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Bundesrathes an die h. Bundesversammlung , betreffend die diplomatische Vertretung der Schweiz im Anlande.

(Vom 28. Juni 1867.)

Tit.!

Bei der Berathung des Budgets für das Jahr 1867 haben Sie tischen V e r t r e t u n g im Aus lande so bald als thunlich B eden B u n d e s r a t h eingeladen, über das Ganze d e r diplomarieht und A n t r a g v o r z u l e g e n .

Wir haben die Ehre , Jhnen in Folgendem unsere Ansichten über den Gegenstand mittheilen .

l.

Vor der Helpetik bestand keine Vertretung der Schweiz bei den auswärtigen Staaten. Jn gewissen fällen jedoch und wenn es nothig erschien , ordnete man außerordentliche Gesandtschaften zur Behandlung

wichtiger Geschäfte ab.

Die alten Abschiede zeigen indessen, dass die Frage der Errichtung ständiger Gesandtsehasten die Tagsazungen ost beschäftigt hat.

Die Kantone hinwider machten reichlich Gebrauch von ihrer Selbst.herrliehkeit und unterhielten oft ständige Gesandte bei einigen Hosen, so in Varis, Madrid, Mailand und Rom (Beilage I.).

dieser Umstand, die an ständige Gesandtschaften sieh knüpfenden Auslagen und der

3l4 Abgang einer Bundeskasse , aus welcher diese kosten zu bestreiten gewesen waren , so wie die geringe Entwiklung , welche zu jener Zeit noch die auswärtigen Beziehungen hatten , erklären , warum die alten Tagsaznngen eine einheitliche diplomatische Vertretung der Schweiz im Ausland.. nicht errichtet haben.

Eine entschieden andere Gestaltung trat mit 1798 ein,

und die

helvetische Regierung fühlte sosort das Bedürsniss , das .Land in Baris, Mailand und Wien vertreten ^u lassen.

Die Ursachen, welche die Revolution von 1798 herbeisührten, mehrten beträchtlich die mannigfaltigen Beziehungen zwischen d..r Schweiz und Frankreich. Schon am 27. April 1798 wurde Z e l t n e r von Solothnrn zum bevollmächtigten Minister in Baris ernannt nnd ihm von.

Direktorium am 27. Mai hauptsächlich mit Rüksicht auf die Unterhand-

lung eines Handelsvertrags mit der französischen Republik J e n u e r von Bern als Legationsrath beigegeben.

Jm Jahr 1800, nach dem Sturze des Direktoriums, trat Jenner an die Stelle Zeltners, wurde aber bald daranf selbst ersezt dnrch den helvetischen Minister der Künste und Wissenschasten B. ^ t a p f e r von Brugg, welcher die Schweiz mit Auszeichnung bis zum Ende der Helvetik vertreten hat.

Die Errichtung einer schweizerischen Gesandtschaft in Mailand bei

der zisalpinischen Republik erfolgte hauptsächlich mit Rüksicht aus die

Lage und Jnteressen der Kantone Tessin und Granbünden , welche darauf Werth sezten. Die Stelle wurde dem Berner H a l l e r mit dem Titel eines Ministers übertragen, und er verblieb dort bis 179.).

Jm Jahr 1800 wurde die Stelle an Ta g li or et ti übertragen mit den. Titel ^lgent und der besondern Instruktion , die Aushebuug

des Verbotes der Getreideausfuhr ans der zisalpinischen Republik zu erwirken.

Er blieb in Mailand u..d erhielt am 19. Juni den Titel

^schäststräger.

Jn Wien wurde eine diplomatische Vertretung erst gegen Ende der

Helvetik eingesezt. Die in der ^.chw.^iz zur Regierung gelangte föderalistische

Bartei suchte nähere Beziehungen zum deutschen Reiche , namentlich ^esterreich herzustellen, und die Regierung sandte den Berner v o n D i e s s ^ bach in der Eigenschaft eines außerordentlichen Botschafters nach Wien.

Dieser hochkliugende Titel wurde jedoch nicht beibehalten, und der Ver..

treter der Schwe^ am Wienerhos erhielt später nur den Titel eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers. v. Diessbach wurde am 2..). Mai 1802 durch Müller von Miihlegg erseht, dessen ^amilie seit Langen. in Wien niedergelassen war und welcher die Stelle in der Eigensehast eines Gesehäststrägers bis 1824 inne hatte.

315 Die Mediaiions.^eit brachte nur geringen Wechsel iu die schweizerische Vertretung im Auslande.

Die Tagsa^ung beschäftigte sich jedoch alljährlich damit (Beilage H^ und fasste mehrere daraus bezügliche Schlüsse.

.Am 16. Herbstmonat 1803 erliess die Ta^sazuug gemäss den Jnstrukt.onen der Kautoue einen Beschluss , nach welchem die Schweiz keine immerwährende Gesandtschaft bei den auswärtigen Mächten haben sollte. (Bei-

lage lll.) Allein es gelang der T..gsazung nicht, die Gesandtschasteu zu besei-

tigen, und sie behielt sie von Jahr zu Jahr bei, indem sie in jeder ordent-

lichen Sizung die hiesur nothigen Summen bewilligte. Es mag hier

bemerkt werden , dass die Lage ,. welche dieser Beschluß gesehasfeu hat.

gewissermass^u heute noch besteht , indem kein Gesez die diplomatischen Sendungen zu ständigen Beamtnugeu gemacht hat und nur die jährliehen Voranschläge jeweilen den fortbestand sichern.

Anfangs 1804 wurde die Stelle in Mailand ausgehoben , jedoch schon am 4. Dezember gl. J. in ...Anbetracht der vielfachen und wichtigen Jnteressen , welche die ^chwei^ gegenüber Jtalien wahr^uuehmen hatte, wieder besezt, und zwar in der Versou des .^rn. M a r e a e ei von Lo^ earuo , dessen Behalt ^u ^ durch die Kantone ^raubünden und Tesstn und zu -,^^ aus der Zentralkasse bestritten wurde.

Jn Baris trat Mail lard oz au die Stelle Stapser's, er verblieb daselbst während der gauzeu.M..dial.ious^ei^als ausserordeutlieher Gesanfter.

Die Gesandtschaft in Wien erlitt keine ^euder..ng.

Unter dem Bundesvertrag vou 1815 blieben die Gesandtschaften in Baris und Wien unverändert fortbestehen ; diejenige in Mailand dagegen wurde in ^olg.^der in ^orditali.... stattgehabten Gebietsveräu^ derungen ausgehoben. Mau hatte fortan iu Mailand nur einen Geue^ ralkons..l und seit 1835 einen einfachen ^audelskonsnl.

Jn Baris trat serreichs ^ixük und ^rn. v o n ^ s c h a n n trägexs erseht. ^err Hrn. H. B a r m a n

der Ministex Maillardo^ mit dem Ende des Kaiwurde durch den bisherigen Gesaudtschastssekretär von .^olothurn mit der Eigenschaft eines Geschäftsvon Tschann blieb im Amte bis 1847 und erhielt von Wallis zum Nachfolger.

Ju Wien finden wir während dieser Zeit Müller von Mühleg^, der nach seinem Tode provisorisch dureh einen ^reiherr pou G ai mü l l er erseht wurde, bis 1826 die Tagsa^nng den Hrn. ...l. E s s i n g e r von Wildegg, von Bern, definitiv an diese Stelle ernannte, welcher sie bis

1.^48 bekleidete.

Wir sind nun beim Zeitabschnitt der Bundesverfassung von 1848 angelangt.

Mit ihrem Jnkrasttreten erhielten die in die Hand der Buudesbehorde zentralisirteu auswärtigen Beziehungen der Schweiz eine einheitliche .Leitung und gewauueu uach und uach eine bis dahin nicht

3.l6 gekannte Ausdehnung und Entwiklung. Die Zahl der Handelskonsnlate mehrte sich in den meisten .Ländern, und es wäre schwer gefallen, sich der diplomatischen Vertreter im Auslande von nun an zu entschlagen.

Hr. Barman war schon in Baris, in Wien wurde Hr. S t e i g e r provisorisch bestellt.

Am 30. Juni l 849 lud der Nationalrath den Bundesrath ein, Bericht zu erstatten , ob nicht die Geschäststrägerstellen in Baris und Wien aufzuheben und durch blosse Konsulate zu ersezen seien.

Der Bundesrath sprach sich hierüber in seiner Botschaft vom 12. Rovember 1849 aus .wie folgt: ,, Schon häufig wurde aus Tagsazungen der Antrag gestellt , die ,,Geschäststrägerstellen aufzuheben , allein es wurde jedesmal die Beibe,,haltung derselben beinahe einstimmig beschlossen. Auch die h. Bundes^ ,,versammlung seheint von der Notwendigkeit einer Stellvertretung in ,,Baris und Wien überzeugt zu sein , indem nicht von der blossen Aus,.hebung der beiden Stellen die Rede ist, sondern von der Erseznng ^derselben durch Konsulate. Wir glanben daher nicht, in eine Rechtser,,tigung der Anstellung eidgenössischer Beamter in jenen Hauptstädten ,,eintreten zu sollen , sondern lediglich aus die Frage , ob das vorge,,schlagene Mittel dem beabsichtigten Zwek entspreche. Wir sagen na,,türlich voraus, dass keineswegs die Absicht obwalte , eine Veränderung ^einzuführen, welche von erhebliehen. Rachtheile für die Jnteressen und ,,den Geschästsverkehr der Schweiz sein würde, sondern dass es sich bloss ,,um die Möglichkeit einer ökonomischen Ersparniss handle , ohne jenen ,,zu nahe zu treten. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend können wir ,,die in Frage liegende Veränderung unmöglich empfehlen. Ein Konsul ,,hat, wenn auch einen öffentlichen, doeh keinen gesandtsehastliehen .^ha,,rakter, er wird aneh nicht als regelmassiger Stellvertreter seines Staates ,,für alle Angelegenheiten, namentlich die politisch...., bei einer fremden ,,Regiernng aeereditirt, sondern er erhält nur einen Bestellungsbries als ,,Konsul, und bei Ueberreichung desselben wird uni das E^natur in

,,der Stellung als Konsul nachgesucht. Daraus folgt, dass derselbe

,,nieht zu dem allgemeinen diplou.atischen Gesch..sts...erkehr Angelassen ,,würde und dass er auch znm grössten Rachtheil.^ seiner amtlichen ..^hä,,tigkeit vermöge der bestehenden Grundsäze und Gebräuehe mit den. di,,plomatischen Eorps nicht in der Verbindung stehen könnte , die ihm .,als Mitglied desselben offen stünde. Um daher. einem blossen Konsul ,,die Möglichkeit zu verschaffen , den ihm zugedachten Funktionen nach.Ankommen , müsste er besonders als diplomatischer Agent aeereditirt,

.,d. h. in der Wirklichkeit zum Geschäststräger bestellt werden.

Jn

,,dieser Stellung aber ihm den Titel , das änssere Merkmal seines Ran,,ges , das ihn günstiger und einflussreieher hinstellt, zu verweigern, wäre

.,wohl im höchsten Grade zwekwidrig. Ueberdies lasst sich der beabsich-

317 ..tigte Zwek einer Ersparuiss offenbar nicht erreichen..

Was die Geschäfts-

..,trägerstelle in Baris betrifft, so nimmt diese die gesammte Thätigkeit

,,des Agenten und eines Sekretärs in Anspruch , so dass schon die Au.,stellung eines zweiten Kau^leigehilsen durch den verstorbenen Hrn. von ,,^sehaun dringlich angeregt wurde. Run ist bekannt, dass alle unsere Kon"sulu dem Handelsstande augehoren und eigene Gesehäste betreiben. Es ,,müsste ein merkwürdiger Anfall sein , wenn sich Jemand finden liesse, "welcher , ökonomisch unabhängig , sreiwilli^ und unentgeltlich sein Ge,,schäst ausgäbe, welcher alle erforderlichen Eigenschaften hätte und zugleich ,,anch in jeder Beziehung das volle Zutrauen der Bundesbehorde besässe.

,,Wollte man also einen in Baris wohnenden Kaufmann ^um Konsul .,erwähleu oder gar Jemaud von hier aus in dieser Eigeuschast hinsenden, ,,in der Meinung, dass. der eine oder der andere keinen Brivatberus ,,treibe , sondern gan^ seinem Amte lebe , so ist es natürlich , dass man ^denselben ebenfalls angemessen besolden müsste, und es liegt keiu ge,,nügender Grund vor , die Besoldung schlechter zu stellen , als fie sür ..die bisherigen Beamten n.ar. Wenn man die Breise der .^ebensbe^.dürsnisse , die sehr bedeutenden amtlichen Auslagen, die stete Vermehr ,,rung der Gessaste und die Stellung der Beamten ins Auge sasst, so ..wird man sieh überzeugen, dass die Besoldung bloss eiue angemessene ist ,,und durchaus keinen .^u^us zulasst , der einem republikanischen Beam^ ,,ten zum ..^orwurfe gemacht werdeu konnte.^ ^ie Räthe erklärten sieh befriedigt und gaben der gemachten Anreguug keiue weitere ^olge , sie be.willigteu die nothigen Summen sür die beiden Stellen in Baris uud Wien.

Zwei Jahre später bei ^lnlass der Brüs^.ng des bundesräthlichen

Gesehästsberi^tes ^für das Jahr 1852 sasste die Buudesversammluug solgeudeu Besehluss : ,,^er Bundesrath wird eingeladeu, der Bundesversammlung einen

Bericht über die Zwekmässigkeit eiuer Vervollständigung der diplomali-

sehen Vertretung der Schweiz uud eiuer ^lusdehuuug derselben über diejenigen Länder , welche die zahlreichsten uud wichtigsten Verbindungen mit derselben pflegen, vor^ulegeu.

,, Zugleich wird der Buudesrath eingeladen, seinem Berichte auch Anträge über die Bestimmung des Ranges der schweizerischen diploma tischen Agenten, ihres Gehaltes und ihrer Obliegenheiten im Allgemeinen bei^nl.egen^ Mit Bericht vom 28. April 1854 sprach sich der Bundesrath erstmals dahin aus, dass er es nicht sür geeignet halte, in der diplomatisehen Vertretung der Schweig im Anslande Aendernngen vorzunehmen und dieselbe dnrch gese^li..he Vorschristen sestzustelleu . er werde die Angelegenheit nicht aus den Augen verl.iereu , sondern zu geeigneter

318 ^eit und unter geeigneten Unistanden sachbezüglich... Anregungen machen.

und er bitte, man möge sich für einmal mit dieser Mittheilung beruhigen.

