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Schweizerisches Bundesblatt.

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^. Januar 18^7.

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die von der Schweiz in Anwendung gebrachten Tilgungsm a ß r e g e l n bei der Rinderpestinvasion im September und Oktober 18^.

(Vom 27. November 1866.)

Die Seuche wurde eingeschleppt durch eine Viehheerde, welche auf dem Markt in Wien gekauft, durch Bauern uaeh Vorarlberg trausportirt worden war und dort ebenfalls die Rinderpest verbreitet hatte. Es war bekannt , dass die Seuche .m den ostexreiehisehen Ländern Ungarn, Gallien, Mähren, Riederosterreich und Steiermark herrsehe.

Zur Verhütung neuer Einschleppungen wurde nun die Vieheiusuhr aus Oesterreich und Bauern untersagt.

Jn die Schweiz war .-.^ nach Erhebungen im Vorarlberg - eine grossere Zahl Thiere von der infizirten Heerde gebracht worden. Es war nieine Aufgabe, dieselben auszumitteln , uni allsäliig verborgenen Seuchenherden aus die Spur zu kommen.

Gleich Anfangs , so wie der Trausport krauker und verdächtige Thiere nachgewiesen war , wurde eine Desinfektion sännntlicher Viehtrausport-Waggons nnd Rampen ans den Linien der Vereinigten Schweizerbahnen und der Nordostbahn angeordnet. Die Durchführung wurde

speziell überwacht durch zwei amtliehe Thierärzte in Zürich und St. Gallen.

Bundesblatt. Jahrg.XIX.Bd.I 7

66 Da. wo die Seuche auftrat, wurde folgendermassen .^.rsahren : .l.. ^t^s^e.

a. Alle pestkranken und möglicherweise mit dem Bestkontagium i.^ fi^rten Thiere wurden vertilgt.

h. Alle Gegenstände, an welchen möglicherweise Kontagium haften ^ konnte, wurden vertilgt oder gereinigt.

c. .Lokale, in welchen kontagiuml..altige Stoffe vorkamen, und mög...

liehe Träger des Ansteckungsstosses wurden so lange von jedem öffentlichen Verkehr ausgeschlossen, als sie das Kontagium hätten verbreiten kounen.

..l..... ^ ll rchf nl.^ ll ll ^ dieser ^l.llll^^e in ^ll ^ellchellol^ll.

1. E hur.

Die Krankheit hatte ihren Heexd mitten in der Stadt. Westlich ^om Schlachthaus zieht sich ein von zwei schmalen Gassen begrenztes langes Gebäude, in welchem drei Rindviehstallungen zwischen ein paar Magazinen von Brennholz u. d^l. besetzt waren. ^wei dieser Stallnngen hatten ihren Ausgang auf die nördliche und einer aus die südliche Gasse.

An vier verschiedenen Vnnkten ausser dem Häuserkomple^. wurde der Jünger aus den sraglichen Ställen angehäuft.

Jn allen drei Stallungen kamen Erkrankungen an Rinderpest vor.

Am 25. September ward die Rinderpest in einem derselben konstatirt.

Es standen neben einem kranken Achsen , welcher behuss Konstatirung der Seuche getodtet wurde, noch fünf Kühe , ein kranker O.hse war am 23. September geschlachtet worden.

Jm zweiten ^tall , in welchen die osterxeiehiseheu ^eh^en gebracht worden und erkrankt waren, standen zwei gesunde und eiu krankes .^tück (jene importirten Ochsen waren schon beseitigt), ein vierter Oehse war am 24. September in einen entfernten , nicht mit anderem Rindvieh besetzten ^tall der ^tadt gebraut worden. Er war gesund.

Jm dritten , südlich ausmündenden Stalle besanden sich bis 23.

September neun Küh.^, von denen am genannten Tage eine als krank geschlachtet worden war. Die acht übrigen befandeu sieh aus en.er 1/2 Stunde entfernten Waide. Sie waren gesund, und kehrten am Abend

des 25. Septembers in ihren Stall zurück.

So wie ieh mich vom Herrscheu der Rinderpest überzeugt hatte, wünschte ieh, dass die Behorden den Thatbestand sosort, uoch am Abend, durch osfentlichen Ausruf mit Trommelsehlag bekannt geben .und über alles Rindvieh, Schafe und Ziegen der Gemeinde den strengsten Stall. bann verhängen. Der Sanitätsrath zog vor, in der Racht eine ^ubli-

.67 kation. drucken und am 26.

lassen.

früh von Haus zu Haus vertheilen zu

Den benachbarten Kantonen ^ den. schweizerischen Bundesrath und den benachbarten ausländischen Regierungen wurde von dem Austreten der .Krankheit noch am gleichen Abend dnrch Telegramme .^euutniss gegeben.

