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Bericht des

schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über die Petitionen betreffend die Auswanderung.

(Vom 12. Juni 1867.)

Tit. .

Mit Znschrist vom 13. Dezember 1866 hat der Nationalrath uns eine unterm 30. November gleichen Jahres an die eidgenössischen Rathe gerichtete Bittschrift des schweizerischen Auswanderungsvereines zur Berichterstattung überwiesen. Diese Bittsehrist enthält zu Gunsten des schweizerischen Auswauderungsweseus folgende Begehren .

1) und 2) Aufstellung eidgenossischer Spezialagenten in sodann in Neu-York und B u e n o s A y r e s ,

... v r e ,

3) Erlass eines Bundesgesezes über die Auswanderungsagenturen.

Es dürfte hier am Vlaze sein , zu untersuchen , wie die Eidgenossensehast dazu gekommen, sieh des Auswandernngsweseus anzunehmen .^ welche Erfahrungen fie gemacht hat, und wieweit sie dabei gehen kann.

Obschon die Bundesverhältuisse vor der gegenwärtigen Verfassung.

vom 12. September 1848 den Kantonen sreien Spielranm sur den Verkehr mit dem Auslande liessen , aus das die Auswanderer zur Erreichung ihres Zieles angewiesen sind, kam doeh die Eidgenossenfchaft sehou unter der Bnndesakte von 181.^ dazu , einen Schritt zu Gunsten der schweizerischen Auswanderung zu thun , die sonst lediglieh Sache der privaten, Gesellsehasten, Korporationen, Gemeinden und

227 Kantone war.

Am 22. Juli 1848 empsieug uämlieh der Vorort von der Tagsazung den Austrag , ..vorübergehend sür die von dem Konsul W a u n e r in H a v r e gewünschte Aushilfe zu sorgen^. Jn .^olge dessen erhielt der Konsul einen ...^ehilseu und ^u dessen Besoldung einen jährliehen Beitrag von 4000 französischen ^ranken aus der Bundeskasse, der vom Jahre 1852 an aus 4500 Frauken und vom Jahre 1854 an aus 5000 Franken erhoht wurde.

Diese Massregel sür den europäischen Hasen , den die meisten schweizerischen Auswanderer zur Einsehisfuug nach überseeischen Ländern zu wählen pflegen , hat sich insofern bewährt , als sie den dortigen schweizerischen Konsul veranlage, stets eine Berson. die sieh vor Allem dem Beistand der Auswanderer widmete , zur Verfügung ^u halten.

Jnsoweit jedoch dieser vom Konsul angestellte Spe^ialageut fürs Auswanderuugs.^eseu sich selbstständig gerirte und unter Umgehung seines.

Vorgesehen mit den schweizerischen Bundes- und andern Behorden in Verkehr sezte , hat besagte Einrichtung sieh uieht bewährt , indem sie frühzeitig ^u Konflikten zwischen dem Konsul und seinem Gehilsen führte und in ^olge dessen die Anstellung des ersten Spezialageuten sürs Auswanderungswesen von kurzer Dauer war. ^ Die Bundesversammluug liess sich im Jahre 184..) ^u einem weitern Schritte zu Gunsten des Auswauderuugswesens herbei , indem

sie bei ^estsezung des Voranschlages sür 1850 einen Kredit von 1000 ^ranken alte Währung ^ur Untersti^uug der schweizerischen Wohlthätig-

keitsgesellsehaft in Reu-^ork bewilligte. Damit war ausser dem be-

deuteudsten Einsehiffungshafen auch der bedeutendste Ausschissungshasen.

sür die schweizerischen Auswanderer berüksiehtigt. Der erwähnte BundesBeitrag ist jedoch, gemäss Versügung des Bundesrathes, nieht ausbezahlt^ worden. Der Vorauschlag sür 1851 hatte aber wieder einen solchen Beitrag sür Reu-^ork vorausgesehen , und in diesem Jahre wurde er denn auch der dortigeu schweizerischen Wohlthäl.igkeil.sgesel.lschaft aus^ befahlt. Dieser Beitrag verblieb, wurde aber vom Jahre 1852 an iu 1500 ^r. ueue Währung umgewandelt.

Rach wenigen Jahren widmete der Bundesrath seine Aufmerl^samkeit zwei andern Vläzen , die ihm sür die Answanderuug wichtig erschienen, als. B a s e l , als dem .^auptausgaugsthore der schweiArischen Auswanderer . und Reu-.^rleaus, dem damals nächst R e u ^ o r k bedeutenden Ausschisfuugshasen derselben. Was Basel betrifft, so drang die dortige Kautousregieruug daraus, dass dort ein eidgenossisches Auswanderuugsbüreau errichtet werde. Dau^.it stimmte eine Erkläruug des schweizerischen Konsuls in H a v r e überein, indem der^i .^err .I^^. .^eth ve^u .^otliuge.. trat schon im ^lpxit 184.9 v.^n seiner ^lgenlenstelle beim Konsulat in . ^ a v x e ^uxi^.

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selbe. am 11. März 1851 in Bezug ans den vom Jahre 1850 übrig gebliebenen Büdgetkredit bemerkte, er werde die ihn.. zugedachte Zulage von 2300 Franken nicht brauchen, sondern wünsche vielmehr, dass solche zur Errichtung eines Auswanderungsbüreaus in Base l verwendet werde.

Allein der am 10. Januar 1853 mit besonderer bundesräthlicher Bot-

fchaft (Bundesblatt 1853, I, 473) nachgesuchte ^redit von 18,000

Franken zur Errichtung eines besondern Büreaus in B a s e l und für die den schweizerischen Konsulaten in Reu^ork und Re u -Orleans zu verschaffende Aushilfe , nachdem in das betreffende Jahresbüdget bereits 7000 Franken neue Währung fürs Answanderungswesen aufgenommen waren , wurde nur vom Rationalrathe bewilligt und schei..

texte im Ständeräthe. Der Stein des Anstosses war hauptsächlich das Büreau in Basel, indem in der Errichtung eines solchen eine auf das Heimatland selbst ausgedehnte Begünstigung der Auswanderung

erblikt wurde, während die allgemeine Meinung dahin ging, die Aus-

wanderung dürfe nur als eine Thatsache ausgesagt, ihr keineswegs durch eidgenössische Organisation aus .^.chweizerboden Vorschub geleistet werden. Seither ist der Gedanke, in Basel von Amts wegen eine Auswanderungsagentnr zu erriehten, ernstlieh nie mehr ausgetaucht.

Roch im gleichen Jahre, nämlich schon bei Festsezung des Vor-

Anschlages für 1854, bewilligte die Bundesversammlung, ausser den 5000 Franken für das Konsulat in H a v r e und den 1500 Franken für die schweizerische Hilssgesellschast in R e u - ^ o r k , die Summe von

6000 Franken für das Konsulat in dieser leztern Stadt und 6000

Franken für dasjenige in Ren-Orl.eans, damit jedes derselben in Stand gesezt werde , eine Berson , sei es unter dem Titel Kanzler, Sekretär, Gehilfe oder Agent, zur Besorgung des Auswanderungwesens anzustellen. Damit war einem wiederholten, von Bern, Sehw.^, Uuterwalden, Basel^Stadt, ^ehasfhausen und Tessin unterstüzten Begehren der aargauischen Regierung endlich entsprochen.

Die finanzielle ^ürsorge des Bundes für das Answandernngswesen verblieb aus diesem Fnsse , bis der Zeitpunkt eintrat , wo die schweizerische Auswanderung nach Brasilien die Aufmerksamkeit in Anspruch nahm.

Jm Jahre 1855 waren über H a v r e allein, abgesehen von andern Einschifsnngshäfen , 1003 .Personen aus der Schweiz dorthin ausgewandert, und aueh die Jahre 1852-1854 hatten zusammen eine nicht minder beträchtliche Anzahl solcher Auswanderer aus der Schweiz auszuweisen. Die meisten hatten Vorschüsse von ihren Heimatgemeinden bezogen , denen die spätere Rükzahlung vom brasilianischen Pslanzerhause Vergueiro und Eomp. in Santos dadureh zugesichert wurde , dass genanntes Haus sich verpflichtete , seine .Kasfeepflanzungen sur die .^.älste des Ertrages den Augeworbenen in Bacht zu geben und von der andern Hälfte einen Theil zur allmäligen

229 Abbezahluug der Vorschüsse zu verwenden. dieses Halbpaehts^stem führte, je näher die Frist zur ausbedungenen ^urü^ahlung heranrükte, eine lange Reihe von Verwikiungen und Anständen herbei. Während.

die am meisten betheiligteu Kantone Zürich, Bern, Unterwalden, Glarus, .^raubüudeu und Aargau Herrn Dr. Heusser nach Brasilien in die Halbpaehtkolonien abordneten, um über die Lage ihrer dortigen Angehorigen in's Klare ^u kommen und ihren Klagen wo moglich abzuhelfen, nahm sich die Bundesbehorde der schweizerischen Hilfsgesel.lsehast in Rio-Janeiro an, welche zur Erleichterung des Looses ihrer Landsleute iu Brasilien seit Jahren grosse Opfer gebracht hatte. Die genaunte Schwe^ergesellschast empfing nämlich iu den Jahren 1856 und 1857 Beiträge aus der Buudeskasse . es wurde zudem dem schweizeriseheu Generalkonsulate iu Rio Janeiro seiue Auslage von 2911 ^ranken 50 Rappen für Kosten ^s Besnehes der Halbpachtkolonieu vergütet.

