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Bundesblatt 78. Jahrgang.

Bern, den 11. August 1926.

Band IL

Erscheint wöchentlich. Preis 20 Franken im Jahr, M Franken im Halbjahr, zuzüglich Nachnahme- und Postbestellungsgebühr Einrückungsgebühr : 50 Kappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inaerate franko an Stämpfli & de. in Bern.

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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für einen Neubau zur Unterbringung der Landesbibliothek, des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum und des eidgenössischen Statistischen Bureaus in Bern.

(Vom 6. August 1926.)

Wie wir in unsern letzten Geschäftsberichten schon wiederholt ausgeführt haben, sind die Raumverhältnisse der Landesbibliothek und des Bundesarchivs, die gegenwärtig in einem gemeinsamen Gebäude, dem eidgenössischen Archiv- und Landesbibliothekgebäud auf dem Kirchenfeld in Bern, untergebracht sind, derart ungenügende, dass mit der anderweitigen Unterbringung eines dieser Dienstzweige nicht länger zugewartet werden kann. Anderseits muss auch für das eidgenössische Amt für geistiges Eigentum und einen Teil des eidgenössischen Statistischen Bureaus, denen provisorisch die Bureaubaracken auf dem Spitalaoker in Bern zugeteilt sind, neue Unterkunft beschafft werden, da die auf Boden der Gemeinde Bern erstellten Baracken abgebrochen werden müssen, sobald einmal die Gemeinde die Bewilligung zu ihrem Fortbestand nicht mehr erneuern wird.

Nach allseitiger Prüfung der Angelegenheit hat sich die Erstellung eines Neubaues zur Unterbringung der Landesbibliothek, des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum und des eidgenössischen Statistischen Bureaus als die zweckmäßigste Lösung erwiesen. Der mit der Verlegung der Landesbibliothek im gegenwärtigen Gebäude frei werdende Raum würde dann dem Bundesarchiv zugeteilt, und soweit dieses ihn vorerst nicht benötigt, zur Unterbringung derjenigen eidgenössischen Bureaus verwendet, die in Gebäuden der Zentralverwaltung noch nicht Platz gefunden haben.

Wir lassen hiernach einige Angaben über die Entwicklung, die bisherige Unterbringung, den Raumbedarf und die von uns in Aussicht genommene künftige Einrichtung der genannten Abteilungen folgen.

Bundesblatt. 78. Jahrg. Bd. II.

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.206 Die L a n d e s b i b l i o t h e k , durch Bundesbeschluss vom 28. Juni 1894 geschaffen und durch das Bundesgesetz vom 29. September 1911 reorganisiert, hat zum Zweck, die H e l v e t i c a , besonders von der Zeit des neuen Bundes (1848) an, zu sammeln, aufzubewahren und dem Publikum zur Verfügung zu stellen. Sie ist dem Departement des Innern unterstellt, während eine neungliedrige Kommission, in der die verschiedenen Landesteile und Landessprachen vertreten sind, die Oberleitung und unmittelbare Aufsicht über sie führt.

Von Anfang an ist der Begriff ,,Helvetica" mit Recht in weitem Sinne ausgelegt wqrden. Die Bibliothek sammelt in der Tat nicht nur die neueren und die älteren, in allen Sprachen geschriebenen Publikationen, die unser Land betreffen, sondern sie sammelt auch die von schweizerischen Autoren geschaffenen Originalwerke und Übersetzungen, mögen sie in der Schweiz erschienen sein oder im Ausland, sowie alle schweizerischen Druckschriften von einiger Bedeutung. Ausser den im Buchhandel veröffentlichten Werken und der Mehrzahl der schweizerischen Zeitungen und Zeitschriften sind in ihren Beständen vereinigt: die amtlichen Drucksachen, Berichte und andere Veröffentlichungen von Vereinen, privaten und öffentlichen Anstalten, Gelegenheitsschriften, Familienbücher und sonstige Privatdrucke, ferner Landkarten und graphische Blätter dokumentarischen Charakters, wie Ansichten, Porträte, historische Szenen," Karikaturen, Trachtenbilden, Plakate etc., sowie endlich schweizerische Musikwerke. Nichts ist ihr fremd, was unser Land und das Leben und Treiben unserer Mitbürger in Heimat und Fremde zum Gegenstand hat. Sie ist gleichsam die Schatzkammer für unser literarisches und wissenschaftliches Erbgut, der Spiegel unseres politischen und wirtschaftlichen Lebens, das Archiv unseres Buchgewerbes, der Ort, wo alle, die sich für die Schweiz und für die Schweizer interessieren, die nötigen Auskunfts- und Hilfsmittel am vollständigsten und am bequemsten finden können.

