

die Witterung günstig ist.

Auch der Handel dars das Jahr 186^ unter die wenigen rechnen, die Epoche gemacht und zum Emporblühen ^dessa's und der andern

242.

Häsen des Schwaben und Asow'schen Meeres das Meiste beigetragen haben. Das fortwährende Steigen der G.treidepreise ans den Konsum.

plazen brachte unsern Exporteurs und Spekulanten schone Gewinne ein.

Zwar verursachten die Kursschwankungen des Rubels ost grossen Verlust^ denn während des deutschen Krieges sank er auf ^ 2^ 70 herab und viele Kapitalien waren zu diesem Kurse in sreu.de Wertpapiere um^

gesezt worden. Später, als sich, in ^.olg.. des Friedensschlusses, die

..^emüther beruhigten und der .^lussch.oung . den unser Handel nahm, einen grossen Ueberfluss an fremdem Rapier herbeiführte, fand ein stufen-

weises Steigen im Knrse des Rubels statt , der sich a.u Sehlusse des

Jahres, jedoch nicht ohne vorgängige bedeutende Schwankungen, ans

Fr. 3. 42 flirte.

Auch den arbeitenden Klassen kamen die glüklichen Verhältnisse des

Akerbaus und des Handels in ausgedehnter Weise zu gnte ; der Tage..

lohn ft..nd während des ganzen Jahres sehr hoch (Fr. 6-8 per Tag) und da unsere Schisssahrt , dank der gelinden Temperatur des Win..

ters , immer ossen und die Thätigkeit im Hafen ohne Unterbrechung blieb, so haben die Tagelohner während des ganzen Jahres Beschästi.^ gung. gesunden.

Jm Lause des verflossenen Jahres trat in Südrussland die Cholera auf und ^war iu einigen Ortschaften mit grosser Jntensität . sie suehte.

ihre Opfer vornehmlich in der armen Klasse der Bevolkerung. Seit dem Herbst ist die keuche wieder vollständig versehwunden.

Ueber die administrative ^age d.^s Landes habe ich nichts Besonderes ^u bemerken . dieselbe ist iu mehrfacher Hinsicht eine befriedigende geblieben ,^ während sie in anderer ^iehnng allerdings Manches zn

wünschen übrig lässt. Doch ist die Hoffnung eine berechtigte, ^ dass die

Reihe der Resor.ueu nun aueh näehsten^ ^. ^. an die ^^.^kutivpoli^ei kommen werde.

Die neuen Reglement... betreffend Fallimente und Bankerotte sind gan^ ^azu angethan, den in dieser Hinsieht im Kleinhandel so haufigen Missbräuehen ein Ziel zn steken, nnd dürsten wohl zur Wiederher.

stellung des Kredits des lezteren das Jhrig..^ beitragen. Die Rechte

des Weisels und der übertragbaren Obligationen wurden ans neue.

grössere Garantie gewährende Grundlagen g^t..llt. Ebenso scheint der Augenblik nicht mehr ferne ^. sein , wo aueh in Beziehung ans den so .langsamen Vrozessgaug wesentliche Reformen e^.tret..u werden.

Was in dieser Hinsicht bis jezt geschah, war mehr nur vorbereitender und transitoriseher Ratur und daher uicht geeignet, jenes pro^npte Verfahren bei uns einzuführen, welches in ^rozesssaeh^n von Roth^..u ist.

Die von der Regierung ergriffenen energischen Massregeln behuss Er.^ielung von Ersparnissen im Staatshaushalt werden zur Wiederherstellnng der Valuta des Rubels mitwirken , insosern nicht europäische

243 Verwiklungen, die das Vubliknm im Anzuge glaubt,^ Russland zu ausserordentlichen Ausgaben nöthigen.

2. Die Kohleüminen des Gouvernements von Ekaterinoslaw werden noch immer ausgebeutet , allein in einer wenig befriedigenden Weise.