Da es den betheiligten Kantonen nicht gelang , den Klagen ihrer Angehörigen abzuhelfen , und dieselben , nachdem sich ihren Reklamationen auch ^reiburg und Sehafshausen angeschlossen , noch ein Kapital von 323,709 ^ranken 61 Rappen zurükzusordern hatten , so

lud die hohe Bundesversammlung am 31. Juli 1858 den Bundesrath

ein : .,bei der kaiserlieh brasilianischen Regierung kräftig daraus zu driugen., dass die schweizerischen Kolonisten iu eine bessere Lage verseht werden.^ Au Mitteln dazu liess es die Bundesversammluug nicht sehleu. Jm gleichen Jahre konnte dem schweizerischen Generalkonsul iu Rio ^ J a n e i r o für Besorgung des Auswanderungswesens eine Besolduug von 5000 ^ranken und der dortigen schweizerischen Hilssges^lls^haft ein Bundesbeitrag von 990 ^ranken verabreicht werden. Seither hat die Buudesbehorde die bedrängte Lage der schweizerischen Kolonisten im südameritanischeu Kaiserreich und die Rükzahlung der Guthaben der schweizerischen Gemeinden uud Kantonskasseu an dortigen Vflan^ern fortwährend im Auge behalteu. Am 25. Juli 1859 lud die Bundesversammlung den Bundesrath ein : .,mit allen ^u Gebot steheuden ^Mitteln dahin ^u wirkeu. dass die Lage der in Brasilien als Kolonisten ^befindlichen Sehweizerbürger verbessert und dieselben gegen willkürliche . .,nud vertragswidrige Behandlung geschult werden.^ Dem sehweizerischen Generalkonsul wurde nicht nur die Besoldung von 5000 ^ranken serner ausbezahlt, sondern auch die Auslage von 1^91 ^ranken 42 Rappen sur Unterstüzungen zurükvergütet. Es solgte nun , um sich über den Znstand der schweizerischen Kolonien noch mehr ...usznklären, um ihren Klagen aus diplomatischem Wege wirksamer abzuhelfen und die Guthaben der schweizerischen Gläubiger au Vergueiro uud Eomp. zum Zwek

ihrer Tilgung ins Reine zu ^briugen , die Mission des Hrn. Tsehudi.

Dieser trat als

ausserordentlicher Gesandter der Eidgeuossenschast seine

230 .^eise nach Brasilien im Jahr 1860 an und perblieb dort bis Ende Oktober 1861, im Ganzen ungefähr anderthalb Jahre. ^) Diese Mission hatte Erfolg bei der brasilianischen Regierung und machte auch aus die .Kolonisten ^guten Eindruk. Dagegen scheiterten alle Bemühungen des Hrn. Tschudi, mit dem Hanse Vergueiro und Eom^.

eine Verständigung oder Abrechnung zu erzielen. Um jeglicher Ausflucht des genannten Bflanzerhauses zu begegnen , war Herr ......schudi von einer beträchtlichen Anzahl schweizerischer Gemeinden und der aargauisehen Staatskasse ermächtigt worden , in deren Ra.nen gegenüber den unterstüzten Personen ans Rükzahlnng der geleisteten Vorschüsse völlig oder doch theilweise zu verzichten. Allein das Hans Vergueiro

und Eomp. , welches für die Rükzahlnng zu sorgen hatte , liess sich in

keine Unterhandlungen ein , so dass kein anderer , als der Rechtsweg mehr übrig .blieb, dasselbe zur Ersüllnng seiner vertragsmäßigen ...^erpflichtnngen anzuhalten. Dieser Weg wurde denn auch betreten sur diejenigen schweizerischen Gemeinden, welche dem Bundesrathe ihre Guthaben abtraten und ihn , unter Zusicherung . der Sehadloshaltung,

ermächtigten, dieselben nöthigensalls durch gerichtliehen Aussprnch zur

Anerkennung zu bringen. ^) .^lnch der vom Bund bestellte Rechtsanwalt, Herr B a r b o s a da Ennka in Ubatuba, brachte es bei Vergueiro und Eou.p. zu keiner Verständigung. Dieselben bestritten sogar vor dem Gerichte erster Jnstanz in Santos , wo sie die Halbpachtverträge unterzeichnet und ihr Geschäft bisher betrieben haben , dass sie dort belaugbar seien, indem sie znlezt ^imeira als ihren Wohnort angaben. Diese Vorsrage ist zwar gegen die Beklagten entschieden, aber von ihnen appellirt und der Gegenstand von hoherer Jnstanz ans Gericht in .^antos zurükgewi.^sen worden. Raehdem der Bund für Führung des Prozesses im Jahr ^863 bereits einen Vorsehnss von

12,216 Franken 84 Rappen geleistet hatte, stellten Vergneiro und

Eomp. bei ^lusbrnch des Krieges gegen Paraguay ihre Zahlungen ein, ^) ^ie^e Spezialmission, die im ^erlaufe ihrer ^auer allerdings auch zur .^teg^ lnng anderer ...^erhal^uffe und zum ^lb^chlusse eines .^onsnlarvertrage^ bennz.^ wurde, kostete die ..^idgenoffeulchaft bei .^0,0.^0 ^ranken. ^ich.^ desto weniger wur^e dem dortigen schweizerischen Generalkonsulate stet^sort eine iahxliche Be^ soldung von 50^0 Franken für Besorgung de^ ^In^wanderung^wesen^ an.^ge^ richtet und dieselbe von^ ..^ahre 18.^4 an auf .^000 Franken erhoht, wozu vom gleichen ^ahre an von Seite de.^ politischen ^epar^emen^ ein sahrlicher .^u^ schus^ von .^000 Franken kam. ^ebstdem wurden an.^ der Bnn^e^kasse im ..^ahre 18.^0 der schweizerischen .^ilf.^geselIschaft in .^io Janeiro .^75.^ Franken .^ Wappen für geleistete unterstüznngen znrukvergütet nn^ ihr im ^ahr 18.^1 ein Beitrag von 1^00 Franken verabfolgt, der spater ^ede^ .^a^r im Betrage von .^00-^1.^00 Franken erneuert wnrde.

^^) Solcher Gemeinden waren bei Anhebnng des Prozesses .^ mit einer Forderung von ^7,^ Franken ^^ Wappen ^die zusammen 11^ Franken betragenden Fordernngen der bernischen und aarganisthen Staatskasse inbegriffen.)

.^

231 so dass es den Anschein gewann , man habe es nur noch^mit ihren andern Gläubigern oder einer .Konkursmasse zu thun. .Allein es kam ^u keiuer Liquidation , indem die Schuldner in kurzer Zeit ihre Zah..

lungen wieder aufnahmen. Der Vrozess gegen dieselbend wir daher fortgebt.

Das Generalkonsulat in Rio..Janeiro und der Vizekonsul in Eampinas thaten inzwischen ihr Möglichstes, um die Sache einer Erledigung ^.zuführen. Ersteres suchte um die Ermächtigung nach, mit dem Hause Vergueiro ^ Eomp., das inzwischen mit seinen Gläubigern ein Abkommen getroffen hatte , einen Vergleich in dem Sinne an^ustreben, dass einerseits die Gemeindsvorschüsse allen schweizerischen Halbpachtkolonisten in der Brovinz S. Vaolo erlassen werden , anderseits und als Gegenleistung Vergueiro ..^ Eomp. auf alle Forderungen an die Kolonisten zu verzichten haben. Wir theilten diesen Vorschlag nebst einer einlässliehen Begründung desselben den betheiligten Kantonen mit, und haben nach mehrfachen Zwischenverhandlungen die bedingungsweise Erlassuug der Vorschüsse allseitig zugestanden erhalten (s. Bundesblatt

1867, l, ^. 775).^

Uebrigens hat sich zu besserer Ordnung der Einwanderung und um daraus ein wirklich fruchtbares Element für die Entwiklnng des brasilianischen Kaiserstaates ^n machen, im Anfang des Jahres ..866 eine Gesellschaft in Rio Janeiro zur Forderung und zum Sehuze der Einwanderer gebildet ; ihr sind viele in Brasilien ansässige, einslussreiehe fremde beigetreten. Jhr Zwek soll nicht sowohl darin bestehen, Propaganda für die Einwanderung zu machen , als vielmehr darin , bisher bestandene Hindernisse in der Gesezgebung , betreffend Staatsländereien, Naturalisation, Glaubensverhältnisse, Stellung des Arbeiters znm Arbeitgeber u. s. w., aus dem Wege zu räumen (L. ..... 774).

