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Inserate.

Pariser Weltausstellung von 1867 kaiserliche Kommission Eintritt-Regelement.

(Vom 11 . Januar 1867).

Erster Titel.

A l l g e m e i n e B e st i m m u n g e n.

Art. 1.

Gemäss dem ani 7. Juli erlassenen und durch kaiserliches Dekret vom 12. Juli 1865 genehmigten allgemeinen Reglement wird die .Aus-

stellung am 1. April 1867 eroffnet und am 31. Oktober gl. Jahres geschlossen.

Art. 2.

Die Ausstellung umsasst drei Eneeintes (geschlossene Räume).

Die erste, Enceinte du Parc, begreift in sieh: den Balast des Marsseldes (Champ-de-Mars den dortigen Bark und das Seine-User.

Die zweite, Encemte dn Cardin, an der südoftlichen Eke des Marsseldes gelegen, umsasst den für die Hortiknlturausstellung bestimmten Garten.

Die dritte, Encemte de Bdlancourt, auf der Seine, 5 Kilometer flußabwärts des Marsfeldes, enthält die laudwirths.hastliche Ausstellung und ...as Erxperimentirungsfeld der Jnsei Billancourt.

Für jede Evinte sind besondere Zolle eingeführt.

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Art. 3.

Die Thüren der Encemte du Parc. sind wie folgt verteilt und bezeichnet : Rr. 1. Grande Porte, gegen den quai d'Orsay, gegenüber der Brüke von Jena.

^r. 2. Porte de l'^mversne, an der Eke des quai d^rsay und der avenue la Bourdounaye.

Rr. 3. Porte Rap.^. - Rr. 4. Porte la Bourdonnave.

^r. 5. Porte .^amt^Domm.que, gegen die avenue la Bourdonnave, beim Ausgang der avenue l...app und der rue ^am^Domiinquc.

Rr. 7. Porte de l^co.e^M.^a.re, gegenüber dem pavillon d...

l'Horloge.

Rr. 8. Porte Dup^x, am Winkel der avenue de Lamotte..Pique^ und der avenue de .^..iflrea.

^r. 9. Porte l^lel.^. --^ ^r. t0. Porte de ^ren. Rr. 11. Porte Desaix, in de.. Mitte der avenue de Snlkreu.

.....r. 12. Porte de la Gare, gegen die avenue dc ^ullren, am

Ausladungsplaz der Zweiglinie der Gürtelbahn, beim qu.^ d'.)rsay.

Rr. 13. Porle de Greaelle , am Winkel der avenue de .^..ilkren und des quai d^rsay.

Rr. 14. Porte de Bi.lancourt, aus dem Seine^Ufer, flussab^varts der Brüke von Jena.

^r. 15. Porle d'Crsav, aus den. ...^eineuser, flussanfwärts der Brüke von Jena.

^ür die ^^ceinte du.lardin ist eine einzige äusser.^ Thüre bestimmt: Rr. 6. Porte de Tour^lie, am Winkel der avenue la Bourdonnaye und der avenue de Lamotte^Piquet.

Jn deu^ gemeinsamen Einsehlusse sind vier Thüren sür die innere .Kommunikation zwischen der Enceinte du Parc und der Encemte du .lardm angebracht.

Art. 4.

Ei.ue iu. Moniteur eingerükte und an den Thüren angeschlagene allwöchentliche Bekanntu.achuug wird das Publikum benachrichtigen von den Stunden der .Erosfnung und der .Schliessung: 1) der drei Eneeintes ; 2) des Valastes , der andern Ausftellungslokale nud der Vrivatetablissements, die sieh in den ^verschiedenen Eneeintes finden.

Die nämliche Bekanntmachung wird auch die Eintrittsstunden bezeichnen, welche speziell am Morgen ^ ausserhalb der .Stunden des allgemeinen Eintritts - für die Studien reservirt sind.

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. .

Art. 5.

-.....er Bezug der Gebühren^ für den .Eintritt ohne Harten geschieht mittelst Tourniquets, welche an allen Thüren der verschiedenen Eneeintes angebracht stnd. Münze wird nicht herausgegeben.

Art. 6.

^er Eintritt mit harten geschieht durch Bsort^en guichets), welche neben den Tourniquets an denjenigen Thüren angebracht sind , welche für jede Kategorie von Karten speziell bezeichnet werden.