Jn der Stadt wurde die Gebäudegruppe, in welcher sich die infi^rten Stalluugen besandeu , sofort von jeden. Verkehr ausgeschlossen.

Die Wärter des betreffenden Vieles durften die ...uäftionirlicheu Ställe so wenig verlassen als das Vieh. Die beuöthigteu .Lebeusmittel zu ihrem Unterhalt und das Wasser sur das Vieh wnrden in die Ställe gereicht durch die sür Bewachung der Gebäudegruppe aufgestellten Volizeiwachen.

Die Kommunikation auf den an den Ställen vorbeiführeuden fassen wurde überwacht und aus die . Bedürfnisse der Bewohner der angrenzen^ den Häuser beschränkt. Die Personen der Familien der Vieheigenthümer, welche in Berührung mit dem Vieh gekommen waren, erhielten Hausarrest bis zur vollzogenen Desinfektion ihrer Anfüge.

Die den Ställen entlang führenden Gassen und die Düngerhausen im Freien wnrden massenhaft mit Losungeu von Eisenvitriol begossen.

Jn und um die vierte Stallung, wohin ein Ochse aus einem infizirten Stalle gebracht worden .war, wurde ans gleiche Weise verfahren. Der Stall eines vierten Eigentümers . welcher Tags vorher noch mit dem kraul.en .^ehseu zusammengespanut hatte , und der Stall des Wasenmeistens, welcher mit seinem Ochsen einen krepirten österreichischen Achsen nach Hause geführt hatte, wnrden noch an demselben Abend polizeilich bewacht.

Die um die Gemeinde Ehur herumliegenden Gemeinden wurden von der Sachlage in ^euntniss gese^t und von der kantonalen Sanitätsbehörde aufgefordert , an deu Grenzen der Gemeinde Ehur sosort ständige Polizeiwachen zu errichten , welche dafür sorgen , dass weder Rindvieh, Schafe, Ziegen, noch frische Hänte, ungeschmolzener Talg^ Fleisch, Horuer, flauen, Blut oder andere Gegenstände von solchen, sowie kein Heu, Stroh oder Dünger aus Ehnr ausgeführt werde.

Die am Morgen des 26. Septembers erschienene Bekanntmachung ordnete im Fernern eine sofortige Aufnahme des Viehstandes im ganzen Umsange der Gemeinde, den strengsten ^tallbann und das oben prä^sirte Ausfuhrverbot au. Der Hundebann wur.^e verhängt und anbe^ sohlen, dass das Geflügel eingesperrt gehalten werde.

An diesem ^age ward der eirea. eine Stnnde von der ^tadt ent^ fernte .^chse des Wasenn.eisters untersucht, schwer pestkrank befunden,

^68 getodtet und verscharrt. Der Stall wurde bis zur vollzogenen Desinfektion abgesperrt, ebenso das Haus und seine Bewohner.

Am 27. September wurden die 18 Rindviehstücke aus den 5 in..

fizirten Stallen der Stadt Ehur getodtet. Eirea 1/2 Stunde von der Stadt entfernt, am linken llser der Blessur, zwischen Fluss und Wald, aus dem sogenannten T o d t e u g u t , wurden acht pestkranke Rinder getodtet und nach vorgenommener Sektion mit Haut und Haar verscharrt , wahrend l0 noch nicht erkrankte Stücke unter Aussicht in der Mei^g zu Ehur geschlachtet werden. Die Häute .vurden sosort in der Gerbe in .Kalkgruben geworsen, der Talg ausgesehenen, die Eingeweide wurden verscharrt, das Fleuch hingegen ward in Ehnr verkaust und verwiesen.

Es wurde dafür gesorgt, dass beim Ausführen und Vertilgen der kranken Rinder keine Verschleppung des Kontagiums ersolgen konne.

Der Weg, ans welchem die Thiere geführt werden mussten, wurde vorher für jeden andern Verkehr abgesperrt, und blieb es nachher noch eine Stunde lang. Die Exkremente wurden sosort ansgesasst, mit zur Grube geführt, und der Boden , so weit er von solchen verunreinigt worden, . abgewasehen oder geschürft.

Die Warler hatten ihre Kleider mit kochender Lauge zu behandeln.

Die Desinfektion der Lokale erfolgte sofort, aber nahm viele Zeit in Anspruch. Der Jünger aus den Grnben und den Stallungen, sowie die 1^-2 Fuss tiefe .Schicht Erde des ^ussbodens derselben wurden, nachdem sie wiederholt mit Eisenvitriol^Losnng begossen waren , auf dem gleichen Wege und zu den gleichen Gruben im Todteu^.t geführt, ans dem das kranke Vieh ausgeführt und wo es verscharrt worden war.