Die beiden Räthe nahmen Vormerkung von den Versicherungen des Bundesrathes , in Gewärtigung der Eröffnungen , welche er sur später in .Aussicht stellte.

Jnzwischen tras der Bundesrath einige Maßnahmen, welche mittelbar zu dem Gegenstande gehören , der uns beschäftigt : Er erhob das schweizerische Konsulat in Turin zu einen.. General-Konsnlat, weil es mitunter berufen war, wichtige Geschäfte zu behandeln. Er besehloss, einem der Konsuln in sedem Lande, wo die Schweiz keine diplomatischen Vertreter hat , den Rang eines Generalkonsuls zn verleihen. ^u gleicher Zeit endlich beantragte er, dass den. schweizerischen General^ Konsulate in Washington mit Rüksicht auf die Wichtigkeit seiner Stellung eine Entschädigung bewilligt werde, die auf das Büdget des politischen Departements zu nehmen sei.

An. ^. Juli 1856 erstattete der Bundesrath den über die diplo^ matische Vertretung verlangten Bericht. Er bemerkte darin .

.,Was vorerst die Vervollständigung der diplomatischen Vertretung

,,der Schweiz in. Auslande betrifft, so hat sich das Bedürfnis. der ^luf-

..stellung weiterer diplomatischer Agenten bei auswärtigen Hosen , an ,,deuen die Schweiz bisher nicht vertreten war, sür einmal wenigstens ,,nicht gezeigt. Der diplomatische Verkehr mit denjenigen Ländern, die ,,mit der Schweiz nicht so zu sagen in täglicher Verbindung stehen, hat ans ,,dem bisherig^. Wege in befriedigender Weise stattgesunden, so dass eine ,,Vermehrnng herwärtiger Gesandtschaften im Auslan.de in der That nicht ,,als von der ^othweudigkeit geboten erscheint. ^lber auch vom höhern ^Gesichtspunkt^ der völkerrechtlichen Beziehungen ans betrachtet, lässt ,,sich ein Bedürfnis^ nach ausgedehnterer Vertretung ^der Eidgenossen,,sehast heutzutage nicht begründen, indem ihre Stellung unter den ^ .,europäischeu Mächten von solcher ^rt ist , dass sie auf thätige Weise ,,bei hölzern. fragen diplomatischer oder internationaler Ratur nutzu^wirken sieh nicht berufen fühlt.

,,Wenn der Bundesrath aus diesen Gründen sich nicht veranlagt ,,st^ht, Jhn^n -^ Ausstellung einer grössern Anzahl diplomatischer Agenten ,,im .^luslande vorzuschlagen, so hält er hingegen für angemessener und .,nothweudiger, die ^tellnng der gegenwärtigen Vertreter der Schweiz ,,in ^aris und Wien theils in Bezug ans ihre Wirksamkeit zu erweitern,

,,theils hinsichtlich ihrer ökonomischen Verhältnisse zu verbessern.

^,Wir^ dieser Antrag geueh^nigt, so erachtet es alsdann der Bundes,,rath für wünschenswerth, die Wirtsamkeitssphäre der schweizerischen ^Repräsentanten i^n Auslande dadurch zn erweitern und zu sichern, dass ,,durch Verleihung eiues höhern Ranges ihre persönliche und diploma,,tisehe Stellung , namentlich diejenige des Vertreters in ^aris bei der

31..)

^kaiserlich sranzosischen Regierung den gegenwärtigen Verhältnissen auge.,passt werde , und es würde der Bundesrath beabsichtigen , in diesem ^alle sodann den Herrn eidgenossischeu Obersten Barman bei der ,,fran^osischen Regierung mit . dem Eharakter und Rang eines bevoll,,mächti^ten Ministers der schweizerischen Eidgenossenschast uud deu bis,,herigen interimistischen Geschäftsträger in Wien, Herrn Ed. S t e i g e r , ,,zum definitiven Geschäftsträger der^ schweizerischen Eidgenossenschaft bei .,der kaiserlieh osterreichischeu Regierung ^u akkreditiren.

.,Ob^leich der Bundesrath die Ausstellung eines diplomatischen

,,Agenten bei der Regierung der nordamerikanischen ^reistaaten nicht für .,nothweudig erachtet, so fieht er sich dennoch im ^alle , noch aus die ^besonderen Verhältnisse hinzuweisen, in welchen sieh das schweizerische ^Generalkonsulat in Washington gegenüber andern schweizerischen Kon"snlaten in der nordamerikanischen Union befindet, da dasselbe, als am ,,Size der nordamerikanisehen Bundesregierung residireud , nicht selten .,mit Geschästeu betraut wird, welche eiueu mehr oder weniger diploma ^tiseheu Eharakter tragen, und eine wirkliche diplomatische Vertretung ..bisher, theilweise wenigstens, erseht hat. ^iese Stellung des schwei^^erischen Geueralkousuls in Washiue^ton , die von dem Ges..hästskreise ^des blosseu Handelskousnlats in angedeuteter Weise abweicht, vernr,, sacht demselben Ausladen, wie sie von andern .Konsuln nicht getragen ,.werdeu müssen, wesshalb der Buudesrath, in Berüksiehtiguug der dies,,fälligen Verhältnisse, gefunden hat. es sei dem Herrn Generalkonsul .,Hil^ in Washington eine jährliche Entschädigung von Fr. 5000 für .,^anzleianslagen zu gewähren und dieselbe seit der ^weiten Hälste des ^,lauseudeu Jahres zu begiuueu , wesshalb er sich zu dem Zutrage aus

^Bewilligung eines Rachtragskredites für das Jahr 1.^56 im Betrage "vou ^r. 2500 veraulasst sieht.^

.^er buudesräihliche Bericht endigt mit Ausschlüssen über die seiueu diplomatischen Ageutsehasteu gegebenen Jnstruktioueu und die bei einer derselben erhobeueu Gebühren.

Ani 26. Jnli 1856 sasste die Bundesversammlung einen im All^ gemeinen den Vorschlägen des Bundesrathes entsprechenden Beschluss.

Dex Gehalt der beiden Geschäftsträger wurde erhoht ; der schweizerische Generalkonsul in Washiugtou erhielt sur .^an^leiauslageu eiue jährliche Entschädigung. ^.er Bezug von Tarnen und ^portela bei der .^au^lei iu Baris wurde sür die ^..hwe^er aufgehoben (Beilage l^).

^einerseits verlieh der Bundesrath gleich naeh Erlass gedachten Buudesbeschlusses dem schweizerischen Geschäststräger iu Baris den Rang eines bevollmächtigten Ministers uud änderte die provisorische Bestelluug des s^.hwei^eriseheu Geschäftsträgers iu^ Wien in eiue defiuitive um.

^iejeuigen, welche au eine Erweiteruug der diplomatischen Vertretung ^u jeuer ^eit dachten , hatten London und Washington im Auge. ^ie

320 Bundesversammlung fand jedoch nicht genügende Gründe, um in diese Bahn einzulenken , und was für das Konsulat in Washington gethan

worden, schien ihr für den Augenblik der Billigkeit zu genügen.

Das Jahr 1857 brachte die ..Verhandlungen über die Reuenbnrgerfrage, den Personenwechsel in Var.s und die Ersezung des Hrn. B a r m a n durch Hr^. Kern. Ausserdem hatte keine Neuerung statt bis zum Zeitpunkte der in Jtalien durch den Kr.eg von 18.^) herbeigesührten grossen Veränderungen. Man schien in diesen Jahren weniger bestrebt, die Zahl der Vertretung zu mindern, als vielmehr deren Eiuflnss zn mehren durch die Wahl sähiger Männer, welche von patriotischer Gesinnung beseelt und im Stande wären , unsere Jnteressen im Auslande würdig und mit Erfolg wahrzunehmen und zu vertreten. (Vergl. den Bericht

der nationalräthlichen Geschäftsprüfungskommissiou vom 10. Juni l 853.)

Der italienische Krieg hatte die Vereinigung der Lombardie mit Viemont zur Folge , man sah zu gleicher Zeit die Bildung eines italien^ sehen Staatenbundes im Werden , und man begann von der Abtretung Savo^ens an Frankreich zu sprechen. Die Umstände schienen dem Bundesrathe Ansaugs 1860 danach angethan , um die sosortige Errichtung einer diplomatischen Agentsehast in Turin , womit mau sich

schon seit 1859 beschäftigt hatte, zu rechtfertigen. Jn seiner Botschaft vom 28. März 1860 spricht sieh der Bnndesrath hierüber folgender-

massen aus : ,,Durch die Einverleibung der Lombardie in das Kouigreich Sar,,dinien hat die Bedeutsamkeit dieses Staates für die Schweiz ausser,,ordentlich zugenommen, da die Eidgenosseuschast nunmehr von ihrem ^äussersten ostlichen Ende bis znm westlichsten ganz an Sardinien grenzt.

,,Der schon srüher aufgetauchte Wunsch, in Turin diplomatisch vertreten ,,zu sein, muss.^e in doppelter Stärke auftreten, da die Beziehungen zu ,,Mailand und ^ur .Lombardie nicht geringer sind, als diejenigen zn ,,Turiu und ..^iemont. Man mnsste sich vergegenwärtigen , dass schon ,,die gewohnliehen Verkehrsverhältnisse eine personliche Vertretung der ,, Schweiz in Tnrin bedingen und dass namentlich im gegenwärtigen .,,Momente eine Reihe .^on Fragen politischer, militärischer und kommer"zieller Ratnr mit Sardinien zn verhandeln^ seien, ^welche nur dnrch ,,eine persönliche Vertretung eine entsprechende Erledigung finden konnten.

,,Gestüzt auf diese Gründe haben .oir Bereits unterm 30. Jannar einen ,,ausserordentlieh.^n Gesandten in d^r ..^erson des ^errn .^taatsrath ,,Tourte von Gens bei Sardinien akkreditirt.^ Die Bundesversan.n.luug nahm keinen Anstand , die getrosfene Vorkehrung zu billigeu , nnd s^ h^t^ b^.ld nachher in der ordentlichen

Jnlisizung von 1860 Gelegeuheit, aus die Sache zurükzukommeu. Es handelte sich darum, iu den Vorauschlag für 1861 eine Bewilligung für die diplomatische Agentschaft iu Turin auszunehn.en.

Der Bnudes-

321 rath brachte vor, es seien mit Sardinien verschiedene fragen politischer, militärischer und kommerzieller Ratur zu verhandeln, Boft-, Eisenbahn-, .......ehissfahrtsverhältnisse zu regelu . einer e^rosseu ^ahl Schwerer, die in diesen Ländern uiedergelasseu seien oder durchreisen , den ...^ehu^ und die Vermittlung ihres Heimatlandes zu gewähren. Der Bundesrath saud hierin genügeude gründe für die Bestellung eines diplomatischen Vertreters in Turin , fügte aber bei , es handle sich hier uicht darum, eiue bleibende Beamtuug zu schaffen. Er behielt sieh auch vor, je nach den Umständen den Amtsantritt dieses Vertreters zu bestimmen und be^ antrabte , den mit dieser Stelle verbundenen Behalt auf ^r. 18,000 jährlich festzustellen und dem Jnhaber den Rang eines Geschäftsträgers zu verleihen.

Die Anträge des Bundesrathes wurden von den Rätheu geneh^ migt . freilich. nicht ohne Einwendungen ^u rufen. Die Kommission des Nationalrathes erklärte, dass sie ihre Zustimmung nur in der Meiuuug, es handle sich um eine provisorische Einrichtung und mit.Rüksicht aus die Umstände, so wie die zahlreichen Beziehungen der Schweiz zu Jtalieu gegeben habe. Sie neigte sich zu der Ansieht, dass die Bedeu^ tung der Diplomatie sehr abgenommen habe, dass man die Leitung der gewohnlicheu Gesehäste an Konsulu übertragen und in aussergewohnlicheu Fällen ^u besondern Abordnungen greifen konnte.

^ie beantragte, dem Beschlösse der Räthe eine Fassung zu geben, welche diesen Bedanken ausdrüke und für die neue Stelle jeden Sehein

^..r Beständigkeit bestimmt aussehliesse.

Die Kommission des Ständerathes sasste diese ^eite der ^rage weniger ins Auge, sondern zog in Erwägung, ob die beantragte Mass^ nahme sieh genügend rechtfertige. .^ie gelangte ^u einem bejahenden ^chluss , . den sie in ihrem Berichte vom 1 l . Juli folgendermasseu begründete .

^,Die Komn.ission , nachdem sie die Vorlagen geprüft hat , ist zu ,,der Ansicht gelangt, dass die diplomatische Vertretung der Schweiz in ..Turin mit Rüksicht auf die gegebenen Beziehungen sowohl, in welchen ,,^ie beiden Länder ^u einander stehen , als auf die gegenwärtigen be,,sondern politischen Verhältnisse ein unabweisbares Bedürsniss sei. Ab,,gesehen von der eigenthüu.lichen Beschaffenheit unserer Grenz... gegen ,,Jtalieu, nach welcher sieh beide Staaten uicht nur auf eine sehr be^ ^deutende ^treke berühren, sondern ein Theil der Schweiz selbst, so ^u ,,sagen der ganze Danton Tessin , von dem jezigen oberitalieuischeu ,,Konigreiche umschlungen .vird, rechtfertigt auch der lebhafte kommerzielle ,,Verkehr und die damit ^usamu.euhänge..den Vost-, Eisenbahn- un...

,,^chifssahrtsverhältnisse, so wie der Umstand, dass eine grosso Anzahl . ,,unse.xer .^audslente in Sardinien und den übrigen , uun mit diesem ..Kouigreiche verbundenen Provinzen begütert oder augesiedelt ist, die

Bund^bla..... ^ahrg.Xl.^. .^d.II.

25

322 ^Abordnung eines diplomatischen Vertreters zu steter Wahrung schweb ,,zerischer Rechte und Jnteressen. Von nicht weniger Bedeutung ist die .,Erhaltung eines solchen für die politischen Beziehungen. ^..ie Schweiz ..wird einen Werth daraus legen, die freundschaftlichen .Verhältnisse, in ,,welchen sie zu Jtalien steht , so weit es nothig sein mag , zur Aner^ ..kennung zu bringen und zu pflegen , und insbesondere auch in gege..^ ^wartigem Momente die Jnteressen , welche beiden Ländern andern

,,Mächten gegenüber gemeinsehastlich sind, sorgfältig zu verfolgen. ...^azu

..gesellen sich uoch verschiedene einzelne Fragen , wie z. B. die ^os^ ,,trennung des Kantons Hessin von den Bisthümern l^o...o und .,Mailand , welche bereits ^wischen beiden Staaten anhängig sind und ^,deren Lösung besondere Schwierigkeit darbietet.