Die Entwicklung der Bibliothek und ihre Bedeutung für das geistige Leben unseres Landes haben sehr bald und in jeder Hinsicht alle Erwartungen übertroffen. Dank den Anschaffungen, dank der vorteilhaften Erwerbung mehrerer Büchersammlungen und dank besonders den zahlreichen Geschenken, die zahlenmässig mehr als drei Viertel aller
Eingänge ausmachen, beträgt der jährliche Zuwachs etwa 12,000--15,000 Druckschriften. Die Bestände sind heute auf ungefähr 400,000 Bände und Broschüren, 58,000 Bilder und 13,000 Landkarten angewachsen. Die alphabetischen und systematischen Kataloge enthalten in mehr als 500 Schubladen oder Kartotheken Über 350,000 Zettel. Das B i b l i o g r a p h i s c h e B u l l e t i n , in welchem die seit 1901 erworbenen Neuerscheinungen verzeichnet sind, umfasst allein 24 Jahresbände, Die Benützung nimmt beständig zu. Die Zahl der Lesesaalbesuche, die 1901 (d. h. im zweiten Jahre seit Bezug des jetzigen Gebäudes) nur 4500 betrug, hat sich seither beinahe vervier-

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facht und beträgt gegenwärtig jahrlich etwa 17,000. Die Zahl, der jährlich ausgeliehenen Bände ist von 7000 auf 38,000 gestiegen, hat sich also mehr als verfünffacht ; dabei sind die im Lesesaal aufgestellten Bände und aufgelegten Zeitschriften nicht mitberücksichtigt. Übrigens gibt der Umfang der Ausleihe nur ein unvollständiges Bild von der erfolgreichen Tätigkeit der Bibliothek, deren Bedeutung als Auskunfts- und Vermittlungsstelle ständig zunimmt und deren bibliographische Veröffentlichungen weit über den Kreis ihrer Ausleiher und weit über die Landesgrenzen hinaus verbreitet und als Nachschlagewerke geschätzt sind. Der beste Beweis für die Dienste, die die Bibliothek insbesondere dem schweizerischen Buchhandel leistet, liegt in der im Jahre 1915 abgeschlossenen Vereinbarung, laut welcher ihr die schweizerischen Buch- und Musikverleger den weitaus grössten Teil ihrer Verlagswerke unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Die vermehrte Tätigkeit in allen Dienstzweigen, in den administrativen sowohl als den technischen und wissenschaftlichen, hat im Laufe der Zeit eine Erhöhung der Zahl des Personals erfordert. Anfänglich aus 4 Personen bestehend, wuchs es bis 1901 auf 11 Personen an, und heute reichen 17 Arbeitskräfte, trotz der Mitarbeit von 2 Volontären, kaum aus, um die laufenden Aufgaben zu bewältigen, d. h. um über die Neuerscheinungen des Buchhandels auf dem laufenden zu bleiben, den Antiquariatshandel zu verfolgen, die Buchdrucker und Verleger immer wieder an ihre in andern Ländern gesetzlich statuierte Pflicht zur Abgabe je eines Freiexemplars ihrer Publikationen zu erinnern und die Säumigen zu mahnen, mit Händlern, Donatoren und Benutzern zu korrespondieren, die Eingänge zu sichten, zu inventarisieren und nach Materien zu ordnen, Buch zu führen, für Einband und Instandhaltung der Bücher zu sorgen, Kataloge und Verzeichnisse anzulegen, fortzuführen und zu veröffentlichen, den Lesesaal-, Magazin-, Ausleihe- und Speditionsdienst zu besorgen, die Leser zu beraten, allerlei oft sehr zeitraubende Nachforschungen anzustellen, bibliographische Arbeiten auszuführen, sowie auf gestellte Anfragen mündlich und schriftlich Auskünfte zu erteilen. Die laufende Arbeitslast wächst dermassen an, dass schon längst vorgesehene gröesere Arbeiten (wie die Katalogisierung der Karten und Bilder) immer wieder
zurückgelegt werden müssen. Kurz, die Bibliothek hat sich 30 rasch vergrössert, dass sie heute infolge Platzmangels und veralteter Einrichtungen ausserstande ist, ihre Sammlungen richtig auszunützen und so ihre normale Entwicklung in Frage gestellt ist.

In der Tat sind die Räume im nördlichen Flügel des Archivgebäudes, wo sie vor 25 Jahren untergebracht wurde, in verschiedener Hinsicht unzulänglich geworden.

Die Büchermagazine (5 Stockwerke) sind bis auf einige wenige Gestelle ausgefüllt. Auch kann durch Verengern der Gänge und Zwischen-

208 räume neuer Platz nicht gewonnen werden, da die Gestelle fest eingebaut sind. Mehr als 150 Hilfsgestelle sind, wo immer möglich, aufgestellt worden. Kellergeschossräume, die früher für die Ablage und das Sortieren groaser Sendungen reserviert waren, wurden zu Magazinen umgewandelt, in denen ein Teil der Bestände unter ungünstigen Verhältnissen untergebracht werden musste. Serien von Periodica, die anderswo keinen Platz fanden, wurden am Boden aufgeschichtet, so dass es bald nicht mehr möglich sein wird, Unordnung und mangelnde Übersicht zu verhindern. Auch die beiden Karten- und Bilderzimmer geniigen nicht mehr.