Auch zur Zeit der ^üngersnhr waren dieselben Vorkehrungen getrosfen, welche wir srüher nannten, um eine Verschleppung des Kontagiums zu verhindern.

Der Wasenplal^ diente ferner zur Verbrennung des sammtlichen wegnehmbaren Holzwerkes aus den Ställen, sowie des trockenen Düngers.

Dann wurde er dauerhast abgezäunt.

Die gereinigten Ställe wurden, nachdem das uicht entfernbare Hol^ werk mit .Lauge abgewaschen und mit Ehlorkalk mehrere Tage angestrichen war, mittelst ^euerspril^en gewaltig ausgewaschen, so auch das .Bussenwerk der Ställe und die Gassen, wobei aneh die Raehbargebäude den Wasserstrahl empfanden.

Der Fußboden wurde mit frischer Erd.^ aufgefüllt, die Mauern neu beworsen, das Hol^werk, namentlich von Krippen und Raufen, neu er-

stellt und altes auch behobelt.

Die Ställe wurden dann wochenlang gelüstet, und sollen vor Reujahr 1867 nicht mehr mit wiederkäuenden Teeren bevolkert werden.

^ Ja in Ehur ist dasür gesorgt, dass die über den Stallnngen befindlichen beträchtlichen Henvorräthe in den ^uäst. Ställen mit Vserden ausgefüttert werden, und so n^ird wohl das Frühjahr erscheinen, ehe Rindvieh in die

desinfizirten Ställe kommt.

Während in Ehur der strengste Stallbann gehandhabt wurde, war auch der Ein^ und durchtrieb von Wiederkäuern untersagt. Eine Ausuahme musste sur den Bedarf des Schlachthauses gemacht werden.

Auch in den angrenzenden Gemeinden wurde der Viehverkehr ver^ boten. Das Verbot der Viehmärkte dehnte sich aus die umliegenden politischen Bezirke aus. Aber weitere Verkehrshemmungen wurden vermieden. Wenn die Kantone St. fallen, Glarns, Uri und später auch Tessi n, und fogar Jtalieu, ge^eu Bünden Viehsperre verhängten , so ist das erklärlich, war aber nicht Bedürfnis,, denn die Behorden und Brivat..n thaten Alles, was die Tilgung der Krankheit erzielen und eine weitere .Ausbreitung derselben verhüten konnte.^ ^u diesen Mitteln zähle ich namentlich auch die Belehruug dureh geeignet.... amtliche und private Publikationen, die in passender Weise und in genügender ^ahl ersolgten.

Auch der eidg. Bevollmächtigte sah sich etwas später zu einem ähnliehen

Schritte v^.ranlasst.

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Ausser den genannten kam in Ehnr nnr noch ein Fall in dem eirea eine Stunde von der Stadt abgelegenen einsamen Ma^ensäss E a m p o d e l s vor. Jn einem Stalle mit 9 Haupten Vieh erkrankte eine Knl... Diese wurde am 3. Oktober verscharrt, jene gesehlachtet und das Fleisch in die Sladtme^g ^..m Verkauf die Häute in die Kalkgruben der ^erbe geführt. Dünger, Stall und Wasenpla^ wurden behandelt wie oben gelehrt wurde.

Als drei Wochen nach. diesem legten Krankheitsfalle verstrichen waren, veranlasse der Sanitätsrath von Ehur eine Inspektion und Verifikation des gesammten Viehstandes der verseuchten Gemeinde und der am ersten .^ag nach Konstatirung der Vest aufgenommenen Verzeichnisse.

Das Ergebniss war ein günstiges. Dasselbe Versahren wurde 14 Tage später wiederholt, und als es auch jel^t eiu gan^ günstiges Ergebniss lieferte, konnten die Wachen unterm 10. Rove^uber eingebogen und die Verkehrsbeschränkungen aufgehoben werden. Einzig die infizirt gewesenen Ställe, zu denen auch der Gaststall zur Glocke zählte, weil dort kranke .Achsen vorübergehend standen, bleiben noch isolirt, und in Ehur werden noch

keine Märkte für Viehhandel abgehalten.

Di... ^leisehschau war vordem rein sormell. Sie wurde mit dem Auftreten der Rinderpest organisirt und so sortgeübt.

2.

Jm K a n t o n S t . G a l l e n .

Man hatte Spuren, dass von der Heerde der infizirten osterreichischen Oehsen mehrere Stücke in den Kanton St. Gallen eingesührt worden

70 waren, und doch konnten dieselben lange nicht, in der behaupteten ^ahl nie, ausgesunden werden.