Die Kohlena^uantität, welche sie jährlieh an die Fluss^ und Seedampf^ schifffahrt abgeben . wird aus nicht mehr als ungefähr drei Millionen Vud berechnet. Sie sind jedoch einer weit grossern Entwiklung fähig, sobald einmal ihre Verbindung mit dem allgemeinen russischen Eisenbahnnez vermittelst einer Zweigbahn hergestellt sein wird.

Die ^etroleum^nellen in der Krimm und aus der Halbinsel Taman dienten zum Ziele einer von Brosessor Anstädt unternommenen wissenschastlichen Reise, worüber von ihm an die Ro.^al Jnstitution in London ein Berieht erstattet worden ist, der auch in der Revne des cours sciei.^ t.liqnes (Rr. 49 von 1866) seine Veröffentlichung gefunden hat.

Der-

selbe weist nach , dass jene Quellen für die Jndustrie Süd - Russlands

von unberecheubarer Wichtigkeit, weil unersehopsli.^., sind, indem sie sich durch den ganzen Kaukasus bis zum kaspischen Meere erstr..ken. Einer unserer ^audsleute, Hr. Rndols Würmlh, hat das V..troleum, welches sieh in der Rähe von Bakou, am ^.lser des kaspischen Meeres, vorfindet, zum Gegenstand seiner chemischen Analysen gemacht und dabei gefunden, dass sich daraus Kerosfin von vorzüglicher Qualität in grossen Mengen dar^ stellen lasse ,. ein Brodukt , das ein sehr wichtiger Ausfuhrartikel abzugeben versprach. Bereits waren von Hru. Würml.. englische Kapitalisten zum Ankaufe der Jnsel Sviatol im kaspischen Meere , die sehr reich au .^aphtha. ist, vermocht worden .^ im ^lugenblike aber, wo er aus dem Vunkte war, seine Bestrebungen mit Ersolg gekront zu s^hen, ward seinem Leben von Morderhand ein Ziel gesezt. ans den.

Wege von Bakou uaeh Tislis wurde er von ....^trasseuräubern angegriffen und erschlagen.

Eiue der Hauptlndustrien ^üd-Russlands ist die Zuk..rfabrikation ,

^o.h war.^n ihre Ergebnisse weniger besrie.^igend , als in den leztver^ flossenen Jahren, indem die greise des Znkers in ^olge der reichen ^ Runkelrübenernte stark znrükgegangen sind. Die Ausbeutung der Sal^ seen lieferte im Jahr l .^66 ung..mein günstige Resultate, da die Trokenheit des Sommers der Verdunstung des Wassers und also auch dem Ansehen des ^..lzes sehr sonderlich war. Rebstdem bilden .^ie Fischereien eine namhafte Judustrie .^üd-Russlands, und wenn sieh auch ihr Ertrag nicht uäh...r ermitteln lässt, so ist doch berechnet worden, dass 930 solcher

Etablissements bestehen, welche mehr als 10,000 Arbiter beschäftigen,

und dass der Verkauf der F..s...he, frisch und gesalzen, eiueu Werth von

eirea 1,200,000 Rubel per annum repräsentirt.

3. Die Verhältnisse unseres Wechselkurses äusserten einen hoehstnachtheiligen Einsluss aus den Jmporthandel, der denn auch seit einigen Jahren

sichtliche Rüksehritte ausweist. Da der Werlh der eingesührten Waaren

244 in ...^ zollamtlichen Übersichten nicht aufgeführt ist, so hält es schwer, die Verminderung der Einsuhr gegenüber derjenigen von 1865 festzn^ stellen. Jedenfalls ist sie bedeutend, denn die von der Douane bezo^ genen Einsuhrzolle beliesen sich im Jahre 1866 aus nicht mehr als

2.207,522 Rubel, gegenüber von 2,279,468 Rnbel des Vorjahres, was eine Verminderung von 71,946 Rubel ergibt. Diese Verminderun^ betrisst hauptsächlich das Farbholz, das Oel, die Maschinen, die Uhrenmacherarbeiten, den Käse und andere Artikel von geringerer ....^ deutung. Dagegen ist eine ansehnliche Vermehrung eingetreten in der Einsuhr von Wein, Tabak. Thee und ..^lei.