Die Buudesbehorde hat auch ihre Aufmerksamkeit ans einige andere.

Vunkte des Auslandes richten müssen, wel.che sür die schweizerische Auswauderung mehr oder weniger von Bedeutung zu sein schienen.

A l g e r i e n hat bekanntlich eine Zeit lang einen Theil der Answanderungslustigen der Schweiz angezogen . eine Gesellschaft in Genf hat in diesem Theile des nordlichen Afrikas eine eigene Kolonie errichtet.

Die Auswanderung aus der Schweiz nach Algerien erfolgt in der Regel über Marseille, wo das schweizerische Konsulat mit Hilfe von Beiträgen dort ansässiger Schweizer eine Armenkasse eingeführt hat. Ansser den eigentlichen Auswanderern nehmen auch viele tessinische Arbeiter, die ihr .Vaterland nur vorübergeheud verlassen und nach Ablans der guten Jahreszeit aus Algerien in ihre Heimat znrük zu kehren pflegen .

ihren Weg uber Marseille.

232

Da die Bundesbehörde seit 1851 sich dazu herbeigelassen inatte, ahnlichen schweizerischen Hilsskassen im Auslande nach dem Beispiele mehrerer Kantonsregierungen Beiträge zu verabfolgen , so lag es nahe, dass sie auch diejenige in Marseille nicht ganz werde unbeachtet lassen.

Dazu kam noch der Umstand, dass ein ehemaliger Konsul vor seinen..

Rüktritt in der Armenkasse des Konsulates ein Defizit von 1361 Fr.

40 Rp. hinterlassen und dieselbe desshalb Jahre lang mit Schwierigkeiten zu kälnpsen hatte.

Jn lezter Zeit wnrde E g r,. p t e n ein Ziel der Auswanderung für Tessiner Arbeiter, wodurch ebensalls der Sehweizergesellschast in .^lle^.andrien grosse Lasten erwachsen sind.

Die Bundesbehörde dehnte ihre Unterstüzung schweizerischer HilssGesellschaften und Hilsskassen vom Jahre 1860 an beinahe aus alle Blaze des Auslandes aus, wo solche .Anstalten von schweizerischen Konfulaten mit Hilfe der ansässigen Landsleute oder von den leztern allein ins Leben gerufen worden waren. Sie mussten , um auf Unterstüzung aus der Bundeskasse zählen zu können , der Bundesbehörde ihren Bestand, ihre Einrichtung , Hilfsmittel und Leistungen angeben, und sieh

verpflichten, einen allfälligen Beitrag für Hilfsbedürftige aus allen Kan-

tonen, ohne Unterschied der Konfession und der Sprache, und zwar sür Durchreisende wie sür bleibende Ausenthalter zu verwenden und darüber jährlich Rechensehast abzulegen. Jn welchem Masse solche Hilssanstalten den ausgewanderten oder im .Ausland befindlichen Schweizern das Durchkommen erleichtern , ergibt sich ans ihren Rechenschastsberichten , laut welchen sie in der Regel jährlich ungefähr 3000 ^andslente mit etwa 100,000 Franken unterstüzen, woran der Bund den achten bis zehnten Theil beizutragen pflegt ^).

Ausserdem unterste die Bundesbehörde im Jahr 1865 das Zustandekommen des schweizerischen .^lltersas...les in Baris mit einem Bei-

trage von ^r. 6000.

Dagegen ist sie aus die im Sehoosse der schweizerischen gemeinnüzigen Gesellschast gemachte Zumuthung, ^u einem Vorschusse in Form eines unverzinslichen Darlehens von 100,000 ^ranken sür die Ans^) ...^n den fahren 1.^.0.^18^1 wurden dafür jährlich in. Ganzen an.^ der Bnn^

defasse zirka 8000 ^r. verwendet, in. ^ahre 18^ -.-18^^ ehrlich 10,000 Fr.

^ sind dabei die alternd neue ^elt berüksiehtigt werd^, namentlich au^ex den bereit^ genannten 3 .^.ilf^geselIschaften auch diejenigen in Mannheim, Stuttgart, Frankfurt a. M., München, Leipzig, Hamburg, Berlin, Moskau, St. Petersburg, Odessa, ...^ien, Priest, .^om, Mailand, ..^enua, ..^urin, ^ivern..., Neapel, Bordeaux, Pari.^, Brüssel, Amsterdam, London, Barzelona^.^isfabon, ^ashingt.^n, Philadelphia, Loni^vilIe, ^en^Orleau^, Sau Franz^ee, Valparaiso, .Bahia nnb Buenos A^re^. Ungefähr die .Hälfte derselben wurde seit 18.^0 iede^ ^ahr regelmäßig mit einem Bunde^beitrag nnterstüzt.

233 wanderung nach Eosta Riea Hand zu Mieten, nicht eingetreten. (Siehe

Bundesblatt 1863, IH, 224).

Bei Aulass des Voranschlages für 1866 wurde beschlossen, sowohl

die Untersti^ung der schweizerischen Hilsskassen im .^luslande , als das

Auswanderuugswesen überhaupt vom Departement des Jnnern aus das politische Departement zu ubertragen , und dadurch der Sinn , den die Fürsorge der Bundesbehorde sur Auswanderte haben soll, noch deutlieher bezeichnet. nämlich dass darunter keine innere Angelegenheit, keine Begünstigung und Organisation der Auswanderung im eignen Lande, sondern lediglieh der den Angehörigen im Auslaude ^u gewährende diplomatische und amtliche Schuz nebst Forderung der im Ausland ^n Stande gekommenen schweizerischen Wohlthätigkeitsanstalten, die jenen Schu^ zu ergänzen oder unnothig ^.. machen geeignet sind , zu per^ stehen sei.

Rechnet mau die Unterstü^ung der schweizerischen Hilsskassen im Auslande hinzu, dagegen diejenigen Beträge an Konsulate ab, die vom politischen Departement zur ^elt, wo es das ^luswanderungswesen uoch nicht besorgte , geleistet wurden und demnach einen auderu Eharakter haben, so hat das Ausw^uderuugswesen von der Eidgenossenschaft unter der neuen .^rdnuug der Diuge von 1849-^1866 einsehliesslich , eine Summe von wenigstens ^r. 460,000 in Anspruch genommen ^).

^) 184.^ sur Besoldung de.^ schweizerischen ^onsnlate.^ in .^avre Fr.

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I .

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ebenso

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4,0^. --

,

4,^^.

--.

57

1.851 snr die Besoldung in .^avre und für Unterstüznngen m ^en^oxk

.

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,

5,^8.

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,

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^,00^. -

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^00^.

1854 sur da^elbe nud sur Besoldung der Konsuln in ^eu^ ^orl^ nnd ^eu^rlean.^ .

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18,500. --

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18,500. --.

1.85...

ebenso

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ebenso

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1855 ebenso . . . . . . . . . , , ...85^ für dasselbe und für die ^il^el^chast m ^io Janeiro 1.857 sur dasselbe nnd für da^ .Generalkonsulat iu .^.io

Janeiro .

.

.

.

.

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.

. ,,

1858 sür Besoldung der Konsulate in .^avre, ^eu^ork, ^en^rlean.^ und .^io Janeiro, für llnterstüznngen in ^eu^ork und .^io Janeiro und für die ^rukschrif^ . von ^homa^ ^ava.^ über Kolonisten .^lnkaus von 200

Exemplaren, . . . . . . . . , ,

185.^ sür die erwahnten ^onsnlat^besoldungen , für rlnter^ stüzungen in ^en^orl. nnd Marseille und für .^ü^ vergütung von ^ln.^lagen de^ Generalkonsulate^ in .^io Janeiro .

.

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.

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. ,,

--^

18,500. --

...1,411. 50

24,000. -25^^1. 42

Uebertrag Fr. 152,031. 49

234

Seit dem Beginn des Jahres ^864 bezieht das schweizerische Generalkonsulat in Rio eine jährliehe Besoldung von 9000 Franken, wovon aber nur 6000 Franken als aus dem Auswanderungskredit geschöpft zu betrachten waren ; dagegen ist dem schweizerischen Konsulate in Re u - O r l e a n s , welcher Aussehiffungshafen für die schweizerische Auswanderung in Folge des lezten nordamerikanischen Krieges seine hervorragende Bedeutung grösstentheils verloren hat, von 1866 an seine jährliche Besoldung von 6000 ^ranken aus 2000 herabgesezt worden, zumal der gegenwärtige Jnhaber desselben gewöhnlich unterlassen hat, genaue Ausweise über die dortige schweizerische Einwanderung zu liesern.