Die beiden Lesesäle (der eigentliche Lesesaal und der Zeitschriftensaal, mit zusammen 28 Sitzplätzen) haben bis jetzt meist genügt, aber auch das wird nicht mehr lange der Fall sein. Denn abgesehen von dev wachsenden Besucherzahl wird der eine Saal durch die sich rasch vermehrenden Zettelkataloge, die sonst nirgends Platz finden, allmählich ausgefüllt. Durch das .Hin- und Hergehen und die Unterhaltungen der die Kataloge konsultierenden Personen wird die Ruhe, wie sie in einem der geistigen Arbeit gewidmeten Räume herrschen sollte, gestört. Wie in jeder gut organisierten grösseren Bibliothek sollte für die Kataloge ein besonderer Raum und für die Handbibliothek, sowie für das Auflegen von Zeitschriften mehr Platz vorhanden sein.

Auch der Ausleihedienst muss sich unter sehr ungünstigen Umständen in einem viel zu kleinen Lokale abwickeln, in dem oft 15 bis 20 Personen, im Durchzug und im Gedränge mit den Angestellten, darauf warten müssen, bedient zu werden. Da dieser Raum zudem als Durchgang zu den übrigen Bibliothekräumen dient, so hält es schwer, daselbst Unordnung zu vermeiden.

Die Bureaux genügen den Bedürfnissen auch nicht mehr. Vier Beamte arbeiten in einem kleinen Räume des Erdgeschosses, drei weitere in einem noch kleineren des I. Stockes. Der dem einzelnen Beamten zugeteilte Platz ist für die Handhabung grosser Formate oder zahlreicher Bände ungenügend. Mehrere Beamte müssen wegen Platzmangels ihre Arbeit in Räumen verrichten, die, wie das Kartenzimmer und der Lesesaal, dafür ungeeignet sind. Die Räume im Kellergeschoss sind der Gesundheit deidò^ beschäftigten Personen nicht zuträglich; sie sind, wenn nicht feucht, so doch, wie besonders die Buchbinderei, schlecht beleuchtet
und düster.

In den letzten Jahren hat die Bibliothek ihr Personal überhaupt nur mit Hilfe zweier vom Bundesarchiv vorübergehend abgetretener Räume unterbringen können.

Der Mangel eines Sitzungszimmers für die Kommissionen ist ebenso fühlbar, wie derjenige eines Zimmers für die Besichtigung der Karten und Bilder. Ferner fehlen auch ein Zimmer für die Manuskripte, ein

209 grösserer Raum für das Lagern und das Sortieren grosser Sammlungen, eine Dunkelkammer, sowie photographische Einrichtungen aller Art. Am empfindlichsten aber macht sich der Mangel an Ausstellungslokalitäten fühlbar, Anschauungs- und Sachunterricht sind eben überall an der Tagesordnung und es gibt heute keine grössere, in modernem Geiste geleitete Bibliothek mehr, die nicht periodisch Ausstellungen von Büchern und Bildern (wie Neuerscheinungen seltener Exemplare und von Spezialsammlungen) veranstaltet. Es ist das eines der besten Mittel für eine Bibliothek, um ihre Bestände dem Publikum zugänglich zu machen, es für ihre Ziele zu interessieren und das geistige Leben anzuregen. Die Landesbibliothek ist gegenwärtig ausserstande, ihre Aufgaben in dieser Hinsicht zu erfüllen.

Zusammenfassend ist also zu sagen, dass der der Bibliothek zur Verfügung stehende Raum überfüllt ist und sie also unter Platzmangel bereits leidet. Da anderseits das Bundesarchiv den im Südflügel verfügbaren Raum vollständig benötigt, im Gebäude selbst sich kein weiterer Raum gewinnen lägst und auch Anbauten auf die Dauer keine befriedigende Lösung zu bringen vermöchten, so stellt sich ein Neubau, sei es für die Bibliothek oder für das Archiv, als unerlässliche Notwendigkeit dar.

Untersuchungen haben ergeben, dass sich das jetzige Gebäude, von dem einzig der nördliche Flügel für eine Bibliothek eingerichtet wurde, "als Ganzes auch nach kostspieligen Umbauten für die besonderen Bedürfnisse einer derartigen Anstalt schlecht eignen würde, während es andererseits als Archiv sehr gut dienen kann. Die einzige zweckentsprechende Lösung ist also der Bau eines neuen Bibliothekgebäudes.