So war man ^nöthigt, den ganzen Danton als seuchenverdächtig zu betrachten, bis sich die Sache näher aufgeklärt hatte. Ans diesem Grunde wurde den angrenzenden Kantonen Sperre empsohlen (Vorarlberg und die süddeutschen .^odenseestaaten hatten ohnedies gesperrt), die Viehmärkte wurden verboten, eine (bisher mangelnde) Fleischscha.. organisirt und pon den .^hord^.n fleiss^e Nachforschungen veranstaltet.

^er erste Seuchensall wurde am 2.). September in der Lu k a se nm ü h l e , ^meinde Tablatt, entdeckt, wo in einem Mästungsstall drei schwerkranke Stücke standen.

...^ie L u k a s e .. m ü h l e ist ein einzeln stehender Hof , bestehend ans einer im Betriebe befindlichen Mühle, mit 2 Wohnungen, einem kleinen Gebäude für Amlung-Fabrikation und einer Scheune, mit einen. Vserdeund einem Rindviehstall. Zwischen Mühle und Scheune führt ein betriebener ^uss.oeg.

Sogleich nach Konstatirung der Seuche wurde der Hos abgesperrt.

Riemand durste mehr den Fnssweg Jassiren, und Riemand den Hos verlassen. Jn der grossen Gemeinde wurde der Viehbann verhängt, das Herrschen der Krankheit unter ..^rommelschlag bekannt gemacht, der Vieh^ stand verzeichnet und der Hof Lnkasenmühle streng bewacht.

Am 30. September wurde das Vieh beseitigt, dann sofort mit der Ausräumung und Desinfektion begonnen, wie^in Ehur. Rach ..^olle.^ dung der Desinfektion n^nrde die ^rtssperre ausgehoben. .

Jn R o t h k e r s e g g , ..gemeinde Tablatt, wnrde die erste Erkraukung an Rinderpest am 3. Oktober erkannt. ^ahe beisammen sind vier ^eheunen. ^n einer mit z.oei Ställen standen 6 und l.^ .^ühe. R.^eh^dem die l^ Stncke des einen Stalles, wo die Krankheit ausg..bro..hen, beseitigt waren, erkrankte eine Kuh von den 15 andern in einem .^tall.

Leider begingen die ^ehorden den Fehler, alle 15 Stücke, somit auch 14 gesunde, mit ..^aut und ..^aar zu verscharren.

Man auf drei Ställe in gehorend,

verfuhr im Uebrigen wie in l^hur , und sah die Krankheit Ställe in zwei ..^eheunen beschränkt beiben , während zwei zwei naheliegenden Scheunen , denselben zwei Eigenthü.nern mit 1..) Stucken Rindvieh verschont blieben.

Au^.h Rothkersegg war bis zur V.^seitigung^ des Viehstandes und Vollendung der Stallreinignng abgesperrt.

Jn Au und B er n eck waren es immer einzeln stehende Hofe, in denen die Krankheit bei kleinen Viehhaben eingeschleppt wurde. ^o sind daselbst, tro^ süns ^euchenausbrüehen , nur 11 Viehstück.. amtlich beseitigt worden.

71 Auch hier folgten stch stets : Beseitigung der kranken und Schlachten der gesunden, aber inerten Thiere, Desinfektion und Absperren des Hofes bis zu deren Vollendung , dazu Grenzwachen der umliegenden ^..emeiuden, Stallbanu, Handelsverbot und schliesslich zwei Visitationen.

^.ur ein Umstand wurde^ hier anders behandelt als iii Ehur. Zu ^othker^egg und in ein paar Seuchenställen zu Au und Berneck kann de.. ^uttervvrrath nicht mit Bferden verfüttert werden. Um nun allsallig in aussere Futtermassen gedrungene Jnsektionsstosfe zu beseitigen, wurden die Futterstocke auf Seite der Futterlocher abgespalten und das abgeschnittene, moglicherweise verunreinigte Heu verbrannt.

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.ll^.. .^e^t^g ^ ^cha.^en.^.

Jch halte es für wesentlich, dass die unverschuldet geschädigten Viehbesser aus öffentlichen Mitteln vollständig entschädigt werden. Der Bund dürfte einen Theil des Schadens aus seine Schultern nehmen, unter der Bedingung, dass die Kantone g a n z entschädigen.

Z ü r i c h , den 27. Rovembe.^ 1866.

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Bericht über die von der Schweiz in Anwendung gebrachten Tilgungsmaßregeln bei der Rinderpestinvasion im September und Oktober 1866. (Vom 27. November 1866.)

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26.01.1867

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65-71

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