Der Export lieserte glänzende Resultate . er erreichte die Summe

von 41,808.670 R. 93 E., überstieg also den des Vorjahres um 2,575,584 R. 93 E. Es ist jedoch zu bemerken, dass die Getreide^ aussuhr, an Quantität, unter derjenigen von 1865, welch' lettere sich ans 3,358,151 Tschetwerts belief. geblieben ist, indem sie sich bloss ans die Hohe von 3,127,083 Tsehetwerts erhob, was einer Vermindexun^ von 231,068 Tschetwerts gleichkommt. Der grosste Unterschied zeigt sich beim Mais, wovon bloss 56,828 Tschetwerts ausgeführt worden,

gegenüber einem Export von 3 l 5,213 Tsehetwerts im Jahre 1865.

Es hat diess seinen Grund darin, dass die Maisernte von l 865 in

Bessarabien gänzlich fehlgeschlagen ist, so dass im Jahr l 866 von dort^

her nichts ausgeführt werden konnte. Eine namhafte Vermehrung ist hinwider bei der .Ausfuhr von Mehl eingetreten, die. im Jahre 1866

116,084 Tschetwerts, im Ja^hre 1865 dagegen nnr 34,680 Tschetwerts

betrug. Dieses Resultat ist unfern Dampsmuhlen zu verdanken , di^ von Tag zu Tag eine grossere Thätigkeit entfalten. Aueh die Anssnhr von Hornvieh hat sieh nahezu verdoppelt, indem im Jahre 1865 288t

Stük, dagegen im Jahre 1866 bloss 5157 Stük Ochsen und Kühe e^por^ Diese Transporte gehen nach der Türkei und naeh Ea^pten. ^ferde wurden im Jahre 1866 1130 ^tül., im Vorjahre 27 i

tirt worden sind.

^tük au^gesuhr^.

^eim Abgang diesssälliger ^.^aehwe.ise ist es mir nicht moglieh, ein^.

Uebersieht der Totalausfnhr ans säu.mtlichen Häsen des Sehwarzen nnd Asow^schen Meeres ansznstellen , man darf jedoch getrost die Vermehrung der Totalaussuhr im Vergleiche n.it der Aussuhr des Vorjahres auf nicht weniger als ^ehu Millionen Rubel veranschlagen.

4., 5. und 6.

oben Gesagtes.

Betreffs dieser Rubriken verweise ieh ans bereits

7. Jn Folge der Vollendung der Eisenbahn zwischen .....emberg und E^ernowi^ hat die russische Regierung die Zollftätte Rovoselil^a zur Transitabsertiguug ermächtigt, welehe bisher nur der Zollstätte Brod^ Radziwilow zustand. Der Transit über .....ovoseli^.. wird aber erst dann sich zu einer europäischen Bedentnng erheben , wenn l.^ernowil^ - sei es

^ 245 über Balta, sei es über Kischenew - mit Odessa durch eine Eisenbahn verbunden ist. Anträge, die von Seite verschiedener Gesellsehasten in dieser Hinsieht erfolgt sind, haben noch zu keinem .^iele geführt.

8. Die Arbeiten an den gegenwärtig im Bau begriffenen Eisen^ bahnen Süd-Rnssla..ds werden mit aller Energie gefordert, so dass die Vollendung der Linien Balta^Kiew und Balta^Elisabethgrod gegen den Sehluss des laufenden Jahres zu gewärtigen ist. Der Warenverkehr der Linie Balta^Odessa hat solche Dimensionen angenommen, dass das vorhandene Bahumaterial sich als unzureichend erwies, ein Umstand, der den Handel beträchtlich schädigte, indem die Waaren Monate lang der Ungunst der Witterung ausgesät blieben. Die hohe Bedeutung dieser Linie unterliegt keinem Zweifel mehr und insofern es der Ver^ waltung gelingt, den Bedürfnissen des Bublikums durch eine entsprechende Vermehrung des Betriebsmaterials gerecht zu werden, dars sie auch mit Sicherheit auf eine glaubende Einnahme ^ählen.