Alle diese ^weke ,,können offenbar weit wirksamer durch eine diplomatische Vertretung, ,,als durch ein blosses Generalkonsulat erreicht werden. Wir sind aber ^.völlig mit den. .Bundesrathe einverstanden, dass namentlich mit .....üksicht ,,aus die gegenwärtigen Verhältnisse die Abordnung eines blosseu Ge..schäftsträgers statt eines ausserordentliehen Gesandten und bevoll.u.^ch-

,,tigten Ministers genüge , und dass es demnach überflüssig war.. , eine

.,grossere Snmme als die beantragte für diesen Zwek zu bewilligen.

.,Ebenso haben ^oir nichts dagegen einzuwenden, wenn nicht nur dem ^Bundesrathe überlassen bleibt, den Zeitpunkt, in welchem der Ge.^ ^schäststräger abgeordnet werden soll, zu bestimmen, sondern auch, wenn ,,sich früher oder später die Verhältnisse wesentlich anders gestalten sollten, ,,denselben wieder zurük^uberusen, ein Vorbehalt, der sich bei diesen, wie ,,bei den diplomatischen Vertretungen in andern Staaten gewissermassen ^,,von selbst versteht.^ .^ie beiden Räthe einigten sich endlich aus folgende Schlussnahme : ,,Der Ausnahme eines Ansazes in das Budget von. Jahr 1861 ,,sür die Sendung eines Geschäftsträgers nach .^urin u.it der Snnnue

,,von Fr. 18,000 wird die Genehmigung ertheilt, und für den Rest des

..Jahres 1860 wird ^nm gleichen Zweke ein verhältnissmässiger Kredit

,,bewilligt.^

^er Bundesrath zeigte bald nachher Hrn. T o n r t e an, dass die ihm übertragene ansserordentliehe Sendung mit dem Jahr 1860 zu Ende gehe und dass die Gesandtschaft in Turin nunmehr aus gleichen Fuss mit derjenigen in Wien zu stellen sei. Demgemäss übertrug ihm der

Bundesrath die Geschäftstr^gerftelle mit den. festgesetzten Gehalt. ...^a

er aber während eines Jahres in der Eigenschast eines außerordentlichen Gesandten mit Ministerrang beglaubigt gewesen und da der Bundesrath in seine Beziehungen zu der italienischen Regierung keine ^tornng bringen. wollte, so wurde er vorläufig ermächtigt, den Titel eines ausser.^ ordentlichen Gesandten sortzuführen.

323 Jm Jahr 1862 wurden die Gehalte aller unserer Vertreter im Auslande einer Revision unterworfen. Der ^ erste Grund der Verbesserung ihrer Stellung lag in der am 16. April 1862 ausgesprochenen Aufhebung der Bassvisa, welche besonders in Baris die Kanzleieinnahmen erheblieh schmälerte. Man fand auch , dass die seit einigen Jahren in den Lebensbedürfnissen und den Mitteln , sie zu befriedigen , eingetretenen Aeuderungen einem diplomatischen Vertreter nicht mehr erlaubten , mit dem srühern Gehalte anständig und seiner gesellschastlicheu

Stellung gemäss ^u leben. Es schien billig, diesem Wechsel Rechnung

zu trageu, immerhin nischen Einrichtungen schl.uss vom 26. Juli jährlich Fr. 50.000

innerhalb der durch unsere Eiukunste und republika^ gebotenen Schranken. Demgemäss wurde der Be1856 abgeändert und die Gehalte für 1863 aus sur Baris und je Fr. 22,000 sur Turin und

Wien festgesezt. Bei der Verlegung des Sizes der italienischen Regierung und mithin auch des diplomatischen Korps nach ^lorenz im Jahr

1865 wnrde der Gehalt des Ministers (Hrn. Bioda, der mit dem

Range eines Ministers Hrn. T o u r t e nachsagte) erhoht und aus ^r. 30,000 sestgesezt , un. dem Jnhaber zu ermoglichen , den neuen Anforderungen seiner Stellung zu genügen. Jm Jahr 1866 starb Hr.

S t e i g e r und wurde provisorisch ansangs durch Hrn^ .Landammann A e p l i , hernach durch Hrn. v o n T schu d i ersezt , der srüher eine außerordentliche Sendung nach Brasilien erfüllt hatte.

Das war der Stand unserer diplomatischen Vertretung im Jahr 1866 l.^eim Eintritt der kriegerischen Ereignisse , welche sieh in Deutschland vollzogen.

Grosse politische Aenderungen sind daraus hervorgegangen. Der alte deutsehe Bund wurde aufgelost ; um Breussen bildete sich an der Stelle des alteu Bundes eine Staateugruppe , der sich auch die süddeutschen Staaten durch Bündnisse anschlossen , während Oesterreich bei dieser neuen Organisation ausgeschlossen wurde. Diese wichtigen Thatsachen konnten nicht verfehlen , aus die auswärtigen Beziehungen der Schweiz ihren Einfluss zu üben. .^ie haben auch den Besehluss pom 20. Dezembex 1866 veraulasst, der vom Bundesrathe Bericht über die Folgen verlangt, welche der neue Zustand der Dinge in Bezug aus unsere diplomatische Vertretung haben kann.

H.

Man hort zuweilen die Ansieht aufsprechen, dass eine diplomatische Vertretnng für die Schweiz keine Notwendigkeit und dass man unsere Agenten durch Generalkonsuln ersezen oder wenigstens da, wo neue Bedürsnisse sieh Beigen , statt der diplomatischen Agenten Generalkonsuln ernennen konnte.

324 Es ist klar , dass die Vermehrung der Verkehrsmittel , welche unserer Zeit eigen ist, die^Oesfentlichkeit, die fast überall herrscht, und der insgemein allen Einwohnern eines Landes ohne Unterschied der Zuständigkeit, wenigstens da, wo Verträge bestehen, gewährte .......chuz dazu beitragen , die Bedeutung der Diplomatie zu minder... Nichts desto weniger ist die Ersezun^ der diplomatischen .Vertreter durch Konsuln als allgemeine Massregel heutzutage nicht möglich.

Vorerst ist den Konsuln in manchen Ländern und gerade in denen, wo wir vertreten zu sein das meiste Jnteresse haben, nicht gestattet, über den be^ schränkten Kreis ihrer Befugnisse, wie er durch das Völkerrecht, den Gebranch und die bestehenden Reglemeute allgemein gezogen ist, hinauszugehen. Sie werden^uicht als Vertreter einer Regierung bei einer andern betrachtet. Gemeiniglich ist ihnen nicht nur nicht gestattet , personlich mit den Ministern der auswärtigen Angelegenheiten zu verkehren, sondern selbst ihre schriftlichen Mittheilungen werden nicht immer entgegen genommen. Jnsbesondere ^ist dies der Fall in Frankreich, Jtalien, festerreich und Vreusseu. Es hat wohl Ausnahmen gegeben seinerzeit, z. B.

in Turin und in Neapel, auch heute noch i.. Madrid, St. .Petersburg und London . wahrscheinlich tragen die Regieruugen dieser Staaten der besondern Lage der Schweiz Rüksicht , indem wir uns uur eine kleine Zahl diplomatischer Vertreter erlauben dürfen^ die R e g e l aber will, dass die Generalkonsuln wie. die andern uur mit untergeordneten und mit Lokalbehorden verkehren. Um den Generalkonsuln das Recht zn verschaffen , mit den auswärtigen Regierungen direkt zu verhandeln, müsste man ihnen den diplomatischen Charakter verleihen, und von diesem Angenblike an wären sie nicht mehr Konsuln. Es würde das unvermeidlich einen Wechsel ihrer ganzen Stellung zur ^olge haben , denn sie konnten z. B. nicht mehr ihre Handels- oder gewerblichen Geschäfte leiten , und es müssten ihnen seste Gehalte ansgeworfen werden , was hinwieder die beabsichtigte Ersparniss zu uichte machen würde.

Die amerikanischen Staaten nehmen die ...^ache nicht von einen.

so formalistischen Standpunkte und scheinen hierin , wie in manchen andern Beziehungen, weniger strenge Gebräuche und Rechtsansichten zuzulassen. Wirklich scheinen weder in Rio de Janeiro noch in Washington
die direkten und offiziellen Beziehungen zu den Ministerien für unsere Generalkonsuln au Beschränkungen geknüpft zu sein, geschehe dies nun in Folge allgemeiner Toleranz .oder aus besondern Rüksichten sur die Schweiz. Wo indessen dem nicht so ist, muss man sich dem bestehenden .Brauche untergehen, und sobald die Jnteressen der Schweiz eine Ver..

tretnng erfordern , muss man sie nach dem Volkerrecht und den Gebrauchen erstellen, wie die andern Staaten es auch thun.

Damit soll nicht gesagt fein, dass die Schweiz den W.^rth des Konsnlarwesens nicht sehr hoch zu fchäzen habe , sie , die eine so grosse

325 ^ahl von Konsuln besizt und ihre Betätigung in allen Theilen der Welt in so ausgiebigem Masse in Anspruch nimmt. ..^a sie immer nur eine sehr beschränkte diplomatische Vertretung wird .besten konnen , so wird sie auch immer zu... Thätigkeit der Konsuln Zuflucht nehmen müssen.

^ie Konsulate werden immerhin eine grosse Bedeutung behalten , selbst da, wo wir eine diplomatische Vertretuug haben. Es ist uumoglich, dass in einem grossen ^ande der Repräsentant gleichzeitig überall sei ; daher können die Konsuln , weise aus einige Blaze , besonders Seehäseu vertheilt , noch wirksam zur Wahrnehmung einzelner Jnteressen eingreifen, selbst abgesehen von ihrem Ru^eu für Handel und Bewerbe.

Vor Allem aber werden sie von Werth für uus sein in den vielen Ländern, wo wir keine diplomatische Vertretung haben konnen, sei es im Westen , sei es im Osten und wo eine solche nicht uothig ist, weil wir daselbst keine politischen Jnteressen wahrzunehmen haben.

Voraussichtlich wird also das .Konsularwesen eine immer grossere Ausdehnnng gewinnen und mit der Beweguug uuserer Bevolkerung und der Entwiklung unserer Jnteressen nach Aussen stetig wachsen.

Man dars annehmen , dass das gleiche Verhältuiss bei den andern Staaten nach und nach und in einem hohern oder geringern Grade, je nach den Umständen, zu Tage trete und einen We.hsel im bisherigen Repräsenta..io..ss..stem schliesslich herbeiführen werde.

So lange jedoch der jezige

Gebrauch massgebend ist und wo politische Rüksichten in Betracht sallen, konneu wir davon uichi leicht abdeichen.

Es ist nicht die Ausgabe unseres Landes, das au seinem Reutr.^ litätsprinzip so fest hält, Aenderungen im Völkerrechte anzustreben, und der Augenblil^ wäre nicht geeignet, eine solche Reform anzuregen. .^ie Schweig muss sich vor Allem sragen, ob die Jnteressen ihrer Volitik und ihrer Verwaltung, ob die ..^orge f^r ihre Unabhängigkeit und ihre auswärtigen Beziehungen es rathsam machen, in gewissem Masse eine Vertretung bei auswärtigen Staaten zu haben . bejahendeufalls wäre es übel g.^than , sie nieht zu bestellen , u^ie andere Staaten , die sich im

gleichen ^..lle befinden.

Man soll nicht mehr als das Rothig.. ..hnn . man dars aber auch nicht zu wenig und nichts in fassender ^orm thun. Es wäre das der ^t.^lluug, welche unser ^and einnimmt und beansprucht , seiner Würde wie seinen Jnteressen zuwider.

lll.

Mauehenorts wird wohl zugegeben, .dass die Schweiz sich eine diplomatische Vertretung halten müsse , sobald sie ihr Jnteresse dabei finde .

mau m^ehte aber die Haltung ständiger Gesandtschaft^. wenn nicht untexdxüken , so doch beschränken und ofter ^u.n Mittel besonderer und ausserordentlicher Senduugen greiseu.

,

326 Bei Vrüsung dieser Frage glauben wir, ohne in Erörterungen einzutreten, welche nicht in einen amtlichen Berieht gehoren , die verschiedenen, durch das heutige Volkerrecht zugelassenen ..Wirten der Vertretuug erwähnen zu sollen.

Vor Alters findet man nur e i n e Art öffentlicher gesandter , die gemeiniglich den Titel A m b a s s a d o r e n (Botschaster) trugen. die Staatshäupter bestellten nebstdem für ihre Privatgeschäfte A g e n t e n .

Erst später bewogen der ^runk des Zeremouials und die daraus erwachsenden Kosten einige Staaten, Gesandte mit weniger hohem Range abzuordnen, .velche man R e s i d e n t e n nannte. Dies war der Ursprung der eigentlichen Diplomatie, welche sich bis heute erhalten hat. Jn der Folgezeit fügte man noch einen dritten Rang diplomatischer Agenten an, nämlich die G e s c h ä s t s t r ä g e r .

Das der Wienerkongressakte beigegebene Reglement über den Rang der diplomatischen Agenten theilt sie in folgende drei Klassen .

Ambassadoren (Botschaster) ..e. ; Bevollmächtigte Minister (sind bei den sremden Souveränen selbst beglaubigt und erhalten häusig gleichzeitig den Titel als außerordentliche Gesandte).

Geschäftsträger (find bei deu Ministeru der auswärtigen Angelegenheiten beglaubigt).

Jm Aaehener-^rotokolle von 181 8 sahen die Bevollmächtigten ^er fünf dort vertretenen Mächte eine vierte Klasse vor, nämlich die Minister-

Residenten , welche hinsichtlich des Ranges zwischen den Ministern der zweiten Klasse und den Geschäststrägern stehen.

Alle Staaten Europas halben diese Bestimmungen entweder itillschweigend^ oder durch förmlichen Beitritt angenommen.

Es ist nicht die Verschiedenheit des Mandats , welches diese verschiedenen Klassen von Gesandten unterscheidet , denn die einen wie die andern vertreten ihr ^and, sondern es ist vielmehr. die Verschiedenheit des Zeremoniells und der den einzelnen Graden zukommenden Ehren, woraus sur die Gesandten der ersten Klassen eine grossere ^ei.htigi^it, sieh dem Souverän zu nähern , und eine günstigere Stellung sowohl gegenüber der Regierung , als gegenüber dem diplomatischen Korps er-

wächst.

