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Bundesrathe..... an die h. Bundesversammlung , betreffend die Einführung eines neuen Ererzirreglements für die eidgenössischen Gruppen.

(Vom 6. Dezember 1867.)

Tit. l Jnfolge der Einführung von Hinterladungsgewehren und infolge der neuesten Kriegsersahrungen haben beinahe alle europäischen Armeen, die preußische ausgenommen, ihre Erzerzirvorschriften gänzlich umgearbeitet. Selbst die franzosische Armee, welche in dieser Richtung als die am meisten konservative gilt , hat bei ihren Uebungen in Ehalons eine grosse Zahl der Vorsehristen ihrer bestehenden Reglemente ausser Gebrauch gesezt und dasür neue, mit total verschiedenen Prinzipien und Formen angewendet. Auch bei der preussischen Armee stimmt die Anwendung der Vorschriften nicht mehr mit der Theorie der Reglemente, indem z. V. ihr drittes Glied nur mehr zur.Varade sormirt wird, die Deplonements im Schrägmarsehe ausgeführt werden, und die Kompagniekolonnen , während sie im Reglemeute nur als ausnahmsweise Formation angedeutet sind, nun als Rormalgesechtssormation gelten.

Uebereiustimmend mit diesen Vorgängen bei andern Armeen nahmen wir schon gleichzeitig mit den Vorlagen sür Einführung der Hinterladungsgewehre auch eine den neuen Waffen und den neuen KriegsErfahrungen entsprechende Revision unserer Reglemente in Aussicht.

201 Es wurde zu diesem Behuse von uns eine Kommission bestellt, welche unter dem Vorsize des Obersten Vallon aus folgenden Mitgliedern zusammengeht war: Oberst S c h w a r z , H o s s s t e t t e r und S t a d l e r , Oberstlieutenant L e e o m t e und V ö g e l i und Major de V e r r o t.

Diese Kommission schlug zirka .^0 verschiedene wesentliche VerÄnderungen und Vereinfachungen, und zwar fast alle einstimmig vor.

Da unter solchen Umständen und weil diese Vereinfachungen und Veränderungen, beziehungsweise Verbesserungen, unabweislich erschienen, von einer Korrektur, die nnr zu Verwirrung aller bestehenden Vorschriften geführt hätte, keine Rede sein konnte, so l.iess das eidgenössische Militärdepartement einen neuen Entwurf ausarbeiten. Dieser Entwurf, der auf die bestehenden Reglemente basirt ist und davon Ailles irgend brauchbare beibehalten hat, wurde in der allgemeinen Justruktorenschule aller Waffen und Kantone praktisch versucht, und nach jedem solchen Versuche von den Oberinstruktoren diskutirt und korrigirt. Der so veränderte , beziehungsweise verbesserte Entwurf wurde hierauf einer neuen zahlreichern Kommission , in der aber die Mitglieder der ersten Kommission ebensalls wieder gesessen sind, vorgelegt und unter dem Vorsiz des Vorstandes des eidg. Militärdepartements nochmals diskutirt, und zwar nachdem die Mitglieder iu der legten Woche den Uebungen und Versuchen der Jnstrnktorensehule beigewohnt hatten. Diese Kom^ mission war wie folgt zusam.uengesezt: Oberst Jsler, V e i l l o n , Schwarz, J. ..^alis, philippin, H o f f s t e t t e r , S c h e r z , Schädler, Stadler, W e h e r e r , W i e l a n d , L e e o m t e uud W ^ d l e r , .^berstlieutenant S t o c k e r und V ö g e l i n , Kommandant ^ o r n a r o , Sessler und Roguin, ^tabsmajor de V e r r o t .

Der beigebogene Entwurf ist nun das Resultat der dreisachen Berathungen und der Versuche in der allgemeinen Jnstruktorensehule.

Rach so einlässlicher ^rüfnng dürfen wir zwar die Projekte als spruchreif erklären , wenn wir sie nun aber dennoch gegenwärtig noch nicht zur gesezlichen ..Vorlage bringen, so geschieht es, weil der Bundesversammlnng nicht mehr die genügende Zeit zur Versüguug steht, um sie schon in der gegenwärtigen Session einer gründlichen Vrüsung zu unterwerfen.