Wenn die Untersuchung der Statuten und jährlichen Rechnungen zur Ermittlung der den schweizerischen Hilssgesellschasten im Auslande zu verabfolgenden Bundesbeiträge viele Zeit in Anspruch nahm, so war die Besorgung der mit keinen Zahlungen verbundenen Gesehäste des Auswanderungswesens auch wichtig. Abgesehen von der Auswanderung nach Brasilien und der Lage der dortigen Angehörigen , welcher die Bundesbehörde seit den lezten zehn Jahren unansgesezt eine ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen hatte, waren es hauptsächlich spezielle Geschäfte, welche im Zusammenhang mit den. Answandernngswesen, nachdem sie einmal bei der Bundesbehörde anhängig gemacht waren, von derselben in irgend einer Weise erledigt werden mussten, als.

Beschwerden gegen Auswanderer, die sieh den eingegangenen VerKindlichkeiten zu entziehen wussten , übertriebene ^lnsorderungen stellten, im Ausland den Ortsbehörden und dem Bublikum zur .^ast fielen oder die Rükreise in ihr Vaterland ohne genügende Snbsistenzmittel antraten.

Uebertraa ^r. 15.^,0.^1. 4.^ 18^0 für die erwahnten vier ^msuIat.^esoIdunge.., .^ükver^ gutun^ von ^rschüssen der .schweizerischen .^ils^gesel^.

schast m ^io Janeiro, für schweizerische ..^ils^gesellschas^ ten überhaupt und für die Abordnung nach Brasilien 18^1. sür vier ^onsulat^besoldnngen , für bie schweizerischen

Filmgesellschaften, für ^ie Abordnung nach Brasilien

47,8.^^. .^4

und für ^ükvergütung einer Umersnchnn^an.^lage .

18^ silr vier ^onfnlat^befoldnngen und für die schweizerischen

,, 78^. 80

18^ für dasselbe nnd für Prozessen .

.

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.

18.^4 für vier ^enfnlat.^best.ldnngen nnd für die fchweizerifchen .^ils...gefeklfchaften .

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,, ,,

^ilf.^gese^fchaften

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18^.^ für da.^felbe und für da^ schweizerische ...llter.^ashl in ^ari^

.

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18.^.^ für vier .^onsnla^besoldungen und sür die schweizerischen .^.iIf^geselIschasten .

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.

.

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^2,.^00.

.--

.,

^,000.

..-^

.,

3.^,000.

.

.

.

-

44^1.^. 8.^ ^,000. --.

Fr. 459,^87. ^7

235 Aehnliche Beschwerden , besonders über Abschiebung von Sträs^ lingen , Gebrechlichen und Bettlern , sind sogar ^egen gemeinden und Kautone von Seite der Regierung der nordamerikanischen Vereinigten Staaten erfolgt.

Mit Rüksicht darauf, hat die h. Bundesversammlung am 25. Juli 1856 den Bundesrath eingeladen : ..auch weiter die erforderlichen Schritte zu thun, um ^u verhindern, dass Familien, welche der nothigen Subsisteuzmittel entbehren, auswandern und dadurch im Auslande ins Elend gerathen.^ ^..en diesen Beschwerden zu Grnud liegenden Uebelständen wurde vom Bundesrathe theils durch Kreissehreiben au die Kantone, theils d^r.l.. Unterstü^uug schweizerischer Hilfsgesellschaften und Hilsskasseu im Auslande, theils durch den Erlass offentlicher Warnungen abgeholfen.

Am zahlreichsten waren die Beschwerden gegen Auswanderungsagenten.

^.ie meisten davon bezogen sich auf den Verkauf sogenannter Jnlandsahrbillets, welche, von Auswanderern schon in der Schweiz bei Agenten gekauft , den Jnhabern naeh deren Ankunft in Amerika die Weiterbesorderuug ins Jnnere des Landes bis zum legten Reiseziel .sichern sollten, sich aber, sobald sie beuuzt werden sollten, hänfig als werthlos er.oiesen, weil viele ohue Eiuverständuiss mit den betreffenden amerikanaschen ^ampsschifffahrt- oder Eisenbahugesellschaften ausgegeben waren.

diesen Klagen, die theils von Auswanderern, theils von den Konsuln, theils sogar von der nordamerikanischen Gesandtschaft ausgingen, wurde durch mehrere Kreisschreiben , welche die ersorderlichen Verbote , War^ nuugen uud Ueberwaehnngen bei den Kantonen erwirkten , abgeholfen.

^ie übrigen Beschwerden gegen Auswanderungsagenten bezogen sieh meistens auf einzelne ^älle , in denen die Ausgewanderten oder deren Besehü^er (Konsuln, schweizerische Hilfsgesellsehaften) sich beklagten, dass Uebersorderungen , Prellereien, schlechte Versorgung mit ^ebeusmitteln, ver^ogerte oder gar uuterlassene Einschiffung, Beförderung nach falschen Häfen oder unrichtigem Reiseziel, Weiterbeforderung durch Segel-, statt .

durch ^ampsschisfe, u. dgl. stattgefunden hatten.

Abgesehen davon , dass bei näherer Untersuchung eiu Theil dieser Klagen als unbegründet sieh herausstellte , konnte auch den begründeten nicht immer ans administrativem Wege abgeholfen werden , namentlich dann nicht , wenn der Aus.vaudernde selbst sieh zu einem für ihn unvorteilhaften Reisevertrag hatte verleiten lassen. Es ist nämlieh nicht zu übersehen, dass die Auswandernngsagenten in der Schweiz unter der Hoheit und Gerichtsbarkeit der Kantone stehen, wo sie Kaution geleistet und Wohnsi^ genommen haben , und dass diejenigen ausserhalb der Sehwei^ der betreffeudeu Laudesgeriehtsbarkeit unterworfen sind.

236 Unsere Verwendung musste daher in solchen Fällen meistens auf moralische Einwirkung, auf Verzeigung der Schuldigen bei den in- und ausländischen kompetenten Behörden , auf öffentliche Warnungen und

aus diplomatische Reklamationen beschränkt, übrigens die Vervollständigung der Kantonalgesezgebnng und der ausländischen Einrichtungen zum Schuze der Auswanderer abgewartet werden.

Sehnlichen Klagen gegen Schisssrheder und gegen Schiffskapitäne über zu starke Schisssansüllung , über Mangel an Lebensm.tteln , über Misshandlung, über Unsittlichkeit n. s. w. haben wir bei den. betretenden Staaten Recht zu verschaffen gesucht.

Auch gegen Konsuln sind einzelne Klagen vorgekommen. Sie haben sieh aber meistens als solche erwiesen ^ die ans der irrigen Vorstellung beruhen , der Konsul habe auch die Vrivatgeschäste der Ausgewanderten oder Auswanderungsagenten zu besorgen, ihnen mit Vorschüssen beiznstehen oder dem einen Agenten gegen den andern Vorschub zu leisten.

gerechten und billigen Begehren wurde auch gegenüber den Konsuln Rechnung getragen. Wir haben namentlich gegen die Einführung von Visagebühren, die sich im Einsehisfnngshafen ein fremder Konsul von unsern Landsleuten zu verschassen suchte, beim betreffenden Staate Einspraehe erheben lassen. Später sind solche Visagebühren allmälig in Abgang gekommen.

Aus Allem dem folgt, dass wir das Vostulat der Bundesversamm-

lung vom 23. Juli 1855 als erledigt betrachten konnten. Dasselbe lautet : ,,Der Bundesrath ist eingeladen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht durch einheitliehe Massregeln der Buudesbehorden , wie z. B. durch Abschasfung oder Verminderung der ..l^assvisagebühren in den europäischen Hafenstädten, durch diplomatische Einwirkungen bei auswärtigen Staaten Behufs Eiusührung einer bessern Kontrole über die Schiffskapitäne u. s. w. ein wirksamerer Schuz sur die schweizerischen Auswanderer erzielt werden könne. ^ Auch die Eiusührung einer bessern Kontrole der

Schisfskapitäne u. s. w. ist nicht ausgeblieben. Es lag im Jnl.eresse

der betrefsenden Staaten selbst, ihren Häfen bei der grossen Konkurrenz derjenigen anderer Küstenstaaten den durch Ratur, Lage und Verkehrs^ mittel angewiesenen Rang zu bewahren.