Art. 7.

^

^ie Eintrittskarten sammtli.h..r Kategorien sind nominativ (auf den Rau.en lautend) und durchaus personlich. sie werden vom Jnhaber unterzeichnet, welcher, ans jede Aufforderung der Kontrolagenten, seinem Unterschrist in ein Spezialregister einzuschreiben hat.

Von der Kontrolirung der Unterschrift kann man sich jedoch dispensiren durch ^eponirnng oder Znsendung einer Karte mit Photographieportrait ^ortr.^t..^.rte) , in zwei Exemplaren, wovon das eine auf die

Eintrittstarte geklebt wird.

Art.

.

.

.

.

.

Jede geliehene Karte wird zurükgezogen.

Wer seine Karte auslebt oder von einer sremden Karte gebrauch macht, hat gesezliches Einschreiten zu gewärtigen.

Emetter Titel.

Ei n t r i t t oh u e K a r t e n.

Art. .).

Jn Gemässheit der Schlussnahmen der kaiserliehen Kommission vom

4. Januar, 6. Aprii und 18. Dezember 1866 ist der Eiui.rittstarif sür die l^uc.^nles du P.^rc et du .l^rdia wie folgt seftgesezt : Am Montag, den 1. April Zeremonie der Eroffnung der Ausstellung^: Für das Gan^e der beiden Eneeintes, 20 ^ranken.

An jedem der folgenden Tage der ersten Woche , pom .......ienstag den 2. April bis Sonntag den 7. April inelusive.

^ür das Ganze der beiden Eneeintes, 5 ^ranken.

Vom Montag, den 8. April, an^ jeden Tag, unabänderlich.

1^ Eintritt zur Encemle d.^ ^re.

Von d.^r Stunde der al.lgemeiueu Erossnung^ an, 1 ^ranken.

Zu den reservirten Morgenstunden, 2 Franken.

.^6 2) Direkter Eintritt zur Enceinte du ..^.rdin durch die porte de Tonrille: Von der Stunde der allgemeinen Erösfnung. an, Fr. 1. 50.

Zu den reservirten Morgenstunden, Fr. 2. 50 Eent.

3) Uebergang von der Encemte du Parc in die Enc.^mt.^ du .Iardm .

Zu jeder Stunde, 50 Eentimes.

Art. l0.

Der Eintrittstaris für die Enfiale d.^ Billancourt wird durch ein späteres Reglement sestgesezt werden.

Art. 11.

Die Ansäze der von der kaiserlichen .kommission für gewisse EtaGlissements bewilligten Spezialzölle werden in der wöchentlichen Bekanntmachung angegeben und an den Thüren aller betreffenden Etablissements angeschlagen.

Art. 12.

^ Wer die geschlossenen Räume (enceintes) veriässt , kann dieselben nicht mehr anders betreten , als durch neue Bezahlung an den Tourni.^nets.

Tritter Titel.

E i n t r i t t m i t A b o n n e m e n t s k a r t e n.

Art. 13.

Es werden den. Bublikum^ nominative und personliehe, für die ganze Dauer der Ausstellung gültige ^ Abonnementskarten zur Verfügung

gestellt.

Der Preis dieser Abonnementskarten ist sestgesezt ans.

60 ^ranken sur die Damen ; 100 Franken sur die Männer.

Art. 14.

Der Abonnent, der seine ^arte nicht vorweist, bezahlt die Gebühr

seines Eintritts, und es fällt dieselbe unwiderruflich der kaiserlichen .kommission auheim.

Art. 15.

D.e Abonnementskarten geben die Berechtigung .

- der Eeremouie der Erosfnung d..r Ausstellung beizuwohnen ,

^ zum täglichen Eiutritt in den Bark des Marsseldes, in den Balast

und den Garten: zu den Stunden altgemeiner Zulassung des Bnblikums sowohl als zu den reservirten Stunden ; .. zum unentgeltlichen Besuche der Ausstellungen mit ^pezialzollen .

- zum Besuche der landwirthschaftliehen Ausstellung und der E^pe.^ rimentirungsfelder der Jnsel Billaueourt.

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Art. 16.

Die ersten Abonnenten haben im Weiter... Anspruch aus ein Billet sin.. einen numerirten Sperrt ^tall^, mittelst dessen sie der Eeremonle der Vertheil.ung de.. Belohnungen beiwohnen konnen, welche am 1.Juli

1867 im Jndustriepalast (Cham^Elisee...) stattfinden wird.

