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Antwort des

Bundesrathes auf die von Frankreich an ihn gerichtete Einladung zur Theilnahme an den zu ebnenden europäischen Konferenzen in den römisch italienischen Angelegenheiten.

Note des Bundesrathem an den schweizerischen Minister in Paris.

(Vom 29. November 1867.)

Herr Minister.

Der kais. sranzoflsche Botschafter, Herr Mar.iuis v. B a n n e v i l l e , hat dem Bundespräsidium eine vom ..). Rovember a. c. datirte Eirkulardepesche vorgelesen und Eopie davon hiuterlassen, worin S. E. der Minister der auswärtigen Angelegenheiten die Einladung an den Bundesrath richtet , die Schweiz aus Konferenzen repräsentiren zu lassen , welehe deu..uäehst über die romisch italienischen Angelegenheiten erossnet werden sollen.

Der Bundesrath beehrt sieh , aus diese Einladung zu erwidern , dass er vorerst die von der kaiserliehen Regierung der Schweiz auch bei dieser Gelegenheit erwiesene freundliche Aufmerksamkeit verdankt und nieht ermangelt hat , der wichtigen Angelegenheit , welehe das Einladungsschreiben behandelt, sofort seine vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden.

185 Obschon die ueutrale Stellung der Schweiz ihr besondere Vorsieht bei Verhandlung europäischer Angelegenheiten gebietet, so ist der Bundesrath desswegen doch nicht gewillt, sich des Antheils an Rechten und pflichten zu eutäussern , welcher der Schweiz als Glied der europäischen Volksgemeinschaft zukommt. Da er nun vollständig anerkennt, dass im ^gegenwärtigen ^alle grosse moralische und politische Jnteressen in Frage stehen, so ist der Bundesrath bereit, sich aus den in Aussicht gestellten .Konferenzen vertreten zu lassen. Er knüpft diese Zusage an den einz.geu Vorbehalt , dass die Konferenzen einen allgemein europäischen Eharakter haben, indem eine Betheilignng bei blossen Vartialkonserenzen sich im Spezialsalle mit der neutralen und unparteiischen Stellung der Schweiz nicht wohl vertragen würde.

Dieser zustimmenden Erklärung glaubt jedoch der Bundesrath noch einige sreimüthige Bemerkungen ^beifügen ^u sollen.

Es liegen seit längerer Zeit in Rom zwei grosse Jnteressen mit einander im Streite. das eine religiöser Ratur, wurzelnd im Bedürsniss der Unabhängigkeit des Oberhauptes .^er katholischen Kirche, das andere politischer .^atur, bestehend in den Bestrebungen des römischen Volkes, seine Staats - un... Regierungssorm selbstständig zu bestimmen.

Man wird billigerweise die Berechtigung dieser beiden Jnteressen nicht ver..

neinen , und der vorhandene Streit wird nicht wohl anders zu einem dauernden Abschluß gelangen können, als durch Anerkennung und Besriediguug der beiderseitigen Juteressen.

^b ^ur Erreichung dieses ^iels nicht eine vorgängig.. Verhandlung der kaiserlichen Regierung mit den .^auptiuteresseuten wünsch bar gewesen wäre, vermag der Bundesrath nicht zu be...rtl.^il..n. Er kann seinerseits ganz den im Einladungsschreiben bezeichneten Weg einer sreien Berathnng ohn.^ vorherige Feststellung eiu^s Programms aeeeptiren.

Dagegen scheint es dem Bundesrathe , dieser leztere Standpunkt habe wieder seine besondern Bedingungen und Konsequenzen.

Eine erste Bedingung einer freien Berathung ist wohl die , dass die europäische Kouserenz eine nicht schon einseitig pxajudizirte Sachlage vor sich habe. Ju ^olge des von Sr. Majestät dem Kaiser selbst an^ geku^.digteu baldigen Aushoreus der bewaffneten Jnterveutiou im Kirchenstaate glaubt iud.^ss der Bundesrath , einer weiteren Erörterung dieses
Punktes enthoben zu sein. Als weitere .^olge betrachtet der Bnndesratb den Grundsa.^ , dass einer Schlussnahme nur .u so weit rechtliche Wirkung zukommen dürfe, als solche von den Betheiligten selbst aeeeptirt worden ist.

Endlieh muss jedem .......Teilnehmer wohl das Recht znstehen, sieh von den Konferenzen zarükziehen zn dürfen , falls die VerHandlungen einen Gang nähmen, welcher mit dessen politischen Grnudsäzen nicht vereinbar wäre. Der Bundesrath muss schon jezt erklären,

186 dass er nur zu Schlussnahmen mitwirken kann , welche den Grundsä..en entsprechen , aus welchen das politische System der Schweiz selbst beruht.

Der Bundesrath sezt voraus , dass den Konserenzen nach alleu diesen Richtungen hin der Eharakter freier Berathnngen gewahrt bleibe.

Jn dieser Voraussezung gewärtigt er die weitern Mittheilungen der kaiserlichen Regierung über Ort und Zeit der Konferenzen , woraus er nicht ermangeln wird, seinen .Abgeordneten zu bezeichnen.

Sie werden ersucht , Sr. Erzellenz dem Herrn Marquis von Moustier diese Depesche vorzulesen und ans Verlangen Abschrift davon zu ertheilen.

Bern, den 29. Rovember 1867.

Im .llamen des Schweizerischen Bundesrathes,

Der Vizepräsident: Dr. J. Dnbs.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft .

Schiess.

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Aus den Verhandlungen der Schweiz. Bundesversammlung

(Vom

2. Dezember 1867.)

Unter vorstehendem Datum sind die gesezgebenden Räi.he der Eidgenossenschaft zur Fortsezung ihrer am 25. Juli d. J. vertagten ordeutlichen Session in Bern wieder zusammengetreten.

Herr Dr. J. J. B l u m e r von Glarus , Vräsident des Ständerathes, erosfnete die Verhandlungen mit folgender Ansprache : ,,Meine H e r r e n S t ä n d e r a t h e s ,,Jn Folge des V e r t a g u n g s b e sch l u ss e s , den wir im legten Juli gesasst haben , treten heute die beiden gesezgebendeu Räthe der EidGenossenschaft wieder zusammen, um die ordentliche Sizung des Jahres

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Antwort des Bundesrathes auf die von Frankreich an ihn gerichtete Einladung zur Theilnahme an den zu eröffnenden europäischen Konferenzen in den römisch-italienischen Angelegenheiten.

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1867

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07.12.1867

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