Jeder souveräne Staat ist berechtigt, seinen Vertretern den ihn.

gntdünkenden Rang zu verleiheu, und die Schweiz hat in der That gleich anfangs von fast ^eder der ermähnten Klassen Gebranch gemacht.

^eben diesen Gesandten mit ständigem Eharakter hat man noch ansserordentliche Sendungen für ausnahmsweise und wichtige Fälle. Es kommt aueh ost vor, dass zur Behaudluug besonderer Fragen die Regie-

327 Bungen Kommissaren abordnen als Fachmänner ohne diplomatischen Eha..

rakter.

Endlich gibt es Konsuln, von welchen wir eben hievor gesprochen haben.

Die Institution der Konsuln ist eine sehr alte , sie entstand frühe

schon sür .^.andels^ und Sehifssahrtsverhältnisse ., gegenwärtig steht sie

in allgemeinem gebrauch.

Jhr ^wek ist, ihre Landesangehorigen zu schüfen, über die Juteressen des Handels und der Jndustrie ihres Landes zn wachen und ihren Regieruugen die iu diesen Beziehungen etwa nüzl.chen Mittheilungen zu verschaffen. Jm Orient haben sie überdies gerichtliche und polizeiliche Befugnisse über ihre ^andesau^ehorige.., wodurch sie erhohte Bedeutung gewinnen. Jhre Organisation weehselt nach dem Belieben der eiuzelneu ^taa.eu ; diejenige der Schweiz ist die eiufaehste und wenigst kost^ spie^ge. Die Konsuln gehoren ^u keiner Klasse diplomatischer Agenten^ ihrer Berson kommt weder Exterritorialität, uoeh Jmmunität zu ^ sie stehen unter der ^andesgeriehtsbarkeit und Steuerhoheit^ sie erhalten keine Kreditive, sondern ein Ernenuuugssehreiben , das mit dem Er^uatur der ^andesbehorde versehen sein muss , damit sie ihr Amt ausüben kennen ^ sie haben keine politische Mission , sosern ihnen eine solche nicht durch eine besondere Instruktion in casn verliehen ist.

.^er Schweig würde es weder mit Rüksicht aus ihre republikanischen Institutionen uoel. im .^iublike aus ihre Einkünfte sich sehiken , wie andere ^taat.^u ein irgeud zahlreicheres diplomatisches Korps ^u uuter^ halieu ^ allein wir haben gesehen , dass die Konsuln unsere Vertretung nicht zu ersehen vermochten. Wäre dem vielleicht anders bei ausserordeut^ lichen Sendungen ^ Konnte mau ^. ^. die .^ahl unsere.... Gesandtschaften nicht noch vermindern, um sie, bei etwa eintretenden wichtigen fällen, im Wege besonderer Sendungen ^u ersezen ^ Vorerst haben wir zu bemerken, dass der Modus der ständigen Vertretung, wie wir sie jezt haben, die Anwendung des andern Verfahrens nicht auss..hliesst. Die Schweig hat davou ^. B. im Jahr 1857 beiden in .^aris zur Beilegung der ^eueuburgerfrage abgehalteuen Konferenzen Gebrauch gemacht. Der gleiche ^all kann wieder eiutreteu bei einem Kongresse, bei wichtigen Ereignissen, welche eine Gesandtschaft von besonderer Bedeutuug ersordern, bei wichtigen Erosfuun^eu an Regierungen, bei welchen die Schweiz uicht vertreten ist, was im Jahr 1860 der .^all war. Wir sprechen hier nicht von Fachmännern oder besonderu Abge^ ordneten in Handels-, Vost^ , Eisenbahnen- o.^er Telegraphensaehen, denn diese sallen nicht in den Bereich der uns beschäftigenden Ver^ hältuisse.

Die ausserordentlicheu Gesaudtschasten konueu selbst neben den ständigen verweudet werdeu. Beide haben alsdann sür den ^eichen.

32^ Zwek zusammenzuwirken, sich zu unterstüzen, sich gegenseitig abzuklären und zu ersezen .^ nie aber dürsen sie sich ansschliessen. Wenn die Schweiz ständige Gesandtschaften unterhält, so verzichtet sie nicht auf die Moglichkeit, zu außerordentlichen Sendungen zu greisen, wo dies nothig würde. hinwieder erschiene es nicht zulässig, die erstern aufzuheben oder ihre Zahl zu mindern , um sie grnndsäzlich dnreh leztere zu ersezen.

Vom Standpunkte der Ersparniss würde für's erste daraus kein Vortheil erwachsen , indem die außerordentlichen Sendungen sehr l.ost^

spielig sind, wie die Erfahrung aller Länder beweist.

Die ..usserordentlichen Missionen sind , selbst wenn sie den gewand..

testen Männern übertragen werden , für die Behandlung der Gessaste nicht immer. geeignet. Wenn sie sich nicht .aus die Mitwirkung ei^.es ständigen Gesandten stüzen können , so scheitern sie oft wegen mangelnde...

^enntniss der Verhältnisse u.^d Bersonen im Staate , wohin sie abgeordnet sind.

Missionen dieser Art kommen eher zur Verwendung als Hoslichkeitsbezeugung von Souverän zu Souverän , bei seltenen Anlässen . wo es sich darum handelt, grosseren Pomp z.. eutwikelu oder grossern Einfluss zur Geltung zu bringen.

Der ständige Gesandte kann , wofern er aus der Hohe seiner Aufgabe steht, grosse Dienste leisten, indem er die erheblichen Thatsachen, die im Bereiche der Politik vorkommen , die werdenden Entwürfe und .Kombinationen im Staate , wo er sich aushält , aufmerksam versolgt, seiner Regierung das mittheilt . was sür die heimathliehe Politik von

Bedeutung ist, der Regierung, bei welcher er beglaubigt ist, die no-

thigen Ausschlüsse ertheilt nnd in geeigneter Weise das Jnteresse seiner Ration verficht. Eine ansserordentliehe Sendung konnte unter teinen Umständen in gleicher Weise eine solche Thätigkeit entsalten und es wäre zu befürchten , dass n.an n.it ihr ost zu spät käme.

Es liegt ferner in der Ausgabe der Repräsentanten, ihre Auftraggeber genan über die moralischen und materiellen Fortschritte zu unterrichten , welche sich im Lande , das sie bewohnen , verwirklichen . Alles zu sammeln , was den. Handel, der Jndustrie und der .^andwirthsehaft ihrer Landsleute dienlieh sein kann, die gesezgeberischen und administrativen Erlasse und Veröffentlichungen zu übermitteln, welche Wissenschaft und Gewerbe zu sörderu geeignet sind.

Diese ......ortheile haben ihren Werth, und eine ausserordentliche ..^nduug, die nur von Zeit zu Zeit eintritt , vermöchte sie natürlich nicht zu verschaffen.

Uebrigens wäre es auch nicht klug , sich bei Seite zu halten , bis gerade zu dem .^lugeublike , wo man an eine befrenndete Macht sieh zu wenden im Falle ist, mit welcher man aber vorher es nicht für nöthig erachtete , beständigen Verkehr zu unterhalten und deren Mitwirkung

329 oder Unterstüzung man nun ganz plozlich wünschenswerth finden mag.

^ Mau liefe damit Gefahr, oft uunüze Sehritte zu thun.

^ie Wahl der ..^ertreter^ hat auch ihre bedeutenden Schwierigkeiten, und es wäre bei uus ^u befürchten , dass man in dem gegebenen Angenblike gerade diejenigen , welche sich zur Ausführung solcher Se..dungen am besten eigneten , zur Annahme und zu einer plozlichen ^rtsveränderung nicht bestimmen konnte.

Endlich mag noch daraus hingewiesen werden, dass gerade solche ausser^ ordentliche Sendungen die ossentliche Aufmerksamkeit gauz besonders erregen und dass das daran sieh knüpfende Aussehen wenig geeignet ist, der Mission die Wege zu ebnen oder die Schwierigkeiten zu erleichtern.

Während man also sür das herkommliehe Repräseutatious^stem sich ausspricht , muss mau sich andererseits in der Anwendung desselben moglichs.. beschränken. ^ie Schweiz mnss sich ..n das unbedingt Rothige halten und hiesür ..nr ihre klar erwiesenen Jnt^refsen zur Riehtschuur nehmen.

lV.

Wir haben die ans dem ^ol.kerrechte , dem Herkommen und der Schiklichk..it sich ergebenden Gründe dargelegt ^ welche die Schweig daraus hinweisen, sich dnrch ordentliche Gesandte vertreten zu lassen. Bis zum Jahr 1.^66 hat sie sich aus drei solche Gesandtschaften beschränken tonnen. ^ie Umstände h^.ben seither geändert, und heute erscheint eine Vern.ehrung geboten.

früher gewährleisteten unbestrittene Verträge die Neutralität und Unabhängigkeit der ^chwei^, und eine eigentümliche Staatengrnppirung , die ihr kleinere Länder ^u Nachbarn gab , welche bei Niemand Besürchtuugen erweken tonnten, erleichterte ihre internationale Stellung.

Jn den legten 40 bis 50 Jahren hatte sieh nichts ereignet , was den Zustand der ^inge an unserer Graupe hätte ändern oder die Bedin^ guugen des europäiseheu Gleichgewichts hätte stbreu kennen.. Wir konnten uns daher lange mit ^wei Gesandschafte^ bei den Ländern begnügen, ^u welchen wir ^ie nieisten täglichen Beziehungen und Anknüpfungpunkte hatten , die dnxeh geschichtlich^ .^riunerungen , Grenzverhältnisse und Verkehr entstanden waren.

^.ehon das J^hr 1^.^.) änderte dieseu Zustand in Be^ug^ auf Jta^ lien. Statt dex ehemaligen Mauuigsaltigkeit von Staateu und Regie^ rungeu mit ihren eutgegengese^teu Absichten und Bestrebungen , welche sur die Rachbarn nicht gesährlich werden konnten , hatte mau nun ein einheitlich geschlossenes Jialien , das , befähigt eine zahlreiche Armee auszustellen , von nun au roeit stärker und mächtiger sich darstellte.

.^..amit hatten wir

nun im Osten , im Südeu und im Westen

330 drei grosse Staatskörper , reichen.

welche bis au die Grenzen unseres Landes

Bis zu den Ereignissen des Jahres 1866 bot nns auch der .......or.den verschiedene Länder, zu welchen aus altherkömmlichen Verkehrs- und Rachbarschasts- Verhältnissen vielfache und freundschaftliche Beziehungen erwachsen waren. Sie hatten das gleiche Jnteresse wie wir am Frieden, an der Entwiklung ihrer Einrichtungen und sauden in dem ehemaligen deutschen Bund genügende Gewähr sür ihre Sicherheit und Unabhängigkeit. ^ie waren sür uns eben so wenig eine Gesahr, als die Schweiz für sie.

Hente ist Deutschland aus der Bahu der Neugestaltung, und ans den 18l 5 geschaffenen alten Bnnd ist bereits ein einheitliches Rorddentschland gesolgt , das als solches nach Ansseu auftritt und unter der Leitnng einer Macht ersten Ranges steht.

Es ist vorauszusehen, dass wir an nnsern Thoren nicht mehr einen vielkopfigen Staatenbund , sondern eine gekrästigte Ration unter dem militärischen und diplomatischen Einflnss einer Grossmacht haben werden, welche längs der ganzen Ausdehnung unserer Rordgreuze an unser ^and stösst, wo ihr Halt geboteu ist.

Riemand wird nun in Abrede stellen , dass es in unseren wohlverstandenen Jnteresse liegt, mit diesen grossen .Ländermassen srenndschast^ liehe Beziehungen und gute Rachbarschaft zu pflegen. Heute ist es an u n s , geftüzt anf die nns zu Gebote stehenden politischen, moralischen und materiellen Mittel , unserer Neutralität und unserer Unabhängigkeit Anerkennung und Achtung zu verschaffen ; denn ihre Gewähr ist nicht mehr vornehmlich im Wortlaute diplomatischer Urkunden zn suchen.

Diese Gewähr wird sich freilich im allgemeinen Jnterefse finden, welches, wie in der Vergangenheit, für die Erhaltung des Friedens uud^die Verhütung von ...^treitanlassen den Bestand eines neutralen und unabhängigen zentralen .Staates fordert , sie wird sieh vielleicht au.h in der Uuterstüzung der grossen Staaten finden , denn seder, der au nns grenzt, hat das nämliche Jnteresse .am Bestehenden ; vor ^lllem aber .oird sie sich in uuserm Willen und in uuserer Kraft finden, .^as, was wir besizeu, intakt zu erhalten. Hiefür und da wir einer neuen Wandlung der europäischen internationalen Verhältnisse gegenüberstehen, müssen wir uns in den ^taud sezen , den Anforderungen der .Lage genüge zu leisten.

.

Jn dieseu^ Kampfe von Jnteressen , diese^u Zusammenstosse neuer und werdender Jdeen , in diesem Umbildnngsprozefse muss die Schweiz aus der Hut und wachsam sein . sie muss si^ über den Gang der politischeu ^orgäuge um sich herum genaue Auskunst verschaffen ; fie u.nss von ^lllem unterrichtet sein , was sie betreffen u.ag , damit sie ohne Uuterlass bereit sei, zu handeln. Jn außerordentlichen Zeiten kann mau

331 sieh nicht nur auf die Mittheilnngen der Bresse verlassen , sondern man bedarf offizieller Organe, welche, wo nothig, im Jnter..sse ihres Landes sprechen , schreiben und bei den andern Regierungen wirken konnen.

Vom allgemeinen politischen Standpunkt aus kann also die Schweiz unserer Ansieht nach, und für die je^ige ^eit wenigstens , einer diplomatischen Vertretung bei den grossen Rachbarmächten, die uns umgeben, sieh nicht entschlafen.

.^..iese Betrachtungen Beigen zugleich , innerhalb welcher Schranken man sich ^n halten hat.