Die Zahl der den Abonnenten eingeräumten Sperrte soll nieht weniger ^als 5000 betragen.

Art. 17.

Die Abonnementskarten tragen eine Ordnungsnummer.

Aus denselben sind die Bestimmungen der Art. 8 und 15, welche die hauptsächlichen gegenseitigen Obliegenheiten des Abonnenten und der kaiserlichen Kommission bezeichnen, ausgeführt.

Durch die Unterzeichnung seiner Karte verpflichtet sieh der Abonnent, sich den aus legerer verzeichneten, sowie überhaupt al.len Bestimmungen de.... gegenwärtigen Reglements , welche ihn betreffen mogen , zu unterziehen.

Art. 18.

Die speziell für die Abonnenten bestimmten Einlasse (^nchets) werden bei allen Thüren angebracht, .mit Ausnahme der portes. la Bourdonné (N^ .^ .^.mt-Domm.que ^ ^, Kleber ^ 9), de Sulkren (.^ 10^.

^emäss Art. 7 sind die Abonnenten, deren Karten mit ihrer Bhotographie versehen sind, der Kontrolirnng der Untersehrist enthoben ; dieselben werden dureh alle Thüren, ohne Ausnahme, ^.gelassen.

Art. 19.

Das Abonnement^Bureau - in. Jndustriepalast (Cl^mps^lysees), porte ..^ lV - wird von. 20. Januar 1867 an ossen sein. daselbst findet sieh der Vlan der Anordnung der Si^e sur die Zeremonie der Beloh^ nungen ausgelegt, damit Jeder beim^Abonniren seinen ^i^ wählen kann.

Die von ^aris Entfernten konnen ihr Abonnementsg...such an den Staatsrath , Generalkommissär . richten , unter Beilegung der ersorderliehen Suu.me , welche ^ in Bankbillets oder Bostmandaten -^ rekommandirt einzusenden ist.

Es wird ihnen dafür ein provisorischer Empsangschein zugestellt, der die Rnmmer der Abonuementskarte und des dem Betretenden reser..

virten Stuhles bezeichnet.

Art. 20.

Es kann auch kollektiven Abonueu.entsgesuchen, welche direkte oder aus dem Korrespondeuzwege gestellt werden, entsprochen werden , jedoch wird für jedes Abonnement ein besonderer Empsangsehein ausgestellt.

2.^ Art. 21.

. Die definitive. ..^arte wird - gegen den .provisorischen Empfangschein - nur derjenigen Berson ausgehandigt, welche sich persönlich als Jnhaber der .^arte. vorstellt, und die in dieser Eigenschaft unterzeichnet.

Art. 22.

Die nominativen Abonnementskarten werden erst vom 1. März 1867 an ausgegeben . bis dahin werden provisorische Empsangseheine ausgestellt. Das Abonnementsbüreau ist vom 20. Januar an geoffnet, um den sofort sich präsentirenden oder anmeldenden Personen den Vortheil der Priorität in der Wahl der Stühle zu sichern.

Vierter Titel.

E i n t r i t t m i t W oche n b i l l e t s.

Art. 23.

Es werden dem Bnbliknm Wocheubillets zur Verfügung gestellt.

Diese - nominativen und personlichen - billets verleihen sür

die Woche, während welcher sie gültig sind, die nämlichen Eintrittsrechte wie die Abonnementskarten.

Die Woche beginnt mit dem Tage der Billetausgabe.

Der Vreis dieser Wochenbillets ist ans 6 ^ranken sestgesezt.

Art. 24.

Wochenbillets werden nur Solenn verabsolgt, wel.l^ ihre Vortrait.^arte vorweisen.

Der Wortlaut l^l...^) des sillets, das zum Eintritt durch jede

der verschiedenen Thüren berechtigt, wird aus die Bortrai^Karte ausgetragen.

.

.

.

l r t .

^.

Mit der Unterzeichnung des Billets übernimmt dessen Jnhaber die Verpflichtung , sich den daraus verzeichneten Bestimmungen des ^lrt. 8, sowie allen übrigen dieses Reglements , die ihn betreffen mogen , zu unterziehen.

.^lrt. 26.