9. Die Aktien der H^poth.^arbank des Gouvernements Ehersou erfreuten sich einer .ziemlich starken Nachfrage und wurden zu 75 Brozent verkaust. Die Gouvernements Taurien und Bessarabien haben ihren Beitritt zu dieser Bank erklärt, welch' l.^tere also ihren Wirkungskreis um ein Bedeutendes vermehrt sieht.

10. Der Zinssuss uud Diskonto schwankten , sür ganz sichere^ Rapier, zwischen 8 und 10 ^..

11. und 12.

^u erwähnen.

Ueber Assekuranzen nnd neue Erfindungen ist nichts

Reiter ^..heil.

Die schweizerische Einwanderung beschränkte si.h auf eine gewisse Anzahl Gouvernanten, Kindermägde, Hauslehrer und Handwerker. Lezter^.

waren grosstentheils Durchreisende . leider war es wohl den Wenigsten derselben ernstlich darum z.i thun, ihren Unterhalt durch Arbeit ^u ver^ dienen, indem ^as Vagabundiren ihnen einen leichtern Verdienst ^u bieten seheint. Daher sah sich denn auch die schweiz. Wohlthätigkeits^ Gesellschaft hänsig in der ^age, Unterstü^nngen spenden zu müssen, welche

ihr vorjähriges Kapital von 753 Rnbel l E. auf 548 Rubel 7 E. re^ du^irten.

24^

^is^ ...^u^^ll^ ^ ^^..

kaiserliche .^.mni^n.

^intritt^-^eglement.

^om 11. Januar 18...^).

tester Titel.

A l l g e. m e i n e B e st i m m u n g e n.

Art. 1.

Gemäss dem am 7. Juli erlassenen und durch kaiserliches Dekret

vom 12. Juli 1865 genehmigten allgemeinen Reglement wird die Aus-

stellung am t . ...lpril 1867 eroffnet und am 31. Oktober gl. Jahres geschlossen.

.^lrt. 2.

Die Ausstellung u.nsasst drei Enceintes (geschlossene. Räume).

Die erste, Enceinte .du l^rc, begreift in sieh. den Balast des Märzseldes, den dortigen Bark und das .^..ein.^Ufer. ^

Die zweite, Euceinle du.l^rdm, an der südöstlichen Eke des März.^ feldes gelegen , n^nsasst den fnr die ^ortikulturansstelluug bestimmten Garten.

Die dritte, Enceinte de Billancourt auf der ^eine, 5 Kilometer flussabwärts des Malfeldes, enthält die landwirthsehastliche Ausstellung uud .^as Ex^periu.entiruugsfeld der Jnsel Billancourt.

^ür jede Eneeinte sind besondere Zolle eingeführt.

247

Art. 3.

Die Thujen der Encemte du Parc sind wie folgt verteilt und bezeichnet : Rr. 1. Grande Porte, gegen den quai d'^)rsay, gegenüber der Brüke von Jena.

Rr. 2. Porte de l'I^nver...^ , an der Eke de... qua.^ d'.)rsav und der avenue la Bourdonnaye.

Rr. 3. Porte Rap^. -- Rr. 4. Porle la Bonrdonnaye.

Rr. 5. Porte ^ahit-Dommique, gegen die avenue la Bourdonnave, beim Ausgang der avenue Rap.^ und der rue ^amt^Domimque.

Rr. 7. Porte de l'Ecole.. Militaire, gegenüber dem pavillon de l'Horloge.

Rr. ..... Porte I^pl....^ am Winkel der avenue de Lamott.^P.quel.

nud der avenue de .^uffren.

Rr.