Wir beschränken uns desshall... darauf, gegenwärtig
uur die Ermächtigung von Jhnen ^u verlangen, die neuen Reglemente einstweilen und bis zn Jhrem sachlichen Entscheide zur Anwendung bringen zu dürsen , indem wir nicht unterlassen werden, Jhnen für die nächste ordentliche oder ansserordentliche Zession eine sormliche Gesezesvorlage zu unterbreiten.

Eine einstweilige Anwendung der neuen Reglemente seheint uns um so mehr geboten, als die Truppen schon vom nächsten Frühjahre an

202 mit keinen andern Gewehren als mit Hinterladungsgewehren sich üben werden und als nun das Rammte Jnstruktorenpersonal anf die neuen Realmente eingeübt ist.

Aber auch in sachlicher Beziehung glauben wir mit aller Beruhigung Jhnen die einstweilige Anwendung der neuen Reglemente empfehlen zu können, und erlauben uns, in dieser .Beziehung folgende Analyse derselben Jhrer Würdigung zu unterstellen.

Wie bereits angedeutet worden ist, sind die neuen Reglemente in erster Linie durch Einführung der hinterladenden Gewehre bei auswärtigen Armeen und unserer eigenen bedingt worden , da durch diese Neuerungen in der Bewaffnung die Rothwendigkeit auch zur Aenderung der elementartaktischen Formen entstanden ist und die Ansprüche an Bewegliehkeit der Jnfanterie gesteigert worden stnd. Diese Formen, sowie die grossere Beweglichkeit ersordern aber die hoehste Einfachheit, und es war daher die zweite Ausgabe der neuen Reglemente, Alles über Bord ^u werfen, was nicht unbedingt zur Erreichung obiger Zweke nöthig erschien, eine Aufgabe, die für uns um fo mehr gestellt werden muss, als die zur Jnftruktion verwendete Zeit fo ausserordentlieh kurz ^ugemessen ist und bisher nie ausgereicht hat, die Vorschriften der Reglemente aueh auf dem Terrain anzuweudeu und das Sehiesswesen bei der Jnfanterie auf den erforderlichen Stand zu bringen. Die Einsührung von Hinterladuugsgewehren nothigte zur Veränderuug der Ladungen und der Feuerarten und zur Vereinfaehuug aller Formationsver.inderungen, da die Gefahr für Ausführnug der leztern nun grosser geworden ist.

Es wurden somit alle Blo..ements und Deplohements aus das ausserst Rothige beschränkt und die Kolonnen aus die Mitte als normale Geseehtssormation adoptirt.

Das komplizirte Earre hat seinen Werth für eine mit Hinterladern bewaffnete Jnfanterie zum Theil verloren und musste einer einfachern Form weichen, einer Form, die leicht und gleichartig für grossere und kleinere Abtheilungeu zu erstellen ist.

Jm Weitern reicht eine Vorschrist nicht mehr aus, welche bloss auf Verwendung des ganzen, vereinigten Bataillons beruht , am weuigsteu auf einem schwei^erischeu Kriegssehauplaz , daher die Eiuführuug von Doppel^Kompagniekolouuen lDivisionskolouneu), wobei ^u bemerken ist, dass das bestehende Reglement ^war ebenfalls, jedoch bloss mit wenigen Worten , die Komvagniekolonne
vorgesehen hatte , so dass da , wo die Justruktion auch so weit reichte , unpassenderweise eine vollständige Brigadenschule geübt worden ist, abgesehen davon, dass die Zerreissnng

des Bataillons in sechs Evolutions-Einheiten un^wekmässig ist und die

.Leitung ausserordentlieh erschwerte.