.Obgleich ^ e st e r re ich die Lombardei und Venetie.. nicht mehr b^t, so sind seine Beziehungen zu der Schweig immerhin noch beträeht^ lieh, und es liegen noch mehrere bedeutende fragen in Behandluug, die einer Losung harren ., wir erwähnen hier nur beispielsweise der Rhein^ Korrektion . der Erledigung einiger Gren^anstaude bei ^instermüuz, der ^ortsezung der Strasse von Martiusbruk nach Finstexmünz , einer Verständigung über verschiedene Verhältnisse in Gerichts- und Bo-

lizeisa.heu -^ wie gegenseitige Anerkennung ^ivilgerichtlicher Uri.heile , gleichmässige Behandlung der Gläubiger in Konkurssaehen, Verfahren in Erbsehastssa^hen , Besteurune^ , Mittheilune^ von ^ivilstandsakten , Niederlassung u. s. w. --- eudlich, was wichtiger ist, der Uuterhandlung eines Handelsvertrags. Es liegt wegen dieser Angelegenheiten im Jnteresse der Schweiz , bei der osterreichischen Regierung einen thätigen, sähigen Agenten ^u haben, welcher aueh deujeuigeu Grad per^oulicher Achtung -esi^t , der geeiguet ist, seiueu Schritten eine günstige Ausnahme zu sichern. ^ie Sache ist heutzutage um vieles leichter, seit iu allen ^weigeu der osterreiehischen Verwaltung eine fortschrittliche

Bewegung sich kuud gibt und die Regierung wirklieh für eine besriedigeude

Losuug einiger dieser fragen eine entschieden günstige Gesinnuug gezeigt hat.

^.ie Angelegenheit der Rheinkorrektion ist , als ^u^den Gren^verhältnisseu gehoreud, dem Ministerium des .^leussern zugewiesen wordeu, und u.au hat allen Gruud zu hoffen, dass fie einen wohltätigen Jm^ puls erhalten wird. Betreffend den Handelsvertrag sind Konferenzen erofsnet, und wenn einer baldigeu Losung Hindernisse sich entgegenstellen sollten, so werden sie kaum iu erster ^iuie vom Ministerium herrühren .

.^o viel über die Geschäfte. Allein auch in politischer Beziehung lassen die grosse Bedeutuug , welche Oesterreich uoeh hat , und die Stellung , welche es im europäischen Systeme eiuuimmt , es als in uuserm Jnteresse liegend erscheiueu, mit dieser Macht die alten sreund^ schastlichen Beziehungen sort^upslegen.

Gegenüber Jtalien, das in so grosser Ausdehnung unser Land begrenzt , musste das Bedürfnis.^ sich mit dem Eintritt der neuen ^rd-

332 nung der Dinge sühlbar machen, dort eine diplomatische Vertretung zu haben. Man empfand übrigens bald die Wirkungen der Einführung einer liberalen und sortschrlttsreundlichen Leitung der Staatsgeschafte in diesem Lande. Schon am 5. Oktober 1861 wurde eine Uebereinkunst über die Vereinigung der Grenze zwischen der Lombardie und dem Danton Tessin aus einigen streitigen ^unkten abgeschlossen. Die zwischen den beiden Regierungen ausgewechselten Erklärungen haben die mit dem Königreiche Sardinien abgeschlossenen Verträge aus alle Provinzen des Königreichs Jtalien ausgedehnt. Jn der Ueberein^ kunft vom 30. Rovember 1862 haben die beiden Staaten die Theilnng der von den Bisthümern Eomo und Mailand herrührenden

Güter bewerkstelligt und damit deu ...lustrag der Ablösung des schwei^

zerischen Gebiets von besagten Bisthümern gefördert, indem sie sür die Unterhandlungen mit dem heil. Stul.^l den Voden vorbereiteten. Die Gren^anstände zwischen Graubünden und Jtalien haben durch die Uebereinkünste vom 27. ^lngnst 1863 und 22. August 1864 eine für beide Theile befriedigende Erledigung gefunden. Jn den Jahren 1865 und 1866 hatten mit Jtalien lebhafte Unterhandinngen statt sür den Ab^ schluss verschiedener Verträge, als: eines .Handelsvertrages nebst Tarif, der provisorisch anch in Krast gesezt wurde, eines Riederlassung^vertrags und einer Konsularkonvention, eines ^lnsliesernngsvertrages und einer Übereinkunft zum Schule des schriftstellerischen und künstlerischen Eigenthums. Die Unterhandlungen sind einen. Abschlusse nahe geführt worden . sie werden dieses Jabr wieder aufgenommen , und an dem G..lingen ist nicht zu zweifln. Die aufführten Beispiele zeigen, dass deu Beziehungen zu Jtalien positive Ergebnisse entsprungen sind. Angesiehts dessen. was zu thun bleibt, der Fragen , die auf der Tagest orduuug sind und derjenigen . die beständig neu auftauchen , erachten ^vlr , dass die Vornahme einer Veränderung in der Vertretung bei Jtalien unzuträglich sein würde. Die in den.. Berichte der ständeräth...

lichen Kommission vom 11. Jnli 1860 entwikelten Gründe bestehen heute noch in ungesehwächter Stärke. Ueb^rdies machen die Stellung Jtaliens in Europa und unsere politischen Beziehungen ^u diese^n Lande die. Erhaltung des bestehenden rathsau.. Die Rolle, zu der Jtalien berufen se^u kann, ist der Art, dass sie sür die Schweiz und die ^ertheidigung ihrer Neutralität die ernstesten Folgen haben dürfte. Es n.uss uns daran liegen, den Wandlungen zu folgen, welche die äussere .Politik Jtaliens erleiden mag, indem daraus später, wie ans der Haltung ^Österreichs, für uns eine sehr verschiedene Lage erwachsen kann.

Ueber die diplomatische Vertretung in F r a n k r e i c h werden wir nur wenige Worte sagen , indem die laut gewordenen Zweifel diese

Gesandtschaft nicht berührt haben. ...^ie ist die älteste und ihre politische

Wichtigkeit lässt sich nicht in Frage stellen.

Die ausgezeichneten Dienste,

333 welche sie so vielen verschiedenartigen, osfeutlichen und ^rivatinteressen geleistet hat , sind der beste Beweis ihrer Rüzlichkeit. Ju gewohnt liehen Reiten wie bei den je^t no..h so wenig fest geordneten ^nständen Europas konnte mau der Gesandtschaft in Frankreich nieht eutbehren ^ so bald man nicht alle ausheben will , so mnss diese in erster Linie beibehalten werden. Dieses weiter ausführen , hiesse steh unnice Mühe ^eben , da Jedermann hierüber ein aus die Ersahruugeu des Staates wie der Bürger gegründetes Urtheil sich hat bilden konnen.

Die ^engestaltnng D e u t s c h l a n d s unter dem Einflusse Bremens hat den Schwerpunkt der deutschen Angelegenheiten ua.h Berlin verlegt.

Vreussen war schon e.ne der europäischen Grossmächte, allein es hat in ^olge des Krieges von 1866 noch grossere Bedeutung gewonnen.

Ju . materiellen ^raa,en schassen Verträge Gemeinsamkeit der Jnteressen mit den süddeutschen Staaten. Diese stehen ^war außerhalb des Bnndes , al^er in einigen Begehungen bilden je^t schon die deutschen ^äuder eine Gesammtheit, und das ist eine Thatsa^.he pou ^u grosser Tragweite und würde eiueu ^u bedeutenden Eiusluss aus die Gesehike der andern Läuder ausübeu , als dass die Schweiz ihrerseits daran nieht irgend welchen Entschluß knüpfen müsste. ..dieser Eutsehluss ist uiehis auderes, als sieh in Deutschland vertreten ^u lassen.

^llle Dienste, welche eine Vertretung in gewohnlichen Reiten durch Mittheilungen aus dem Bereiche der Volitil. und der Verwaltung, dureh solehe aus dem Gebiete der Wisseusehast, ^es .^audels, der G^ werbe und der Gessaste überhaupt leisteu kaun, werden hier ein weites ^eld der ..^hätigkeit finden.

Mau erinnert sich der Uuterhandlungeu, die 1.^5 behnfs ^lbsehluss eines Handelsvertrages zwischen der Schweig und dem Zollverein, stati^ gesunden und ^u einem Eutwurfe geführt habe^. , von dem mau für ^eide Theile güustige Wirknugeu erhoffte , obgleieh darin uieht alleu Wüuscheu hat Rechnung getragen werden konnen. Jm ^lugenblike, wo dieser Vertrag unsern Ruthen ^ur Genehmigung unterbreitet werden sollte, erhielt der Bundesrath die Nachricht, dass drei Staaten des Zollvereins : Breussen, Sachsen und das Grossher^ogthum Dessen, die sehliessliche Zustimmung zur Unterzeichnung nicht gegeben hätten. Der Gruud dieser Weigerung lag in einigen Ein^lbestimmnngen , deren ^leuderung diese Staaten wünschten ; der Vertragsl.aris jedoch wurde

provisorisch in Kraft gese^t. Begreiflich ist dies ein Verhältnis, das eine

Regelung erheischt. Eiue der wichtigen Ausgaben unseres Gesaudteu wird es daher sein , die Verhandlungen wieder anzunehmen , um sie eiuem guteu Ende eutgegen^uführeu und sieh nebstdem .zu bemühen, etwelche Zugeständnisse gegenüber den dringenden Begehren unserer weinbauenden Kantone ^u erlangen. Die Wiederausuahme dieser Ver-

334 handlungen wird ersolgen , sobald die .Neugestaltung des Zollvereins vollendet sein wird.

Mit dem deutsch-österreichischen Bostverein sind seit einiger ^eit Unterhandlungen vorbereitet , die nächstens eröffnet werden können.

An diesen für die Schweiz Theil zu nehmen, wird eine weitere Ansgabe des gesandten sein.

Endlich kommen zu diesen geschästlichen Angelegenheiten immerhin

auch politische Rüksichten. Deutschland kann bei künstigen Ereignissen

eine zu grosse Rolle spielen. es steht in zu vielsachen Berührungen zu der Schweiz, als dass diese nicht was von ihr abhangt thun sollte für die Entwiklung ihrer altherkömmlichen Beziehungen zu den Staaten, welche Deutschland bilden.

Das ist das Mass, auf welches der Bundesrath für jezt die diplomatisehe Vertretung der Schweiz im Auslande beschränken möchte. ^ .^

V.

Man hat mitunter auch von andern Ländern gesprochen, bei denen sieh die Schweiz vertreten lassen könnte.

Vielleicht geböte eine gewisse politische Konvenienz, weiter zu gehen und sich, in Anwendung der Reziprozität, wenigstens bei den ...Staaten, welche bei uns Gesandtschaften halten., vertreten zu lassen. Es wäre das allerdings nüzlieh. allein man weiss überall,. dass die Schweiz vermöge ihrer finanziellen und politischen Einrichtungen nicht in der .Lage ist, für die Erweiterung ihrer Vertretung i... ^luslande Opfer zu bringen, welche ansser Verhältniss zu demjenigen stünden, was sie auf ihre innere Verwaltung verwendet. Man hat ihr denn auch nie zugemuthet, da Gesandtschaften zu halten, wo sie hiesür nicht ein genügeudes J^teresse fand und wo sie, Dank insbesondere dem freundschaftlichen und wohlwollenden Entgegenkommen der auswärtigen Regierungen, dem Bedürfnisse in anderer Weise genügen konnte.

Die Schweizer haben darunter, dass man zuweilen die diplomatische Etikette ansser ^leht gelassen , nicht zu leiden gehabt , und gegenüber uns ist daraus eine Uebung entstanden, von der unsererseits, glauben wir, nicht abgewichen werden sollte, so lange daraus Vortheile erwachsen.

Jmmerhin hatte man diesfalls in Europa besonders England und Russland, in der neuen Welt die Vereinigten Staaten von Nordamerika im Auge.

Die Stellung und^ der Einfluss der beiden erstern als europäische Grossmächte sind bekannt und das Jnteresse , das sie an unserm .Lande nehmen, hat sich noch jedesmal gezeigt, wo der Anlass da^u sieh darbot.

Jhre geographische .Lage aber ist nicht der Art , dass sie die Fragen,

335 welche uns berühren mogen, in so unmittelbarer Weise beeinflussen, wie die au uns grenzenden Staaten.

Wir pflegen allerdings mit ihnen zahlreiche Begehungen , welche wir noch weiter sich ausdehnen ^u sehen wünschen. Jn beiden Ländern sind auch viele Schweizer niedergelassen , denen die Anwesenheit eines Repräsentanten nur von ^u^eu sein konnte. Die .^hätigkeit der Konsuln hat indessen in den meisten fällen genügt, und in andern Fällen wurden mit Ersol^ die guteu Dienste der Vertreter dieser Mächte in der Schweig angesprochen, welehe sie jedesmal, wo darum nachgesneht wurde, mit Zuvorkommenheit gewährt haben. Unsere Generalkonsuln in London und in St. Petersburg haben unbeanstandet mit den Ministerien in offiziellen Verkehr treten konueu.

Wir sehen demnach keine genügenden Gründe , hiepor gezeichneten Rahmen (^ IV) hinauszugehen.

um über den

Brüseu wir nun das Verhältniss ^u Amerika.

Die ^rage einer Vertretung in diesem Lande ist vor einigen Jahren ausgeworfen worden.

Der Bundesrath hat aueh daraus in seinem Geschäftsberichte vom Jahr 1865 mit folgenden Worten hingewiesen : ,,Aber abgesehen von diesem aussergewohnliehen Austausch iuter.,uatioualer ^reuudsehastsl.eweise sind die Begehungen unseres Landes ,,mit den Bereinigten Staaten in jeder Hinsicht ^u den bedeutendsten, ,,sür unser äusseres politisches und gewerbliches Lebeu wichtigste^. ^u .Wählen. Die nordamerikauisehe Union ist der einige grosse ^taat ^mit republikauiseheu, den unsrigeu entsprechenden Einriehtuugeu ^ sie ist ^das Ziel weitaus der meisten ^ehwei^er , .wel..he. jenseits des Meeres ..eine ueue Heimat sich gründen wollen ; sie gehort ^n den ersten Ab^ ..nehmern der Erzengnisse schweizerischen Gewerbsfleisses. Bei der Mau..nigsaltigkeit und dem Umfange aller dieser Be^iehnngen ist es erklär..lieh , dass wiederholt schon aus deu Vereiuigten Staaten der Wunsch ^.kund gegeben worden ist, dass die Schweig in Washington sieh diplo,,matis..h vertreten lasse, und der frühere amerikanische Gesandte in der .Schweiz, Herr Theod. S. ^.a^, hat schon im Jahre 185.^ dem ..Bundesrathe sein Bedauern darüber ausgesprochen, ,,dass , während iu ,^der Sehwei^ eine amerikanische Gesandtsehast so viele Jahre bestanden ....habe. dieser ...lkt internationaler Artigkeit ^n^rn^ion^l comny^ nicht ^^erwidert worden sei^^ Die persönlichen Begehungen des srühern ..wie des jezigen Generalkonsuls der Eidgenofseus.hast zu den leitenden ^,Mäuneru iu Washiugtou haben allerdings ermöglicht , dass die lezten ,,beiden Jnhaber dieses Amtes die schweizerischen Jnteresseu , troz ihrer ,,Ste..luug als eiufache Haudelskonsuln, in tresslieher Weise wahrnehmen ..konnten und der Maugel einer einflussreiehen diplomatischen Vertretung

336 ,,sich bisher kaum fühlbar gemacht hat. Dieser Umstand hatte aber ,,anch zur Folge, dass unsere ausgewanderten Landsleute und nicht minder ^.unsere Landeseinwohner sur die Besorgung von Geschäften jeder Art ^vorzugsweise an dieses Konsulat sich wenden und dadurch, namentlich

,,seit den. Beginn des nunmehr glüklich beendigten Bürgerkrieges, die ,,Amtsobliegeuheiten des Generalkonsuls dermalen sich mehrte.., dass in ..Bezug aus den Gesehästsumfang sein Amt einer eigentlichen Gesandt-

,,schaft füglich an die Seite gestellt werden kann. Dabei sind wir von ,,.Landsleuten, die mit den Verhältnissen vertraut sind, daraus aufmerk,,sam gemacht worden, dass, wenn schon die Unionsbehorden in zuvor..