An die Erstellung eines solchen muss, unter Berücksichtigung der gemachten Erfahrungen, ohne Verzug geschritten werden. Die jetzigen Räumlichkeiten, die für einige Generationen ausreichen sollten, sind schon nach 30 Jahren zu eng geworden. Um nicht neuerdings in den gleichen Fehler zu verfallen, gründet sich das Bauprogramm also nicht nur auf die unmittelbaren Bedürfnisse der Bibliothek, sondern es berücksichtigt zugleich, soweit dies überhaupt möglich ist, ihre voraussichtliche Entwicklung innert eines doppelt oder dreifach so langen Zeitraumes.

Der so berechnete Raumbedarf ist folgender : Jetziger Flächeninhalt in ma

252 20

Vorgesehener Flächeninhalt in m ±

Dem P u b l i k u m zugängliche Säle: Lesesaal, Zeitschriften u n d Kataloge . . . .

Zimmer für die Besichtigung von Karten und Bildern, Ausstellungslokale, Bücherausleihe, Garderoben und Vestibüle

470 380

210 Jetziger Flächeninhalt in ms

310 75 1450

"

Vorgesehener Flächeninhalt in m2

B u r e a u x und A r b e i t s r ä u m e (Konferenzzimmer, photographisches Atelier, Sortier- und Lagerräume) 710 S p e z i a l s a m m l u n g e n ^Karten, Bilder und Manuskripte) 275 B ü c h e r m a g a z i n e . Gegenwärtiges Verhältnis: 1450 m 2 Bodenfläche entsprechen 2100 m a ver-, tikaler Ansichtsfläche der Gestelle, bei einer nutebaren Gestellhöhe von 2^$ m und einem Abstand von 2,35 m von Gestellachse zu &estellachse.

Im projektierten Gebäude entsprechen 2600 ms Bodenfläohe 4800 mä vertikaler Ansichtsfläche, bei einer nutzbaren Gestellhöhe von 2,io m und einem Abstand von l,eo m von Gestellachse zu Gestellachse 2600

Die technische Einrichtung einer Bibliothek und der erforderliche Zusammenhang zwischen den einzelnen Dienstzweigen einer solchen erschweren und verunmöglichen in gewisser Beziehung sogar spätere Verschiebungen oder Umbauten. Es ist daher notwendig, von vornherein genügend grosse Lokalitäten vorzusehen. Die für die Büchermagazine in Aussicht genommene Fläche ist für einen Zeitraum von 30 Jahren berechnet. Um jedoch infolge des steten Anwachsens der Bestände über diesen Zeitpunkt hinaus über die nötige Platzreserve zu verfügen, werden die Pläne des Gebäudes so angelegt werden, dass im Bedarfsfalle die von den übrigen Verwaltungen benutzten Räume ohne Schwierigkeit von der Bibliothek belegt werden können.

Sollten diese Begehren vielleicht als zu weitgehend erachtet werden, so ist daran zu erinnern, dass die Entwicklung und der Aufschwung der Bibliotheken in unserem Lande so gut wie anderswo noch regelmässig alle Erwartungen übertroffen haben. Die Ausbreitung der Schulbildung und die Teilnahme immer weiterer sozialer Schichten am geistigen Leben tragen in gleicher Weise wie die stete Erweiterung und Spezialisierung der wissenschaftlichen Forschung dazu bei, diesen Institutionen eine Entwicklung zu geben, deren Ende noch gar nicht abzusehen ist.

Sowohl die Zahl der Bücher, als der Leser wächst fortwährend. Und die Notwendigkeit, sich in der steigenden Flut des Büchermarktes zu orientieren, bringt jeden Tag neue Aufgaben. Unsere Landesbibliothek wird sich dieser Bewegung auch nicht entziehen können. Es ist gegenteils mit Sicherheit anzunehmen, dass ihr Programm sich noch erweitern und dass neben ihrer Aufgabe, Bücher zu sammeln, aufzubewahren und auszuleihen, insbesondere ihre Bedeutung als Zentralstelle für die Vermittlung bibliographischer Auskünfte noch zunehmen und sie also gezwungen sein wird,

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diese ihre Tätigkeit noch weiter auszubauen. Ohne den Grundsatz der Sparsamkeit aus dem Auge zu verlieren, müssen also dem projektierten Gebäude genügend grosse Ausmasse gegeben werden, wenn die Bundesbehörde sich nicht schon nach kurzer Zeif dem Vorwurf mangelnder Voraussicht' aussetzen will.

Das B u n d e s a r c h i v , das nächst der Bundeskanzlei die älteste eidgenössische Dienstabteilung ist und das die Akten der zentralen eidgenössischen Behörden seit 1798 beherbergt, nahm bis zum Oktober 1899 das Untergeschoss des Bundeshauses-Westbau ein. Im letztgenannten Zeitpunkt wurde es in seine heutigen Räume im Archiv- und Bibliothekgebäude verlegt, wobei angenommen wurde, dass diese Räume für 50 Jahre genügen würden; bevor aber nur die Hälfte dieser Zeit ver-' flössen war, hatten sie sich infolge unvorhergesehener vermehrter Aktenablieferung, namentlich auch seitens der Gesandtschaften und der Konsulate, und durch die stets zunehmende wertvolle Sammlung von Abschriften die Schweiz betreffender Dokumente aus fremden Archiven derart angefüllt, dass schon im Jahre 1923 der Platzmangel unerträglich geworden war und man als Notbehelf in den Mittelgängen und an den Seitenwänden der vier Stockwerke Gestelle anbringen musste. Dadurch wurde für drei Aktenablieferungen und damit für weitere neun Jahre notdürftig Platz geschafft. Infolge Anwachsens der Akten während des Weltkrieges und seither wird sich aber spätestens in sechs Jahren die Kalamität des Raummangels sicher erneuern.

