467 Wahlen.

(Vom 17. September 1926.} Militär département.

Abteilung für Landestopographie.

Ingenieure II. Klasse : Zurbuchen, Max, von Habkern, bisher Vertrags* geometer dieser Abteilung, und Favre, Jules, von Cormoret, bisher Vertragsingenieur der gleichen Abteilung.

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Zulassung von Elektrizitätsverbrauchsmessersystemen zur amtlichen Prüfung und Stempelung.

Bekanntmachung von Abänderungen der Typenbezeichnungen.

Fabrikant : Brown, Boveri & Cie. A.-G., Baden.

Änderung der Typenbezeichnung.

Stromwandler Typen · C4h C4 i C4k 04 m A6h A6 i A6k A6 m A8 h A8 i A8k A8 m.

A 10 h A 10 i A 10 k A 10 m A 12 h A 12 i A 12 k A 12 m von Frequenz 40 an aufwärts ; von Frequenz 15 an aufwärts die gleichen Typen, unter Zufügung des Buchstabens a; für Freiluftausführung die gleichen Typen von A 8 resp. A a 8 an aufwärts, unter Zufügung des Buchstabens F.

S

S

Stromwandler Typen E 10 k E 10 m Freiluftausführung Typen EF10 k EF10 m EF 16 k EF 18 k von Frequenz 15 an aufwärts.

.

Stromwandler Typen

A14 i A 14 k A16 i A16 k A 18 i A.18 k von Frequenz 15 an aufwärts ; für Freiluftausführung gleiche Typen, unter Zufügung des Buchstabens F.

468

Schienenstromwandler Typen

B 4 p B4q B4 r B6p B6 q B6 rr für Stromstärken von 2000 Amp, an und von Frequenz 40 an aufwärts; für Stromstärken von 3000 Amp. an und von Frequenz 15 an aufwärts.

Schienenstromwandler

B a4p B a4q B a4r B a6p B a6qq B a6r für Stromstärken von 2000 Amp. an und von Frequenz 40 an aufwärts ; für Stromstärken von 3000 Amp. an und von Frequenz 15 au aufwärts.

Stromwandler Type F 10 g von Frequenz 15 an aufwärts.

Stromwandler Typen F 4m F 6m F 8m F 10m F 12m von Frequenz 40 an bei 1000 Ampere F 4n F 6nn F 8n F lOn F 12n2n von Frequenz 25 an bei 1250--1600 Ampere F 8r F10r von Frequenz 15 an bei 1800--2500 Anapere F8q F 1Oq von Frequenz 15 an bei 2800--4000 Ampere B e r n , den 10. September 1926.

Der Präsident der eidg. Mass- und Gewichtskommission : J. Laudry.

3 % eidgenössische Anleihe von Pr. 24,248,000 von 1897.

Kapitalrückzahlung auf 31. Dezember 1926.

Infolge der heute stattgefundenen Verlosung gelangen auf 31. Dezember 1926 aus der obgenannten Anleihe nachfolgende Obligationen zur Rückzahlung und treten von diesem Zeitpunkte hinweg ausser Verzinsung: Nrn.

Nrn.

Nrn.

Nrn.

Nrn.

881-900 1041-1060 1201-1220 3341-3360 3861-3880 3881-3900 4321-4340

5521-5540 5621-5640 6701-6720 7121-7140 8501-8520 8841-8860 9401-9420

10941-10960 11301-11320 11341-11360 11841-11860 12901-12920 13061-13080 13741-13760

15001-15020 15121-15140 15321-15340 15361-15380 16241-16260 16581-16600 16621-16640

17581-17600 18261-18280 19041-19060 19661-19680 21321-21340 23461-23480 23901-23920

469 Die Einlösung vorbezeichneter Obligationen im Gesamtbetrage von Fr. 700,000 erfolgt in der Schweiz: an den Kassen der Schweizerischen Nationalbank und den übrigen schweizerischen Banken ; in Frankreich: bei .der Banque de Paris et des Pays-Bas, beim Crédit Lyonnais und beim Crédit Commercial de France in Paris.

Von den früheren Ziehungen sind noch ausstehend, rückzahlbar auf: 31. Dezember 1924: Nrn, 1862-1863, 5501-5502, 12829-12840.