Die Woehenl.ullet... werden in einem auf den. Marsseld. papillon des Geueralkommissariats , avenue l^ Bonrdoi.aaye, hiesür erstellten Bureau ausgegeben.

Dufter Titel.

E i n t r i t t m i t ..l u s st e l l e r - K a r t e n.

...lrt. 27.

Gemäss Art. 58 und 59 des allgemeinen Reglements wird jedem Aussteller, sowie jeden. von demselben - mit Genehmigung der kaiser-

299 lichen Commission -^ ^u seiner Vertretung oder ^ur Ueberwachung seiner Erzeugnisse Bestellten Agenten eine . Karte zum unentgeltlichen Eintritt behandigt.

^ Diese - nomination und durchaus personlichen - Karten berechti.gen nur zum Eintritte in den Raum ien^emle), wo si^h die Ausstellung des Karteninhabers befindet.

Denjenigen, deren Ausstellungen bloss temporär sind, werden nur Karten für die betreffende Dau^.r ausgestellt.

Art. 2.....

.

^ .

Der Art. 8 wird aus den Karten von Ausstellern oder Agenten reproduit, und es übernimmt der Jnhaber durch Unterzeichnung seiner Karte die Verpflichtung, sich den .Bestimmungen dieses Artikels, sowie allen übrigen des gegenwartigen Reglements, ^ie ihn betreffen mogen, ^u untergehen.

Art. 29.

Die Aussteller der Encemt.^ d.i P...rc und ihre Agenten finden Ein^ tritt durch vier Dienstpsortchen ^nicli....^ de cervice), und ^war an den portes. de l'^mver..,^ (.^^ ^). de l'Ecole^Militaire (^ 7). de l... G.^re

(N^ 1.^ et d'^ay (N^ 1^).

Die Aussteller oder Agenten , welche - in Benuzung der durch ^irt. 7 eingeräumten Vesugniss - sich durch Deponiruug ihrer photographie von der Formalität der Kontrolirung der Unterschrist befreit haben, werden durch alle Thüren der Eneeinte eingelassen.

Axt. 30.

Die Aussteller der Eucemte du .h.rdin und ihre Agenten werden durch ein an der .^orle de Tourv^lc angebrachtes Dienstpfortchen eingelassen.

^

Art. 31.

Eine ....lussteller-Karte wird nur deu. Aussteller selbst verabfolgt.

Die Karte eines Agenten wird nur aus schriftliches Gesuch des -.

sür Kontraveutionen verantwortlichen ... Ausstellers ertheilt.

^

Art. 32.

Die Karten sür Aussteller und Au^stel.lungsagenten der srauzosischen Sektion werden in den Bureau^ des Generalkommissariats von dem Dienstches ausgestellt, der sür die betreffende Klasse von AusstellnngsGegenständen bezeichnet ist.

Art. 33.

Die Karten sür Aussteller und Ansstellungsagenten der ausländisehen Sektionen werden den delegirten Kommissarien zugestellt , welche dieselben gemäss den Bestimmungen des Art. 31 auszutheilen haben.

BundesbIatt. Jahrg. XlX.Bd.^.

.

2

5

300 ^e^ter Titel.

E i n t r i t t m i t D i e ns tk a r t e n .

Art. 34.

Es werden Karten ausgestellt sür allgemeine oder beschränkte Eirkulation, gültig für die ganze Dauer der Aufstellung oder für eine gewisse Zeit, je nach der Ratur der Funktionen und entsprechend den Dienstbedürsnissen : 1^ den Mitgliedern der kaiserlichen Kommission und den ihrer Administration zugeteilten Bersonen , .

2) de^m Präsidenten, Vizepräsidenten und dem Sekretär jeder ausländischen Kommission ^ dem von einer Kommisston nach Baris abgeordneten Kommissär. sowie. den ihrer Administration sür den aktiven Dienst des Jnnern der Ausstellung beigegeben.^n Bersonen .

3) den Titular-Mitgliedern des internationalen Breisgeriehts und

^en beigegebenen Mitgliedern, gemäss ..^lrt. 15 des Reglements sür das

. Breisgericht . wobei die Karten ^der für temporäre Ausstellungen bestellten .lurés associés aus die Dauer ihrer Funktionen beschränkt werden.

Art. 35.

Mit Ausnahme der im vorhergehenden Artikel erwähnten Kategorien .ver.^en^ keine weitern Dienstkarteu ausgestellt anders als auf spezielle

Bewilligung der kaiserliche^ Kou..mission.