Die Beschaffung ausreichender neuer Räume ist also für die schweizerische Landesbibliothek sowohl, als für das Bundesarchiv in gleicher Weise dringlich, wenn sie ihren Aufgaben weiterhin gerecht werden und die von ihnen zu erwartenden Dienste sollen leisten können. So scheint uns denn die vorgeschlagene Lösung, laut welcher die jetzt von der Landesbibliothek besetzten Räume dem Bundesarchiv abgetreten würden, die einfachste und zugleich zweckmässigste zu sein.

Das 1888 errichtete eidgenössische Amt für geistiges Eigentum befand sich bis 1893 in der ehemaligen Blindenanstalt in der Lorraine. Es siedelte 1893 in das Telegraphengebäude an der Speichergasse und, nachdem die dortigen Räume unzulänglich geworden waren, 1907 in das alte Postgebäude (jetzt Telephongebäude) am äussera Bollwerk über.

Infolge Beanspruchung seiner dortigen
Lokalitäten durch die Postverwaltung wurde das Amt im Frühjahr 1921 in einer der Bureaubaracken auf dem Spitalacker untergebracht, wo es sich zurzeit noch befindet.

Dem Amt ist der Verwaltungsdienst über die Erfindungspatente, die gewerblichen Muster und Modelle, sowie die Fabrik- und Handelsmarken übertragen. Über die bisherige Entwicklung seiner Geschäftstätigkeit gibt die nachfolgende Zusammenstellung Aufschlüsse

212 1893

1907

(Übersiedlung (Übersiedlung in in das Teledas alte Postgraphengebäude) gebäude) Patentgesuche . . . . . . 1,847 3,986 Eingetragene Patente . . . . 1,681 2,776 Fabrik- und Handelsmarken : a. Schweiz. Eintragungen . .

518 1,691 b. internat.

,, " . .

76 789 Muster-und Modellhinterlegungen 307 1,077 Hinterlegte Muster und Modelle 8,670 272,732

192+

5,923 5,3882.409 5,487 1,310 194,756

Personalbestand (je Ende des Jahres)..

16 34 58 Gegenwärtig steht dem Amt folgender, als Mindestbedarf zu bezeichnender Platz zur Verfügung: Personalräume. . . . .

855 ms Archivräume . . . . . .

485 m 2 Total 1340 m2 Bei der sich anzeigenden Geschäftszunahme ist mit einer allfälligen Personalvermehrung zu rechnen. Andererseits bringt es die besondere Art der vom Amt zu behandelnden Geschäfte mit sich, dass es einen sehr grossen Vorrat an A k t e n m a t e r i a l (Patentschriften, Muster- und Modellsammlung, Aktenhefte, Register u. a. m. ) aufzubewahren hat. Einen ungefähren Begriff des Umfanges dieses Materials geben nachfolgende Zahlen r Bis auf den 31. Dezember 1924 wurden beim Amt (in runden Zahlen) eingereicht 132,000 Patentgesuche eingetragen 109,000 Patente 58,000 Fabrik- und Handelsmarken (einschliesslich Übertragungen und Erneuerungen), wozu gegen 40,000 Marken hinzukommen, deren Eintragung ihm auf 31. Dezember 1924 vom Internationalen Bureau für gewerbliches Eigentum mitgeteilt wurde und deren .Kontrolle und Aufbewahrung ihm obliegt.

35,000 Hinterlegungen mit 6,600,000 Mustern und Modellen.

Ausserdem erhält das Amt die Patentschriften oder Patentauszüge einer grossen Zahl anderer Länder, welche Drucksachen es, neben den schweizerischen Patentschriften, teils für interne Zwecke, teils und hauptsächlich zuhanden des Publikums, vollständig und wohlgeordnet muss aufbewahren können.

Die Unterbringung des Amtes in einer Baracke muss als Notbehelf angesehen werden ; ein solcher Bau könnte in der Tat leicht einer Feuers-

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brunst zum Opfer fallen, wobei eine Rekonstruktion des erwähnten Materials wenn nicht ganz unmöglich, so doch mit sehr grossen Schwierigkeiten verbunden wäre und unter allen Umständen Stückwerk bliebe.