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l0.

Porte

d e

.^ulfren.

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Rr. 11. Porte Desaix, in der Mitte der aveuue de Suffren.

Rr. l2. Porte de la Gare, gegen die avenue de ....uffren, am

Ansladnngs^la^ der Z^eiglinie ^er Gürtelbahn , beim quai d'Orsay.

^r. 13. Por^e de Grenelle, am Winkel der avenue de ^uffren und des quai d'()r^ay.

Rr. 14. Porte de Billancourt, aus dem ^eine^Ufer, slussabwärts der Brüke von Jena.

Rr. 15. Po.^e d'C.rsav, anf dem ^..in.^user, flußaufwärts der Brüke von Jena.

Für die Enceinte du.Iardin ist eil.e einzige. äussere Thüre besti^nmt.

..^r. 6. Porte de Tourvilie, am Winkel der avenue la Bourdonnave und der avenue de Lamotle.^Piqnet.

Jn dem gemeinsamen Einschlusse sind vier Thüren für die innere Kommunikation zwischen der Enceinte du Parc und der Eucemte du Cardin angebracht.

Art. 4.

Eine im Moniteur eiugerükte und au den Thüren angeschlagene allwo^hentliehe Bekanntmachung wird das Publikum benachrichtigen von den Stunden der Eröffnung und der Schliessung : 1) der drei Eneeintes , 2) des Valais , der andern Ansstellungslol.al... und der Vrivat^ etablissements, die sich in den verschiedenen Eneeintes finden.

Die uämliehe Bekanntmachung wird anch die Eintrittsstnnden be^ zeichnen, welche spe^ll. am Morgen - ausserhalb der Stunden des allgemeinen Eintritts ^. für die Studien reservirt sind.

2^ Art. 5.

Der Bezug der Gebühren für den Eintritt ohne harten geschieht mittelst Tourniquets, welche an allen Thüren der verschiedenen Eneeintes angebracht sind. ^ Münze wird nicht herausgegeben.

Art. 6.

Der Eintritt mit Karten geschieht durch.Vförtchen .^...ncl....^), .veleh...

neben den Tourniquets an denjenigen Thüren angebracht sind . welche für jede Kategorie von Karten speziell. bezeichnet werden.

Art. 7.

Die Eintrittskarten sämmtlieher Kategorien sind nomn.ativ (aus den Ramen lautend) und durchaus persönlich. sie werdeu vom Jnhaber unterzeichnet, welcher, auf jede Aufforderung der Kontrolagenten. seine Unterschrift in ein Spezialregister einzuschreiben hat.

Von der Kontrolirung der Unterschrift kann man sich jedoch dispensiren durch Deponierung oder Zusendung einer Karte mit photographieportrait ^ortraa^arle) , in zwei Exemplaren, wovon das eine aus die

Eintrittskarte geklebt wird.

Art. 8.

. Jede geliehene Karte wird zurükgezogen.

Wer seine Karte ausleiht oder von einer sremden Karte Gebrauch macht, hat gesezliehes Einschreiten ^u gewärtigen.

Reiter Titel.

E i n t r i t t .o h n e K a r t e n .

Art. ..).

Jn Gemässheit der Schlussnahmen der kaiserlichen Kommission vom 4. Januar, 6. April und 18. Dezember 1866 ist der Eintrittstaris sür die Encemtes du Parc et du .l.^rdin wie folgt sestgesezt .

Am Montag , den 1 . April (Zeremonie der Eroffnnng der Ans^

Stellung) :

Für das Ganze der beiden Enceintes, 20 Franken.

An jedem der folgenden Tage der ersten Woche , vom Dienstag

den 2. April bis Sonntag den 7. April inelusive.

^ür das Ganze der beiden Eneeintes, 5 Franken.

Vom Montag, den 8. April, an. jeden Tag, unabänderlich.

1) Eintritt zur Enceinte du Parc .

Von d.^r Stunde der allgemeinen Erofsnung an, 1 ^ranken.