Auch die Formen des leichten Dienstes mussten verbessert und vereinfacht werden ; es musste die Gruppenform schon ans dem einzigen Grunde adoptirt

203 werden , weil , wenn die einzelnen Trupps nicht von besondern Ehess geführt würden, der Gefahr der Munitionsversehwendung nicht entgehe n zu treten wäre. Es musste des Weitern die Verwendung der Tirailleurs beim Bataillon, den veränderten Gefechtsverhältuissen entsprechend, ebenfalls verändert werden , weil die Kampfweise in geschlossener Ordnung von der in verstreuter Ordnung überflügelt worden ist und daher b e i d e Jägerkompagnien eines Bataillons von vornherein zum Tiraitliren vorgehen müssen.

Die Veränderungen und Vereinfachungen der verschiedenen Ab^ schnitte unserer E^er^irreglemente sind folgende :

^oldateus^le.

Der porliegende Entwurf enthält im e r s t e n Abschn itt , d.i. im Unterricht ohne Waffen, nur 15 Paragraphen auf 18 Seiten, iudess das bestehende Reglement dafür nicht weniger als 46 Paragraphen auf 33 Seiten enthält.

Diese bedeutende Abkürzung wurde erreicht sowohl durch Streichung aller nicht unumgänglich nol.higen Uebungeu , wie rechter und linker Hand in Linie, das Abbrechen und Wiederaufmarschiren einzelner Rotten, der Richtnngen rükwärts, als durch Vereinfaehuug der Richtungen, der Beschränkung auf nur zwei ...^chrittarten, der Ausnahme des Glied.erdoublireus für alle Flaukeumärsehe, ohne dazu ein besonderes Kommando zu geben .^.

Wesentliche Zusäze zu diesem Abschnitte sind : Der Mann soll sieh stets selbst ausrichten . ohne da^u besonders

kommaudirt zu werden, zugleich ein Mittel, durch alle Theile des Entwurfs festgehalten, denselben au Mit- und Selbsthilfe zu gewohnen, die Vorschrift für den ^chrägmarsch, der iu fast allen Evolutionen bei den Aufmärschen, beim Abbrechen, beim Blo.^iren und Deplo^iren dienen muss, sowohl iu der Absicht, stets den kürzesten Weg als auch deu Vortheil zu gewinnen , deu Mann so zu führen , dass er den einzuschlagen^ deu Weg, den Ort, wo er hingelangen soll, vor sich sieht, so dass er statt blindlings geführt, selbst handeln kann ; die Verbindung des Turn^ uuterrichts mit dem militärischen Unterricht des Mauues, so dass die Rekruten eigeutlieh mittelst des Turnuuterri.^hts den militärischen Theil erlernen und dass dadurch sur die Schuten eine Tnrnweise geschaffen werde, mittelst der die jungen Leute das E^erziren so zu sagen spielend mitlernen. Tro^ dieser Znsäze , also der Ausuahme der ganzen MilitärG...muastik iu diesen Abschnitt, gelangt der Entwurf nur zu 47 Baragraphen aus 4.) leiten, indess das je^ige Reglement dafür nicht weni-

ger als 106 Baragraphen auf 10.^ weiten nothig hat.

J m z w e i t e n A b s c h n i t t der ^oldatenschule oder dem Unter^ rieht u.it deu Wassen enthält der Entwurf sammt der ganzen Uebnug

204 im Anschlagen und Zielen , was lettere einer besondern Vorschrift an^ gehorte, nur 28 Paragraphen aus 22 leiten gegenüber des bisherigen Reglements mit 63 Paragraphen aus 5l Seiten. Ueberdies sind im Ent.vurse durch Beschränkung des Bajonuettseehteus . von welchem in Betracht d..r geringern Wichtigkeit der Hinterladungsgewehre als Handwafse, nur die zwei Hauptstosse und ^araden beibehalten wurden , noeh weitere 33 Paragraphen auf 32 Seiten hiuweggesalleu, somit eigentlich der Entwurf der gauzen Soldateuschnle sammt Turnen und Ausehlagübuugen , gegenüber den bestehenden sachbezüglieheu Reglementsbestimmungen , von 2l0 Paragraphen mit 190 Seiten auf 75 Baragraphen mit 71 Seiten, d. i. fast ums dreifache reduzirt worden ist.