31. Dezember 1925: Nrn. 2342, 2346, 2347, 2426-2429, 2440, ·6336, 6943-6944, 6949-6953, 6957, 7481-7500, 7621, 7637-7639, 7937, 8534, 8537, 8583, 8587-8589, 11040, 11550, 16701-16.704, 16706, 16711, 16714-16715, 17701-17709, 17711, 17714, 19031, 19241, 21783, 23781-23783.

Diese Titel tragen seit den bezüglichen Verfalltagen keinen Zins mehr.

B e r n , den 15. September 1926.

Eidg. Kassen- und Rechnungswesen.

Verpfändungsgesuch einer Eisenbahngesellschaft.

Die Eisenbahngesellschaft Lausanne-Echallens-Bercher stellt das Gesuch, es möchte ihr bewilligt werden, die 22,o3« km lange Eisenbahnlinie Lausanne-Echallens-Bercher, samt Zugehör und Betriebsmaterial, im Sinne von Art. 9 des BundesgesetzeS vom 25. September 1917 über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schiffahrtsunternehmungen im ersten Range zu verpfänden zur Sicherstellung eines ihr von der Waadtländischen Kantonalbank eröffneten Kredites von Fr. 964,500. Daa neue Pfandrecht soll gleichberechtigt sein mit den noch in Kraft stehenden Titeln der Anleihen des ,,Chemin de fer Central Vaudois^ von 1890 (64 Titel à Fr. 1000) und der ehemaligen Eisenbahngesellsohaft LausanneEchallens von 1876 (108 Titel à Fr. 500).

Soweit der Grund und Boden, auf dem die Bahn oder ihre Zugehör angelegt ist, nicht der Gesuchstellerin gehört, wird er von der neuen Verpfändung nicht berührt.

Gesetzlicher Vorschrift gemäss wird dieses Begehren hiermit bekanntgemacht, unter Ansetzung einer mit dem 9, Oktober 1926 ablaufenden Frist, binnen welcher allfäUige Einsprachen gegen die beabsichtigte Verpfändung dem eidgenössischen Eisenbahndepartement in Bern schriftlich «inzureichen sind.

B e r n , den 18. September 1926.

Der Sekretär des eidg. Eisenbahndepartements : Keller.

470

Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten.

Die imterzeiebnete Verwaltung gibt, solange der Vorrat reicht, die Botschaft des Bundesrates zum Entwurfe eines Bundesgesetzes über das Dienstverhältnis der Bundesbeamten zum Preise von Fr. 2.-- ab.

Das 348 Seiten umfassende. Werk enthält den Entwurf zum Bandesgesetz sowie die von einer grossen Zahl Tabellen und graphischen Darstellungen begleitete Botschaft dazu. Ein umfangreicher Anhang zur Botschaft unterrichtet über die Einkommensverhältnisse unselbständig Erwerbender in der Privatwirtschaft, in öffentlichen Betrieben und Verwaltungen der Schweiz (kantonale und städtische Verwaltungen) sowie bei einigen Personalkategorien von Verkehrsanstalten im Auslande und gibt eine Übersicht über die Bewegung der Lebenskosten in der Schweiz seit Januar 1922 bis zum Mai 1924, bezogen auf die Jahre 1912/14.

Die Fülle der darin vergleichend verarbeiteten wertvollen statistischen Angaben verleiht dem Werk über den unmittelbaren Zweck hinaus, dem .es dient, dauernden Wert.

Preis broschiert: Fr, 2.--, zuzüglich Porto und Nachnahmespesen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken.

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist soeben eine neue, bereinigte Ausgabe der Vorschriften des Bundes über die Arbeit in den Fabriken erschienen.

Die Broschüre enthält: das Bundesgesetz vom 18. Juni 1914 mit den durch die Bundesgesetze vom 17. Juni 1919 und 31. März 1922 herbeigeführten Abänderungen; die Vollziehungsverordnung vom 3. Oktober 1919 mit den durch Bundesratsbeschluss vom 7. September 1923 herbeigeführten Abänderungen, sowie die neubearbeiteten 21 Beilagen (u. a. Verzeichnis der kantonalen Feiertage, graphische Tabellen betreifend Schichtenbetrieb).