,,kommendster Weise dem Jnhaber dieses Konsulats alle möglichen Rük.,stchten zu Theil werden lassen und ihn in mancher .Beziehung selbst ,,den diplomatischen Vertretern gleichstellen, er gerade dadurch personlich ,,mitu..ter in eine etwas schiefe Stellung versezt werde, die einen. Manne ,,von seinen. Einflüsse selbst bei der grossten Anspr.^hlosigkeit höchst un..angenehm sein müsse.

,,Die Wiederherstellung sieher geordneter Zustände wird der weitern ,,Eutwikluug unserer Beziehungen zn .den bereinigten Staaten neuen ,,.^lnsschwuug geben ; sie erweisen sichrer jezt schon als gewichtig genug, ..um die Zwekmässigkeit einer diplomatischen Vertretung der ....Schweiz ,,beim mächtigsten ^reistaat der Erde ins ..lug... zu fassen , und u.ir er,,aehten es daher am ^laze , die Frage hier vvrtänfig zur Sprache z..

^bringen .^ ^ Jn jüngster ^eit ist den. .Bundesrathe eine Denksehrist zugekonnnen, welche u^ehr als tausend Unterschriften von Schweizern in ^V.^hui^ton..

I.^dia^polis , Tell Ci^y^ Lonisviilc, Cin^uiu.^ti, Archbold Cluo, .^an^^.

cuv, ^prin^eld ll^., Cl.ic.^o, Ne^vark.. E^ II^rbor city, I...l.^y, Rochester, ^eheneet.^dy und ^.lbany, B^on^ou^e nnd t^i^que^iue, ^no^.^ ville, Philadelphia, ^yomin^ P.^, Pit^bonr^ P^, .^eu^m.. ^ello^ ^ton.^, ^yomiu^ Wisconsin und Baltimore trägt.

Diese Denkschrift ist im Grütliverein von Washington angeregt und durch ihn verbreitet worden.

Der Vereinsvorstan^ bemerkt in seinen. Begleitschreiben , die Unterschriften würden ein.. weit grossere Zahl erreicht haben, die vorhandenen jedoch vertreten unzweifelhaft die Ansicht der grosseu Mehrheit der ^ortig.m Schweizer. Wir wollen .^ie

Richtigkeit dieser Behauptung nicht in ^weifel ziehen , allein es ist

Thatsaehe , dass viele unserer Lan^sleute in .^lmerika den Standpunkt der Denkschrift nicht theilen. Die Unterzeichner berufen sieh zur Be.^ grüudnng ihres Begehrens um eine diplomatische Vertretung : 1) Aus die grosse Zahl der in den Vereinigten Staaten angesiedelten Schweizer, aus die ungeheure Ausdehnung des ....ändergebietes, welche ihrer Ansieht nach eine nachdxuksame Unterstüzung von ^eite des ersten Vertreters ihres Landes uothig macht ,

337 2)

aus die gierung gungen 3) daraus,

Ansprüche, deren Erledigung durch die amerikanische Reaus Grund während des legten Krieges erlittener Schädidie Schwerer noch zu fordern haben ; dass der Generalkonsul in seinem Verkehr mit der Regie..

ruug weniger günstig gestellt sei , als ein diplomatis..her A^ent

es wäre , 4^ aus unsere zahlreichen Haudelsverbiudnugeu mit Nordamerika und die Reklamationen, welche daraus erwachsen kouuen, z. B. mit Be^.g aus das Zollwesen.

. 5) aus die politische Lage Europas und die geringe Gewähr, welche sie sür die Erhaltung des Friedens bietet, was engere Beziehungen zn der Regierung iu Washington sür die Schweig nnr als änsserst ^ voriheilhast erseheinen lasse.

Das ist der wesentliche Jnhalt dieser Denkschrift. Sie athmet sehr patriotische Gesühle , allein sie scheint uus nicht darnach angethau , die Dringlichkeit der ^rage zu beweisen.

Was den ersten Grund anbelangt , so scheinen uns die Konsuln anch heute noch nicht ungünstig gestellt zu sein, wo es sich darum haudell. , bei den etwa vorkommenden administrativen und gerichtlichen fällen rechtzeitig und mit Ersolg einzuschreiten, und zwar gerade wegen der grossen Entfernungen der einzelnen Staaten. Wenn eine wirksamere Juschuznahme diessalls uothig wird , was gegeuüber einen.. Lande, wo Verwaltung und Rechtspflege ihren geregelten Gaug haben, mit Sor^ salt erwogen werden will, so müsste mau vielleicht aueh eine Vermehrung der Konsuln oder wenigstens eine mogliehst rationelle Verkeilung der Konsulate, womit man sich in der That beschäftigt, ins Auge sassen.

^er Bundesrath ist mit den unter Ziffer 2 erwahuten Ansprüchen uicht behelligt worden , und er hat keinen Grund anzunehmen , dass die.

Schweizer iu dieser Beziehung uieht eben so gut gehalten werden wie die^.

Einhei^uisehen.

Betretend die Wirksamkeit des Generalkonsuls ist ^u ben.erken, dass sie, ^ank seinen personliehen Eigenschaften und dem wohlwollenden Entgegenkommen der amerikanischen Regieruug, immer so erfolgreich gewesen ist, als mau es wüuseheu konnte. Auch die amerikanische Gesandtschaft in Bern hat ihre guten Dienste nicht verweigert , wenn sie darnm augesprochen wurde, so dass in der That die Geschäfte nicht gelitten habeu.

Ju dieser Hinsieht also kann so wenig als in Bezug ans die Jnteressen des Handels und der Auswanderuug vou Driuglieh^eit gesprocheu werden.

Der Bundesrath anerkennt vollkommen das Gewieht der vorgebrachten politischen Erwäguugen und er hat auch selbst schon darauf hingewiesen.

Er würdigt sie heute nicht minder, und sezt immer grossen Wertl^ aus uusere guten Beziehnngeu zu der Regierung der nordischen Republik. Er ist

....^nd^bla..^ ^a^g.^l.^. Bd. II.

26

338 weit davon entfernt, die Bedeutung der moralischen Unterstüzung eines so grossen Volkes zu einer Zeit, wo die öffentliche Meinung eine solche Macht hat, zu verkennen. Nichts desto weniger halt er nicht dafür, auf die Errichtung einer diplomatischen Vertretung in Washington antragen zu sollen. Seiner Ansicht nach ist die Frage für den Augenblik offen zu lassen und vorerst abzuwarten , welche Meinung sich über die im .Lause dieses Jahres errichtete neue Gesandtschaft bilden wird.

Die Bedürfnisse, denen in Europa zu genügen ist, sind näherliegend und , wir können es sagen ohne irgend welche Empfindlichkeit zu perlezen , für die Schweiz von grösserer Wichtigkeit, so lange wenigstens Amerika nach Aussen an seiner herkömmlichen Politik festhält.

Dort ist nichts gesährdet . den Umständen ist in angemessener Weise Genüge gethan, und der Bundesrath hofft, dass der Eifer, die Hingebung und die Thätigkeit seines Generalkonsuls, denen er seine volle Anerkennung zollt, wie bisher so aneh in Zukunft in erfolgreicher Wirksamkeit für das Jnteresse des Landes und unserer Angehörigen sich bewähren werden. Jnzwischen soll nichts unterlassen werden, was durch bessere Einrichtung der Konsulate , Aenderungen in ihren Befugnissen und Sorgfalt in der Wahl der Bersonen gethan werden kann, um den Bedürsntssen bestmöglich zu entsprechen. Man dürste auch die Entschädigung des Generalkonsuls in so weit erhöhen , dass er wenigstens

für seine Auslagen vollständig gedekt würde. Damit gewinnt die Frage Zeit zur Reife, und eine wohl vorbereitete Lösung kann im geeigneten

Augenblike ersolgen.

Man dars nicht vergessen, dass eine Vermehrung der diplomatischen Vertretung durchaus nicht volksthümlich ist und dass sie von.. Lande nur dann gutgeheissen wird , wenn höhere Rüksiehten sie rechtfertigen , denn man ist vielmehr geneigt , den Fortsehritt in einer weitern Entwiklung des Kousularwesens zu erbliken. Diese höhern Rüksiehten bestehen nun aber zur Zeit gegenüber ^lmerika nicht wie in Europa. Darum und im Hinblike aus die in diesem Jahre errichtete neue Gesandtschast hält

der Bundesrath dasür, dass keine Dringlichkeit bestehe, weiter zu gehen,

uud dass es sur den Augenblik bei dem Geschehenen sein Verbleiben haben soll.

Vl.

Die obigen Auseinandersezungen führen den Bundesrath zu dem ^ehlufse, es sei unter o b w a l t e n d e n U m s t ä n d e n die Z a h l der s eh w e i z e r i sche n G e s a n dts eh a f t e n im A u s l a n d e a u s v i e r f e st z u s e z e n , n ä m l i ch in j e d e m d e r g r osse n Länder, welche die G r e n z e der Schweiz berühren.

339 Der Bundesrath beantragt der Bundesversammlung jedoch nicht, sachbezüglich eine gesezliche Bestimmung zu erlassen , denn es handelt sich hier nicht um einen Gegenstand, über den zum Voraus in Zukunft bindende Schlussnahmeu gesasst werden konnen. Es kann sieh hier nicht darum fragen , Stellen mit ständigem Eharakter ^u errichten , wie bei Beamtnngen der innern Verwaltung , sondern es handelt sich um eine auf Konpenienzen beruhende und der Veränderlichkeit unterliegende Einrichtuug.

Das Wichtigste in der Sache ist nicht die Frage, wie viele diplomatische Stellen man durch Gesez od..r Beschluss errichten wolle, sondern was die politischen Jnterefsen der Schweiz unter gegebenen Umständen erheischen.

Wir wollen damit durchaus nicht sagen , dass es gut wäre , von heute aus morgeu urplozlich ^u ändern, was mau am Vorabend beschlossen hat. Was wir sagen wollen ist vielmehr, dass die ^ache mit den auswärtigen Beziehungen zusammenhängt, und dass man sich durchaus freie Hand behalten muss, um sieh so weit moglich aus die Hohe der Ersordernisse stellen zu konnen.

Mit andern Worten, es handelt sich um ein Verhältniss , welches wie bisher mit dem jährlichen Vorauschlage zu regeln ist , wobei jeweilen aus das , was dem Lande srommt , Rüksicht genommen werden kann.

Die verschiedenen Gesandtschaften sind also in Wirklichkeit eine provisorische Einrichtung , und dieses Provisorium , das mitunter ausdrüklich betont worden ist, liegt schon in der Ratur der Sache.

Wir beschränken uns daher b e t r e s f e n d die d i p l o m a t i s c h ^ V e r t r e t u n g d e r Schweiz i m A u s l a n d e auf d e n A n t r a g , den Schlüssen des Bundesrathes beizupflichten, mit dem V o r b e h a l t e , fernerhin die Zahl der G e s a n d t s c h a f t e n s e s t z u s t e l l e u , w e l c h e Jhnen j e w e i l e n durch d i e p o l i t i s c h e n J n t e r e s s e n d e r S c h w e i z a l s g e b o t e n e r s c h e i n e n mag.

Wir haben indessen noch einen besondern Antrag mit Rüksicht auf die Gesandtschaft in Deutsehland einzubringen.

Als in diesem ^rühling die politischen Verhältnisse eine ernstere Wenduug ^u nehmen schienen und man sich aus den baldigen Ausbrueh schwerer Ereiguisse gefasst machte , haben wir nebst andern Massnahmen auch die Absendung eines schweizerischen Gesandten nach Berlin ius Auge gefasst.

Da indessen die Räthe vom Bundesrathe einen Bericht über die politische Vertretung der Schweiz im Auslande verlangt hatten, so war

340 für uns in Erwägung zu ziehen , ob es besser sei , den Zusammentritt der Räthe abzuwarten , um Jhnen bei Erstattung dieses Berichts die Frage intakt anheimzugeben, oder ob wir es aus uns nehmen sollten, das Rothige vorzukehren. Wir haben uns sür lezteres entschieden, und zwar aus folgenden Gründen : a. Die Lage schien uns so ernst, dass es dringlich war , in Berlin einen Vertreter zu haben, unter Anderm , um die Haltung, welche die Schweiz in Aussicht nahm, in ihrem wahren Lichte darzustellen.

Es war zu besürchten, dass später die Abordnung eines Gesandten eine verspätete Massregel geworden wäre oder dass man erst nach den Ereignissen käme.

b. Eine Gesandtschaft konnte von Stund an in politischer wie in

militärischer Hinsieht wichtige Dienste leisten , dessgl.eichen a..f ad.-

ministrativem Gebiete, indem sie z. B. die Wiederaufnahme der Unterhandlungen über den Handelsvertrag ..e. vorbereitete.

c. Jn jenem Zeitpunkte konnte man ohne das mindeste Bedenken einen Gesandten nach Berlin sehiken ^ vielleicht hätte sich dies später nicht so leicht machen lassen, wenn einmal der Verkehr zwischen den sieh Gegenüberstehenden abgebrochen worden oder die Feindseligkeiten begonnen hätten.

d. Der Bundesrath war krast Art. 90, Ziff. 6, 7^, 8 und 9 der Bundesverfassung besugt zu handeln , selbstverständlich in der Meinung, dass er den Räthen Bericht erstatte, die Gründe seines Beschlusses darlege und den ersorderlichen Kredit nachsuche.

