957

Postulat des Ständerats.

Der Bundesrat ist ersucht, zu prüfen, ob nicht in Hinsicht auf Art. 4 des Bundesgesetzes vom 23. Dezember 1915 über den Bau der Surbtalbah sein Beschluss vom 2. Februar 1920 über die Festsetzung des Zeitpunktes, in welchem der Bau zu beginnen hat, in Wiedererwägung zu ziehen sei.

Der schweizerische Bundesrat beschliesst: Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

B e r n , den 21. Dezember 1926.

Im Auftrag des Schweiz. Bundesrates, Der Bundeskanzler:

Kaeslin.

# S T #

Bundesbeschluss betreffend

Genehmigung des Voranschlags der Eidgenossenschaft für das Jahr 1927.

(Vom 22, Dezember 1926.)

Die Bundes Versammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 26. Oktober 1926, beschliesst: Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf Voranschlag der schweizerisch Eidgenossenschaft für das Jahr 1927 wird mit den nachstehenden Abänderungen und drei Postulaten genehmigt: Bundesblatt. 78. Jahrg. Bd. II.

71

958 Einnahmen.

III Abschnitt.

C. Justiz- und Polizeidepartement.

Seite 10.

V. Versicherungsamt.

1. Staatsgebühren der beaufsichtigten Versicherungsgesellschaften . . - .

E. Finanz- und Zolldepartement.

18. 2. Zollverwaltung.

1. Ertrag der Zölle.

b. Benzinzölle F. Volkswirtschaftsdepartement.

IV. Bundesamt für Sozialversicherung.

4. Rückvergütungen aus dorn Fonds für die Alters- und Hinterbliebenenversicherung

Anträge

Anträge

Bundesrats

Bundesrats

Beschluss der nde*

gesetzgebender Räte

vom

22.Dez.1926

400,000

450,000

12,000,000

16,000,000

64,570

Streichen

Ausgaben.

II. Abschnitt.

Allgemeine Verwaltung.

34.

D. Bundeskanzler 6. a. Druck- und Buchbinderkosten, Schreibmaterial u. übrige Bureaukosten (Materialzentrale) . .

2,845,000

2,645,000

1,000 1,500

streichen

90,000 7,000

85,000 streichen

III. Abschnitt.

B Departement des Innern.

I. Abteilung für Kultur, Wissenschaft und Kunst.

50. A, 33; Entomologische Gesellschaft 34. Mathematische Gesellschaft . .

52.

61. Erhaltung historischer Kunstdenkmäler . . . . . . .

,,; -79. Schweiz, Lehrertag in Zürich .

58. F. Eidg. Technische Hochschule.

7, Insertionsgebühre . . '> . .

(Ziffer 6 ist abzuändern wie. folgt: ^6. Post- Telegraphen- und Telephongebühren, Insertionsgebühren sowie Frachten)

3,000

950 Anträge des Bundesrats

Seite

Beschluss der gesetzgebenden Räte vom 22. Dez. 1926

II. Oberbauinspektorat.

Entschädigungen und. Verschiedenes.

80. 39bis Kuckstellung für die Subventio nieru der Verbesserung und dea Unterhalts von Automobilstrassen 1/4 des Benzinzollertrages) . .

44, Beitrag an die Vereinigung Schweiz.

Strassenfachmänne (B, K. B. vom 3. August 1926} . . . . . .

--

4,000,000

8,000

7,000

15,000

12,000

10,000

8,000

- · 3,000

2,500

9. Beiträge für juristische Arbeiten .

18,000

10,000

III. Polizeiabteilung.

10. Kosten für fremde Deserteure und Refraktäre . . .

10,000

8,000

18,000 18,000

15,000 10,000

150,000

170,000

V. Amt für Wasserwirtschaft.

17. Verein für Schiffahrt auf dem Oberrhein, Basel, Jahresbeitrag . . .

.18. Nordostschweiz Verband für Schifffahrt Rhein-Bodensee, St. Gallen, Jahresbeitrag 21. Associazione ticinese di Economia delle Acque Bellinzona, Jahres beitrag

:

C. Justiz- und Polizeidepartement.

98.

II. Justizabteilung.

100.

D. Militärdepartement.

144. II. C. 2. Inspektion.

a. d e r Truppe . . . . .

b. des Materials . . . .

;.

G. Post- und Eisenbahndepartement 208. I. Eisenbahnabteilung und Luftamt.

17. Beiträge für den Luftverkehr .

960

Postulate der gesetzgebenden Räte.'

l.

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten Bericht zu erstatten : l, über die gegenwärtige Lage der Versicherungskasse des Personals der Zentralverwaltung und der Regieanstalten, sowie über die vorzunehmenden Maßnahmen, die für das richtige Funktionieren der Versioherungskasse Gewähr leisten; .. 2. über die Lage der Versicherungskasse bei der schweizerischen Bundesbahnverwaltung.

n.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht bei der Bundesverwaltung für die Versicherung des Mobiliars und der Immobilien in Kantonen ohne staatliche Anstalten gegen Feuer die Selbstversicherung einzuführen sei, ähnlich wie dies bei den schweizerischen Bundesbahnen und bei den Regiebetrieben der Post- und Telegraphenverwaltung schon geschehen ist.

m.

Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, ob nicht die Tabakzölle auf 1. Juli 1927, event. spätestens auf 1. Januar 1928, einer Revision zu unterziehen seien, um die Tabakprodukte gleichmässiger und gerechter zu belasten, die Einführ von Fertigfabrikaten im Interesse der einheimischen Produktion zurückzudrängen und den Ertrag zugunsten der eidgenössischen Sozialversicherung zu steigern.

Also beschlossen vom Nationalrate, B e r n , den 22. Dezember 1926.

Der Präsident: Paul Mailief er.

Der Protokollführer : G. Bove t.

Also beschlossen vom Ständerate, B e r n , den 22. Dezember 1926.

Der Präsident : Dr. E. Schöpfer.

Der Protokollführer: Kaesliü.

Der s c h w e i z e r i s c h e B u n d e s r a t b e s c h l i e s s t : . l Aufnahme des vorstehenden Bundesbeschlusses in das Bundesblatt.

B e r n , den 22. Dezember 1926.

Im Auftrag des Schweiz. Bundesrates, Der Bundeskanzler : - Kaeslln.

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Bundesbeschluss betreffend Genehmigung des Voranschlags der Eidgenossenschaft für das Jahr 1927. (Vom 22. Dezember 1926.)

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Jahr

1926

Année Anno Band

2

Volume Volume Heft

52

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

29.12.1926

Date Data Seite

957-960

Page Pagina Ref. No

10 029 920

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