Dieser sur die Jnstruktion so bedeutende Gewinn wurde auch sür den zweiten Abschnitt erhalten , sowohl durch die Verminderung der Feuerarten auf deren ^ w e i , weil beim Hiuterladungsgewehr von seder Feuer-Reserve abgesehen werden kann, indem dieselbe in der Schnelligkeit der Ladung gesunden wird, als dadurch^, dass mit der Eiusührung der Vorsehrist, dass der Mann aus .,Halt.^ das Gewehr stets zu ^nss nimmt, alle Handgriffe von der Schulter weg auszusühreu , gestrichen werden konnten, uud somit das. Gewehr uur vou bei Fuss aus geschultert, gefällt, geladen uud fertig gemacht wird.

Da nun ^wekmässigerweise auch die ^andgrisse für das in Barade^ nehmen und das Senken des Gewehres gestrichen worden sind . so konnten im Entwurfe die Haudgriffe (^a^uug und Festmachen inbe^

griffen) auf 5 , beziehungsweise mit Rükkehr in die Grundstellung aus

10 ^chultern, Fällen, Anhängen, ^aden uud ^ertmachen) reduzirt werdeu.

Das bisherige Reglement enthält nicht weniger als l 4, beziehnngs-

weise 28 ^and- und .^adnngsgrisse.

Dabei ist es für die Ausbildung junger .^ssi^iere uud für die Rekruten nicht ohne Bedeutung, dass dieselben, abgesehen vom Turnen, .Bajouettsechten^ uud Ausehlagübuugeu, nach der bestehenden Soldatenschule beider Abschnitte 92, nach den.. neuen Reglemeut nur 60 .^ommandos zu erlernen haben und diejeuig..n des Entwurfs uur in eiu paar Fällen vou denen des bisherigen Reglements abweichen , also in dieser Richtung eigentlich uur Streichungen und fast keine Veränderungen stattgefuuden habeu.

^m.^nieschnle.

Dieselbe enthält zugleich die Velotonschule, d. h. es wird einfach bemerkt, dass es für deu Unterricht passend sei, einen Theil der Uebungen vorerst pelotonsweise durchzumachen.

Es sind im Eutwnrfe die Riehtungen und ^.ener vereinsacht, beschränkenden Bestin.mungen einer stets bestimmten Reihenfolge

die der

205 Belotone nach den Rummern und somit auch eines bestimmten Führer^ beseitigt worden. dafür wurde das bei der Artillerie und Kavallerie eingeführte Kommando für Direktionsveränderungen sowohl einer durch die flanke als in offener oder geschlossener Kolonne marschirenden ...lbtheilung ganz gleich in Kolonnen rechts (links) verändert und alle Aufmärsche dur.h ein und dasselbe Kommaudo bestimmt. Somit Wegfallen der Kommandos: .,Jn Kompagnie oder in Veloton formiren,^ Bewegungen, welche nichts anderes als eben .Aufmärsche find. Eontremarsch und Direktionsveräuderuug in geschlossener Kolonne sind ebenfalls vereinfacht und alle Ab- und Einschwenkungen in ein Kommando vereinigt worden.

Die geschlossene Kolonne ist zur grosseru Sicherheit gegen Artillerien feuer auf 10 Schritt erweitert und aus die Velotonkolonne beschrankt, und es sind dadurch alle Kommaudos für derartige Formationsveränderungen vereinfacht worden. Die Vereinfachung konnte um so bedeutender werden, als alle Vlo.^emeuts und Deplo^emeuts auf eine hintere ^theilung, welche vor den.. Feind nicht ausführbar sind, gestrichen wurden.

Das Earre, im Entwurf ,,Mafse^ benauut, ist nun hoehst eiusaeh, indem es bloss mittelst Aufschließen und Ausfüllen der Liikeu, uud zwar analog aller solcher Formationen, in der Bataillonssehule gebildet wird.