Art. 36.

Der Staatsrath. Generalkou^nissär, ist mit der Vollziehung gegenBärtigen Reglements beantragt.

Gesehen und genehuugt gemäss ^hlnssnahme des ^inanzeomite vom l l . Januar 1867.

^ .

Der Staatsminister , ^e-Bräsideut der Kaiserlicheu Kommission .

^. ^onher.

301

Bekanntmachung.

Aus Unkenntniß des seit dem 1. Juli 1^5 gültigen eidg. provisorischen Zolltarifs kommt es mitunter vor, daß bei der Einfuhr von .^irchenorgeln um

^ollermäßigung nachgesucht wird. .

.^s wird daher hiemit aufmerksam gemacht , daß derartige Gesuche zweklos

sind , da im ^oll.^arif selbst die Bestimmung ausdrüklich enthalten ist , daß die

.^irchen^rgeln zum Zolle von Fr. .^ per Zugthierlast (zu 15 Rentner) eingeführt werden dürfen. ^ine weitere Erleichterung aber wäre nicht statthaft.

Bern. den 2. März 18.^7.

Der Oberzolldirektor .

.^e^e^.

Ausschreibung.

Die eidgenossisebe Militärverwaltung bedarf für den Sani.^s^ Dienst der ^lrmee 70 nationale und 92 internationale B a h n e n , sowie 2.^00 internationale A r m b i n d e n , nach der im Bundesblatt publieir^en Ordonnanz ^om 22. De^ zember 1...^. ^) Bewerber für diese Lieferung werden hiemit freundlich eingeladen^ il^re Angebote vor .^nde März dem eidgenossischen Magazinverwalter . ^errn Ma^or .^ u b ach er, in hier. zugehen zu lassen.

Die Ordonnanz ist bei den ^ilitärbehorden der Antone einzusehen , und es wird hier nur in Betreff der Bahnen beigefügt, daß auch eine gut vergoldete .^uget von ^olz, sta.^ von Messing zuläßig ist, und daß das Fahnentuch gedrnek.^ sein darf.

B.^rn^ den ^8. Februar 1.^7.

Der eidgenosfische Oberfeldarzt ^ I^r. ^el^.nann.

^) Siehe Bundesblatt .^. ^. I^^, Band III, Se^e .^5.

. 3.02 B e k ^ un t m ad,u.n g.

. Das eidg. .^andel.^ und Zolldeparlement hat verfügt, da^ die.^ollbehand^ lung der aus der Schweiz an die die^ahrige .^lusste.Iung in ^aris gehenden .^e.

genstande in dem gewohnliehen .^reipaßabfer^igungs.^erfahren zu bestehen habe.

Alle Sendungen an die .Aufstellung in ^aris find daher ausdrüek.^ich als solche und mit dem ^er.angen zur ^ r e i p a ß a b f e . ^ i g n n g bei der schweiz. ..I ......

.ri.^szollsta^e anzumelden.

Den Versendern wird zur ^flicht gemacht, dafür zu sorgen, daf^ die ^oll.

Deklaration bei der Ausfuhr eine genaue Inhaltsangabe der ^rach^ücke en^ha^e^ dauu^ bei der^ückkehr ..^on .^lusstellung^gegenstanden der. schweizerische Ursprung^ resp. die ^den^^a^ derselben^ konsta^ werden kann.

Bei ^i^ach^ung dieser Forschrift haben die ^ehlbaren die darauf fur ste .^n^ stehenden nachteiligen folgen stch selbst beizumessen.

.

B e r n , den 25. ^ebruar 1^7.

Das eid^. .^ande.ls^ und ^.^...e.^a.^e.nen.t..

Ausschreibung.

^ach Milgabe des bundesrathllchen Beschlusses ^om 8. ^ebruar d.^. wer^ den folgende Stellen des eidg. ^inanzdeparlemen^s zur Wiederbesezung durch den Bundesrath ausgeschrieben .

1^ Diejenige eines Buchhaltungsgehülfen mit ^r. 2500 Besoldung.

2) Diejenigen von ^ier .^evisionsgehülfen mit Besoldungen bis auf .^r. 2400.

3^ Diejenige eines .^egistratuxgehulfen mit ^r. 2.^00 Besoldung, und

4)

,,

,,

.^anzlisten .