Zu den reservirten Morgenstunden, 2 Franken.

249 2) direkter Eintritt zur Encemte du .Iardin durch die porte de Tourelle .

Von der Stunde der allgemeinen Erosfnung an, Fr.. 1. 50.

Zu den reservirten Morgenstunden, Fr. 2. 50 Eent.

3) Uebergang von der .....ncemte du Parc in die En.^te du .Iardin .

^u jeder Stunde, 50 Centimes.

Art. 10.

Der Eintrittstaris für die Encemte de Billancourt wird durch ein späteres Reglement seftgesezt werden.

Art. 11.

Die Ansäze der von der kaiserlichen kommission für gewisse Eta-

blissements bewilligten Spezialzol.le werden in der wohnlichen Bekannt-

machung angegeben und an den Thüren aller betreffenden Etablissements angeschlagen.

^

Art. 12.

Wer die geschlossenen Räume (enceintes) verlasst, kann dieselben nicht mehr anders betreten , als durch neue Bezahlung an den Tourni... nets.

Bitter Titel.

^

E i n t r i t t m i t A b o n n e m e n t s k .. r t e n.

Art. 13.

Es werden dem Bublikum .. nominative und personliehe , für die ganze Dauer der Ausstellung gültige ^ Abonnementskarten zur Verfügung

gestellt.

Der Breis dieser ...lbonnementskarten ist festgesezt auf.

.60 Franken für die Damen ; 100 Franken für die Männer.

...lrt. 14.

Der Abonnent, der seine Karte nicht vorweist, bezahlt die Gebühr seines Eintritts, und es fällt dieselbe unwiderruflich der kaiserliehen Kommission anheim.

^rt. 15.

Die ...lbonnementskarten geben . die Berechtigung: ^ der Zeremonie der Erofsnung der Ausstellung beizuwohnen ., ^ zum täglichen Eintritt in den Bark des Märzseldes, in den Balast und den Garten: zu den Stunden allgemeiner Zulassung des Bublikums sowohl als zu den reservirten Stuuden .

- ^um uneutgeltlicheu Besuche der Ausstelluugen mit Spezial^ollen , ... zum Besuche der landwirtschaftlichen Ausstellung und derEr^perimentirungsselder der Jnsel Billaneourt.

250 Art. 16.

Die ersten Abonnenten haben im Weiten Anspruch aus ein Rillet für einen nnmerirten Sperrsiz ^..l.^, mittelst dessen sie der Zeremonie der Verkeilung der Belohnungen beiwohnen konnen, welche am 1. Juli

l 867 im Jndüstriepalast ^Ch^mps-Ehs.^)stattfindenwird.

Die Zahl der den^ Abonnenten eingeräumten Sperrsize soll nicht

weniger als 5000 betragen.

Art. 17.

Die Abonnementskarten tragen eine .^rd......gsnummer.

Auf denselben sind die Bestimmungen der Art. 8 und 15, weiche die hauptsächlichen gegenseitigen Obliegenheiten des Abonnenten und der kaiserlichen .kommission bezeichnen, aufgeführt.

Durch die Unterzeichnung seiner Karte verpflichtet siel^ der Abonnent, sich den auf lezterer verzeichneten, sowie überhaupt allen Bestimmungen des gegenwärtigen Reglements., welche ihn betreffen mögen, zu unterziehen.

Art. l 8.

Die speziell sür die Abonnenten bestimmten Einlasse (^....het...)

werden bei allen Thüren angebracht, ^mit Ausnahme der portes. la Bourdonna^ (N^ ^. ..^mt-Dom.mque l^ ^. Kleber ^ 9^, de Sn^ ki.en ^ 10).

^ ..^emäss Art. 7 sind die Abonnenten, deren Karten mit ihrer Vhotographie versehen sind, der Kontrolirung der Untersehrist enthoben. dieselben werden durch alle ^hüren, ohne Ausnahme, zugelassen.

Art. 1.).