Ganz weggefallen sind drei Feuerarten, dabei das Defiles..uer, die Evolutionen mit Rotten, Zügen und Veloton rechter uud linker Hand in Linie, das Kommando zum Einschwenken in .Linie uud die Ausstellung der Eadres hinter der ^rout (ausgenommen bei den feuern), weil die Schließenden alle Evolutionen erschwerten , eine künstliehe Jnftruktion benothigten und die ^euerfront nicht bloss verdichteten (3 Glieder), sondern auch verkürzten. Die bisherige Velotons- und Kompagnieschule hat 96 Varagraphen ans 8.) Seiten . der Entwurf enthält nur 32 Paragraphen ans 27 leiten. Auf diese Weise sind von zirka 24 Evolutionen nur deren 12 für den Entwurf übrig geblieben.

Bat.iillonsfchnle.

.Die bisherige Bataillonss.^hule enthält, abgesehen von der Vorschrift für das Verhalten der Jäger ^e., 87 paragraphe.. auf 82 leiten, der Entwurf aber nur 27 Paragraphen auf 37 Reiten. Diese starke Reduziruug konnte im Entwurf eintreten, weil troz der taktischen Begrüuduug jeder Formation und der Ausführung der Evolution iu getrennten Kolou^ nen .^llles beseitigt wurde, was im Terrain uud vor dem Feinde nicht au^-

sührbar ist, oder überflüsflg erscheint.

Die bestehende Vorschrift hat ein besonderes Earre für pelotonskolonne, ein verändertes sür die Divisious- und die Angrisfskolonne, ein besonderes, das Masseuearre, für nur vier Divisionen starke Bataillone; dann bilden sich die Kolonnen mit Zugs^. , pelotons- , Divisionssront, indess der Entwurf fieh anf eiue ^lrt von Earre (Bataillonsmasse^ und

206 auf die ^ormirnng der Kolonne aus die Mitte, eine oder zwei Kompaguien in Front und stets auf pelotonsweises Bloßen und Deplo^ren beschränkt.

Abgesehen von der Bildung und Entwiklung der Angrisfskolouue.

plo.^irt und deployirt das bestehende Reglement nicht bloss aus eine Flügel-

abtheilung, sondern auch aus eine mittlere und selbst die hinterste, indess der Entwurf diese Bewegungen bloss ans eine Flügelabtheitnng, und ^war aus die in der Kolonne vorn stehende und niemals v o r einer Abtheilung ausführt. Der Entwnrs geht dabei von der gewiss richtigen Ansicht aus, dass im Bereiche des feindlichen ^euers nur die einfachen und gedekteu Evolutionen am Vlaze, die übrigen bloss E^er^r-Eoolntionen seien.

Das bestehende Reglement schliesst und ossnet die Kolonnen aus zwei Arten und hat deren drei sur Direktionsveränderuugen, der Eutwurs für erfteres Verfahren nur e i n e Art, für legeres nur z w e i Arten.

Als wesentliche Veränderungen hat der Entwurs, wie in der Einleitnng bereits angedeutet worden ist, und weil bel dem heutigen ^euer als erstes Erforderniss rasches Blo^iren uud Deplo^iren unabweislleh gefordert wird, die Angriffskolonne als die normale, fast ausschließlich...

...^esechtsformation adoptirt und dieselbe auch aus 2 Kompagnien in ^rout angenommen (Doppelkolonne), um da, wo eigentlich der Marsch in entwikelter Linie wegen der Wirkung des Artilleriefeners augedeutet wäre, mittelst der Doppelkolonne den Zwek zu erreichen und ohne Deplo.^ements, also bloss durch Ausschlüssen der hintern Abtheilung, .alle ^ewehre in Aktion zu bringen. Die ganze Bataillonsschule des Entwurfs dreht sieh um diese Kolonne, welche beliebig erstellt, vorbereitet uud verringert, selbst anch nach nur e i n e r Seite deplo^irt werden kann.