Unter Berücksichtigung der sehr beträchtlichen Materialzunahme und einer allfälligen, durch den Geschäftsgang bedingten Personalvermehrung, ist bei sorgfältiger Berechnung folgender Raumbedarf ermittelt worden: 1. P e r s o n a l r ä u m e : Direktion . . . . . . . . . . . . . .

9 0 m2 Technische Abteilung (ca. 32 Experten), Konferenzzimmer und Bibliothekraum 580 m 2 Administrative Abteilung (ca. 35 Beamte) . . , 550 m2 1220 m 2 2. A r c h i v r ä u m e : Patentschriftenarchiv m i t Verlegezimmer . . . .

6 5 0 m2 Raum für Patentaktenhefte 100 m2 Muster- und Modellsammlung 100 m 2 Reserve- und Magazinierungsräum für verschiedene Zwecke .

400 m 2 -- 1250 m a Gesamter Kaumbedarf ca. 2470 m2 Bei der Berechnung der Personalräume musste in Betracht gezogen werden, dass ein Teil des Aktenmaterials dem Personal stets zur Hand sein und daher in den Personalräumen selbst untergebracht werden muss.

Was die Archivräume anbetrifft, so ging man von der Auffassung aus, dass das im Parlamentsgebäude (Estrichraum über dem Ständeratssaal) untergebrachte Aktenmaterial des Amtes daselbst verbleibe, sofern dafür nicht der erforderliche Raum im Neubau verfügbar werden sollte.

Das e i d g e n ö s s i s c h e S t a t i s t i s c h e B u r e a u hat seit seinem Bestehen (1863) seine Räume oft wechseln müssen. Es war sukzessive in folgenden Gebäuden untergebracht: Museumsgebäude (jetzige Kantonalbank); Bundeshaus-Westbau ; ehem. Inselspital; Zähringerhof (jetziges Hotel Metropol); ehem. Hallerhaus ; Parlamentsgebäude ; Postgebäude; Effingerstrass 2 (ehem. Hotel Monbijou); Hotel in Interlaken (Volkszählungsbureau j ; Villa Schönburg an der Schänzlistrasse in Bern ; ßureaubaraeken auf dem Spitalacker und Bernerhof (Volkszählungsbureau).

Der Umfang der Arbeiten dieses Bureaus, das im Jahre 1.880 10 Angestellte zählte und heute deren 45 beschäftigt (39 ständige Beamte und 6 Aushilfsangestellte), ist sehr grossen Änderungen unterworfen.

Besonders die Volkszählungen bringen ihm einen so bedeutenden Zuwachs an ausserordentlicher Arbeit, dass das Bureau jeweilen zur Anstellung von Aushilfspersonal schreiten muss, das nach Vollendung jener Arbeiten wieder entlassen wird. Während jedoch im Jahre 1881 8 Aushilfskräfte

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genügten, mussten im Jahre 1889 deren 27, 1901 deren 31, 1906 (Bearbeitung der Betriebszählung) deren 46, 1911 deren 76 und 1921 deren 144 angestellt werden. Die höchste Zahl des Aushilfspersonals betrag 210 im Juni 1921.

Obschon das Statistische Bureau seine Lokalitäten zu wiederholten Malen gegen geräumigere ausgetauscht hat, war seine Unterbringung dennoch meist eine ungenügende und mitunter unzweckmässige. Es gilt das nicht nur von den eigentlichen Bureaux, sondern auch von den zugehörigeu Nebenräumliohkeiten, wie insbesondere von der Bibliothek und den Magazinen für die Aufbewahrung des Zählmaterials und der Publikationen. Gerade diese Nebenräume, die für eine richtige Erfüllung der dem Bureau obliegenden Aufgaben sehr wichtig sind, waren seit seinem Bestehen Gegenstand fortwährender Klagen, indem sie den Bedürfnissen in keiner Weise genügten. Vom April 1900 hinweg bis zum August 1917 wurde die ganze Bibliothek im III. Stock des Parlamentsgebäudes untergebracht. Beim Umzug nach der Effingerstrasse 2 konnte dagegen nicht einmal ein Drittel der Bücher dort Platz finden ; weitaus der grösste Teil musate im Parlamentsgebäude zurückgelassen werden, woselbst er sich jetzt noch befindet. Diese Aufteilung der Bibliothek erschwert nicht nur ihren Betrieb, sondern sie hat auch eine Kostenverntiehrang im Gefolge.

Ähnlich verhält es eich mit den Magazinen zur Unterbringung der Publikationen und Materialien. Bei seinen drei letzten Umzügen musste das Statistische Bureau die Räume im Parlamentsgebäude beibehalten, weil die ihm neu zugeteilten Magazine nicht ausreichten. Die beiden Zimmer in den Bureaubaracken, die ihm jetzt als Magazin dienen, sind derart überfüllt, dass man sich fragen muss, wo die Vorräte künftiger Veröffentlichungen untergebracht werden sollen; beim gegenwärtigen Zustand ist es geradezu unmöglich, diese Drucksachen zu ordnen und so aufzubewahren, dass man sie bei Bedarf rasch wieder findet.