Von diesen Betrachtungen geleitet, hat der Bundesrath die Abordnnng einer schweizerischen Gesandtschaft nach Berlin unter folgenden

Modalitäten beschlossen : a.

Die Massnahme ist eine provisorische, indem die Bnndespersammlun^ über deren Fortdauer zu beschliessen hat.

b.

Der Abgeordnete hat den Rang eines ansserordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers wie die Vertreter in Baris und Florenz.

c.

Er wird vorderhand bei dem Hose von Berlin und bei den drei süddeutschen Staaten beglaubigt. späterhin bei der Bnndesgewalt , wenn einmal die neuen Bundesbehorden in Funktion getreten sein werden.

d. Sein Gehalt wird provisorisch demjenigen sür Wien l^r. 22,000) gleichgestellt, mit dem Znsaze, dass die amtliehen Reisen von einer Residenz zur andern von der Bundeskasse zu tragen seien.

^41 ^

Wir haben diese Senduug dem Herrn Landammann Heer von ^larus, der bei den Verhandlungen über eiuen Handelsvertrag mit dem Zollverein mitgewirkt hatte, übertragen. Herr Heer hat aber unsere Berufung nur provisorisch annehmen konneu.

Wir hatten die Befriedigung zu sehen, dass sowohl der Entschluß, die Schweiz in Deutschland vertreten ^u lasseu, als aueh die Wahl des Vertreters vou den deutscheu Regierungen sehr günstig aufgenommen worden sind.

W i r v e r a u s c h I a g e n den B e t r a g der Ko st en, welche d i e ..^ e s a n d t s eh a f t in D e u t schl a n d im l a u s e u d e n Jahre z u r F o l g e h a b e n w i r d , a u s a n n ä h e r n d e r . 15,000 u n d wir e r s u ch e n Sie um B e w i l l i g u n g e i n e s e n t s p r eche n d e n ^achtragskredites.

Genehmigen Sie, Tit., die Versicherung unserer vollkommenen Hochaehtung.

B e r n , den 28. Juni 1^67.

..

Jm Ramen des schweig Bundesrathes,

Der Bundespräsident: ^. ^.ornerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft.

^,ie^.

342

e

.l.

.^ur beschichte ^ sch^eizeris^en ^..n^tschaft^efe^.

Es ist eine bekannte Thatsache , dass vor den. Jahr 1798, also vor der sogenannten Beriode der H e l v e ti k, die Eidgenossenschaft als solche keine diplomatischen Repräsentationen bei fremden Staaten ausgestellt und unterhalten hat. Vielmehr wurden se.oeilen in einzelnen Fällen , in denen eine mündliche Verhandlung angemessen oder unerlässlich schien , besondere Gesandtschasten ^d hoc an diesen oder jenen Staat abgeordnet.

Jndessen hätte man Unrecht, wenn man annehmen wollte, dass die Errichtung ständiger Gesandtschaften nicht auch schon in srühern Zeiten sich als ein nahes Vedürsniss geltend gemacht hätte und in den Verathungen der alten Eidgenossen zur Sprache gebracht worden wäre.

Vielmehr finden sich in den altern Abschieden deutliche Spuren von. Gegentheile, und es wurde schon um die Mitte des 17. Jahrhunderts die Ausstellung eines ständigen Vertreters der Eidgenossenschast wenigstens in Baris aus den .eidgenössischen Tagleistnngen zur Sprache gebracht.

Zur Ausführung kam dieser Gedanke sreilieh nicht, sondern es behals sich die Gesammtheit der 13 alten Kantone bis zum Jahr 1798 mit Spezialabordnungen.

Dagegen unterhielten nach dem Grundsaze vollständiger Autonomi...

die katholischen ^rte , wenigstens zeitweise , ständige Agentschaften in Madrid, Mailand und Rom.

Jn Rom war gewohnlich der schweizerische Gardehanptmann mit diplomatischem Eharakter umgeben ^ doch findet sieh dort anch im Jahr

1714 ein ^bh^te G.^.doh.^do Giuliam und 1743 ein Herr ^argna als

Agent der katholischen Kantone, und zwar der ledere mit einem Jahresgehalt von 120 Dublonen.

^ür Madrid wurde im Jal..r 1665 Karl Konrad von Veroldingen als Vertreter aufgestellt mit einem Jahresgehalt von 1200 Kronen.

Rach seinen.. Rüttritte wurde eiu gewisser Giov. Battista Eassani mit der Mission betraut, welchem im Jahr 1680 sein .^ohn Joseph Eassani nachfolgte.

Um die gleiche Zeit waren in Mailand zuerst Dr. Vartholome Erivelli und uach ihm seiu ^ohn Franz trivelli die diplomatische^ Vertreter der katholischen .^rte mit dem Titel A g e n t .

343 Ausnahmsweise und seltener bestellten auch die evangelischen Orte

solche besondere politische Agenten. So zur Zeit Ludwigs .^..V. in

Varis , während freilich ein gleiehsalls daraus abzielender Antrag im Jahr 1731 der Dosten wegen abgelehnt wurde.

^iese .^hatsache, nämlieh die gesonderte Vertretung der beiden Re^ li^iousverwaudschaften, durste die Erklärung enthalten, warum es troz wiederholter Anregung niemals zu einer Gesammtvertretung gekommen ist. Allerdings mogen die mit solchen Bosten verbundenen grossern Auslagen und der Abgang einer eigentlichen Bnndeskasse , ans welcher die kosten zu beftreiteu gewesen wären . bedeutend mitgewirkt haben . wir dürfen uns inzwischen nicht verhehlen, dass die gesonderte Stellung der Religionsparteien, diese itio m partes im Kleinen, das Haupthinderniss gewesen sein mochte , warum man es ^u einer einheitliehen Vertretnug der alten Eidgenossenschaft selbst dann nicht gebracht hat, als das Be^ dürsniss, wie wir gesehen, wirklieh vorhanden war.

^erio.^e ^er .^el.oeti..

Eine entschieden andere Gestaltung nahm die Sache mit dem Ein^ tritte der sogenannten Helvetik ; die helvetische Regierung nämlich uuter-

hielt ständige Vertreter in Varis, Mailand und etwas später freilich in

Wien.

Ju dieser Be^iehnng haben wir die Ehre, folgende Erläuterungen zu geben.

A.

G e s a u d t s eh a f t i n ..^ a r i s.

Raeh dem Zusammenbrechen der alten Eidgeuossensehast und dem Eintritte der Einheitsregierung waren naturgemäß die Beziehungen zwischen der Schweig und Frankreich die mannigfaltigsten und tief eingreiseudsten.

^ie Schweiz war von srau^osischeu Gruppen beseht, sie unterhandelte mit der frauzosiseheu Republik den ^bsehluss eines Allianz- und eines Handelsvertrages, und namentlich mit Rüksicht auf diesen ledern Vertrag suchte der Bürger .^aver Z e l t n e r , von Solothurn , welcher kur^ vor dem Eintritte der Helvetik ini lustrage seines Kantons in Varis gewesen war , das Direktorium ^nr Ausstellung eines Gesandtschastspostens bei der sran^osisehen Republik ^u bestimmen.

^as Direktorium giug aus diese Anschauung ein und übertrug den Bosl.en schon ...u 27. April 17.^8 dem eben genannten Z e l t n e r als Mimstre l^lenipoten^ire, welehem gerade wegen des im Wurse liegenden Handelsvertrages der Berner Amadeus Je n n er bereits am 27. Mai gleichsam als ^egationsrath , sonderbarer Weise aber ebenfalls in der Eigenschaft eines außerordentlichen Gesandten, beigegeben wurde.

.^44 Als am 13. Januar 1800, also unmittelbar nach^ den. Sturze des Direktoriums , der mit der gestürzten Regierung nahe besrenndete Z e l t n e r zurüktrat, bekleidete der mit der neuen Regierung mehr s^m-

pathisirende Jenner die Stelle allein bis zum 12. Dezember 1800.

An diesem Tage wurde er aus seinen Wunsch entlassen, und die Regie.

ruug gab ihm sofortig dem helvetischen Minister der Künste und Wissenschaften , Beter Albrecht S t a p s e r , von Brngg , einen Raehfolger,

welcher die Schweiz bis zum Ende der Helvetik in würdigster und ans-

gezeichnetester Weise vertreten hat. S ta p s er, dnrch die Mediationsakte zum Bräsideuten der helvetischen .Liquidationskommission ernannt, kehrte zu Ansang des Jahres 1803, also mit dem Eintritte dieser Mediationsverfassung, nach der Schweiz zurük.

B. B o st e n i n M a i l a n d.

Die Beglaubigung eines helvetischen Repräsentanten bei der eisal-

pinisehen Republik wurde hauptsächlich durch die eunetbirgiseheu Kantone Lugano und Bellinzona betrieben und zunächst mit Ruksteht aus diese Kantone beschlossen.

Der Bosten wurde am 5. Juli 1798 dem Berner Haller, ge.^ wesenem Kommissär bei der italienischen Armee, übertragen, mit den.

Titel Mmis^, und es wurde ihn.. sein Bruder .Albert H a l l e r beigegeben.

Haller, welcher von der sranzosisehen Regierung in Mailand nicht gerne gesehen wurde , während der erste Konsul der franzosischen Republik ihn in Baris wohl leiden mochte, wo er ohne Zweisel einen ans die Geschike seines Vaterlandes bedeutenden Einfluss ausgeübt hat, bekleidete den Bosten in Mailand bloss bis zum Jahr 17.)..).

Von da an war der Bosten eine Zeit lang unbesezt , ^indem Haller erst am 18. August 1800 in derBerson eines gewissen Taglioretti einen Raehsolger erhielt.

Dieser Repräsentant hiess zunächst bloss Agent , da seine Mission nur eine vorübergehende sein sollte , mit den. bestimmten Zweke , die Aushebung des Getreideausfuhrverbotes aus Eisalpinien zu erwirken.

Später fand man es aber für angemessen, diesen Agenten in Mailand zu belassen , während man es der Würde beider Republiken für angemessener erachtete , den. schweizerischen Vertreter einen hohern Eharakter zu verleihen, woraus T a g l i o r e t t i unterm 1.). Januar 180l ^um Char^ d'A^ir.^s besordert ward.

C.

B o s t e n in W i e n . ^

Die Ausstellung eines Vertreters am kaiserliehen Hose wurde erst ^egen das Ende der Helveti^ vorgesehen.

^

345 ^

Als nämlich aus dem, um einen modernen Ausdruk zu gebrauchen, am 10. Oktober 1801 ins Werk gesezen Staatsstreiche die ungarische Bartei unterlegen und eine föderalistische Regierung hervorgegangen war, suchte diese lettere die nähern Beziehungen ^..m deutschen Reiche , namentlich zum Hause .^esterreieh, wieder herzustellen. Zu diesem Behuse saudte das Haupt der damaligeu Regierung , Landammaun Alois

R e d i u g , der übrigens gegen ständige Repräsentationen gestimmt war,

den Berner v o n Diessbach an den Hof nach Wien, und ^var, wie es im ursprünglichen Kreditive hiess , in der Eigensehast eines ansser^ ordentlichen Botschafters. dieser hochkliugende Titel , dem übrigens, wie die Rechnungen nachweisen, der zeitweilige Vertreter alle Ehre anzuthun gewusst hat , sand man doch den bescheidenen Verhältnissen der Sehwe^ wenig angemessen , wesshalb mau später dem Vertreter am Kaiserhofe nur noch den Charakter eines ausserordeutlichen Gesandten

und bevollmächtigten Ministers bewilligte.

Mit den. Sturze des sodera listischen Regimentes und dem Empor^ kommen der Unitarier am 17. April 1802 saud die kurze, aber glänzeude Mission des .^.rn. v o n D i essb .. eh durch seine am 26. Mai 1802 erfolgte Abberufung ihr Ende.

^u seiuem Rachsolger ernanute die Regierung deu kaiserlicheu Hofagente.. ^reiherrn v o n M ü l l e r ^ M ü h l e g g , dessen ^amilie, ursprünglich aus der Sehwei^ staunnend, schon seit Jahreu in Wien niedergelassen war.

Periode der Mediation.

^ie neue Tagsazung uaeh dem Eintritte der Mediationszeit hat nun allerdings am 16. September 1803 den Beschluß gesasst, dass nach Anleituug der Vermittlungsakte und gemäss den.. iu den Instruktionen ausgesprochenen Willen der meisten Kantone die Schweiz von nun an keine immerwährenden Gesandtsehasten mehr bei den auswärtigen Mächten haben solle. Allein diesem in Erinnernng an die Zeiten vor 17.)8 genommenen Beschlösse ver^noehte bei den n^ittlerweile vollig veränderten Verhältnissen die Ausführung nicht uachzusolgeu. Demgemäß behielt u.an die Stellen in Baris und Wien von Jahr zu Jahr bei , da ihre

^Aufhebung für den Augenblik uicht thnulieh schien.

Dagegen wurde der Landammann der Schweiz eingeladen , für Aushebuug des Gesandtschastspostens iu Mailaud die erforderlichen Schritte zu thuu. ^iese Aushebnug ersolgte dann auch zu Ansang des Jahres 1804, jedoch nur für kurze Zeit. Denn schon uuterm 4. Dezember gl. Jahres wurde iu Anbetracht der Mannigfaltigkeit und Wichtigkeit der iu Berüksichtigung kommenden Juteressen der Bosten wieder besezt, und ^war in der Versou eines Hrn. Autonio M a r e a e e i von Loearno , dessen sehr bescheidene Besoldung zu drei künsteln von

346 der Eidgenossenschaft und zu 2 Fünfteln von den zunächst betheiligten Kantonen Graubünden und Tessin getragen wurde.

Rach Baris hatte der Landammann der Schweiz d^lffr.^ den Hrn.

Eonstantin von Maillardoz aus Freibnrg abgeordnet, welcher dann auch von der ^agsazung bestätigt wurde, und der die Stelle in Baris wäh^.

rend der ganzen Mediationszeit als Envoyé l.^t.^.ordm^re bekleidet hat.

Auch der Gesandtschastsposten in Wien erlitt während der Mediationszeit keine Veränderung.

Hinwieder räumte die Tagsazung von 1804 den katholischen Orten die Befugniss ein , in eigenen Kosten einen diplomatischen Agenten in Rom halten zu dürfen, wovon jedoch kein Gebrauch gemacht worden ist.

^eri^e ^ou 1.^.