Das Al^nnemeuts-Büreau - im Judustriepalast (C^mps-Elvsées).

porte N.^ lV - wird vom 20. Januar 1867 an offen sein ; daselbst findet sich der Blan der Anordnung der ..^e für die Zeremonie der Belohnungen aufgelegt, damit Jeder beim Abonniren seinen Siz wählen kann.

Die von Varis Entfernten konnen^ ihr Abonnementsgesneh an den Staatsrath , Generalkonunissär , richten , unter Beilegung der erfordere lichen ^umme , welche -^ in Bankbillets oder Bost^nandaten ^- xe^ kommandirt einzusenden ist.

Es wird ihnen dafür ein provisorischer .^mpfangsehein zugestellt, der ^die Rumn.er der Abonnementsl.arte und des den. Betreffenden reser^ virten Stuhles bezeichnet.

Art. 20.

Es kann auch kollektiven Abonnementsgesuehen, welche direkte oder auf dem Korrefpondenzwege gestellt werden, entsprochen werden. jedoch wird sür jedes Abonnement ein besonderer Empsangschein ausgestellt.

251

Art. 2l. ^ Die definitive Karte wird - gegen deu provisorischen Empfangschein --^ nur derjenigen Person ausgehandigt, welche sieh personlieh als Jnhaber der Karte vorstellt, und die in dieser Eigenschaft unterzeichnet.

Art. 22.

Die nominalen Abonnementskarten werden erst vom 1. Mär., 1867 an ausgegeben . bis dahin werden provisorische Empfangscheine ausge.^ stellt. Das Abonnementsbüreau ist poni 20. Januar an geoffnet, uni den sofort sieh präsentirenden oder anmeldenden Versonen den Vortheil der Priorität in der Wahl der Stühle zu siehern.

Vierter Titel.

E i n t r i t t mit W o eh e ubi l le t s.

Art. 23.

Es werden dem Bublikum Wocheubillets zur Verfügung gestellt.

Diese -

nominativen und personlichen - Billets verleihen für

die Woche, während welcher ste gültig sind, die nämlichen Eintrittsrechte wie die Abonnementskarten.

Die Woche beginnt mit dem .^age der Billetausgabe.

Der Vreis dieser Wochenbillets ist ans ^ ^ranken sestgefezt.

Art. 24.

Wochenbillets werden nur Solchen verabfolgt, welche ihre portraitKarte vorweisen. ..

Der Wortlaut tabelle) des Billets , das .zum Eiutritt durch jede

der verschiedenen Thüren berechtigt, wird anf die ^ortrait-Karte aufgetragen.

Art. 25.

Mit der Unterzeichnung des Billets übernimmt dessen Jnhaber die Verpflichtung , sich den daranf verzeichneten Bestimmungen des Art. 8, sowie allen übrigen dieses Reglements , die ihn betreffen mogen , ^u unterziehen .

.^lrt. 26.

Die Wochenbillets werden in einem auf den.. Märzfeld, Vavillon des ..^..eneralkommissariats , avenue l.^ Bourdoa^aye, hiesür erstellten Bureau ausgegeben..

.^ntfter Titel.

E i n t r i t t u. i t A u s st e l l e r ^ K a r t e n.

...trt. 27.

Gemäss Art. 58 und 59 des allgemeinen Reglements wird jedem Aussteller, sowie jedem von demselben - mit Genehmigung der kaiser-

252 lichen Kommission - zu seiner Vertretung oder zur Ueberwachung seiner Erzeugnisse bestellten Agenten eine Karte zum unentgeltlichen Eintritt

behändigt.

Diese -- nominatioen und durchaus personliehen --- Karten berechtigen nur zum Eintritte in den Raum (cnce.ate), wo sich die AusstelIung des Karteninhabers befindet.

Denjenigen, deren Ausstellung^. bloss temporär sind, werden nur .Karten für die betreffende Dauer ausgestellt.

Art. 28.