Der Raum, über den das Statistische Bureau, bei Berücksichtigung seiner bisherigen, gegenwärtigen und künftigen Bedürfnisse, im Neubau sollte verfügen können, ist wie folgt berechnet worden : Jetziger Vorgesehener Flächeninhalt Flächeninhalt 3 in m in m 2 673 B u r e a u x (Direktion, ständiges Personal 32 Beamte, Räume für Reehnungs- und Perforiermaschinen) 600 -- A r b e i t s r ä u m e für das
v o r ü b e r g e h e n d a n g e s t e l l t e P e r s o n a l (zirka 90 Angestellte) 350 1220 B i b l i o t h e k - und A r c h i v r ä u m e. Bodenfläche bei 2,20 m Stockw.erkhöhe 1760

215 Die Unterbringung der Landesbibliothek, des eidgenössischen Amte» für geistiges Eigentum und des eidgenössischen Statistischen Bureaus in einem gemeinsamen Gebäude ist sowohl vom praktischen, als vom finanziellen Standpunkt aus als vorteilhaft zu bezeichnen. Die Ähnlichkeit der Raumbedürfnisse, eine zweckentsprechende Gruppierung der Lokale der drei Abteilungen und die daraus aich ergebende Möglichkeit einer Verringerung des Kubikinhaltes des Gebäudes, sind günstige Vorbedingungen für die Erstellung eines in jeder Hinsicht zweckmässigen Gebäudes, das sich auch in architektonischer Beziehung den benachbarten Bauten vorteilhaft wird einfügen lassen. Nach Anhörung der in erster Linie interessierten Kommission und Direktion der Landesbibliothek erteilte das Departement des Innern der Baudirektion den Auftrag, nach einem geeigneten Bauplatz Umschau zu halten. Diese brachte dafür nach reiflicher Prüfung drei Grundstücke in Vorschlag, von denen ein erstes zwischen der Berna- und der Holvetiastrasse auf dem Kirehenfeld, ein zweites am Viktoriaplatz auf dem Spitalacker und ein drittes unweit des letztern an der Optingenstrasse gelegen ist.

Kommission und Direktion der Landesbibliothek, sprachen sich für das Grundstück auf dem Kirchenfeld aus, das in der Tat eine besonders günstige Lage hat. Andererseits war die Gemeinde Bern als Eigentümerin der Parzelle am Viktoriaplatz nicht im Falle, diese der Eidgenossenschaft abzutreten und was das dritte Grundstück an der Optingenstrasse anbetrifft, so war es inzwischen vom Eigentümer veräussert worden, und es werden darauf bereits Miethäuser erstellt.

An Hand der Angaben der Organe der Landesbibliothek und der andern mitinteressierten Verwaltungen erstellte die Baudirektion verschiedene Vorprojekte, die es ihr erlaubten, den mutmasslichen Bodenbedarf zu berechnen. Darauf trat sie mit dem Bernischen Kunstmuseum, als Eigentümer des Terrains auf dem Kirchenfeld, in Kaufsverhandlungen. Während dieses im April 1923 Fr. 62 für den m 2 seines Grundstückes verlangte, erklärte es eich in der Folge bereit, dasselbe der Eidgenossenschaft zu Fr. 60 den ma abzutreten. Zu diesem Preis käme eine Parzelle von 7410 m 2 (130X57 m) auf Fr. 444,600 zu stehen. Der genaue Bodenbedarf wird übrigens naturgemäss vom Ergebnis des Wettbewerbes abhängen, den wir zur Erlangung von Entwürfen
für den Neubau zu veranstalten gedenken. Auch ist das Angebot des Kunstmuseums an die Bedingung geknüpft, dass die der Eidgenossenschaft abzutretende Parzelle gegen Süden an diejenige des städtischen Gymnasiums angrenze.

Die Einwohnergemeinde beabsichtigt nämlich, den zwischen dem Neubau des städtischen Gymnasiums und dem projektierten Neubau eines Landesbibliothek- und Verwaltungsgebäudes entstehenden Hof in eine öö'entliche Anlage umzuwandeln. Diese Anlage würde einen Teil des zur Erwerbung empfohlenen Terrains beanspruchen. Die seitens unserer

216 Baudirektion mit der Baudirektion der Stadt Bern geführten Verhandlungen über die Ausführung dieser Hofanlage und die Bestreitung der damit verbundenen Kosten haben zu dem Ergebnis geführt, dass die"Gemeinde die ganze Anlage selbst erstellen und auch den spätem Unterhalt ganz auf sich nehmen würde. Dagegen müsste die Eidgenossenschaft für den auf ihrem Grundstück liegenden Teil der Anlage einen einmaligen Beitrag entrichten, der, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Bern, auf Fr. 37,500 festgesetzt worden ist.