B e l g i e n ergrisf für den Hasen in . A n t w e r p e n schon im Jahr 1850 Schuzmassregeln zu Gunsten der Auswanderer und sezte im solgeuden Jahre die Fahr^ und Frachtpreise auf seinen Eisenbahnen sür die ihren Weg dorthin einschlagenden Auswanderer auf die .^älfte der gewohnlichen....^.. herab. Der von der Regierung eingesäte J n s p e k t o r d^es Au s w a n d e r u n g s w e s e n s in Antwerpen übernahm es, die Besehwerden von Auswandernden gegen Schiffsrheder durch schieds-

237 richterlichen Entscheid , dem stch die leztern ein sür alle Mal untex^ warfen, zu erledigen. gleichzeitig fingen schweizerische Auswanderung....agenten an zu erklären , dass sie sich bezüglich ihrer Reiseverträge ebenfalls dem schiedsrichterlichen Entscheide der betreffenden schweizerischen .Konsuln unterziehen.

Jm gleichen Jahr errichtete B r e m e n ein . . R a e h w e i s u n g s b u r e a u für A u s w a n d e r e r ^ , aus dessen gute Einrichtung das Bublikum sosort ausmerksam gemacht wurde.

Frankreich begnügte sich in Bezug auf die ans dex Schweiz kommenden Auswanderer, die sich in H a v r e einschiffen wollten, zuerst mit Vorweisuug eines Reiseakkordes derselben oder einer Baarschaft von 300 Franken per Kops , verzichtete aber von 1853 an auch aus diesen leztern Ausweis, als in H a v r e eine Hilssgesellschaft zum Besten un^lüklicher Auswanderer entstanden war. Jm Jahr 1854 se^te die dortige Regierung eine Expertenkommission nieder, deren Beratungen, an denen auch unser Konsul in Havre Theil nahm , hatten im folgenden Jahre eine kaiserliche Verordnung über Auswanderungspolizei, namentlich Schuz^ massregeln sür die Auswanderer, zur ^olge. Es wurde dann ein Com..mssariat d em^l.ion gegründet , das dem Auswanderer unleugbar Dienste leistet. Wir haben den wesentlichen Jnhalt dieser wichtigen Verordnung sofort perofseutliehen lassen und ein Jahr daraus , sobald wir von den Förmlichkeiten Keuntniss erhielten , die in der Schweiz zu erfüllen sind, um Auswanderer vou der Gebühr des Visums der sranzosischen Gesandtsehast oder Konsulate zu befreien, den Kantonsregierungen

die zu erfüllenden Bedingungen mitgetheilt.

Das e n g l i s c h e Barlament erliess schon 1852 eine Akte zum Sehu^e der Auswanderer. Raeh einer im Bundesblatte von 1867 statte ^esuudenen Bekanntmachung der englischen^ Gesandtschaft sind in .L o nd o n und L i v e r p o o l besondere Beamte angestellt, die sich der durchreisenden oder dort sieh einschiffenden Auswanderer anzunehmen haben.

Jm Jahr 1855 ergänzte Belgien seine Verordnuug , ebenso, 1861, ^. r a n k r e i ch die seinige , indem es die Schiffskapitäne , welche mehr als 100 Auswanderer einschiffen, verpflichtete, in solchen fällen seweilen einen Ar^t an Bord zu nehmen, .und die s r a n ^ o s i s e h e W e s t b a h n gestattete dem sehweizeriseheu Kousulate in Havre, arme, nach der Schweiz zurükkehrende Auswauderer fur die Hälste der T.^e Hl. Klasse heimzubefordern. Jm Jahr 1861 folgten auch die N i e d e r l a n d e mit einem Geseze und einer Verordnung zum ...^ehuze der in dortigen Hasen sieh einsehifsenden Auswanderer.

Belgien traf im gleichen Jahre noeh besondere Anordnungen ^t Gunsten der aus Segelsehissen Reisenden. Es ist dasür gesorgt worden, dass solchen Erlassen eine angemessene Verossentliehung in der Schweig

238 ^u Theil werde, damit die Auswandernden den für sie günstigsten Dnrchpass und Einschiffungshasen mit Sachkenntnis. wählen können.

Die ü b e r s e e i s c h e n , von den Auswandernngslustigen vorzugsweise in^s Auge gesagten Staaten , sind hinter dem erwähnten Wetteiser der europäischen Küstenstaaten nicht zurükgeblieben. Nachdem wir im Jahr 1852 vermittelst eines Kreissehreibens an sämmtliche Kantone und durch dessen Veröffentlichung die nach R e u - ^ o r k Auswandernden ^vor den Schlingen der dortigen .^or^ard^ (Geschästsbureau^ un.^ ihrer Rnnners ^nsläuser) gewarnt und im Jahre daraus die Räthe der dortigen A u s w a n d e r u n g s k o m m i s s i o n zur Kenntniss des Publikums gebracht hatten, waren wir bereits im Jahr 1855 im Falle, den in Rew-^ork sieh Aussehissenden die Einführung eines in Ca.^tle Garden errichteten D e p o t s für E i n w a n d e r n d e anzuzeigen, über welches die nähern Bestimmungen veröffentlicht wurden. Damit war dem Unwesen der .^......vard...^ , Runners, Gastwirthe und ihrem Ansbeutungss.^stem in diesem bedeutendsten ....lussehiffungsplaze der Auswanderer gründlich abgeholfen.

Jm Jahre 1858 verlieh U r u g u a y den Ehen von Richtkatholiken feinen Schuz, welchem Beispiele, 1861, auch B r a s i l i e n auf unsere

unablässige Verwendung hin folgte. 1858 wurde in Buenos-A.^res

eine A u s w a n d e r u n g s k o m m i s s i o n eingesezt, welche den Arbeit suchenden Einwanderern aus uneigennüzige Weise an die Hand

geht und sür dieselben sorgt.

Unterdessen sind auch die K a n t o n e nicht unthätig geweseu.

Mehrere haben neue Geseze und Verordnungen ins Leben gerusen. Am nöthigsten schien ihnen hiebei die ^estsezung einer hinlänglichen Garantie von ..^eite der ^luswanderungsagenten. .^o haben im Jahr l 854 .Luzern und Schw.^z eine Verordnung, 185^ Baselstadt ein neues Gesez und eine neue Verordnung erlassen , im gleichen Jahre ^olothurn ein Gesez u. s. w.

^.o gerne wir zum Sehuze der Auswanderer Hand boten , war uns doch die Zurükhaltung auserlegt , die theils in den eng gezogenen Schranken unserer Besugnisse, theils in dem stets befolgten und von Jhnen selbst entschieden festgehaltenen , nationalokonomischen Vrinzipe ihren Grund hat, dass keine ....luswandernng hervor gerufen werden soll.

Das Armenwesen ist überdiess ...^aehe der Kantone, Gemeinden und Brivaten. Von der Bundesbehörde haben die ^lnsgen.^anderten nur den nöthigen .^chnz anzusprechen, um nach den Gesezen des Landes, in dem sie sich befinden und nach den mit demselben allsällig abgeschlossenen Verträgen leben, handeln und wandeln zu können. Jn diesen Sehranken haben wir aber das Mogliehste gethan.

239 Es ist nicht in Abrede zu stellen , dass Ansiedlungen aus einem Lande in dem andern geeignet sind , zur Anknüpfung und Vermehrung von Handelsbeziehungen beizutragen, sowie auch dass das Auswandern in der Schweiz als ein Grundrecht des Einzelnen , als ein Aussluss republikanischer Einrichtungen anerkannt ist und demgemäss je nach den Umständen jedes einzelnen Angehörigen und nach den Bedürsuissen davon ..gebrauch gemacht werden kann. Es hat sich dabei die Thatsaehe ergeben, dass die Schweiz bei ihrer Volkszählung vom 18.-23. März

1850 bereits 72,506 Angehörige als landesabwesend zu bezeichnen hatte, wovon 40,392 in Amerika, 580 in Afrika und 215 in Austra^

lien, also zusammen 41,187 in diesen überseeischeu Welttheilen sich aushielten. Die Kontrole der seitherigen schweizerischen Auswanderung

ist leider lükeuhast.

Mehrere schweizerische Konsuln erklären sich seit Abschaffung der Vassvisa ansser Stand, bei einer solchen Koutrole sich zu betheiligen.

So viel ist aber gewiss , dass seit 1847 von allen europäischen Ländern nur Grossbritaunien , Deutschland und Frankreich den uberseeischen Welttheilen ei.ne grossere Zahl Auswanderer , als die Schweiz, zugeführt haben. ^) ^ ...^enn wir nichts desto weniger einige fahlen anführen, so geschieht e.^ nur.

um für eine richtige tha^aehli^e Anfsassnng der Auswanderung gewisse Be^ grisf^granzen festzulegen, unter die nicht hinunter gegangen werden darf. Solche MinimaIanselze, unter Angabe der .Snelle, ans die sie sich beschränken, sind folgende.