Unter der Herrschaft des Bundesvertrages von 1815 blieben die Gesandtschastsposten in Baris und Wien unverändert sortbestehen. Dagegen wurde in Folge der veränderten Stellung der Lombardei der Gesaudtschaftsposten in Mailand aufgehoben , in ein Generalkonsulat und später im Jahr 1835 in ein gewöhnliches Handelskonsulat umgewandelt. Mit der Restauration in Frankreich trat der bisherige schweizexische Gesandte v o n M a i l l a r d o z von seineu.. Bosten zurük, und es wurde von da hinweg bis zum Jahr 1847 die Schweiz in Baris durch Hrn. von .... scha n n aus Solothurn mit dem Eharakter eines Ch.^é

d^f.^.ires vertreten.

Jhm folgte in gleicher Eigenschaft seit 1847 bis

1857 Hr. Dr. Jos. Hi.aeinthe B a r m a n ^ von Wallis, dessen diplomatische Thätigkeit mithin in die Zeit des neuen Bundes hinüberreicht.

Jn Wien versah der schon unter der Helvetik ernannte Müll.er von Mühlegg di.^ Gesehäftsträgerstelle bis zu seiu...^u au. 17. Dezember

1824 ersolgten Ableben.

Bis zu seiner Ersezung ^vurde der Bosten provisorisch durch Hru.

Freiherr v o n G a i m ü l l e r verwaltet.

Die Tagsazung des Jahres 1826 Wählte zum schweizerischen Geschäststräger am kaiserlichen Hofe den Hrn. Albrecht E s f i n g e r von

Wildegg aus Bern, welcher ..^n Bosten bis 1848 bekleidete und dann,

jedoeh nur vom Juli bis Ende Oktober 1848, durch Hrn. Dr. ......eru, jezigeu Gesaudten, erseht wurde.

Als es sich um die Bestellung des Geschäststrägerpostens im Jahr 1848 haudelte, wurde in der Tagsazuug verschiedentlich daraus hingewiesen, dass die Eidgeuossensehaft nicht mehr in Wien, sondern bei der damaligen deutschen Reichsversammlung in Franksurt, welche ein einheitliches Deutschland zn verheizen schien, vertreten sein sollte, gleich wie die Reichsversammlung , beziehungsweise der damalige Reichsverweser,

347 während . einiger Zeit durch den bekannten Abgeordneten R a v a u ^ in der Schwe^ vertreten war.

Jene Ansieht fand in dem Beschlösse ihre Berüksichtigung, dass der neu gewählte Geschäftsträger in Wien sich darin ^u fügen habe, wenn die oberste Bundesbehorde eine Verlegung des Gesandtschastss^es für angemessen erachte.

Der im Jahr 1848 von Hessin gestellte Antrag ans Errichtung einer Geschäststrägerstelle in Turin fand damals keine Berüksiehtigung, und die Ereignisse uumittelbar nach 1848 waren bekanntlich auch nicht darauf angelegt, jenen Autrag zunächst wieder ^.. erneuern.

Was die Wahl der diplomatischen Vertreter betrifft, so fiel dieselbe während der Helvetik versassuugsmässig derVollziehnngsbehorde ^n.

Von

1803 bis ^um Eiutritte der je^igen Buudesverfassnng von 1848 bildeten

dagegen die diplomatischen Vertretungen ein stehendes Traktandnm der Tagsa^ung, indem die Gesandtschaften alljährlich einer Wiederwahl unterworsen waren.

Beilage 11.

Auszug aus

dem Repertor.nm der ...^ch.ede der eidgen^chen Ta^a^una.en

vom .^ahr 1803 b^ ^nde des Jahres 1813.

^ C^.Vlll. Diplomatische A g e n t s c h a f t e n .

^. Durch den Art. ^...^.V der ^uudesve^assuug war festgesezt, dass die .......agsa^ung die ausserordentlichen Gesandten zu ernennen und abzuseudeu habe.

B. Am 8. .^eumonat 1803 hat die Tagsazung den Landammann der Schweiz eingeladen , über die schweizerischen diplomatischen Agents.hasten im .^nslande einen Bericht ^u erstatten.

C. Am 14. Herbstmonat 1803 hat die Tagsa^ung deu vorerwähnten Berieht des ^andammanns der Schweiz vernommen und betretend die

348 schweizerischeu diplomatischen Agentschasten und die Handelskousulate im Ausland einen Beschluss gesasst.

D. Am 16. Herbstmonat 1803 hat die Tagsazuug aus den Verieht einer .kommission die einstweilige Beibehaltung der diplomatischen

Agentschaften zu Baris (v. Mail.ardoz) und Wien (von Müller-Mühlegg), und die Aushebung derjenigen zu Mailand (Taglioretti) beschlossen.

E. Am 2. Herbstmonat 1803 hat die Tagsa^ung das Begehren eines Herrn Cessina, demselben das Diplom eines schweizerischen Advokaten in Neapel zu ertheilen, abgewiesen.

F. Am 30. Brachmouat 1804 hat der Laudammann der Schweiz über die diplomatischen Agentschasten im Anstand Berieht erstattet, in Folge dessen die Tagsazung den Laudammann ermächtigt hat, die diplomatisehen Agenten zu Baris und Wien bis aus Weiteres beizubehalten.

Dagegen wurde im Widerspruch mit dem .Danton Hessin, der, unterstüzt durch die Kantone Glarus und Graubünden, die Geschäftsträgerstelle zu Mailand.^ beibehalten wollte, beschlossen . der Landammanu der Schweiz sei ermächtigt , aus das begehren einiger Kantone für Besorgung ihrer kommerziellen Angelegenheiten einen schweizerischen Agenten zu Mailand zu bestellen, insofern dessen Anstellung nicht der ^en traitasse, sondern den interessirten Kantonen zur Last falle.

G. Am 2. Heumonat 1804 ist der lezte Theil des vorerwähnten Beschlusses dahin modifizirt worden, den Landammann der Schweiz zu ermaehtigen, nach eingezogenen Erkundigungen, betreffend die Ausstellung einer Agentschaft zu Mailand angemessen erachtete Anträge an die Kautoue gelangen zu lassen und nach Massgabe der Rükäusser..ngeu der leztern das Weitere zu verfügen.

H. Am 6. Heumonat 1804 wurde der Laudammann ermächtigt, nach dem Wunsche einiger katholischer Kautone, Besehwerde für die Zentralkasse. eine Agentschaft zu Rom (zu welcher Stelle ein Marchese de la ^argua vorgeschlagen

der ^hweiz jedoeh ohne auszustellen war^.

.l. ^Am 13. Heumouat 1805 hat die Tagsazung den Autrag des .Landammanns der Schweiz , dass dem von ihm angestellten Geschäftsträger zu Mailaud (Hrn. von Mareaeei) sein Gehalt^ von 1200 Franken aus der Zentralkasse durch eine Anlage von ^r. 2000 vermehrt werde, ad instrnendnm geuou.men.

l^. Am l 6. Heumouat 1805 hat die Tagsazung einen Entscheid über den vom Kauton St. Gallen gestellten Antrag, die diplomatischen Agentschaften im Ausland aufzuheben, aus einen sehikliehern Zeitpunkt verschoben.

L.

Am 16. Henmonat 1806 wurde der Landammanu der Schweiz ermächtigt, ohne Vermehrung der Kosten die diplomatischen Agentschasten zu Baris, Wien und Mailand für einmal beizubehalten und zugleich

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beauftragt, der Tags.^nng des Jahres 1807 Bericht zu erstatten, ob die eine oder andere dieser Agentschaften, namentlich diejenige ^u Wien, nicht aufgehoben werden konne.

M. ...lm 17. Brachmonat 1807 hat die Tagsazung nach vernom.^ mene... Bericht des Landamma..us der Schweiz denselben ermächtigt, die diplomatischen Agentschaften zu Baris, Wien und Mailand beizubehalten.

Uebrigens hat sie den ..m 16. Henmonat 1806 gesassten Beschluß erneuert.

N. Ebenfalls am 17. Brachmonat 1807 hat die Tagsa^ung unter Ratifikationsvorbehalt dem schweizerischen .Geschäftsträger zu Mailand, dessen Gehalt aus 1200 ^rauken ans der ^entraikasse und aus 800 Franken bestand, welche die Kantone Graubünden und Hessin au denselben entrichteten, eine Gratifikation von 1000 ^ranken zugesprochen.

(). Am 2. Heumonat 1808 hat der Laudammann der Schweiz der Tagsazung über die Leistungen der diplomatischen Agenten im Aus^ land Bericht erstattet.

^ie Tagsazung hat die Beibehaltung der drei Stellen zu Baris, Wien und Mailand beschlossen.

.^. Am 13. Henmonat 1808 hat die .^..gsaznng dem schweizer^ scheu Geschäftsträger zu Mailand eine Gratifikation von 1000 Schweizerfranken unter Vorbehalt der Ratifikation bewilligt und deu Antrag, den Gehalt dieses Agenteu von 1200 ans 2400 Franken ans der Zentral^ kasse ^u bringen, ad referendum genommen.

^. Am 23. Brachmonat 180..) hat die Tagsazuug die Beibehaltung für ein Jahr der diplomatischen Agentschaften zu Baris, Wien uud Mailand beschlossen uud den aus der eidgeuossischen Zeutralkafse zu

bezahlendeu Gehalt des eidgeuossischen Geschäftsträgers zu Mailand aus 2400 ^ranken festgesezt.

R. Am .). Braehmouat 1810 hat die Tagsa.^uug die Beibehaltung der diplomatischen ^lgenl.schasten zu Baris . Wien und Mailand ^e-

sehlossen.

.^. Am 12. Brachmonat 1811 hat die Tagsazung nach Bestäti-

guug der diplomatiseheu Gesandtschasten sür ein Jahr, dem schweizer.sehen Gesandten zu Baris, Hrn. von Maillardoz, eine Gratifikation von 3200 ^ranken. seinem Sekretär, dem .^rn. von Tschann, eine Gratifikation von 1600 ^ranken, und dem schweizerischen Geschäftsträger zu Mailand eiue solche von 2000 ^rauken zuerkannt.

T. Ebenfalls am 12. Brachmonat 1811 hat die Tagsazung das Begehren des schweizerischen Gesandten zu Baris um Erhohung seines aus 16,000 Schwei^ersranken bestehenden Gehaltes uud desjenigen des Gesandtschastssekretärs - ad iast.^endum genommen.

V. Am 8. Brachmonat 1812 hat die Tagsazuug die ^ortdaner der diplomatischen Agentschaften für ein Jahr bestätigt und dem sehwei-

350 zerischen ..gesandten zu Baris eine jährliche Gehaltszulage von 4000 Franken, dem Gesandtschaftssekretär zu Baris aber eine solche von 1600 Franken bewilligt.

.^. Am 21. Brachmonat 18l3 hat die Tagsazung die Beibehaltung der diplomatischen ...lgentschasten zu Baris, Wien und Mailand für ein Jahr ausgesprochen.

V. Am 2. Heumonat 1813 hat die Tagsazuug sowohl die Kantone Graubünden und Hessin eingeladen, wie bisher dem schweizerischen Geschäftsträger zu Mailand eine Gehaltszulage von 800 Franken zufließen zu lassen , als den aus die ^entralkasse sallenden Gehalt des nämlichen Geschäftsträgers sammt Ersaz für Büral- und andere Kosten auf 5360 Franken für ein- und allemal festgesezt.

Beilage .l.ll.

Auszug aus

den Urkunden ^um Repertorium der Abschiede der eidgenö^schen Tag-

sazungen vom Jahr 1803 bis ^nde des Jahres 1813.

C.^^VlH.

Diplomatische Agentschaften und Handelskonsulate.

. Beschluss vom 14. und 1..... Herbstmonat 1803.

1) Die Schweiz hält keine immerwährende Gesandtsehast bei den auswärtigen Mächten, und bei ausserordentliehen Senkungen, welche von der Tagsazung mit Bewilligung der Kantone angeordnet werden , soll auf die mogliehste Kostenersparnis^ allemal Rül.sieht genommen werden.

2) Die Konsuls oder Kommissärs der Haudelsverhältnisse, welche in den von schweizerischen Handelsleuten meistens besuchten Bläzen und Seehäfen angestellt werden, sollen, was die Kosten ihrer Verrichtungen anbetrifft, der Schweiz auf keine Weise zur Last fallen.

^ 3) Bei der Wahl derselben wird jedesmal auf den Wunsch derjenigen schweizerischen Gemeinden oder Handelshäuser Rüksicht genom-

3.^.1 meu, welche in einer Handelsstadt oder Seehafen die Anstellung eines Konsuls verlangen und ^u dem Ende die Ernennung auf eiuen dreifachen Vorschlag von Seiten derselben eingeschränkt. Die auf diese Weise getroffene Wahl soll Alsdann sämmtliehen Kautonsregierun.^en angezeigt werden.

4) Der Landammann der Schwe^ hat die Aussicht über die VerDichtungen dieser Handelsagenten und soll wachen , dass der Rame der schweizerischen Ration, welche sie vorstellen , nicht gemissbrancht und der gute Rus derselben nicht gesährdet werde.

^ I^

Bundesbeschluß betreffend

die diplomatiche Vertretung der Schwe^ im Auslands.

(Vom 26. Heumonat 1856.)

Die B u n d e s p e r s a m m l n n g der schweizerischen Eidgenossenschaft.

uaeh Einsieht einer Botschaft des Bundesrathes vom 9. .^eumonat

1856,

beschliesst: 1.

Die Besoldung des schweizerischen Geschäststrägers iu Varis

wird von ^r. 24,000 auf ^r. 36,000 per Jahr erhoht. Dagegen hat derselbe von Schweizern keiue Ta^eu und Sporteln mehr zu be^ehen.

2. Die Besoldung des schweizerischen Geschäststrägers in Wien wird auf ^r. 18,000 jährlich sestgesezt.

3.

Der

schweizerische Geueralkonsul in Washington

erhält für

Kanzleiauslagen eine jährliehe Entschädigung von Fr. 5000.

4. Diese Besolduugsansäze treten mit dem 1. Juli d. J. in Wirksamkeit, und es sind dieselben im Budget sur das Jahr 1857 zu

352 berüksiehtigen. Für die zweite Halste des Jahres 1856 sind dem sehwei.^ zerischen Bundesrath folgende Rachtragskredite bewilligt .

a. für d e n Geschäststräger i n Baris .

b. ,, ,, c.

,,

,,

^ ,,

.

.

.

Fr.

6000

,, Wien . . . . , , 3000

schweizerischen Generalkonsul in Washington

,,

2500

zusammen Fr. 11.500 5. Der Bundesrath ist mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bericht des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die diplomatische Vertretung der Schweiz im Auslande. (Vom 28. Juni 1867.)

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1867

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29

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06.07.1867

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313-352

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