Durch die Erstellung dieser Anlage werden dem Bunde die für umfangreichere Bauten stets beträchtlichen Ausgaben für Einfriedigungen, Herrichtung der Umgebung des Gebäudes usw. zu einem grossen Teil erspart werden. Das Gebäude wird in ästhetischer Hinsicht gewinnen, und im gegenseitigen Interesse wird eine Anlage entstehen, die auch vom architektonischen und städtebaulichen Standpunkt aus zu begrüssen ist.

Von dieser öffentlichen Anlage abgesehen, werden sich die Umgebungsarbeiten auf die Erstellung einiger Wege und kleinerer Gartenanlagen beschränken, deren Unterhalt der Eidgenossenschaft obläge. Es mag noch erwähnt werden, dass die Anlage nicht als Spiel- und Tummelplatz der Schüler des Gymnasiums dienen soll, sondern dass zu diesem Zwecke seitens der Gemeinde auf der Südseite des Schulhauses bereits ein eigener Platz hergerichtet worden ist.

Nach den Vorstudien, die die Baudirektion zum Zwecke der Aufstellung des Wettbewerb-Programmes gemacht hat, wird das projektierte Gebäude umfassen : Untergeschosse, ein Erdgesehoss, zwei Stockwerke und einen Dachstoek, Im mittleren Teil des Gebäudes soll zur Hauptsache die Landesbibliothek, in einem der beiden Flügel das Amt für geistiges Eigentum und im andern das Statistische Bureau untergebracht werden.

Der umbaute Raum des Gebäudes dürfte ungefähr 50,000 m s betragen und die Kosten können wie folgt veranschlagt werden : Gebäude Fr. 3,300,000 Mobiliar ,0 470,000 Umgebungsarbeiten und Einkauf in die Kanalisation . . .n 65,000 Kosten des Wettbewerbs, Architektenhonorar, Verschiedenes u n d Unvorhergesehenes . . . . . . . . . ,, 310,000 Zusammen

Fr. 4,145,000

Es ist nicht ausgeschlossen, dass auf Grund der definitiven" Ausführ ungspläne und Kostenberechnungen diese Beträge etwelche Verminderung erfahren können; sie sollen hier nur einer allgemeinen Orientierung dienen.

217 Wir halten dafür, dass die Eidgenossenschaft das G r u n d s t ü c k auf dem K i r c h e n f e l d erwerben sollte. Die damit verbundenen Kosten wären die folgenden : 1. Kaufpreis für den Boden, zirka 7410 m a zu Fr. 60 Fr. 444,600 2. Handänderungsgebühren (6 °/oo), Verschreibungskosten (3.75 °/oo) und U n v o r h e r g e s e h e n e s . . . .

,, 5,400

Fr. 450,000 3. Einmaliger Beitrag an die Kosten der Erstellung und des spätem Unterhaltes der öffentlichen Anlage zwischen dem Gymnasium und dem projektierten Neubau Fr. 37,500 Gestützt auf diese Ausführungen empfehlen wir Ihnen, den nachfolgenden Entwurf zu einem Bundesbeschluss gutheissen zu wollen.

Genehmigen Sie, sehr geehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

B e r n , 6. August 1926.* Im Namen des Schweiz. Bundesrateg,

Der Bundespräsident: Häberlin.

Der Vizekanzler: Leimgruber.

218 (Entwurf.")

Bundesfoeschluss betreffend

den Ankauf eines Bauplatzes für einen Neubau zur Unterbringung der Landesbibliothek, des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum und des eidgenössischen Statistischen Bureaus in Bern.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 6. August 1926, beschliesst: 1. Für die Erwerbung eines Grundstückes von zirka 7410 m2 von der an der Helvetiastrasse in Bern gelegenen, dem Bernischen Kunstmuseum gehörenden Landparzelle Nr. 899, Flur R, Grundbuchblatt Nr. 320 R, zum Zwecke der Erstellung eines Neubaues zur Unterbringung der Landesbibliothek, des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum und des eidgenössischen Statistischen Bureaus in Bern wird ein Kredit von Fr. 450,000 bewilligt.

2. Der Bundesrat wird ermächtigt, der Gemeinde Bern an die Kosten der Erstellung und des spätem Unterhalts der öffentlichen Anlage zwischen dem städtischen Gymnasium und dem projektierten Neubau einen einmaligen Beitrag von Fr. 37,500 zu leisten.

3. Dieser Beschluss tritt, als nicht allgemein verbindlicher Natur, sofort in Kraft.

4. Der Bundesrat ist mit der Vollziehung beauftragt.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Ankauf eines Bauplatzes für einen Neubau zur Unterbringung der Landesbibliothek, des eidgenössischen Amtes für geistiges Eigentum und des eidgenössischen Statistischen Bureaus in Bern....

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1926

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

32

Cahier Numero Geschäftsnummer

2125

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

11.08.1926

Date Data Seite

205-218

Page Pagina Ref. No

10 029 795

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