,,

,, 2100

.,

^.

Die Bewerber haben sich bis den 10. ^arz aus dem eidg. ^inanzdepartement anschreiben zu lassen. Die bisherigen Inhaber dieser Stellen ^ werden als ange^ meldet be^.achie^ Bern, den 2^. ^ebruar 18^.

Das eid^. ^inanzde^a^te^ent.

303

Ausschreibung.

^.ach Maßgabe des Beschlusses des Bundesrathes vom 8. Februar 18l..7 wer^.

den die Stellen zweier provisorischer .^evisionsgehülfen ^auf dem Bürean der Ober^ postkonlrole der schweizerischen Generalpostdirektion , mit Gehalten bis hochstens Fr. 22.^, hiermit zur freien .Konkurrenz ausgeschrieben.

Anmeldungen sind, von Zeugnissen begleitet, schriftlich ...n das schweizerische ^ostdepartement bis zum 14. März 18.^7 einzureichen.

Die gegenwärtigen Jnhabe^ der ausgeschriebenen Stellen werden als ange^ meldet betrachtet.

B e r n , den 28. Februar l8^7.

Das schweiz. ..^....^...p....^........^.

pariser ^....ltan.^ellnng von 18^7.

Jch veröffentliche hienach folgenden . soeben erschienenen Beschluß der .^aiser^ lichen Commission .

Art. 1. Die kaiserliche kommission wird den ^ t . März die ^iste der Aus^ steller aufnehmen , deren ^roduk^e noch nicht in den .^aum de^ Cl^an^ de ^r...

gelangt sein sollten.

^lrt. 2. Die .^lassenprei^rich.^er werden den .^. .^ärz eine allgemeine ^nspek.^ion vornehmen und eine Liste der A.^stelIer aussehen , deren Installation nich^ voll^ ständig vollende^ und mit ^rodu^en garnira sein wird.

Art. .^. Die ans den beiden Listen erwähnten A.^steller werden bei der Be^ werbung um ^rämirungen nich.^ zugelassen..

Art. ... Der Staalsraih, Generalkommissär, ist mi^ der Vollziehung beaus.

.ragt.

^ a r i ^ ^ den 18.^ebruar 18.^7.

Der Staa.^ und .^inanzminister , ^iee^räsident der kaiserl. kommission .

(.^n.) ^. ^^nll,e.^.

Jndem ich die schweiz. Aussteller ersuche, hievon Vormerkung zu nehmen, füge ich bei, daß ich das Mogliche lhun werde , um solche , deren Verspätung legitimirt ist, ^der entschuldigt werden kann , zu schüfen.

A a r a u , den 2^. Februar l8^.

Der schweiz. Generalkommissär .

.^ee^e^z.^^.

BundesbIatt. ^ahra.. XIX. Bd. t.

^6

304 ^n.^chrei^nng ...on erledigten Stellen.

^Die Bewerber müssen ihren ..lnmetdnngen . welche schriftlich und por..^ sr..i zu geschehen l^aben , gn^e Leumundszeugnisse beizulegen im ^alle sein^ serner wird ^on ihnen gefordert d...^ ste ihren ^ a m e n ^ und au^er dem Wohnort ^uch den . ^ e i m a . ^ o r t beglich angeben.^ K o n d u k t e u r de.^ ^ostkreise.^ Bellen z. ^ahresbesoldung ^r. 1^0.

meldung bi.^ zum 2.^. ...^ärz 18^7 bei der .^reispostdirektion Bellenz.

^..

1) ^ o s t a b l a g e h a l ^ e r und B r i e f t r ä g e r in .^nnenda (Glarus,. ^ahre^^

besoldung ^r. 9.^0. Anmeldung bis zum 18. ..^ärz 18^ bei der ^reispost.

direktion St. Gallen.

^

2) P o s t h a l t e r und T e l e g r a f hist in M a r b u r g ^argau). ^abresbesoldung Fr. 2000 aus der Postkasse, nebst Fr. 240 und Depeschenpro.^iston ans der

Telegraphenkasse. Anmeldung bi.^ zum 1l. ..I.i.ärz 18^7 ...eider ..^reispostdirek.

tion ^Iarau.

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Jahr

1867

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

10

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

09.03.1867

Date Data Seite

293-304

Page Pagina Ref. No

10 005 400

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