Der Entwurf hat es moglich gemacht, für die Kolounenformation und das Deplohiren bloss ^wei, und zwar sehr knrze Kommandos ^u adoptireu, uämlieh:

oder für

Rechts ^liuk^ in Kolouue --- Marsch^ Rechts (links) deplo^irt - Marsch^ die Kolonue aus der Mitte: Jn Angriffs- (Doppelkolonne) -^ Marsch^ Bataillon deploi.irt ^- Marsch .

Um endl.ch in der Kolonne aus die Mitte auf den schmalsteu Durchgängen vorwärts zu kommen, um grossern Truppenmafseu vor den. Betreten des Gefeehtsfeldes den Aufmarsch ^u erleichtern, also die Marschkolonuen zu verkürzen, und doch stets zu sosortiger Annahme der Augrisfskolonue vorbereitet zu seiu , lässt der Eutwnrs diese Kolonne aus die Mitte auch in Rotten abbrecheu.

Es ist hier am Vlaze, zu bemerken, dass die Kompagnie, auch im Bataillousverbaud mauovrireud, ihre Benennung behält, dass aber ^wei Kompagnien ^usammeu eine Division benaunt werden.

207 T i r a i i l e u r d i e n st.

Aus dem gleichen Grunde, aus dem man im Entwurfe statt Z u g das in den drei Sprachen verständliche S e k t i o n adoptirt hat, hat man

auch statt Jäger das im Deutschen ebenfalls gebräuchliche .,Tirail...... u ...^ angenommen, dies um so zwekeutsprechender, als die Füsiliere und Schüzen sieh eben so gut in Kette befinden , als die Jäger und

dann dureh das Kommando, z. B. ,,Jäger vor.^ Jrrthümer entstehen müssten.

Der Tirailleurdienft des bestehenden Reglements enthält, inbegrissen die betretenden Vorschriften der Bataillonsschule, 100 Paraprapheu auf 79 Seiten, der Entwurf auf 49 leiten nur 35 Paragraphen.

Tro^dem enthält der Entwurf in Betracht der nunmehr viel grossern Wichtigkeit dieses Dienstzweiges sür jede Bewegung die Erläuterung und Begründung sür die Anordnung aus dem Terrain und vor dem feinde, und bildet somit einen taktischen Wegweiser, basirt auf die legten Kriegserfahrungen und die Lehren der besten neuen Reglemente der verschiedeneu Armeen. Dabei wurde ein besonderer Rachdruk auf die Art und Weise, wie dieser Dienst instruirt werden müsse und aus das Verhalten

der Tirailleure in Verbindung mit dem Bataillon gelegt, und es sind zu-

dem die langen, schwer zu erlernenden Kommandos aus das Einfachste.

,,Jn Kette -- Marsch .^ red.^irt^ worden.

Am .^ehlusse dieser Anleitung enthält der Entwurf den Gefechtsmechanismus eines Bataillons mit seineu Tirailleurs , um den Sonderbarkeiteu des Er^erzirplazes entgegen ^u treten und d^für den .^sf^ieren einen Anhaltspunkt zu geben , der den gewohnliehen Verkommenheiten entspricht und das Verstäudniss zwischen Kommandant und seinen Offi^ zieren im Geseehtsverlause erleichtert.

Schliesslich folgt dieser allgemeinen Gefechtsmethode das Verhalten der Jnfanterie gegen Kavallerie und Artillerie in einigen Hauptzügen nach.

Folgende Zusammenstellung gewährt einen Ueberblik über die Vereinfachnngen, welche das neue Reglement dem Umfange nach erhalten hat, wobei nicht zu vergesseu ist, dass es gleichwohl eiue Meuge für den .^sfi-

zier höchst werthvolle taktische Anleitungen enthält, während das bisherige Reglement sieh meistens nur mit der trokenen Form beschäftigte.

Bestehendes Reglement.

Entwurf.

Soldatenschule mit

Turnen

. .... 210^ aus 184 Seiten. 75^ aus 71 Seiten.

Velotous-Kompagnie-

schule . . ^ 96 ,, Bataillousschule .^ 87 ,, seichter Dienst ..^ 100 ,, 493 ^

,, 89 ,, ,, 82 ,, .. 79 ,, aus 434^eiteu.