Diese Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

B e r n , im Januar 1926.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

Schweizerisches Zivilgesetzbuch.

Bei der unterzeichneten Verwaltung kann das

Schweizerische Zivilgesetzbuch SOlid und hübsch gebunden zum sehr vorteilhaften Preise von Fr. 3. 20 per Exemplar (nach auswärts plus Porto und Nachnahmespesen) bezogen werden.

Lehranstalten erhalten bei Bezug von mehreren Exemplaren Rabatt.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

471 Bei unterzeichneter Verwaltung ist ein Sammelbändchen (170 Seiten in 8°) erschienen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess).

Inhalt : 1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Vorwort.

BG. vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1896, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919 und 25. Juni 1921 getroffenen Abänderungen.

Ingresse und Schlussbestimmungen zu diesen Gesetzen.

BG. vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.

BG. vom 27. August 1851 über die Bundesstrafrechtspflege.

Verordnung des Bundesrates vom 25. Oktober 1902 betreffend die Organisation der eidgenössischen Schätzungskommissionen, Reglement des Bundesgerichtes vom 5. Dezember 1902 für die eidgenössischen Schätzungskommiesionen.

Reglement des Bundesrates vom 11. März 1910 betreffend die Entschädigungen der Schätzungskommissionen für das Expropriationsverfahren.

Reglement für das schweizerische Bandesgericht vom 26. März 1912.

Zusammenstellung der Bundesgesetze, welche Bestimmungen über die Bundesrechtspflege enthalten.

Nachdem am 1. November 1921 das Bundesgesetz betreffend die Abänderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vom 22. März 1893 in Kraft getreten ist, in der amtlichen Sammlung jedoch nur der Wortlaut der abgeänderten Bestimmungen aufgenommen wurde, liegt zweifellos ein Bedürfnis nach einer Gesamtausgabe des Gesetzes vor, die den heute geltenden Text wiedergibt. Nebst dem Organisationsgesetz haben wir in dem Sammelbändchen auch die übrigen, aus obiger Inhaltsangabe ersichtlichen, das Verfahren vor dem Bundesgericht beschlagenden Vorschriften aufgenommen.

Preis steif broschiert Fr. 2. 50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Zu beziehen durch die

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

472

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

---- Neu bereinigt auf 1. Juli 1926. ---- Bei der unterzeichneten Verwaltung ist soeben erschienen und kann daselbst bezogen werden

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone mit Angabe der Departements und Verwaltungsabteilungen, Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

der

die

Preis 50 Rappen.

Bei Zustellung per Post 60 Rappen; Zustellung gegen Nachnahme 75 Rappen.

Drucksachenverwaltung der Bundeskanzlei.

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen, Ausschreibung von Bauarbeiten.

Über die Abbruch-, Erd-, Maurer-, Steinhauer-, Kanalisation , Umgebungs-, Zimmer-, Spengler- und Dachdeckerarbeiten zur Erstellung einer Autoremise des Zeughauses in Payerne wird Konkurrenz eröffnet. Pläne, Bedingungen und Angebotformulare sind bei der Zeughausverwaltung Payerne aufgelegt. Ein Beamter der unterzeichneten Verwaltung wird daselbst am 20, September von 14--17 Uhr zur Auskunftgabe anwesend sein.

Uebernahmsofferten sind verschlossen und mit der Aufschrift ,,Angebot für Autoremise Payerne" versehen bis und mit dem 28. September 1926 franko einzusenden an die B e r n , den 14.September 1926.

Direktion dereidg.. Bauten.

Stellenausschreibungen, Dienstabteilung und Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erfordernisse

Schweiz.

Bundesbahnen, Generaldirektion

Oberingenieur für Bahnbau und Unterhalt bei der Generaldirektion

Abgeschlossene technische Hochschulbildung ; gründliche Kenntnis des Eisenbahndienstes (Bau und Betrieb)

Besoldung

Anmeldungstermin

SOOO bis 30. Sept.

1926 11,000 nebst den gesetzlichen Teuerungszulagen (1-)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Bundesblatt

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Jahr

1926

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

38

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

22.09.1926

Date Data Seite

467-472

Page Pagina Ref. No

10 029 828

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