Personen.

1850 ^seit der ^olk^zahlung nach Angaben der Kantone nud denen de... schweizerischen .^...nsnlate... in ^avre. in runder ^ahl) .

....,000 1851. .nach Angaben der Kantone und an^ .^avxe^.

.

.

.

^,000

1852 ,, ,, ,, ,, ,, in xunder ^ahl) 1853 (nach Angaben de... .^onsulate.^ in ^avre eingeschifsl) 1854 ^in ^.avre nnd Hamburg eingeschifft) .

1855

, , , , , ,

,,

^ .

185^

, , , , , ,

...

,

.

,

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

^,000 5,881.

.

1.^.^

.

4^5^

.

...^..^

1857 ^in .^avxe, .^ambnrg, Antwerpen, Marseille, ^enna eingeschifft^ 4,98.^ 1858 (in .^avre und Antwerpen^ .

.

.

.

.

.

1,5......

185.^ ^, ,, ,, ^enna) .

.

.

.

.

.

.

1,75..^ 18.^0 ,, ,, Antwerpen nnd Genua,.

.

.

.

.

.

...,110 18.^1

,,

, ,

,

,

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

, ^ 4

18^... .^Angaben der Kantone Glarn.^, St. Galten, Gxanbünden und Aargan)

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

5.^

18^.^ Angabe der Kantone St. fallen , Granbünden nnd Aargan^ 18^4 (.^inschifsunaen in .^.wre nnd Antwerpen^ .

.

.

.

18^5

,,

,^

,,

,,

18^^ (An.^schisfnngen in ^eu^ork^

.

dnrchschmulich ^ede.^ ^ahr wenigstens

oder in rnnder ^ahl 4000.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

znsanunen .

.

^18 ...,^18

^89

4,712

^7,771 3,.^

240 Wir wollen iezt die verschiedenen Begehren des schweizerischen Auswanderungsvereines näher erörtern : L

Der Auswanderungsverein hat zunächst einen Einschiffungshafen

und zwei Ausschiffungshäfen in's Auge gesasst. Es unterliegt keinem

Zweifel , daß der von ihm bezeichnete Einschiffungsplaz H a v r e von allen europäischen für die Auswanderung aus der Schweiz der wichtigste ist und dass sich daher der Schuz , welchen die Bundesbehörden il.ren Landesangehörigen vor deren Scheiden aus Europa will angedeihen lassen, sich in diesem Plaz hauptsächlich erweisen muss. Eben so unzweifelhaft ist R e u - ^ o r k für die schweizerische .Auswanderung der wich^ tigste Ausschiffungshasen. Dass aber der den Auswandernden bei der Ausschiffung und für die Weiterreise ins Jnnere zu leistende Beistand nicht auf R e u - ^ o r k beschränkt werden dars, hat die Eidgenossenschaft, wie wir in Vorstehendem nachgewiesen haben , schon längst anerkannt, indem sie R e u - O r l e a n s und R i o . ^ J a n e i r o eine ähnliehe Berüksichtigung, wie R e u - ^ o r k , zu Theil werden liess. Eine sernere besondere Fürsorge für den Blaz von Rio ist ganz am Orte, weil derselbe der Siz des schweizerischen Generalkonsulates in Brasilien ist, mit Rüksicht ans den grossten südafrikanischen Staat eine gewisse diplomatisehe Bedeutung erhalten hat und der Vrozess gegen V e r g u e i r o ^ Eomp., tn den das Jnteresse vieler Angehörigen und schweizerischer Gemeindewesen verflochten ist, noch fortdauert. Dass hingegen R e u O r l e a n s hinter B n e u o s - A ^ r e s an Bedeutsamkeit sür die schwererische Auswanderung zurük geblieben ist , lässt sich bei einem nähern Blik aus die neuern Vorgänge um so eher begreisen, als überhaupt jezt noch nicht abzusehen ist, wann sich die ..^üdstaaten Rordamerikas wieder definitiv geordneter Zustände werden zu erfreuen haben. B u e n o s -

^res, die Bundesstadt der, wie die .^eh^eiz, ungesähr 2^ Millionen

Einwohner, aber 126,300 statt nur ^39 .^uadratmeilen zählenden argentinisehen Republik, hat 200,000 Einwohner, worunter 126,000 ^lnsländer, und ist bereits der Siz eines schweizerischen Konsulates (Konsuls und Vizekonsuls).

Was die Auswanderung aus ..der Schweiz nach den Ländern der argentinischen Konsöderation betrifft, beiies sich dieselbe laut den Angaben der .^ u s w a n d e. r u n g s - K o m m i s s i o n i n B u e n o s . ^ r e s im Jahr 1862 auf 291 Personen, 1863 aus 567, 1864 aus 329, 1865 auf 502. Jm Jahre 1866 bestanden in den Provinzen Buenos-^res , Santa .,^ und Entre Rios bereits 7 Kolonien , in denen die Schweiz zahlreicher als irgend ein anderes Land vertreten war, als:

241 in der Brovinz Buenos-Ai..res Baradero

,,

,.

.,

852.

,, ,,

,,

.,

,, ..^.n Grommo

,,

,,

640.

,, ,,

,, ,,

,, ,,

,,

,, ,,

,, .^n Carlos ., Helvetla

Entre Rios ..^an .Iosé

,, ,,

,, ,,

393.

167.

.,

,,

,,

Entre Rios I^rqu^a

.,

,,

20.

.. ,,

Santa Fé Esperan.^

mit Schweizern 220;

,, ,,

,, Familien 200 ;

Wir halten das Begehren , dass B u e n o s - A . ^ r e s zu einem Hauptsize schweizerischer Fürsorge für die Auswanderer, beziehungsweise des Schuzes für die Ausgewanderten, erhoben und mit den dazu erforderliehen Hilfsmitteln zeitig ausgestattet werde, für vollkommen gerecht-

fertigt.

Was die Hilfsmittel anbelangt , so versteht es sieh von selbst, dass für den Vlaz in B u e n o s - A . ^ r e s annähernd eine ähnliche Summe wie für H a v r e und R e u - ^ o r k bei Zeiten ausgesezt werden sollte, wenn man zum Ziele gelangen will. ^..ie Ersahrung beweist es, dass der .^laz B u e n o s - A ... r e s noch grosse Wachsamkeit ersordert. Es ist nämlich vorgekommen, dass den Auswanderern von Agenten, welche im Solde oder Einverständnisse mit Koloniebesizern standen , mitunter verwehrt wurde, ans Land zu steigen und allfällige Klagen beim Kon^ sulate anzubringen. Jn B u e n o s - A ^ r e s beginnt für die Weiterreise ins Jnnere des .Landes die Flussschisssahri.. Jn der argentinischen Republik find immer noch neue Kolouien im Entstehen begriffen, deren Besser Kolonisten mit Versprechungen an sich zu ziehen suchen. ^och im Jahr 1861 mussten wir eine Warnung vor einer dortigen Bersonlichkeit erlassen, die sich die Schweiz dazu ausersehen hatte, Leute für Militärkapitulationen zur ^ortsezung. des damaligen Bürgerkrieges der argentonischen Republik anzuwerbeu.

II.

Ein anderes Begehren des schweizerischen Auswanderuugsvereius geht dahin, dass das Auswanderungswesen in H a v r e , Reu..^ork und Buenos ^. A ^ r e s S p e z i a l a g e n t e n übergeben werde.

Wenn darunter die Uebergehung oder Beseitigung der Konsuln gemeint ist, so müssten wir uns entschieden dagegen erklären. Wir hatten schon ^lulass ^u bemerken, dass der erste derartige Versuch zu H a v r e im Jahre..

1848/4.) u.issglükt ist. ^er Grund davon lag weniger in der ^ersonliehl.eit des ^p^ialagenten, als in der Ratur der .^ache. Ein ^pezial-

agent fürs ^lnswanderungswesen, unabhängig vom Konsul, hat in eiuem fremdeu Lande keine genügende .Autorität . er müsste erst bei demselben beglaubigt werden, und es würde sich fragen, ob dasselbe eine derartige nene Kategorie von fremden Amtspersonen sich gefallen liesse. Wie dem au.l.. sei, wären Konflikte zwischen Vertretern eines und desselben Laudes, die neben einander nicht eine über- und untergeordnete, sondern

Bundesblatt. Jahrg. XlX. Bd. II.

^

242 eine eoordinirte Stellung an einem und demselben Orte in Angelegenheiten einnähmen, die häufig .in einander greisen , fast unvermeidlich.