32 ,, ,, 27 ,, 27 ^, ^, 37 ,, 35 ,, ^ 50 ,, 169 ^ auf 185 Seiten.

208 Jm engsten Zusammenhange mit unserm Antrage über die einstweilige Anwendung der neuen Reglemente steht ein weiterer Antrag über die Art und Weise, wie die Jusanterie mit den neuen Waffen vertraut gemacht werden soll. Die Umänderung der Gewehre in Hinterladuugsgewehre wird bis zum nächsten Frühjahre so weit porgerükt sein , dass die einzelnen Korps sueeessive mit denselben versehen werden konnen. Wenn nnn aueh das Jnstruktionskorps mit den neuen Wasfen und deren Handhabung vertraut ist, so wäre es doeh eine fur dasselbe nicht ^u bewältigende Ausgabe, wenn dasselbe ohne die Beihilfe des Cadres die eiuzelneu Truppenkorps mit ^den neuen Waffen bekannt machen müsste. Es stellt sieh daher als zwingende Notwendigkeit die Abhaltung von Eadreskursen dar, damit in denselben der weitere Unterrieht sur die Maunschast selbst vorbereitet werde. Diese Eadreskurse wären aueh ^.gleich das geeigneteste Mittel, um den neuen E^erzirreglementen Eingang zu verschaffen, da wenn die Eadres hinlänglich mit denselben vertraut sind, die Truppenkorps in allerkürzester Zeit damit zurecht kommen werden. Es sollten daher statt der ordentlichen Wiederholuugskurse, die auf das nächste Jahr fallen würden, die Eadres sämmtlicher Bataillone auf eine angemessene Zeit geübt und dann aueh die Mauuschast in geeignet scheinenden Abtheilungen ^um Behuse der Uebung mit den neuen Waffen und zur Einübung des Rothwendigsten aus der neuen Soldaienschule einberusen werden. Da die Einberufuug der Mannschaft für diesen Zwek sich aus weuige .^etwa 4) Tage beschräuken konnte, so wäre es moglich, mit den ordentlichen Büdgets, welche von der Eidgenossenschaft für die Scharsschüzen und von den Kantonen sur die Jusauteri^ ausgeworfen werden , bei allen Bataillonen in einem Jahre die neuen Wasfeu und Reglemente einzubürgern.

Wir unterbreiten Jhnen demgemäss den nachstehenden Beschlnssentwurf, u^d erneuern Jhnen die Versicherung uuserer vollkommeuen Hoch..chtnng.

B e r n , den 6. Dezember 1867.

Jm Ramen des schweig Bundesrathes ,

Der V i z e p r ä s i d e n t .

I)r. .^. Dubs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft .

^chie^.

20.^

Beschlnßentwurf betreffend

die Anführung eines neuen ^xer^rreglements für die eidg. Truppen.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrathes, vom 6. Dezember 1867, über den Unterricht mit den neuen Hinterladungswaffen und die Einführung von neuen Ex^erzirreglementen für die Jnsanterie, beschließt.

1. Der Bundesrath wird ermächtigt, die im Entwnrse vorliegenden neuen E^erzirreglemeute für die Jnsanterie in den Unter.riehtsknrsen des Jahres 1868 zur Anwendung zu bringen.

2. Er wird ferner ermächtigt, zum Behufe des Unterrichtes mit den neuen Reglementen und Waffen für Scharsschüzen und Jnsanterie spezielle Eadresknrse mit nachheriger Einberufung .^er Mannschaft für die nothige Zahl von Unterrichtstagen anzuordnen. Diese Anordnungen haben jedoch in der Weise zu geschehen , dass dadurch weder die vom Bunde sür den Seharfschüzenunterricht, noch^ die von den Kantonen ^ur

Abhaltung der ordentlichen Wiederholungskurse des Jahres 1868 bewilligten Kredite überschritten werden.

3. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

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Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung , betreffend die Einführung eines neuen Exerzirreglements für die eidgenössischen Truppen. (Vom 6. Dezember 1867.)

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53

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14.12.1867

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