Der Art. 8 wird ans den Karten von Ausstellern oder Agenten reproduzirt, und es übernimmt der Jnhal.er durch Unterzeichnung seiner Karte die Verpflichtung, sich den Bestimmn..gen dieses Artikels, sowie .allen übrigen de.^ gegenwärtigen Reglements, die ihn betreffen mogen, zu unterziehen.

Art. 2.).

Die Aussteller der Enceinte du I^rc und ihre Agenten finden Eintritt durch vier Dienstpsörtchen (^....li.^s de servie), und zwar an den

portes . de l'^mversn.... (l.^ ....).. de l'Ecol^Mil.^i....... (N^ 7). de la ^re (N^ 1^ et. d't)r^y (N^ 1^.

Die Aussteller oder Agenten , welche - in ^..enuzung der durch Art. 7 eingeräumten Ves^gniss .- sich durch Deponirnng ihrer photographie .^on der Formalität der Kontrolirung der Unterschrist besreit haben, werden durch alle Thüren der Eneeinte eingelassen.

Art. 30.

Die Aussteller der Encemte du .l^rdm und ihre Agenten werden durch ein an der porte de Tourville angebrachtes Dienstpsortchen eingelassen.

Art. 3l.

Eine Aussteller-Karte wird nur dem Aussteller selbst verabfolgt.

Die Karte eines Agenten wird nur aus schriftliches Gesuch des für Kontraventionen verantwortlichen - Ausstellers ertheilt.

Art. 32.

Die Karten für Aussteller und Ausstellungsagenten der französischen Sektion werden in den Bürean^ des Generalkommissariats von dem Dienstchef ausgestellt, der sür die betreffende Klaffe von AusstellnngsGegenständen bezeichnet ist.

Art. 33.

Die Karten für Aussteller und Ausstellungsagenten der ausländischeu Sektionen werden den delegirten Kommissarien zugestellt , welche dieselben gemäss den Bestimmungen des Art. 31 anszutheilen haben.

253 ^e^ter Titel.

E i n t r i t t mit D i e n st k a r t e n.

Art. 34.

Es werden Karten ausgestellt sür allgemeine oder beschränkte Eirkuiatiou, gültig für die ganze Dauer der Ausstellung oder für eine ^gewisse Zeit , je nach der Ratur der Funktionen und entsprechend den Dienstbedürsnissen : 1^ den Mitgliedern der kaiserlichen Kommission und den ihrer Administration zngetheilten Bersonen .

2) dem Präsidenten, Vizepräsidenten und dem Sekretär jeder aus^ ländiseheu Kommission , dem von einer Kommission nach Baris abgeordneten Kommissär. sowie den ihrer Administration sür den aktiven Dienst des Jnnern der Ausstellung beigegebenen Bersonen ,

3) den Titular^Mitgliedern des internationalen Breisgeriehts und den beigegebenen Mitgliedern, gemäss Art. 15 des Reglements sür das Breisgericht , wobei die Karten der sür temporäre Ausstellungen bestellten .l.^r.^s ..isso...^ aus die Dauer ihrer Funktionen beschränkt werden.

Art. 35.

Mit Ausnahme der im vorhergehenden Artikel erwähnten Kategorien werden keine weitern Dienstkarten ausgestellt anders als aus spezielle Bewilligung der kaiserlichen Kommission.

Axt. 36.

Der Staatsrath, Generalkommissär, ist mit der Vollziehung gegenwärtigen Reglements beauftragt.

Gesehen und genehmigt gemäss ^.chlussnahme des ^inanzeomite vom 11. Januar 1867.

Der ..^taatsminister , Vize-Bräsident der Kaiserliehen Kommission : ^. ^ou^er.

Bund^bl.^. .^ahra. XIX. Bd. I.

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Bundesrathsbeschluss betreffend ein eidgenössisches Anleihen von 12 Millionen Franken.

(Vom 22. Hornung 1867.)

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1867

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

09

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

28.02.1867

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237-253

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