Es ist ^u fürchten, dass die ^nsuln ein... solche Stellung sich nicht wür-

den gefallen lassen. Schliesslich ist nicht zu übersehen, dass zu Spezial...genten Versonen gewählt werden müssten, die mit den ortlichen Verhältnissen des betreffenden Landes und dessen Gesezen und Einrichtungen genau bekannt sind, und dass man daher doch zuiezt zu den dortigen Konsuln Zuflucht nehmen müsste, um solche Leute ausfindig zu machen.

Es übernimmt aber eine Behorde die Verantwortlichkeit nicht ger..e sür Jemanden, der ihr nicht näher bekannt ist, und den zu beaufsichtigen sie keine Gelegenheit hat. Eine solche Verantwortlichkeit würde dann dem Bundesrathe uatürlich zufallen, sobald er die sraglichen Specialagenten zu wählen hätte.

Dazu kommt, dass die heutigen Bedürfnisse der Auswanderung keine Einführung solcher Agenten zu ersordern scheinen. Bei den von den betreffenden Staaten selbst - in Antwerpen, Havre und in den grossen Ausschisfungshäfen - ergriffenen Massregelu wissen die Auswanderer, an wen sie steh auch neben unsern .Konsuln zu wenden haben , um die sie angehenden Fragen znr Losung zu bringen, Missbräuehen abzuhelfen und Weisung und Rath, und zeitweise auch Beistand zu erhalten. Es ist anzunehmen, die ^von den ^üsteustaaten ergriffeneu Massregeln werden sich immer mehr vervollkommuen, da es im eigenen J..teresse solcher Staaten liegt, den Auswanderern Vertrauen eiuzuflossen und sie auzn^iehen.

Uebrigens sind die Leute, welche heutzutage auswandern, keine ^eulinge mehr, wie ihre Vorgäuger vor mehreren Jahren sein mochten . sie finden in ihrem Heimatka..to..e Mittel, sich aufzuklären, die früher ge..

fehlt haben. Die als Ziel der Auswanderung ins Auge gefassteu .^ä..der find daruebeu weit besser bekannt, sowohl was ihre innern Verbinduugs- und Verkehrsmittel, als was ihre Hilfsquellen nnd ihre Gesezgebung betrisst. ^ie Vresse un^ die nach den ^onsuiarberiehten verosfent^ichten Angaben nnd Warnungen des Bundesrathes seze.n die Auswanderer in den ^tand, ans der Hnt zu sein und sich Erfahrungen zu ersparen, ^enen ihre Vorgänger ausgesezt u^areu. Die Anstrengungen der Vereine haben ebenfalls Licht verbreitet und ...s de..jenig..... zngäng^ lieh genu^.cht, die sich wollen belehren lassen. Deu Konsuln besondere Agenten sür die Auswanderer an die .^eite stellen , wäre eine Verkenn uuug geleisteter Dienst^, man würde sich dadurch der Gefahr aussehen, dass die Juteressen, die man
dabei im Auge hat, weniger gut besorgt werden, es ist in der That wahrscheinlich, dass solche Agenten nicht diejenige Unterstüznug bei den Behorden fänden, die einen.. Konsul ge..

währt wird, der sich eine ehrenvolle Stellung iu.^ Laude ^n verschaffen wusste.

243 .^

Wir erwähueu nur beiläufig der Dosten, welche die Einse^ug eines ueueu Räderwerks herbeiführen würde. Jedenfalls gäbe es neue Kosten, ohne dass man ans einen bessern Ersolg zählen konnte. Statt unsere Verwaltung zu komplexen, wird man besser thuu . die Bemühungen dahin ^u richten, dass man nach und nach überall immer thäti^ere, eifrigere und einflußreichere Konsuln erhält und sie in deu ^taud sezt , in den grosseu Ein- und Ausschisfuugshäseu diejenigen Dienste zu leisten,.

die das Juteresse der Auswanderer erheischt. ^u dem Zweke müsseu den. Konsul uothigensalls die Mittel zur Anstellung eiues ^esondern, vorzüglich dem ^luswauderungswesen gewidmeten Gehilfen versehasst werden.

Wir sind ans allen diesen ..gründen der Ansicht . die betreffenden Konsuln eignen sich am besten zur Auswahl , Leitung und Beanssichtigung der Agenten. Der Rame thut wenig ^nr Sache. Dass auf diese Art ein Theil des Zusehens des Konsuls auf den Angestellten übertragen wird, der sich vorzugsweise der Auswanderer anzunehmen hat, kann ledern nur forderlich sein , sei es unter den. Ramen eines Konsulatsse^retärs. Kousulatstau^lers oder unter einem ähnlichen Titel.

III. Was endlich das dr.tl.e Begehren des schweizerischen ^.luswandexungsvereines, die E r l a s s u n g e i n e s B u n d e s g e s e ^ e s über^ d i e A u s w a n d e r u n g A g e n t u r en , anbelangt, so ist nieht in Abrede ^u stellen , das.. ein solches Gese^ in mancher Beziehung von ^utem Ersol^e ware. Durch eiu Buud^sgese^ ^oürde nämlich die Regelung der Verhältnisse zwischen Auswandernngsageut und Auswanderer einerseits, und zwischen .^luswauderuugsagent uu^ ^lussiehtsbehorde anderseits vereingeht, dessen Kautionslast ohne ^w.^isel erleichtert und Kautonen der Vorteil einer Kaution verschafft, die .bisher desselben entbehrt haben.

Die Rothiguug der ^luswauderungsagenteu , in der Regel iu jedem Kanton , wo sie Geschäfte machen wollen , eine besondere Kaution zu.

hinterlegen, die entweder gar nieht oder ^u einem niedern ^nsse verzinset wird, erfordert einen grossern ^lnfwand von Betriebskapital und beschränkt die Konkurrenz. Die R^heile daoou fallen aus ^ie Auswanderer.

Der Bedanke einer Centralisation des ^.luswauderuugs.veseus in dieser .Einsieht wurde daher schon im Jahr l ^53 angeregt, und ^war vom Konsulate in H a v r e . ebenso später von der
Voli^irektion von Basel^tad... ...lueh fehlte es nicht au .^..erbieten von ^luswanderung^genten, ^er B^n^esbehorde die Kaution sür eine die ^an^e Schweig umfassende Konzession zu leisten. Wir fanden nus jedoch nicht veraulasst, darauf einzugehen. D^r Gruud davon liegt d..riu, dass wir deu Buud ^.r .^.rlassung eiues solchen Gesezes nicht für befugt halten. Art. 2.), lilt. b der Bundesversassung behält ^ie Erlassuug ^polizeilicher Versügun^n über Ausübung von Handel und Gewerbe^ ausdrüklieh den

244 Kantonen vor, allerdings mit der Beschränkung, dass darin jeder .Danton die Bürger anderer Kantone seinen eigenen gleich halten und seine diessfälligen Verfügungen dem Bundesrathe zur Genehmigung vorlegen muss.

Dagegen konnte vielleicht den. gestellten Begehren, wenn man Werth darauf legt, mehr oder weniger aus den. Konkordatswege entsprochen werden. Ob und inwieweit die Kantone dazu gene.gt sind, ist nns nicht genau bekannt. Sollte Geneigtheit, somit Aussieht aus Ersolg, vorhanden sein, so wären wir bereit, unsere Vermittlung für die Besprechung eines solchen Gegenstandes eintreten zu lassen. Bisher h..t kein Kauton dafür die Jnitiative ergriffen.

Bevor wir zu unfern Anträgen übergehen , haben wir noch einer Zuschrift der Zentralkommission der schweizerischen gemeinnuzigen Gesellschaft an den Bundesrath vom 28. Rovember 1866, sowie . auch der Ansichten von schweizerischen Konsuln über die Angelegenheit Erwähnung zu thnn.

Die genannte Gesellschaft, welche sich bekanntlich früher viel mit ^den Fragen des Auswanderungswesens besasst hat, wurde nämlich vom schweizerischen Auswanderungsverein um Unterstüznng seiner Eingabe angegangen. Diesem Ansuchen hat sie durch oben angeführte Eingabe an den Bundesrath im Allgemeinen entsprochen. Dabei erklärt sie aber .

.,dass sie eigene ^pezialagenten für die Auswanderer nicht wünsche, sondern glaube, die Konsuln konnten die Bfliehi. auf sich nehmen,.^ sie sehe ,,die Schwierigkeit einer doppelten Vertretung^ wohl ein und kenne .,die Fluktuationen der Auswanderer in Hinsicht der Zahl. ^ Sie würde eher für passend erachten, dass die Konsuln einen eigenen Angestellten für diese Branche halten. Bezüglich der Forderung e i n e s B n u d e s g e s e z e s über Au s w an d e r .. n g s A g e n t u r e n bemerkt die Zentralkommission der schweizerischen gemeinuüzigen Gesellschaft. ,, dabei ist es wohl moglich, dass diese Angelegenheit e h e r auf d e m W e g e d e s .Konkord a t e s aus Anregung des Bundesrathes, als aus den. Wege eines neuen

Bundesgesezes ihre Erledigung findet.^

Die Konsuln , denen wir das Ansuchen des schweizerischen Auswandernngsvereius zur ^ernehmlassung mittheilen liessen, sprechen sich über die Einführung von .^.pezialagenten in nachstehendem Sinne ans.

Der neue Konsul in H a^v r e sagt unterm 13. Januar 1867.

^Nul aulre .^^ent que le Consul ne trouvera anpr.^ des autorités, ^u^qnelles il a si souvent besoin d'avoir recours, l'appui qui lui esl^

245 ^nécessaire.. soit pour l' exécution d'un mandat d'arrét, soit poni. la ^défense de tout mtérét lésé. Et, ^usqu'a ce jour, il a toujours ren^.contré les meilleures dispositions a son .^.ard.

^.lusqu' ici le Consul a donc réussi a défendre seul les intérêts ^ de nos ém^rants suisses , il est vrai , que depuis que la France a ^hist.tué ses .^.^.^.^.^.^ ....^.^.^l.^. sa tache a été sin.^uhér....Binent simplifiée. . . . ().^e ferait a coté de ce commissariat un a^ent ^suisse, ayant beaucoup moins de pouvoir qu'uu commissaire d'émi^ration fraudais ayant a sa disposition tous les agents krancais pour ^kaire exécuter ses décisions^ . . . .le ne cours certainement pas le ^risque d'étre accusé de partialité en parlant amsi, car la création de ^ l'agence fédérale .^ro^osée me déchargerait du principal fardeau du ^ Consulat.^ ^er Konsnl in R e u - ^ o r k :.

^.Ie m'empresse de répondre avec banchise que ^e iie vo^s au^ ^cunc nécessité à un établissement de ce ^eure à Ne^^ork. Lorsque ^les émi^rants arrivent à Ne^v^ork, ils sont obligés de débarquer à ^..^.^...^d^ ou sont les commissaires d'emi^ration, nommés par ^l'Etat de Ne^v..Vor^. Le capitaine du navire, important les émigrés, ^est obligé de délivrer an.^ commissaires une liste des voyageurs, dé^ ^si^^ant leur a^e, nom, procession, nationalité, et de kaire rapport sur ce ^qni s'est passé a bord. Les ba^a^es sont aussi débarqués a C^l^^.^..l...^ et examinés. Chaque o^et est marqué et .^n double de la ^marque remis a l^mi^rant. ll v a aussi a Ca.^^^ar^^ des agents ^des prmcipales l^ues de chemin de fcr, ou les émisants peuvent en ^toute sûreté prendre leurs billets de voyage pour .^intérieur. De plus, ^ils trouvent la aussi le moyen oour obtenir les informations uéces..

^saires. l)utre cela, le gouvernement a ouvert a Ne^v-^ork un hureau .^ spécial pour protéger les émisants et leur procurer, pour autant que ^possible. de l'ouvrage.

^Toutes les fois que les émisants suisses recourent a moi, ^e ^m'cm^resso naturellement de leur donner toule l'assistance eu mon ^ pouvoir, les aidant de mes conseils et, si nécessaire, les faisant accou^ ^pa^ner par mon secrétaire pour le bien de leur iulérét. Mais ^e ^voudrais qu'on recommande en puisse au^ émi^rants de veuir plus ^souvent encore a mon bureau, qui leur es.^ toujours ouvert et ou ils ^seront toujours
amicalement recu.s comme des ^.^^^lr^^.^ et ou ^lls trouveront toute assistance raisonnable et conseil amical.'^ Jn der Hauptsache in ähnlichem .^iuue spricht sieh das schweizerische Generalkonsulat in W a s h i n g t o n aus , indem es bezüglich der für .^en-^ork vorgeschlagenen besondern Agentur bemerkt. ,,Mir will der vorgesehlageue ^lan eines vom K o n s u l a t unabhängigen besolde-

246 ten A g e n t e n nicht als praktisch einleuchten.

Die Gründe, warnen ich

diese Ansicht hege , sind zu vielfach , um hier weitläufig angeführt

werden zu können.

Jch bin überzeugt, es würde Anlass geben zu hochst

widerliehen ^wistigkeiten.^

Jm Uebrigen verhehlt Herr Generalkonsul Hi^ nicht , es komme ^ Erreichung des Zwekes bei der bisherigen Einrichtung viel daraus a.n, wie der betreffende Konsul seine Stelle anfsasse und ob das Konsnlat von ....ine^ geeiguet...n Manne versehen sei. Darüber ..n wachen, mu^ selbstverständlich der vollziehenden Behörde überlassen werden, welche .die Konsuln. zu wählen und ihnen Jnstruktionen zu ertheilen hat.

Der schweizerische Konsul in B u e u o s .. A .., r e s sagt : ^Buenos^vres possède depuis plusieurs années un bureau d'immi^.

^ration, société lres bien organisée, dont les ressources consolent eu ^un don mensuel du Gouvernement et des contributions mensuelles des ^n.^.cian..... et particuliers dc la viile, et qui débarque, lo^e cl nourrit ..pendant 8 soui.s dans son .^syie e^ cbcrcbe a trouver de l'occupation ^^.^x immigrants.. ^ tout s^ns f^is, et s^.ns distm^lion de n^tion^^te.

^Depuis la fondation de l^ sociéle^ je f^us partie du comité ct crois, ^sc.us ce r.^.^por^ une ^ence d.^ns lc sens de votre lettre, s^ns utilité.

^Rclati^cment a^^ plaint^ .^ qui .^en^ent etre faites au s^el dn .^ite^ .^ment ^.^adant ia traversée elc. , c.^s qui ^eureusemcut sout .^ssc^ ^r.^res, j'ai ju^q.^'a présent kait rendre jn.^^ce a cl^acun de nos c.om^.

.^ patriote qui ^ demandé mon inte^v.^ution, et dois donc aussi sur ^ce point confirmer ma Crédile opinion. l)...ns l'intérieur, a Rosario ^de Sauta Fé, esiste une sociélé pareille, qui pourvoit au^ h^oius ^des immigrants avivant a cette localité. l^ar contre, je crois devoir ^rendre attentive la société qui vicut dc se lormcr dans notre patrie, ^su^. les abus des agences d^émi^ration en Puisse. Les agents cou^ ^raclent souvent avec les émi^rants oour leur voyage de ^uis^e j.^ ^qu'au^ diverses colonies dans ^intérieur, et se trouvent depuis prcs ^d'nn an sans représentant dans ceue ville, qui se charge de la rée^^ ^pédition d'ici a destination de ^énii^rant, qui, par ce^te circonslan^e, ^doit. paver son voyage une seconde fois.^

Gestüt aus vorstehende Begründung sind wir der Ansicht, dass auf die vom schweizerischen Auswanderungsverein angebrachten Begehreu, den schweizerischen Konsulaten auf den grossen amerikanischen Ansschis^ fungspläzen , und ^war zuuächst in Reu-^ork und Buenos.^Ahres, so ^ie auch ans dem Einsehiffungsplaze Havre besondere von der BundesBehörde ernannte und besoldete Auswauderungsagenten an die Seite zu stellen, nicht einzutreten sei.

247 .

^

Was das dritte Begehren, die Neutralisation der AuswanderungAgenturen in der Schweig anbelangt , sind wir der Ansicht , dass keine Rede davon seiu konue, ein Bundesgese^ darüber zu erlassen, wohl aber ^u gewartigen sei , welche Sehritte von den Kantonen vermoge deren Juitiative gethan werden wollen , um ein .Konkordat darüber an^ bahnen.

Wir haben die Ehre, bei Jhnen demgemäss den Antrag zu stellen, Sie mochten unsere Auschauuugsweise über di...^ versehiedeuen funkte, welche den Gegenstand der Bittschrist des schweizerischen Auswanderung.^ vereiues bilden , gutheißen und uns beauftragen , dieselbe in diesem Sinne zu beantworten.

.^nehmigen Sie , ^.it. , die Verstcherung unserer vollkommensten Hochachtnng.

B e r n , den 12. Jnni 1867.

Jm Ramen des schwe^. Bundesrathes , ^er B u n d e s p r ä s i d e n t .

^. .^ornerod.

Der .^an^ler der Eidgenossenschast .

^chie^.

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Bericht des schweizerischen Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über die Petitionen betreffend die Auswanderung. (Vom 12. Juni 1867.)

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Bundesblatt

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Jahr

1867

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

28

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.06.1867

Date Data Seite

226-247

Page Pagina Ref. No

10 005 493

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